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4150/2019

Einsatz von biologisch abbaubaren Hundekotbeutel

Beschlussvorlage Ausschuss 10.12.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 21.01.2020, TOP 1.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2788 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/6 
 
Vorlagen-Nummer 
 4150/2019 
Freigabedatum 
10.12.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einsatz von biologisch abbaubaren Hundekotbeutel 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für Ihre Eingabe. 
 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden empfiehlt der Verwaltung, zurzeit keine biologisch 
abbaubaren Hundekotbeutel einzusetzen, da sie in der Kölner Kompostierungsanlage nicht kompos-
tierbar sind. Er beauftragt die Verwaltung, den Markt zu beobachten. Soweit neue Produkte auf den 
Markt kommen, sollte geprüft werden, ob diese in der Kölner Kompostieranlage verwertet werden 
können.  
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 21.01.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Von einer Petentin wurde per Email folgende Anfrage gestellt: 
 
„Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin selbst Hundebesitzerin und verwende biologisch abbaubare 
Hundekotbeutel. Ich finde es ja toll, dass die Stadt überall kostenlose Beutel in Mülleimer integriert, 
frage mich jedoch weshalb gerade in der heutigen Zeit wo es gilt Plastikmüll zu vermeiden die Stadt 
nicht als Vorreiter solche Müllbeutel verteilt. Sie sind zumindest für mich als Endverbraucher nicht 
teurer als Plastikkotbeutel.“ 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
In der Stadt Köln sind viele Papierkörbe mit Hundekottütenspendern ausgestattet. Diese werden von 
den Hundebesitzern gut angenommen. 
 
Auf dem Markt wird auch mit Hundekottüten aus biologisch abbaubaren Kunststoff geworben.  
 
In Bezug auf die Abbaubarkeit diverser als biologisch abbaubar deklarierter Beutel fanden deutsch-
landweit schon einige Tests statt. Diese Tests haben ergeben, dass vor allem der Prozess der Zer-
setzung deutlich länger dauert als bei normaler Biomasse. Kompostierbare Tüten werden zwar als 
kompostierbar angeboten, erfüllen aber nicht die notwendigen Kriterien für eine Verwertung in der 
Kompostierung. In der „Rotte“ schmilzt das Bioplastik lediglich und ist nach zehn Wochen immer noch 
nachweisbar. Es wird also während der normalen Verweildauer nicht ausreichend abgebaut und ver-
schlechtert damit insgesamt die Qualität des Endprodukts. Dies würde zu Absatzschwierigkeiten füh-
ren, da für den Kompost hohe Qualitätsstandards bestehen. Für die Kölner Kompostierungsanlage, 
sowie für alle hier bekannten Kompostierungsanlagen, sind diese Materialien nicht geeignet. 
Es gibt zurzeit keine Hundekottüten, die in der Kölner Kompostierungsanlage kompostierbar sind. 
Daher gibt es zu der jetzigen Entsorgung keine ökologischere Alternative. Der Markt wird jedoch auch 
weiter beobachtet.

Beratungsverlauf (1)

21.01.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
4150/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.12.2019
Erstellt
27.11.2019 12:16