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2361/2021

Beschluss der Bezirksvertretung Nippes per Dringlichkeit Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstraße als Grünfläche

Beschlussvorlage Ausschuss 30.08.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 10.03.2022, TOP 16.1

Anlage 5

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Ansehen

Anlage 7 Auszug LiA 04.10.2021 öffentl. Teil

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 Auszug Niederschrift zu AN 0793 2021

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Anlage 6

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Ansehen

Anlage 1 DE der BV Nippes v. 30.04.2021

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Anlage 2 - Auszug BV Nippes 17.06.2021

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 5

77 Zeichen

Golfplatzfläche auf dem ehemaligen Esso-Gelände 
Bebauungsplanauszug
Anlage 5

Anlage 7 Auszug LiA 04.10.2021 öffentl. Teil

8979 Zeichen

Anlage 7 
 
 
 
Geschäftsführung  
Liegenschaftsausschuss 
Frau Christ 
Telefon:  (0221) 221-36542  
 
E-Mail:  laura.christ@stadt-koeln.de 
Datum: 15.02.2022 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses 
vom 04.10.2021 
öffentlich 
2.2 Beschluss der Bezirksvertretung Nippes per Dringlichkeit Erhalt der 
Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstraße als 
Grünfläche  
Vorlagen-Nummer 2122/2021 
2361/2021 
RM Frau Karadag beantragt, namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Vor-
lage in die nächste Ausschusssitzung zurückzustellen, da sich hier noch Fragen er-
geben hätten. 
RM Frau De Bellis-Olinger meldet Beratungsbedarf für die CDU-Fraktion an und be-
tont, dass diese Vorlage aufgrund des Themas erst dann in den Wirtschaftsaus-
schuss und Stadtentwicklungsausschuss gegeben werden soll, wenn sie ausführlich 
im Liegenschaftsausschuss beraten wurde.  
SB Frau Kirchmeyer möchte von der Verwaltung wissen, wie ein Sportclub in dem 
Industriegebiet entstehen konnte und ob dem Sportclub eine Alternative angeboten 
worden sei oder was mit dem Sportclub passiere.  
Auch möchte Sie wissen, ob die Firma sich erweitern möchte oder schon da sei. Zu-
letzt fragt sie was mit den Seen auf dem Golfplatz passieren werde.  
SB Frau Kirchmeyer beantragt, namens der FDP-Fraktion, die Beschlussvorlage 
auch in den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün und in den Sportausschuss zu ge-
ben. 
SB Frau Müller bedankt sich, namens der Volt-Fraktion, für die vorangegangenen 
Fragen. Sie bittet die Verwaltung um die Beantwortung.  
Anschließend möchte Sie von der Verwaltung wissen, ob es Ausgleichsflächen für 
den Sportclub gebe und was durch das Gewerbe geplant sei, das dort entstehen sol-
le. In der Vorlage werde eine Bodenbelastung beschrieben. Hierzu möchte Sie wis-
sen, was damit konkret gemeint sei.  
Auch möchte sie wissen, welche Gewerbesteuereinnahme hier geplant sei, wenn

