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2944/2025

Einrichtung eines Kunstbeirates für die Ratsperiode 2025-2030

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.05.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 13.5

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 Kunstbeirat_Kandidatenliste_CV_2025_2030

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Ansehen

Anlage 4 Vorabauszug Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 TOP 4.1 Kunstbeirat

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Ansehen

Anlage 2 Geschäftsordnung des Kunstbeirates der Stadt Köln für die Wahlperiode 2025-2030

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

5077 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer 
 2944/2025 
Freigabedatum 
 07.05.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung eines Kunstbeirates für die Ratsperiode 2025-2030  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Einrichtung eines Kunstbeirats für die Ratsperiode 2025 – 2030.  
 
2. Der Rat beschließt die Geschäftsordnung des Kunstbeirates entsprechend Anlage 2. 
 
3. Der Rat beruft als ständige Mitglieder des Kunstbeirates mit Stimmrecht folgende sach-
kundige Bürger*innen: 
 Herrn Rudolf Conrads 
 Frau Prof. Dörte Gatermann 
 Herrn Fabian Hochscheid 
 Frau Martina Kaiser 
 Frau Sabine Klement 
 Frau Lisa Klosterkötter 
 Herrn David Nil Morsi 
 Herrn Moritz Riesenbeck. 
 
4. Als ständige Mitglieder des Kunstbeirates mit beratender Stimme benennt der Rat 
 den Beigeordneten für Kunst und Kultur sowie 
 den Beigeordneten für Planen und Bauen. 
 
5. Als ständige Mitglieder des Kunstbeirates mit beratender Stimme entsenden die im Aus-
schuss Kunst und Kultur stimmberechtigt vertretenen Fraktionen folgende Vertreter*innen:  
 N.N., Fraktion Bündnis90/Die Grünen (GRÜNE) 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026 
Rat 12.05.2026

2 
 N.N., Fraktion Christlich Demokratische Union (CDU) 
 N.N., Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 
 N.N., Fraktion DIE LINKE 
 N.N., Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)    
 N.N., Fraktion Volt 
 N.N., Fraktion Freie Demokratische Partei (FDP)/Kölner Stadtgesellschaft (KSG). 
 
Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Wahlperiode.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  6.712,45 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    6.712,45 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Geschäftsgrundlage für die Arbeit des Kunstbeirates ist die Geschäftsordnung des Kunstbei-
rates (Anlage 2).  
Die Zusammensetzung des Kunstbeirates soll eine ständige Kooperation von sachverständi-
gen Vertreter*innen der politischen Parteien, der betroffenen Ämter und Dienststellen der 
Stadt Köln sowie der Künstler*innen und Institutionen des Kunstbetriebs in der Stadt herstel-
len. 
Die stimmberechtigten Mitglieder des Kunstbeirates, acht sachkundige Bürger*innen, werden 
vom Rat der Stadt Köln auf Vorschlag der Verwaltung für den Zeitraum der Ratsperiode 2025 
bis 2030 berufen. Die Mitgliedschaft der sachkundigen Bürger*innen ist auf zwei Ratsperioden 
begrenzt. Die Vorschläge der Verwaltung für die Benennung dieser Fachleute für Kunst im öf-
fentlichen Raum sollen unter Beteiligung von Kölner Institutionen erfolgen wie dem Bundes-
verband Bildender Künstlerinnen und Künstler, dem Kölnischen Kunstverein, dem Bund Deut-
scher Architektinnen und Architekten und dem Museum Ludwig. Expertisen der vorgeschlage-
nen acht sachkundigen Bürger*innen sind der Anlage 3 zu entnehmen.

