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A-R/0038/2010

"SGB II-Leistungen weiter aus einer Hand sicherstellen!"

Antrag an den Rat 10.03.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2010, TOP 32.1

Originalantrag

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Originalantrag

5924 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0038/2010 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 
 
1. Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, dass auch weiterhin eine 
Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand für die Betreuung und Vermittlung 
von Menschen, die Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII erhalten, 
sichergestellt werden kann, um damit das bisher mit der AMS Erreichte zu 
erweitern und weiterzuentwickeln. 
 
2. Die Stadt Münster verfolgt dabei das Ziel, Fragen zur Antragstellung, zur Vermittlung in 
Arbeit, zu leistungsrechtlichen Regelungen und Ansprüchen oder allgemeine Auskünfte 
und eine Vielzahl von Angelegenheiten rund um das Arbeitslosengeld II aus einer Hand für 
die unterschiedlichen Zielgruppen an Leistungsempfängern zu erbringen. 
 
3. Als eine Möglichkeit bietet es sich an, wie die Umlandkreise Optionskommune zu 
werden und damit das gesamte Aufgabenspektrum als Kommune verantwortlich 
auszufüllen. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, 
 
3.1. ein ganzheitliches und zielgruppenspezifisches Konzept zur 
Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II zu erstellen, das eine dauerhaft 
tragfähige Lösung für die Stadt Münster als Optionskommune beschreibt. Das 
Konzept soll eine bürgerInnennahe, kundInnenorient
ierte Aufgabenwahrnehmung 
unter Einbeziehung der vielseitigen Kompetenzen in der Trägerlandschaft in 
Münster sicherstellen. Die mit der Aufgabenübernahme verbundenen Chancen und 
Risiken sind ausgewogen darzustellen. 
 
3.2. die in dem vom noch zu beschließenden Gesetz vorgeschriebenen formalen 
Voraussetzungen, die für die Zulassung einer Option für die Stadt Münster 
notwendig sind, zeitnah zu schaffen. 
 
3.3. entsprechende Sondierungen und Schritte gegenüber der „Agentur für Arbeit“, 
dem Land und dem Bund einzuleiten. In dem Rahmen soll auch geprüft werden, 
welche Aufgaben weiterhin von der "Agentur für Arbeit" ausgeführt werden sollen 
u.a., um mögliche Schnittstellenproblem zu vermeiden. Hierzu werden Gespräche 
aufgenommen. 
 
4. Die Stadt Münster setzt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür ein, die derzeit 
befristeten Beschäftigungsverhältnisse unter Berücksichtigung des benötigten 
Personalbedarfs in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse zu überführen. Ziel ist, eine der 
allgemeinen Verwaltung der Stadt Münster vergleichbare Befristungsquote zu erreichen.  
 
5. Die Einbeziehung der Fraktionen des Rates in den Trägerausschuss wird auch weiterhin 
vorgesehen. 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48147 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
 
„SGB II-Leistungen weiter aus einer Hand 
sicherstellen!“ 
 
28.02.2010

2 
 
Begründung 
 
Im Dezember 2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die gemeinsame 
Aufgabenwahrnehmung von Bund und Kommunen zur Ausführung des SGB II in den 
ARGEn gegen Verfassungsrecht verstößt. Kernpunkt dabei ist die in der 
Arbeitsgemeinschaft praktizierte sogenannte Mischverwaltung. Aufgrund dieses Urteils 
verlieren die ARGEn zum 31.12.2010 ihre Rechtsgrundlage. Gleichzeitig hatte das 
Bundesverfassungsgericht den Bundesgesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2010 eine 
Neuregelung zu schaffen. 
 
Damit muss die Kooperation von Arbeitsagentur und Stadt Münster in der ARGE bis Ende 
des Jahres 2010 beendet werden, wenn nicht bis dahin eine Verfassungsänderung 
vorgenommen wird, die eine gemeinsame Verwaltung möglich macht. 
Bund und Länder streben die vom Verfassungsgericht geforderte Reform der Jobcenter 
über eine Änderung der Verfassung an, mit der nach bisherigem Kenntnisstand nicht nur 
die ARGEn abgesichert, sondern auch weitere Optionskommunen zugelassen werden 
sollen. Damit wird der Stadt Münster die Entscheidungsmöglichkeit eröffnet, zukünftig als 
Optionskommune die Langzeitarbeitslosen in eigener Regie zu betreuen, und somit in 
Zukunft eine ganzheitliche eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt 
Münster als Optionskommune ermöglicht. 
 
Eine entsprechende  ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung bietet umfassende örtliche 
Gestaltungsmöglichkeiten, um sozialen Problemlagen entsprechend gegensteuern zu 
können. Denn für einen großen Teil der SGB II-LeistungsbezieherInnen sind auch soziale 
Unterstützungsangebote zum Erhalt, zur Verbesserung oder Wiederherstellung der 
Erwerbsfähigkeit erforderlich. Hierzu gehören sowohl individuelle Hilfeleistungen als auch 
kommunale Handlungskonzepte zur Bewältigung sozialer Problemlagen und zur Sicherung 
der sozialen Teilhabe. Mit der ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung wird die 
sozialpolitische Handlungsfähigkeit verbessert, um der örtlichen Verantwortung bessert 
gerecht werden zu können. 
 
Die Bündelung von Leistungsgewährung und Arbeitsmarktintegration machen gerade in 
Münster Sinn, weil es hier angesichts der vergleichsweise niedrigen Arbeitslosenquote 
überdurchschnittlich viele Betroffene mit besonderen Arbeitsmarkthemmnissen gibt. Die 
Stadt Münster verfügt über ausgeprägte Erfahrungen im Umgang mit Alleinerziehenden, 
Jugendlichen und Personen mit zusätzlichen sozialen Problemen wie Überschuldung, 
Suchtprobleme oder psychosozialen Problemen. 
Darüber hinaus wird durch die Wahrnehmung der Aufgabe als Optionskommune ein 
einheitliches Vorgehen in der Region Münster und Münsterland geschaffen, in der es 
bereits jetzt schon einige Optionskommunen gibt. Die regionale Zusammenarbeit mit den 
anderen Kommunen in vergleichbaren Strukturen verschafft entscheidende Vorteile für die 
Integration von Langzeitarbeitslosen in der Region. Durch das Ausüben der Option wird 
eine auskömmliche und gesicherte Finanzierung der Aufgaben nach dem SGB II eintreten 
und keine finanzielle Schlechterstellung zum Status Quo erfolgen. Insofern entsteht aus 
der Übernahme der Aufgaben nach dem SGB II für den Haushalt der Stadt Münster keine 
zusätzliche Belastung. 
 
 
gez. Hery Klas 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

17.03.2010 Rat
TOP 32.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0038/2010
Typ
Antrag an den Rat
Datum
10.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37