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0407/2020

Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.03.2020

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Anlage 1 Entwurf Entgelt- und Benutzungsordnung 2020-2

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Entwurf Entgelt- und Benutzungsordnung 2020-2

13539 Zeichen

Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln ab dem 2. Semester 2020 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 aufgrund des § 41 
Abs. 1 Satz 2 lit. i Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW. 2023) diese Entgelt- 
und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln beschlossen: 
 
 
 
§ 1 
 
Allgemeines 
 
 
(1) Die Volkshochschule Köln ist eine nichtrechtsfähige öffentliche Einrichtung der 
Stadt Köln im Sinne des § 8 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der §§ 
2, 10 ff. Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen. 
(2) Sie dient der Weiterbildung von Erwachsenen und Jugendlichen und nimmt in 
diesem Rahmen eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung wahr. 
(3) Die Regelungen dieser Benutzungsordnung gelten ausschließlich für 
Leistungen, die die Volkshochschule im Rahmen privat-rechtlicher 
Rechtsverhältnisse mit ihren Kundinnen und Kunden erbringt. Für Leistungen im 
Rahmen öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse findet sie keine Anwendung. 
 
 
 
§ 2 
 
Veranstaltungsformen 
 
 
Die Volkshochschule Köln führt Kurse, Lehrgänge, Beschäftigungs- und 
Qualifizierungsprojekte, bedarfsorientierte Sonderschulungen, Vortrags- und 
Diskussionsveranstaltungen und andere Veranstaltungen wie zum Beispiel 
Studienfahrten, Bildungsurlaube und Ausstellungen durch.

§ 3 
 
Teilnahmeentgelt 
 
 
(1) Die Leitung der Volkshochschule Köln setzt die Entgelte unter Berücksichtigung 
von Zielsetzung und gebotener Leistung der betreffenden Veranstaltungen in 
folgendem Rahmen fest: 
1. Für Kurse, die aufgrund ihres Inhaltes oder der Zielgruppe 
gesellschaftspolitisch besonders relevant sind, wird ein Entgelt ab 2,00 € je 
Unterrichtsstunde (45 Minuten) erhoben. 
2. Für Kurse, die der sprachlichen oder beruflichen Qualifizierung der 
Teilnehmenden dienen, wird ein Entgelt ab 3,00 € je Unterrichtsstunde (45 
Minuten) erhoben. 
3. Für Kurse, die der persönlichkeitsbildenden Qualifizierung dienen, wird ein 
Entgelt ab 3,40 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten) erhoben. 
4. Bei Einzelveranstaltungen beträgt das Entgelt mindestens 5,00 € je 
Veranstaltung. 
5. Für alle Bei allen übrigen Veranstaltungen hat das Teilnahmeentgelt die 
durch die Veranstaltung entstehenden direkt zurechenbaren Kosten 
sowie einen angemessenen Teil der Gemeinkosten zu decken. 
6. Besonders förderungswürdige Veranstaltungen können im Rahmen der 
verfügbaren Haushaltsmittel mit reduziertem Entgelt oder unentgeltlich 
durchgeführt werden. 
7. Die Volkshochschule Köln kalkuliert alle Entgelte grundsätzlich so, dass die 
sich daraus ergebenden Erlöse die der jeweiligen Veranstaltung 
zurechenbaren Kosten nicht überschreiten. Abweichungen hiervon sind bei 
Veranstaltungen mit stark frei-zeitorientiertem freizeitorientiertem Charakter 
und Veranstaltungen aufgrund individueller Bestellung zulässig. 
(2) Die nicht ermäßigten Teilnahmeentgelte werden auf volle Euro-Beträge 
aufgerundet.

