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2018/0351

Bewirtschaftung des Stadtwaldes Darmstadt - Zukunft der Holzvermarktung im Kommunalwald -

Magistratsvorlage 03.12.2018

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2018/0351

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205 Zeichen

Punkt 16: Bewirtschaftung des Stadtwaldes Darmstadt 
- Zukunft der Holzvermarktung im Kommunalwald - 
 (V-Nr. 2018/0351) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: AfD und 1 Stimme aus Die Linke.

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9646 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
18.12.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Grünflächenamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
III 67 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0351 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
15 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 555010 
Kostenstelle: 067-030-1100 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5550-11 Sachkonto: 6910000 
 
Betreff: Bewirtschaftung des Stadtwaldes Darmstadt  
- Zukunft der Holzvermarktung im Kommunalwald - 
 
Vorlage vom: 03.12.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Grünflächenamtes zur Kenntnis.  
2. Der Magistrat beschließt zur Sicherstellung der künftigen Vermarktung des Holzes aus dem  
    Stadtwald Darmstadt und zur Schaffung von weiteren forstlichen Betreuungsoptionen zusam - 
    men mit Kommunen des Landkreises Darmstadt -Dieburg, des Landkreises Offenbach sowie mit    
    evt. weiteren beitrittswilligen Kommunen eine eigene gemeinsame Holzvermarktungs - 
    organisation neu zu gründen.  
3. Der Magistrat fasst zu diesem Zweck den Gr undsatzbeschluss zur Mitbegründung einer Anstalt  
    des öffentlichen Rechts (AöR) gemeinsam mit den Kommunen des Landkreises Darmstadt - 
    Dieburg, Landkreis Offenbach und ggf. weiteren beitrittswilligen Kommunen.  
4. Nach Vorliegen des endgültigen Satzungstextes wird die Gründung der Anstalt des öffentlichen  
    Rechts dem Magistrat gesondert zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.    
5. Bestehende forstliche Fördermöglichkeiten sind zu prüfen und auszuschöpfen.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.01.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 3. Dez. 2018  
 
 
Wegen eines Kartellrechtverfahrens des Bundeskartellamtes sowie einer gerichtlichen 
Kartellentscheidung des OLG Düsseldorf gegen das Land Baden -Württemberg haben sich 
auch für Hessen Änderungen für den Holzverkauf sowie für die forstliche Betreuung in 
Kommunalwäldern ergeben. Bisher sind alle kommunalen Forstbetriebe der Region von 
Hessen Forst als Dienstleister beförstert. Hiermit waren und sind die meisten Kommunen bis 
dato sehr zu frieden. Durch ein Urteil des BGH vom 12.06.2018 und durch Erlass der 
Forstabteilung des Hessischen Umweltministeriums vom 15.06.2018 sowie 14.08.2018 wird 
die Auffassung des Bundeskartellamtes bestätigt. In der Konsequenz darf ab dem 1.1.2019 
kommunales Holz, d.h. auch das des Stadtwaldes Darmstadt nicht mehr von Hessen Forst 
für die Kommunen verkauft werden. 
 
Bis zum 31.12.2018 durch Hessen Forst abgeschlossene Verträge dürfen bis längstens 
1.9.2019 von Hessen Forst noch abgewickelt werden. Sonstige forstliche Dienstleistungen 
außer dem Holzverkauf verbleiben weiterhin bei Hessen Forst - Hess. Forstamt Darmstadt. 
Bezüglich der Holzvermarktung ab 01.01.2019 besteht deshalb erheblicher Handlungsbe -
darf, um nicht Gefahr zu laufen, ab 2019 Holz aus dem Stadtwald Darmstadt nicht mehr 
verkaufen zu können und damit erhebliche Einnahmeverluste im H aushalt zu verzeichnen.  
 
