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3201/2017

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2018 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.10.2017

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 - Sonderauskehrung LVR

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Anlage 3 - Umlagensenkung LVR

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Ansehen

Anlage 1 - Haushaltssatzung 2018-Rat-neu

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Beschlussvorlage Rat

11733 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/202 
 
Vorlagen-Nummer 
 3201/2017 
Freigabedatum 
23.10.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2018 einschl. 
mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 in der zu diesem Beschluss paraphier-
ten Fassung. 
 
Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung 
neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von 
Mehraufwendungen nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme 
der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu ver-
wenden. 
 
Ausfallende Bundes- und Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation 
grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen, da sich 
hierdurch die Sanierungsbedarfe weiter erhöhen würden. 
 
II. Weiterhin beschließt der Rat, die Verwaltung mit folgenden Begleitaufträgen zur 
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2018 zu beauftragen: 
 
 
1. Die weitere Planung und der Bau von Quartiersgaragen werden aus Stellplatzab-
löse-Mitteln finanziert. Die vereinnahmten Stellplatzablösemittel können nach 
Maßgabe des § 51 Abs. 6 der BauO NRW u.a. für die Herstellung zusätzlicher 
Parkeinrichtungen im Stadtgebiet verwendet werden. Die Verwaltung wird beauf-
tragt, dem Fach- und Finanzausschuss geeignete Vorschläge vorzulegen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Beleuchtung des Rad- und Fuß-
gängerwegs an der Luxemburger Str. bis zur Stadtgrenze Hürth sowie für die 
Wegeverbindung (Bürgersteig/ Fahrradweg) entlang der Straße am Baggerfeld 
zwischen Esch und Pesch umzusetzen. 
 
3. Im Ankaufetat (TP 0108 – Liegenschaften) sind Mittel zum Erwerb nicht-
rentierliche Flächen – z.B. im Rahmen städtebaulicher Entwicklungskonzepte – 
vorgesehen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Fach- und Finanzaus-
schuss einen entsprechenden Vorschlag im Haushaltsjahr 2018 vorzulegen. 
 
Rat 07.11.2017

2 
4. Im öffentlichen Raum werden zunehmend wohnungslose EU-Bürger aus osteuro-
päischen Ländern vorgefunden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Fach- und 
Finanzausschuss ein Umsetzungskonzept für geeignete niederschwellige Hilfe- 
und Interventionsmaßnahmen (z.B. Anlaufstellen, Sprachmittler, Sozialarbeiter, 
Streetworker) vorzulegen. Im Veränderungs-vorschlag für den Hpl 2018 werden 
dafür 650 T€ im Teilplan 0504 unter dem Titel „Humanitäre Hilfen für Menschen 
aus Staaten der EU-Osterweiterung“ bereitgestellt. 
 
5. KölnTourismus GmbH: der jährliche Betriebskostenzuschuss wird um einen Zu-
schuss für die durchschnittliche Tarifsteigerung in Höhe von 2% beim Personal-
aufwand erhöht. Für das Haushaltsjahr 2018 wird der Betrag bereits aus Mitteln 
der Sonderauskehrung (TP 1601) bereitgestellt. 
 
 
III. Darüber hinaus beschließt der Rat die Bereitstellung von zahlungswirksamen Mehr-
aufwendungen i. H. v. 16.063.476 Euro bzw. von investiven Mehrauszahlungen i. H. v. 
1.400.000 Euro für die in der Anlage 2 enthaltenen Verwendungszwecke, Hj. 2017. 
 
Deckung erfolgt für die Mehraufwendungen i. H. v. 16.063.476 Euro durch Mehrträge 
im Teilplan 1601 – allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 2 (Zuwendungen und 
allg. Umlagen) durch die Verwendung entsprechender Mittel aus der Sonderauskeh-
rung des Landschaftsverbandes Rheinland, Hj. 2017.  
 
Deckung für die investiven Mehrauszahlungen erfolgt i. H: v.1.400.000 Euro im Teilfi-
nanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 2 (Einzahlungen 
aus der Veräußerung von Sachanlagen) durch Mehreinzahlungen bei Grundstücks-
verkaufserlösen, Hj. 2017. 
 
IV. Weiterhin beschließt der Rat die Bereitstellung von zahlungswirksamen Mehraufwen-
dungen i. H. v. 340.000 Euro bzw. investiven Mehrauszahlungen i. H. v. 8.250.000 Eu-
ro für die in der Anlage 3 enthaltenen Verwendungszwecke, Hj. 2017. 
 
Deckung erfolgt für die Mehraufwendungen i. H. v. 340.000 Euro durch Mehrträge im 
Teilplan 1601 – allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 2 (Zuwendungen und allg. 
Umlagen) durch die Inanspruchnahme der rückwirkenden Umlagereduzierung des 
Landschaftsverbandes Rheinland, Hj. 2017. 
 
Deckung für die investiven Mehrauszahlungen erfolgt durch Wenigerauszahlungen i. 
H. v. 5.410.000 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn-
raum, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) sowie durch Mehreinzah-
lungen im Teilfinanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 2 
(Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen) i. H. v. 2.840.000 Euro, Hj. 
2017. 
 