das Unternehmen weiterhin verbleibt und der Betrieb vergrößert werde. Als letztes 
möchte Sie wissen, wie groß die Fläche insgesamt sei, die von dem Betrieb bean-
sprucht werden würde.  
Herr Kiefer erläutert, dass es sich um das Gelände der ehemaligen Esso-Raffinerie 
handle, die Ihre Spuren im Boden hinterlassen habe. Es hätte Sanierungen gegeben, 
die sich aber nach dem heutigen Kenntnisstand nicht als sehr erfolgreich gezeigt hät-
ten. Sofern dadurch, dass in den benachbarten Bereichen noch erheblichen nach-
träglichen Aufwand nötig gewesen sei, um dort eine Gefahr für das Grundwasser 
dauerhaft auszuschließen. 
Dieser Sportclub sei letztlich auch aus dieser Raffinerie heraus entstanden, eine Ein-
richtung für Betriebssport gewesen und als die Stadt Köln von der Firma Esso das 
ganze Gelände, was nicht mehr in Betrieb ist, gekauft hat, habe auch dieser Golfclub 
eine eigene Fläche bekommen, auf der sich die Tennisplätze, dieser kleine Sport-
platz und das Vereinsheim befinde. Der Sportclub habe mit der Stadt Köln einen 
Vergleich geschlossen, dass er in dem südlichen Zipfel diesen kleinen Übungs-
Golfplatz betreiben könnte, aber sofort bereit sei diesen zu räumen, sobald die Stadt 
Köln ihren Bebauungsplan umsetzt, der dort Industrie vorsehe. Der Vergleich sei von 
1993.  
Letztendlich ginge es bei der Nutzung die der Bebauungsplan, vorsehe, nur um die-
sen südlichen Zipfel des Golfplatzes. Auf dem Luftbild sehe man drei kreisrunde Ge-
wässer. Diese seien Auffangtassen von früheren Tanks. Davon sollen zwei in en Be-
reich fallen, der jetzt anderweitig vergeben werden solle.  
Weiter erläutert Herr Kiefer, dass sie, bevor sie mit dem Unternehmen in die Gesprä-
che gegangen seien, mit dem Sportclub in Kontakt getreten seien und ihm einen 
Ausweichplatz angeboten, der über eine Ausweisung im Bebauungsplan für einen 
Golfplatz verfügt. Der Sportclub habe dieses Angebot, den Golfclub zu verlagern, 
nicht in Anspruch genommen, sondern sich entschieden an Ort und Stelle zu bleiben.  
Der Sportclub habe den Vergleich von 1993 immer präsent gehabt, jedoch nicht im-
mer erwähnt, dass er sich schon mal verpflichtet hatte, zu gehen wenn die Umnut-
zung anstehe. 
Zu der genauen Planung mit dem Unternehmen sei Herr de Groot von der KölnBusi-
ness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) besser im Bilde.  
Herr de Groot erklärt, dass das es ein bereits ansässiges Familienunternehmen sei, 
welches seinen Standort gerne erweitern würde. 
Doch er würde es nicht an dem Unternehmen selbst festmachen. Es gebe in Köln 
mittlerweile einen großen Mangel an GI-Flächen. Der Golfplatz habe bisher bestehen 
können, da erst andere Flächen vermarktet wurden, jetzt aber keine anderen Flä-
chen mehr verfügbar seien. Somit würden sie diese Fläche jetzt gerne vermarkten 
wollen.  
Zudem erklärt Herr de Groot, dass das Unternehmen sich gerne erweitern würde und 
weggehen würde, wenn es keine Fläche zur Erweiterung angeboten bekäme.  
Abschließend führt er noch aus, dass es bestimmte Vergabekriterien gebe. Sie wür-
den 7 Arbeitsplätze bei einem Verkauf von 1.000 qm² verlangen. Das Grundstück 
umfasse 30.000 qm², somit würden das 210 Vollzeitarbeitsplätze bedeuten.  
RM Frau De Bellis-Olinger dankt Herrn Kiefer für seine Ausführungen. Sie bittet die 
Verwaltung um einen Plan als Anlage.

