0873/2026
Beantwortung einer mündliche Anfrage zu den Kürzungen bei Integrationskursen aus der Sitzung vom 26.02.26 unter TOP 11.4
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/163 Vorlagen-Nummer 07.04.2026 0873/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 Beantwortung einer mündliche Anfrage zu den Kürzungen bei Integrationskursen aus der Sitzung vom 26.02.26 unter TOP 11.4 In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren am 26.02.2026 stellte Ratsmitglied Anja Corvin, Bündnis 90/Die Grünen unter TOP 11.4 folgende Fragen: Mit Schreiben vom 09.02.2026 an die Träger hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitgeteilt, dass ab sofort Zulassungsanträge für Teilnahmen an Integrationskursen gem. § 44 Abs. 4 AufenthG abgelehnt werden. Hieraus ergeben sich negative Folgen für den Integrationsprozess von Migrant*innen sowie Geflüchteten. Um die Folgen einschätzen zu können, wird die Verwaltung um die Beantwortung nachste- hender Fragen gebeten: 1. Wie viele Menschen in Köln haben im Jahr 2025 gem. § 44 Abs. 4 AufenthG Zulas- sungen vom BAMF für Sprachkurse erhalten? Antwort der Verwaltung Gemäß einer Anfrage des Amtes für Integration und Vielfalt der Stadt Köln an das BAMF wurde von dort mitgeteilt, dass für Köln im Jahr 2025 ca. 1.800 Personen zu einem Integ- rationskurs zugelassen wurden. 2. Für wie viele Menschen in Köln wurde seit dem 09.02.2026 aufgrund des Schrei- bens des BAMF kein Zulassungsantrag gem. § 44 Abs. 4 AufenthG gestellt? Antwort der Verwaltung Die Zuständigkeit für eine Zulassung zu einem Integrationskurs gem. § 44 Abs. 4 Auf- enthG liegt in der Zuständigkeit des BAMF. Eine diesbezügliche Anfrage des Amtes für Integration und Vielfalt beim BAMF ergab, dass diese Fragestellung dort nicht beantwor- tet werden kann. 3. Gem. Ziff. 5 der Anlage 1 zum Trägerrundschreiben 02/26, wird darauf hingewiesen, dass auf Selbstzahlendenbasis eine Teilnahme an den Integrationskursen weiter möglich ist. Wie viele eigene finanzielle Mittel müsste die Stadt Köln aufbringen, um den Menschen, die nun nicht mehr die Teilnahme an den Integrationskursen durch das BAMF bezahlt bekommen, die Teilnahme zu finanzieren? 2 Antwort der Verwaltung Die Berechnung der Kosten ist sehr komplex und kann nicht im Detail erfolgen, da die tat- sächlichen Kosten von Variablen abhängen, welche durch mangelnde Fallzahlen nicht kalkuliert werden können. Zudem ist der Verwaltung nicht bekannt, welche Kosten die In- tegrationskursträger insgesamt mit dem BAMF abrechnen können. Es kann daher nur eine modellhafte Berechnung erfolgen. Rahmenbedingungen Zunächst ist zu unterscheiden, dass ein allgemeiner Integrationskurs insgesamt 600 Stunden an Sprachförderung und 100 Stunden für den Orientierungskurs umfasst (700 Stunden). Da es unterschiedliche Förderbedarfe gibt, sind auch Integrationskurse für be- sondere Zielgruppen, wie Alphabetisierungskurse, Zweitschriftlernerkurse, Kurse für ge- ring Literalisierte und behinderte Menschen vorgesehen. Diese Kurse beinhalten 900 Stunden Sprachförderung und 100 Stunden für den Orientierungskurs (1.000 Stunden)> Bei einer Orientierung an der Verteilung der Kursarten in Köln lässt sich festhalten, dass es sich bei ca. 50% aller Integrationskurse (in Köln) um allgemeine Integrationskurse mit insgesamt 700 Stunden handelt. Bei den weiteren 50% der Kurse handelt es sich um ei- nen Stundenumfang von insgesamt 1.000 Stunden. Somit ergeben sich bei insgesamt 1.200 aktiven Teilnehmer*innen an den Integrationskursen rund 600 