4 
Für die Vernetzung mit vergleichbaren nationalen und internationalen Gremien, für die Hinzu-
ziehung externer Gutachter*innen und für die Begutachtung herausragender und beispielhaf-
ter Projekte usw. steht dem Kunstbeirat im Haushaltsplan 2025/2026 im Haushaltsjahr 2026 
und in der mittelfristigen Finanzplanung im Teilergebnisplan 0111 der Dezernatsbüros in der 
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ein Budget in Höhe von 
6.712,45 Euro zur Verfügung. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
In der Ratsperiode 2025 – 2030 ist der Kunstbeirat neu zu konstituieren. Vor dem Hintergrund 
des Rücktritts der stimmberechtigten Mitglieder des vormaligen Kunstbeirates in 2024 war für 
die Verwaltung die Ansprache potenzieller Kandidat*innen als Mitglieder des Kunstbeirates 
mit Stimmrecht für die laufende Ratsperiode mit zeitintensiven Abstimmungsgesprächen ver-
bunden. Die Ratsperiode für den Zeitraum 2025 – 2030 begann bereits offiziell mit der konsti-
tuierenden Sitzung des Rates am 06. November 2025. Politik und von Verwaltungsseite vor-
geschlagene, im Kunstbeirat stimmberechtigte Mitglieder erwarten nunmehr eine zügige Kon-
stituierung des Kunstbeirates, auch mit Blick auf zwischenzeitlich aufgelaufene, für die Erörte-
rung im Kunstbeirat relevante Themengegenstände. 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geschäftsordnung des Kunstbeirates der Stadt Köln für die Wahlperiode 2025-2030 
Anlage 3 Kunstbeirat Kandidat*innenliste 2025-2030

Anlage 3 Kunstbeirat_Kandidatenliste_CV_2025_2030

10668 Zeichen

Rudolf Conrads 
Dipl.- Volkswirt, Dipl.- Betriebswirt, Kulturmanager 
 
Rudolf Conrads, wohnhaft in Köln -Dellbrück, hat nach einer Banklehre Betriebswirt - 
schaft und Volkswirtschaft in Köln studiert. Beruflich war er Dozent an Bankakademien 
und übte verschiedene Vorstandstätigkeiten in Banken der Sparkassen - und Genos-
senschaftsorganisation aus. Vor seinem Eintritt in den Ruhestand war er Vorstands -
vorsitzender eines genossen schaftlichen Bankenverbandes. Conrads war auch 
ehrenamtlicher Richter am Landes sozialgericht NRW und Mitglied in verschiedenen 
Unternehmensbeiräten.  
Während seiner Vorstandstätigkeiten lobte er regelmäßig Kunstpreise für Studenten 
von Kunsthochschulen aus. Vor 30 Jahren gründete er das Lahn-Marmor-Museum in 
Villmar an der Lahn. Dort ist er heute Vorsitzender des Beirates der Stiftung Lahn-
Marmor-Museum und Vorstandsmitglied im Lahn -Marmor-Museum e.V.  Darüber 
hinaus ist er als Schatz meister Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand des 
Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz  e.V. (RVDL). Er ist 
gleichzeitig Mitglied im Vorstand des RVDL-Regionalverbandes Köln. In der Marianne 
von Waldthausen-Gedächtnisstiftung, die denkmalpflegerische Maßnahmen fördert, 
ist er als Vorstandsvorsitzender tätig. Conrads widmet sich sowohl in Köln als auch 
darüber hinaus der praktischen Denkmalpflege. So initiierte und organisierte er die 
Sanierung des Severinsdenkmals von Elmar Hillebrandt im Kölner Severinsviertel. 
Aktuell widmet er sich besonders den Burgen des RVDL in Rheinland-Pfalz – das sind 
die Burgen Stahleck und Stahlberg in Bachrach sowie die Burg in Virneburg - und leitet 
dort die Sanierungsmaßnahmen.

Fabian Hochscheid 
 
 
 
freischaffender Künstler (Malerei / Grafik / Fotografie) 
 
privat:   Königshütterstrasse 9, 51065 Köln 
Atelier: KunstWerk Köln, Deutz-Mülheimer-Str. 115, 51063 Köln 
 
Tel.: +49 171 658 2 656 
hochscheid@t-online.de  
 
www.fabian-hochscheid.de  
https://www.instagram.com/fabian_hochscheid/  
https://www.facebook.com/fabian.hochscheid  
 
Fabian Hochscheid wurde 1959 in Köln geboren und lebt seither in dieser Stadt. 
Er studierte an der hiesigen Fachhochschule für Kunst und Design, Fachrichtung 
freie Kunst / freie Graphik in der Klasse Prof. Sovak. 
Er war langjährig Vorstandsmitglied und Kurator im KunstWerk Köln, Mitherausgeber 
der Grafik-Edition SPORKO, Mitorganisator der Reihe Jazz’n’Art und ist seit 2013 
Vorstand des BBK Köln.

