A-R/0053/2023
Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung
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A-R-0053-2023-Grüne_SPD_Volt-Katzenkastration
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0053/2023 Münster, 31.10.2023 Ratsantrag Einführung einer Kastrations - und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf einer Verordnung zur Kastrations - und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen vorzubereiten und dem Rat der Stadt Münster zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verordnung sollte die folgenden Inhalte umfassen: 1. Katzenhalter*innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. 2. Dies gilt nicht für Tiere, die noch nicht 5 Monate alt sind. 3. Für die Zucht von R assekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zu- gelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. 4. Diese Verordnung wird unabhängig von neuen Personalstellen in Kraft gesetzt. Die Durchfüh- rung der Verordnungskriterien erfolgt in enger Kooperation mit den Tierschutzvereinen in Münster. Entsprechende Fördermittel des Landes NRW werden dazu eingeworben. 5. Über die Ergebnisse dieser Kastrations- und Kennzeichnungspflicht wird nach Ablauf der ers- ten zwei Jahre unter Beteiligung der kooperierenden Tierschutzvereine berichtet. Begründung: Katzen sind bereits mit vier bis fünf Monaten geschlechtsreif. Eine Katze kann pro Jahr zwei Würfe mit mindestens drei Kätzchen großziehen, die wiederum nach einem halben Jahr selbst für Nachwuchs sorgen. Die Zahl der Nachkommen von nur einer Katze steigt danach in nur vier Jahren in die Tausende. Von Höfen abgewanderte, ausgesetzte oder sich selbst überlassene Tiere verwildern und vermehren sich unkontrolliert. Die sog. „Streunerkatzen“ verpaaren sich zusätzlich mit unkastrierten Hauskatzen in der Umgebung. Der ungewollte Nachwuchs landet nicht selten in Tierheimen, die wegen Überfüllung teilweise Aufnahmestopps verhängen müssen. Auch in Münster gibt es freilaufende Katzen, die regelmäßig von der Katzenhilfe, den Tierfreunden und dem Tierschutzverein Münster eingefangen, kastriert, gechippt und wieder ausgesetzt werden, damit sie sich nicht noch weiter vermehren. Würde es diese freiwilligen Aktionen nicht geben, wäre die Anzahl der verwahrlosten Katzen in der Stadt Münster wesentlich höher. Es ist die Aufgabe von Katzenbesitzer*innen, der Verantwortung für ihr Tier nachzukommen. Dies scheint allerdings nicht durch bloße Apelle und auf freiwilliger Basis zu funktionier en, sondern muss durch eine verpflichtende Verordnung abgesichert werden. Zahlreiche Städte und Gemeinden haben bereits sogenannte Kastrations -, Kennzeichnungs - und Registrierungsverordnungen für Katzen, dies gilt auch für die Münsterlandkreise. Die Reduktion streunender und verelendeter Katzen muss im Sinne des Tierschutzes dauerhaft erreicht werden. Dies kann nur durch eine Kastrationsverordnung realisiert werden. gez. gez. gez. Andrea Blome Lia Kirsch Martin Grewer Dr. Leandra Praetzel Sandra Beer Helene Goldbeck und Fraktion und Fraktion und Gruppe
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0053/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 31.10.2023
- Erstellt
- 31.10.2023 14:05