0407/2020
Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln
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Anlage 1 Entwurf Entgelt- und Benutzungsordnung 2020-2
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Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln ab dem 2. Semester 2020 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 aufgrund des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. i Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW. 2023) diese Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln beschlossen: § 1 Allgemeines (1) Die Volkshochschule Köln ist eine nichtrechtsfähige öffentliche Einrichtung der Stadt Köln im Sinne des § 8 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der §§ 2, 10 ff. Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen. (2) Sie dient der Weiterbildung von Erwachsenen und Jugendlichen und nimmt in diesem Rahmen eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung wahr. (3) Die Regelungen dieser Benutzungsordnung gelten ausschließlich für Leistungen, die die Volkshochschule im Rahmen privat-rechtlicher Rechtsverhältnisse mit ihren Kundinnen und Kunden erbringt. Für Leistungen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse findet sie keine Anwendung. § 2 Veranstaltungsformen Die Volkshochschule Köln führt Kurse, Lehrgänge, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte, bedarfsorientierte Sonderschulungen, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und andere Veranstaltungen wie zum Beispiel Studienfahrten, Bildungsurlaube und Ausstellungen durch. § 3 Teilnahmeentgelt (1) Die Leitung der Volkshochschule Köln setzt die Entgelte unter Berücksichtigung von Zielsetzung und gebotener Leistung der betreffenden Veranstaltungen in folgendem Rahmen fest: 1. Für Kurse, die aufgrund ihres Inhaltes oder der Zielgruppe gesellschaftspolitisch besonders relevant sind, wird ein Entgelt ab 2,00 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten) erhoben. 2. Für Kurse, die der sprachlichen oder beruflichen Qualifizierung der Teilnehmenden dienen, wird ein Entgelt ab 3,00 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten) erhoben. 3. Für Kurse, die der persönlichkeitsbildenden Qualifizierung dienen, wird ein Entgelt ab 3,40 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten) erhoben. 4. Bei Einzelveranstaltungen beträgt das Entgelt mindestens 5,00 € je Veranstaltung. 5. Für alle Bei allen übrigen Veranstaltungen hat das Teilnahmeentgelt die durch die Veranstaltung entstehenden direkt zurechenbaren Kosten sowie einen angemessenen Teil der Gemeinkosten zu decken. 6. Besonders förderungswürdige Veranstaltungen können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit reduziertem Entgelt oder unentgeltlich durchgeführt werden. 7. Die Volkshochschule Köln kalkuliert alle Entgelte grundsätzlich so, dass die sich daraus ergebenden Erlöse die der jeweiligen Veranstaltung zurechenbaren Kosten nicht überschreiten. Abweichungen hiervon sind bei Veranstaltungen mit stark frei-zeitorientiertem freizeitorientiertem Charakter und Veranstaltungen aufgrund individueller Bestellung zulässig. (2) Die nicht ermäßigten Teilnahmeentgelte werden auf volle Euro-Beträge aufgerundet. § 4 Entgeltbefreiungen, Ermäßigungen, Entgeltnachlässe (1) Entgeltbefreiungen 1. Bei Veranstaltungen im Bereich Alphabetisierung/Grundbildung ist der Besuch des ersten Kurses entgeltfrei. 2. Die Mitglieder eines eingetragenen Vereins, dessen ausschließlicher satzungsgemäßer Zweck in der Förderung und Unterstützung der Arbeit der Volkshochschule Köln besteht (Förderverein), haben gegen Vorlage ihres Mitgliedsausweises freien Eintritt bei Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen. (2) Ermäßigungen 1. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 50 % für Kurse erhalten Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind. Berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) erhalten kostenlosen Zutritt. Die Teilnahme der Begleitperson ist ausgeschlossen. 2. