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Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2018 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3201/2017 vom 23.10.2017

Stand: Am 07.11.2017 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202 Vorlagen-Nummer 3201/2017 Freigabedatum 23.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2018 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 in der zu diesem Beschluss paraphier- ten Fassung. Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehraufwendungen nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu ver- wenden. Ausfallende Bundes- und Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch die Sanierungsbedarfe weiter erhöhen würden. II. Weiterhin beschließt der Rat, die Verwaltung mit folgenden Begleitaufträgen zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2018 zu beauftragen: 1. Die weitere Planung und der Bau von Quartiersgaragen werden aus Stellplatzab- löse-Mitteln finanziert. Die vereinnahmten Stellplatzablösemittel können nach Maßgabe des § 51 Abs. 6 der BauO NRW u.a. für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen im Stadtgebiet verwendet werden. Die Verwaltung wird beauf- tragt, dem Fach- und Finanzausschuss geeignete Vorschläge vorzulegen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Beleuchtung des Rad- und Fuß- gängerwegs an der Luxemburger Str. bis zur Stadtgrenze Hürth sowie für die Wegeverbindung (Bürgersteig/ Fahrradweg) entlang der Straße am Baggerfeld zwischen Esch und Pesch umzusetzen. 3. Im Ankaufetat (TP 0108 – Liegenschaften) sind Mittel zum Erwerb nicht- rentierliche Flächen – z.B. im Rahmen städtebaulicher Entwicklungskonzepte – vorgesehen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Fach- und Finanzaus- schuss einen entsprechenden Vorschlag im Haushaltsjahr 2018 vorzulegen. Rat 07.11.2017 2 4. Im öffentlichen Raum werden zunehmend wohnungslose EU-Bürger aus osteuro- päischen Ländern vorgefunden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Fach- und Finanzausschuss ein Umsetzungskonzept für geeignete niederschwellige Hilfe- und Interventionsmaßnahmen (z.B. Anlaufstellen, Sprachmittler, Sozialarbeiter, Streetworker) vorzulegen. Im Veränderungs-vorschlag für den Hpl 2018 werden dafür 650 T€ im Teilplan 0504 unter dem Titel „Humanitäre Hilfen für Menschen aus Staaten der EU-Osterweiterung“ bereitgestellt. 5. KölnTourismus GmbH: der jährliche Betriebskostenzuschuss wird um einen Zu- schuss für die durchschnittliche Tarifsteigerung in Höhe von 2% beim Personal- aufwand erhöht. Für das Haushaltsjahr 2018 wird der Betrag bereits aus Mitteln der Sonderauskehrung (TP 1601) bereitgestellt. III. Darüber hinaus beschließt der Rat die Bereitstellung von zahlungswirksamen Mehr- aufwendungen i. H. v. 16.063.476 Euro bzw. von investiven Mehrauszahlungen i. H. v. 1.400.000 Euro für die in der Anlage 2 enthaltenen Verwendungszwecke, Hj. 2017. Deckung erfolgt für die Mehraufwendungen i. H. v. 16.063.476 Euro durch Mehrträge im Teilplan 1601 – allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 2 (Zuwendungen und allg. Umlagen) durch die Verwendung entsprechender Mittel aus der Sonderauskeh- rung des Landschaftsverbandes Rheinland, Hj. 2017. Deckung für die investiven Mehrauszahlungen erfolgt i. H: v.1.400.000 Euro im Teilfi- nanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 2 (Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen) durch Mehreinzahlungen bei Grundstücks- verkaufserlösen, Hj. 2017. IV. Weiterhin beschließt der Rat die Bereitstellung von zahlungswirksamen Mehraufwen- dungen i. H. v. 340.000 Euro bzw. investiven Mehrauszahlungen i. H. v. 8.250.000 Eu- ro für die in der Anlage 3 enthaltenen Verwendungszwecke, Hj. 2017. Deckung erfolgt für die Mehraufwendungen i. H. v. 340.000 Euro durch Mehrträge im Teilplan 1601 – allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 2 (Zuwendungen und allg. Umlagen) durch die Inanspruchnahme der rückwirkenden Umlagereduzierung des Landschaftsverbandes Rheinland, Hj. 2017. Deckung für die investiven Mehrauszahlungen erfolgt durch Wenigerauszahlungen i. H. v. 5.410.000 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) sowie durch Mehreinzah- lungen im Teilfinanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 