V/0120/2006
Teilaufhebung des Bebauungsplanes ROX 8: Roxel - Schulzentrum
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Anlage - Plan
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Anlage zur Vorlage Nr. 120/2006 Bebauungsplan ver / Se} N —- I ® “B ° B 218 GT ı Lt Tumtale l | —-- eh 9 & 361 A u 200 = 64 BISHATSESTR nn (P) 4 ion | > . Roxel - Bebauungsplan Nr. 8 Teilaufhebung Maßstab 1:1000
Beschlussvorlage
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V/0120/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Teilaufhebung des Bebauungsplanes ROX 8: Roxel - Schulzentrum Beschluss zur Teilaufhebung Beratungsfolge 16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 05.04.2006 Hauptausschuss Vorberatung 05.04.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Bebauungsplan ROX 8: Roxel – Schulzentrum ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch für den rückwärtigen Bereich der Grundstücke Tilbecker Straße 16/18, nördlich Auf dem Dorn 22 auf- zuheben. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Teilaufhebung des Bebau- ungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der seit 1974 rechtskräftige Bebauungsplan ROX 8 setzt u.a. den rückwärtigen Bereich der Grundstücke Tilbecker Straße 16/18 , nördlich Auf dem Dorn 22 als Fläche für den Gemeinbedarf – Schule- fest. Dieser Bereich wird für die Erweiterung des Schulzentrums teilweise nicht mehr benötigt und soll der Wohnbebau- ung zugeführt werden, indem der Bebauungsplan ROX 8 teilweise aufgehoben wird. Zur weiteren geordneten Entwicklung in diesem Bereich wird für absehbare Zeit kein Regelungsbedürfnis im Rahmen der Bauleitplanung gesehen. Die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen des Baugesetzbuches (§34 BauGB) sind in diesem Bereich zur Beurteilung von Bauvorhaben ausreichend. Für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes ROX 8 ist eine Umweltprüfung erforderlich, da hier für nach dem Baugesetzbuch die gleichen Verfahrensanforderungen gelten wie bei einer Neuaufstellung (§ 1 Abs. 8 BauGB). Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes ROX 8 können als eigenständige Festsetzungen beste- hen bleiben. Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folge- kosten. I . V . Anlagen: Übersichtsplan gez. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0120/2006 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 6120 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 17.02.2006 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Tilbecker Straße 16
- Auf dem Dorn 22
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0120/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 21.02.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37