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 45 % für Kurse erhalten Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns: a) laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder vergleichbare Leistungen nach anderen gesetzlichen Regelungen beziehen oder b) im Besitz eines gültigen Köln-Passes oder eines sonstigen Sozialpasses sind, der zur kostenlosen oder ermäßigten Nutzung kommunaler Leistungen berechtigt. c) Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit einem Behinderungsgrad von 100 % oder einem “B“ im Schwerbehindertenausweis sind. Sofern der Buchstabe “B“ im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist, ist die Teilnahme für eine Begleitperson kostenlos. 3. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 25 % für Kurse erhalten Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns: a) Auszubildende sind, b) Schülerinnen/Schüler oder Studentinnen/Studenten sind, c) einen Dienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder Jugendfreiwilligendienstgesetzes absolvieren oder d) einer Au-pair-Beschäftigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nachgehen. 4. Ermäßigungen gelten nicht für Einzelveranstaltungen, Exkursionen und Prüfungen. 5. Die Ermäßigung entfällt außerdem, wenn der Kursteilnehmende gegen einen Dritten einen Anspruch auf Übernahme des Teilnahmeentgelts aus dem Sozialgesetzbuch II oder aus vergleichbaren Normen hat. (3) Entgeltnachlässe Über Entgeltnachlässe im Zusammenhang mit Sonderaktionen zur Kundengewinnung entscheidet die Leitung der Volkshochschule. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Materialumlagen, Modellgelder, Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrwerke und ähnliche Kosten, die im Teilnahmeentgelt enthalten sind. (5) Der Personenkreis nach § 4 Absatz 2 Nr. 1 und 2 erhält für ausgewiesene Last-Minute-Angebote eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 80 %. Der § 4 Absatz 4 gilt entsprechend. Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar. Eine Abmeldung von der Veranstaltung entsprechend § 8 ist nicht möglich. § 5 Anmeldung/Vertragsabschluss (1) Anmeldungen können telefonisch, schriftlich (auch per Fax), online oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Bei allen Formen der Anmeldung sind Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum anzugeben. (2) Der Nachweis für die Berechtigung des der Kursteilnehmenden auf Ermäßigung ist bei der persönlichen Anmeldung vorzulegen. Bei telefonischen, schriftlichen und Online-Anmeldungen ist der Nachweis grundsätzlich bis zu 7 Tagen nach der Anmeldung, spätestens am letzten Werktag vor Kursbeginn nachzureichen. (3) Für Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und organisatorisch vergleichbare Einzelveranstaltungen ist eine Anmeldung im Sinne von Absatz 1 nicht erforderlich. (4) Die Anmeldung für eine Veranstaltung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmeentgelts. (5) Nach der Anmeldung erhält die Kundin/der Kunde von der Volkshochschule Köln eine Buchungsbestätigung. Bei Anmeldungen über VHS-Online wird die Buchungsbestätigung auf elektronischem Wege zugesandt. Mit dieser kommt der Vertrag zwischen der Volkshochschule Köln und der Kundin/dem Kunden zustande. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt des Erreichens einer Mindestteilnehmerzahl oder einer zu erwirtschaftenden Mindesteinnahme für die jeweilige Veranstaltung. § 6 Umbuchung auf Kundenwunsch (1) Umbuchungen auf Kundenwunsch müssen schriftlich per Brief oder Fax, per E- Mail oder online gegenüber der Volkshochschule Köln erfolgen. Der Angabe von Gründen bedarf es nicht. (2) Die Umbuchung auf Kundenwunsch kann grundsätzlich bis zum Beginn des dritten Veranstaltungstermins vorgenommen werden. Bei Veranstaltungen mit nicht mehr als drei Terminen (z. B. Führungen, Exkursionen) kann die Umbuchung bis sieben Tage vor dem Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden. (3) Umbuchungen auf Kundenwunsch sind nicht möglich, wenn das Entgelt für die neue Veranstaltung um mehr als 50,00 € geringer ist als das für die bisher gebuchte Veranstaltung. (4) Für die Umbuchung auf Kundenwunsch berechnet die Volkshochschule Köln 5,00 €. Darüber hinaus erstattet die Kundin/der Kunde der Volkshochschule Köln den Betrag, den die Volkshochschule Köln für die Kundin/den Kunden bereits gegenüber Dritten aufgewandt oder zu dessen Zahlung sie sich gegenüber Dritten bereits verbindlich verpflichtet hat. (5) Bei Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, sowie Bildungsurlauben sind Umbuchungen auf Kundenwunsch nicht möglich. § 7 Zahlung (1) Die