V/1114/2019
Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/044/2018 „Keine Kommerzialisierung kommunaler Daten“
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Beschlussvorlage
2337 Zeichen
V/1114/2019 V/1114/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/044/2018 „Keine Kommerzialisierung kommunaler Daten“ Beratungsfolge 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Münster fast sämtliche ihr zur Verf ü- gung stehenden statistischen Daten als OpenData online kostenlos zur Verfügung stellt. In den Fällen, in denen Gebühren für eine gesonderte Bereitstellung erhoben werden, erfolgt dies zur Abgeltung der zusätzlich entstehenden Arbeitsleistung. Eine Gebühr für die Daten selbst wird hierbei nicht erhoben. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass a lle weiteren Daten im Rahmen der gesetzl i- chen Bestimmungen durch die Stadt Münster erhoben und verarbeitet werden. Die Er- hebung, Vorhaltung und auch die Nutzung dieser Daten erfolgt ausschließlich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Eine wie auch immer geartete kommerzielle Nutzung di e- ser Daten findet nicht statt. 3. Der Ratsantrag Nr. A-R/0044/2018 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Die Ratsgruppe der AfD hat am 25.06.2018 beantragt, dass der Rat beschließen möge, dass die Stadt Münster die kommerzielle Nutzung von kommunalen Daten ablehnt. Darüber hinaus sollen die aufgrund von gesetzlichen Vorgaben erlangten Daten nicht an Dritte ve rkauft werden. Aufbereitete Geo-Daten werden für Forschungszwecke auch in Zukunft kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Amt für Bürger- und Ratsservice 21.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schlenker Telefon: 492-3303 Schlenker@stadt- muenster.de - 2 - V/1114/2019 Der eingereichte Antrag spiegelt das bereits jetzt praktizierte und geltende Verfahren wider. Die Er- hebung, Vorhaltung und auch die Nutzung dieser Daten und der Daten der Bürgerinnen und Bürger erfolgt ausschließlich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Eine wie auch immer geartete kommerzi- elle Nutzung dieser Daten findet nicht statt. Die Stadt Münster beabsichtigt nicht, dieses Verfa hren zu verändern oder umzustellen. Eine entspr e- chende Beschlussfassung ist somit nicht erforderlich. I. V. gez. Heuer (Stadtrat) Anlage: Antrag der Ratsgruppe AfD Nr.: A-R/0044/2018
Anlage-Antrag der Ratsgruppe AfD Nr.: A-R/0044/2019
2909 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. : A-R/0044/2018
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostraße 16 48153 Münster
Antrag
Keine Kommerzialisierung kommunaler Daten
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Stadt Münster lehnt die kommerzielle Verwertung von
kommunalen Daten ab. Die Stadt Münster erhält von den
Bürgern Daten im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben.
Ebenso durch die statistische Erhebung von Sachverhalten,
z.B. durch Verkehrszählungen. Sie verpflichtet sich diese Daten
nicht an Dritte zu verkaufen.
Die Stadt Münster verpflichtet sich aufbereitete Geo-Daten für
Forschungszwecke auch in Zukunft kostenlos zur Verfügung zu
stellen.
Begründung:
Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes
Gerd Landsberg hat in einem Interview mit der „Rheinischen
Post“ eine Konzessionsmodell für kommunale Daten
vorgeschlagen. Städte und Gemeinden sollten ihre Daten die
sie etwa in den Bereichen Verkehr, Finanzen, Bildung,
Demografie etc. generieren an gewerbliche Unternehmen
verkaufen. Um mit diesen Daten Einnahmen für die
kommunalen Haushalte zu erzielen. Denn so seine
Begründung: „Daten sind das Öl des 21 Jahrhunderts“.
Die Stadt Münster bekennt sich zu einem anderen Weg.
Öffentliche Daten gehören der Allgemeinheit. Mit der obigen
Selbstverpflichtung lehnt die Stadt Münster eine
Kommerzialisierung öffentlicher Daten ab.
Sie plädiert für die Aufrechterhaltung des Datenschutzes.
Informationen aus öffentlichen Daten, etwa über
Verkehrsströme, sind mit öffentlichen Steuergeldern gewonnen
worden. Sie gehören daher der Allgemeinheit. Sie sollen daher
in aggregierter Form öffentlich zugänglich gemacht werden, wo
dies im öffentlichen Interesse ist.
Eine Kommerzialisierung kommunaler Daten ist gefährlich. Der
Staat braucht vielfach Daten von Bürgern um seine staatlichen
Aufgaben zu erfüllen. Hierfür ist er darauf angewiesen, dass die
Menschen ihm freiwillig ihre Daten überlassen. Dies tun sie
heute. Weil sie darauf vertrauen können, dass ihre Daten nur
für den originär erhaltenen Zweck verwendet werden.
Eine Kommerzialisierung kommunaler Daten zerstört dieses
Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat. In Zukunft
wäre damit zu rechnen, dass Bürger dem Staat mit viel mehr
Misstrauen begegnen. Sie würden die Übermittlung von Daten
verweigern oder falsche Angaben machen. Da sie nicht
wüssten wofür ihre Daten letztlich verwendet werden. Der
Bürger würde die Kontrolle über seine Daten verlieren. Und der
Staat das Vertrauen seiner Bürger.
Auch können selbst aufbereitete Daten heute im Zeitalter von
Big Data wieder entschlüsselt werden. So können anonyme
Datensätze miteinander verknüpft werden. Und damit können
Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden.
Martin Schiller
Richard Mol
AfD-Ratsgruppe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Leostraße 16
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Details
- Aktenzeichen
- V/1114/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37