V. Darüber hinaus beschließt der Rat, dass die in den Anlagen zum Antrag 
AN/1515/2017 enthaltenen Maßnahmen, die in der Spalte „Vermerke“ den Hinweis 
„Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“ enthalten, entsprechend in den 
Jahren 2019 – 2021 zu veranschlagen sind.

3 
Begründung: 
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2017 mit den Stimmen der Fraktionen 
von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und 
Die Linke folgenden Beschluss gefasst: 
„Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss der Haushaltssatzung 2018 gem. 
dem durch die vorliegenden Veränderungsnachweise fortgeschriebenen Entwurf der Verwal-
tung sowie unter Berücksichtigung der aus der beigefügten Anlage (pol. Veränderungsnach-
weis 2018) ersichtlichen und den vom Finanzausschuss befürworteten Änderungen. 
 
Darüber hinaus empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat die Annahme folgenden Beschluss-
vorschlages: 
 
Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer 
Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehrauf-
wendungen bzw. Mehrauszahlungen nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inan-
spruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung 
zu verwenden. 
 
Ausfallende Bundes- und/oder Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation 
grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch 
die Sanierungsbedarfe für den Haushalt erhöhen würden. 
 
Weiterhin fasst der Finanzausschuss im Zusammenhang mit den Hpl.-Beratungen folgende 
weitere Beschlüsse: 
 
Der Finanzausschuss lehnt die im Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 37 Abs. 4 GO 
NRW vorgebrachten Änderungsvorschläge der Bezirksvertretungen, soweit sie nicht in die 
Veränderungsnachweise übernommen wurden, unter Berücksichtigung der im Finanzaus-
schuss beschlossenen Änderungen ab. 
 
Der Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, die beschlossenen Änderungen der Frakti-
onen zum Hpl.-Entwurf 2018 in formaler Hinsicht zu korrigieren, sofern dies aus haushalts-
rechtlichen Gründen erforderlich sein sollte (z.B. Teilplanzuordnung, falsche Teilplanzeile).“ 
 
Außerdem hat der Finanzausschuss den Beschlussvorschlag der Verwaltung um die in die-
ser Ratsvorlage unter Ziffer II bis IV des Beschlussvorschlages aufgeführten Aufträge erwei-
tert. 
 
 
Nach § 80 Abs. 4 GO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat 
in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.  
 
Als Beratungsunterlagen liegen vor: 
 
1. der am 11.07.2017 in den Rat eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung und des 
Haushaltsplanes 2018 
 
2. die Veränderungsnachweise 1 (allgemeine Anpassungen) und 2 (Aufteilung der bezirks-
bezogenen Mittel) 
 
3. eine Aufstellung der vom Finanzausschuss über die o. a. Veränderungsnachweise hinaus 
empfohlenen Änderungen für die Jahre 2018 ff (politischer Veränderungsnachweis ein-

4 
schl. Kulturförderabgabe) 
 
4. die Anregungen der Bezirksvertretungen gem. § 37 Abs. 4 GO zum Hpl.-Entwurf 2018. 
 
Dieser Vorlage ist als Anlage beigefügt 
 
5. die Neufassung der Haushaltssatzung 2018, in der alle Änderungen berücksichtigt sind. 
 
Nach Fertigstellung wird weiterhin noch vorgelegt: 
 
6. der Gesamtveränderungsnachweis zum Hpl.-Entwurf 2018, der alle Veränderungen ge-
genüber der Ursprungsfassung enthält.  
 
 
Der Finanzausschuss hat im Zusammenhang mit den Hpl.-Beratungen u. a. dem Rat emp-
fohlen, die im Beschluss unter den Ziffern III. und IV. aufgeführten Mehraufwendungen bzw. 
Mehrauszahlungen für das Hj. 2017 zu beschließen. Bei der haushaltstechnischen Umset-
zung mussten in einigen Bereichen noch Anpassungen vorgenommen werden.  
So ergaben sich teilweise Korrekturen bei den zugeordneten Teilplänen, Diese sind in den 
beigefügten Anlagen 2 und 3 besonders kenntlich gemacht. Weiterhin mussten drei Positio-
nen vom konsumtiven in den investiven Bereich übertragen werden, da sich im Rahmen der 
Maßnahmendurchführung schwerpunktmäßig investive Auszahlungen ergeben werden: 
 
Anlage 2: 
 TP 1201, Fortsetzung der Attraktivierung von Plätzen in Stadtbezirken (einmalig 700.000 
Euro) 
 
 TP 1201, Ausbau von Dauerzählstellen (einmalig 100.00 Euro) 
 
 TP 1201, Barrierefreiheit im öffentlichen Raum (100.000 Euro p. a. im gesamten Pla-
nungszeitraum) 
 
Darüber hinaus muss für die Maßnahme im TP 1301, Fortsetzung des 1000 Bäume-
Programms (einmalig 500.000 Euro) neben der konsumtiven Veranschlagung auch eine in-
vestive Auszahlungsermächtigung vorgenommen werden, da das städt. Grünvermögen als 
Festwert bewertet wird. 
 
