4150/2019
Einsatz von biologisch abbaubaren Hundekotbeutel
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 4150/2019 Freigabedatum 10.12.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einsatz von biologisch abbaubaren Hundekotbeutel Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für Ihre Eingabe. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden empfiehlt der Verwaltung, zurzeit keine biologisch abbaubaren Hundekotbeutel einzusetzen, da sie in der Kölner Kompostierungsanlage nicht kompos- tierbar sind. Er beauftragt die Verwaltung, den Markt zu beobachten. Soweit neue Produkte auf den Markt kommen, sollte geprüft werden, ob diese in der Kölner Kompostieranlage verwertet werden können. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 21.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Von einer Petentin wurde per Email folgende Anfrage gestellt: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin selbst Hundebesitzerin und verwende biologisch abbaubare Hundekotbeutel. Ich finde es ja toll, dass die Stadt überall kostenlose Beutel in Mülleimer integriert, frage mich jedoch weshalb gerade in der heutigen Zeit wo es gilt Plastikmüll zu vermeiden die Stadt nicht als Vorreiter solche Müllbeutel verteilt. Sie sind zumindest für mich als Endverbraucher nicht teurer als Plastikkotbeutel.“ Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: In der Stadt Köln sind viele Papierkörbe mit Hundekottütenspendern ausgestattet. Diese werden von den Hundebesitzern gut angenommen. Auf dem Markt wird auch mit Hundekottüten aus biologisch abbaubaren Kunststoff geworben. In Bezug auf die Abbaubarkeit diverser als biologisch abbaubar deklarierter Beutel fanden deutsch- landweit schon einige Tests statt. Diese Tests haben ergeben, dass vor allem der Prozess der Zer- setzung deutlich länger dauert als bei normaler Biomasse. Kompostierbare Tüten werden zwar als kompostierbar angeboten, erfüllen aber nicht die notwendigen Kriterien für eine Verwertung in der Kompostierung. In der „Rotte“ schmilzt das Bioplastik lediglich und ist nach zehn Wochen immer noch nachweisbar. Es wird also während der normalen Verweildauer nicht ausreichend abgebaut und ver- schlechtert damit insgesamt die Qualität des Endprodukts. Dies würde zu Absatzschwierigkeiten füh- ren, da für den Kompost hohe Qualitätsstandards bestehen. Für die Kölner Kompostierungsanlage, sowie für alle hier bekannten Kompostierungsanlagen, sind diese Materialien nicht geeignet. Es gibt zurzeit keine Hundekottüten, die in der Kölner Kompostierungsanlage kompostierbar sind. Daher gibt es zu der jetzigen Entsorgung keine ökologischere Alternative. Der Markt wird jedoch auch weiter beobachtet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4150/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.12.2019
- Erstellt
- 27.11.2019 12:16