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2015/0189

Bebauungsplan O 30 - Sportpark Böllenfalltor - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 12.05.2015

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Wissenschaftsstadt Darmstadt  Bebauungsplan O 30 - Sportpark Böllenfalltor -  
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  Stand: 12.05.2015 
 
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 2 
INHALT 
1  Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung ................................................................ 3 
1.1  Grundlegende Zielsetzungen .......................................................................................... 3 
1.2  Räumlicher Geltungsbereich ........................................................................................... 3 
1.3  Masterplanung ................................................................................................................ 4 
1.4  Vorentwurf des Bebauungsplans .................................................................................... 5 
2  Vorgaben übergeordneter Planungsebenen .............................................................. 6 
2.1  Regionalplan Südhessen 2010 (RPS 2010) ................................................................... 6 
2.2  Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt 2006 (FNP) ................................................. 7 
3  Vergleich sich wesentlich unterscheidender Lösungen ........................................... 8 
3.1  Standort-Alternativenprüfung im Stadtgebiet .................................................................. 8 
3.2  Konzept-Alternativenprüfung am Standort Böllenfalltor .................................................. 8 
4  Voraussichtliche Auswirkungen der Planung .......................................................... 13 
4.1  Verkehr ......................................................................................................................... 13 
4.2  Schall ............................................................................................................................ 13 
4.3  Bodenverunreinigungen ................................................................................................ 14 
4.4  Arten- und Umweltschutz .............................................................................................. 14

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Wissenschaftsstadt Darmstadt  Bebauungsplan O 30 - Sportpark Böllenfalltor -  
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  Stand: 12.05.2015 
 
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 8 
3 Vergleich sich wesentlich unterscheidender Lösungen 
3.1 Standort-Alternativenprüfung im Stadtgebiet 
Grundlage für die Standort-Alternativenprüfung ist die in der Sportentwicklungsplanung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt definierte Maxime, der Ertüchtigung und Modernisierung von 
Sportstätten gegenüber dem Neubau von Anlagen Vorrang einzuräumen. Hinzu kommt, 
dass das derzeit einzig finanzierbare Konzept auf die Ertüchtigung des Bestandes und die 
Nutzung vorhandener Infrastrukturen in Synergie abhebt und somit einen Neubau auf der 
grünen Wiese in diesem Kontext ausschließt. Aus diesem Grund wurden keine möglichen 
Standorte für den Neubau eines Fußballstadions innerhalb des Stadtgebiets gesucht, son-
dern die drei im Stadtgebiet vorhandenen Sportzentren Bürgerpark, Heimstättensiedlung und 
Böllenfalltor hinsichtlich ihrer Eignung für einen Ausbau zu einem Sportpark mit einem mo-
dernen Fußballstadion analysiert.  
Der Standort Bürgerpark wurde dabei aufgrund seiner bürgerschaftlichen Nutzung als eine 
hochfrequentierte und damit zu erhaltende öffentliche Naherholungsfläche eingestuft, die als 
wesentlicher Freiraum-Ausgleich für die hochverdichtete Bebauung im Norden Darmstadts 
dient.  
Am Standort Heimstättensiedlung stehen aufgrund naturschutzrechtlicher Restriktionen kei-
ne ausreichenden Flächen für die Errichtung eines Fußball-Stadions mit zugehöriger Infra-
struktur zur Verfügung. Es müssten u.a. die für die Stadionnutzung benötigten Stellplatzflä-
chen nahezu vollumfänglich neu hergestellt werden.  
Der Sportpark Böllenfalltor erweist sich aufgrund seiner Vorprägung und Ausstattung mit 
vorhandenen Sportanlagen und Infrastruktur auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltig-
keit als geeigneter Standort. Die Standorte Bürgerpark und Heimstättensiedlung wurden aus 
den oben genannten Gründen ausgeschlossen. 
3.2 Konzept-Alternativenprüfung am Standort Böllenfalltor 
Im Rahmen der Masterplanung wurden Konzeptalternativen für einen Umbau am Standort 
Böllenfalltor erarbeitet. Ihnen liegt die Vorgabe zu Grunde, das Stadionspielfeld an seinem 
heutigen Standort zu erhalten.  
Mit dem Ziel einer bestmöglichen Integration der Fußball-Trainingsplätze in den Sportpark 
Böllenfalltor wurden bezüglich ihrer Lage und Anzahl verschiedene Alternativen entworfen. 
Auf Basis verschiedener Mobilitätsmanagementkonzepte ergeben sich darüber hinaus Un-
terschiede bezüglich der Lage der Stellplatzflächen.