2 (Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen) i. H. v. 2.840.000 Euro, Hj. 2017. V. Darüber hinaus beschließt der Rat, dass die in den Anlagen zum Antrag AN/1515/2017 enthaltenen Maßnahmen, die in der Spalte „Vermerke“ den Hinweis „Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“ enthalten, entsprechend in den Jahren 2019 – 2021 zu veranschlagen sind. 3 Begründung: Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2017 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke folgenden Beschluss gefasst: „Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss der Haushaltssatzung 2018 gem. dem durch die vorliegenden Veränderungsnachweise fortgeschriebenen Entwurf der Verwal- tung sowie unter Berücksichtigung der aus der beigefügten Anlage (pol. Veränderungsnach- weis 2018) ersichtlichen und den vom Finanzausschuss befürworteten Änderungen. Darüber hinaus empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat die Annahme folgenden Beschluss- vorschlages: Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehrauf- wendungen bzw. Mehrauszahlungen nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inan- spruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden. Ausfallende Bundes- und/oder Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch die Sanierungsbedarfe für den Haushalt erhöhen würden. Weiterhin fasst der Finanzausschuss im Zusammenhang mit den Hpl.-Beratungen folgende weitere Beschlüsse: Der Finanzausschuss lehnt die im Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 37 Abs. 4 GO NRW vorgebrachten Änderungsvorschläge der Bezirksvertretungen, soweit sie nicht in die Veränderungsnachweise übernommen wurden, unter Berücksichtigung der im Finanzaus- schuss beschlossenen Änderungen ab. Der Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, die beschlossenen Änderungen der Frakti- onen zum Hpl.-Entwurf 2018 in formaler Hinsicht zu korrigieren, sofern dies aus haushalts- rechtlichen Gründen erforderlich sein sollte (z.B. Teilplanzuordnung, falsche Teilplanzeile).“ Außerdem hat der Finanzausschuss den Beschlussvorschlag der Verwaltung um die in die- ser Ratsvorlage unter Ziffer II bis IV des Beschlussvorschlages aufgeführten Aufträge erwei- tert. Nach § 80 Abs. 4 GO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Als Beratungsunterlagen liegen vor: 1. der am 11.07.2017 in den Rat eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 2. die Veränderungsnachweise 1 (allgemeine Anpassungen) und 2 (Aufteilung der bezirks- bezogenen Mittel) 3. eine Aufstellung der vom Finanzausschuss über die o. a. Veränderungsnachweise hinaus empfohlenen Änderungen für die Jahre 2018 ff (politischer Veränderungsnachweis ein- 4 schl. Kulturförderabgabe) 4. die Anregungen der Bezirksvertretungen gem. § 37 Abs. 4 GO zum Hpl.-Entwurf 2018. Dieser Vorlage ist als Anlage beigefügt 5. die Neufassung der Haushaltssatzung 2018, in der alle Änderungen berücksichtigt sind. Nach Fertigstellung wird weiterhin noch vorgelegt: 6. der Gesamtveränderungsnachweis zum Hpl.-Entwurf 2018, der alle Veränderungen ge- genüber der Ursprungsfassung enthält. Der Finanzausschuss hat im Zusammenhang mit den Hpl.-Beratungen u. a. dem Rat emp- fohlen, die im Beschluss unter den Ziffern III. und IV. aufgeführten Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen für das Hj. 2017 zu beschließen. Bei der haushaltstechnischen Umset- zung mussten in einigen Bereichen noch Anpassungen vorgenommen werden. So ergaben sich teilweise Korrekturen bei den zugeordneten Teilplänen, Diese sind in den beigefügten Anlagen 2 und 3 besonders kenntlich gemacht. Weiterhin mussten drei Positio- nen vom konsumtiven in den investiven Bereich übertragen werden, da sich im Rahmen der Maßnahmendurchführung schwerpunktmäßig investive Auszahlungen ergeben werden: Anlage 2:  TP 1201, Fortsetzung der Attraktivierung von Plätzen in Stadtbezirken (einmalig 700.000 Euro)  TP 1201, Ausbau von Dauerzählstellen (einmalig 100.00 Euro)  TP 1201, Barrierefreiheit im öffentlichen Raum (100.000 Euro p. a. im gesamten Pla- nungszeitraum) Darüber hinaus muss für die Maßnahme im TP 1301, Fortsetzung des 1000 Bäume- Programms (einmalig 500.000 Euro) neben der konsumtiven Veranschlagung auch eine in- vestive Auszahlungsermächtigung vorgenommen werden, da das städt. Grünvermögen als Festwert bewertet wird. Weiterhin war vorgesehen, für die Maßnahme im TP 0504, Therapiezentrum für Folteropfer, sowohl entsprechend der Anlage 2 (üpl.