1838/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Trennung Rad- und Gehwege (Az.: 02-1600-156/19)
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Anlage 4 - Antwortschreiben an den Petenten
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/ 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 Telefon 0221 221-22072, Telefax 0221 221-26005 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 156/19 16.03.2020 Bürgereingabe nach § 24 GO – „Trennung Rad- und Gehwege u.a." Aktenzeichen 156/19 B Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. Juli 2019, in dem Sie mehrere Punkte zum Thema Rad- und Gehwege anbringen und die Verkehrssicherheit in der 30-Zone der Myliusstraße in Köln- Ehrenfeld hinterfragen. Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung vor, aus der Folgendes hervorgeht: „Ihr Hinweis bezüglich der Erkennbarkeit der Trennung des Fuß- und Radweges auf der Subbelrather Straße (zwischen Innerer Kanalstraße und Liebigstraße) wurde aufgenommen und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung wer- den geprüft. Grundsätzlich ist es so dass, wenn eine Geh- und Radwegsanierung durchge- führt wird, der Geh- und Radweg durch taktile Trennsteine voneinander getrennt wird, wodurch eine deutliche optische Trennung entsteht. Bezüglich der Beschilderung hinter der Kreuzung Innere Kanalstraße/Subbelrather Straße Richtung Innenstadt wird in diesem Bereich das Verkehrszeichen 237 „Sonderweg Radfah- rer“ durch das Verkehrszeichen 241-30 „Getrennter Rad- und Fußweg“ ausgetauscht. Die Myliusstraße ist ungefähr 30 m hinter der Einmündung zur Subbelrather Straße in die Tempo 30-Zone integriert. Aufgrund der Markierungen zur Spuraufteilung und der Signalisie- rung zur Subbelrather Straße ist eine Versetzung der Beschilderung zur Tempo 30-Zone hier nicht möglich, da in Tempo 30-Zonen weder Signalanlagen noch Markierungen zulässig sind. Auf dem verbleibenden Streckenabschnitt von lediglich 30 m zwischen der Beschilde- rung zur Tempo 30-Zone und der Subbelrather Straße ist ohnehin nicht von einer tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit über 30 Stundenkilometer auszugehen. Der Zugang zur Mylius- straße 26 befindet sich bereits im Bereich der Tempo 30-Zone.“ Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Frau Albrech, Rufnummer 0221-221 35404, E- Mail: strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de. Seite 2 Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Sollten Sie eine Beratung der Ange- legenheit in der Bezirksvertretung Ehrenfeld wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver
Anlage 3 - Bilder
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Anlage 3
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 1838/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Trennung Rad- und Gehwege (Az.: 02-1600-156/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Eingabe und schließt sich dem in der Begründung aufgeführten Verwaltungshandeln an. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent schlägt einige verkehrssicherheitstechnische Maßnahmen vor (s. Anlagen 1-3). Er ist mit der Antwort zu seiner Eingabe nicht zufrieden ist (s. Anlage 4) und wünscht eine Beratung in der Be- zirksvertretung Ehrenfeld. Stellungnahme der Verwaltung: Die Myliusstraße ist ca. 30 m hinter der Einmündung zur Subbelrather Str. in die Tempo 30-Zone in- tegriert. Aufgrund der Markierungen zur Spuraufteilung und der Signalisierung zur Subbelrather Str. ist eine Versetzung der Beschilderung zur Tempo 30-Zone hier nicht möglich, da in Tempo 30-Zonen weder Signalanlagen noch dazugehörige Markierungen zulässig sind. Auf dem verbleibenden Stre- ckenabschnitt von lediglich 30 m zwischen der Beschilderung zur Tempo 30-Zone und der Subbel- rather Straße ist nicht von einer tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit über 30 Stundenkilometer auszugehen. Der Zugang zur Myliusstraße 26 befindet sich bereits im Bereich der Tempo 30-Zone. Der Hinweis bezüglich