Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke, Frau Pöttgen (FDP), Herrn Schuster (Deine Freunde), betr.: TOP 10.4 Anpassung der Zuständigkeitsordnung
Gem. Änderungsantrag BV4 (Die Linke) AN/0380/2019 vom 19.03.2019
Stand: Am 18.03.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV4)
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SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Fraktion Die Linke Frau Pöttgen (FDP) Herr Schuster (Deine Freunde) Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Josef Wirges Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0380/2019 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke, Frau Pöttgen (FDP), Herrn Schuster (Deine Freunde), betr.: TOP 10.4 Anpassung der Zuständigkeitsordnung Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgenden Antrag in die Ta- gesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 18. März aufzuneh- men: Beschluss: § 2Abs. 2 Ziff. 6.7 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt ersetzt: ALT NEU 6.7 Information über Bauvorhaben nach § 34 BauGB, wenn die Größe des zu bebauenden Grundstücks 3.000 qm übersteigt oder von beso n- derem öffentlichen Interesse ist; 6.7 Information über Bauvorhaben nach § 34 BauGB sowie innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans, wenn die Größe des zu bebauenden Grundstücks 3.000 qm übersteigt oder von besonderem öffentlichen Interesse ist; Dies gilt auch für Bauvorhaben, bei denen ein Vorhabenträger für Fl ä- chen, die in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehen, einzelne Bauanträge stellt. - 2 - Begründung: Die Bezirksvertretungen besitzt nach der derzeit gültigen Zuständigkeitsordnung lediglich ein Infor- mationsrecht für Bauvorhaben nach § 34 BauGB. Für Flächen innerhalb rechtsgültiger Bebauungsplä- ne findet dieses Recht keine Anwendung. Deshalb müssen die Informationsrechte der Bezirksvertre- tungen erweitert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Petra Bossinger Christiane Martin Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende SPD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Martin Berg Berndt Petri Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender CDU DIE LINKE Harald Schuster Marlies Pöttgen Mitglied der Bezirksvertretung Mitglied der Bezirksvertretung DEINE FREUNDE FDP
Beratungsverlauf
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18.03.2019
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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