Zahlung des Teilnahmeentgelts erfolgt spätestens nach Beginn der Veranstaltung durch Lastschrifteinzug. Dazu teilt die Kundin/der Kunde der Volkshochschule bei der Anmeldung ihre/seine Kontoverbindungsdaten mit. Bei persönlichen Anmeldungen kann die Zahlung auch bar erfolgen. (2) Die Volkshochschule Köln kann abweichend von Absatz 1 auch andere Zahlungsweisen (z. B. Zahlung durch Überweisung) und -termine festlegen. (3) Das Entgelt für als Einzelveranstaltung gekennzeichnete Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und organisatorisch vergleichbare Veranstaltungen ist unmittelbar vor der Veranstaltung bar zu zahlen. (4) Beträgt das Teilnahmeentgelt mindestens 200,00 € und die Dauer der Veranstaltung mindestens acht Wochen, kann die Kundin/der Kunde Ratenzahlung beantragen. Der Antrag auf Ratenzahlung kann nur im Zusammenhang mit einer persönlichen Anmeldung erfolgen. Die erste Rate in Höhe von mindestens 150,00 € ist bei der Anmeldung, die zweite Rate in Höhe des Restbetrages binnen vier Wochen nach Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch vor dem Ende der Veranstaltung zu zahlen. Sätze 1-3 gelten nicht für Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder vergleichbaren anderen Regelungen, wenn sich eine Behörde (z. B. Sozialamt; Jobcenter oder Agentur für Arbeit) zur Zahlung des Entgelts unmittelbar an die Volkshochschule Köln verpflichtet. (5) Beträgt das Teilnahmeentgelt mindestens 200,00 €, kann die Volkshochschule eine Anzahlung in Höhe von bis zur Hälfte des Gesamtpreises verlangen. Die Anzahlung ist binnen einer Woche nach Zugang des Verlangens der Volkshochschule bei der Kundin/beim Kunden zahlbar. Absatz 4 findet in diesen Fällen keine Anwendung. § 8 Abmeldung (1) Mündliche Abmeldungen, insbesondere gegenüber dem jeweiligen Kursleiter und Abmeldungen durch bloßes Fernbleiben von der Veranstaltung sind unwirksam. Abmeldungen müssen in jedem Fall durch die Kundin/den Kunden und schriftlich per Brief oder Fax, per E-Mail oder online gegenüber der Volkshochschule Köln erfolgen. Die schriftliche Abmeldung muss während der Dauer des Kurses erfolgen, jedoch spätestens am letzten Tag des Kurses. (2) Bei Abmeldungen erhebt die Volkshochschule Köln folgende Stornierungsentgelte: 1. bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 5,00 €, 2. 14 - 1 Tag( e) vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Teilnahmeentgelts, mindestens 5,00 €, 3. Ausnahme: 7 - 1 Tag(e) vor Beginn eines Bildungsurlaubs 50 % des Teilnahmeentgelts, mindestens 5,00 €, 4. Bei Nachweis eines wichtigen Grundes vor Veranstaltungsbeginn (Wegzug, geänderte Arbeits zeiten, Erkrankung des Kursteilnehmers) wird ein Stornierungsentgelt in Höhe von 5,00 € erhoben. (3) Ab dem Tag der Veranstaltung ist eine Abmeldung nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes (siehe Abs. 2 Nr. 4) möglich. In diesen Fällen erstattet die Volkshochschule Köln der Kundin/dem Kunden das Teilnahmeentgelt anteilig, maximal bis zu 50 %, und abzüglich eines Stornierungsentgelts in Höhe von 5,00 €. § 9 Absagen von Veranstaltungen durch die Volkshochschule Köln (1) Bei einer Absage einer Veranstaltung durch die Volkshochschule Köln erstattet sie der Kundin/dem Kunden das Teilnahmeentgelt in voller Höhe. (2) Bei Absagen von Teilen einer Veranstaltung (z. B. Ausfall einzelner Unterrichtsstunden) aus Gründen, die die Volkshochschule zu vertreten hat, erstattet die Volkshochschule Köln der Kundin/dem Kunden das Teilnahmeentgelt anteilig. Wenn mehr als ein Drittel der Unterrichtsstunden ausgefallen ist, erstattet die Volkshochschule Köln das volle Teilnehmerentgelt. § 10 Haftung Die Volkshochschule Köln haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. § 11 Sonstiges (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Kursleiter oder eine bestimmte Kursleiterin durchgeführt wird. Entsprechendes gilt für den Ort der Veranstaltung. (2) Die Volkshochschule Köln ist berechtigt, in ihren Veranstaltungen Anwesenheitslisten zu führen. (3) Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Veranstaltungen, die die Volkshochschule Köln in ihrem Programm anbietet. Sie gelten nicht für bedarfsorientierte Sonderveranstaltungen, die die Volkshochschule Köln auf besondere Nachfrage durchführt (z. B. Firmenschulungen). (4) Soweit sich aus dem VHS-Programm besondere Regelungen zu An- und Abmelde- sowie Zahlungsmodalitäten für einzelne Veranstaltungen ergeben, gehen diese den hier formulierten Regelungen vor. (5) Die Volkshochschule kann beim Nachweis eines sozialen Härtefalls von den Regelungen dieser Entgelt- und Benutzungsordnung (Allgemeine Geschäftsbedingungen) abweichen. § 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen Die §§ 4 - 11 sind Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Köln. § 13 Inkrafttreten Diese Entgelt- und Benutzungsordnung gilt für Veranstaltungen der Volkshochschule Köln ab dem 2. Semester 2020.