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0940/2026

Bürgereingabe nach § 24 GO – Gefahrenstelle Pflasterhofweg, Köln-Weiß, Aktenzeichen 173/25

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.04.2026, TOP 2.2.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 Mail der Petentin

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

729 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die beengten Platzverhältnisse vor Ort und die Vorgaben aus den straßenplanerischen Richtlinien 
lassen bei einer Umgestaltung des Pflasterhofwegs keinen ausreichenden Gestaltungsspielraum zu. 
Zudem kann der Zeitpunkt der Planerstellung derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.

Anlage 2 Eingabe

5517 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einigen Wochen wird hier in meiner Straße „Pflasterhofweg“ der Gehweg im Bereich der 
Kleingartensiedlung erneuert. Nachdem die eine Seite nun fertiggestellt wurde, beginnt jetzt die Erneuerung der 
Gehwegplatten auf der anderen Seite. Es erschließt sich wirklich keinem einzigen Bewohner, weshalb diese 
Maßnahmen überhaupt vorgenommen wurden. Der Gehweg war völlig intakt und es gab keine einzige Stelle, an 
welcher man auch nur erahnen konnte, dass hier ein neuer Belag in diesem Umfang hätte aufgebracht werden 
müssen. Es erinnert geradezu an einen Schildbürgerstreich oder (noch schlimmer) an eine in Köln nicht 
unbekannte Klüngelei. Wie konnte diese Baumaßnahme überhaupt genehmigt werden, wenn man bei der Stadt 
Köln seit ca. 8 Jahren eigentlich wissen müsste, dass auf dieser Straße eine derart gefährliche Engstelle besteht, 
an welcher lediglich auf einer Seite ein einziger Gehweg von nicht einmal 90 Zentimetern vorhanden ist. Hier 
hat kein Rollstuhl, kein Rollator, kein Kinderwagen, kein Kleinkind mit Rädchen, kein Hundehalter mit Hund, 
keine zwei Personen nebeneinander Platz zum Gehen, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen, wo eine 
Armlänge entfernt die Autos mit meist überhöhter Geschwindigkeit an den Menschen vorbeifahren Dieser 
Straßenabschnitt wurde bereits vor 8 Jahren von den Vertretern aller Parteien nach Besuch vor Ort als höchst 
gefährlich für Fußgänger eingestuft und das Problem wurde damals auch in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
als Tagesordnungspunkt behandelt. Es wurde ein Beschluss gefasst, den man als betroffener Bürger nur 
verstehen kann, wenn man jeglichen gesunden Menschenverstand verloren hat. Es sollten unter anderem mehr 
Kontrollen (Parken und Geschwindigkeit) durchgeführt werden, weil die PKW nicht nur innerhalb der 
markierten Stellflächen, sondern vornehmlich außerhalb geparkt wurden. Das führt dazu, dass nicht nur die Sicht 
massiv eingeschränkt und der Gegenverkehr behindert wird,  sondern auch die Ein- und Ausfahrt aus Garagen 
und einer Stichstraße oft unmöglich wird. Die einzigen Maßnahmen, die aus dem Beschluss umgesetzt wurden, 
war zum einen die Entfernung eines alten Stromkastens, welcher auf dem viel zu engen Gehweg stand und es 
wurde für eine Woche lang eine mobile Geschwindigkeitskontrolle eingerichtet, danach war absolute Funkstille. 
Bis heute ist die Situation für Fußgänger und besonders für Schul-und Kitakinder an dieser in Stoßzeiten viel 
befahrenen Engstelle lebensgefährlich, bei Dunkelheit noch einmal mehr.
Und die Stadt Köln hat nun nichts Wichtigeres zu tun, als auf dieser Straße im weiter hinten gelegenen und mit 
zwei breiten Gehwegen ausgestatteten Bereich die völlig intakten Gehwege komplett zu erneuern und eine 
wochenlange Baustelle einzurichten. Wie soll das ein vernünftiger Bürger dieser Stadt noch verstehen? Wer hat 
hierzu die Genehmigung erteilt und wer trägt für diese sinnlose Geldverschwendung die Verantwortung???Und 
sollte hier die berühmte Verkehrssicherungspflicht der Stadt Köln als Rechtfertigungsgrund vorgeschoben 
werden, so wird diese ja eindeutig ad absurdum geführt, wenn man die von mir geschilderte Gefahrensituation 
an der Engstelle der Straße betrachtet. Es muss und kann ja nicht jede theoretisch mögliche Gefährdung 
vermieden werden (z.B. Stolpern über Gehwegplatten), sondern nur nahe liegende Gefahren. Grundsätzlich gilt: 
je höher das geschaffene Gefahrenpotential, desto hochwertiger müssen die Sicherungsmaßnahmen sein. Und 
wenn es von der Gefahrenquelle zu einer Gefährdung von Kindern kommen kann, so ist besondere Vorsicht 
geboten. Und hier hat die Stadt Köln bereits seit 8 Jahren eindeutig ihre gebotene Verkehrssicherungspflicht 
grob verletzt und dies ist eindeutig rechtswidrig.
Sie trifft keine erforderlichen Vorkehrungen, damit sich aus der ihr seit langem bekannten Gefahrenquelle keine 
Gefahren ergeben.
Stattdessen werden auf dieser Straße (wahrscheinlich mit Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht) zwei 
intakte Gehwege mit neuen Platten belegt, während weiter vorne Fußgänger und Kinder täglich auf einem 
verkehrswidrigen, viel zu schmalen Gehweg von vorbeifahrenden PKW erheblichen Gefahren ausgesetzt sind. 
Ich fordere die Stadt hiermit nochmals eindringlich auf, endlich ihrer gebotenen Pflicht nachzukommen und auf 
diesem Straßenabschnitt entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Es müssen nicht umfangreiche und 
teuere Umgestaltungs-Projekte der ganzen Straße sein, es reichen kleine, kostengünstige, aber effektive 
Maßnahmen, welche die Verkehrssituation schnell entschärfen und die Gefahr für die Fußgänger drastisch 
minimieren würden.
Welcher kluge Mensch hat in der Verwaltung den Mut, die Verantwortung und das nötige Engagement für 
innovative Ideen und bürgernahe Anordnungen?
Ich habe mittlerweile die Hoffnung auf eine bürgerfreundliche, hilfsbereite und unterstützende Verwaltung 
leider komplett verloren, weil ich seit Jahren in dieser Angelegenheit keinerlei Unterstützung erfahren habe. Ich 
bin darüber sehr frustriert, enttäuscht und vor allen Dingen sehr, sehr wütend. Muss ich erst ein Bürgerbegehren 
oder eine Demo anmelden, um von der Stadt Köln gehört zu werden? Es geht hier ja nicht um mich, sondern um 
die Sicherheit von Menschen und vor allem von Kindern und auch nicht nur um die meiner eigenen Enkel. Trotz 
allem hoffe ich immer noch auf Ihr Verständnis und Ihre tatkräftige Unterstützung in dieser Angelegenheit und 
verbleibe mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1827 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0940/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Gefahrenstelle Pflasterhofweg, Köln-Weiß, Aktenzeichen 
173/25  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt der Petentin für ihre Eingabe, spricht sich aber ge-
gen eine Maßnahme aus. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Auf dem Pflasterhofweg wurde der Gehweg im Bereich zwischen Ensener Weg und Am Ha-
gelkreuz im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht instand gesetzt. Zuvor wurden Schäden 
sowohl vom Straßenkontrolldienst als auch vom zuständigen Mitarbeiter festgestellt. 
 
