2350/2024
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gem. §25 Abs.1 Nr.2 KomHVO i.V.m. §12 der Haushaltssatzung 2023/2024 Jugendzentrum "Alte Schule Widdersdorf" - Erneuerung des Bewegungsraum Pavillon
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer 12.09.2024 2350/2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 17.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 Rat 01.10.2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gem. §25 Abs.1 Nr.2 KomHVO in Verbindung mit §12 der Haushaltssatzung 2023/2024 Betreff Jugendzentren Köln gGmbH, Jugendzentrum „Alte Schule Widdersdorf“ – Erneuerung des Bewegungsraum Pavillon Der Rat der Stadt Köln nimmt die Kostenerhöhung in Höhe von 210.485,52 € bei der Baumaß- nahme Alte Schule Widdersdorf, An den Kastanien 7-9 in 50859 Köln, entsprechend der nach- folgenden Aufstellung zur Kenntnis. Damit erhöhen sich die Gesamtkosten dieser Baumaßnahme nach Beendigung von 1.523.539,00 € auf 1.734.024,52 €. Die zusätzlich benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen von 210.485,52 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Ju- gend und Familie in der Produktgruppe 0604 – Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 – Spielplätze zur Verfügung. Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 05.05.2020 (Vorlage Nr. 2917/2019) die Verwaltung mit der baulichen Erneuerung des „Bewegungsraum Pavillon“ auf dem Außenge- lände des Jugendzentrums „Alte Schule Widdersdorf“ beauftragt. Anlass für die Erneuerung des „Bewegungsraum Pavillon“ war der bauliche Zustand des alten Baubestandes. Der alte Bewegungsraum war baufällig und wurde zur Nutzung gesperrt. Außerdem verfügten die Räumlichkeiten über keine Wärme - und Schallisolation. Weiterhin wurde seinerzeit eine 2 Schadstoffbelastung in der Bausubstanz festgestellt. Eine Sanierung wurde aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen. Wesentlicher Bestandteil des Baubeschlusses vom 05.05.2020 (Vorlagen-Nr. 2917/2019) war die vom städtischen Rechnungsprüfungsamt geprüfte Kostenberechnung, die von Gesamtkos- ten zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 955.642 € ausging. In einer ersten haushaltsrechtlichen Unterrichtung des Rates (Vorlagen-Nr. 1363/2022) wurde der Rat der Stadt Köln über eine erste Kostensteigerung in Höhe von 955.642 € auf 1.224.953 € informiert. In einer weiteren haushaltsrechtlichen Unterrichtung des Rates (Vorlagen -Nr. 2056/2023) wurde der Rat der Stadt Köln über eine zweite Kostensteigerung in Höhe von 1.224.953 € auf 1.523.539 € informiert. In der baulichen Ausführung hat sich nunmehr aufgrund unerwarteter Kostensteigerungen ein weiterer Mehrbedarf ergeben. Die wesentlichen Faktoren für diese Kostensteigerung um 210.485,52 € sind: KG 200 Herrichten und Erschließen + ca. 10.956,00 € brutto Im Rahmen der Ausführung der Freianlagen/Kanalsanierung wurden diverse alte Schächte ge- funden, deren Abbruch erforderlich wurde. Zudem wurden durch die lange Bauzeit erneuter Grünschnitt erforderlich um eine Bearbeitung der Freiflächen durch den Garten- und Landschaftsbauer zu ermöglichen. KG 300 Bauwerk- Baukonstruktion - ca. - 29.042,00 € brutto Im Rahmen der Bauausführung und weiteren Vergaben konnte noch Einsparpotential ausge- schöpft werden. Kostenreduzierend hat sich vor allem der Verzicht eines festen Baukrans mit den dazu erfor- derlichen Arbeiten ausgewirkt. KG 400 Bauwerk- Technische Anlagen - ca. - 12.908,00 € brutto Im Rahmen der Bauausführung hat sich gezeigt, dass nicht alle P ositionen oder nicht in den angegebenen Mengen der LVs benötigt wurden. Durch die Hilfe des Nutzers bei der Ausstat- tung der Sanitärbereiche (WC-Accessoires) konnten ebenfalls Kosten reduziert werden. KG 500 Außenanlagen + ca. 203.513,00 € brutto Die Ergebnisse der öffentlichen Ausschreibung haben gezeigt, dass die kalkulierten Kosten be- reits ca. 40% zu niedrig angesetzt waren. Die Kostenschätzung (bepreistes LV) wurden daher im Rahmen der Vergabe angepasst. Die darüber hinaus gehende Kostensteigerung ist im Wesentlichen durch den Umstand begrün- det, dass der Unterbau des Bestandspflasters in der gesamten Fläche ausgetauscht und als frostsichere Konstruktion neu eingebracht werden musste. Dadurch entstanden Kosten für die Abfuhr von belastetem Baumaterial, für neues Material sowie den Mehrmengen bei den Pflas- terarbeiten. KG 700 Baunebenkosten 3 + ca. 37.966,00 € brutto Der erhöhte Leistungsumfang in der KG 500 führte zu erhöhten Honoraransprüchen bei den Freianlagenplanern, sowie bei den Planern der Kanalsanierung. Durch die lange Corona bedingte Projektlaufzeit musste zudem das Bodengutachten erneuert werden. Somit erhöhen sich die Gesamtkosten zur Umsetzung der Maßnahme von 1.523.539 € auf vo- raussichtlich 1.734.024,52 €. Finanzwirtschaftliche Darstellung: Für die Maßnahme wurde am 26.07.2018 ein Städtebauförderantrag im Rahmen des Förder- aufrufes Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier 2018“ gestellt. Die seinerzeit im Städ- tebauförderantrag aufgeführten zuwendungsfähigen Gesamtkosten beliefen sich auf 794.915,09 €. Dem Antrag wurde mit Zuwendungsbescheid vom 05.11.2018 entsprochen. Die Zuwendung wurde mit einem Fördersatz von ca. 90 % (714.600,00 €) bewilligt. Bei Abschluss der Maßnahme wird der Förderbetrag unabhängig der Kostenerhöhungen bei 714.600 € verbleiben. Eine Nachförderung ist ausgeschlossen. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich nunmehr auf einen Betrag von 1.734.024,52 €. Zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Haushaltsplan 2023/2024 war nach dem damaligen Sach- stand davon auszugehen, dass die Maßnahme in 2023 abgeschlossen und schlussgerechnet werden würde, so dass für das Haushaltsjahr 2024 keine Mittel eingeplant wurden. Die nunmehr noch zusätzlich benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen von 502.432,50 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 – Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 5100-0604-0- 2002 – Spielplätze zur Verfügung und werden zur Deckung entsprechend auf die Finanzstelle 5100-0604-0-4101- Alte Schule Widdersdorf umgeschichtet. Durch diese Kostensteigerung erhöhen sich die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen auf 43.350,61 € (Veränderung um + 5.262,13 €) p.a. Diese sind im Haushaltsplan 2023/2024 ab 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 14- Bilanzielle Abschreibungen eingeplant. Die entsprechenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 17.865 € p.a. sind im Haushaltsplan 2023/2024 ab 2024 ff. im Teil- ergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 - Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 2- Zuwendungen und allg. Umlagen eingeplant. Das Dezernat IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) wird im Rahmen des Haushalts - planaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderli- chen Mittel, ggf. durch Umschichtung, vorsehen. gez. i.V. Blome
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2350/2024
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 12.09.2024
- Erstellt
- 30.07.2024 13:21