-Mittelbereitstellung in 2017) als auch über den Ver- änderungsnachweis 2018 jeweils 76.000 Euro p. a. im gesamten Planungszeitraum bereitzu- stellen. Um eine Doppelveranschlagung zu vermeiden, erfolgt eine Berücksichtigung nur durch Veranschlagung im Veränderungsnachweis 2018. 5 Auf der Basis der jetzt vorliegenden Zahlen ergibt sich folgende Inanspruchnahme der allge- meinen Rücklage: Jahr Anfangsbe- stand in Mio. Euro Entnahme in Mio. Euro neuer Be- stand in Mio. Euro Entnahme in % 2018 5.049.289,3 124.571,9 4.924.717,4 2,47 2019 4.924.717,4 219.631,1 4.705.086,3 4,46 2020 4.705.086,3 113.399,3 4.591.687,0 2,41 2021 4.591.687,0 126.343,5 4.465.343,5 2,75 Anpassung in § 8 der Haushaltssatzung: Die Ziffern 11, 14 und 15 enthielten für die Hpl.-Beratungen im Finanzausschuss noch Leer- stellen bezüglich der Festlegung von Befugnissen von Stadtkämmerin bzw. Fachbeigeord- neten im Zusammenhang mit der über- bzw. außerplanmäßigen Bereitstellung von Haus- haltsmitteln bzw. Verpflichtungsermächtigungen. Diese wurden nun aktualisiert. Wie bereits mehrfach ausgeführt, muss die Gemeinde nach den Bestimmungen des § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO ein Haushaltssicherungskonzept erstellen, wenn innerhalb des Planungs- zeitraums der Bestand der allgemeinen Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 5% reduziert werden soll. Diese Voraussetzungen liegen zurzeit nicht vor. Es muss aber vor dem Hintergrund der Festlegungen der §§ 75 und 76 GO vorrangiges Ziel der Kommune sein, baldmöglichst wieder den Haushaltsausgleich zu erreichen. Um die angestrebte Sanierung des Haushalts umzusetzen und damit den Vermögensver- zehr zu reduzieren bzw. langfristig zu beenden, ist eine strenge Haushaltsdisziplin unerläss- lich. Es muss zwingend darauf geachtet werden, dass unterjährig auftretende Verbesserun- gen nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben, sondern zur Reduzierung der Inan- spruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Sanierung des städ- tischen Vermögens verwendet werden, um so dauerhaft die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten. Anlagen
  • Anlage 2 - Sonderauskehrung LVR

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    Mehrbedarfe mit Deckung durch die Sonderauskehrung des LVR 2017 Anlage  2 Konsumtiv: Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke 0104 13 Ausbau öffentliche WLAN‐ Infrastruktur 1.000.000 Vervollständigung Innenstadt inkl. Plätze (140 T€),  Rheinufer von Hohenzollern‐ bis Deutzer Brücke  (35 T€), je Stadtbezirk (14 T€)  0106 13 Fenster‐ und Raumreinigung an  Schulen und Kitas. Sofortmaßnahme  2017 ‐  Innenreinigung/Außenreinigung der  Fenster sowie Grundreinigung 300.000 Einmalige  Zusatzreinigung / Grundreinigung 0603 15 Frisches Kochen in Kitas  (Pilotprojekte) 150.000 Realisierung von Küchen in mindestens drei  Kindertagesstätten  0604 15 Anschaffung Truck für mobile  Jugendarbeit 100.000 Mobile  Jugendarbeit 0701 15 Studie zur offenen Drogenszene in  Köln 300.000 Ergänzung des Drogenhilfekonzeptes im Rahmen  der Suchthilfeplanung (Ratsbeschluss 2360/2017) 0801 15 Sportstättenunterhaltungsbeihilfe  an Sportvereine sowie Sanierung  von Kunstrasenplätzen 1.000.000 Durchführung von Pflege‐ und  Unterhaltungsmaßnahmen; Instandhaltung von  Kunstrasenplätzen 0801 13 Sicherung des Programms „Sicher  Schwimmen" 150.000 Ausgleich  von Kostensteigerungen 0801 15 Konsumtive Baubeihilfe für  Sportvereine 2.000.000 Unterstützung von Kleinreparaturen durch Vereine  (Dach und Fach, Haustechnik etc.) 0801 15 Aufbau Sportanlagenkataster  (Sporthallen und ‐plätze) 200.000 0902 13 Parkstadt Süd ‐ Gründungskosten  für eine Entwicklungsgesellschaft 1.000.000 1201 13 Energetisches  Sanierungsprogramm 1.000.000 Umrüstung  der Straßenbeleuchtung auf LED 1301 13 Bauliche Ertüchtigung Haus des  Waldes/Gut Leidenhausen  150.000 Mittel für die Sanierung/Umbau der Waldschule  (nicht identisch mit der Einrichtung eines  Umweltbildungszentrums vgl. Vorlage 2304/2017) 1301 16 Fortsetzung des 1.000 Bäume‐ Programms 500.000 Pflanzung  von weiteren 750 Bäumen an Fehlstellen 1501 16 Stärkung der städtischen  Wirtschaftsförderung 1.000.000 0101 16 Ehrenamtsförderung / Stärkung der  Netzwerke 100.000 Freigabe durch Fach‐ und Finanzausschuss;  Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung 0101 16 Städtepartnerschaften ‐  Entwicklungszusammenarbeit 20.000 Freigabe durch Fach‐ und Finanzausschuss;  Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung 0101 16 Förderung des Fairen Handels u.  