AN/1024/2026
Anfrage zur Verkehrssicherheit und Lärmbelastung auf der B9 in Fühlingen
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Anfrage (SPD BV6)
3659 Zeichen
SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) Gleichlautend Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1024/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 Anfrage zur Verkehrssicherheit und Lärmbelastung auf der B9 in Fühlingen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Bereich der B9 in Fühlingen, insbesondere zwischen der Ampelanlage und dem Ortsausgang in Richtung Fühlinger See, besteht aus Sicht der Anwohnerschaft eine erhebliche Problemlage hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Lärmbelastung. Ausgangslage Trotz der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wird der Streckenabschnitt regelmäßig als Beschleunigungsstrecke genutzt. Viele Verkehrsteilnehmer beschleunigen bereits unmittelbar nach Umschalten der Ampel stark, um frühzeitig die außerhalb des Ortsbereichs zulässige höhere Geschwindigkeit zu erreichen. Dadurch entstehen wiederholt Gefährdungssituationen. Besondere Gefährdung Der betroffene Bereich ist kein reiner Verkehrsraum, sondern wird intensiv von Anwohnern und Familien genutzt: Entlang des Abschnitts leben mehrere Kinder, deren unmittelbarer Wohnbereich direkt an den Gehweg grenzt. Die Strecke ist ein stark frequentierter Verbindungsweg zum Naherholungsgebiet Fühlinger See. Zudem ist der Bereich Teil eines regelmäßig genutzten Schulwegs. Bereits moderate Geschwindigkeitsüberschreitungen führen zu deutlich verlängerten SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler 16. Juni 2026 0221/221 96303 0221/221 96304 spd-bv6@stadt-koeln.de SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler 2 Anhaltewegen und erhöhen das Risiko schwerer Unfälle erheblich. Lärmbelastung Das starke Beschleunigen führt zu erheblichen Lärmspitzen, die die Wohnqualität in den angrenzenden Häusern und Gärten deutlich beeinträchtigen. Rechtlicher Rahmen Nach § 45 StVO können zum Schutz der Wohnbevölkerung sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Angesichts der beschriebenen Nutzungssituation und der wiederkehrenden Gefährdung stellt sich die Frage, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, da die bestehende Beschilderung offenbar nicht ausreicht, um regelkonformes Verhalten sicherzustellen. Fragen an die Verwaltung Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Liegen der Verwaltung aktuelle Daten zum tatsächlichen Geschwindigkeitsniveau (z. B. V85-Wert) in diesem Abschnitt vor oder sind entsprechende Messungen geplant? 2. Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung grundsätzlich als geeignet an, um die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in vergleichbaren Ortslagen sicherzustellen, und wurde bereits geprüft, ob ergänzende verkehrsberuhigende Maßnahmen (z. B. optische Markierungen, Dialog-Displays oder bauliche Elemente) in diesem Bereich sinnvoll und umsetzbar wären? Inwiefern werden die besondere Nutzung als Schulweg sowie die Funktion als Zugang zu einem stark frequentierten Naherholungsgebiet bei der verkehrlichen Bewertung und der Auswahl möglicher Maßnahmen berücksichtigt? Mit freundlichen Grüßen Für die SPD-Fraktion Inan Gökpinar Julian Meyer Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1024/2026
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV6 (SPD)
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 15.06.2026 19:49