Weiterhin war vorgesehen, für die Maßnahme im TP 0504, Therapiezentrum für Folteropfer, 
sowohl entsprechend der Anlage 2 (üpl.-Mittelbereitstellung in 2017) als auch über den Ver-
änderungsnachweis 2018 jeweils 76.000 Euro p. a. im gesamten Planungszeitraum bereitzu-
stellen. Um eine Doppelveranschlagung zu vermeiden, erfolgt eine Berücksichtigung nur 
durch Veranschlagung im Veränderungsnachweis 2018.

5 
 
Auf der Basis der jetzt vorliegenden Zahlen ergibt sich folgende Inanspruchnahme der allge-
meinen Rücklage:    
 
Jahr 
Anfangsbe-
stand in Mio. 
Euro 
Entnahme in 
Mio. Euro 
neuer Be-
stand in Mio. 
Euro Entnahme in % 
  
   
  
2018 5.049.289,3 124.571,9 4.924.717,4 2,47 
  
   
  
2019 4.924.717,4 219.631,1 4.705.086,3 4,46 
  
   
  
2020 4.705.086,3 113.399,3 4.591.687,0 2,41 
  
   
  
2021 4.591.687,0 126.343,5 4.465.343,5 2,75 
 
 
Anpassung in § 8 der Haushaltssatzung: 
 
Die Ziffern 11, 14 und 15 enthielten für die Hpl.-Beratungen im Finanzausschuss noch Leer-
stellen bezüglich der Festlegung von Befugnissen von Stadtkämmerin bzw. Fachbeigeord-
neten im Zusammenhang mit der über- bzw. außerplanmäßigen Bereitstellung von Haus-
haltsmitteln bzw. Verpflichtungsermächtigungen. 
Diese wurden nun aktualisiert. 
 
 
Wie bereits mehrfach ausgeführt, muss die Gemeinde nach den Bestimmungen des § 76 
Abs. 1 Ziffer 2 GO ein Haushaltssicherungskonzept erstellen, wenn innerhalb des Planungs-
zeitraums der Bestand der allgemeinen Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Jahren um 
mehr als 5% reduziert werden soll. Diese Voraussetzungen liegen zurzeit nicht vor.  
 
Es muss aber vor dem Hintergrund der Festlegungen der §§ 75 und 76 GO vorrangiges Ziel 
der Kommune sein, baldmöglichst wieder den Haushaltsausgleich zu erreichen.  
 
Um die angestrebte Sanierung des Haushalts umzusetzen und damit den Vermögensver-
zehr zu reduzieren bzw. langfristig zu beenden, ist eine strenge Haushaltsdisziplin unerläss-
lich. Es muss zwingend darauf geachtet werden, dass unterjährig auftretende Verbesserun-
gen nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben, sondern zur Reduzierung der Inan-
spruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Sanierung des städ-
tischen Vermögens verwendet werden, um so dauerhaft die Handlungsfähigkeit der Stadt zu 
erhalten.  
 
 
Anlagen

Anlage 2 - Sonderauskehrung LVR

10318 Zeichen

Mehrbedarfe mit Deckung durch die Sonderauskehrung des LVR 2017 Anlage  2
Konsumtiv:
Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke
0104 13 Ausbau öffentliche WLAN‐
Infrastruktur 1.000.000
Vervollständigung Innenstadt inkl. Plätze (140 T€), 
Rheinufer von Hohenzollern‐ bis Deutzer Brücke 
(35 T€), je Stadtbezirk (14 T€) 
0106 13
Fenster‐ und Raumreinigung an 
Schulen und Kitas. Sofortmaßnahme 
2017 ‐ 
Innenreinigung/Außenreinigung der 
Fenster sowie Grundreinigung
300.000 Einmalige  Zusatzreinigung / Grundreinigung
0603 15 Frisches Kochen in Kitas 
(Pilotprojekte) 150.000 Realisierung von Küchen in mindestens drei 
Kindertagesstätten 
0604 15 Anschaffung Truck für mobile 
Jugendarbeit 100.000 Mobile  Jugendarbeit
0701 15 Studie zur offenen Drogenszene in 
Köln 300.000 Ergänzung des Drogenhilfekonzeptes im Rahmen 
der Suchthilfeplanung (Ratsbeschluss 2360/2017)
0801 15
Sportstättenunterhaltungsbeihilfe 
an Sportvereine sowie Sanierung 
von Kunstrasenplätzen
1.000.000
Durchführung von Pflege‐ und 
Unterhaltungsmaßnahmen; Instandhaltung von 
Kunstrasenplätzen
0801 13 Sicherung des Programms „Sicher 
Schwimmen" 150.000 Ausgleich  von Kostensteigerungen
0801 15 Konsumtive Baubeihilfe für 
Sportvereine 2.000.000 Unterstützung von Kleinreparaturen durch Vereine 
(Dach und Fach, Haustechnik etc.)
0801 15 Aufbau Sportanlagenkataster 
(Sporthallen und ‐plätze) 200.000
0902 13 Parkstadt Süd ‐ Gründungskosten 
für eine Entwicklungsgesellschaft 1.000.000
1201 13 Energetisches  Sanierungsprogramm 1.000.000 Umrüstung  der Straßenbeleuchtung auf LED
1301 13 Bauliche Ertüchtigung Haus des 
Waldes/Gut Leidenhausen  150.000
Mittel für die Sanierung/Umbau der Waldschule 
(nicht identisch mit der Einrichtung eines 
Umweltbildungszentrums vgl. Vorlage 2304/2017)
1301 16 Fortsetzung des 1.000 Bäume‐
Programms 500.000 Pflanzung  von weiteren 750 Bäumen an Fehlstellen
1501 16 Stärkung der städtischen 
Wirtschaftsförderung 1.000.000
0101 16 Ehrenamtsförderung / Stärkung der 
Netzwerke 100.000 Freigabe durch Fach‐ und Finanzausschuss; 
Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung
0101 16 Städtepartnerschaften ‐ 
Entwicklungszusammenarbeit 20.000 Freigabe durch Fach‐ und Finanzausschuss; 
Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung
0101 16 Förderung des Fairen Handels u. 
Vergabe 6.000 Mittel für ein Pilotprojekt; Fortschreibung in der 
mittelfristigen Finanzplanung
1