RM Frau Pakulat merkt an, dass die Vorlage zu wenig Informationen hätte. Es ginge 
hier um eine große Fläche und man bräuchte mehr Fakten, um solch eine Abwägung 
treffen zu können. Sie möchte wissen, wie der Name des Unternehmens ist an das 
die Fläche vergeben werden würde. Dies könne auch im nicht öffentlichen Teil nach-
geholt werden. Sie hat ebenfalls die Bitte, genauere Pläne zu den Anlagen der Vor-
lage hinzuzufügen.  
SB Frau Kirchmeyer bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Kiefer und 
wünscht sich, diese in Zukunft zur Begründung der Vorlage hinzuzufügen. Es sei un-
bedingt notwendig, dass der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün die Vorlage eben-
falls beraten kann. 
Herr Straub erläutert, dass die Vorlage ein Zwitter sei, also sowohl für den Stadtent-
wicklungsausschuss als auch eine Vorlage für den Liegenschaftsausschuss initiiert 
von der Bezirksvertretung Nippes sei. Die erweiterten Unterlagen könnten zur Verfü-
gung gestellt werden.  
Herr Schwark erklärt, dass zwei weitere Pläne wegen technischen Schwierigkeiten 
nicht hochgeladen werden konnten. Zu der Verlegung von Ausgleichsflächen erläu-
tert er, dass die Meinung der Verwaltung sei, die Fläche zu veräußern, um den Zie-
len des Bebauungsplanes zu folgen. Der Wunsch des Amtes für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster sei gewesen, dass man den Bebauungsplan ändert, damit 
das Ziel der Planung eindeutig sei. Damit man keine Flächen für Industriegebiete 
verliere, sei die Überlegung so gewesen, dass Stellen, die an der Straße liegen und 
industriell genutzt werden könnten als Ausgleichsfläche genutzt werden könnten und 
somit im gleichen Plangebiet eine solche Fläche vorhanden sei. Dies müsste man im 
Einzelfall prüfen.  
Die Ausschussvorsitzende erklärt, dass nun mit der Verwaltung geklärt werden 
müsste, ob der Name des Unternehmens welches die Fläche erhalten soll, im nicht 
öffentlichen Teil genannt werden dürfte, da dies noch keine Verkaufsvorlage sei.  
Beigeordneter Herr Wolfgramm sagt zu, die Informationen im nicht öffentlichen Teil 
zur Verfügung stellen zu können.  
Die Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass es sich bei dieser Vorlage nur um 
die generelle Feststellung, dass es sich um ein GI-Gebiet handeln würde. Auch stellt 
sie die Frage, ob es zwingend notwendig sei, die Vorlage zur Beratung in den Aus-
schuss Klima, Umwelt und Grün zu geben, da der Beigeordnete auch in dem Aus-
schuss säße.  
RM Frau Pakulat bittet darum, dass die Vorlage erst im Liegenschaftsausschuss und 
zu einem späteren Zeitpunkt in den anderen Gremien beraten werde.  
SB Frau Kirchmeyer stimmt diesem Vorgehen zu.  
RM Herr Weisenstein weist auf die Beschlusslage aus der Bezirksvertretung Nippes 
hin. Diese sei eindeutig ökologisch, weniger wirtschaftlich motiviert. Somit sei es 
notwendig, dass der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün diese Vorlage ebenfalls 
berate.  
RM Frau Karadag empfiehlt die Vorlage auch dem Wirtschaftsausschuss zur Bera-
tung vorzulegen, um eine sachgerechte Abwägung vornehmen zu können und die 
Interessen für die letzten GI-Gebiete einbringen zu können. 
Beigeordneter Herr Wolfgramm merkt an, dass der Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün auch alle Unterlagen benötigen würde. Dies sei nicht möglich sicher zu stellen. 
Wenn die Vorlage in die nächste Sitzung zurückgestellt werden würde, könnte er

Liegenschaftsausschuss die Vorlage auch in der nächsten Sitzung beschließen, die 
Vorlage an den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zu verweisen.  
Die Ausschussvorsitzende wird die Vorlage erneut im nicht öffentlichen Teil aufrufen.  
Beschluss: 
Nach einer Diskussion im öffentlichen Teil wurde die Beschlussvorlage in den nicht 
öffentlichen Teil geschoben.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

3737 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Schw  Az 
Vorlagen-Nummer 
 2361/2021 
Freigabedatum 30.08.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss der Bezirksvertretung Nippes per Dringlichkeit Erhalt der Fläche des derzeitigen 
Golfplatzes an der Neusser Landstraße als Grünfläche  
Vorlagen-Nummer 2122/2021 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Dem Wunsch der Bezirksvertretung Nippes wird nicht entsprochen sondern die Fläche wird entspre-
chend der Stellungnahme der Verwaltung entwickelt.  
 