Die Bürgermeister des Landkreises Darmstadt -Dieburg, des Landkreises Offenbach und das 
Grünflächenamt Darmstadt i.V. für die Stadt Darmstadt sowie Hessen Forst haben sich mit 
der Thematik intensiv beschäftigt. Bislang fanden hierzu  3 Sitzungen statt, in denen über die 
Vorgehensweise und die zukünftige Rechtsform beraten wurde. In der letzten Sitzung am 9. 
November 2018 war ein Vertreter des Rheingau -Taunus-Kreises anwesend, der über die 
Gründung der dortigen Holzvermarktungsorganisa tion referiert hat, die dort schon sehr weit 
gediehen ist. Im Vorfeld der Entscheidungen im Rheingau -Taunus-Kreis fanden bereits 
intensive Abstimmungen mit der Forstabteilung des Umweltministeriums, mit dem 
Hessischen Waldbesitzerverband und dem Hessischen  Städte- und Gemeindebund statt. 
Neben umfangreichen juristischen Vorprüfungen wurden auch eventuelle forstliche 
Fördermöglichkeiten geklärt. Diese bereits geleisteten Vorarbeiten im Rheingau -Taunus-Kreis 
bilden für den Landkreis Darmstadt -Dieburg, den Landkreis Offenbach und die Stadt 
Darmstadt die Basis für die Gründung der neuen Holzvermarktungsorganisation. Dafür soll 
auch hier die Rechtsform der Anstalt des Öffentlichen Rechts gewählt werden. Die Stadt 
Darmstadt wäre eine der Gründungsmitglieder.  
 
In Abstimmung mit den Bürgermeistern der Landkreise Darmstadt -Dieburg und Offenbach 
sowie dem Grünflächenamt Darmstadt sollen zunächst in allen zu beteiligenden Kommunen 
Grundsatzbeschlüsse zur Gründung einer gemeinsamen Holzvermarktungsorganisation in 
Form einer Anstalt des Öffentlichen Rechts herbeigeführt werden, die in enger, 
vertrauensvoller und zielgerichteter interkommunaler Zusammenarbeit das Holz aus den 
Kommunalwäldern der Region vermarktet. Für den wirtschaftlichen Erfolg der 
Holzvermarktung ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass eine ausreichend hohe 
Festmeteranzahl zu vermarktendes Holz gebündelt wird, um mit dieser Menge und einer 
eigenen Organisation als relevanter Marktpartner auftreten zu können. Es wird von einer 
Mindestmenge von 100.000 Festmeter einzuschlagendem Holz aller Kommunen 
ausgegangen, was lt. Hessen Forst auch erreichbar wäre.

- 5 - 
 
 
 
Weitere alternative Rechtsformen wurden vom Rheingau -Taunus-Kreis geprüft, aber aus den 
nachfolgend genannten Gründen wieder verworfen. So wäre die  Bildung einer 
Forstbetriebsgemeinschaft gemäß Bundeswaldgesetz und Hess. Waldgesetz zwar 
wünschenswert, ist aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da durch 
Forstbetriebsgemeinschaften kleinstrukturierte Besitzverhältnisse überwunden werden 
sollen, was bei den großen kommunalen Forstbetrieben nicht gegeben ist. Ebenfalls nicht 
umsetzbar ist die Gründung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung gemäß 
Bundeswaldgesetz, da hier zwingend die Beteiligung von Privatwaldbesitzern vorgesehen ist, 
was zu vergaberechtlichen Problemen führen würde. Des Weiteren rät der Hessische Städte - 
und Gemeindebund von einer Zusammenarbeit mit Privatwaldbesitzern aus rechtlichen 
Gründen dringend ab. Eine GmbH entspricht nicht ausreichend dem öffentlich -rechtlichen 
Auftrag, der die Bewirtschaftung und Pflege öffentlicher Wälder zugrunde legt. Des Weiteren 
wird vom Hessischen Städte- und Gemeindebund auch ein Konflikt mit dem Verbot 
wirtschaftlicher Betätigung nach § 121 HGO gesehen.  
 
Für die Gründung einer kommunalen Holzverkauf sorganisation wird als am besten geeignete 
Rechtsform deshalb eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) vorgeschlagen. Aus diesem 
Grunde soll nun eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet werden, um die künftige 
Holzvermarktung in den Kommunalwäldern in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg und 
Offenbach sowie der Stadt Darmstadt sicherzustellen. Ferner sollen von dieser AöR  bei 
Bedarf auch weitere forstliche Dienstleistungen angeboten werden, für die dann 
Einzelverträge mit den Kommunen abgeschlossen werden  könnten. Die zu gründende AöR 
würde eigenes Personal beschäftigen, Dienstleistungen ausschreiben und über eigene 
Büroräume und Fahrzeuge verfügen. Es ist davon auszugehen, dass neben einem 
bevollmächtigten Geschäftsführer, ein bis zwei forstlich oder holz wirtschaftlich ausgebildete 
Mitarbeiter sowie ein bis zwei Verwaltungsmitarbeiter bei der AöR angestellt würden.  
 