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Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  Stand: 12.05.2015 
 
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Seite 14 
 Umsetzung des Schallschutzkonzeptes im Bebauungsplan und Aufbereitung der 
schalltechnischen Argumentation für den Bebauungsplan 
Im Gutachten wird zwischen Sportlärm, Anlagenlärm und Verkehrslärm unterschieden. 
4.3 Bodenverunreinigungen 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Untersuchung zum Thema Bodenver-
unreinigungen erarbeitet. Dieses gliedert sich in vier Leistungsteile: 
1. Nutzungskurzrecherche 
 Recherche ehemaliger Nutzungen des Standortes und Ableitung von umweltrelevanten 
Gefährdungspotenzialen 
2. Untersuchungskonzept 
 Erstellung eines Untersuchungskonzepts zur Koordinierung der Durchführung der not-
wendigen orientierenden umwelttechnischen Untersuchungen 
3. Felderkundungen, Probenentnahmen, Laboranalytik 
 Abschätzung aus Erfahrungswerten sowie Geländebegehung mit drei Arten der Feld-
erkundung (Kleinrammbohrungen, Grundwassermessungen, Baggerschürfen) auf 
Grundlage der Maßgaben der BBodSchV 
4. Gutachtenerstellung 
 Ergebnisbewertung und Dokumentation 
4.4 Arten- und Umweltschutz 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag er-
stellt sowie ein Umweltbericht nach den Maßgaben des BauGB erarbeitet. 
Der Untersuchungsraum der artenschutzrechtlichen Prüfung und des Umweltberichts um-
fasst zusätzlich zu dem Geltungsbereich weitere östlich angrenzende Waldflächen. Das Ver-
fahren der Datenerfassung und Berichtserstellung gliedert sich in folgende Arbeitspunkte:  
 Klären der Aufgabenstellung und vorbereitende Arbeiten 
 Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen 
 Flächendeckende Biotoptypenkartierung 
 Kartierung Baumhöhlen / Quartierpotential an Gebäuden 
 Geländeerfassung Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Holzkäfer, Amphibien 
 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Berichterstellung und Kartendarstellung 
 Bestandsdarstellung (einschließlich Digitalisierung) 
 Prognose der projektabhängigen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter 
 Erstellung des Umweltberichts 
Der Umweltbericht bildet gemäß § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung zum 
Bebauungsplan. Der Umweltbericht wird zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanent-
wurfs gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ergänzt.

anlage 6

264 Zeichen

Punkt 7: Bebauungsplan O 30  - Sportpark Böllenfalltor - (Aufstellungsbeschluss und 
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2015/0189) 
 
Gegen die Stimme der FDP-Fraktion empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 2

846 Zeichen

PLANZEICHNUNG: = 1, l

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Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Vorentwurf, 12.05.2015

Übersichtsplan (o. M)
Fr ker \ A (I: { E

Albert Speer & Partner GmbH
AS &P Architekten und Planer

Hedderichstraße 108 - 110

60596 Frankfurt am Main

2015/0189

6621 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.05.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0189 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 30  - Sportpark Böllenfalltor - (Aufstellungsbeschluss und 
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 12.05.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Für das Gebiet des Sportparks Böllenfalltor zwischen der Nieder -Ramstädter Straße, den 
Sportflächen der Technischen Universität Darmstadt, dem Böllenfalltorweg und der 
Traisaer Straße ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen mit der 
Zielsetzung der Neuordnung des Stadionumfelds und der planungsrechtlichen Sicherung 
des Stadionumbaus.  
 
2. Dem vorliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan O 30  – Sportpark Böllenfalltor  – 
(Anlage 2), und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 1) wird 
zugestimmt. Sie sind der  frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §  3 (1) BauGB 
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 (1) BauGB 
zugrunde zu legen.

- 2 - 
 
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan 
erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der unter Punkt 2 genannten 
Planungsunterlagen bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines 
Monats. Während dieser Zeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die 
Auslegung der P lanungsunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist 
ortsüblich bekannt zu machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gem. §  4 (1) BauGB erfolgt parallel hierzu schriftlich.  
 
Hinweis: 
Durch diesen Bebauungsplan entstehen keine direkten Folgekosten. Solche entstehen für den Umbau 
und Betrieb des Stadions und der Sportanlagen, sowie für die Unterhaltung der öffentlichen 
Verkehrswege und Grünflächen. Diese Kosten werden den entsprec henden Kostenträgern zugeordnet 
und sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung. 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung O 30  
Anlage 2 Bebauungsplanvorentwurf O 30 (wird zu den Sitzungen aufgehängt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0189 vom 12.05.2015: 
 
 
Zu 1.: 
 
Anlass und Ziel der Planung  
 
Der Sportentwicklungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Jahr 2013 enthält die 
Empfehlung, die Sportanlagen an der Lichtwiese und am  Böllenfalltor in seinen Funktionen 
zu attraktivieren und zu vernetzen. Gerade die vielfältigen sportlichen Nutzungen im 
Sportpark Böllenfalltor wie das Merck -Stadion am Böllenfalltor, die Tennis und Hockey -Plätze 
des Tennis- und Eissport-Clubs (TEC), die Böllenfalltorhalle und weitere Tennisplätze, die seit 
langen Jahren dort angesiedelt sind und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung finden, 
sollen städtebaulich geordnet und planerisch gesichert werden.  
 