Martina Kaiser, Galerie Martina Kaiser   
   Bismarckstraße 50 50672 Köln mk@galeriemartinakaiser.de   Martina Kaiser ist seit 2003 als freie Galeristin in Köln tätig. Ihre 2011 in der kunsthistorisch bedeutenden Bismarckstraße gegründete Galerie Martina Kaiser konzentriert sich vor allem auf das Werk von Absolvent*innen der Kunstakademie Düsseldorf, sowie Positionen von Künstlerinnen (Sabine Moritz, Leiko Ikemura, Silke Leverkühne, Vanessa Oppenhoff, Julia Benz u.a.) und internationalen Künstler*innen wie Elise Ansel, Jiří Georg Doukupil, Eva Hild, Bongchull Shin , Arne Quinze und Zhuang Hong-Yi. Sonderausstellungen widmete sie Granden wie Daniel Spoerri, Martin Noël und Otto Piene. Für den Erhalt von Pienes kinetischer Skulptur „Licht und Bewegung“ auf der Hohe Straße setzte sie sich im Verbund mit der vormaligen Dombaumeisterin Prof. Dr. Barbara Schock-Werner sowie der Architektin Claudia Pannhausen ein. Dank ihres diversifizierten, internationalen Programms bei gleichzeitig hoher regionaler Vernetzung blickt sie auf exzellente Kontakte zu Vertreter*innen von Kunst, Architektur, Medien und Wirtschaft in Köln und Umgebung zurück. So gehören Konrad Adenauer, Prof. Dr. Barbara Schock-Werner, Peter Füssenich, Dr. Renate Goldmann, VAN HAM Art Estate, Dr. Wenzel Jakob, Gründungsintendant der Bundeskunsthalle, Bonn u.a. zu Gast-Laudatoren ihrer Galerie. Mit dem weltweit renommierten Architekturfotografen Hans Georg Esch, der kürzlich vom Dombauverein beauftragt wurde, den in Köln neu beleuchteten Dom zu fotografieren, plant sie aktuell ein großes internationales Fotoprojekt. Sie ist Mutter von drei Kindern und lebt in Köln.    11/2011     Gründung der Galerie Martina Kaiser  03/2003    Beginn der Tätigkeit als selbständige Galeristin      mit erstem Ausstellungsraum in der St. Apern-Straße  06/2001    Geschäftsleitung im Kunsthaus Hahn, Köln  06/1998    Assistentin der Geschäftsleitung im Kunsthaus Hahn      Ausstellungsplanung und Kuration, Kundenakquise      und -Betreuung   01/1998    Leiterin des Museumsshops im Kunsthaus Hahn, Köln      Einkauf, Beratung und Verkauf; Mitarbeiterführung      und Schulungen

Sabine Klement 
 
 
 
Hülchrather Str. 13, 50670 Köln 
Mail: sk@kunstvermittlung-klement.de 
Mobil: +49 176 24550169 
Fest: +49 221 17942071 
 
Kunstvermittlerin: Inhaberin einer Kunstagentur in Köln seit 2012 
 
Sabine Klement studierte Jura, Kunstgeschichte und Ethnologie in Köln. 
Mit ihrer Agentur ‚Kunstvermittlung Sabine Klement‘ realisiert sie Kooperationen zwischen 
Bildenden Künstler:innen und Unternehmen, vermittelt Verkäufe in private und 
institutionelle Sammlungen, kuratiert Ausstellungen. Sie entwirft und organisiert privat und 
öffentlich finanzierte Kunstveranstaltungen und verantwortet die finanzielle 
Projektplanung, die Akquise sowie das Controlling. Sie erstellt im Auftrag von Institutionen 
und Künstler:innen Konzepte, hält Vorträge, moderiert Veranstaltungen und schreibt Texte 
für Kunst-Publikationen. Seit 2021 darf sie Auktionen durchführen. Sie berät bei 
Nachlassfragen, Recherchen und Rechteklärungen. 
Sie ist überregional gut vernetzt in der aktiven freien Künstler:innenschaft und versteht 
sich als Interessenvermittlerin zwischen Kunst, Gesellschaft und Wirtschaft. 
 
