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Winterdienst auf Gehwegen ohne Streusalz

Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne) AN/1571/2018 vom 08.11.2018

Stand: Am 15.11.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage (Grüne BV5)

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    www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 08.11.2018 AN/1571/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 Winterdienst auf Gehwegen ohne Streusalz - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, pünktlich zum Winter taucht neben Spekulatius und Dominosteinen auch ein anderer, berüchtigter Begleiter des Winters wieder in Baumärkten, Discountern und anderen Geschäften auf: das Streusalz. Kräftig gestreut, soll es die Rutschgefahr durch Schnee und Eis mindern. Doch es ist schon lange bekannt, dass Streusalz erhebliche, negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat. Und es gibt für die Stadt Köln klare Regelungen, dass auf Gehwegen grundsätzlich kein Salz erlaubt ist und auf Sand und Granulat zurückgegriffen werden muss. Ein großes Problem ist, dass diese Regelung vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt ist und dass die Bürge- rinnen und Bürger durch die vielen Angebote in Geschäften gewissermaßen animiert wer- den, Salz einzusetzen. Beobachtungen lassen vermuten, dass die AWB die Ausnahmen vom Grundsatz des Einsatzes von Salz nicht konsequent anwendet und selbst Salz einsetzt wo es nicht erforderlich erscheint. /-2- Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de 2 Haltestelle Niehler Straße 07.02.2018 mit viel Salzausbringung auf dem Bürgersteig Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Gab es bisher Bemühungen der Stadt Köln auf Geschäfte in Nippes dahingehend einzu- wirken? 2. Was hält die Verwaltung von dem Vorschlag, die Geschäfte in Nippes zu bitten, einen städtischen Aushang in der Nähe von Eimern und Säcken mit Streusalz zu platzieren, um auf die Kölner Winterdienst-Regelungen hinzuweisen? 3. Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Nippeser Bürgerinnen und Bürgern mit den Winterdienst-Regelungen der Stadt Köln vertraut zu machen? 4. Ist sichergestellt, dass die AWB nur bei ganz wenigen Ausnahmen Salz einsetzt? gez. Helmut Metten gez. Bärbel Hölzing

Beratungsverlauf

  1. 15.11.2018

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.2.7, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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