AN/1120/2020
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen, betr.: Unverzüglicher Ankauf des Baufeldes MI 1 ehemaligen Güterbahnhof Ehrenfeld
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV4)
3953 Zeichen
SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Fraktion Die Linke Herr Schuster (Klimafreunde) Frau Pöttgen (FDP) Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Josef Wirges Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1120/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen, betr.: Unverzüglicher Ankauf des Baufeldes MI 1 ehemaligen Güterbahnhof Ehrenfeld Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die oben genannten Antragsteller bitten den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 7. September 2020 zu setzen. Zusätzlich bitten die Antragsteller diesen Antrag vorab an den Liegenschaftsausschuss des Rates der Stadt Köln weiter zu leiten, damit dieser noch dessen Sitzung am 25. August 2020 erreicht. Beschluss: 1. Die Verwaltung der Stadt Köln wird beauftragt das Baufeld MI 1 auf dem ehemaligen Gü- terbahnhof Ehrenfeld unverzüglich jedoch spätestens vor Ende Oktober 2020 von der Aurelis Asset GmbH zum bereits im Juli 2019 seitens der Aurelis angebotenen und seitens der Stadt Köln im August 2019 akzeptierten Kaufpreis erwerben. 2. Der Ankauf ist unabhängig davon vorzunehmen, ob der Erbbaurechtsvertrag zur Nutzung der Liegenschaft seitens der zukünftigen Erbbaurechtsnehmerin bereits angenommen wur- de. Die abschließende Klärung der Inhalte des Erbbaurechtsvertrages – auf Grundlage des im Januar 2020 zwischen Politik, Verwaltung und der zukünftigen Erbbaurechtsnehmerin bereits abgestimmten Nutzungszwecks – soll unter der Prämisse einer nachhaltigen Realisierungs- und Finanzierungsmöglichkeit des Gesamtvorhabens direkt nach dem Ankauf erfolgen. Begründung: - 2 - Die Aurelis Asset GmbH hat das Liegenschaftsamt der Stadt Köln im August 2020 schriftlich aufgefordert, den Ankauf zügig vorzunehmen spätestens jedoch bis zum 31. Oktober 2020. Ansonsten würde das Angebot zurückgezogen und müsste ggfs. neu verhandelt werden. Dies ist auf jeden Fall zu vermeiden, da das bisherige Angebot extrem günstig ist und eine deutliche Preissteigerung zu erwarten wäre. Damit wäre die Realisierung des Gesamtvorha- bens gefährdet. Die Bedingung des Liegenschaftsamtes, dass der Ankauf der Liegenschaft nur dann vorge- nommen wird, wenn die Erbbaurechtsnehmerin, die stattInsel GmbH (i.G.) den Erbbau- rechtsvertrag zuvor angenommen hat, soll aufgegeben werden, um die Realisierung des Gesamtvorhabens nicht zu gefährden. Auch im Hinblick auf andere Liegenschaften in der Stadt, die zukünftig gemäß Erbbaurecht für Nutzungen mit soziokulturellen Inhalten vergeben werden, liegt es im Interesse beider Parteien, also der Stadt Köln als Erbbaurechtsgeberin und den jeweiligen Erbbaurechtsneh- merinnen, dass die Erbbaurechtsverträge auf die individuellen Besonderheiten (Akteure, Konzepte, Nutzungszwecke, Lage, Risiken, Finanzierbarkeit, etc.) jeweils flexibel abge- stimmt werden, um so die notwendigen Startvoraussetzungen zu schaffen und einen nach- haltigen Betrieb zu ermöglichen. Solche Abstimmungsprozesse erfordern genügend Zeit. Da im aktuellen Fall mit der Aurelis Asset GmbH ein weiterer Akteur beteiligt ist, der einen solchen Zeitraum nicht mehr gewähren kann, ist der zügige Ankauf der Liegenschaft drin- gend geboten. Die Stadt Köln geht aufgrund dieses guten Angebots und der guten Lage der Liegenschaft keinerlei wirtschaftliche Risiken ein. Petra Bossinger Christiane Martin Fraktionsvorsitzende SPD Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Martin Berg Berndt Pertri Fraktionsvorsitzender CDU Fraktionsvorsitzender Die Linke Harald Schuster Marlis Pöttgen Einzelvertreter/Klimafreunde Einzelvertreterin/FDP
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Venloer Straße 419
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1120/2020
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
- Datum
- 25.08.2020
- Erstellt
- 25.08.2020 07:23