Alternative I zur Stellungnahme der Verwaltung : 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem Votum der BV 5 und beauftragt die Verwaltung, die 
Grundstücksfläche nicht zu veräußern, sondern weiterhin dem Golfclub zur Verfügung zu stellen. 
 
Alternative II  zur Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem Votum der BV 5 und beauftragt die Verwaltung, die 
Grundstücksfläche nicht zu veräußern, sondern die heutige Nutzung „Golfplatz“ planungsrechtlich 
durch Änderung des B-Planes zu sichern. Zur Kompensation der GI-Flächenverluste sind nach Mög-
lichkeit Ausgleichsflächen aus anderen Bereichen des Bebauungsplanes auf dieses Grundstück zu 
verlagern und die frei werdenden Ausgleichsflächen in Industriegebietsflächen umzuwandeln. 
 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 
Liegenschaftsausschuss 04.10.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung zu: Alternative I + II zur Stellungnahme der Verwaltung: 
Innerhalb des industriell geprägten Gebiets wird der Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhandenen 
Biotopen (u. a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) gesichert.  
 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung zu: Stellungnahme der Verwaltung: 
Das industriell geprägte Gebiet wird weiter versiegelt und einer industriell/ gewerblichen Nutzung zu-
geführt. Der Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhandenen Biotopen (u. a. Kleingewässer mit 
Uferstrukturen) kann hierdurch nicht gesichert werden.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat per Dringlichkeit beschlossen, den Stadtentwicklungsausschuss, 
den Liegenschaftsausschuss und den Rat der Stadt Köln aufzufordern, den Erhalt der Grünfläche mit 
den dort vorhandenen Biotopen (u. a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) auf der derzeit als Golfplatz 
genutzte Fläche (zwischen Neusser Landstraße im Westen, Geestemünder Straße im Süden, Ekol 
lojistik NIEHL im Osten und Infineum GmbH & Co. im Norden) sicherzustellen und zu diesem Zweck 
die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu verkaufen.  
Die Verwaltung hat den Wunsch der Bezirksvertretung geprüft und ist gemäß der nachstehenden 
Stellungnahme zu einem abweichenden Beschlussvorschlag gelangt. 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschluss der Bezirksvertretung 5 (Nippes) nicht zu folgen. 
Bei der Fläche handelt sich um ein planungsrechtlich gesichertes Industriegebiet für Betriebe mit ei-
nem hohen Störgrad; diese stehen im Stadtgebiet nahezu nicht mehr zur Verfügung. Die Fläche ist 
erschlossen und somit bebaubar. Zurzeit finden Gespräche zwischen der Wirtschaftsförderung und 
einem benachbarten Unternehmen darüber statt, zur Erweiterung des Betriebes die Flächen zu er-
werben. Sollte diese Erweiterungsmöglichkeit nicht eingeräumt werden können, so hat die Firma be-
reits signalisiert, Köln möglicherweise zu verlassen. Die Fläche weist sehr hohe Bodenbelastungen 
auf und muss entsprechend saniert werden. Die Sanierung kann im Zuge der Aufsiedelung erfolgen.