§ 4 
 
Entgeltbefreiungen, Ermäßigungen, Entgeltnachlässe 
 
 
(1) Entgeltbefreiungen 
 
1. Bei Veranstaltungen im Bereich Alphabetisierung/Grundbildung ist der Besuch 
des ersten Kurses entgeltfrei. 
2. Die Mitglieder eines eingetragenen Vereins, dessen ausschließlicher 
satzungsgemäßer Zweck in der Förderung und Unterstützung der Arbeit der 
Volkshochschule Köln besteht (Förderverein), haben gegen Vorlage ihres 
Mitgliedsausweises freien Eintritt bei Vortrags- und 
Diskussionsveranstaltungen. 
(2) Ermäßigungen 
 
1. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 50 % für Kurse 
erhalten Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns im Besitz 
eines Schwerbehindertenausweises sind. Berechtigte Begleitpersonen von 
Menschen mit Behinderung (Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) 
erhalten kostenlosen Zutritt. Die Teilnahme der Begleitperson ist 
ausgeschlossen. 
2. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 45 % für Kurse erhalten 
Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns: 
a) laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder vergleichbare 
Leistungen nach anderen gesetzlichen Regelungen beziehen oder 
b) im Besitz eines gültigen Köln-Passes oder eines sonstigen Sozialpasses 
sind, der zur kostenlosen oder ermäßigten Nutzung kommunaler 
Leistungen berechtigt. 
c) Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit einem Behinderungsgrad 
von 100 % oder einem “B“ im Schwerbehindertenausweis sind. Sofern der 
Buchstabe “B“ im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist, ist die 
Teilnahme für eine Begleitperson kostenlos. 
3. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 25 % für Kurse erhalten 
Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns: 
a) Auszubildende sind, 
 
b) Schülerinnen/Schüler oder Studentinnen/Studenten sind, 
 
c) einen Dienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder

Jugendfreiwilligendienstgesetzes absolvieren oder 
d) einer Au-pair-Beschäftigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 
nachgehen. 
4. Ermäßigungen gelten nicht für Einzelveranstaltungen, Exkursionen und 
Prüfungen. 
5. Die Ermäßigung entfällt außerdem, wenn der Kursteilnehmende gegen einen 
Dritten einen Anspruch auf Übernahme des Teilnahmeentgelts aus dem 
Sozialgesetzbuch II oder aus vergleichbaren Normen hat. 
(3) Entgeltnachlässe 
 
Über Entgeltnachlässe im Zusammenhang mit Sonderaktionen zur 
Kundengewinnung entscheidet die Leitung der Volkshochschule. 
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Materialumlagen, Modellgelder, 
Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrwerke und ähnliche Kosten, die im 
Teilnahmeentgelt enthalten sind. 
(5) Der Personenkreis nach § 4 Absatz 2 Nr. 1 und 2 erhält für 
ausgewiesene Last-Minute-Angebote eine Ermäßigung des 
Teilnahmeentgelts in Höhe von 80 %. Der § 4 Absatz 4 gilt 
entsprechend. Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar. Eine 
Abmeldung von der Veranstaltung entsprechend § 8 ist nicht möglich. 
 
 
 
§ 5 
 
Anmeldung/Vertragsabschluss 
 
 
(1) Anmeldungen können telefonisch, schriftlich (auch per Fax), online oder durch 
persönliche Vorsprache erfolgen. Bei allen Formen der Anmeldung sind Vor- und 
Nachname, Adresse und Geburtsdatum anzugeben. 
(2) Der Nachweis für die Berechtigung des der Kursteilnehmenden auf Ermäßigung 
ist bei der persönlichen Anmeldung vorzulegen. Bei telefonischen, schriftlichen 
und Online-Anmeldungen ist der Nachweis grundsätzlich bis zu 7 Tagen nach 
der Anmeldung, spätestens am letzten Werktag vor Kursbeginn nachzureichen. 
(3) Für Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und organisatorisch 
vergleichbare Einzelveranstaltungen ist eine Anmeldung im Sinne von Absatz 1 
nicht erforderlich. 
(4) Die Anmeldung für eine Veranstaltung ist verbindlich und verpflichtet zur

Zahlung des Teilnahmeentgelts. 
(5) Nach der Anmeldung erhält die Kundin/der Kunde von der Volkshochschule Köln 
eine Buchungsbestätigung. Bei Anmeldungen über VHS-Online wird die 
Buchungsbestätigung auf elektronischem Wege zugesandt.  Mit dieser kommt 
der Vertrag zwischen der Volkshochschule Köln und der Kundin/dem Kunden 
zustande. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt des Erreichens einer 
Mindestteilnehmerzahl oder einer zu erwirtschaftenden Mindesteinnahme für die 
jeweilige Veranstaltung. 
 
