2944/2025
Einrichtung eines Kunstbeirates für die Ratsperiode 2025-2030
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 2944/2025 Freigabedatum 07.05.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung eines Kunstbeirates für die Ratsperiode 2025-2030 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Einrichtung eines Kunstbeirats für die Ratsperiode 2025 – 2030. 2. Der Rat beschließt die Geschäftsordnung des Kunstbeirates entsprechend Anlage 2. 3. Der Rat beruft als ständige Mitglieder des Kunstbeirates mit Stimmrecht folgende sach- kundige Bürger*innen: Herrn Rudolf Conrads Frau Prof. Dörte Gatermann Herrn Fabian Hochscheid Frau Martina Kaiser Frau Sabine Klement Frau Lisa Klosterkötter Herrn David Nil Morsi Herrn Moritz Riesenbeck. 4. Als ständige Mitglieder des Kunstbeirates mit beratender Stimme benennt der Rat den Beigeordneten für Kunst und Kultur sowie den Beigeordneten für Planen und Bauen. 5. Als ständige Mitglieder des Kunstbeirates mit beratender Stimme entsenden die im Aus- schuss Kunst und Kultur stimmberechtigt vertretenen Fraktionen folgende Vertreter*innen: N.N., Fraktion Bündnis90/Die Grünen (GRÜNE) Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026 Rat 12.05.2026 2 N.N., Fraktion Christlich Demokratische Union (CDU) N.N., Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) N.N., Fraktion DIE LINKE N.N., Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) N.N., Fraktion Volt N.N., Fraktion Freie Demokratische Partei (FDP)/Kölner Stadtgesellschaft (KSG). Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Wahlperiode. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 6.712,45 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 6.712,45 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Geschäftsgrundlage für die Arbeit des Kunstbeirates ist die Geschäftsordnung des Kunstbei- rates (Anlage 2). Die Zusammensetzung des Kunstbeirates soll eine ständige Kooperation von sachverständi- gen Vertreter*innen der politischen Parteien, der betroffenen Ämter und Dienststellen der Stadt Köln sowie der Künstler*innen und Institutionen des Kunstbetriebs in der Stadt herstel- len. Die stimmberechtigten Mitglieder des Kunstbeirates, acht sachkundige Bürger*innen, werden vom Rat der Stadt Köln auf Vorschlag der Verwaltung für den Zeitraum der Ratsperiode 2025 bis 2030 berufen. Die Mitgliedschaft der sachkundigen Bürger*innen ist auf zwei Ratsperioden begrenzt. Die Vorschläge der Verwaltung für die Benennung dieser Fachleute für Kunst im öf- fentlichen Raum sollen unter Beteiligung von Kölner Institutionen erfolgen wie dem Bundes- verband Bildender Künstlerinnen und Künstler, dem Kölnischen Kunstverein, dem Bund Deut- scher Architektinnen und Architekten und dem Museum Ludwig. Expertisen der vorgeschlage- nen acht sachkundigen Bürger*innen sind der Anlage 3 zu entnehmen. 4 Für die Vernetzung mit vergleichbaren nationalen und internationalen Gremien, für die Hinzu- ziehung externer Gutachter*innen und für die Begutachtung herausragender und beispielhaf- ter Projekte usw. steht dem Kunstbeirat im Haushaltsplan 2025/2026 im Haushaltsjahr 2026 und in der mittelfristigen Finanzplanung im Teilergebnisplan 0111 der Dezernatsbüros in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ein Budget in Höhe von 6.712,45 Euro zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit: In der Ratsperiode 2025 – 2030 ist der Kunstbeirat neu zu konstituieren. Vor dem Hintergrund des Rücktritts der stimmberechtigten Mitglieder des vormaligen Kunstbeirates in 2024 war für die Verwaltung die Ansprache potenzieller Kandidat*innen als Mitglieder des Kunstbeirates mit Stimmrecht für die laufende Ratsperiode mit zeitintensiven Abstimmungsgesprächen ver- bunden. Die Ratsperiode für den Zeitraum 2025 – 2030 begann bereits offiziell mit der konsti- tuierenden Sitzung des Rates am 06. November 2025. Politik und von Verwaltungsseite vor- geschlagene, im Kunstbeirat stimmberechtigte Mitglieder erwarten nunmehr eine zügige Kon- stituierung des Kunstbeirates, auch mit Blick auf zwischenzeitlich aufgelaufene, für die Erörte- rung im Kunstbeirat relevante Themengegenstände. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geschäftsordnung des Kunstbeirates der Stadt Köln für die Wahlperiode 2025-2030 Anlage 3 Kunstbeirat Kandidat*innenliste 2025-2030
Anlage 3 Kunstbeirat_Kandidatenliste_CV_2025_2030
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Rudolf Conrads Dipl.- Volkswirt, Dipl.- Betriebswirt, Kulturmanager Rudolf Conrads, wohnhaft in Köln -Dellbrück, hat nach einer Banklehre Betriebswirt - schaft und Volkswirtschaft in Köln studiert. Beruflich war er Dozent an Bankakademien und übte verschiedene Vorstandstätigkeiten in Banken der Sparkassen - und Genos- senschaftsorganisation aus. Vor seinem Eintritt in den Ruhestand war er Vorstands - vorsitzender eines genossen schaftlichen Bankenverbandes. Conrads war auch ehrenamtlicher Richter am Landes sozialgericht NRW und Mitglied in verschiedenen Unternehmensbeiräten. Während seiner Vorstandstätigkeiten lobte er regelmäßig Kunstpreise für Studenten von Kunsthochschulen aus. Vor 30 Jahren gründete er das Lahn-Marmor-Museum in Villmar an der Lahn. Dort ist er heute Vorsitzender des Beirates der Stiftung Lahn- Marmor-Museum und Vorstandsmitglied im Lahn -Marmor-Museum e.V. Darüber hinaus ist er als Schatz meister Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V. (RVDL). Er ist gleichzeitig Mitglied im Vorstand des RVDL-Regionalverbandes Köln. In der Marianne von Waldthausen-Gedächtnisstiftung, die denkmalpflegerische Maßnahmen fördert, ist er als Vorstandsvorsitzender tätig. Conrads widmet sich sowohl in Köln als auch darüber hinaus der praktischen Denkmalpflege. So initiierte und organisierte er die Sanierung des Severinsdenkmals von Elmar Hillebrandt im Kölner Severinsviertel. Aktuell widmet er sich besonders den Burgen des RVDL in Rheinland-Pfalz – das sind die Burgen Stahleck und Stahlberg in Bachrach sowie die Burg in Virneburg - und leitet dort die Sanierungsmaßnahmen. Fabian Hochscheid freischaffender Künstler (Malerei / Grafik / Fotografie) privat: Königshütterstrasse 9, 51065 Köln Atelier: KunstWerk Köln, Deutz-Mülheimer-Str. 115, 51063 Köln Tel.: +49 171 658 2 656 hochscheid@t-online.de www.fabian-hochscheid.de https://www.instagram.com/fabian_hochscheid/ https://www.facebook.com/fabian.hochscheid Fabian Hochscheid wurde 1959 in Köln geboren und lebt seither in dieser Stadt. Er studierte an der hiesigen Fachhochschule für Kunst und Design, Fachrichtung freie Kunst / freie Graphik in der Klasse Prof. Sovak. Er war langjährig Vorstandsmitglied und Kurator im KunstWerk Köln, Mitherausgeber der Grafik-Edition SPORKO, Mitorganisator der Reihe Jazz’n’Art und ist seit 2013 Vorstand des BBK Köln. Martina Kaiser, Galerie Martina Kaiser Bismarckstraße 50 50672 Köln mk@galeriemartinakaiser.de Martina Kaiser ist seit 2003 als freie Galeristin in Köln tätig. Ihre 2011 in der kunsthistorisch bedeutenden Bismarckstraße gegründete Galerie Martina Kaiser konzentriert sich vor allem auf das Werk von Absolvent*innen der Kunstakademie Düsseldorf, sowie Positionen von Künstlerinnen (Sabine Moritz, Leiko Ikemura, Silke Leverkühne, Vanessa Oppenhoff, Julia Benz u.a.) und