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V/1114/2019

Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/044/2018 „Keine Kommerzialisierung kommunaler Daten“

Vorlagen 12.11.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 04.12.2019, TOP 2.2

Beschlussvorlage

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Anlage-Antrag der Ratsgruppe AfD Nr.: A-R/0044/2019

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Beschlussvorlage

2337 Zeichen

V/1114/2019 
V/1114/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/044/2018 
„Keine Kommerzialisierung kommunaler Daten“ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Münster fast sämtliche ihr zur Verf ü-
gung stehenden statistischen Daten als OpenData online kostenlos zur Verfügung 
stellt. In den Fällen, in denen Gebühren für eine gesonderte Bereitstellung erhoben 
werden, erfolgt dies zur Abgeltung der zusätzlich entstehenden Arbeitsleistung. Eine 
Gebühr für die Daten selbst wird hierbei nicht erhoben. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass a lle weiteren Daten im Rahmen der gesetzl i-
chen Bestimmungen durch die Stadt Münster erhoben  und verarbeitet werden. Die Er-
hebung, Vorhaltung und auch die Nutzung dieser Daten erfolgt ausschließlich aufgrund 
gesetzlicher Bestimmungen. Eine wie auch immer geartete kommerzielle Nutzung di e-
ser Daten findet nicht statt. 
 
3. Der Ratsantrag Nr. A-R/0044/2018 ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
Die Ratsgruppe der AfD hat am 25.06.2018 beantragt, dass der Rat beschließen möge, dass die 
Stadt Münster die kommerzielle Nutzung von kommunalen Daten ablehnt. Darüber hinaus sollen die 
aufgrund von gesetzlichen Vorgaben erlangten Daten nicht an Dritte ve rkauft werden. Aufbereitete 
Geo-Daten werden für Forschungszwecke auch in Zukunft kostenlos zur Verfügung gestellt werden.  
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
21.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schlenker 
Telefon: 492-3303 
Schlenker@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1114/2019 
Der eingereichte Antrag spiegelt das bereits jetzt praktizierte und geltende Verfahren wider. Die Er-
hebung, Vorhaltung und auch die  Nutzung dieser Daten und der Daten der Bürgerinnen und Bürger 
erfolgt ausschließlich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Eine wie auch immer geartete kommerzi-
elle Nutzung dieser Daten findet nicht statt. 
 
Die Stadt Münster beabsichtigt nicht, dieses Verfa hren zu verändern oder umzustellen. Eine entspr e-
chende Beschlussfassung ist somit nicht erforderlich.  
 
I. V. 
 
 
gez. 
Heuer 
(Stadtrat) 
 
 
Anlage: 
 
Antrag der Ratsgruppe AfD Nr.: A-R/0044/2018

Anlage-Antrag der Ratsgruppe AfD Nr.: A-R/0044/2019

2909 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0044/2018  
 
 
 
 
                                                           
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster    Leostraße 16    48153 Münster 
 
Antrag  
Keine Kommerzialisierung kommunaler Daten  
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Stadt Münster lehnt die kommerzielle Verwertung von 
kommunalen Daten ab. Die Stadt Münster erhält von den 
Bürgern Daten im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben. 
Ebenso durch die statistische Erhebung von Sachverhalten, 
z.B. durch Verkehrszählungen. Sie verpflichtet sich diese Daten 
nicht an Dritte zu verkaufen. 
 
Die Stadt Münster verpflichtet sich aufbereitete Geo-Daten für 
Forschungszwecke auch in Zukunft kostenlos zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Begründung: 
 
Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes 
Gerd Landsberg hat in einem Interview mit der „Rheinischen 
Post“ eine Konzessionsmodell für kommunale Daten 
vorgeschlagen. Städte und Gemeinden sollten ihre Daten die

sie etwa in den Bereichen Verkehr, Finanzen, Bildung, 
Demografie etc. generieren an gewerbliche Unternehmen 
verkaufen. Um mit diesen Daten Einnahmen für die 
kommunalen Haushalte zu erzielen. Denn so seine 
Begründung: „Daten sind das Öl des 21 Jahrhunderts“. 
 
Die Stadt Münster bekennt sich zu einem anderen Weg. 
Öffentliche Daten gehören der Allgemeinheit. Mit der obigen 
Selbstverpflichtung lehnt die Stadt Münster eine 
Kommerzialisierung öffentlicher Daten ab. 
 
Sie plädiert für die Aufrechterhaltung des Datenschutzes. 
Informationen aus öffentlichen Daten, etwa über 
Verkehrsströme, sind mit öffentlichen Steuergeldern gewonnen 
worden. Sie gehören daher der Allgemeinheit. Sie sollen daher 
in aggregierter Form öffentlich zugänglich gemacht werden, wo 
dies im öffentlichen Interesse ist. 
 
Eine Kommerzialisierung kommunaler Daten ist gefährlich. Der 
Staat braucht vielfach Daten von Bürgern um seine staatlichen 
Aufgaben zu erfüllen. Hierfür ist er darauf angewiesen, dass die 
Menschen ihm freiwillig ihre Daten überlassen. Dies tun sie 
heute. Weil sie darauf vertrauen können, dass ihre Daten nur 
für den originär erhaltenen Zweck verwendet werden. 
 
Eine Kommerzialisierung kommunaler Daten zerstört dieses 
Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat. In Zukunft 
wäre damit zu rechnen, dass Bürger dem Staat mit viel mehr 
Misstrauen begegnen. Sie würden die Übermittlung von Daten 
verweigern oder falsche Angaben machen. Da sie nicht 
wüssten wofür ihre Daten letztlich verwendet werden. Der

Bürger würde die Kontrolle über seine Daten verlieren. Und der 
Staat das Vertrauen seiner Bürger. 
 
Auch können selbst aufbereitete Daten heute im Zeitalter von 
Big Data wieder entschlüsselt werden. So können anonyme 
Datensätze miteinander verknüpft werden. Und damit können 
Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden. 
 
 
Martin Schiller 
Richard Mol 
 
AfD-Ratsgruppe

Beratungsverlauf (1)

04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16

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Details

Aktenzeichen
V/1114/2019
Typ
Vorlagen
Datum
12.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37