Vergabe 6.000 Mittel für ein Pilotprojekt; Fortschreibung in der  mittelfristigen Finanzplanung 1 Mehrbedarfe mit Deckung durch die Sonderauskehrung des LVR 2017 Anlage  2 Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke 1401 16 Klimapartnerschaft  ‐ Sachaufwand 17.000 Umsetzung Ratsbeschluss Klimapartnerschaft Peru  vom 11.07.2017; Fortschreibung in der  mittelfristigen Finanzplanung 0101 16 Ideenwettbewerb zur Präsentation  der Städtepartnerschaften im  Stadtbild 50.000 Freigabe  durch Fach‐ und Finanzausschuss 0104 16 Optimierung der Bediensituation in  den Kundenzentren und Einführung  weiterer Online‐Verfahren für Büger  und Unternehmen 350.000 Optimierung Bediensituation u. a. durch  Einführung von Kiosksystemen/Self‐Service e‐ Systemen, neue Online‐ Terminvereinbarungssoftware, Inbetreibnahme  weiterer Aufrufanlagen, e‐Payment‐Systeme usw.;  Neue Online‐Verfahren im Gewerbebereich,  Beschwerdemanagement,  Melderregisterauskünfte, Online‐ Urkundenbestellungen, Weiterentwicklung der  "Sag's uns"‐App, Servicekonto.NRW usw.;  Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung 0104 13 Aufbau eines integrierten,  stadtweiten Datenmanagements  und Ausbau der Digitalisierung von  Verwaltungsverfahren 250.000 Stadtweites Datenmanagement u. a. für digitalen  Prüfvermerk (Schnittstellen  Baugenehmigungsverfahren) und Optimierung des  Geodaten‐Managements (Neuausrichtung  Geostrategie); Digitalisierung durch Einführung  eines stadtweiten Baustellenmanagements (mit  StEB AöR und RheinEnergie), eAkte für  Kundenzentren, eSozialakte, eWohngeldakte und  ePrüfakte; Fortschreibung in der mittelfristigen  Finanzplanung 0201 15 Zuschuss für Genehmigungskosten  Straßenfeste bei gemeinnützigen  Vereinen 50.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung 0209 15 Zuschuss f. unabhängige  Flüchtlingsberatungsstellen 170.000 Umsetzung des Hauptausschuss‐Beschlusses vom  09.01.2017 zur Aufenthaltsperspektive;  Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung 0504 15 Zuschuss f. ehrenamtliche  Patenschaften für Flüchtlingskinder  in Grundschulen (Projektmittel) 60.000 Projektmittel zur außerschulischen Unterstützung  von schulpflichtigen Flüchtlingen; Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung 0301 13 Qualitativer Ausbau der  Übermittagsbetreuung (ÜMB) 1.000.000 Freigabe nach Beschluss Fachausschussm (gilt für  die bestehenden Gruppen) 2 Mehrbedarfe mit Deckung durch die Sonderauskehrung des LVR 2017 Anlage  2 Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke 0301 13 Offene Ganztagsschule im  Primarbereich (OGTS) 1.000.000 Zusätzliche Mittel für Inklusion und Integration. Fortschreibung in mittelfristiger Finanzplanung;  Mittelfreigabe durch Fach‐ und Finanzausschuss. 0301 13 Stadtschulpflegschaft 1.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung 0301 13 Bezirksschülervertretung für  Geschäftsstellenausgaben 1.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung 0412 15 BKZ an Centrum Schwule  Geschichte 13.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung 0415 13 Jekits 15.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung 0416 15 Zuschuss KulturForum  Türkei/Deutschland 25.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung 0416 15 Zuschuss  Festival Homochrom 5.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung 0410 15 Zuschuss Mahnmal in Müngersdorf  "Erinnerung an Deportation" 150.000 Errichtung eines Gedenkortes durch den  Bürgerverein Köln‐Müngersdorf in Erinnerung an  das Deportationslager, welches von den  Nationalsozialisten im Äußeren Grüngürtel in  Müngersdorf errichtet wurde. Von 1941 bis 1945  wurden Tausende, vor allem jüdische, Menschen,  dort gefangen gehalten. Heute befindet sich an der  Stelle des Barackenlagers eine Gartenanlage. 