Mehrbedarfe mit Deckung durch die Sonderauskehrung des LVR 2017 Anlage  2
Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke
1401 16 Klimapartnerschaft  ‐ Sachaufwand 17.000
Umsetzung Ratsbeschluss Klimapartnerschaft Peru 
vom 11.07.2017; Fortschreibung in der 
mittelfristigen Finanzplanung
0101 16
Ideenwettbewerb zur Präsentation 
der Städtepartnerschaften im 
Stadtbild
50.000 Freigabe  durch Fach‐ und Finanzausschuss
0104 16
Optimierung der Bediensituation in 
den Kundenzentren und Einführung 
weiterer Online‐Verfahren für Büger 
und Unternehmen
350.000
Optimierung Bediensituation u. a. durch 
Einführung von Kiosksystemen/Self‐Service e‐
Systemen, neue Online‐
Terminvereinbarungssoftware, Inbetreibnahme 
weiterer Aufrufanlagen, e‐Payment‐Systeme usw.; 
Neue Online‐Verfahren im Gewerbebereich, 
Beschwerdemanagement, 
Melderregisterauskünfte, Online‐
Urkundenbestellungen, Weiterentwicklung der 
"Sag's uns"‐App, Servicekonto.NRW usw.; 
Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung
0104 13
Aufbau eines integrierten, 
stadtweiten Datenmanagements 
und Ausbau der Digitalisierung von 
Verwaltungsverfahren
250.000
Stadtweites Datenmanagement u. a. für digitalen 
Prüfvermerk (Schnittstellen 
Baugenehmigungsverfahren) und Optimierung des 
Geodaten‐Managements (Neuausrichtung 
Geostrategie); Digitalisierung durch Einführung 
eines stadtweiten Baustellenmanagements (mit 
StEB AöR und RheinEnergie), eAkte für 
Kundenzentren, eSozialakte, eWohngeldakte und 
ePrüfakte; Fortschreibung in der mittelfristigen 
Finanzplanung
0201 15
Zuschuss für Genehmigungskosten 
Straßenfeste bei gemeinnützigen 
Vereinen
50.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung
0209 15 Zuschuss f. unabhängige 
Flüchtlingsberatungsstellen 170.000
Umsetzung des Hauptausschuss‐Beschlusses vom 
09.01.2017 zur Aufenthaltsperspektive; 
Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung
0504 15
Zuschuss f. ehrenamtliche 
Patenschaften für Flüchtlingskinder 
in Grundschulen (Projektmittel)
60.000
Projektmittel zur außerschulischen Unterstützung 
von schulpflichtigen Flüchtlingen; Fortschreibung 
in der mittelfristigen Finanzplanung
0301 13 Qualitativer Ausbau der 
Übermittagsbetreuung (ÜMB) 1.000.000 Freigabe nach Beschluss Fachausschussm (gilt für 
die bestehenden Gruppen)
2