Die genauen Kosten für die AöR  sind noch im Detail zu prüfen. Zurzeit wird an Hessen Forst 
ein Beitrag von 2,50 Euro pro Festmeter für die H olzvermarktung abgeführt. Bei 100.000 
Festmetern Holzaufkommen pro Jahr in der AöR sind dies 250.000 Euro pro Jahr bei allen 
betroffenen Kommunen. Insofern ist hier bereits ein kostenneutraler Grundstock für die zu 
gründende Anstalt öffentlichen Rechts vor handen, da dieser Betrag künftig nicht mehr an 
Hessen Forst überwiesen werden müsste.  Nach derzeitigem Sachstand wird zzt. mit 
Gesamtkosten in Höhe von 300.000 bis 350.000 Euro pro Jahr für die 
Holzvermarktungsorganisation gerechnet. Um den offenen Fehlbe trag zu decken, wird zurzeit 
ein weiterer, ergänzender Beitrag diskutiert, der sich anteilmäßig aus den betroffenen 
Kommunalwaldflächen der einzelnen Mitglieder zusammensetzen würde. Insgesamt würde 
die neue Holzvermarktungsorganisation eine Waldfläche von  ca. 25.000 ha umfassen, wovon 
der Stadtwald Darmstadt 1.963 ha umfasst. Bei einem ha -Satz dieses Zusatzbeitrages von 
2,00 bis 4,00 Euro würde so eine Summe von 50.000,00  bis 100.000,00 Euro 
zusammenkommen. Für die Stadt Darmstadt würde dies voraussichtli che Mehrkosten für die 
Holzvermarktung von 4.000,00 bis 8.000,00 Euro pro Jahr bedeuten. In der Gründungsphase 
sollen vom Land Hessen bereits angekündigte forstliche Fördermöglichkeiten für die 
Erstausstattung der Büros, Fahrzeuge, EDV etc. geprüft und wen n möglich in Anspruch 
genommen werden.

Nach dem hier zu fassenden Grundsatzbeschluss wird in absehbarer Zeit eine weitere 
Magistratsvorlage erstellt, mit der dann der Beschluss über die Anstaltssatzung zur 
Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts herbeigeführt werden soll.  
 
 
  
Aufgestellt: 
Darmstadt, 3. Dez. 2018 
67-60 Groos        2923  
 
 
 
Dezernat III Dezernat IV 
 
 
 
Dr. Babara Boczek André Schellenberg 
Stadträtin Stadtkämmerer

anlage 2

272 Zeichen

Punkt 7: Bewirtschaftung des Stadtwaldes Darmstadt 
- Zukunft der Holzvermarktung im Kommunalwald - 
 (V-Nr. 2018/0351) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Fraktion Die Linke. 
Stimmenthaltung: AfD-Fraktion

2018/0351

9653 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.12.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Grünflächenamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0351 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 555010 
Kostenstelle:  067-030-1100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5550-11 Sachkonto: 6910000 
 
Betreff: Bewirtschaftung des Stadtwaldes Darmstadt  
- Zukunft der Holzvermarktung im Kommunalwald - 
 
Vorlage vom: 03.12.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Grünflächenamtes zur Kenntnis.  
2. Der Magistrat beschließt zur Sicherstellung der künftigen Vermarktung des Holzes aus dem  
    Stadtwald Darmstadt und zur Schaffung von weiteren forstlichen Betreuungsoptionen zusam - 
    men mit Kommunen des Landkreises Darmstadt -Dieburg, des Landkreises Offenbach sowie mit    
    evt. weiteren beitrittswilligen Kommunen eine eigene gemeinsame Holzvermarktungs - 
    organisation neu zu gründen.  
3. Der Magistrat fasst zu diesem Zweck den Gr undsatzbeschluss zur Mitbegründung einer Anstalt  
    des öffentlichen Rechts (Aö R) gemeinsam mit den Kommunen des Landkreises Darmstadt - 
    Dieburg, Landkreis Offenbach und ggf. weiteren beitrittswilligen Kommunen.  
4. Nach Vorliegen des endgültigen Satzungstextes wird die Gründung der Anstalt des öffentlichen  
    Rechts dem Magistrat gesondert zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.    
5. Bestehende forstliche Fördermöglichkeiten sind zu prüfen und auszuschöpfen.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  3. Dez. 2018  
 
 
Wegen eines Kartellrechtverfahrens des Bundeskartellamtes sowie einer gerichtlichen Ka r-
tellentscheidung des OLG Düsseldorf gegen das  Land Baden-Württemberg haben sich auch 
für Hessen Änderungen für den Holzverkauf sowie für die forstliche Betreuung in Kommuna l-
wäldern ergeben. Bisher sind alle kommunalen Forstbetriebe der Region von Hessen Forst 
als Dienstleister beförstert. Hiermit war en und sind die meisten Kommunen bis dato sehr zu 
frieden. Durch ein Urteil des BGH vom 12.06.2018 und durch Erlass der Forstabteilung des 
Hessischen Umweltministeriums vom 15.06.2018 sowie 14.08.2018 wird die Auffassung des 
Bundeskartellamtes bestätigt. I n der Konsequenz darf ab dem 1.1.2019 kommunales Holz, 
d.h. auch das des Stadtwaldes Darmstadt nicht mehr von Hessen Forst für die Kommunen 
verkauft werden.  
 