Kooperationspartner:innen und Auftraggeber:innen 2024 - 2026 (Auswahl):  
Museum Villa Zanders (Berg. Gladbach), Künstlerforum Bonn, Museum Schloss Burgau 
(Düren), Kulturzentrum Alter Schlachthof (Eupen, BE), Kunsthaus Troisdorf, Bergische 
Kunstgesellschaft Wuppertal, Vonderau-Museum (Fulda), Angie Hiesl+Roland Kaiser (Köln), 
Künstler:innenschaft im Kunsthaus Rhenania (Köln) und zahlreiche Künstler:innen in Köln, 
Bonn, Düsseldorf und darüber hinaus

Foto:  Markus  Feger,  2025  
 Lisa  Klosterkötter  ist  Kuratorin  und  Künstlerin  und  lebt  in  Köln.  Sie  arbeitete  als  
künstlerische
 
Leiterin
 
(Interim)
 
der
 
Temporary
 
Gallery
 
–
 
Zentrum
 
für
 
zeitgenössische
 
Kunst
 
in
 
Köln.
 
Darüber
 
hinaus
 
initiierte
 
und
 
(co-)kuratierte
 
sie
 
etliche
 
Projekte
 
im
 
öffentlichen
 
Raum
 
und
 
im
 
institutionellen
 
Kontext
 
wie
 
die
 
mehrteiligen
 
Ausstellungs-
 
und
 
Performancereihen
 
Ȇber
 
Brücken
 
–
 
Bridging«
 
(2022-2024)
 
in
 
Köln,
 
»Night
 
Shifts«
 
(2026)
 
und
 
»Gegenwart:
 
Doing
 
Youth«(2021-2020)
 
in
 
Hamburg,
 
»Dollhouses«
 
(2021,
 
2023)
 
in
 
Hamburg
 
und
 
Köln
 
und
 
»Bedarfsgemeinschaft«
 
(2024-2026)
 
in
 
verschiedenen
 
Städten
 
des
 
Ruhrgebiets.
 
Sie
 
realisierte
 
Ausstellungen
 
und
 
künstlerische
 
Interventionen
 
für
 
das
 
Kunstmuseum
 
Bochum,
 
für
 
Urbane
 
Künste
 
Ruhr
 
und
 
die
 
Burg
 
Hülshoff
 
–
 
Center
 
for
 
Literature
 
sowie
 
Projekte
 
der
 
freien
 
Szene
 
in
 
Städten
 
wie
 
Arnhem,
 
Seoul,
 
Marseille
 
und
 
Palermo.
 
Sie
 
schreibt
 
u.a.
 
Ausstellungstexte,
 
Reviews
 
und
 
Katalogtexte
 
und
 
ist
 
seit
 
2024
 
an
 
der
 
Universität
 
Köln,
 
der
 
TH
 
Köln
 
und
 
der
 
HFBK
 
Hamburg
 
als
 
Lehrbeauftragte
 
und
 
Mentorin
 
tätig.
 
Sie
 
erhielt
 
den
 
Förderpreis
 
der
 
Kunststiftung
 
NRW
 
und
 
das
 
Arbeitsstipendium
 
der
 
Stadt
 
Köln.
 
Lisa
 
Klosterkötter
 
studierte
 
an
 
der
 
HFBK
 
Hamburg,
 
der
 
Royal
 
Academy
 
of
 
Art
 
in
 
Stockholm
 
und
 
der
 
Universität
 
Hamburg.

