0913/2026
Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Die Wahl der Mitglieder der Seniorenvertretung als sachkundige Einwohner/innen bzw. stellvertretende sachkundige Einwohner/innen durch den Rat, Aktenzeichen 57/26
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Entscheidungsbefugnis liegt beim Rat.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0913/2026 Freigabedatum 27.03.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Die Wahl der Mitglieder der Seniorenvertretung als sachkundige Einwohner/innen bzw. stellvertretende sachkundige Einwohner/innen durch den Rat, Aktenzeichen 57/26 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe. (Der weitere Beschlusstext wird in der Sitzung formuliert) Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beanstandet mit seiner Eingabe, dass die Wahl der Seniorenvertreter und Senio- renvertreterinnen als sachkundige Einwohner und sachkundige Einwohnerinnen in die vorge- sehenen Ausschüsse noch nicht erfolgt ist. Um einen Nachteil für die gewählte Seniorenvertretung abzuwenden, regt er an, den Rat der Stadt Köln zur unverzüglichen Durchführung der Wahl aufzufordern. Auf Anlage 2 wird verwiesen.
Anlage 2 Eingabe
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Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Ludwigstraße 8 50667 Köln Sehr geehrte Damen und Herren, Ich stelle folgenden Antrag für die nächste Sitzung: Köln, den 19.03.2026 Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden fordert den Rat der Stadt Köln auf, unverzüglich die von der Seniorenvertretung ge mäß Schreiben vom 21. Januar 2026 vorgeschlagenen gewählten Seniorenver treter und Seniorenvertreterinnen als sachkundige Einwohner in die vorgese henen Ausschüssen zu wählen. Begründung: Nach der Hauptsatzung wird eine Seniorenvertretung gewählt. Gemäß § 23 der Hauptsatzung hat die Seniorenvertretung das Recht, sachkundige Einwohner für ver schiedene Ausschüsse zu benennen. Die Seniorenvertretung hat mit Schreiben vom 21. Januar 2026 Personen für ver schiedene Ausschüsse benannt und vorgeschlagen. Der Rat hat in der Sitzung vom 5. Februar 2026 unter Punkt 13.6 der Tagesordnung die Wahl dieser benannten Per sonen für die Ausschüsse vorgesehen. In der Sitzung hat ein Mitglied des Rates beantragt, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen, weil andere Arbeitsgemeinschaften noch keine Per sonen benannt hätten. Ohne Gegenstimmen wurde diesem Antrag entsprochen, so dass zur Zeit keine Seniorenvertreter*innen an der politischen Willensbildung in Aus schüssen teilnehmen können. Wörtlich hatte der Antragsteller erklärt „Diese (Vorschläge anderer Gruppierungen) liegen noch nicht vor. Deshalb würden wir das Thema gern in der nächsten Sitzung aufrufen,.. Diesem Antrag wurde ohne Gegenstimmen stattgegeben, sodass keine Seniorenvertre ter*innen in Ausschüssen mitwirken können. Die Ratssitzung vom 19. März 2026 hat keinen Tagesordnungspunkt zur Wahl dieser Mit glieder für die Ausschüsse. Wieso sollen diejenigen, die nach den Regelungen Personen benannt haben, benachteiligt werden nur deshalb, weil andere ihre Interessenten nicht benannt haben? Die Seniorenvertretung ist alleine in einer demokratisch legitimierten Wahl bestimmt worden. Es ist zu befürchten, dass diese Wahl nicht mehr vor der Sommerpause erfolgt und damit erhebliche Nachteile für die gewählte Seniorenvertretung zu befürchten sind. Dies ist äu ßerst problematisch, weil am 23. November 2026 eine neue Seniorenvertretung gewählt werden soll. Es gibt zurzeit viele Maßnahmen, Personen für die Wahl als Kandidaten zu finden. Wie soll man diesen Personen klarmachen, dass sie keine Möglichkeit haben, trotz der Regelung in der Hauptsatzung, an politischer Willensbildung in Ausschüssen mitzu wirken? Wer wird sich dann noch gerne für die Seniorenvertretung aufstellen lassen?
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 0913/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.03.2026
- Erstellt
- 26.03.2026 15:58