Bis zum 31.12.2018 durch Hessen Forst abgeschlossene Verträge dürfen bis längstens 
1.9.2019 von He ssen Forst noch abgewickelt werden. Sonstige forstliche Dienstleistungen 
außer dem Holzverkauf verbleiben weiterhin bei Hessen Forst - Hess. Forstamt Darmstadt. 
Bezüglich der Holzvermarktung ab 01.01.2019 besteht deshalb erheblicher Handlungsbe -
darf, um nicht Gefahr zu laufen, ab 2019 Holz aus dem Stadtwald Darmstadt nicht mehr 
verkaufen zu können und damit erhebliche Einnahmeverluste im Haushalt zu verzeichnen.  
 
Die Bürgermeister des Landkreises Darmstadt -Dieburg, des Landkreises Offenbach und das 
Grünflächenamt Darmstadt i.V. für die Stadt Darmstadt sowie Hessen Forst haben sich mit 
der Thematik intensiv beschäftigt. Bislang fanden hierzu 3 Sitzungen statt, in denen über die 
Vorgehensweise und die zukünftige Rechtsform beraten wurde. In der letzten Sitzung  am 9. 
November 2018 war ein Vertreter des Rheingau -Taunus-Kreises anwesend, der über die 
Gründung der dortigen Holzvermarktungsorganisation referiert hat, die dort schon sehr weit 
gediehen ist. Im Vorfeld der Entscheidungen im Rheingau -Taunus-Kreis fanden bereits inten-
sive Abstimmungen mit der Forstabteilung des Umweltministeriums, mit dem Hessischen 
Waldbesitzerverband und dem Hessischen Städte - und Gemeindebund statt. Neben umfan g-
reichen juristischen Vorprüfungen wurden auch eventuelle forstliche Förderm öglichkeiten 
geklärt. Diese bereits geleisteten Vorarbeiten im Rheingau -Taunus-Kreis bilden für den Lan d-
kreis Darmstadt -Dieburg, den Landkreis Offenbach und die Stadt Darmstadt die Basis für die 
Gründung der neuen Holzvermarktungsorganisation. Dafür soll a uch hier die Rechtsform der 
Anstalt des Öffentlichen Rechts gewählt werden. Die Stadt Darmstadt wäre eine der Grü n-
dungsmitglieder.  
 
In Abstimmung mit den Bürgermeistern der Landkreise Darmstadt -Dieburg und Offenbach 
sowie dem Grünflächenamt Darmstadt soll en zunächst in allen zu beteiligenden Kommunen 
Grundsatzbeschlüsse zur Gründung einer gemeinsamen Holzvermarktungsorganisation in 
Form einer Anstalt des Öffentlichen Rechts herbeigeführt werden, die in enger, vertrauensvo l-
ler und zielgerichteter interkommu naler Zusammenarbeit das Holz aus den Kommunalwä l-
dern der Region vermarktet. Für den wirtschaftlichen Erfolg der Holzvermarktung ist es von 
ausschlaggebender Bedeutung, dass eine ausreichend hohe Festmeteranzahl zu vermarkte n-
des Holz gebündelt wird, um mit  dieser Menge und einer eigenen Organisation als relevanter 
Marktpartner auftreten zu können. Es wird von einer Mindestmenge von 100.000 Festmeter 
einzuschlagendem Holz aller Kommunen ausgegangen, was lt. Hessen Forst auch erreichbar 
wäre.

