2018/0351
Bewirtschaftung des Stadtwaldes Darmstadt - Zukunft der Holzvermarktung im Kommunalwald -
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Punkt 16: Bewirtschaftung des Stadtwaldes Darmstadt - Zukunft der Holzvermarktung im Kommunalwald - (V-Nr. 2018/0351) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD und 1 Stimme aus Die Linke.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
18.12.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
III 67
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0351
Magistratsbeschluss-Nr.
15
Internetfähig
Produkt-Nr.: 555010
Kostenstelle: 067-030-1100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5550-11 Sachkonto: 6910000
Betreff: Bewirtschaftung des Stadtwaldes Darmstadt
- Zukunft der Holzvermarktung im Kommunalwald -
Vorlage vom: 03.12.2018
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Grünflächenamtes zur Kenntnis.
2. Der Magistrat beschließt zur Sicherstellung der künftigen Vermarktung des Holzes aus dem
Stadtwald Darmstadt und zur Schaffung von weiteren forstlichen Betreuungsoptionen zusam -
men mit Kommunen des Landkreises Darmstadt -Dieburg, des Landkreises Offenbach sowie mit
evt. weiteren beitrittswilligen Kommunen eine eigene gemeinsame Holzvermarktungs -
organisation neu zu gründen.
3. Der Magistrat fasst zu diesem Zweck den Gr undsatzbeschluss zur Mitbegründung einer Anstalt
des öffentlichen Rechts (AöR) gemeinsam mit den Kommunen des Landkreises Darmstadt -
Dieburg, Landkreis Offenbach und ggf. weiteren beitrittswilligen Kommunen.
4. Nach Vorliegen des endgültigen Satzungstextes wird die Gründung der Anstalt des öffentlichen
Rechts dem Magistrat gesondert zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.
5. Bestehende forstliche Fördermöglichkeiten sind zu prüfen und auszuschöpfen.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.01.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 3. Dez. 2018
Wegen eines Kartellrechtverfahrens des Bundeskartellamtes sowie einer gerichtlichen
Kartellentscheidung des OLG Düsseldorf gegen das Land Baden -Württemberg haben sich
auch für Hessen Änderungen für den Holzverkauf sowie für die forstliche Betreuung in
Kommunalwäldern ergeben. Bisher sind alle kommunalen Forstbetriebe der Region von
Hessen Forst als Dienstleister beförstert. Hiermit waren und sind die meisten Kommunen bis
dato sehr zu frieden. Durch ein Urteil des BGH vom 12.06.2018 und durch Erlass der
Forstabteilung des Hessischen Umweltministeriums vom 15.06.2018 sowie 14.08.2018 wird
die Auffassung des Bundeskartellamtes bestätigt. In der Konsequenz darf ab dem 1.1.2019
kommunales Holz, d.h. auch das des Stadtwaldes Darmstadt nicht mehr von Hessen Forst
für die Kommunen verkauft werden.
Bis zum 31.12.2018 durch Hessen Forst abgeschlossene Verträge dürfen bis längstens
1.9.2019 von Hessen Forst noch abgewickelt werden. Sonstige forstliche Dienstleistungen
außer dem Holzverkauf verbleiben weiterhin bei Hessen Forst - Hess. Forstamt Darmstadt.
Bezüglich der Holzvermarktung ab 01.01.2019 besteht deshalb erheblicher Handlungsbe -
darf, um nicht Gefahr zu laufen, ab 2019 Holz aus dem Stadtwald Darmstadt nicht mehr
verkaufen zu können und damit erhebliche Einnahmeverluste im H aushalt zu verzeichnen.
Die Bürgermeister des Landkreises Darmstadt -Dieburg, des Landkreises Offenbach und das
Grünflächenamt Darmstadt i.V. für die Stadt Darmstadt sowie Hessen Forst haben sich mit
der Thematik intensiv beschäftigt. Bislang fanden hierzu 3 Sitzungen statt, in denen über die
Vorgehensweise und die zukünftige Rechtsform beraten wurde. In der letzten Sitzung am 9.
November 2018 war ein Vertreter des Rheingau -Taunus-Kreises anwesend, der über die
Gründung der dortigen Holzvermarktungsorganisa tion referiert hat, die dort schon sehr weit
gediehen ist. Im Vorfeld der Entscheidungen im Rheingau -Taunus-Kreis fanden bereits
intensive Abstimmungen mit der Forstabteilung des Umweltministeriums, mit dem
Hessischen Waldbesitzerverband und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund statt.