Die angesprochene Engstelle auf den Gehwegen befindet sich außerhalb dieses Bereichs 
westlich der Einmündung Am Hagelkreuz. In diesem Bereich sind keine Arbeiten im Rahmen 
der Verkehrssicherungspflicht erforderlich. 
 
Die Engstelle kann nur behoben werden, wenn die Gehwege gemäß dem Beschluss 
AN/0835/2021 auf einer oder beiden Straßenseiten baulich verbreitert werden. Dies kommt 
einer vollumfänglichen Umgestaltung des Pflasterhofwegs gleich und erfordert eine umfas-
sende planerische Betrachtung. Die Planung befindet sich aufgrund der angespannten finan-
ziellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen 
im langfristigen Arbeitsprogramm. Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt be-
nennen, zu dem mit der Planungsbearbeitung begonnen wird.  
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Eingabe

Anlage 3 Mail der Petentin

5342 Zeichen

Von:
An:
Betreff:
Datum:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie hiermit bitten, die oben angegebene Bürgereingabe in der
Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Beratung zu stellen.
 
Es geht bei der Engstelle am Pflasterhofweg mitnichten um eine „umfassende planerische
Betrachtung“, wie es in dem Schreiben der Stadt Köln irreführend heißt, sondern lediglich
um eine dringend nötige Verkehrssicherungspflicht, welcher die Stadt seit mehr als 8
Jahren einfach nicht nachkommen will
.
 
Der Gehweg muss auch überhaupt nicht umfangreich erweitert werden, sondern zur
Sicherheit der Fußgänger und der vielen Schulkinder in diesem Abschnitt würden einfache,
kostengünstige und schnell umzusetzende Maßnahmen völlig ausreichen. Hätten die
Damen und Herren vom Schadenkontrolldienst statt im hinteren Straßenteil, doch einfach
einmal deutlicher und intensiver den vorderen, engen Straßenabschnitt betrachtet, so hätten
sie feststellen müssen, dass hier ein gravierender Mangel in Bezug auf die
Verkehrssicherungspflicht besteht. Es sind zweifellos keine Stolperfallen auf dem Gehweg
zu sehen, aber er ist einfach 
 