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Weitere alternative Rechtsformen wurden vom R heingau-Taunus-Kreis geprüft, ab er aus den 
nachfolgend genannten Gründen wieder verworfen. So wäre die Bildung einer Forstbetrieb s-
gemeinschaft gemäß Bundeswaldgesetz und Hess. Waldgesetz zwar wünschenswert, ist aber 
aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da durch Forstbetriebsgemeinschaften kleinstrukt u-
rierte Besitzverhältnisse überwunden werden sollen, was bei den großen kommunalen Fors t-
betrieben nicht gegeben ist. Ebenfalls nicht umsetzbar ist die Gründung einer Forstwir t-
schaftlichen Vereinigung gemäß Bundeswaldgesetz, da hier zwingend die Beteiligung von 
Privatwaldbesitzern vorgesehen ist, was zu vergaberechtlichen Problemen führen würde. Des 
Weiteren rät der Hessische Städte - und Gemeindebund von einer Zusammenarbeit mit  Pri-
vatwaldbesitzern aus rechtlichen Gründen dringend ab. Eine GmbH entspricht nicht ausre i-
chend dem öffentlich -rechtlichen Auftrag, der die Bewirtschaftung und Pflege öffentlicher 
Wälder zugrunde legt. Des Weiteren wird vom Hessischen Städte - und Gemeindebund auch 
ein Konflikt mit dem Verbot wirtschaftlicher Betätigung nach § 121 HGO gesehen.  
 
Für die Gründung einer kommunalen Holzverkaufsorganisation wird als am besten geeignete 
Rechtsform deshalb eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) vorgeschlagen. Aus diesem Grun-
de soll nun eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet werden, um die künftige Holzve r-
marktung in den Kommunalwäldern in den Landkreisen Darmstadt -Dieburg und Offenbach 
sowie der Stadt Darmstadt sicherzustellen. Ferner sollen von dieser AöR  bei Bedarf auch 
weitere forstliche Dienstleistungen angeboten werden, für die dann Einzelverträge mit den 
Kommunen abgeschlossen werden könnten. Die zu gründende AöR würde eigenes Personal 
beschäftigen, Dienstleistungen ausschreiben und über eigene Bürorä ume und Fahrzeuge 
verfügen. Es ist davon auszugehen, dass neben einem bevollmächtigten Geschäftsführer, ein 
bis zwei forstlich oder holzwirtschaftlich ausgebildete Mitarbeiter sowie ein bis zwei Verwa l-
tungsmitarbeiter bei der AöR angestellt würden.  
 
Die genauen Kosten für die AöR  sind noch im Detail zu prüfen. Zurzeit wird an Hessen Forst 
ein Beitrag von 2,50 Euro pro Festmeter für die Holzvermarktung abgeführt. Bei 100.000 
Festmetern Holzaufkommen pro Jahr in der AöR sind dies 250.000 Euro pro Jahr bei a llen 
betroffenen Kommunen. Insofern ist hier bereits ein kostenneutraler Grundstock für die zu 
gründende Anstalt öffentlichen Rechts vorhanden, da dieser Betrag künftig nicht mehr an 
Hessen Forst überwiesen werden müsste.  Nach derzeitigem Sachstand wird z zt. mit Ge-
samtkosten in Höhe von 300.000 bis 350.000 Euro pro Jahr für die Holzvermarktungsorg a-
nisation gerechnet. Um den offenen Fehlbetrag zu decken, wird zurzeit ein weiterer, ergä n-
zender Beitrag diskutiert, der sich anteilmäßig aus den betroffenen Komm unalwaldflächen 
der einzelnen Mitglieder zusammensetzen würde. Insgesamt würde die neue Holzvermar k-
tungsorganisation eine Waldfläche von ca. 25.000 ha umfassen, wovon der Stadtwald Dar m-
stadt 1.963 ha umfasst. Bei einem ha -Satz dieses Zusatzbeitrages von 2, 00 bis 4,00 Euro 
würde so eine Summe von 50.000,00  bis  100.000,00 Euro zusammenkommen. Für die 
Stadt Darmstadt würde dies voraussichtliche Mehrkosten für di e Holzvermarktung von 
4.000,00 bis 8.000,00 Euro pro Jahr bedeuten. In der Gründungsphase sollen vo m Land 
Hessen bereits angekündigte forstliche Fördermöglichkeiten für die Erstausstattung der B ü-
ros, Fahrzeuge, EDV etc. geprüft und wenn möglich in Anspruch genommen werden.

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Nach dem hier zu fass enden Grundsatzbeschluss wird  in absehbarer Zeit eine  weitere Ma-
gistratsvorlage erstellt, mit der dann der Beschluss über die Anstaltssatzung zur Gründung 
der Anstalt des öffentlichen Rechts herbeigeführt werden soll.  
 
 
  
Aufgestellt: 
Darmstadt, 3. Dez. 2018 
67-60 Groos        2923  
 
 
 
Dezernat III Dezernat IV 
 
 
 
Dr. Babara Boczek  André Schellenberg  
Stadträtin Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 16 beschließend
TOP 15
TOP 15
TOP 7

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0351
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.12.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00