age     32 years
date of birth    16.04.1993
CURRICULUM VITAE
cologne & berlin based.
(+49) 17664957056
mail@davidnilmorsi.com
LinkedIn Profil
short CV (DE / ENG)
David Nil Morsi ist Kurator, Urban Designer und Moderator und wirkt in Berlin und Köln. Mit einem Studium 
in Urban Design und verwandten Disziplinen in Köln, Düsseldorf, Rio de Janeiro und Lissabon arbeitet er an 
der Schnittstelle von Kunst, Kultur und Stadtentwicklung: entwickelt kulturelle Infrastrukturen, transformiert 
Leerstände, setzt Interventionen im Stadtraum um und bringt Akteur:innen zusammen, die selten am gleichen 
Tisch sitzen - um gemeinsam an der Zukunft städtischer Räume zu arbeiten.
Er konzipierte und koordinierte die intermediäre und strategische Schnittstellenarbeit des Kölner 
Kulturraummanagements, war Vorsitzender der Urbane Liga e.V. und Mitglied des Jugendforums 
Stadtentwicklung des BMWSB, koordinierte die kulturelle Zwischennutzung des Kölner Ebertplatzes,  
begleitete die kulturelle Transformation der Hallen Kalk und konzipierte gemeinsam mit der TH Köln  
und weiteren Partner:innen INNENSTADT IS NOT DEAD - ein kuratorisches Programm, Seminar und 
interdisziplinäre Summer School zur Aktivierung von Leerständen und öffentlichen Räumen als kulturelle 
Infrastruktur. Derzeit begleitet er die Langzeitentwicklung der Floating University Berlin und realisiert 
experimentelle Stadtlabore und urbane Interventionen in Deutschland und darüber hinaus, darunter zum 
Beispiel die Transformation eines leerstehenden Kinos in Skopje. Darüber hinaus moderiert und konzipiert er 
Panels, Symposien und Visionsprozesse für Kommunen, Kulturinstitutionen, Urbane Praxis Initiativen, 
Clubkultur u.v.m.
18th of march 2026
David Nil Morsi
DAVID NIL MORSI

Moritz Riesenbeck 
 
 
© Kurt Heuvens  
 
 
Künstler  
 
Linienstraße 123 
40227 Düsseldorf 
017696805544 
Info@moritzriesenbeck.com 
 
Moritz Riesenbeck, geboren 1991, studierte zunächst Architektur in Münster und 
arbeitete dort als Tutor im Fachbereich Geschichte und Theorie. Parallel dazu 
begann er ein Studium der Kunst im öffentlichen Raum an der Kunstakademie 
Münster bei Profs. Löbbert und wechselte 2018 in die Klasse von Prof. Gregor 
Schneider an der Kunstakademie Düsseldorf, wo er 2022 sein Studium als 
Meisterschüler abschloss. Riesenbeck ist Herausgeber von Künstlerbüchern und 
Gründungsmitglied des About Repetition e.V. Neben institutionellen Ausstellungen 
wie dem Kunstmuseum Bochum, dem Kunstmuseum Marburg, dem Museum 
Küppersmühle und dem Landtag Nordrhein-Westfalen umfasst Riesenbecks Praxis 
vor allem die Entwicklung transdisziplinärer Formate außerhalb klassischer 
Kunstorte. Von 2023 – 26 war Riesenbeck akademischer Mitarbeiter an der ABK-
Stuttgart für Architektur und Industrial Design, 2025 als Lehrbeauftragter an der 
China Academy of Art in Hangzhou und 2026 im Team der AA-Visiting School in 
Berlin.

Anlage 4 Vorabauszug Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 TOP 4.1 Kunstbeirat

2267 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Manolya Sponholz 
Telefon:  (0221) 30672 
E-Mail: dezvii-session@stadt-koeln.de 
Datum: 30.06.2026 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Kunst und 
Kultur vom 25.06.2026  
öffentlich 
4.1 Einrichtung eines Kunstbeirates für die Ratsperiode 2025-2030 
2944/2025 
 Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU nennen ihre Vertreter*innen.  
I. Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag zu TOP 4.1  
 
Beschluss: 
Die Vorlage wird um folgenden Punkt 2 ergänzt: 
2. Der Rat beschließt die Geschäftsordnung des Kunstbeirates entsprechend 
Anlage 2. mit der Auflage, ein Fachgespräch zwischen Politik, Verwal-
tung und Kunstbeirat zu führen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Bei Enthaltung der Grünen und AfD mehrheitlich zugestimmt. 
 