1004 13 Aufbau einer Integrationsberatung  für Geflüchtete in eigener Wohnung 300.000 Mittelzusetzungen für städtische Eigenanteile bei  Integrationsförderprogrammen von Land und Bund 0504 13 Fortführung Projekt  "Rucksack"/Sprachförderung in  Kitas 50.000 Sperrvermerk wegen ESF‐Förderung; Freigabe  durch Fach‐ und Finanzausschuss 0504 15 Veedelslotse  "Port Kölnberg" 89.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung 0504 15 Gemeinwesenstelle  Vringstreff e.V. 50.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung 0504 15 Projekt  Radeln ohne Alter 100.000 Angebot für Senioren/Senioreneinrichtungen;  Freigabe durch Fach‐ und Finanzausschuss 0504 15 Zuschuss  für TransQueer 60.000 Freigabe durch Fach‐ und Finanzausschuss;  Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung 0504 15 Beratung für Männer in  Problemlagen 60.000 Freigabe  durch Fach‐ und Finanzausschuss 0504 15 Beratung von Opfern sexueller  Gewalt 15.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung 0504 15 Netzwerk Servicestelle  Seniorennetzwerke 36.500 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung 3 Mehrbedarfe mit Deckung durch die Sonderauskehrung des LVR 2017 Anlage  2 Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke 0701 15 Schwangerschaftsberatung   42.000 Freigabe durch Fach‐ und Finanzausschuss;  Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung 0701 15 Youthwork/  Aidsprävention 24.000 Freigabe durch Fach‐ und Finanzausschuss;  Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung 0701 15 AIDS ‐Hilfe Köln 49.450 Fortschreibung  Zuschuss für 2018 0801 15 Start  Seniorenförderung Sport 175.000 Kopfpauschale für Seniorinnen und Senioren in den  Vereinen / Beweglichkeit, Seniorentrainings etc.  analog der Jugenbeihilfe; Fortschreibung in der  mittelfristigen Finanzplanung 0801 15 Konsumtive  Baubeihilfe  300.000 Pferderennbahn/Zuschuss zur Sanierung der  denkmalgeschützen Tribüne  0901 15 Zuschuss an das Haus der  Architektur HdAK 20.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung 0902 15 Zuschuss Leitbild und KölnAgenda  e.V. 12.000 Rücknahme der Kürzung; Fortschreibung in der  mittelfristigen Finanzplanung 0901 13 Konzeptentwicklung für kulturelle  und kreative Freiräume 50.000 Konzeptentwicklung "für kulturelle Freiräume‐ Integrierungsprozess von Kreativräumen und  kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung" 0901 13 Konzept Präsentation  Stadtentwicklung am Stadtmodell 50.000 Freigabe  durch Fachausschuss 1201 Zusätzliche Mittel für Fahrbahn, Rad‐ und Gehwegunterhaltung 2.000.000 Zur  Beschleunigung von Sanierungsmaßnahmen 1301 15 Zuschuss  Finkens Garten 20.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung 1301 13 Landschaftsplan ‐ Pflege Grüngürtel,  Heidelandschaften und andere  Grünflächen 122.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung 1501 15 Zuschuss  KölnTourismus GmbH 105.000 Zuschuss f. Personalaufwand; ab 2019 jährliche  Anpassung des Personalaufwands gem.  durchschnittlicher Tarifsteigerung von 2% via  Zuschuss 1501 13 Online  Auftritt 20.000 1501 15 Film  Festival Cologne 18.000 1501 15 Filmpreis  Köln 2.526 1501 15 Entwicklerpreis  Gamesstandort 8.000 1501 15 Mediengründerzentrum 10.000 1501 15 Kutzundschön / Grimme Online  Award 2.000 1501 15 Film+ 5.000 1501 15 Fimbüro  NRW 5.000 1501 15 Soundtrack  Cologne 5.000 1501 15 Förderung div. Projekte der  Kreativwirtschaft 50.000 1501 15 Crime  Cologne 5.000 4 Mehrbedarfe mit Deckung durch die Sonderauskehrung des LVR 2017 Anlage  2 Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke 1501 15 lit.cologne 5.000 1501 15 Förderung  StartUps 25.000 1501 15 Internetwoche 10.000 1501 15 Demexco 10.000 1501 15 Clubszene  Köln 20.000 Verwendung für Bau‐ und Technikzuschuss  Popkultur  gesamt 16.063.476 Investiv: Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke 1201 8 Fortsetzung der Attraktivierung von  Plätzen in den Stadtbezirken 700.000 1201 8 Ausbau  Dauerzählstellen 100.000 Ausbau paralleler Zählung von KFZ an den  Dauerzählstellen für Fahrräder; Darstellung des  Wandels im Modal Split 1301 8 Fortsetzung des 1.000 Bäume‐ Programms 500.000 Pflanzung  von weiteren 750 Bäumen an Fehlstellen 1201 8 Barrierefreiheit im öffentlichen  Raum 100.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung gesamt 1.400.000 5