Die Verbesserung des nachbarschaftlichen Miteinande rs im Hinblick auf die Steuerung des 
Verkehrs, sowie die Erarbeitung eines Anwohnerschutzkonzeptes im Hinblick auf die 
Stellplatzversorgung, sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmemissionen können im 
Bauleitplanverfahren positiv bearbeitet werden . Das öffentliche Verfahren mit den nach 
Baugesetzbuch möglichen Anregungen aus der Bürgerschaft wird ebenso positiv für ein 
Projekt von stadtweiter Bedeutung beurteilt. 
 
Der Umbau des Merck -Stadions am Böllenfalltor in ein modernes Fußballstadion mit 
Zusatzfunktionen im Veranstaltungsbereich ist nun Anlass zur städtebaulichen Ordnung des 
gesamten Bereiches. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist die 
Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Durchführung des Bauleitplanverfahrens 
erforderlich. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 30  - Sportpark Böllenfalltor -          ohne Maßstab

- 4 - 
 
Festlegung und Lage des Geltungsbereiches  
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flächen des Merck -Stadions am 
Böllenfalltor, sowie die Flächen des Tennis und Eissport-Clubs (TEC). Darüber hinaus sind 
die Tennisplätze der „Sportoase“ sowie der öffentliche Parkplatz an der Nieder -Ramstädter-
Straße in den Umgriff aufgenommen. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Sportfläch en 
der Technischen Universität Darmstadt, im Osten dient der Böllenfalltorweg als Abgrenzung, 
im Süden wird der Geltungsbereich durch die Traisaer Straße und die südlich gelegene 
Tennisanlage gebildet, im Westen bildet die Nieder -Ramstädter-Straße die Gebi etsgrenze. 
Die Tankstelle an der Nieder -Ramstädter-Straße ist nicht im Geltungsbereich enthalten.  
 
 
Zu 2 und 3: 
 
Das BauGB schreibt in §  3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die 
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla nung frühzeitig zu unterrichten 
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine 
einmonatige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs (Anlage 2) und der allgemeinen Ziele und 
Zwecke der Planung  (Anlage 1) zum Bebauungsplan O 30  – Sportpark Böllenfalltor  – beim 
Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre 
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich 
bekannt gemacht.  
 
Parallel zur frühzeitigen Öffentli chkeitsbeteiligung werden die Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 (1) BauGB schriftlich von der Planung informiert.  
 
Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen 
geprüft und ggf. in der Entwurfsplanung zur Offenlage berücksichtigt.  
 
 
Der Dezernent I:  Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Jochen Partsch  Cornelia Zuschke  
Oberbürgermeister  Stadträtin  
 
Darmstadt, den  12.05.2015 
 
61.1 la Nst. 2612 
61.2 zim Nst. 2603 
 
 
Hinweis:  
Alle farbigen Unterlagen können in PARLIS eingesehen werden.  
Der Bebauungsplanvorentwurf wird zusätzlich bei den Sitzungen aufgehängt.

anlage 7

289 Zeichen

Punkt 29: Bebauungsplan O 30  - Sportpark Böllenfalltor - (Aufstellungsbeschluss und 
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2015/0189) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Stimmenthaltung: Stadtve. Hübscher-Paul (Die Linke.)

anlage 3

6694 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.05.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
II 52 
III 61 65 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0189 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
230 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 30  - Sportpark Böllenfalltor - (Aufstellungsbeschluss und 
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 12.05.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Für das Gebiet des Sportparks Böllenfalltor zwischen der Nieder -Ramstädter Straße, den 
Sportflächen der Technischen Universität Darmstadt, dem Böllenfalltorweg und der 
Traisaer Straße ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen mit der 
Zielsetzung der Neuordnung des Stadionumfelds und der planungsrechtlichen Sicherung 
des Stadionumbaus.  
 
2. Dem vorliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan O 30  – Sportpark Böllenfalltor  – 
(Anlage 2), und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 1) wird 
zugestimmt. Sie sind der  frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §  3 (1) BauGB 
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 (1) BauGB

- 3 - 
zugrunde zu legen.  
 
 
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan 
erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der unter Punkt 2 genannten 
Planungsunterlagen bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines 
Monats. Während dieser Zeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die 
Auslegung der P lanungsunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist 
ortsüblich bekannt zu machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gem. §  4 (1) BauGB erfolgt parallel hierzu schriftlich.  
 