II. Abstimmung über die Vorlage in der so ergänzten Fassung  
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Einrichtung eines Kunstbeirats für die Ratsperiode 2025 – 
2030.  
2. Der Rat beschließt die Geschäftsordnung des Kunstbeirates mit der Auflage, ein 
Fachgespräch zwischen Politik, Verwaltung und Kunstbeirat zu führen. 
3. Der Rat beruft als ständige Mitglieder des Kunstbeirates mit Stimmrecht folgende 
sachkundige Bürger*innen: 
 Herrn Rudolf Conrads 
 Frau Prof. Dörte Gatermann 
 Herrn Fabian Hochscheid 
 Frau Martina Kaiser 
 Frau Sabine Klement

 Frau Lisa Klosterkötter 
 Herrn David Nil Morsi 
 Herrn Moritz Riesenbeck. 
4. Als ständige Mitglieder des Kunstbeirates mit beratender Stimme benennt der Rat 
 den Beigeordneten für Kunst und Kultur sowie 
 den Beigeordneten für Planen und Bauen. 
5. Als ständige Mitglieder des Kunstbeirates mit beratender Stimme entsenden die im 
Ausschuss Kunst und Kultur stimmberechtigt vertretenen Fraktionen folgende Ver-
treter*innen:  
 Hanna Imorde, Fraktion Bündnis90/Die Grünen (GRÜNE)  
 Marc Dittberner, Fraktion Christlich Demokratische Union (CDU) 
 N.N., Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 
 N.N., Fraktion DIE LINKE 
 N.N., Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)    
 N.N., Fraktion Volt 
 N.N., Fraktion Freie Demokratische Partei (FDP)/Kölner Stadtgesellschaft 
(KSG). 
Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Wahlperiode. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2 Geschäftsordnung des Kunstbeirates der Stadt Köln für die Wahlperiode 2025-2030

8976 Zeichen

Geschäftsordnung des Kunstbeirates der Stadt Köln für die Wahlperiode 2025 - 
2030 in der Fassung vom … (Datum des Ratsbeschlusses) 
 
 
1. Aufgaben des Kunstbeirates 
 
1.1 Der Kunstbeirat berät als ständiges Gutachter*innen-Gremium den Rat und seine 
Ausschüsse sowie die Bezirksvertretungen in allen Fragen von Kunst im öffentlichen 
Raum. Er soll die Verwendung öffentlicher Mittel nach künstlerischen Gesichtspunk-
ten ermöglichen, indem er über die in vielen Fällen bestehenden konkurrierenden äs-
thetischen Wertungen einzelner Kunstwerke und über das Spannungsverhältnis zwi-
schen einem Kunstwerk und seinem öffentlichen Umfeld informiert. 
 
1.2 Der Kunstbeirat berät in einem möglichst frühen Planungsstadium über jegliche 
Aufstellung - zeitweilig oder dauerhaft - von Kunstwerken im öffentlichen Raum. 
Seine Empfehlungen richten sich an den Rat und seine Ausschüsse sowie die Be-
zirksvertretungen insbesondere in folgenden Fällen: 
 
1.2.1 bezüglich der Frage, an welchen Orten der Stadt Kunst im öffentlichen Raum 
vorzusehen ist. Zum öffentlichen Raum im Sinne dieser Richtlinie gehören auch die 
öffentlich zugänglichen Teile der städtischen Bauwerke, soweit den Bezirksvertretun-
gen oder dem Rat Entscheidungsbefugnisse zustehen. Der Kunstbeirat soll möglichst 
ein Konzept zunächst für die Innenstadt, später auch für die einzelnen Stadtbezirke 
entwickeln und fortschreiben, ob und an welchen Orten Kunst im öffentlichen Raum 
verträglich und wirkungsvoll aufgestellt werden kann. Dies soll private Initiativen in 
den einzelnen Stadtquartieren fördern, ihr näheres Umfeld aktiv mitzugestalten. 
 
1.2.2 bei konkreten einzelnen Maßnahmen insbesondere bezüglich 
- der Art und dem Zeitpunkt der Beteiligung der Künstler*innen 
- des Verfahrens, nach dem die*der zu beauftragende Künstler*in ermittelt wird (z. B. 
offener Wettbewerb, freihändige Vergabe) 
- bei Wettbewerben der Auswahl des auszuführenden Projektes 
- der Auswahl der Künstler*innen bei freihändiger Vergabe 
- der Auswahl des Objektes bei Ankäufen von Kunstwerken 
- der Positionierung im öffentlichen Raum zur Optimierung der Wirkung. 
 