Anlage 3 Auszug Niederschrift zu AN 0793 2021

4396 Zeichen

Der Bezirksbürgermeister Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Geschäftsführung 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum:  06.05.2021 
Niederschrift 
über die Videokonferenz der Bezirksvertretung Nippes am Donnerstag, dem 
29.04.2021, 17:30 Uhr bis 20:55 Uhr. 
Anwesend: 
Mitglieder der Bezirksvertretung 
Siebert, Diana, Bezirksbürgermeisterin Dr. GRÜNE  
Meier, Jörn Henning Frederic SPD  
Urmetzer, Marc André FDP  
Beckhaus, Max GRÜNE  
Ertin, Deniz GRÜNE  
Spieß, Robert GRÜNE  
Thelen, Horst GRÜNE  
Vogel, Sandra GRÜNE  
Bitzhenner, Carsten SPD  
Klasen, Frank SPD  
Pinnen, Maximilian SPD  
Schmitz, Christoph CDU  
Preuss, Kerstin CDU  
Frank, Markus DIE LINKE  
Leitterstorf, Luca AfD  
Schlieper, Bela Lorenz GUT  
Duman, Bilgin DIE PARTEI  
Feuser, Inga KLIMA FREUNDE  
Ratsmitglieder mit beratender Stimme, § 36 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung 
NRW 
Erkelenz, Martin CDU  
Heinen, Ralf, Bürgermeister Dr. SPD  
Hölzing, Bärbel Grüne  
Oedingen, Erika SPD  
Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter 
Pfingsthorn, Burkhard, Dr.  
Presse 
Zuschauer 
Es fehlen:

Niederschrift über die Videokonferenz der Bezirksvertretung Nippes am 29.04.2021 
 - 2 - 
Mitglieder der Bezirksvertretung 
Hanna, Daniel CDU entschuldigt 
Ratsmitglieder mit beratender Stimme, § 36 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung 
NRW 
Elster, Ralph, Bürgermeister Dr. CDU entschuldigt 
Glashagen, Jennifer Volt  
Görzel, Volker FDP  
Hock, Michael Die PARTEI  
Jäger, Christiane SPD  
Kessing, Ulrike GRÜNE  
Richter, Manfred GRÜNE  
Rudolph, Floris GRÜNE  
Sterck, Ralph FDP  
Syndicus, Karina GUT Köln  
Weisenstein, Michael DIE LINKE  
Yazicioglu, Dilan GRÜNE  
 
 
 
 
Zu Beginn stellt Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert Herrn Robert Spieß als 
neues Mitglied der Bezirksvertretung Nippes vor. 
Anschließend wird vereinbart, dass Nachfragen zu TOP 7 und TOP 10.2 schriftlich 
bei der Geschäftsführung eingereicht werden können und nur die Tagesordnungs-
punkte 8, 9 und 10.1 behandelt werden. 
Von einer Besprechung der Tagesordnungspunkte 8.1.1, 8.1.4, 9.1.1, 9.1.7, 9.1.11, 
9.1.13 und 9.1.4 wird abgesehen. 
 
 
 
Tagesordnung 
I. Öffentlicher Teil 
1. Einwohnerfragestunde 
1.1 Einwohnerfragestunde zum Thema "Anträge auf verkehrsberuhigende Maß-
nahmen wegen Lärms im Bezirk Nippes" 
1.2 Einwohnerfragestunde zum Thema "Überwachung des ruhenden Verkehrs" 
2. Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung des 
Landes Nordrhein-Westfalen

