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Änderunsgantrag zu TOP 3.4 Baubeschluss öffentlicher Freiraum Deutzer Hafen Köln, hier: Promenade, Parks und Plätze, gem. Änderungsantrag B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Änderungsantrag BV1 (Grüne) AN/1722/2024 vom 05.12.2024

Stand: Am 05.12.2024 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    B 90/Die Grünen SPD CDU FDP Die Linke KlimaFreunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1722/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024 Änderunsgantrag zu TOP 3.4 Baubeschluss öffentlicher Freiraum Deutzer Hafen Köln, hier: Promenade, Parks und Plätze Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung In- nenstadt am 5. Dezember 2024 aufzunehmen. Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, bei der weiteren Freiraumplanung des Deutzer Hafens die Entwicklung der Wasserfläche des Hafens zu berücksichtigen. Der Zu- gang zur Wasserfläche zur Nutzung für den nicht-motorisierten Wassersport ist in die weitere Planung aufzunehmen. Insbesondere sollen in der Ausführungsplanung die folgenden Punkte umgesetzt werden:  Berücksichtigung des nicht-motorisierten Wassersports im Rahmen der Entwicklung des Deutzer Hafens  Planung der zur Ausübung des nicht-motorisierten Wassersports notwendigen Infra- struktur (z.B. Steganlage, Bootslagerung) im Rahmen der Entwicklung des Deutzer Hafens und der Freiraumplanung, insbesondere der für den Zugang zum Wasser not- wendigen Flächen.  Fachliche Einbeziehung des Wassersportverband Köln - Deutzer Hafen (in Gründung befindlich) in die Freiraumplanung. - 2 - Begründung: Der Deutzer Hafen in Köln ist derzeit eines der zentralen städtebaulichen Projekte der Stadt. In rechtsrheinischer Innenstadtlage entsteht ein neues Quartier, das sich mit seiner Lage am Wasser heraushebt. Das Hafenbecken hat hierbei verschiedene Funktionen: neben seiner Bedeutung als Hochwasserretentionsraum soll die Fläche dem Wassersport und der Naher- holung dienen. In allen bisherigen Planungen (Werkstattverfahren, Integrierter Plan, Hand- buch Nachhaltigkeit, Handbuch öffentlicher Freiraum, Bebauungsplan Infrastruktur, etc.) ist vorgesehen, ein lebendiges, vielfältiges Quartier zu entwickeln. Dafür wurde explizit die Was- serfläche als lebendiger Raum für die Bürger*innen Kölns vorgesehen. Der Bebauungsplan Infrastruktur sieht für nahezu den gesamten Bereich der Wasserfläche die Nutzung durch nicht-motorisierten Wassersport vor. Leider berücksichtigt die vorgelegte Entwurfsplanung für den Freiraum weder den für diese Nutzung notwendigen Zugang zur Wasserfläche noch andere Belange einer Nutzung durch den nicht-motorisierten Wassersport im Hafenbecken. Mit der unveränderten Umsetzung der vorgelegten Entwurfsplanung in einen Ausführungsplan und dessen bauliche Realisierung werden diese Nutzungen zukünftig dauerhaft verhindert, zum Beispiel dadurch, dass keine für den Wasserzugang notwendigen Flächen verfügbar blieben. Es fehlen Planungen für die notwendige Infrastruktur – so wurde keine Steganlage/Bootslagerfläche eingeplant bzw. Flä- chen für deren spätere Installation ausgewiesen. Doch ohne diese Infrastruktur besteht für den nicht-motorisierten Wassersport keine Möglichkeit, die Wasserfläche zu erreichen, da die Kaimauer für das Einsetzen der Sportgeräte im gesamten Hafen eine besondere Anbin- dung eines Steges erfordert. Julie Cazier Tim Cremer Günter Leitner Michael Scheffer B90/ die Grünen SPD CDU Die Linke Christian Nüsser Dr. Verena Holzer-Henke Sabine Kader FDP KlimaFreunde Die Partei

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2024

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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