Neben umfangreichen juristischen Vorprüfungen wurden auch eventuelle forstliche
Fördermöglichkeiten geklärt. Diese bereits geleisteten Vorarbeiten im Rheingau -Taunus-Kreis
bilden für den Landkreis Darmstadt -Dieburg, den Landkreis Offenbach und die Stadt
Darmstadt die Basis für die Gründung der neuen Holzvermarktungsorganisation. Dafür soll
auch hier die Rechtsform der Anstalt des Öffentlichen Rechts gewählt werden. Die Stadt
Darmstadt wäre eine der Gründungsmitglieder.
In Abstimmung mit den Bürgermeistern der Landkreise Darmstadt -Dieburg und Offenbach
sowie dem Grünflächenamt Darmstadt sollen zunächst in allen zu beteiligenden Kommunen
Grundsatzbeschlüsse zur Gründung einer gemeinsamen Holzvermarktungsorganisation in
Form einer Anstalt des Öffentlichen Rechts herbeigeführt werden, die in enger,
vertrauensvoller und zielgerichteter interkommunaler Zusammenarbeit das Holz aus den
Kommunalwäldern der Region vermarktet. Für den wirtschaftlichen Erfolg der
Holzvermarktung ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass eine ausreichend hohe
Festmeteranzahl zu vermarktendes Holz gebündelt wird, um mit dieser Menge und einer
eigenen Organisation als relevanter Marktpartner auftreten zu können. Es wird von einer
Mindestmenge von 100.000 Festmeter einzuschlagendem Holz aller Kommunen
ausgegangen, was lt. Hessen Forst auch erreichbar wäre.
- 5 -
Weitere alternative Rechtsformen wurden vom Rheingau -Taunus-Kreis geprüft, aber aus den
nachfolgend genannten Gründen wieder verworfen. So wäre die Bildung einer
Forstbetriebsgemeinschaft gemäß Bundeswaldgesetz und Hess. Waldgesetz zwar
wünschenswert, ist aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da durch
Forstbetriebsgemeinschaften kleinstrukturierte Besitzverhältnisse überwunden werden
sollen, was bei den großen kommunalen Forstbetrieben nicht gegeben ist. Ebenfalls nicht
umsetzbar ist die Gründung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung gemäß
Bundeswaldgesetz, da hier zwingend die Beteiligung von Privatwaldbesitzern vorgesehen ist,
was zu vergaberechtlichen Problemen führen würde. Des Weiteren rät der Hessische Städte -
und Gemeindebund von einer Zusammenarbeit mit Privatwaldbesitzern aus rechtlichen
Gründen dringend ab. Eine GmbH entspricht nicht ausreichend dem öffentlich -rechtlichen
Auftrag, der die Bewirtschaftung und Pflege öffentlicher Wälder zugrunde legt. Des Weiteren
wird vom Hessischen Städte- und Gemeindebund auch ein Konflikt mit dem Verbot
wirtschaftlicher Betätigung nach § 121 HGO gesehen.
Für die Gründung einer kommunalen Holzverkauf sorganisation wird als am besten geeignete
Rechtsform deshalb eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) vorgeschlagen. Aus diesem
Grunde soll nun eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet werden, um die künftige
Holzvermarktung in den Kommunalwäldern in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg und
Offenbach sowie der Stadt Darmstadt sicherzustellen. Ferner sollen von dieser AöR bei
Bedarf auch weitere forstliche Dienstleistungen angeboten werden, für die dann
Einzelverträge mit den Kommunen abgeschlossen werden könnten. Die zu gründende AöR
würde eigenes Personal beschäftigen, Dienstleistungen ausschreiben und über eigene
Büroräume und Fahrzeuge verfügen. Es ist davon auszugehen, dass neben einem
bevollmächtigten Geschäftsführer, ein bis zwei forstlich oder holz wirtschaftlich ausgebildete
Mitarbeiter sowie ein bis zwei Verwaltungsmitarbeiter bei der AöR angestellt würden.