Niederschrift über die Videokonferenz der Bezirksvertretung Nippes am 29.04.2021 
 - 19 - 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU, AfD und der PARTEI befürwortet. 
8.2 Vorschläge und Anregungen gemäß § 37 Absatz 5 der Gemeindeord-
nung des Landes Nordrhein-Westfalen 
8.2.1 Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstra-
ße als Grünfläche  
- Gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken, FDP, GUT und Klima 
Freunden - 
AN/0793/2021 
Die Anregung von Herrn Pinnen, dem SV Blau Weiß Rot solle die bisherige Golf-
platzfläche wieder zu gleichen Konditionen verpachtet werden und ggf. laufende oder 
avisierte Verhandlungen mit möglichen Interessenten seien nicht fortzuführen, wurde 
bei Enthaltung der PARTEI mehrheitlich mit den Stimmen von Grünen, Linken, FDP, 
GUT und Klima Freunden abgelehnt. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Stadtentwicklungsausschuss, den Liegen-
schaftsausschuss und den Rat der Stadt Köln auf, den Erhalt der Grünfläche mit den 
dort vorhandenen Biotopen (u. a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) auf der derzeit 
als Golfplatz genutzte Fläche (zwischen Neusser Landstraße im Westen, 
Geestemünder Straße im Süden, Ekol lojistik NIEHL im Osten und Infineum GmbH & 
Co. im Norden) sicherzustellen und zu diesem Zweck die Fläche nicht zu versiegeln 
und nicht zu verkaufen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen. 
9. Verwaltungsvorlagen 
9.1 Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Lan-
des Nordrhein-Westfalen 
9.1.1 Bezirksorientierte Mittel für den St. Martinsumzug in Mauenheim 
0836/2021 
Der Tagesordnungspunkt wird nicht behandelt. 
9.1.2 Vergabe bezirksorientierter Mittel an die Paria-Stiftung 
0838/2021 
Herr Beckhaus schlägt vor, den Antrag mit 2.300,-- EUR zu bezuschussen. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, dass Projekt „Aus dem Netz ins Grüne“ der

Anlage 6

7388 Zeichen

Anlage 6 
 
Mit Mail vom 29.Oktober haben sich die Einwender an die Geschäftsstelle für Anregungen und 
Beschwerden mit nachfolgendem Inhalt gewandt. Da sich der Inhalt der Mail auf die laufende 
Beschlussvorlage bezieht, wird die Einwendung als Anlage in den Beschlusslauf eingebracht. 
 
 
Von: Natur für Nippes [    
Gesendet: Freitag, 29. Oktober 2021 11:26 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Beschwerde 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
wir legen Beschwerde ein: 
 
Nach dem Willen der Stadtverwaltung soll bzw. sollte der SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. (SV BWR) 
bereits Ende Oktober 2021 einen großen Teil der von der Stadt gepachteten Grünfläche mit Biotop 
und kleinem Golfplatz an der Neusser Landstraße räumen. Laut Beschlussvorlage für die 
Entscheidung im Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 (Vorlagen Nr. 2361/2021, 
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102470
 ) handele es sich um ein 
planungsrechtlich gesichertes Industriegebiet. Es fänden bereits Gespräche der Wirtschaftsförderung 
mit einem benachbarten Unternehmen darüber statt, zur Erweiterung des Betriebes die Flächen zu 
erwerben. 
 
 Damit lehnt die Verwaltung jedoch einen Beschluss der Bezirksvertretung Köln-Nippes (BV 5) vom 
30.04.2021 ab, die die Ausschüsse für Liegenschaft und Stadtentwicklung sowie den Rat der Stadt 
Köln per Dringlichkeitsentscheidung aufgefordert hatte, den Erhalt der Grünfläche mit den Biotopen 
auf der derzeit als Golfplatz genutzten Fläche sicherzustellen und zu diesem Zweck die Fläche nicht 
zu versiegeln und nicht zu verkaufen. 
 
Unsere Forderungen und Bitten an die Stadt Köln 
 
 Zustimmung zum Beschluss und Wunsch der Bezirksvertretung Nippes vom 30.04.2021 „Erhalt der 
Grünfläche mit den Biotopen auf der derzeit als Golfplatz genutzten Fläche …sicherzustellen und zu 
diesem Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu verkaufen. (Vorlagen-Nummer 
2122/2021 (https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102470
). 
Darüber hinaus möge die Stadt Köln die Fläche weiterhin dem SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. 
verpachten, verbunden mit dem Zweck, die Fläche nachhaltig in der derzeitigen Form als Grünanlage 
mit Biotop zu pflegen und als Sportanlage (derzeit Golf) zu nutzen. 
Zur Ausgestaltung und Umsetzung der Verpachtung und Nutzung bittet der SV Blau-Weiß-Rot von 
1922 e.V. um Aufnahme direkter und verbindlicher Gespräche mit den zuständigen Vertretern der 
Stadt mit dem Ziel, vereinsrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Belange der Stadt Köln und ggf. 
anderer von der Entscheidung Betroffener in Einklang zu bringen. 
 