internationalen Künstler*innen wie Elise Ansel, Jiří Georg Doukupil, Eva Hild, Bongchull Shin , Arne Quinze und Zhuang Hong-Yi. Sonderausstellungen widmete sie Granden wie Daniel Spoerri, Martin Noël und Otto Piene. Für den Erhalt von Pienes kinetischer Skulptur „Licht und Bewegung“ auf der Hohe Straße setzte sie sich im Verbund mit der vormaligen Dombaumeisterin Prof. Dr. Barbara Schock-Werner sowie der Architektin Claudia Pannhausen ein. Dank ihres diversifizierten, internationalen Programms bei gleichzeitig hoher regionaler Vernetzung blickt sie auf exzellente Kontakte zu Vertreter*innen von Kunst, Architektur, Medien und Wirtschaft in Köln und Umgebung zurück. So gehören Konrad Adenauer, Prof. Dr. Barbara Schock-Werner, Peter Füssenich, Dr. Renate Goldmann, VAN HAM Art Estate, Dr. Wenzel Jakob, Gründungsintendant der Bundeskunsthalle, Bonn u.a. zu Gast-Laudatoren ihrer Galerie. Mit dem weltweit renommierten Architekturfotografen Hans Georg Esch, der kürzlich vom Dombauverein beauftragt wurde, den in Köln neu beleuchteten Dom zu fotografieren, plant sie aktuell ein großes internationales Fotoprojekt. Sie ist Mutter von drei Kindern und lebt in Köln. 11/2011 Gründung der Galerie Martina Kaiser 03/2003 Beginn der Tätigkeit als selbständige Galeristin mit erstem Ausstellungsraum in der St. Apern-Straße 06/2001 Geschäftsleitung im Kunsthaus Hahn, Köln 06/1998 Assistentin der Geschäftsleitung im Kunsthaus Hahn Ausstellungsplanung und Kuration, Kundenakquise und -Betreuung 01/1998 Leiterin des Museumsshops im Kunsthaus Hahn, Köln Einkauf, Beratung und Verkauf; Mitarbeiterführung und Schulungen Sabine Klement Hülchrather Str. 13, 50670 Köln Mail: sk@kunstvermittlung-klement.de Mobil: +49 176 24550169 Fest: +49 221 17942071 Kunstvermittlerin: Inhaberin einer Kunstagentur in Köln seit 2012 Sabine Klement studierte Jura, Kunstgeschichte und Ethnologie in Köln. Mit ihrer Agentur ‚Kunstvermittlung Sabine Klement‘ realisiert sie Kooperationen zwischen Bildenden Künstler:innen und Unternehmen, vermittelt Verkäufe in private und institutionelle Sammlungen, kuratiert Ausstellungen. Sie entwirft und organisiert privat und öffentlich finanzierte Kunstveranstaltungen und verantwortet die finanzielle Projektplanung, die Akquise sowie das Controlling. Sie erstellt im Auftrag von Institutionen und Künstler:innen Konzepte, hält Vorträge, moderiert Veranstaltungen und schreibt Texte für Kunst-Publikationen. Seit 2021 darf sie Auktionen durchführen. Sie berät bei Nachlassfragen, Recherchen und Rechteklärungen. Sie ist überregional gut vernetzt in der aktiven freien Künstler:innenschaft und versteht sich als Interessenvermittlerin zwischen Kunst, Gesellschaft und Wirtschaft. Kooperationspartner:innen und Auftraggeber:innen 2024 - 2026 (Auswahl): Museum Villa Zanders (Berg. Gladbach), Künstlerforum Bonn, Museum Schloss Burgau (Düren), Kulturzentrum Alter Schlachthof (Eupen, BE), Kunsthaus Troisdorf, Bergische Kunstgesellschaft Wuppertal, Vonderau-Museum (Fulda), Angie Hiesl+Roland Kaiser (Köln), Künstler:innenschaft im Kunsthaus Rhenania (Köln) und zahlreiche Künstler:innen in Köln, Bonn, Düsseldorf und darüber hinaus Foto: Markus Feger, 2025 Lisa Klosterkötter ist Kuratorin und Künstlerin und lebt in Köln. Sie arbeitete als künstlerische Leiterin (Interim) der Temporary Gallery – Zentrum für zeitgenössische Kunst in Köln. Darüber hinaus initiierte und (co-)kuratierte sie etliche Projekte im öffentlichen Raum und im institutionellen Kontext wie die mehrteiligen Ausstellungs- und Performancereihen »Über Brücken – Bridging« (2022-2024) in Köln, »Night Shifts« (2026) und »Gegenwart: Doing