Die genauen Kosten für die AöR sind noch im Detail zu prüfen. Zurzeit wird an Hessen Forst
ein Beitrag von 2,50 Euro pro Festmeter für die H olzvermarktung abgeführt. Bei 100.000
Festmetern Holzaufkommen pro Jahr in der AöR sind dies 250.000 Euro pro Jahr bei allen
betroffenen Kommunen. Insofern ist hier bereits ein kostenneutraler Grundstock für die zu
gründende Anstalt öffentlichen Rechts vor handen, da dieser Betrag künftig nicht mehr an
Hessen Forst überwiesen werden müsste. Nach derzeitigem Sachstand wird zzt. mit
Gesamtkosten in Höhe von 300.000 bis 350.000 Euro pro Jahr für die
Holzvermarktungsorganisation gerechnet. Um den offenen Fehlbe trag zu decken, wird zurzeit
ein weiterer, ergänzender Beitrag diskutiert, der sich anteilmäßig aus den betroffenen
Kommunalwaldflächen der einzelnen Mitglieder zusammensetzen würde. Insgesamt würde
die neue Holzvermarktungsorganisation eine Waldfläche von ca. 25.000 ha umfassen, wovon
der Stadtwald Darmstadt 1.963 ha umfasst. Bei einem ha -Satz dieses Zusatzbeitrages von
2,00 bis 4,00 Euro würde so eine Summe von 50.000,00 bis 100.000,00 Euro
zusammenkommen. Für die Stadt Darmstadt würde dies voraussichtli che Mehrkosten für die
Holzvermarktung von 4.000,00 bis 8.000,00 Euro pro Jahr bedeuten. In der Gründungsphase
sollen vom Land Hessen bereits angekündigte forstliche Fördermöglichkeiten für die
Erstausstattung der Büros, Fahrzeuge, EDV etc. geprüft und wen n möglich in Anspruch
genommen werden.
Nach dem hier zu fassenden Grundsatzbeschluss wird in absehbarer Zeit eine weitere
Magistratsvorlage erstellt, mit der dann der Beschluss über die Anstaltssatzung zur
Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts herbeigeführt werden soll.
Aufgestellt:
Darmstadt, 3. Dez. 2018
67-60 Groos 2923
Dezernat III Dezernat IV
Dr. Babara Boczek André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 2
272 Zeichen
Punkt 7: Bewirtschaftung des Stadtwaldes Darmstadt - Zukunft der Holzvermarktung im Kommunalwald - (V-Nr. 2018/0351) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion Die Linke. Stimmenthaltung: AfD-Fraktion
2018/0351
9653 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.12.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0351
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 555010
Kostenstelle: 067-030-1100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5550-11 Sachkonto: 6910000
Betreff: Bewirtschaftung des Stadtwaldes Darmstadt
- Zukunft der Holzvermarktung im Kommunalwald -
Vorlage vom: 03.12.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Grünflächenamtes zur Kenntnis.
2. Der Magistrat beschließt zur Sicherstellung der künftigen Vermarktung des Holzes aus dem
Stadtwald Darmstadt und zur Schaffung von weiteren forstlichen Betreuungsoptionen zusam -
men mit Kommunen des Landkreises Darmstadt -Dieburg, des Landkreises Offenbach sowie mit
evt. weiteren beitrittswilligen Kommunen eine eigene gemeinsame Holzvermarktungs -
organisation neu zu gründen.
3. Der Magistrat fasst zu diesem Zweck den Gr undsatzbeschluss zur Mitbegründung einer Anstalt
des öffentlichen Rechts (Aö R) gemeinsam mit den Kommunen des Landkreises Darmstadt -
Dieburg, Landkreis Offenbach und ggf. weiteren beitrittswilligen Kommunen.
4. Nach Vorliegen des endgültigen Satzungstextes wird die Gründung der Anstalt des öffentlichen
Rechts dem Magistrat gesondert zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.
5. Bestehende forstliche Fördermöglichkeiten sind zu prüfen und auszuschöpfen.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 3. Dez. 2018
Wegen eines Kartellrechtverfahrens des Bundeskartellamtes sowie einer gerichtlichen Ka r-
tellentscheidung des OLG Düsseldorf gegen das Land Baden-Württemberg haben sich auch
für Hessen Änderungen für den Holzverkauf sowie für die forstliche Betreuung in Kommuna l-
wäldern ergeben. Bisher sind alle kommunalen Forstbetriebe der Region von Hessen Forst
als Dienstleister beförstert. Hiermit war en und sind die meisten Kommunen bis dato sehr zu
frieden. Durch ein Urteil des BGH vom 12.06.2018 und durch Erlass der Forstabteilung des
Hessischen Umweltministeriums vom 15.06.2018 sowie 14.08.2018 wird die Auffassung des
Bundeskartellamtes bestätigt. I n der Konsequenz darf ab dem 1.1.2019 kommunales Holz,
d.h. auch das des Stadtwaldes Darmstadt nicht mehr von Hessen Forst für die Kommunen
verkauft werden.