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/42 Vorlagen-Nummer 0407/2020 Freigabedatum 06.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die beigefügte geänderte Entgelt- und Benutzungsordnung für die Volkshochschu- le Köln ab dem 2. Semester 2020 und führt damit insbesondere eine zusätzliche Ermäßigung für Menschen mit Schwerbehinderung sowie ggf. den kostenlosen Zutritt erforderlicher Begleitpersonen ein. Alternative: Sollte die bislang bestehende Entgelt- und Benutzungsordnung nicht erweitert werden, müssten Men- schen mit Schwerbehinderung das volle Teilnahmeentgelt entrichten, sofern sie nicht unter die derzeit geltenden Ermäßigungsregelungen fallen. Die vom Rat beschlossene Angleichung der Ermäßigungs- tatbestände könnte nicht umgesetzt werden. Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.05.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 06.05.2020 Finanzausschuss 11.05.2020 Rat 14.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme/Mindererträge 19.850 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Erträge (Mindererträge) 47.000 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat der Stadt Köln hat in seinem Beschluss vom 20.12.2016 (0990/2016) über die 2. Fortschrei- bung des Handlungskonzeptes zur Kölner Behindertenpolitik festgelegt, dass die Entgelt- und Benut- zungsordnungen städtischer Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen im Interesse der Men- schen mit Behinderung folgende Regelung enthalten sollen: „Schwerbehinderte erhalten eine Ermäßigung, berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt.“ (Kapitel 4.6 des 2. Folgeberichtes zum Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, S. 44). In diesem Sinne ist die Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln der einheitlichen stadt-kölnischen Regelung anzupassen und wie folgt zu ergänzen um den neuen § 4.2.1.: Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 50 % für Kurse erhalten Kursteilneh- mende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind. Berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) erhalten kostenlosen Zutritt. Die Teilnahme der Begleitperson ist ausgeschlossen. 3 In Folge dieser Ergänzung werden der bisherige § 4.2.1. zu § 4.2.2. und der vormalige § 4.2.2. zu § 4.2.3. sowie der frühere § 4.2.3. zu § 4.2.4. Kostenloser Zutritt für Begleitpersonen ist so zu verstehen, dass diese zwar bei der Veranstaltung anwesend sind und ihrer Aufgabe nachkommen können, jedoch selbst nicht aktiv am Kurs teilnehmen und somit auch z. B. in EDV- oder Nähkursen keine Computer oder Nähmaschinen zur Verfügung gestellt bekommen. Darüber hinaus werden redaktionelle Änderungen der Entgelt- und Benutzungsordnung vorgenom- men. Sämtliche Änderungen sind in der Anlage entsprechend gekennzeichnet (kursiv und unterstri- chen). Haushaltsplanmäßige Auswirkungen Aufgrund fehlender Daten lassen sich haushaltsplanmäßige Auswirkungen im Vorfeld nicht genau berechnen. Unter der Annahme, dass das Verhältnis der prozentualen Anteile der Schwerbehinder- tengrade in der Kölner Stadtbevölkerung auf die Teilnehmerstruktur der Volkshochschule übertragbar ist, ergibt sich ein geschätzter Ertragsausfall von rund 47.000 Euro pro Jahr im Teilplan 0414 – Volkshochschule, Teilplanzeile 05 – privatrechtliche Leistungsentgelte. Die Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln soll ab dem 2. Semester 2020 in Kraft treten. Somit sind für das Haushaltsjahr 2020 Mindererträge in Höhe von 19.850 Euro zu erwarten. Anlagen Anlage 1 Entwurf Entgelt- und Benutzungsordnung 2020-2
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0407/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.03.2020
- Erstellt
- 05.02.2020 11:38