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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der BV 1 vom 29.01.2026 (AN/0176/2026) zu Baumfällungen rund um die geplante Großunterkunft für Geflüchtete im Agnesviertel

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1875/2026 vom 22.06.2026

Stand: Am 25.06.2026 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 1875/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der BV 1 vom 29.01.2026 (AN/0176/2026) zu Baumfällungen rund um die geplante Großunterkunft für Geflüchtete im Agnesviertel Im Rahmen des seit Februar 2025 andauernden Genehmigungsverfahrens 63-GGS-370-2025 zur Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oberfinanzdirek- tion im Agnesviertel gab das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz im Sommer 2025 fol- gende Stellungnahme ab: Nach den vorliegenden Informationen sind von dem geplanten Bauvorhaben Bäume durch die Anleiterflächen an der Wörthstr. und durch die Aufstellflächen/Drehleiter zur Cleverstr. betrof- fen, die nach der Baumschutzsatzung (BSchS) geschützt sind. Die Entfernung bzw. Veränderung geschützter Bäume muss beim Umwelt- und Verbraucher- schutzamt - Baumschutz beantragt werden. Der Antrag liegt bisher nicht vor. Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet um die Beantwortung der folgen- den Fragen: 1. Welche Bäume sollen nach den Plänen der Bezirksregierung Köln im Umfeld der ehe- maligen Oberfinanzdirektion gefällt werden? 2. Welche alternativen Planungen hat die Bezirksregierung Köln zwischenzeitlich der Stadt Köln vorgelegt mit dem Ziel, die geschützten Bäume zu retten? 3. Liegt dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt in diesem Zusammenhang ein Antrag auf Entfernung bzw. Veränderung geschützter Bäume vor? 4. Was ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens für das betreffende Bauvor- haben der Bezirksregierung, das von der Stadtverwaltung am 18.08.2025 als nicht ge- nehmigungsfähig eingestuft wurde? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Zum Schutz des Baumbestandes an der Wörthstraße und Cleverstraße hat die Vorhabenträ- gerin die Planung angepasst. Die östlichen Anleiterstellen wurden gestrichen. Die Kompensa- tion erfolgt über zwei neue Anleiterstellen an der Nordseite, deren Bereich bereits baulich be- festigt ist. Die brandschutzrechtlichen Anforderungen werden gewahrt; Eingriffe in den ge- schützten Baumbestand entfallen vollständig. 2 Zu Frage 2: Die Vorhabenträgerin hat die Planung hinsichtlich der Feuerwehrerschließung modifiziert. Die Standorte der Anleiterstellen wurden so verschoben und umorganisiert, dass der Schutzbe- reich der Bäume nicht mehr beeinträchtigt wird. Die Planung ist mit der Feuerwehr abge- stimmt. Zu Frage 3: Dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt liegt kein Antrag zur Entfernung oder Veränderung von geschützten Bäumen für dieses Vorhaben vor. Da eine Beeinträchtigung des Baumbe- standes durch die geänderte Planung ausgeschlossen werden kann, ist ein solcher Antrag nach der Baumschutzsatzung (BSchS) auch nicht mehr erforderlich. Zu Frage 4.: Am 10.06.2026 wurde die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen und Räumen als Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete mit insgesamt 544 Betten sowie Verwaltungsräumen und Kantine erteilt.

Beratungsverlauf

  1. 25.06.2026

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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