Hinweis: 
Durch diesen Bebauungsplan entstehen keine direkten Folgekosten. Solche entstehen für den Umbau 
und Betrieb des Stadions und der Sportanlagen, sowie für die Unterhaltung der öffentlichen 
Verkehrswege und Grünflächen. Diese Kosten werden den entsprec henden Kostenträgern zugeordnet 
und sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung. 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung O 30  
Anlage 2 Bebauungsplanvorentwurf O 30 (wird zu den Sitzungen aufgehängt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0189 vom 12.05.2015:  
 
 
Zu 1.: 
 
Anlass und Ziel der Planung  
 
Der Sportentwicklungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Jahr 2013 enthält die 
Empfehlung, die Sportanlagen an der Lichtwiese und am Böllenfalltor in seinen Funktionen 
zu attraktivieren und zu vernetzen. Gerade die vielfältigen sportlichen Nutzungen im 
Sportpark Böllenfalltor wie das Merck -Stadion am Böllenfalltor, die Tennis und Hockey -Plätze 
des Tennis- und Eissport-Clubs (TEC), die Böllenfalltorhalle und weitere Tennisplätze, die seit 
langen Jahren dort angesiedelt sind und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung finden, 
sollen städtebaulich geordnet und planerisch gesichert werden.  
 
Die Verbesserung des nachbarschaftlichen Miteinanders im Hinblick auf die Steuerung des 
Verkehrs, sowie die Erarbeitung eines Anwohnerschutzkonzeptes im Hinblick auf die 
Stellplatzversorgung, sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmemissionen können im 
Bauleitplanverfahren positiv bearbeitet werden . Das öffentliche Verfahren mit den nach 
Baugesetzbuch möglichen Anregungen aus der Bürgerschaft wird ebenso positiv für ein 
Projekt von stadtweiter Bedeutung beurteilt. 
 
Der Umbau des Merck -Stadions am Böllenfalltor in ein modernes Fußballstadion mit 
Zusatzfunktionen im Veranstaltungsbereich ist nun Anlass zur städtebaulichen Ordnung des 
gesamten Bereiches. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist die 
Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die  Durchführung des Bauleitplanverfahrens 
erforderlich. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 30  - Sportpark Böllenfalltor -          ohne Maßstab

Festlegung und Lage des Geltungsbereiches  
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umf asst die Flächen des Merck -Stadions am 
Böllenfalltor, sowi e die Flächen des Tennis und Eissport-Clubs (TEC). Darüber hinaus sind 
die Tennisplätze der „Sportoase“ sowie der öffentliche Parkplatz an der Nieder -Ramstädter-
Straße in den Umgriff aufgenommen. Im  Norden grenzt das Plangebiet an die Sportflächen 
der Technischen Universität Darmstadt, im Osten dient der Böllenfalltorweg als Abgrenzung, 
im Süden wird der Geltungsbereich durch die Traisaer Straße und die südlich gelegene 
Tennisanlage gebildet, im West en bildet die Nieder -Ramstädter-Straße die Gebietsgrenze. 
Die Tankstelle an der Nieder -Ramstädter-Straße ist nicht im Geltungsbereich enthalten.  
 
 
Zu 2 und 3: 
 
Das BauGB schreibt in §  3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die 
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten 
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine 
einmonatige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs (Anlage 2) und der allgemeinen Ziele und 
Zwecke der Planung  (Anlage 1) zum Bebauungsplan O 30  – Sportpark Böllenfalltor  – beim 
Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre 
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich 
bekannt gemacht. 
 
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 (1) BauGB schriftlich von der Planung informiert.  
 
Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangene n Stellungnahmen 
geprüft und ggf. in der Entwurfsplanung zur Offenlage berücksichtigt.  
 
 
Der Dezernent I:  Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Jochen Partsch  Cornelia Zuschke  
Oberbürgermeister  Stadträtin  
 
Darmstadt, den  12.05.2015 
 
61.1 la Nst. 2612 
61.2 zim Nst. 2603 
 
 
Hinweis:  
Alle farbigen Unterlagen können in PARLIS eingesehen werden.  
Der Bebauungsplanvorentwurf wird zusätzlich bei den Sitzungen aufgehängt.

anlage 4

241 Zeichen

Punkt 4: Bebauungsplan O 30  - Sportpark Böllenfalltor - (Aufstellungsbeschluss und 
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2015/0189) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 5

327 Zeichen

Punkt 18: Bebauungsplan O 30  - Sportpark Böllenfalltor - (Aufstellungsbeschluss und 
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2015/0189) 
 
Gegen die Stimme der FDP-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE 
und Die Linke., empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (6)

TOP 29
TOP 230
TOP 15
TOP 7
TOP 4
TOP 18

Orte (3)

  • Traisaer Straße
  • Böllenfalltorweg
  • Nieder-Ramstädter Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0189
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.05.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00