Youth«(2021-2020) in Hamburg, »Dollhouses« (2021, 2023) in Hamburg und Köln und »Bedarfsgemeinschaft« (2024-2026) in verschiedenen Städten des Ruhrgebiets. Sie realisierte Ausstellungen und künstlerische Interventionen für das Kunstmuseum Bochum, für Urbane Künste Ruhr und die Burg Hülshoff – Center for Literature sowie Projekte der freien Szene in Städten wie Arnhem, Seoul, Marseille und Palermo. Sie schreibt u.a. Ausstellungstexte, Reviews und Katalogtexte und ist seit 2024 an der Universität Köln, der TH Köln und der HFBK Hamburg als Lehrbeauftragte und Mentorin tätig. Sie erhielt den Förderpreis der Kunststiftung NRW und das Arbeitsstipendium der Stadt Köln. Lisa Klosterkötter studierte an der HFBK Hamburg, der Royal Academy of Art in Stockholm und der Universität Hamburg. age 32 years date of birth 16.04.1993 CURRICULUM VITAE cologne & berlin based. (+49) 17664957056 mail@davidnilmorsi.com LinkedIn Profil short CV (DE / ENG) David Nil Morsi ist Kurator, Urban Designer und Moderator und wirkt in Berlin und Köln. Mit einem Studium in Urban Design und verwandten Disziplinen in Köln, Düsseldorf, Rio de Janeiro und Lissabon arbeitet er an der Schnittstelle von Kunst, Kultur und Stadtentwicklung: entwickelt kulturelle Infrastrukturen, transformiert Leerstände, setzt Interventionen im Stadtraum um und bringt Akteur:innen zusammen, die selten am gleichen Tisch sitzen - um gemeinsam an der Zukunft städtischer Räume zu arbeiten. Er konzipierte und koordinierte die intermediäre und strategische Schnittstellenarbeit des Kölner Kulturraummanagements, war Vorsitzender der Urbane Liga e.V. und Mitglied des Jugendforums Stadtentwicklung des BMWSB, koordinierte die kulturelle Zwischennutzung des Kölner Ebertplatzes, begleitete die kulturelle Transformation der Hallen Kalk und konzipierte gemeinsam mit der TH Köln und weiteren Partner:innen INNENSTADT IS NOT DEAD - ein kuratorisches Programm, Seminar und interdisziplinäre Summer School zur Aktivierung von Leerständen und öffentlichen Räumen als kulturelle Infrastruktur. Derzeit begleitet er die Langzeitentwicklung der Floating University Berlin und realisiert experimentelle Stadtlabore und urbane Interventionen in Deutschland und darüber hinaus, darunter zum Beispiel die Transformation eines leerstehenden Kinos in Skopje. Darüber hinaus moderiert und konzipiert er Panels, Symposien und Visionsprozesse für Kommunen, Kulturinstitutionen, Urbane Praxis Initiativen, Clubkultur u.v.m. 18th of march 2026 David Nil Morsi DAVID NIL MORSI Moritz Riesenbeck © Kurt Heuvens Künstler Linienstraße 123 40227 Düsseldorf 017696805544 Info@moritzriesenbeck.com Moritz Riesenbeck, geboren 1991, studierte zunächst Architektur in Münster und arbeitete dort als Tutor im Fachbereich Geschichte und Theorie. Parallel dazu begann er ein Studium der Kunst im öffentlichen Raum an der Kunstakademie Münster bei Profs. Löbbert und wechselte 2018 in die Klasse von Prof. Gregor Schneider an der Kunstakademie Düsseldorf, wo er 2022 sein Studium als Meisterschüler abschloss. Riesenbeck ist Herausgeber von Künstlerbüchern und Gründungsmitglied des About Repetition e.V. Neben institutionellen Ausstellungen wie dem Kunstmuseum Bochum, dem Kunstmuseum Marburg, dem Museum Küppersmühle und dem Landtag Nordrhein-Westfalen umfasst Riesenbecks Praxis vor allem die Entwicklung transdisziplinärer Formate außerhalb klassischer Kunstorte. Von 2023 – 26 war Riesenbeck akademischer Mitarbeiter an der ABK- Stuttgart für Architektur und Industrial Design, 2025 als Lehrbeauftragter an der China Academy of Art in Hangzhou und 2026 im Team der AA-Visiting School in Berlin.