Teilnehmer*innen, welche an Kursen mit 700 Stunden und rund 600 Teilnehmer*innen, welche an Kursen mit 1.000 Stunden teilnehmen. Hatte das BAMF in der Vergangenheit eine Zulassung zu einem Integrationskurs bewil- ligt, galt diese Zulassung als Kostenbewilligung durch das BAMF für 2,29 Euro pro Unter- richtseinheit, sodass für die Teilnehmer*innen ein Eigenanteil von 2,29 Euro verblieb. Bei einem niedrigen Einkommen oder bei Bedürftigkeit konnte einen Antrag auf Kosten- befreiung gestellt werden, sodass das BAMF die vollen Kosten für die Teilnahme an dem Integrationskurs in Höhe von 4,58 Euro getragen hat. Diese Kosten entstünden der Stadt Köln bei einer 100%igen Übernahme der Kosten pro Unterrichtseinheit. Genaue Zahlen über die Bewilligung der Kostenbefreiung des BAMF sind der Verwaltung nicht bekannt, doch wird geschätzt, dass für rund 50% der vom BAMF zugelassenen Teilnehmer*innen eine Kostenbefreiung erfolgte. Zusätzlich entstehen für alle Teilnehmer*innen Kosten für die Durchführung eines Einstu- fungstests in Höhe von 30 Euro, Kosten für die einmalige Teilnahme an dem Sprachtest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) in Höhe von 117,11 Euro, sowie für den skalierten Test „Leben in Deutschland“ (Test-LID) in Höhe von 18,65 Euro. Geschätzte Gesamtkosten für die Finanzierung der Kursteilnahme aller Teilnehmer*innen Bei einer Eigenfinanzierung durch die Stadt Köln müssten somit nach Berechnung der Verwaltung insgesamt rund 3,7 Mio. Euro pro Jahr aufgebracht werden. Diese Kosten sind nicht abschließend, da hierbei auch Personal- und Sachkosten zu be- rücksichtigen sind. Zur Vereinfachung der Berechnung werden lediglich die Fallzahlen zu- grunde gelegt, in welchen das BAMF eine Zulassung ausgestellt hat, welche dann auch tatsächlich genutzt wurde. Nach Informationen des BAMF waren dies 1.200. Somit liegt der Berechnung eine Fallzahl in Höhe von 1.200 Anträgen zugrunde und nicht die Ge- samtzahl aller bearbeiteten Anträge in Höhe von 1.800 Fällen. Bei den genannten Fällen ist es erforderlich, dass die Anträge geprüft, bearbeitet, die ord- nungsgemäße und regelmäßige Teilnahme am Kurs kontrolliert und die Teilnahme an den Kursen mit den Integrationskursträgern abgerechnet werden, sowie über die Kosten- befreiung entschieden wird. Bei einer Fallzahl von 1.200 Fällen im Kalenderjahr sind vo- raussichtlich 4,5 Sachbearbeiter*innen des mittleren Dienstes mit der Bewertung E8 TVöD und eine Sachgebietsleitung mit der Bewertung E9c TVöD erforderlich. Hierdurch würden dann weitere Kosten von rund 512.000 Euro für Personal-, Büro- und Sachkosten pro Jahr entstehen. 3 Somit ergeben sich nach hiesiger Schätzung Gesamtkosten in Höhe von ca. 4.2 Mio. Euro. 4. Im Interview mit Table Media vom 28.01.2026 hat sich Herr Oberbürgermeister Bur- mester dahingehend geäußert, dass wir viel für Integration tun müssen. Die Kür- zungen bei Integrationskursen stehen dem jedoch entgegen. Wird Herr Oberbür- germeister Burmester sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Kürzungen zurückgenommen werden? Antwort der Verwaltung OB Burmester gehört dem Vorstand des Städtetages NRW an, der dieses Thema am 25. März 2026 auf der Tagesordnung hatte. Dort wurde der Beschluss gefasst, dass die Lan- desregierung gebeten wird, im Gespräch mit der Bundesregierung auf die auskömmliche Weiterfinanzierung der Integrationskurse zu drängen. Gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0873/2026
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 07.04.2026
- Erstellt
- 24.03.2026 15:33