Mehrbedarfe mit Deckung durch die Sonderauskehrung des LVR 2017 Anlage  2
Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke
0301 13 Offene Ganztagsschule im 
Primarbereich (OGTS) 1.000.000
Zusätzliche Mittel für Inklusion und Integration.
Fortschreibung in mittelfristiger Finanzplanung; 
Mittelfreigabe durch Fach‐ und Finanzausschuss.
0301 13 Stadtschulpflegschaft 1.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung
0301 13 Bezirksschülervertretung für 
Geschäftsstellenausgaben 1.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung
0412 15 BKZ an Centrum Schwule 
Geschichte 13.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung
0415 13 Jekits 15.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung
0416 15 Zuschuss KulturForum 
Türkei/Deutschland 25.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung
0416 15 Zuschuss  Festival Homochrom 5.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung
0410 15 Zuschuss Mahnmal in Müngersdorf 
"Erinnerung an Deportation" 150.000
Errichtung eines Gedenkortes durch den 
Bürgerverein Köln‐Müngersdorf in Erinnerung an 
das Deportationslager, welches von den 
Nationalsozialisten im Äußeren Grüngürtel in 
Müngersdorf errichtet wurde. Von 1941 bis 1945 
wurden Tausende, vor allem jüdische, Menschen, 
dort gefangen gehalten. Heute befindet sich an der 
Stelle des Barackenlagers eine Gartenanlage.
1004 13 Aufbau einer Integrationsberatung 
für Geflüchtete in eigener Wohnung 300.000 Mittelzusetzungen für städtische Eigenanteile bei 
Integrationsförderprogrammen von Land und Bund
0504 13
Fortführung Projekt 
"Rucksack"/Sprachförderung in 
Kitas
50.000 Sperrvermerk wegen ESF‐Förderung; Freigabe 
durch Fach‐ und Finanzausschuss
0504 15 Veedelslotse  "Port Kölnberg" 89.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung
0504 15 Gemeinwesenstelle  Vringstreff e.V. 50.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung
0504 15 Projekt  Radeln ohne Alter 100.000 Angebot für Senioren/Senioreneinrichtungen; 
Freigabe durch Fach‐ und Finanzausschuss
0504 15 Zuschuss  für TransQueer 60.000 Freigabe durch Fach‐ und Finanzausschuss; 
Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung
0504 15 Beratung für Männer in 
Problemlagen 60.000 Freigabe  durch Fach‐ und Finanzausschuss
0504 15 Beratung von Opfern sexueller 
Gewalt 15.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung
0504 15 Netzwerk Servicestelle 
Seniorennetzwerke 36.500 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung
3

Mehrbedarfe mit Deckung durch die Sonderauskehrung des LVR 2017 Anlage  2
Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke
0701 15 Schwangerschaftsberatung   42.000 Freigabe durch Fach‐ und Finanzausschuss; 
Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung
0701 15 Youthwork/  Aidsprävention 24.000 Freigabe durch Fach‐ und Finanzausschuss; 
Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung
0701 15 AIDS ‐Hilfe Köln 49.450 Fortschreibung  Zuschuss für 2018
0801 15 Start  Seniorenförderung Sport 175.000
Kopfpauschale für Seniorinnen und Senioren in den 
Vereinen / Beweglichkeit, Seniorentrainings etc. 
analog der Jugenbeihilfe; Fortschreibung in der 
mittelfristigen Finanzplanung
0801 15 Konsumtive  Baubeihilfe  300.000 Pferderennbahn/Zuschuss zur Sanierung der 
denkmalgeschützen Tribüne 
0901 15 Zuschuss an das Haus der 
Architektur HdAK 20.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung
0902 15 Zuschuss Leitbild und KölnAgenda 
e.V. 12.000 Rücknahme der Kürzung; Fortschreibung in der 
mittelfristigen Finanzplanung
0901 13 Konzeptentwicklung für kulturelle 
und kreative Freiräume 50.000
Konzeptentwicklung "für kulturelle Freiräume‐
Integrierungsprozess von Kreativräumen und 
kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung"
0901 13 Konzept Präsentation 
Stadtentwicklung am Stadtmodell 50.000 Freigabe  durch Fachausschuss
1201 Zusätzliche Mittel für Fahrbahn, Rad‐
und Gehwegunterhaltung 2.000.000 Zur  Beschleunigung von Sanierungsmaßnahmen
1301 15 Zuschuss  Finkens Garten 20.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung
1301 13
Landschaftsplan ‐ Pflege Grüngürtel, 
Heidelandschaften und andere 
Grünflächen
122.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung
1501 15 Zuschuss  KölnTourismus GmbH 105.000
Zuschuss f. Personalaufwand; ab 2019 jährliche 
Anpassung des Personalaufwands gem. 
durchschnittlicher Tarifsteigerung von 2% via 
Zuschuss
1501 13 Online  Auftritt 20.000
1501 15 Film  Festival Cologne 18.000
1501 15 Filmpreis  Köln 2.526
1501 15 Entwicklerpreis  Gamesstandort 8.000
1501 15 Mediengründerzentrum 10.000
1501 15 Kutzundschön / Grimme Online 
Award 2.000
1501 15 Film+ 5.000
1501 15 Fimbüro  NRW 5.000
1501 15 Soundtrack  Cologne 5.000
1501 15 Förderung div. Projekte der 
Kreativwirtschaft 50.000
1501 15 Crime  Cologne 5.000
4

Mehrbedarfe mit Deckung durch die Sonderauskehrung des LVR 2017 Anlage  2
Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke
1501 15 lit.cologne 5.000
1501 15 Förderung  StartUps 25.000
1501 15 Internetwoche 10.000
1501 15 Demexco 10.000
1501 15 Clubszene  Köln 20.000 Verwendung für Bau‐ und Technikzuschuss 
Popkultur 
gesamt 16.063.476
Investiv:
Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke
1201 8 Fortsetzung der Attraktivierung von 
Plätzen in den Stadtbezirken 700.000
1201 8 Ausbau  Dauerzählstellen 100.000
Ausbau paralleler Zählung von KFZ an den 
Dauerzählstellen für Fahrräder; Darstellung des 
Wandels im Modal Split
1301 8 Fortsetzung des 1.000 Bäume‐
Programms 500.000 Pflanzung  von weiteren 750 Bäumen an Fehlstellen
1201 8 Barrierefreiheit im öffentlichen 
Raum 100.000 Fortschreibung  in der mittelfristigen Finanzplanung
gesamt 1.400.000
5

