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1838/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Trennung Rad- und Gehwege (Az.: 02-1600-156/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 31.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.10.2020, TOP 3.2

Anlage 4 - Antwortschreiben an den Petenten

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Anlage 3 - Bilder

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe

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Anlage 4 - Antwortschreiben an den Petenten

3348 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-22072, Telefax 0221 221-26005 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 156/19  16.03.2020 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Trennung Rad- und Gehwege u.a." 
Aktenzeichen 156/19 B 
Sehr geehrter Herr, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. Juli 2019, in dem Sie mehrere Punkte zum Thema Rad- 
und Gehwege anbringen und die Verkehrssicherheit in der 30-Zone der Myliusstraße in Köln-
Ehrenfeld hinterfragen.  
Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung 
vor, aus der Folgendes hervorgeht: „Ihr Hinweis bezüglich der Erkennbarkeit der Trennung 
des Fuß- und Radweges auf der Subbelrather Straße (zwischen Innerer Kanalstraße und 
Liebigstraße) wurde aufgenommen und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung wer-
den geprüft. Grundsätzlich ist es so dass, wenn eine Geh- und Radwegsanierung durchge-
führt wird, der Geh- und Radweg durch taktile Trennsteine voneinander getrennt wird, 
wodurch eine deutliche optische Trennung entsteht.  
Bezüglich der Beschilderung hinter der Kreuzung Innere Kanalstraße/Subbelrather Straße 
Richtung Innenstadt wird in diesem Bereich das Verkehrszeichen 237 „Sonderweg Radfah-
rer“ durch das Verkehrszeichen 241-30 „Getrennter Rad- und Fußweg“ ausgetauscht.  
 
Die Myliusstraße ist ungefähr 30 m hinter der Einmündung zur Subbelrather Straße in die 
Tempo 30-Zone integriert. Aufgrund der Markierungen zur Spuraufteilung und der Signalisie-
rung zur Subbelrather Straße ist eine Versetzung der Beschilderung zur Tempo 30-Zone hier 
nicht möglich, da in Tempo 30-Zonen weder Signalanlagen noch Markierungen zulässig 
sind. Auf dem verbleibenden Streckenabschnitt von lediglich 30 m zwischen der Beschilde-
rung zur Tempo 30-Zone und der Subbelrather Straße ist ohnehin nicht von einer tatsächlich 
gefahrenen Geschwindigkeit über 30 Stundenkilometer auszugehen. Der Zugang zur Mylius-
straße 26 befindet sich bereits im Bereich der Tempo 30-Zone.“  
 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen 
haben, können Sie sich direkt wenden an: 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Frau Albrech, Rufnummer 0221-221 35404, E-
Mail: strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de.

Seite 2 
 
  
 
 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Sollten Sie eine Beratung der Ange-
legenheit in der Bezirksvertretung Ehrenfeld wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Dr. Ulrich Höver

Anlage 3 - Bilder

8 Zeichen

Anlage 3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2483 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1838/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Trennung Rad- und Gehwege (Az.: 02-1600-156/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe und schließt sich dem in der 
Begründung aufgeführten Verwaltungshandeln an.   
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent schlägt einige verkehrssicherheitstechnische Maßnahmen vor (s. Anlagen 1-3). Er ist mit 
der Antwort zu seiner Eingabe nicht zufrieden ist (s. Anlage 4) und wünscht eine Beratung in der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Myliusstraße ist ca. 30 m hinter der Einmündung zur Subbelrather Str. in die Tempo 30-Zone in-
tegriert. Aufgrund der Markierungen zur Spuraufteilung und der Signalisierung zur Subbelrather Str. 
ist eine Versetzung der Beschilderung zur Tempo 30-Zone hier nicht möglich, da in Tempo 30-Zonen 
weder Signalanlagen noch dazugehörige Markierungen zulässig sind. Auf dem verbleibenden Stre-
ckenabschnitt von lediglich 30 m zwischen der Beschilderung zur Tempo 30-Zone und der Subbel-
rather Straße ist nicht von einer tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit über 30 Stundenkilometer 
auszugehen. Der Zugang zur Myliusstraße 26 befindet sich bereits im Bereich der Tempo 30-Zone.  
 
Der Hinweis bezüglich der Erkennbarkeit der Trennung des Fuß- und Radweges auf der Subbelrather 
Straße (zwischen Innerer Kanalstraße und Liebigstraße) wurde aufgenommen und entsprechende 
Maßnahmen zur Verbesserung werden geprüft. Grundsätzlich wird bei einer Geh-/Radwegsanierung 
der Geh- und Radweg durch taktile Trennsteine voneinander getrennt, wodurch eine deutliche opti-
sche Trennung entsteht.  
 