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    Mehrbedarfe mit Deckung durch Reduzierung der Landschaftsverbandsumlage 2017  und investive Zusetzungen 2017 Anlage 3 Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke 0604 15 Mittendrin e.V. 40.000 1501 15 Kaufprämie  für Lastenfahrräder 100.000 Freigabe durch Fach‐ und Finanzausschus auf  Basis eines Förderkonzeptes 1501 15 Aufbau  eines eigenen Games‐Hub 200.000 Freigabe  durch Fach‐ und Finanzausschuss 1601 15 Senkung  der LVR‐Umlage 2017 0 gesamt  340.000 0101 8 Einrichtung eines zusätzlichen  Sitzungssaals im Rathaus  Spanischer Bau/Erdgeschoss 50.000 0301 9 Sonderprogramm Ausstattung  Schulsport 1.000.000 Anschaffung, Reparatur usw. von  Sportgeräten/Unterrichtszubehör 0416 11 Sanierung der Orangerie im  Volksgarten 1.800.000 Mittelverwendung für folgende Maßnahmen: Austausch Fenster und Türen; Neubau Foyer  (neuer Zugang, Barrierefreiheit);  Gewölbesanierung; Dach und Fassade;  Backstage sowie Ausstattung. Dafür wurden  bislang Mittel in Höhe von 40 T€ beim LVR  eingeworben und vom LVR bewilligt; der  Verein Theater im Volksgarten e.V. trägt  einen Eigenanteil von 5.000 €. 0604 8 Ausstattung von Spielplätzen mit  inklusiven Geräten 200.000 0801 8 Stärkung des  Kunstrasenplatzprogramms 2.500.000 Einrichtung zusätzlicher Plätze; Freigabe  durch Fachausschuss 1201 8 Mobilität & Klima ‐ Bau von 5 Bike‐ Tower (Fahrradgaragen/Turm) 1.500.000 Fahrradabstellanlagen an  Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen usw. 1501 9 Etablierung eines "Kreativhauses"  als Co‐working‐space / kreatives  Raumangebot 1.200.000 Investition für Ausstattung und Nutzung einer  städtischen Immobilie gesamt 8.250.000 Konsumtiv: Investiv: 1 Mehrbedarfe mit Deckung durch Reduzierung der Landschaftsverbandsumlage 2017  und investive Zusetzungen 2017 Anlage 3 nachrichtlich: Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke Wpl   Instandsetzung von Toiletten an  Schulen 1.400.000 Instandsetzung von Toiletten an Schulen ‐  Ergänzung im Wirtschaftsplan der  Gebäudewirtschaft 2018 Wpl   Beschaffung und Einrichtung eines  Schulcontainers für die Schule des  Rom e.V. am Venloer Wall 200.000 Beschaffung und Einrichtung eines Schul‐ containers für die Schule des Rom e.V. am  Venloer Wall ‐ Ergänzung im Wirtschaftsplan  der Gebäudewirtschaft 2018 1.600.000 2
  • Anlage 1 - Haushaltssatzung 2018-Rat-neu

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    Anlage 1 HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KÖLN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der z. Z. geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und ent- stehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigung en enthält, wird 2018 im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 4.467.365.299 Euro Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.591.937.223 Euro im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.152.910.689 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.169.647.023 Euro Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 876.945.203 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.059.506.203 Euro festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2018 349.224.545 Euro festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2018 403.848.807 Euro festgesetzt. § 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 2018 124.571.924 Euro festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2018 1.800.000.000 Euro festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 165 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 515 v. H. 2. Gewerbesteuer 475 v. H. § 7 entfällt § 8 1. Sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veransc hlagten Ge- samtbetrages auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde, ist diese hinsichtlich der Mittelverwendung verbindlich. Über eine abweichende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss, sofern die Entscheidung nicht im Rahmen des § 41 Abs. 1 Bst. s GO NRW) dem Rat obliegt. 2. Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilp lans – mit Ausnahme der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO – zu einem Budget verbunden. Die bezirksbezogenen Haushaltsmittel sind teilplanübergreifend je Bezirk zu einem Budget verbunden. In- nerhalb der Budgets kann zahlungswirksamer Mehraufwand nur durch zahlungswirksamen Minderaufwand ausgeglichen werden. Zweckgebundene Mindererträge verpflichten zu entsprechenden Minderaufwendungen; zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu entsp re- chenden Mehraufwendungen, soweit in den Teilplänen keine abweichende Regelung ausgewiesen ist. 3. Im Finanzplan werden die Investitionseinzahlungen und -ausz ahlungen eines Teilplans – mit Ausnahme der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO – zu einem Budget verbunden. Die bezirksbezogenen Haushaltsmittel sind teilplanübergreifend je Bezirk zu ei nem Budget verbunden. Zweckgebundene Mindereinzahlungen bei Investitionen verpflichten zu Minderauszahlungen; zweckgebundene Mehreinzahlungen bei Inv estiti- onen berechtigen zu entsprechenden Mehrauszahlungen, soweit in den Teilplänen keine abweichende Regelung ausgewiesen ist. Auszahlungsermächtigungen des Gesamtfinanzplans, die sich aus Aufwendungen für Projekte und Maßnahmen eines Teilergebnisplans erge- ben, können nach Genehmigung durch die Stadtkämmerin zur Deckung von Auszahlungen für Investitionen im Rahmen dieser Projekte oder Maßnahmen verwendet werden. Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen gem. § 2 darf nicht überschritten werden. Im Finanzplan veranschlagte Verpflichtungsermächtigungen können gem. § 13 Abs. 2 GemHVO auch für andere Investitionen innerhalb des gleichen Teilplanes in Anspruch genommen werden. Hierdurch darf der in § 3 festgelegte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtig ungen nicht überschritten werden. 4. Als erheblich im Sinne von § 81 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW gilt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3 % des Gesamtbetrages der Aufwend ungen. 5. Als erhebliche Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen im Sinne von § 81 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW gelten bisher nicht veranschlagte oder zu- sätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen, wenn sie im Einzelfall die Höhe von 1% der Gesamtaufwendungen bzw. der Gesamtauszahlu ngen übersteigen. 6. Als geringfügig im Sinne von § 81 Abs. 3 GO NRW gelten Auszahlungen für Investitionen, die als Einzelmaßnahme den Betrag von 5.000.000 Euro nicht übersteigen. 7. Als nicht geringfügig im Sinne von § 24 Abs. 2 GemHVO NRW gelten Erhöhungen um mehr als 10% der Investitionsauszahlungen einer Ein- zelmaßnahme, mindestens 100.000 Euro. Erhöhungen um mehr als 500.000 Euro gelten in jedem Fall als nicht geringfügig. Mehraufwendungen und/oder Mehrauszahlungen aus unabweisbaren Leistungen aus dem Projekt „Nord-Süd-Stadtbahn, 1. und 2. Baustufe“, die sich nicht aus einer Änderung des Bausolls oder aus Standardveränderungen ergeben und die gem. § 7 des Nord-Süd Stadtbahn V ertra- ges durch die Stadt Köln auszugleichen sind, gelten ab einem Betrag von 1.000.000 Euro als nicht geringfügig. 8. Die Wertgrenze für Einzeldarstellungen von Investitionsm aßnahmen in den Teilplänen gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO wird auf 100.000 Euro festgelegt. 9. Die Wertgrenze für Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen im Sinne von § 10 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 250.000 Euro festgelegt. 10. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (= ku) und "künftig wegfallend" (= kw) werden beim Ausscheiden des bisheri- gen Stelleninhabers aus dieser Stelle wirksam. 11. Die Befugnis der Kämmerin, über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW zu entscheiden, wird auf Beträge bis zu 50.000 Euro je Aufwands- bzw. Auszahlungsposition beschränkt. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müss en, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft bereitgestellt werden müssen - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmä ßig bei einer anderen Teilplanzeile des selben Teilplans bereit gestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrück lage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behinderten- arbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen wer den. Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten. 12. Die Befugnis der Kämmerin, über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 in Ver- bindung mit § 83 GO NRW zu entscheiden, wird auf Beträge bis zu 250.000 Euro je Maßnahme beschränkt. Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen ist der Rat monatlich zu unterrichten. 13. Stellenbesetzungen sind intern vorzunehmen (Regelung i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 1 Landesgleichstellungsgesetz). Die Oberbürgermeisterin kann hiervon Ausnahmen zulassen. Die Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes zur Frauenförderung bleiben davon unberührt. 14. Die Befugnis zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu 50.000 Euro (alt 20.000 Euro) je Teilplan wird auf jeden für den jeweiligen Teilplan zuständigen Fachbeigeordneten übertragen, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfol gt. Hinsicht- lich der Unterrichtung des Rates über die genehmigten Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen ist entsprechend den Bestimmungen der Ziffer 11 zu verfahren. 15. Die Befugnis zur Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu 50.000 Euro (alt 20.000 Euro) je Teilplan wird auf jeden für den jeweiligen Teilplan zuständigen Fachbeigeordneten übertragen, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfol gt und dar- über hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. Hinsichtlich der Unterrichtung des Rates über die genehmigten Mehraufwendu ngen bzw. - auszahlungen ist entsprechend den Bestimmungen der Ziffer 11 zu verfahren. 16. Ergänzend zu den bisher bereits unter dem Gesichtspunkt einer angemessenen Risikostreuung praktizierten zeitlich vorgezogenen Zinssatz- neuvereinbarungen und Darlehensaufnahmen mit terminlich hinaus geschobenen Valutierungsdaten wird die Kämmerin ermächtigt, auf der Ba- sis einer sorgsam und verantwortungsbewusst gebildeten Zinsmeinung folgende Finanzierungsinstrumente in Anspruch zu nehmen, wob ei der Finanzausschuss nachträglich zu unterrichten ist: 1. Zinscap ( = Zinsdeckel ) Um sich bei einem Darlehen mit variablem Zinssatz gegen das Risiko steigender Zinsen zu schützen, darf ein Cap gegen Zahlung ei ner Prä- mie abgeschlossen werden. Hierbei verpflichtet sich der Verkäufer zur Leistung einer Ausgleichszahlung an die Stadt Köln für de n Fall, dass der variable Darlehenszinssatz die vereinbarte Zinsobergrenze an den Zinsanpassungsterminen überschreitet. 2. Floor ( = Zinsboden ) Bei einem Darlehen mit variablem Zinssatz darf die Stadt Köln als Floorverkäuferin auftreten und erhält eine Prämie, d. h. fällt der variable Darlehenszinssatz unter die vereinbarte Zinsuntergrenze, ist die Stadt Köln zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. 3. Collar ( = Zinsband ) Der Collar stellt eine Kombination aus dem gleichzeitigen Kauf eines Cap und dem Verkauf eines Floor dar. Durch den Kauf des Cap sichert sich die Stadt Köln gegen steigende Zinsen ab. Auf der anderen Seite verzichtet sie aber durch d en Verkauf des Floor auf Zinsvorteile bei sinkenden Zinsen. 4. Zinsswaps ( = Zinstauschvereinbarungen ) Bei Zinsswaps vereinbaren zwei Parteien den regelmäßigen Austausch von Zinszahlungen über einen festgelegten Zeitraum. Mit einem Zinsswap darf ein Darlehen mit variablem Zinssatz als Grundgeschäft umgekehrt werden in ein Darlehen mit einem festen Zinssatz. Außerdem darf ein Darlehen mit einem festen Zinssatz als Grundgeschäft umgekehrt werden in ein Darlehen mit einem variablen Zinssatz, aber nur in Verbindung mit dem Kauf eines Zinscaps bzw. Collars. Der Laufzeitbeginn eines Zinsswaps kann auch auf einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt verschoben werden ( Forward-Swap ). Darüber hinaus darf eine Swaption angekauft werden. Damit wird das Recht, nicht aber die Pflicht erworben, innerhalb einer Frist oder aber an einem konkreten Termin als Zahler in einen Zinsswap mit bereits fixierten Konditionen einzutreten. Sofern dies nach der Marktsituation un- ter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist, kann eine solche Swaption auch verkauft werden. Hierbei ist eine Risikobewertung vorzu- nehmen und die Zinserwartung zu dokumentieren.

Beratungsverlauf

  1. 07.11.2017

    Rat

    TOP 10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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