1.2.3 Auch Projekte des Tiefbaus (insbesondere U-Bahn-Haltestellen) sollen im 
Kunstbeirat in einem möglichst frühen Planungsstadium (Vorentwurf) unabhängig 
von der Zuschussfähigkeit vorgestellt werden. Im Hinblick auf die technischen Beson-
derheiten (frühe Antragsverfahren, Betriebsabhängigkeit) wird dafür ein konkretes 
Verfahren in Abstimmung mit dem Kunstbeirat entwickelt. Außerdem wird die Verwal-
tung in Fällen der Renovierung oder Neugestaltung von U-Bahnhöfen des bereits be-
stehenden Netzes prüfen, ob eine zumindest teilweise künstlerische Gestaltung der 
erforderlichen Arbeiten möglich ist. 
 
1.3 Der Kunstbeirat ist bemüht, ebenfalls bei allen Maßnahmen der städtischen (Ei-
gen-)Gesellschaften beteiligt zu werden, die eine Aufstellung von Kunstwerken im öf-
fentlichen Raum oder auf eigenen Grundstücken vorsehen. Zu diesem Zweck sollen 
diese gebeten werden, dem Dezernat für Kunst und Kultur als geschäftsführender 
Dienststelle für den Kunstbeirat solche Vorhaben bereits in einem möglichst frühen

Planungsstadium anzuzeigen, damit eine qualitätsvolle Beratung sinnvoll ermöglicht 
wird. 
 
1.4 Privaten Bauherr*innen wird eine fachliche Beratung auf freiwilliger Basis kosten-
frei angeboten. 
 
1.5 Bei Angeboten zur Schenkung von Kunst im öffentlichen Raum berät der 
Kunstbeirat den Rat zur Annahme der Schenkung. Bei Schenkungen kann er auf 
Wunsch der Schenker*innen diese beraten. 
 
 
2. Abgrenzung zur Arbeit des Gestaltungsbeirates 
 
Aufgabe des Gestaltungsbeirates ist es, die stadtplanerische Gestaltung städtebauli-
cher und baukünstlerischer Projekte in ihrer Gesamtheit und die Gestaltungsauswir-
kungen dieser Projekte wiederum auf das Kölner Stadtbild insgesamt zu beurteilen 
und Empfehlungen auszusprechen. 
 
Der Kunstbeirat befasst sich mit der Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen 
Raum in konkreten objektbezogenen Maßnahmen, mit denen der Kunst jeweils eine 
optimale Wirkung verschafft werden soll. 
 
Sollte es im Einzelfall zu einer Überschneidung beider Aufgaben kommen, können 
beide Gremien in einer gemeinsamen Sitzung darüber beraten und einvernehmlich 
eine Empfehlung beschließen. 
 
 
3. Zusammensetzung 
 
3.1 Die Zusammensetzung des Kunstbeirates soll eine ständige Kooperation von 
sachverständigen Vertreter*innen der politischen Parteien, der betroffenen Dienst-
stellen der Stadt Köln sowie der Künstler*innen und Institutionen des Kunstbetriebs 
in der Stadt herstellen. 
 
Der Kunstbeirat ist kein Ausschuss im Sinne des § 57 der Gemeindeordnung des 
Landes Nordrhein-Westfalen. 
 
3.2 Ständige Mitglieder des Kunstbeirates sind 
mit Stimmrecht: 
acht sachkundige Bürger*innen 
mit beratender Stimme: 
jeweils ein*e politische*r Vertreter*in der im Ausschuss Kunst und Kultur stimmbe-
rechtigt vertretenen Fraktionen 
die*der Beigeordnete für Kunst und Kultur 
die*der Beigeordnete für Planen und Bauen. 
 
Die stimmberechtigten Mitglieder des Kunstbeirats werden vom Rat auf Vorschlag 
der Verwaltung für die Wahlperiode des Rates berufen, die Vertreter*innen der Frak-
tionen von diesen entsandt.

3.3 Die Mitgliedschaft der sachkundigen Bürger*innen ist auf zwei Ratsperioden be-
grenzt. Die Vorschläge der Verwaltung für die Benennung dieser Fachleute für Kunst 
im öffentlichen Raum sollen unter Beteiligung von Kölner Institutionen erfolgen, wie 
dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, dem Kölnischen Kunst-
verein, dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten und dem Museum Lud-
wig. 
 