Anlage 4 Vorabauszug Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 TOP 4.1 Kunstbeirat
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Manolya Sponholz Telefon: (0221) 30672 E-Mail: dezvii-session@stadt-koeln.de Datum: 30.06.2026 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 25.06.2026 öffentlich 4.1 Einrichtung eines Kunstbeirates für die Ratsperiode 2025-2030 2944/2025 Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU nennen ihre Vertreter*innen. I. Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag zu TOP 4.1 Beschluss: Die Vorlage wird um folgenden Punkt 2 ergänzt: 2. Der Rat beschließt die Geschäftsordnung des Kunstbeirates entsprechend Anlage 2. mit der Auflage, ein Fachgespräch zwischen Politik, Verwal- tung und Kunstbeirat zu führen. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der Grünen und AfD mehrheitlich zugestimmt. II. Abstimmung über die Vorlage in der so ergänzten Fassung Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Einrichtung eines Kunstbeirats für die Ratsperiode 2025 – 2030. 2. Der Rat beschließt die Geschäftsordnung des Kunstbeirates mit der Auflage, ein Fachgespräch zwischen Politik, Verwaltung und Kunstbeirat zu führen. 3. Der Rat beruft als ständige Mitglieder des Kunstbeirates mit Stimmrecht folgende sachkundige Bürger*innen: Herrn Rudolf Conrads Frau Prof. Dörte Gatermann Herrn Fabian Hochscheid Frau Martina Kaiser Frau Sabine Klement Frau Lisa Klosterkötter Herrn David Nil Morsi Herrn Moritz Riesenbeck. 4. Als ständige Mitglieder des Kunstbeirates mit beratender Stimme benennt der Rat den Beigeordneten für Kunst und Kultur sowie den Beigeordneten für Planen und Bauen. 5. Als ständige Mitglieder des Kunstbeirates mit beratender Stimme entsenden die im Ausschuss Kunst und Kultur stimmberechtigt vertretenen Fraktionen folgende Ver- treter*innen: Hanna Imorde, Fraktion Bündnis90/Die Grünen (GRÜNE) Marc Dittberner, Fraktion Christlich Demokratische Union (CDU) N.N., Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) N.N., Fraktion DIE LINKE N.N., Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) N.N., Fraktion Volt N.N., Fraktion Freie Demokratische Partei (FDP)/Kölner Stadtgesellschaft (KSG). Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Wahlperiode. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2 Geschäftsordnung des Kunstbeirates der Stadt Köln für die Wahlperiode 2025-2030
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Geschäftsordnung des Kunstbeirates der Stadt Köln für die Wahlperiode 2025 - 2030 in der Fassung vom … (Datum des Ratsbeschlusses) 1. Aufgaben des Kunstbeirates 1.1 Der Kunstbeirat berät als ständiges Gutachter*innen-Gremium den Rat und seine Ausschüsse sowie die Bezirksvertretungen in allen Fragen von Kunst im öffentlichen Raum. Er soll die Verwendung öffentlicher Mittel nach künstlerischen Gesichtspunk- ten ermöglichen, indem er über die in vielen Fällen bestehenden konkurrierenden äs- thetischen Wertungen einzelner Kunstwerke und über das Spannungsverhältnis zwi- schen einem Kunstwerk und seinem öffentlichen Umfeld informiert. 1.2 Der Kunstbeirat berät in einem möglichst frühen Planungsstadium über jegliche Aufstellung - zeitweilig oder dauerhaft - von Kunstwerken im öffentlichen Raum. Seine Empfehlungen richten sich an den Rat und seine Ausschüsse sowie die Be- zirksvertretungen insbesondere in folgenden Fällen: 1.2.1 bezüglich der Frage, an welchen Orten der Stadt Kunst im öffentlichen Raum vorzusehen ist. Zum öffentlichen Raum im Sinne dieser Richtlinie gehören auch die öffentlich zugänglichen Teile der städtischen Bauwerke, soweit den Bezirksvertretun- gen oder dem Rat Entscheidungsbefugnisse zustehen. Der Kunstbeirat soll möglichst ein Konzept zunächst für die Innenstadt, später auch für die einzelnen Stadtbezirke entwickeln und fortschreiben, ob und an welchen Orten Kunst im öffentlichen Raum verträglich und wirkungsvoll aufgestellt werden kann. Dies soll private Initiativen in den einzelnen Stadtquartieren fördern, ihr näheres Umfeld aktiv mitzugestalten. 