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Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“

Grüne Anfrage nach § 4 AN/0575/2026 vom 14.04.2026

Stand: Am 25.06.2026 im Sportausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Grüne Anfrage nach § 4

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    www.gruenekoeln.de FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Tel: +49 (221) 221-25919 Fax: +49 (221) 221-24555 gruene -fraktion@stadt-koeln.de An den Vorsitzenden des Sportausschusses Herrn Oliver Seeck Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 14.04.2026 AN/0575/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Sportausschuss 07.05.2026 Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder„ Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Seeck, die oben genannte Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Sportausschusses am 07.05.2026 zu setzen: Mit den Bundesförderprogrammen zur Sanierung kommunaler Sportstätten (Förderdaten- bank - Förderprogramme - Förderung im Rahmen des) werden die Kommunen dabei unter- stützt, die Sanierung maroder Sportstätten anzugehen. Auch in Köln besteht ein hoher Sa- nierungsstau, sowohl was die Sportanlagen als auch die Schwimmbäder und Lehrschwimm- becken angeht. Besonders die aktuelle Berichterstattung rund ums Agrippabad zeigt noch- mal deutlich auf, wie hoch der Sanierungsbedarf ist und welche Folgen eine Schließung von Bädern und der damit einhergehende Wegfall von Wasserflächen für die Kölner*innen und die Vereine hat. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung fol- gender Fragen: - 2 - 1) Wie viele Schwimmbäder und Lehrschwimmbecken weisen aktuell einen Sanierungsbedarf auf? Bitte mit genauem Sanierungsbedarf und prognostizierten Kosten angeben. 2) Für welche Schwimmbäder und Lehrschwimmbecken besteht ein aktueller Sanierungsplan? 3) Welche Schwimmbäder und Lehrschwimmbecken eignen sich nach Meinung der Verwaltung für die Förderung über das Bundesförderproramm? 4) Wie hoch wäre ein geschätzter Eigenanteil der Stadt bei der Förderung für die Sanierung der unter 3 genannten Schwimmbäder und Lehrschwimmbecken? 5) Wie viele Lehrschwimmbecken und Wasserflächen insgesamt stehen in den nächsten Jahren vor dem Hintergrund der weitreichenden Bädersanierung des Agrippabades und der vielen sanierungsbedürftigen Lehrschwimmbecken den Vereinen und Schulen zur Verfügung und werden alternative Wasserflächen geprüft bzw, in Erwägung gezogen? Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer GRÜNEN-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 25.06.2026

    Sportausschuss

    TOP 3.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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