derart schmal, dass er für Fußgänger keinerlei Sicherheit
bietet. Die in Stoßzeiten zahlreichen PKW fahren mehrheitlich mit erhöhtem Tempo eine
Armlänge entfernt an Erwachsenen und kleinen Kindern vorbei, die oft mit Kinderwagen,
kleinen Rädchen und Rollatoren unterwegs sind. Wo bleibt hier die viel zitierte
Verkehrssicherungspflicht der Stadt Köln??? Es würden ganz einfache Maßnahmen
ausreichen, die die Autofahrer zum langsamen Vorbeifahren zwingen würden. In sehr
vielen Straßen sieht man Aufpflasterungen, runde Metallplatten, Bodenschwellen etc.,
die den Verkehr drastisch verlangsamen würden. Markierte Parktaschen, die auf
jeder Seite versetzt sind und die zum langsamen „Slalomfahren“ zwingen, mehr
deutlich sichtbare Beschilderung, effektive Kontrollen und vieles mehr. Es braucht
also nicht die riesige umfassende Planung und Umgestaltung. Aber derart
einfache,
 normale
 Ideen, die dem gesunden Menschenverstand entsprechen und nicht sehr
teuer sind, scheinen wohl nicht im Denken der verantwortlichen Köpfe vorzukommen.
 
Der Bürgersteig auf dem hinteren Straßenabschnitt, der letztes Jahr umfangreich und teuer
erneuert wurde, hatte definitiv überhaupt keine gravierenden Schäden aufzuweisen (dies
bestätigen sämtliche Anlieger), wurde aber 
 
trotzdem für alle völlig überraschend und
umfangreich saniert und die Stadt begründet diese teure Maßnahme mit der nötigen
Verkehrssicherungspflicht.
 
Diese Maßnahme war definitiv und auf jeden Fall völlig unnötig.
 
Aber
: Die von mir seit 8 Jahren beanstandete Engstelle ist als Gefahr für Fußgänger mehr
als
 
deutlich zu erkennen und wird seit Jahren total ignoriert. Wie kann das sein??? Warum
können hier keine pragmatischen, kostengünstigen Lösungen gefunden werden??? Warum
wird hier mit zweierlei Maß gemessen??? Ich kann nicht nachvollziehen, mit welcher
Hartnäckigkeit in diesem Fall die berechtigten Bürgeranfragen ignoriert bzw. immer
wieder mit zweifelhaften Begründungen abgewehrt werden. Und wenn es ein Argument
für die berühmte „Verkehrssicherungspflicht“, gibt, dann wäre es doch in diesem Falle
gegeben.
 
Wenn (wie letztes Jahr geschehen) ein völlig intakter Gehweg wochenlang komplett neu
saniert wird und kein einziger Anwohner auch nicht ansatzweise die Sinnhaftigkeit dieser
Maßnahme (wegen nicht vorhandener Schäden) verstehen kann, aber andererseits eine seit
8 Jahren zigmal beantragte Beseitigung einer offensichtlichen Gefahrenstelle einfach
ignoriert und mit nicht nachvollziehbaren Argumenten immer wieder abgelehnt wird, dann
muss man sich schon fragen, ob diese Stadtverwaltung eigentlich noch für ihre Bürger da
ist oder ob es hier nur um bürokratische Prinzipienreiterei geht und darum, mit

fragwürdigen Paragrafen und Verordnungen die Belange der Bürger abwiegeln zu können. 
Ich fühle mich als sorgende und engagierte Bürgerin dieser Stadt total vor den Kopf 
gestoßen und ich nenne es einmal im etwas derben Sprachgebrauch: ich fühle mich total 
verarscht!
Vor Jahren kamen etliche Bezirksvertreter aller Parteien zur Ortsbesichtigung hier in den 
Pflasterhofweg und bestätigten sämtlich die Notwendigkeit einer Behebung dieser 
Gefahrenstelle. Ein Stromkasten wurde entfernt, eine mobile Geschwindigkeitskontrolle 
stand eine Woche hier und ansonsten ist nichts passiert.
Und dann wundern sich alle über Politikverdrossenheit, ich wundere mich nicht mehr. 
Ich warte jetzt nur noch auf den Tag, wo sich vielleicht eine Platte auf dem 90 cm 
Bürgersteig leicht anhebt und dann die Stadt Köln wegen ihrer Verkehrssicherungspflicht 
eine Arbeitskolonne beauftragt, die diesen leicht defekten, aber viel zu schmalen 
Bürgersteig wochenlang neu pflastert, damit auch niemand auf diesem netten, kleinen, 
schmalen Gehweg stolpert. Und wenn dann trotzdem nachher mal ein Fußgänger aus 
Versehen stolpert und auf die Fahrbahn gerät, auf welcher gerade ein PKW mit erhöhter 
Geschwindigkeit in Armlänge an ihm vorbeifährt, dann hat dieser arme 
Verkehrsteilnehmer (oder dieses arme Kind) eben leider verdammtes Pech gehabt. 
Ich kann das alles nur noch mit Sarkasmus ertragen und bin einfach fassungslos über 
soviel bürokratische Ignoranz und Untätigkeit.
Eine politikverdrossene, zutiefst empörte und wütende Bürgerin dieser Stadt.

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0940/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.04.2026
Erstellt
31.03.2026 12:01