Der Hinweis bezüglich der Beschilderung hinter der Kreuzung Innere Kanalstraße/Subbelrather Stra-
ße Richtung Innenstadt wurde an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Nach der neuen Anord-
nung wird in diesem Bereich das VZ 237 „Sonderweg Radfahrer“ durch das VZ 241-30 „Getrennter 
Rad- und Fußweg“ ausgetauscht.  
 
Anlagen 
1. Eingabe 
2.+ 3.: Bilder 
4. Antwortschreiben an den Petenten

Anlage 1 - Eingabe

2765 Zeichen

Köln, den 1.Juli 2019 
. ) 
1 r l.J 
Sehr geehrte Damen und Herren, : l 
i ·l
gemäß der GO NRW§ 24 reiche ich einige Anregungen und Beschwerden ein. 
Sie gliedern sich in folgende Punkte: 
Allgemein 
Die Erkennbarkeit einer Trennung von Rad- und Gehweg ist vielen Bereichen der 
Stadt nicht gewährleistet. Sodass bei immer stärker werdenden Rad-, E- Bike-, 
und E-Rollerverkehr eine große Gefahr für Fußgänger gegeben ist. Besondern 
dort wo viele ältere Menschen, Kinder, Personen mit Kinderwagen und 
Personen mit Rollatoren und Rollstühlen, sowie andere beeinträchtigte 
Menschen unterwegs sind. 
Grundsätzlich enden die Zebrastreifen an der Bordsteinkante, sie überqueren 
nicht oder selten den Fahrradweg zum sicheren Überqueren durch den 
Fußgänger, warum? 
Ampeln sind in vielen Fällen mit Gläsern ausgestattet, die auf beiden Seiten der 
Straße Fußgänger und Radfahrer als Hinweis zum Überqueren der Straße haben, 
obwohl in den wenigsten Fällen der Radweg in beiden Fahrtrichtungen zu 
benutzen ist. Dieses führte schon zu bösen Beschimpfungen bei den Hinweis- sie 
fahren auf der falschen Seite. Siehe Bild 2 
Konkrete Punkte 
In der Myliusstraße in Ehrenfeld beginnt die 30 Zone nach den 
Seniorenwohnungen, statt zu Beginn der Straße. Die Auto- und Motorradfahren 
benutzen dieses Stück Straße um mit Vollgas bis zur Ampel zufahren. Hier wäre 
der Beginn der Zone 30 zu verändern, auch zum Schutz der Bewohner der 
Seniorenwohnungen. Siehe Bild 1 
Erkennbarkeit der Trennung von Fuß- und Radweg auf der Subbelrather Straße 
von der Inneren Kanalstraße bis zur Liebigstraße, auf beiden Seiten dieses 
Streckenabschnittes. Siehe Bilder 2 + 3 
An der Kreuzung Innere Kanalstraße/Subbelrather Straße ist für den Fußgänger 
bei starken Radverkehr kaum eine Möglichkeit sicher zu stehen, da sich hier 
auch noch die Radwege kreuzen, kommen die Radfahrer von allen Seiten. 
Besonders problematisch wird es mit dem zunehmenden Verkehr mit 
1
Anlage 1

Lastenrädern. 2Räder davon nebeneinander und der Fußgänger ist der 
Gefährdete. Siehe Bilder 4,5,6 
Ein besonderer Plan ist gelungen an der Kreuzung Innere 
Kanalstraße/Subbelrather Straße überquert man die Innere Kanalstraße von der 
Subbelrather Straße aus zu begegnet einem die folgende Beschilderung, Ende 
des Fußgängerweges, sollte es ein Versehen sein, so reicht der Platz nicht für 
Radfahrer in beiden Richten und Fußgängern, noch schlimmer wird die Situation 
bei Lastenrädern. Dieser Übergang wird von älteren Menschen gemieden, so 
kommen sie aber nicht mehr zum Park. Siehe Bild 7. 
Es wäre schön, wenn die Prokollaussagen der Stadtverwaltung bei 
übergreifenden Planungen auch die Fußgängerinteressen zu berücksichtigen zu 
wollen. Die Wirklichkeit sieht anders aus. 
Mit f_reundlichen Grüßen 
2

Anlage 2 - Bilder

8 Zeichen

Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

05.10.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Subbelrather Straße
  • Myliusstraße 26
  • Ludwigstraße 8
  • Liebigstraße
  • Innere Kanalstraße
  • Rather Straße
  • Heumarkt
  • Straße 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1838/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
31.07.2020
Erstellt
16.06.2020 11:14