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0913/2026

Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Die Wahl der Mitglieder der Seniorenvertretung als sachkundige Einwohner/innen bzw. stellvertretende sachkundige Einwohner/innen durch den Rat, Aktenzeichen 57/26

Beschlussvorlage Ausschuss 27.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 04.05.2026, TOP 2.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

490 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Entscheidungsbefugnis liegt beim Rat.

Beschlussvorlage Ausschuss

1322 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0913/2026 
Freigabedatum 27.03.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Die Wahl der Mitglieder der Seniorenvertretung als 
sachkundige Einwohner/innen bzw. stellvertretende sachkundige Einwohner/innen 
durch den Rat, Aktenzeichen 57/26  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für 
die Eingabe. 
 
(Der weitere Beschlusstext wird in der Sitzung formuliert) 
 
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Petent beanstandet mit seiner Eingabe, dass die Wahl der Seniorenvertreter und Senio-
renvertreterinnen als sachkundige Einwohner und sachkundige Einwohnerinnen in die vorge-
sehenen Ausschüsse noch nicht erfolgt ist. 
 
Um einen Nachteil für die gewählte Seniorenvertretung abzuwenden, regt er an, den Rat der 
Stadt Köln zur unverzüglichen Durchführung der Wahl aufzufordern. 
 
Auf Anlage 2 wird verwiesen.

Anlage 2 Eingabe

2645 Zeichen

Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
Ich stelle folgenden Antrag für die nächste Sitzung: 
Köln, den 19.03.2026 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden fordert 
den Rat der Stadt Köln auf, unverzüglich die von der Seniorenvertretung ge­
mäß Schreiben vom 21. Januar 2026 vorgeschlagenen gewählten Seniorenver­
treter und Seniorenvertreterinnen als sachkundige Einwohner in die vorgese­
henen Ausschüssen zu wählen. 
Begründung: 
Nach der Hauptsatzung wird eine Seniorenvertretung gewählt. Gemäß § 23 der 
Hauptsatzung hat die Seniorenvertretung das Recht, sachkundige Einwohner für ver­
schiedene Ausschüsse zu benennen. 
Die Seniorenvertretung hat mit Schreiben vom 21. Januar 2026 Personen für ver­
schiedene Ausschüsse benannt und vorgeschlagen. Der Rat hat in der Sitzung vom 
5. Februar 2026 unter Punkt 13.6 der Tagesordnung die Wahl dieser benannten Per­
sonen für die Ausschüsse vorgesehen.
In der Sitzung hat ein Mitglied des Rates beantragt, diesen Tagesordnungspunkt von 
der Tagesordnung abzusetzen, weil andere Arbeitsgemeinschaften noch keine Per­
sonen benannt hätten. Ohne Gegenstimmen wurde diesem Antrag entsprochen, so­
dass zur Zeit keine Seniorenvertreter*innen an der politischen Willensbildung in Aus­
schüssen teilnehmen können.

Wörtlich hatte der Antragsteller erklärt „Diese (Vorschläge anderer Gruppierungen) liegen 
noch nicht vor. Deshalb würden wir das Thema gern in der nächsten Sitzung aufrufen,.. 
Diesem Antrag wurde ohne Gegenstimmen stattgegeben, sodass keine Seniorenvertre­
ter*innen in Ausschüssen mitwirken können. 
Die Ratssitzung vom 19. März 2026 hat keinen Tagesordnungspunkt zur Wahl dieser Mit­
glieder für die Ausschüsse. Wieso sollen diejenigen, die nach den Regelungen Personen 
benannt haben, benachteiligt werden nur deshalb, weil andere ihre Interessenten nicht 
benannt haben? Die Seniorenvertretung ist alleine in einer demokratisch legitimierten 
Wahl bestimmt worden. 
Es ist zu befürchten, dass diese Wahl nicht mehr vor der Sommerpause erfolgt und damit 
erhebliche Nachteile für die gewählte Seniorenvertretung zu befürchten sind. Dies ist äu­
ßerst problematisch, weil am 23. November 2026 eine neue Seniorenvertretung gewählt 
werden soll. Es gibt zurzeit viele Maßnahmen, Personen für die Wahl als Kandidaten zu 
finden. Wie soll man diesen Personen klarmachen, dass sie keine Möglichkeit haben, trotz 
der Regelung in der Hauptsatzung, an politischer Willensbildung in Ausschüssen mitzu­
wirken? Wer wird sich dann noch gerne für die Seniorenvertretung aufstellen lassen?

Beratungsverlauf (1)

04.05.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
0913/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.03.2026
Erstellt
26.03.2026 15:58