1.2.2 bei konkreten einzelnen Maßnahmen insbesondere bezüglich - der Art und dem Zeitpunkt der Beteiligung der Künstler*innen - des Verfahrens, nach dem die*der zu beauftragende Künstler*in ermittelt wird (z. B. offener Wettbewerb, freihändige Vergabe) - bei Wettbewerben der Auswahl des auszuführenden Projektes - der Auswahl der Künstler*innen bei freihändiger Vergabe - der Auswahl des Objektes bei Ankäufen von Kunstwerken - der Positionierung im öffentlichen Raum zur Optimierung der Wirkung. 1.2.3 Auch Projekte des Tiefbaus (insbesondere U-Bahn-Haltestellen) sollen im Kunstbeirat in einem möglichst frühen Planungsstadium (Vorentwurf) unabhängig von der Zuschussfähigkeit vorgestellt werden. Im Hinblick auf die technischen Beson- derheiten (frühe Antragsverfahren, Betriebsabhängigkeit) wird dafür ein konkretes Verfahren in Abstimmung mit dem Kunstbeirat entwickelt. Außerdem wird die Verwal- tung in Fällen der Renovierung oder Neugestaltung von U-Bahnhöfen des bereits be- stehenden Netzes prüfen, ob eine zumindest teilweise künstlerische Gestaltung der erforderlichen Arbeiten möglich ist. 1.3 Der Kunstbeirat ist bemüht, ebenfalls bei allen Maßnahmen der städtischen (Ei- gen-)Gesellschaften beteiligt zu werden, die eine Aufstellung von Kunstwerken im öf- fentlichen Raum oder auf eigenen Grundstücken vorsehen. Zu diesem Zweck sollen diese gebeten werden, dem Dezernat für Kunst und Kultur als geschäftsführender Dienststelle für den Kunstbeirat solche Vorhaben bereits in einem möglichst frühen Planungsstadium anzuzeigen, damit eine qualitätsvolle Beratung sinnvoll ermöglicht wird. 1.4 Privaten Bauherr*innen wird eine fachliche Beratung auf freiwilliger Basis kosten- frei angeboten. 1.5 Bei Angeboten zur Schenkung von Kunst im öffentlichen Raum berät der Kunstbeirat den Rat zur Annahme der Schenkung. Bei Schenkungen kann er auf Wunsch der Schenker*innen diese beraten. 2. Abgrenzung zur Arbeit des Gestaltungsbeirates Aufgabe des Gestaltungsbeirates ist es, die stadtplanerische Gestaltung städtebauli- cher und baukünstlerischer Projekte in ihrer Gesamtheit und die Gestaltungsauswir- kungen dieser Projekte wiederum auf das Kölner Stadtbild insgesamt zu beurteilen und Empfehlungen auszusprechen. Der Kunstbeirat befasst sich mit der Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum in konkreten objektbezogenen Maßnahmen, mit denen der Kunst jeweils eine optimale Wirkung verschafft werden soll. Sollte es im Einzelfall zu einer Überschneidung beider Aufgaben kommen, können beide Gremien in einer gemeinsamen Sitzung darüber beraten und einvernehmlich eine Empfehlung beschließen. 3. Zusammensetzung 3.1 Die Zusammensetzung des Kunstbeirates soll eine ständige Kooperation von sachverständigen Vertreter*innen der politischen Parteien, der betroffenen Dienst- stellen der Stadt Köln sowie der Künstler*innen und Institutionen des Kunstbetriebs in der Stadt herstellen. Der Kunstbeirat ist kein Ausschuss im Sinne des § 57 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. 3.2 Ständige Mitglieder des Kunstbeirates sind mit Stimmrecht: acht sachkundige Bürger*innen mit beratender Stimme: jeweils ein*e politische*r Vertreter*in der im Ausschuss Kunst und Kultur stimmbe- rechtigt vertretenen Fraktionen die*der Beigeordnete für Kunst und Kultur die*der Beigeordnete für Planen und Bauen. Die stimmberechtigten Mitglieder des Kunstbeirats werden vom Rat auf Vorschlag der Verwaltung für die Wahlperiode des Rates berufen, die Vertreter*innen der Frak- tionen von diesen entsandt. 