 
 
§ 6 
 
Umbuchung auf Kundenwunsch 
 
 
(1) Umbuchungen auf Kundenwunsch müssen schriftlich per Brief oder Fax, per E- 
Mail oder online gegenüber der Volkshochschule Köln erfolgen. Der Angabe von 
Gründen bedarf es nicht. 
(2) Die Umbuchung auf Kundenwunsch kann grundsätzlich bis zum Beginn des 
dritten Veranstaltungstermins vorgenommen werden. Bei Veranstaltungen mit 
nicht mehr als drei Terminen (z. B. Führungen, Exkursionen) kann die 
Umbuchung bis sieben Tage vor dem Veranstaltungsbeginn vorgenommen 
werden. 
(3) Umbuchungen auf Kundenwunsch sind nicht möglich, wenn das Entgelt für die 
neue Veranstaltung um mehr als 50,00 € geringer ist als das für die bisher 
gebuchte Veranstaltung. 
(4) Für die Umbuchung auf Kundenwunsch berechnet die Volkshochschule Köln 
5,00 €. Darüber hinaus erstattet die Kundin/der Kunde der Volkshochschule Köln 
den Betrag, den die Volkshochschule Köln für die Kundin/den Kunden bereits 
gegenüber Dritten aufgewandt oder zu dessen Zahlung sie sich gegenüber 
Dritten bereits verbindlich verpflichtet hat. 
(5) Bei Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, sowie Bildungsurlauben sind 
Umbuchungen auf Kundenwunsch nicht möglich.

§ 7 
 
Zahlung 
 
 
(1) Die Zahlung des Teilnahmeentgelts erfolgt spätestens nach Beginn der 
Veranstaltung durch Lastschrifteinzug. Dazu teilt die Kundin/der Kunde der 
Volkshochschule bei der Anmeldung ihre/seine Kontoverbindungsdaten mit. Bei 
persönlichen Anmeldungen kann die Zahlung auch bar erfolgen. 
(2) Die Volkshochschule Köln kann abweichend von Absatz 1 auch andere 
Zahlungsweisen (z. B. Zahlung durch Überweisung) und -termine festlegen. 
(3) Das Entgelt für als Einzelveranstaltung gekennzeichnete Vortrags- und 
Diskussionsveranstaltungen und organisatorisch vergleichbare Veranstaltungen 
ist unmittelbar vor der Veranstaltung bar zu zahlen. 
(4) Beträgt das Teilnahmeentgelt mindestens 200,00 € und die Dauer der 
Veranstaltung mindestens acht Wochen, kann die Kundin/der Kunde 
Ratenzahlung beantragen. Der Antrag auf Ratenzahlung kann nur im 
Zusammenhang mit einer persönlichen Anmeldung erfolgen. Die erste Rate in 
Höhe von mindestens 150,00 € ist bei der Anmeldung, die zweite Rate in Höhe 
des Restbetrages binnen vier Wochen nach Veranstaltungsbeginn, spätestens 
jedoch vor dem Ende der Veranstaltung zu zahlen. Sätze 1-3 gelten nicht für 
Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder 
vergleichbaren anderen Regelungen, wenn sich eine Behörde (z. B. Sozialamt; 
Jobcenter oder Agentur für Arbeit) zur Zahlung des Entgelts unmittelbar an die 
Volkshochschule Köln verpflichtet. 
(5) Beträgt das Teilnahmeentgelt mindestens 200,00 €, kann die Volkshochschule 
eine Anzahlung in Höhe von bis zur Hälfte des Gesamtpreises verlangen. Die 
Anzahlung ist binnen einer Woche nach Zugang des Verlangens der 
Volkshochschule bei der Kundin/beim Kunden zahlbar. Absatz 4 findet in diesen 
Fällen keine Anwendung. 
 