Bis zum 31.12.2018 durch Hessen Forst abgeschlossene Verträge dürfen bis längstens
1.9.2019 von He ssen Forst noch abgewickelt werden. Sonstige forstliche Dienstleistungen
außer dem Holzverkauf verbleiben weiterhin bei Hessen Forst - Hess. Forstamt Darmstadt.
Bezüglich der Holzvermarktung ab 01.01.2019 besteht deshalb erheblicher Handlungsbe -
darf, um nicht Gefahr zu laufen, ab 2019 Holz aus dem Stadtwald Darmstadt nicht mehr
verkaufen zu können und damit erhebliche Einnahmeverluste im Haushalt zu verzeichnen.
Die Bürgermeister des Landkreises Darmstadt -Dieburg, des Landkreises Offenbach und das
Grünflächenamt Darmstadt i.V. für die Stadt Darmstadt sowie Hessen Forst haben sich mit
der Thematik intensiv beschäftigt. Bislang fanden hierzu 3 Sitzungen statt, in denen über die
Vorgehensweise und die zukünftige Rechtsform beraten wurde. In der letzten Sitzung am 9.
November 2018 war ein Vertreter des Rheingau -Taunus-Kreises anwesend, der über die
Gründung der dortigen Holzvermarktungsorganisation referiert hat, die dort schon sehr weit
gediehen ist. Im Vorfeld der Entscheidungen im Rheingau -Taunus-Kreis fanden bereits inten-
sive Abstimmungen mit der Forstabteilung des Umweltministeriums, mit dem Hessischen
Waldbesitzerverband und dem Hessischen Städte - und Gemeindebund statt. Neben umfan g-
reichen juristischen Vorprüfungen wurden auch eventuelle forstliche Förderm öglichkeiten
geklärt. Diese bereits geleisteten Vorarbeiten im Rheingau -Taunus-Kreis bilden für den Lan d-
kreis Darmstadt -Dieburg, den Landkreis Offenbach und die Stadt Darmstadt die Basis für die
Gründung der neuen Holzvermarktungsorganisation. Dafür soll a uch hier die Rechtsform der
Anstalt des Öffentlichen Rechts gewählt werden. Die Stadt Darmstadt wäre eine der Grü n-
dungsmitglieder.
In Abstimmung mit den Bürgermeistern der Landkreise Darmstadt -Dieburg und Offenbach
sowie dem Grünflächenamt Darmstadt soll en zunächst in allen zu beteiligenden Kommunen
Grundsatzbeschlüsse zur Gründung einer gemeinsamen Holzvermarktungsorganisation in
Form einer Anstalt des Öffentlichen Rechts herbeigeführt werden, die in enger, vertrauensvo l-
ler und zielgerichteter interkommu naler Zusammenarbeit das Holz aus den Kommunalwä l-
dern der Region vermarktet. Für den wirtschaftlichen Erfolg der Holzvermarktung ist es von
ausschlaggebender Bedeutung, dass eine ausreichend hohe Festmeteranzahl zu vermarkte n-
des Holz gebündelt wird, um mit dieser Menge und einer eigenen Organisation als relevanter
Marktpartner auftreten zu können. Es wird von einer Mindestmenge von 100.000 Festmeter
einzuschlagendem Holz aller Kommunen ausgegangen, was lt. Hessen Forst auch erreichbar
wäre.