3.3 Die Mitgliedschaft der sachkundigen Bürger*innen ist auf zwei Ratsperioden be- grenzt. Die Vorschläge der Verwaltung für die Benennung dieser Fachleute für Kunst im öffentlichen Raum sollen unter Beteiligung von Kölner Institutionen erfolgen, wie dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, dem Kölnischen Kunst- verein, dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten und dem Museum Lud- wig. 3.4 Bei den Beratungen rein bezirksbezogener Projekte wird die*der von der jeweili- gen Bezirksvertretung berufene kunstsachverständige Vertreter*in eingeladen und mit beratender Stimme an der Sitzung beteiligt. Der Kunstbeirat kann zu seinen Beratungen weitere Personen z. B. als Gutachter*in- nen oder Sachverständige beratend hinzuziehen. Auf Wunsch wird das jeweilige Bauherrendezernat zu den Sitzungen des Kunstbeirats eingeladen. 4. Geschäftsführung 4.1 Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung und die Vorbereitung der Sitzungen des Kunstbeirates obliegen der*dem Beigeordneten für Kunst und Kul- tur. 4.2 Verwaltung, Ratsgremien und die Mitglieder des Kunstbeirates können zur Ta- gesordnung anmelden. Die Anmeldungen müssen zwei Wochen vor dem Sitzungs- termin der Geschäftsführung vorliegen. 4.3 Der Kunstbeirat tagt bei Bedarf. Er ist auf Antrag von wenigstens dreien seiner stimmberechtigten Mitglieder einzuberufen. 4.4 Die Einladung mit Tagesordnung wird allen Mitgliedern des Beirates spätestens eine Woche vor der Sitzung zugestellt. 4.5 Die*Der geschäftsführende Beigeordnete oder von ihr*ihm bestimmte Vertre- ter*innen tragen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vor. 4.6 Die Geschäftsführung gibt die Empfehlungen des Kunstbeirates den betroffenen Fachausschüssen mit der Beschlussvorlage zum jeweiligen Projekt bekannt. Die Nie- derschrift der Sitzung erhalten der Ausschuss Kunst und Kultur und der Gestaltungs- beirat zur Kenntnis. 5. Vorsitz und Vertretung Die*Der Vorsitzende und ihr*e/sein*e Vertreter*in werden in der ersten Sitzung der neuen Ratsperiode mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder aus deren Mitte gewählt. 6. Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Die Sitzungen des Kunstbeirates sind nicht öffentlich. Seine Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. 6.2 Die Empfehlungen des Kunstbeirates werden der Presse durch die*den Vorsit- zende*n mitgeteilt, soweit sie nicht vertraulich zu behandeln sind. 7. Anhörung Bei den Beratungen hat in der Regel die*der Vorsitzende der*dem Entwurfsverfas- ser*in des zu beurteilenden Projektes oder der*dem Bauherrn*in Gelegenheit zur Äu- ßerung zu geben. 8. Beschlussfassung 8.1 Die Empfehlungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberech- tigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die*der Vorsitzende. 8.2 Im Fall großer Dringlichkeit - in der Regel bei temporären Projekten von Kunst im öffentlichen Raum - geben die*der Vorsitzende und ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied eine Dringlichkeitsempfehlung ab. Diese Empfehlung wird dem Kunstbeirat in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Kenntnis gegeben. Hält die*der Vorsitzende eine Beratung durch den gesamten Kunstbeirat für erforderlich, so beruft sie*er den Kunstbeirat zu einer außerordentlichen Sitzung ein. 9. Budget Die Mitglieder des Kunstbeirats arbeiten ehrenamtlich. Für die Vernetzung mit ver- gleichbaren nationalen und internationalen Gremien, für die Hinzuziehung externer Gutachter*innen und für die Begutachtung herausragender und beispielhafter Pro- jekte usw. wird ein jährliches Budget in Höhe von 6.712,45 Euro zur Verfügung ge- stellt. 10. Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln in Kraft.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Geschäftsordnung des Kunstbeirates sieht eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vor.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2944/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.05.2026
- Erstellt
- 09.10.2025 10:18