 
 
§ 8 
 
Abmeldung 
 
 
(1) Mündliche Abmeldungen, insbesondere gegenüber dem jeweiligen Kursleiter 
und Abmeldungen durch bloßes Fernbleiben von der Veranstaltung sind 
unwirksam. Abmeldungen müssen in jedem Fall durch die Kundin/den Kunden

und schriftlich per Brief oder Fax, per E-Mail oder online gegenüber der 
Volkshochschule Köln erfolgen. Die schriftliche Abmeldung muss während der 
Dauer des Kurses erfolgen, jedoch spätestens am letzten Tag des Kurses. 
(2) Bei Abmeldungen erhebt die Volkshochschule Köln folgende 
Stornierungsentgelte: 
 
1. bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 5,00 €, 
2. 14 - 1 Tag( e) vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Teilnahmeentgelts,  
mindestens 5,00 €, 
3. Ausnahme: 7 - 1 Tag(e) vor Beginn eines Bildungsurlaubs 50 % des 
Teilnahmeentgelts, mindestens 5,00 €, 
4. Bei Nachweis eines wichtigen Grundes vor Veranstaltungsbeginn (Wegzug, 
geänderte Arbeits zeiten, Erkrankung des Kursteilnehmers) wird ein 
Stornierungsentgelt in Höhe von 5,00 € erhoben. 
(3) Ab dem Tag der Veranstaltung ist eine Abmeldung nur bei Nachweis eines 
wichtigen Grundes (siehe Abs. 2 Nr. 4) möglich. In diesen Fällen erstattet die 
Volkshochschule Köln der Kundin/dem Kunden das Teilnahmeentgelt anteilig, 
maximal bis zu 50 %, und abzüglich eines Stornierungsentgelts in Höhe von 
5,00 €. 
 
 
 
§ 9 
 
Absagen von Veranstaltungen durch die Volkshochschule Köln 
 
 
(1) Bei einer Absage einer Veranstaltung durch die Volkshochschule Köln erstattet 
sie der Kundin/dem Kunden das Teilnahmeentgelt in voller Höhe. 
(2) Bei Absagen von Teilen einer Veranstaltung (z. B. Ausfall einzelner 
Unterrichtsstunden) aus Gründen, die die Volkshochschule zu vertreten hat, 
erstattet die Volkshochschule Köln der Kundin/dem Kunden das 
Teilnahmeentgelt anteilig. Wenn mehr als ein Drittel der Unterrichtsstunden 
ausgefallen ist, erstattet die Volkshochschule Köln das volle Teilnehmerentgelt.

§ 10 
 
Haftung 
 
 
Die Volkshochschule Köln haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob 
fahrlässig verursacht hat. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper 
und Gesundheit bleibt unberührt. 
 
§ 11 
 
Sonstiges 
 
 
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen 
bestimmten Kursleiter oder eine bestimmte Kursleiterin durchgeführt wird. 
Entsprechendes gilt für den Ort der Veranstaltung. 
(2) Die Volkshochschule Köln ist berechtigt, in ihren Veranstaltungen 
Anwesenheitslisten zu führen. 
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Veranstaltungen, die die 
Volkshochschule Köln in ihrem Programm anbietet. Sie gelten nicht für 
bedarfsorientierte Sonderveranstaltungen, die die Volkshochschule Köln auf 
besondere Nachfrage durchführt (z. B. Firmenschulungen). 
(4) Soweit sich aus dem VHS-Programm besondere Regelungen zu An- und 
Abmelde- sowie Zahlungsmodalitäten für einzelne Veranstaltungen ergeben, 
gehen diese den hier formulierten Regelungen vor. 
(5) Die Volkshochschule kann beim Nachweis eines sozialen Härtefalls von den 
Regelungen dieser Entgelt- und Benutzungsordnung (Allgemeine 
Geschäftsbedingungen) abweichen. 
 
 
 
§ 12 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen 
 
 
Die §§ 4 - 11 sind Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Köln.

§ 13 
 
Inkrafttreten 
 
 
Diese Entgelt- und Benutzungsordnung gilt für Veranstaltungen der 
Volkshochschule Köln ab dem 2. Semester 2020.