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Weitere alternative Rechtsformen wurden vom R heingau-Taunus-Kreis geprüft, ab er aus den
nachfolgend genannten Gründen wieder verworfen. So wäre die Bildung einer Forstbetrieb s-
gemeinschaft gemäß Bundeswaldgesetz und Hess. Waldgesetz zwar wünschenswert, ist aber
aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da durch Forstbetriebsgemeinschaften kleinstrukt u-
rierte Besitzverhältnisse überwunden werden sollen, was bei den großen kommunalen Fors t-
betrieben nicht gegeben ist. Ebenfalls nicht umsetzbar ist die Gründung einer Forstwir t-
schaftlichen Vereinigung gemäß Bundeswaldgesetz, da hier zwingend die Beteiligung von
Privatwaldbesitzern vorgesehen ist, was zu vergaberechtlichen Problemen führen würde. Des
Weiteren rät der Hessische Städte - und Gemeindebund von einer Zusammenarbeit mit Pri-
vatwaldbesitzern aus rechtlichen Gründen dringend ab. Eine GmbH entspricht nicht ausre i-
chend dem öffentlich -rechtlichen Auftrag, der die Bewirtschaftung und Pflege öffentlicher
Wälder zugrunde legt. Des Weiteren wird vom Hessischen Städte - und Gemeindebund auch
ein Konflikt mit dem Verbot wirtschaftlicher Betätigung nach § 121 HGO gesehen.
Für die Gründung einer kommunalen Holzverkaufsorganisation wird als am besten geeignete
Rechtsform deshalb eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) vorgeschlagen. Aus diesem Grun-
de soll nun eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet werden, um die künftige Holzve r-
marktung in den Kommunalwäldern in den Landkreisen Darmstadt -Dieburg und Offenbach
sowie der Stadt Darmstadt sicherzustellen. Ferner sollen von dieser AöR bei Bedarf auch
weitere forstliche Dienstleistungen angeboten werden, für die dann Einzelverträge mit den
Kommunen abgeschlossen werden könnten. Die zu gründende AöR würde eigenes Personal
beschäftigen, Dienstleistungen ausschreiben und über eigene Bürorä ume und Fahrzeuge
verfügen. Es ist davon auszugehen, dass neben einem bevollmächtigten Geschäftsführer, ein
bis zwei forstlich oder holzwirtschaftlich ausgebildete Mitarbeiter sowie ein bis zwei Verwa l-
tungsmitarbeiter bei der AöR angestellt würden.
Die genauen Kosten für die AöR sind noch im Detail zu prüfen. Zurzeit wird an Hessen Forst
ein Beitrag von 2,50 Euro pro Festmeter für die Holzvermarktung abgeführt. Bei 100.000
Festmetern Holzaufkommen pro Jahr in der AöR sind dies 250.000 Euro pro Jahr bei a llen
betroffenen Kommunen. Insofern ist hier bereits ein kostenneutraler Grundstock für die zu
gründende Anstalt öffentlichen Rechts vorhanden, da dieser Betrag künftig nicht mehr an
Hessen Forst überwiesen werden müsste. Nach derzeitigem Sachstand wird z zt. mit Ge-
samtkosten in Höhe von 300.000 bis 350.000 Euro pro Jahr für die Holzvermarktungsorg a-
nisation gerechnet. Um den offenen Fehlbetrag zu decken, wird zurzeit ein weiterer, ergä n-
zender Beitrag diskutiert, der sich anteilmäßig aus den betroffenen Komm unalwaldflächen
der einzelnen Mitglieder zusammensetzen würde. Insgesamt würde die neue Holzvermar k-
tungsorganisation eine Waldfläche von ca. 25.000 ha umfassen, wovon der Stadtwald Dar m-
stadt 1.963 ha umfasst. Bei einem ha -Satz dieses Zusatzbeitrages von 2, 00 bis 4,00 Euro
würde so eine Summe von 50.000,00 bis 100.000,00 Euro zusammenkommen. Für die
Stadt Darmstadt würde dies voraussichtliche Mehrkosten für di e Holzvermarktung von
4.000,00 bis 8.000,00 Euro pro Jahr bedeuten. In der Gründungsphase sollen vo m Land
Hessen bereits angekündigte forstliche Fördermöglichkeiten für die Erstausstattung der B ü-
ros, Fahrzeuge, EDV etc. geprüft und wenn möglich in Anspruch genommen werden.
- 5 -
Nach dem hier zu fass enden Grundsatzbeschluss wird in absehbarer Zeit eine weitere Ma-
gistratsvorlage erstellt, mit der dann der Beschluss über die Anstaltssatzung zur Gründung
der Anstalt des öffentlichen Rechts herbeigeführt werden soll.
Aufgestellt:
Darmstadt, 3. Dez. 2018
67-60 Groos 2923
Dezernat III Dezernat IV
Dr. Babara Boczek André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0351
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.12.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00