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1875/2026

Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der BV 1 vom 29.01.2026 (AN/0176/2026) zu Baumfällungen rund um die geplante Großunterkunft für Geflüchtete im Agnesviertel

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.06.2026

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3151 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
 
Vorlagen-Nummer 
 1875/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 
 
Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der BV 1 vom 29.01.2026 
(AN/0176/2026) zu Baumfällungen rund um die geplante Großunterkunft für Geflüchtete 
im Agnesviertel 
Im Rahmen des seit Februar 2025 andauernden Genehmigungsverfahrens 63-GGS-370-2025 
zur Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oberfinanzdirek-
tion im Agnesviertel gab das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz im Sommer 2025 fol-
gende Stellungnahme ab: 
 
Nach den vorliegenden Informationen sind von dem geplanten Bauvorhaben Bäume durch die 
Anleiterflächen an der Wörthstr. und durch die Aufstellflächen/Drehleiter zur Cleverstr. betrof-
fen, die nach der Baumschutzsatzung (BSchS) geschützt sind. 
Die Entfernung bzw. Veränderung geschützter Bäume muss beim Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt - Baumschutz beantragt werden. Der Antrag liegt bisher nicht vor. 
 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet um die Beantwortung der folgen-
den Fragen: 
 
1. Welche Bäume sollen nach den Plänen der Bezirksregierung Köln im Umfeld der ehe-
maligen Oberfinanzdirektion gefällt werden? 
2. Welche alternativen Planungen hat die Bezirksregierung Köln zwischenzeitlich der 
Stadt Köln vorgelegt mit dem Ziel, die geschützten Bäume zu retten? 
3. Liegt dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt in diesem Zusammenhang ein Antrag 
auf Entfernung bzw. Veränderung geschützter Bäume vor? 
4. Was ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens für das betreffende Bauvor-
haben der Bezirksregierung, das von der Stadtverwaltung am 18.08.2025 als nicht ge-
nehmigungsfähig eingestuft wurde? 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
Zum Schutz des Baumbestandes an der Wörthstraße und Cleverstraße hat die Vorhabenträ-
gerin die Planung angepasst. Die östlichen Anleiterstellen wurden gestrichen. Die Kompensa-
tion erfolgt über zwei neue Anleiterstellen an der Nordseite, deren Bereich bereits baulich be-
festigt ist. Die brandschutzrechtlichen Anforderungen werden gewahrt; Eingriffe in den ge-
schützten Baumbestand entfallen vollständig.

2 
 
Zu Frage 2: 
Die Vorhabenträgerin hat die Planung hinsichtlich der Feuerwehrerschließung modifiziert. Die 
Standorte der Anleiterstellen wurden so verschoben und umorganisiert, dass der Schutzbe-
reich der Bäume nicht mehr beeinträchtigt wird. Die Planung ist mit der Feuerwehr abge-
stimmt. 
 
Zu Frage 3: 
Dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt liegt kein Antrag zur Entfernung oder Veränderung 
von geschützten Bäumen für dieses Vorhaben vor. Da eine Beeinträchtigung des Baumbe-
standes durch die geänderte Planung ausgeschlossen werden kann, ist ein solcher Antrag 
nach der Baumschutzsatzung (BSchS) auch nicht mehr erforderlich. 
 
Zu Frage 4.: 
Am 10.06.2026 wurde die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen 
und Räumen als Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete mit insgesamt 544 Betten sowie 
Verwaltungsräumen und Kantine erteilt.

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wörthstraße

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Details

Aktenzeichen
1875/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.06.2026
Erstellt
19.06.2026 15:17