Beschlussvorlage Rat

4699 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/42 
 
Vorlagen-Nummer 
 0407/2020 
Freigabedatum 
06.03.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die beigefügte geänderte Entgelt- und Benutzungsordnung für die Volkshochschu-
le Köln ab dem 2. Semester 2020 und führt damit insbesondere eine zusätzliche Ermäßigung für 
Menschen mit Schwerbehinderung sowie ggf. den kostenlosen Zutritt erforderlicher Begleitpersonen 
ein. 
 
Alternative: 
Sollte die bislang bestehende Entgelt- und Benutzungsordnung nicht erweitert werden, müssten Men-
schen mit Schwerbehinderung das volle Teilnahmeentgelt entrichten, sofern sie nicht unter die derzeit 
geltenden Ermäßigungsregelungen fallen. Die vom Rat beschlossene Angleichung der Ermäßigungs-
tatbestände könnte nicht umgesetzt werden. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.05.2020 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 06.05.2020 
Finanzausschuss 11.05.2020 
Rat 14.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme/Mindererträge 19.850 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Erträge  (Mindererträge) 47.000 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rat der Stadt Köln hat in seinem Beschluss vom 20.12.2016 (0990/2016) über die 2. Fortschrei-
bung des Handlungskonzeptes zur Kölner Behindertenpolitik festgelegt, dass die Entgelt- und Benut-
zungsordnungen städtischer Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen im Interesse der Men-
schen mit Behinderung folgende Regelung enthalten sollen: 
 
„Schwerbehinderte erhalten eine Ermäßigung, berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit 
Behinderung (Kennzeichen B im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt.“ (Kapitel 
4.6 des 2. Folgeberichtes zum Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, S. 44). 
 
In diesem Sinne ist die Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln der einheitlichen 
stadt-kölnischen Regelung anzupassen und wie folgt zu ergänzen um den neuen § 4.2.1.: 
 
Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 50 % für Kurse erhalten Kursteilneh-
mende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns im Besitz eines Schwerbehindertenausweises 
sind. Berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen „B“ im 
Schwerbehindertenausweis) erhalten kostenlosen Zutritt. Die Teilnahme der Begleitperson ist 
ausgeschlossen.

3 
In Folge dieser Ergänzung werden der bisherige § 4.2.1. zu § 4.2.2. und der vormalige § 4.2.2. zu § 
4.2.3. sowie der frühere § 4.2.3. zu § 4.2.4. 
 
Kostenloser Zutritt für Begleitpersonen ist so zu verstehen, dass diese zwar bei der Veranstaltung 
anwesend sind und ihrer Aufgabe nachkommen können, jedoch selbst nicht aktiv am Kurs teilnehmen 
und somit auch z. B. in EDV- oder Nähkursen keine Computer oder Nähmaschinen zur Verfügung 
gestellt bekommen. 
 
Darüber hinaus werden redaktionelle Änderungen der Entgelt- und Benutzungsordnung vorgenom-
men. Sämtliche Änderungen sind in der Anlage entsprechend gekennzeichnet (kursiv und unterstri-
chen). 
 
Haushaltsplanmäßige Auswirkungen 
Aufgrund fehlender Daten lassen sich haushaltsplanmäßige Auswirkungen im Vorfeld nicht genau 
berechnen. Unter der Annahme, dass das Verhältnis der prozentualen Anteile der Schwerbehinder-
tengrade in der Kölner Stadtbevölkerung auf die Teilnehmerstruktur der Volkshochschule übertragbar 
ist, ergibt sich ein geschätzter Ertragsausfall von rund 47.000 Euro pro Jahr im Teilplan 0414 – 
Volkshochschule, Teilplanzeile 05 – privatrechtliche Leistungsentgelte. Die Änderung der Entgelt- und 
Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln soll ab dem 2. Semester 2020 in Kraft treten. Somit 
sind für das Haushaltsjahr 2020 Mindererträge in Höhe von 19.850 Euro zu erwarten. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Entwurf Entgelt- und Benutzungsordnung 2020-2

Beratungsverlauf (5)

27.04.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.05.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2020 Rat
TOP 6.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0407/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.03.2020
Erstellt
05.02.2020 11:38