Begründung 
 
Die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung ist in Zeiten von Klimanotstand in der Stadt Köln, 
Artenschutz und Gesundheitsförderung durch Sportangebote für uns Bürger und Bürgerinnen nicht 
nachvollziehbar und kontraproduktiv – warum? Das Gelände liegt zwischen Köln - Longerich und

- Niehl am Rande des Grüngürtels und Industriegebietes an der Neusser Landstraße und 
Geestemünder Straße. Es wurde im Laufe der letzten vier Jahrzehnte u.a. von engagierten 
Vereinsmitgliedern des SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. zu einem Biotop mit Möglichkeit zum Golf 
spielen entwickelt. Wo früher vier Öltanks standen (Vorratshaltung wg. Ölkrise Anfang der 70´iger 
Jahre), die früher zur Esso-Raffinerie gehörten, entstanden kleine Seen mit Inseln, auf denen 
Wasservögel ungestört brüten können, geschützt von breiten Streifen von Schilfrohr. In der 
natürlichen und weitgehend ungestörten Biosphäre mit Wasser, Pflanzen,40 Jahre alte Erlen und 
Birken sowie Grünflächen tummeln sich u.a. Frösche, Vögel und vielfältige Insektenarten. 
Insbesondere die dort gesichteten Kreuzkröten, Fledermäuse und Eisvögel sind „streng geschützt“ 
gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Quelle: 
https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe
 
aufgerufen am 24.10.2021/KL). Die Universität zu Köln unterhält auf dem Gelände eine 
Beobachtungstelle zur Zählung von Insekten. 
 
Durch den Plan der Stadtverwaltung würde dieser Lebensraum und diese „grüne Insel“ zerstört, denn 
neben der Bodenversiegelung sollen zumindest zwei der vier Seen zugeschüttet werden. Die negative 
Auswirkung auf den Klimaschutz bestätigt die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage 2361/2021 zum 
28.10.2021 selbst: Das industriell geprägte Gebiet werde weiter versiegelt und einer industriell / 
gewerblichen Nutzung zugeführt. Der Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhandenen Biotopen (u.a. 
Kleingewässer mit Uferstrukturen) könne hierdurch nicht gesichert werden. 
 
Warum nun will die Verwaltung einerseits ein seit nun 40 Jahren bestehendes und wachsendes 
Biotop gegen den Wunsch der Bezirksvertretung Köln-Nippes (BV 5) zerstören lassen, wenn 
andererseits der Rat der Stadt Köln am 09. Juli 2019 den "Klimanotstand" erklärt hat und damit 
bestätigt, dass die Eindämmung des Klimawandels in der städtischen Politik eine hohe Priorität 
besitzt und zukünftig bei allen Entscheidungen grundsätzlich zu beachten ist (
https://www.stadt-
koeln.de/artikel/69223/index.html), die Stadt Köln Fördergelder bei Entsiegelung und Begrünung zur 
Verfügung stellt (z.B. mit dem Programm GRÜN hoch 3 ), um im Stadtgebiet nicht nur die Wohn- und 
Lebensqualität, sondern auch das Stadtklima und die Umwelt zu verbessern (https://www.stadt-
koeln.de/artikel/67044/index.html ), die StEB Köln mit dem „Perspektivkonzept 2025“ das 
nachhaltige Ziel verfolgen, dass zukünftig kein unverschmutztes Regenwasser mehr in die öffentliche 
Kanalisation gelangt 
(https://www.stebkoeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Brosch%C3%BCren-
Ver%C3%B6ffentlichungen/LeitfadenMehrGruen_190918_web.pdf)? 
 
