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V/0120/2006

Teilaufhebung des Bebauungsplanes ROX 8: Roxel - Schulzentrum

Vorlage 21.02.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.04.2006, TOP 42.1.1

Anlage - Plan

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Beschlussvorlage

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Anlage - Plan

221 Zeichen

Anlage
zur Vorlage Nr. 120/2006

Bebauungsplan

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Roxel - Bebauungsplan Nr. 8 Teilaufhebung Maßstab 1:1000

Beschlussvorlage

2256 Zeichen

V/0120/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Teilaufhebung des Bebauungsplanes ROX 8: Roxel - Schulzentrum 
Beschluss zur Teilaufhebung 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
05.04.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan ROX 8: Roxel – Schulzentrum ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch für 
den rückwärtigen Bereich der Grundstücke Tilbecker Straße 16/18, nördlich Auf dem Dorn 22 auf-
zuheben. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Teilaufhebung des Bebau-
ungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
Der seit 1974 rechtskräftige Bebauungsplan ROX 8 setzt u.a. den rückwärtigen Bereich der Grundstücke 
Tilbecker Straße 16/18 , nördlich Auf dem Dorn 22 als Fläche für den Gemeinbedarf – Schule- fest. Dieser 
Bereich wird für die Erweiterung des Schulzentrums teilweise nicht mehr benötigt und soll der Wohnbebau-
ung zugeführt werden, indem der Bebauungsplan ROX 8 teilweise aufgehoben wird. 
 
Zur weiteren geordneten Entwicklung in diesem Bereich wird für absehbare Zeit kein Regelungsbedürfnis im 
Rahmen der Bauleitplanung gesehen. Die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen des Baugesetzbuches 
(§34 BauGB) sind in diesem Bereich zur Beurteilung von Bauvorhaben ausreichend. 
 
Für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes ROX 8 ist eine Umweltprüfung erforderlich, da hier für nach 
dem Baugesetzbuch die gleichen Verfahrensanforderungen gelten wie bei einer Neuaufstellung (§ 1 Abs. 8 
BauGB).  
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes ROX 8 können als eigenständige Festsetzungen beste-
hen bleiben. 
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes entstehen der  Stadt Münster keine Kosten und keine Folge-
kosten. 
 
I . V .                 Anlagen: 
Übersichtsplan 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0120/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6120 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.02.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (4)

16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Hauptausschuss
TOP 10.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Rat
TOP 42.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Tilbecker Straße 16
  • Auf dem Dorn 22

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0120/2006
Typ
Vorlage
Datum
21.02.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37