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AN/1120/2020

Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen, betr.: Unverzüglicher Ankauf des Baufeldes MI 1 ehemaligen Güterbahnhof Ehrenfeld

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (SPD) 25.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.09.2020, TOP 8.1

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV4)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV4)

3953 Zeichen

SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion Fraktion Die Linke 
Herr Schuster (Klimafreunde) Frau Pöttgen (FDP) 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Josef Wirges Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1120/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen, betr.: 
Unverzüglicher Ankauf des Baufeldes MI 1 ehemaligen Güterbahnhof Ehrenfeld 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die oben genannten Antragsteller bitten den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 7. September 2020 zu setzen.  
 
Zusätzlich bitten die Antragsteller diesen Antrag vorab an den Liegenschaftsausschuss des 
Rates der Stadt Köln weiter zu leiten, damit dieser noch dessen Sitzung am 25. August 2020 
erreicht.  
 
Beschluss:  
 
1. Die Verwaltung der Stadt Köln wird beauftragt das Baufeld MI 1 auf dem ehemaligen Gü-
terbahnhof Ehrenfeld unverzüglich jedoch spätestens vor Ende Oktober 2020 von der Aurelis 
Asset GmbH zum bereits im Juli 2019 seitens der Aurelis angebotenen und seitens der Stadt 
Köln im August 2019 akzeptierten Kaufpreis erwerben.  
2. Der Ankauf ist unabhängig davon vorzunehmen, ob der Erbbaurechtsvertrag zur Nutzung 
der Liegenschaft seitens der zukünftigen Erbbaurechtsnehmerin bereits angenommen wur-
de.  
 
Die abschließende Klärung der Inhalte des Erbbaurechtsvertrages – auf Grundlage des im 
Januar 2020 zwischen Politik, Verwaltung und der zukünftigen Erbbaurechtsnehmerin bereits 
abgestimmten Nutzungszwecks – soll unter der Prämisse einer nachhaltigen Realisierungs- 
und Finanzierungsmöglichkeit des Gesamtvorhabens direkt nach dem Ankauf erfolgen.  
 
Begründung:

- 2 - 
 
Die Aurelis Asset GmbH hat das Liegenschaftsamt der Stadt Köln im August 2020 schriftlich 
aufgefordert, den Ankauf zügig vorzunehmen spätestens jedoch bis zum 31. Oktober 2020. 
Ansonsten würde das Angebot zurückgezogen und müsste ggfs. neu verhandelt werden.  
 
Dies ist auf jeden Fall zu vermeiden, da das bisherige Angebot extrem günstig ist und eine 
deutliche Preissteigerung zu erwarten wäre. Damit wäre die Realisierung des Gesamtvorha-
bens gefährdet.  
 
Die Bedingung des Liegenschaftsamtes, dass der Ankauf der Liegenschaft nur dann vorge-
nommen wird, wenn die Erbbaurechtsnehmerin, die stattInsel GmbH (i.G.) den Erbbau-
rechtsvertrag zuvor angenommen hat, soll aufgegeben werden, um die Realisierung des 
Gesamtvorhabens nicht zu gefährden.  
 
Auch im Hinblick auf andere Liegenschaften in der Stadt, die zukünftig gemäß Erbbaurecht 
für Nutzungen mit soziokulturellen Inhalten vergeben werden, liegt es im Interesse beider 
Parteien, also der Stadt Köln als Erbbaurechtsgeberin und den jeweiligen Erbbaurechtsneh-
merinnen, dass die Erbbaurechtsverträge auf die individuellen Besonderheiten (Akteure, 
Konzepte, Nutzungszwecke, Lage, Risiken, Finanzierbarkeit, etc.) jeweils flexibel abge-
stimmt werden, um so die notwendigen Startvoraussetzungen zu schaffen und einen nach-
haltigen Betrieb zu ermöglichen.  
 
Solche Abstimmungsprozesse erfordern genügend Zeit.  
Da im aktuellen Fall mit der Aurelis Asset GmbH ein weiterer Akteur beteiligt ist, der einen 
solchen Zeitraum nicht mehr gewähren kann, ist der zügige Ankauf der Liegenschaft drin-
gend geboten.  
 
Die Stadt Köln geht aufgrund dieses guten Angebots und der guten Lage der Liegenschaft 
keinerlei wirtschaftliche Risiken ein.  
 
 
 
Petra Bossinger    Christiane Martin  
Fraktionsvorsitzende SPD   Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN  
 
Martin Berg     Berndt Pertri  
Fraktionsvorsitzender CDU   Fraktionsvorsitzender Die Linke  
 
Harald Schuster    Marlis Pöttgen  
Einzelvertreter/Klimafreunde  Einzelvertreterin/FDP

Beratungsverlauf (1)

07.09.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1120/2020
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
Datum
25.08.2020
Erstellt
25.08.2020 07:23