AN/1146/2024
Bebauung im Überschwemmungsgebiet verhindern, dringend benötigte Grünflächen schaffen, den Mülheimer Süden aufwerten !
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Aenderungsantrag Lindgens
4070 Zeichen
01.09.2024 Begründung: Der westliche Teil des Mülheimer Südens und damit auch des Lindgens-Areals (dort westlich der Ha- fenstraße) ist laut Regionalplan Überschwemmungsgebiet bei Hochwasserlagen und damit grund- sätzlich von Bebauung freizuhalten. Das ist auch sinnvoll: Zum einen schützt dies Leben und Eigen- tum, zum anderen stellt unbebaute Fläche einen Retentionsraum dar, der andere Gebiete vor Hoch- wasser schützt und im Sinne der Schwammstadt-Konzepte positive, kühlende Wirkungen auf das Stadtklima in immer heißeren Städten hat. Das sind wichtige Ziele, die der Flächennutzungsplan in seiner gegenwärtigen Form nicht verfolgt. Insbesondere Gedanken der Schwammstadt, an deren Nutzen keine Zweifel bestehen, werden mit dem Flächennutzungsplanentwurf nicht verfolgt. In den letzten Jahren ist das Bewusstsein für die Gefahren von Hochwasser, Hitze und Dürre sowie des Klimawandels insgesamt immens gestiegen. Die Ausrufung des Klimanotstands durch den Rat so- wie die Hochwasserkatastrophe 2021 waren Zäsuren. Dem trägt der Flächennutzungsplan unzu- reichend Rechnung. Die Verwaltung beruft sich darauf, dass nach § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes Ausnahmen vom Be- bauungsverbot im Überschwemmungsgebiet möglich sind. Es ist allerdings fragwürdig und sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers, das gesamte Überschwemmungsgebiet im Mülheimer Süden zur Ausnahme zu erklären und so die Ausnahme zur Regel zu machen. Hierbei ist auch maßgeblich, dass die in Rede stehenden Gebiete bereits bei sog. HQ 100 -Hochwassern überschwemmt werden. Sollten solche Hochwasserlagen statisch rückblickend alle 100 Jahre auftre- ten, besteht Einigkeit, dass sich die statistische Wahrscheinlichkeit aufgrund des fortschreitenden Kli- mawandels erhöht: Eine HQ 100 -Hochwasserlage dürfte deshalb erheblich häufiger als alle 100 Jahre zu verzeichnen sein. Das Risiko ernsthafter und gefährlicher Überschwemmungen ist real. Es ist deshalb städtebaulich abzulehnen, die Überschwemmungsgebiete im Mülheimer Süden insge- samt und damit auch im Lindgens-Areal im Flächennutzungsplan als potentiell bebaubare Fläche aus- zuweisen. Eine solche Entscheidung steht auch nicht im Einklang mit dem vom Rat ausgerufenen Kli- manotstand. Die Entscheidung zur Bebauung ist schließlich auch vor dem Hintergrund unverständlich, als dass Ei- nigkeit besteht, dass der Mülheimer Süden städtebaulich mit Grünflächen deutlich unterversorgt ist. Sowohl das Rechtsrheinische Entwicklungskonzept als auch das einstimmige beschlossene Freiraum- konzept Mülheimer Süden sprechen eine deutliche Sprache. In letzterem heißt es: Das Verantwortungsbewusstsein zur mutigen Flächenentsiegelung im Rahmen von Ne ubaumaßnah- men ( ) steht an oberster Priorität. ( ) Die stadträumliche Entwicklung des Mülheimer Südens zeigt einen im Verhält nis der urbanen Dichte ge- ringen öffentlichen Grünflächenanteil. Bei der Entwicklung vom Grünen Kamm mit anfangs neun Grünkorridoren (Werkstattverfahren 2013/2014), entschied sich die LAND Germany GmbH ( ) im Zuge des städtebaulich-freiraumplanerischen Konzeptes 2014 zu einer Reduzierung der G rünkorridore auf insgesamt sechs. ( ) Dabei zeigt sich, dass die bisherigen Planungen bereits eine deutliche Unterversorgung an Grünflächen aufweisen. Dem gilt es zukünftig entgegenzuwirken. Schließlich ist die Bebauung auch nicht notwendig: Die dichte Bebauung des Mülheimer Südens wird stets und zu Recht mit dem Erfordernis der Schaffung von Wohnraum begründet. Im Überschwem- mungsgebiet ist jedoch wegen der Nähe zu den (gefährliche Güter transportierenden) Kegelschiffen überwiegend ohnehin kaum Wohnnutzung möglich. Flächen für Gewerbe können und sollten woan- ders ausgewiesen werden. Der Rat der Stadt Köln sollte deshalb Verantwortungsbewusstsein zur mutigen Flächenentsiegelung beweisen, die Bebaubarkeit im Überschwemmungsgebiet ausschließen und stattdessen dort versi- ckerungsfähige Grünflächen vorsehen. gez. Jonas Höltig gez. Beate Hane-Knoll gez. Andreas Altefrohne
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1146/2024
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 02.09.2024
- Erstellt
- 02.09.2024 09:26