Bisher nicht öffentlich thematisiert wurden die Konsequenzen für den SV Blau-Weiß-Rot von 1922 
e.V. und seine Mitglieder in der Kölner Sportgruppe. Knapp 500 Mitglieder nutzen hier derzeit die 
Vereinsangebote (https://www.sv-blauweissrot.de/sportgruppe-koeln.html
) 
wie Angeln, Badminton, Bogenschießen, Fußball, Golf, Wirbelsäulengymnastik, Tennis, Tischtennis 
und Volleyball. Würde der Plan der Stadtverwaltung beschlossen und realisiert, die Fläche des 
Biotops mit Golfplatz anderweitig zu verpachten, würde der Verein rd. 200 Mitglieder und eine 
wesentliche Finanzierungsgrundlage verlieren! Um es klar zu sagen: damit wäre die Existenz der 
Sportgruppe Köln bedroht - ein herber Schlag für den Gesamtverein SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V., 
der im nächsten Jahr (2022) sein 100-jähriges Bestehen feiert. 
 
Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass die Stadtverwaltung in ihrer Beschlussvorlage zum 28.10.2021 
neben der Ablehnung dem Stadtentwicklungsausschuss der Stadt bereits zwei andere 
Lösungsalternativen skizziert, die aus unserer Sicht in die richtige Richtung gehen: Zustimmung zum 
o.g. Votum der Bezirksvertretung Nippes, die Grundstücksfläche nicht zu veräußern, und weiterhin 
dem „Golfclub“ zur Verfügung zu stellen bzw. die heutige Nutzung „Golfplatz“ planungsrechtlich 
durch Änderung des Bebauungsplanes abzusichern. Es scheint noch Hoffnung zu geben. 
 
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs der Beschwerde.

Mit freundlichen Grüßen 
 
Kathrin Rothenberg-Elder 
Natur für Nippes: Eine Kölner Bürgerinitiative 
ASP: Helene Elder, Janine Höffer, Kathrin Rothenberg-Elder T. 01724629072 
Insta: naturfuernippes

Anlage 1 DE der BV Nippes v. 30.04.2021

1586 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2122/2021 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstraße als Grünfläche 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-Pandemie 
unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann und somit einem Be-
schluss des Entscheidungsgremiums auf Ratsebene nichts im Wege steht. 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Stadtentwicklungsausschuss, den Liegenschaftsausschuss 
und den Rat der Stadt Köln auf, den Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhandenen Biotopen (u. a. 
Kleingewässer mit Uferstrukturen) auf der derzeit als Golfplatz genutzte Fläche (zwischen Neusser 
Landstraße im Westen, Geestemünder Straße im Süden, Ekol lojistik NIEHL im Osten und Infineum 
GmbH & Co. im Norden) sicherzustellen und zu diesem Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht 
zu verkaufen. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
30.04.2021    gez. Dr. Siebert  gez. Schmitz

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Auf die Begründung des Antrages AN/0793/2021 wird verwiesen.

Anlage 2 - Auszug BV Nippes 17.06.2021

843 Zeichen

Anlage 2 
 
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der BV Nippes vom 17.06.2021 
 
 
9.1.24 Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstra-ße als 
Grünfläche  
2122/2021  
Die Bezirksvertretung genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung vom 30.04.2021:  
Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Stadtentwicklungsausschuss, den Liegen-
schaftsausschuss und den Rat der Stadt Köln auf, den Erhalt der Grünfläche mit den dort 
vorhandenen Biotopen (u. a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) auf der derzeit als Golfplatz 
genutzte Fläche (zwischen Neusser Landstraße im Westen, Geestemünder Straße im 
Süden, Ekol lojistik NIEHL im Osten und Infineum GmbH & Co. im Norden) sicherzustellen 
und zu diesem Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu ver-kaufen.  
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig beschlossen.

Anlage 4

76 Zeichen

Golfplatzfläche auf dem ehemaligen Esso-Gelände 
Luftbild
Anlage 4
GI-Fläche

Beratungsverlauf (5)

09.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
18.11.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
22.11.2021 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
17.02.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2361/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.08.2021
Erstellt
17.06.2021 15:34