Umsetzung der Baumschutzsatzung der Stadt Köln in den vergangenen 3 Jahren (zu AN/0233/2021)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0529/2021 vom 02.03.2021
Stand: Am 04.03.2021 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 02.03.2021 0529/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.03.2021 Umsetzung der Baumschutzsatzung der Stadt Köln in den vergangenen 3 Jahren (zu AN/0233/2021) 1) Wie viele Mitarbeiter*innen überwachen, inkl. der Antragsbearbeitungen, derzeit die Vorschriften der Baumschutzsatzung? Antwort der Verwaltung: Im Sachgebiet Baumschutz arbeiten zurzeit 7 Mitarbeitende: 5 Sachbearbeitende, 1 Verwaltungsfachkraft, 1 Leitungskraft. 2) Wie viele Anträge auf Erlaubnisse zum Eingriff in den geschützten Baumbestand wurden in den letzten drei Jahren bearbeitet und wie viele davon hatten Fällungen zum Ziel? Antwort der Verwaltung: Im Zeitraum von 2018 bis 2020 sind insgesamt 2.966 Anträge im Umwelt- und Verbraucher- schutzamt registriert worden. 1.656 Anträge (56 %) bezogen sich ausschließlich oder teil- weise auf die Fällung von Bäumen. 3) Wie viele der genehmigten Anträge wurden ausschließlich aufgrund der „reinen Aktenlage“, d.h. unter Ausschluss eines Ortstermins bearbeitet und wie viele davon waren Fällungen? Antwort der Verwaltung: Genehmigungen wurden zu insgesamt 2.098 Anträgen entweder in vollem Umfang oder teilweise erteilt. Bei 623 Anträgen (30 %) war die Durchführung eines zusätzlichen Ortster- mins für die Entscheidungsfindung nicht erforderlich. Von diesen 623 Genehmigungsbe- scheiden beinhalteten 406 Fällerlaubnisse. 4) Wie viele Ersatzpflanzungen wurden im Rahmen der Antragsbearbeitungen verordnet und für wie viele wurde eine Ausgleichszahlung verhängt? Antwort der Verwaltung: Insgesamt wurden 5.600 Ersatzpflanzungen gefordert. Für 1.503 Ersatzpflanzungen wurde ein finanzieller Ausgleich gefordert. 5) Wie viele der ausgeführten Ersatzpflanzungen wurden vor Ort kontrolliert und bis zu welchem Zeit- punkt werden diese Bäume, wie häufig auf ihren Fortbestand und Zustand kontrolliert? 2 Antwort der Verwaltung: Häufige personelle Wechsel haben die Aufarbeitung von Kontrollrückständen seit 2015 erschwert. In 2020 wurden für das gesamte Stadtgebiet Nachweise für die Ersatzpflanzungen schriftlich ein- geholt. Ab März 2021 werden sie voraussichtlich zur Verfügung stehen. Mit einer Implementierung regelmäßiger Vor-Ort Prüfungen von Ersatzpflanzungen nach der Baumschutzsatzung ist ab April 2021 zu rechnen. Der Anwachserfolg ist fachlich im Regelfall frühestens nach Ablauf einer Vegetationsperio- de zu beurteilen. Im Bedarfsfall werden weitere Kontrollen erforderlich, bis der Anwachser- folg zweifelsfrei festgestellt werden kann. Der Kontrolltermin wird in Abhängigkeit vom konkreten Anlass im Einzelfall festgelegt, in Abhängigkeit davon, ob die betreffende Er- satzpflanzung vollständig ausgefallen und daher zu wiederholen ist oder ob die Kontrolle zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt hat. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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04.03.2021
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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