3.4 Bei den Beratungen rein bezirksbezogener Projekte wird die*der von der jeweili-
gen Bezirksvertretung berufene kunstsachverständige Vertreter*in eingeladen und 
mit beratender Stimme an der Sitzung beteiligt. 
 
Der Kunstbeirat kann zu seinen Beratungen weitere Personen z. B. als Gutachter*in-
nen oder Sachverständige beratend hinzuziehen. Auf Wunsch wird das jeweilige 
Bauherrendezernat zu den Sitzungen des Kunstbeirats eingeladen. 
 
 
4. Geschäftsführung 
 
4.1 Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung und die Vorbereitung 
der Sitzungen des Kunstbeirates obliegen der*dem Beigeordneten für Kunst und Kul-
tur. 
 
4.2 Verwaltung, Ratsgremien und die Mitglieder des Kunstbeirates können zur Ta-
gesordnung anmelden. Die Anmeldungen müssen zwei Wochen vor dem Sitzungs-
termin der Geschäftsführung vorliegen. 
 
4.3 Der Kunstbeirat tagt bei Bedarf. Er ist auf Antrag von wenigstens dreien seiner 
stimmberechtigten Mitglieder einzuberufen. 
 
4.4 Die Einladung mit Tagesordnung wird allen Mitgliedern des Beirates spätestens 
eine Woche vor der Sitzung zugestellt. 
 
4.5 Die*Der geschäftsführende Beigeordnete oder von ihr*ihm bestimmte Vertre-
ter*innen tragen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vor. 
 
4.6 Die Geschäftsführung gibt die Empfehlungen des Kunstbeirates den betroffenen 
Fachausschüssen mit der Beschlussvorlage zum jeweiligen Projekt bekannt. Die Nie-
derschrift der Sitzung erhalten der Ausschuss Kunst und Kultur und der Gestaltungs-
beirat zur Kenntnis. 
 
 
5. Vorsitz und Vertretung 
 
Die*Der Vorsitzende und ihr*e/sein*e Vertreter*in werden in der ersten Sitzung der 
neuen Ratsperiode mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder aus deren 
Mitte gewählt.

6. Öffentlichkeitsarbeit 
 
6.1 Die Sitzungen des Kunstbeirates sind nicht öffentlich. Seine Mitglieder sind zur 
Verschwiegenheit verpflichtet. 
 
6.2 Die Empfehlungen des Kunstbeirates werden der Presse durch die*den Vorsit-
zende*n mitgeteilt, soweit sie nicht vertraulich zu behandeln sind. 
 
 
7. Anhörung 
 
Bei den Beratungen hat in der Regel die*der Vorsitzende der*dem Entwurfsverfas-
ser*in des zu beurteilenden Projektes oder der*dem Bauherrn*in Gelegenheit zur Äu-
ßerung zu geben. 
 
 
8. Beschlussfassung 
 
8.1 Die Empfehlungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberech-
tigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die*der Vorsitzende. 
 
8.2 Im Fall großer Dringlichkeit - in der Regel bei temporären Projekten von Kunst im 
öffentlichen Raum - geben die*der Vorsitzende und ein weiteres stimmberechtigtes 
Mitglied eine Dringlichkeitsempfehlung ab. Diese Empfehlung wird dem Kunstbeirat 
in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Kenntnis gegeben. Hält die*der Vorsitzende 
eine Beratung durch den gesamten Kunstbeirat für erforderlich, so beruft sie*er den 
Kunstbeirat zu einer außerordentlichen Sitzung ein. 
 
 
9. Budget 
 
Die Mitglieder des Kunstbeirats arbeiten ehrenamtlich. Für die Vernetzung mit ver-
gleichbaren nationalen und internationalen Gremien, für die Hinzuziehung externer 
Gutachter*innen und für die Begutachtung herausragender und beispielhafter Pro-
jekte usw. wird ein jährliches Budget in Höhe von 6.712,45 Euro zur Verfügung ge-
stellt. 
 
 
10. Inkrafttreten 
 
Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Rat der 
Stadt Köln in Kraft.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

574 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Geschäftsordnung des Kunstbeirates sieht eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vor.

Beratungsverlauf (2)

25.06.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 13.5 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2944/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.05.2026
Erstellt
09.10.2025 10:18