Anlage 3 - Umlagensenkung LVR

2250 Zeichen

Mehrbedarfe mit Deckung durch Reduzierung der Landschaftsverbandsumlage 2017 
und investive Zusetzungen 2017
Anlage 3
Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke
0604 15 Mittendrin e.V. 40.000
1501 15 Kaufprämie  für Lastenfahrräder 100.000 Freigabe durch Fach‐ und Finanzausschus auf 
Basis eines Förderkonzeptes
1501 15 Aufbau  eines eigenen Games‐Hub 200.000 Freigabe  durch Fach‐ und Finanzausschuss
1601 15 Senkung  der LVR‐Umlage 2017 0
gesamt  340.000
0101 8
Einrichtung eines zusätzlichen 
Sitzungssaals im Rathaus 
Spanischer Bau/Erdgeschoss
50.000
0301 9 Sonderprogramm Ausstattung 
Schulsport 1.000.000 Anschaffung, Reparatur usw. von 
Sportgeräten/Unterrichtszubehör
0416 11 Sanierung der Orangerie im 
Volksgarten 1.800.000
Mittelverwendung für folgende Maßnahmen:
Austausch Fenster und Türen; Neubau Foyer 
(neuer Zugang, Barrierefreiheit); 
Gewölbesanierung; Dach und Fassade; 
Backstage sowie Ausstattung. Dafür wurden 
bislang Mittel in Höhe von 40 T€ beim LVR 
eingeworben und vom LVR bewilligt; der 
Verein Theater im Volksgarten e.V. trägt 
einen Eigenanteil von 5.000 €.
0604 8 Ausstattung von Spielplätzen mit 
inklusiven Geräten 200.000
0801 8 Stärkung des 
Kunstrasenplatzprogramms 2.500.000 Einrichtung zusätzlicher Plätze; Freigabe 
durch Fachausschuss
1201 8 Mobilität & Klima ‐ Bau von 5 Bike‐
Tower (Fahrradgaragen/Turm) 1.500.000 Fahrradabstellanlagen an 
Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen usw.
1501 9
Etablierung eines "Kreativhauses" 
als Co‐working‐space / kreatives 
Raumangebot
1.200.000 Investition für Ausstattung und Nutzung einer 
städtischen Immobilie
gesamt 8.250.000
Konsumtiv:
Investiv:
1

Mehrbedarfe mit Deckung durch Reduzierung der Landschaftsverbandsumlage 2017 
und investive Zusetzungen 2017
Anlage 3
nachrichtlich:
Teilplan Zeile Maßnahme Betrag  in € Vermerke
Wpl   Instandsetzung von Toiletten an 
Schulen 1.400.000
Instandsetzung von Toiletten an Schulen ‐ 
Ergänzung im Wirtschaftsplan der 
Gebäudewirtschaft 2018
Wpl  
Beschaffung und Einrichtung eines 
Schulcontainers für die Schule des 
Rom e.V. am Venloer Wall
200.000
Beschaffung und Einrichtung eines Schul‐
containers für die Schule des Rom e.V. am 
Venloer Wall ‐ Ergänzung im Wirtschaftsplan 
der Gebäudewirtschaft 2018
1.600.000
2

Anlage 1 - Haushaltssatzung 2018-Rat-neu

12628 Zeichen

Anlage 1 
 
  
 
HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KÖLN FÜR DAS  
HAUSHALTSJAHR 2018 
 
 
Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW  S. 666) in der z. Z. geltenden Fassung 
hat der Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom                              folgende Haushaltssatzung erlassen: 
 
§ 1 
 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und ent-
stehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigung en 
enthält, wird  
           2018   
im Ergebnisplan mit dem   
Gesamtbetrag der Erträge auf 4.467.365.299 Euro 
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.591.937.223 Euro 
 
im Finanzplan mit 
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender  
Verwaltungstätigkeit auf  4.152.910.689 Euro 
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender  
Verwaltungstätigkeit auf 4.169.647.023 Euro 
 
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 
und der Finanzierungstätigkeit auf 876.945.203 Euro  
 
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 
und der Finanzierungstätigkeit auf 1.059.506.203 Euro  
festgesetzt.

§ 2 
 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf  
 
           2018 
 
 349.224.545 Euro 
 
festgesetzt. 
 
 
§ 3 
 
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird 
auf 
 
           2018  
 
 403.848.807 Euro 
 
festgesetzt. 
 
 
§ 4 
 
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 
 
           2018 
  
 124.571.924 Euro 
 
festgesetzt.

§ 5 
 
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 
 
           2018 
 
 1.800.000.000 Euro 
 
festgesetzt. 
 