der Erkennbarkeit der Trennung des Fuß- und Radweges auf der Subbelrather Straße (zwischen Innerer Kanalstraße und Liebigstraße) wurde aufgenommen und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung werden geprüft. Grundsätzlich wird bei einer Geh-/Radwegsanierung der Geh- und Radweg durch taktile Trennsteine voneinander getrennt, wodurch eine deutliche opti- sche Trennung entsteht. Der Hinweis bezüglich der Beschilderung hinter der Kreuzung Innere Kanalstraße/Subbelrather Stra- ße Richtung Innenstadt wurde an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Nach der neuen Anord- nung wird in diesem Bereich das VZ 237 „Sonderweg Radfahrer“ durch das VZ 241-30 „Getrennter Rad- und Fußweg“ ausgetauscht. Anlagen 1. Eingabe 2.+ 3.: Bilder 4. Antwortschreiben an den Petenten
Anlage 1 - Eingabe
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Köln, den 1.Juli 2019 . ) 1 r l.J Sehr geehrte Damen und Herren, : l i ·l gemäß der GO NRW§ 24 reiche ich einige Anregungen und Beschwerden ein. Sie gliedern sich in folgende Punkte: Allgemein Die Erkennbarkeit einer Trennung von Rad- und Gehweg ist vielen Bereichen der Stadt nicht gewährleistet. Sodass bei immer stärker werdenden Rad-, E- Bike-, und E-Rollerverkehr eine große Gefahr für Fußgänger gegeben ist. Besondern dort wo viele ältere Menschen, Kinder, Personen mit Kinderwagen und Personen mit Rollatoren und Rollstühlen, sowie andere beeinträchtigte Menschen unterwegs sind. Grundsätzlich enden die Zebrastreifen an der Bordsteinkante, sie überqueren nicht oder selten den Fahrradweg zum sicheren Überqueren durch den Fußgänger, warum? Ampeln sind in vielen Fällen mit Gläsern ausgestattet, die auf beiden Seiten der Straße Fußgänger und Radfahrer als Hinweis zum Überqueren der Straße haben, obwohl in den wenigsten Fällen der Radweg in beiden Fahrtrichtungen zu benutzen ist. Dieses führte schon zu bösen Beschimpfungen bei den Hinweis- sie fahren auf der falschen Seite. Siehe Bild 2 Konkrete Punkte In der Myliusstraße in Ehrenfeld beginnt die 30 Zone nach den Seniorenwohnungen, statt zu Beginn der Straße. Die Auto- und Motorradfahren benutzen dieses Stück Straße um mit Vollgas bis zur Ampel zufahren. Hier wäre der Beginn der Zone 30 zu verändern, auch zum Schutz der Bewohner der Seniorenwohnungen. Siehe Bild 1 Erkennbarkeit der Trennung von Fuß- und Radweg auf der Subbelrather Straße von der Inneren Kanalstraße bis zur Liebigstraße, auf beiden Seiten dieses Streckenabschnittes. Siehe Bilder 2 + 3 An der Kreuzung Innere Kanalstraße/Subbelrather Straße ist für den Fußgänger bei starken Radverkehr kaum eine Möglichkeit sicher zu stehen, da sich hier auch noch die Radwege kreuzen, kommen die Radfahrer von allen Seiten. Besonders problematisch wird es mit dem zunehmenden Verkehr mit 1 Anlage 1 Lastenrädern. 2Räder davon nebeneinander und der Fußgänger ist der Gefährdete. Siehe Bilder 4,5,6 Ein besonderer Plan ist gelungen an der Kreuzung Innere Kanalstraße/Subbelrather Straße überquert man die Innere Kanalstraße von der Subbelrather Straße aus zu begegnet einem die folgende Beschilderung, Ende des Fußgängerweges, sollte es ein Versehen sein, so reicht der Platz nicht für Radfahrer in beiden Richten und Fußgängern, noch schlimmer wird die Situation bei Lastenrädern. Dieser Übergang wird von älteren Menschen gemieden, so kommen sie aber nicht mehr zum Park. Siehe Bild 7. Es wäre schön, wenn die Prokollaussagen der Stadtverwaltung bei übergreifenden Planungen auch die Fußgängerinteressen zu berücksichtigen zu wollen. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Mit f_reundlichen Grüßen 2
Anlage 2 - Bilder
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Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Subbelrather Straße
- Myliusstraße 26
- Ludwigstraße 8
- Liebigstraße
- Innere Kanalstraße
- Rather Straße
- Heumarkt
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 1838/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 31.07.2020
- Erstellt
- 16.06.2020 11:14