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A-R/0053/2023

Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung

Antrag an den Rat 31.10.2023

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A-R-0053-2023-Grüne_SPD_Volt-Katzenkastration

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A-R-0053-2023-Grüne_SPD_Volt-Katzenkastration

3162 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0053/2023 
 
 
 
 
 
Münster, 31.10.2023 
 
Ratsantrag 
Einführung einer Kastrations - und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen zur 
Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf einer Verordnung zur Kastrations - und 
Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen vorzubereiten und dem Rat der Stadt Münster zur 
Beschlussfassung vorzulegen. Die Verordnung sollte die folgenden Inhalte umfassen: 
1. Katzenhalter*innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem 
Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen.  
2. Dies gilt nicht für Tiere, die noch nicht 5 Monate alt sind.  
3. Für die Zucht von R assekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zu-
gelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt  
wird. 
4. Diese Verordnung wird unabhängig von neuen Personalstellen in Kraft gesetzt. Die Durchfüh-
rung der Verordnungskriterien erfolgt in enger Kooperation mit den Tierschutzvereinen in 
Münster. Entsprechende Fördermittel des Landes NRW werden dazu eingeworben. 
5. Über die Ergebnisse dieser Kastrations- und Kennzeichnungspflicht wird nach Ablauf der ers-
ten zwei Jahre unter Beteiligung der kooperierenden Tierschutzvereine berichtet. 
 
 
Begründung: 
Katzen sind bereits mit vier bis fünf Monaten geschlechtsreif. Eine Katze kann pro Jahr zwei Würfe 
mit mindestens drei Kätzchen großziehen, die wiederum nach einem halben Jahr selbst für 
Nachwuchs sorgen. Die Zahl der Nachkommen von nur einer Katze steigt danach in nur vier Jahren 
in die Tausende. Von Höfen abgewanderte, ausgesetzte oder sich selbst überlassene Tiere 
verwildern und vermehren sich unkontrolliert. Die sog. „Streunerkatzen“ verpaaren sich 
zusätzlich mit unkastrierten Hauskatzen in der Umgebung. 
Der ungewollte Nachwuchs landet nicht selten in Tierheimen, die wegen Überfüllung teilweise 
Aufnahmestopps verhängen müssen.

Auch in Münster gibt es freilaufende  Katzen, die regelmäßig von der Katzenhilfe, den 
Tierfreunden und dem Tierschutzverein Münster eingefangen, kastriert, gechippt und wieder 
ausgesetzt werden, damit sie sich nicht noch weiter vermehren. Würde es diese freiwilligen 
Aktionen nicht geben, wäre die Anzahl der verwahrlosten Katzen in der Stadt Münster wesentlich 
höher. 
Es ist die Aufgabe von Katzenbesitzer*innen, der Verantwortung für ihr Tier nachzukommen. Dies 
scheint allerdings nicht durch bloße Apelle und auf freiwilliger Basis zu funktionier en, sondern 
muss durch eine verpflichtende Verordnung abgesichert werden. Zahlreiche Städte und 
Gemeinden haben bereits sogenannte Kastrations -, Kennzeichnungs - und 
Registrierungsverordnungen für Katzen, dies gilt auch für die Münsterlandkreise.  
Die Reduktion streunender und verelendeter Katzen muss im Sinne des Tierschutzes dauerhaft 
erreicht werden. Dies kann nur durch eine Kastrationsverordnung realisiert werden. 
 
 
gez.    gez.    gez. 
Andrea Blome   Lia Kirsch   Martin Grewer 
Dr. Leandra Praetzel  Sandra Beer   Helene Goldbeck 
und Fraktion   und Fraktion   und Gruppe

Beratungsverlauf (1)

08.11.2023 Rat
TOP 37.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0053/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
31.10.2023
Erstellt
31.10.2023 14:05