§ 6 
 
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 
 
1. Grundsteuer 
 
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe  
 (Grundsteuer A)         165 v. H. 
 
b) für die Grundstücke  
 (Grundsteuer B)        515 v. H. 
 
2. Gewerbesteuer         475 v. H. 
 
 
 
§ 7 
 
entfällt

§ 8 
 
1. Sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veransc hlagten Ge-
samtbetrages auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde, ist diese hinsichtlich der Mittelverwendung verbindlich. Über 
eine abweichende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss, sofern die Entscheidung nicht im Rahmen des  
§ 41 Abs. 1 Bst. s GO NRW) dem Rat obliegt. 
 
2. Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilp lans – mit Ausnahme der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 
3 GO – zu einem Budget verbunden. Die bezirksbezogenen Haushaltsmittel sind teilplanübergreifend je Bezirk zu einem Budget verbunden. In-
nerhalb der Budgets kann zahlungswirksamer Mehraufwand nur durch zahlungswirksamen Minderaufwand ausgeglichen werden.  
Zweckgebundene Mindererträge verpflichten zu entsprechenden Minderaufwendungen; zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu entsp re-
chenden Mehraufwendungen, soweit in den Teilplänen keine abweichende Regelung ausgewiesen ist. 
 
3. Im Finanzplan werden die Investitionseinzahlungen und -ausz ahlungen eines Teilplans – mit Ausnahme der bezirksbezogenen Haushaltsmittel 
nach § 37 Abs. 3 GO – zu einem Budget verbunden. Die bezirksbezogenen Haushaltsmittel sind teilplanübergreifend je Bezirk zu ei nem Budget 
verbunden. 
Zweckgebundene Mindereinzahlungen bei Investitionen verpflichten zu Minderauszahlungen; zweckgebundene Mehreinzahlungen bei Inv estiti-
onen berechtigen zu entsprechenden Mehrauszahlungen, soweit in den Teilplänen keine abweichende Regelung ausgewiesen ist. 
Auszahlungsermächtigungen des Gesamtfinanzplans, die sich aus Aufwendungen für Projekte und Maßnahmen eines Teilergebnisplans erge-
ben, können nach Genehmigung durch die Stadtkämmerin zur Deckung von Auszahlungen für Investitionen im Rahmen dieser Projekte oder 
Maßnahmen verwendet werden. Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen gem. § 2 darf nicht überschritten werden. 
Im Finanzplan veranschlagte Verpflichtungsermächtigungen können gem. § 13 Abs. 2 GemHVO auch für andere Investitionen innerhalb des 
gleichen Teilplanes in Anspruch genommen werden. Hierdurch darf der in § 3 festgelegte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtig ungen 
nicht überschritten werden. 
 
4. Als erheblich im Sinne von § 81 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW gilt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3 % des Gesamtbetrages der Aufwend ungen. 
 
5. Als erhebliche Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen im Sinne von § 81 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW gelten bisher nicht veranschlagte oder zu-
sätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen, wenn sie im Einzelfall die Höhe von 1% der Gesamtaufwendungen bzw. der Gesamtauszahlu ngen 
übersteigen. 
 
6. Als geringfügig im Sinne von § 81 Abs. 3 GO NRW gelten Auszahlungen für Investitionen, die als Einzelmaßnahme den Betrag von  5.000.000 
Euro nicht übersteigen.

7. Als nicht geringfügig im Sinne von § 24 Abs. 2 GemHVO NRW  gelten Erhöhungen um mehr als 10% der Investitionsauszahlungen einer Ein-
zelmaßnahme, mindestens 100.000 Euro. Erhöhungen um mehr als 500.000 Euro gelten in jedem Fall als nicht geringfügig.  
Mehraufwendungen und/oder Mehrauszahlungen aus unabweisbaren Leistungen aus dem Projekt „Nord-Süd-Stadtbahn, 1. und 2. Baustufe“, 
die sich nicht aus einer Änderung des Bausolls oder aus Standardveränderungen ergeben und die gem. § 7 des Nord-Süd Stadtbahn V ertra-
ges durch die Stadt Köln auszugleichen sind, gelten ab einem Betrag von 1.000.000 Euro als nicht geringfügig. 
 
8. Die Wertgrenze für Einzeldarstellungen von Investitionsm aßnahmen in den Teilplänen gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO wird auf 100.000 Euro 
festgelegt. 
 
9. Die Wertgrenze für Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen im Sinne von 
§ 10 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 250.000 Euro festgelegt. 
 
10. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (= ku) und "künftig wegfallend" (= kw) werden beim Ausscheiden des bisheri-
gen Stelleninhabers aus dieser Stelle wirksam. 
 
11. Die Befugnis der Kämmerin, über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW zu 
entscheiden, wird auf Beträge bis zu 50.000 Euro je Aufwands- bzw. Auszahlungsposition beschränkt. 
 
Diese Beschränkungen gelten nicht bei Beträgen, die 
 
- wirtschaftlich durchlaufend sind, 
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müss en, 
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister 
  in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, 
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft bereitgestellt werden müssen  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungsprogramms für Museen und Kulturbauten 
  zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in  
  die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmä ßig  
  bei einer anderen Teilplanzeile des selben Teilplans bereit gestellt werden müssen, 
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrück lage  
   erfolgt.

Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in  anderen 
Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behinderten-
arbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen wer den. 
 
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der 
Rat monatlich zu unterrichten.  
 
12. Die Befugnis der Kämmerin, über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 in Ver-
bindung mit § 83 GO NRW zu entscheiden, wird auf Beträge bis zu 250.000 Euro je Maßnahme beschränkt.  
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen ist 
der Rat monatlich zu unterrichten. 
 
13. Stellenbesetzungen sind intern vorzunehmen (Regelung i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 1 Landesgleichstellungsgesetz). Die Oberbürgermeisterin kann 
hiervon Ausnahmen zulassen. Die Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes zur Frauenförderung bleiben davon unberührt. 
 
14. Die Befugnis zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu 50.000 Euro (alt 20.000 Euro) je Teilplan wird auf jeden 
für den jeweiligen Teilplan zuständigen Fachbeigeordneten übertragen, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfol gt. Hinsicht-
lich der Unterrichtung des Rates über die genehmigten Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen ist entsprechend den Bestimmungen der  Ziffer 
11 zu verfahren. 
 
15. Die Befugnis zur Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu 50.000 Euro (alt 20.000 Euro) je Teilplan wird auf jeden 
für den jeweiligen Teilplan zuständigen Fachbeigeordneten übertragen, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfol gt und dar-
über hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. Hinsichtlich der Unterrichtung des Rates über die genehmigten Mehraufwendu ngen bzw. -
auszahlungen ist entsprechend den Bestimmungen der Ziffer 11 zu verfahren. 
 
16. Ergänzend zu den bisher bereits unter dem Gesichtspunkt einer angemessenen Risikostreuung praktizierten zeitlich vorgezogenen Zinssatz-
neuvereinbarungen und Darlehensaufnahmen mit terminlich hinaus geschobenen Valutierungsdaten wird die Kämmerin ermächtigt, auf der Ba-
sis einer sorgsam und verantwortungsbewusst gebildeten Zinsmeinung folgende Finanzierungsinstrumente in Anspruch zu nehmen, wob ei der 
Finanzausschuss nachträglich zu unterrichten ist: 
 
1. Zinscap  ( =  Zinsdeckel ) 
Um sich bei einem Darlehen mit variablem Zinssatz gegen das Risiko steigender Zinsen zu schützen, darf ein Cap gegen Zahlung ei ner Prä-
mie abgeschlossen werden. Hierbei verpflichtet sich der Verkäufer zur Leistung einer Ausgleichszahlung an die Stadt Köln für de n Fall, dass 
der variable Darlehenszinssatz die vereinbarte Zinsobergrenze an den Zinsanpassungsterminen überschreitet.

2. Floor  ( =  Zinsboden ) 
Bei einem Darlehen mit variablem Zinssatz darf die Stadt Köln als Floorverkäuferin auftreten und erhält eine Prämie, d. h. fällt der variable 
Darlehenszinssatz unter die vereinbarte Zinsuntergrenze, ist die Stadt Köln zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. 
 
3. Collar  ( =  Zinsband ) 
Der Collar stellt eine Kombination aus dem gleichzeitigen Kauf eines Cap und dem Verkauf eines Floor dar.  
Durch den Kauf des Cap sichert sich die Stadt Köln gegen steigende Zinsen ab. Auf der anderen Seite verzichtet sie aber durch d en Verkauf 
des Floor auf Zinsvorteile bei sinkenden Zinsen. 
 
4. Zinsswaps  ( =  Zinstauschvereinbarungen ) 
Bei Zinsswaps vereinbaren zwei Parteien den regelmäßigen Austausch von Zinszahlungen über einen festgelegten Zeitraum. 
Mit einem Zinsswap darf ein Darlehen mit variablem Zinssatz als Grundgeschäft umgekehrt werden in ein Darlehen mit einem festen Zinssatz.  
 
Außerdem darf ein Darlehen mit einem festen Zinssatz als Grundgeschäft umgekehrt werden in ein Darlehen mit einem variablen Zinssatz, 
aber nur in Verbindung mit dem Kauf eines Zinscaps bzw. Collars. 
Der Laufzeitbeginn eines Zinsswaps kann auch auf einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt verschoben werden ( Forward-Swap ). 
Darüber hinaus darf eine Swaption angekauft werden. Damit wird das Recht, nicht aber die Pflicht erworben, innerhalb einer Frist oder aber 
an einem konkreten Termin als Zahler in einen Zinsswap mit bereits fixierten Konditionen einzutreten. Sofern dies nach der Marktsituation un-
ter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist, kann eine solche Swaption auch verkauft werden. Hierbei ist eine Risikobewertung vorzu-
nehmen und die Zinserwartung zu dokumentieren.

Beratungsverlauf (1)

07.11.2017 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Luxemburger Straße
  • Deutzer Brücke
  • Gut Leidenhausen 150
  • Am Baggerfeld
  • Venloer Wall 200

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3201/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.10.2017
Erstellt
17.10.2017 12:17