Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der BV 1 vom 29.01.2026 (AN/0176/2026) zu Baumfällungen rund um die geplante Großunterkunft für Geflüchtete im Agnesviertel
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1875/2026 vom 22.06.2026
Stand: Am 25.06.2026 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (BV)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 1875/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der BV 1 vom 29.01.2026 (AN/0176/2026) zu Baumfällungen rund um die geplante Großunterkunft für Geflüchtete im Agnesviertel Im Rahmen des seit Februar 2025 andauernden Genehmigungsverfahrens 63-GGS-370-2025 zur Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oberfinanzdirek- tion im Agnesviertel gab das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz im Sommer 2025 fol- gende Stellungnahme ab: Nach den vorliegenden Informationen sind von dem geplanten Bauvorhaben Bäume durch die Anleiterflächen an der Wörthstr. und durch die Aufstellflächen/Drehleiter zur Cleverstr. betrof- fen, die nach der Baumschutzsatzung (BSchS) geschützt sind. Die Entfernung bzw. Veränderung geschützter Bäume muss beim Umwelt- und Verbraucher- schutzamt - Baumschutz beantragt werden. Der Antrag liegt bisher nicht vor. Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet um die Beantwortung der folgen- den Fragen: 1. Welche Bäume sollen nach den Plänen der Bezirksregierung Köln im Umfeld der ehe- maligen Oberfinanzdirektion gefällt werden? 2. Welche alternativen Planungen hat die Bezirksregierung Köln zwischenzeitlich der Stadt Köln vorgelegt mit dem Ziel, die geschützten Bäume zu retten? 3. Liegt dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt in diesem Zusammenhang ein Antrag auf Entfernung bzw. Veränderung geschützter Bäume vor? 4. Was ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens für das betreffende Bauvor- haben der Bezirksregierung, das von der Stadtverwaltung am 18.08.2025 als nicht ge- nehmigungsfähig eingestuft wurde? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Zum Schutz des Baumbestandes an der Wörthstraße und Cleverstraße hat die Vorhabenträ- gerin die Planung angepasst. Die östlichen Anleiterstellen wurden gestrichen. Die Kompensa- tion erfolgt über zwei neue Anleiterstellen an der Nordseite, deren Bereich bereits baulich be- festigt ist. Die brandschutzrechtlichen Anforderungen werden gewahrt; Eingriffe in den ge- schützten Baumbestand entfallen vollständig. 2 Zu Frage 2: Die Vorhabenträgerin hat die Planung hinsichtlich der Feuerwehrerschließung modifiziert. Die Standorte der Anleiterstellen wurden so verschoben und umorganisiert, dass der Schutzbe- reich der Bäume nicht mehr beeinträchtigt wird. Die Planung ist mit der Feuerwehr abge- stimmt. Zu Frage 3: Dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt liegt kein Antrag zur Entfernung oder Veränderung von geschützten Bäumen für dieses Vorhaben vor. Da eine Beeinträchtigung des Baumbe- standes durch die geänderte Planung ausgeschlossen werden kann, ist ein solcher Antrag nach der Baumschutzsatzung (BSchS) auch nicht mehr erforderlich. Zu Frage 4.: Am 10.06.2026 wurde die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen und Räumen als Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete mit insgesamt 544 Betten sowie Verwaltungsräumen und Kantine erteilt.
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz