2361/2021
Beschluss der Bezirksvertretung Nippes per Dringlichkeit Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstraße als Grünfläche
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Anlage 5
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Golfplatzfläche auf dem ehemaligen Esso-Gelände Bebauungsplanauszug Anlage 5
Anlage 7 Auszug LiA 04.10.2021 öffentl. Teil
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Anlage 7 Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Christ Telefon: (0221) 221-36542 E-Mail: laura.christ@stadt-koeln.de Datum: 15.02.2022 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 04.10.2021 öffentlich 2.2 Beschluss der Bezirksvertretung Nippes per Dringlichkeit Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstraße als Grünfläche Vorlagen-Nummer 2122/2021 2361/2021 RM Frau Karadag beantragt, namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Vor- lage in die nächste Ausschusssitzung zurückzustellen, da sich hier noch Fragen er- geben hätten. RM Frau De Bellis-Olinger meldet Beratungsbedarf für die CDU-Fraktion an und be- tont, dass diese Vorlage aufgrund des Themas erst dann in den Wirtschaftsaus- schuss und Stadtentwicklungsausschuss gegeben werden soll, wenn sie ausführlich im Liegenschaftsausschuss beraten wurde. SB Frau Kirchmeyer möchte von der Verwaltung wissen, wie ein Sportclub in dem Industriegebiet entstehen konnte und ob dem Sportclub eine Alternative angeboten worden sei oder was mit dem Sportclub passiere. Auch möchte Sie wissen, ob die Firma sich erweitern möchte oder schon da sei. Zu- letzt fragt sie was mit den Seen auf dem Golfplatz passieren werde. SB Frau Kirchmeyer beantragt, namens der FDP-Fraktion, die Beschlussvorlage auch in den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün und in den Sportausschuss zu ge- ben. SB Frau Müller bedankt sich, namens der Volt-Fraktion, für die vorangegangenen Fragen. Sie bittet die Verwaltung um die Beantwortung. Anschließend möchte Sie von der Verwaltung wissen, ob es Ausgleichsflächen für den Sportclub gebe und was durch das Gewerbe geplant sei, das dort entstehen sol- le. In der Vorlage werde eine Bodenbelastung beschrieben. Hierzu möchte Sie wis- sen, was damit konkret gemeint sei. Auch möchte sie wissen, welche Gewerbesteuereinnahme hier geplant sei, wenn das Unternehmen weiterhin verbleibt und der Betrieb vergrößert werde. Als letztes möchte Sie wissen, wie groß die Fläche insgesamt sei, die von dem Betrieb bean- sprucht werden würde. Herr Kiefer erläutert, dass es sich um das Gelände der ehemaligen Esso-Raffinerie handle, die Ihre Spuren im Boden hinterlassen habe. Es hätte Sanierungen gegeben, die sich aber nach dem heutigen Kenntnisstand nicht als sehr erfolgreich gezeigt hät- ten. Sofern dadurch, dass in den benachbarten Bereichen noch erheblichen nach- träglichen Aufwand nötig gewesen sei, um dort eine Gefahr für das Grundwasser dauerhaft auszuschließen. Dieser Sportclub sei letztlich auch aus dieser Raffinerie heraus entstanden, eine Ein- richtung für Betriebssport gewesen und als die Stadt Köln von der Firma Esso das ganze Gelände, was nicht mehr in Betrieb ist, gekauft hat, habe auch dieser Golfclub eine eigene Fläche bekommen, auf der sich die Tennisplätze, dieser kleine Sport- platz und das Vereinsheim befinde. Der Sportclub habe mit der Stadt Köln einen Vergleich geschlossen, dass er in dem südlichen Zipfel diesen kleinen Übungs- Golfplatz betreiben könnte, aber sofort bereit sei diesen zu räumen, sobald die Stadt Köln ihren Bebauungsplan umsetzt, der dort Industrie vorsehe. Der Vergleich sei von 1993. Letztendlich ginge es bei der Nutzung die der Bebauungsplan, vorsehe, nur um die- sen südlichen Zipfel des Golfplatzes. Auf dem Luftbild sehe man drei kreisrunde Ge- wässer. Diese seien Auffangtassen von früheren Tanks. Davon sollen zwei in en Be- reich fallen, der jetzt anderweitig vergeben werden solle. Weiter erläutert Herr Kiefer, dass sie, bevor sie mit dem Unternehmen in die Gesprä- che gegangen seien, mit dem Sportclub in Kontakt getreten seien und ihm einen Ausweichplatz angeboten, der über eine Ausweisung im Bebauungsplan für einen Golfplatz verfügt. Der Sportclub habe dieses Angebot, den Golfclub zu verlagern, nicht in Anspruch genommen, sondern sich entschieden an Ort und Stelle zu bleiben. Der Sportclub habe den Vergleich von 1993 immer präsent gehabt, jedoch nicht im- mer erwähnt, dass er sich schon mal verpflichtet hatte, zu gehen wenn die Umnut- zung anstehe. Zu der genauen Planung mit dem Unternehmen sei Herr de Groot von der KölnBusi- ness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) besser im Bilde. Herr de Groot erklärt, dass das es ein bereits ansässiges Familienunternehmen sei, welches seinen Standort gerne erweitern würde. Doch er würde es nicht an dem Unternehmen selbst festmachen. Es gebe in Köln mittlerweile einen großen Mangel an GI-Flächen. Der Golfplatz habe bisher bestehen können, da erst andere Flächen vermarktet wurden, jetzt aber keine anderen Flä- chen mehr verfügbar seien. Somit würden sie diese Fläche jetzt gerne vermarkten wollen. Zudem erklärt Herr de Groot, dass das Unternehmen sich gerne erweitern würde und weggehen würde, wenn es keine Fläche zur Erweiterung angeboten bekäme. Abschließend führt er noch aus, dass es bestimmte Vergabekriterien gebe. Sie wür- den 7 Arbeitsplätze bei einem Verkauf von 1.000 qm² verlangen. Das Grundstück umfasse 30.000 qm², somit würden das 210 Vollzeitarbeitsplätze bedeuten. RM Frau De Bellis-Olinger dankt Herrn Kiefer für seine Ausführungen. Sie bittet die Verwaltung um einen Plan als Anlage. RM Frau Pakulat merkt an, dass die Vorlage zu wenig Informationen hätte. Es ginge hier um eine große Fläche und man bräuchte mehr Fakten, um solch eine Abwägung treffen zu können. Sie möchte wissen, wie der Name des Unternehmens ist an das die Fläche vergeben werden würde. Dies könne auch im nicht öffentlichen Teil nach- geholt werden. Sie hat ebenfalls die Bitte, genauere Pläne zu den Anlagen der Vor- lage hinzuzufügen. SB Frau Kirchmeyer bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Kiefer und wünscht sich, diese in Zukunft zur Begründung der Vorlage hinzuzufügen. Es sei un- bedingt notwendig, dass der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün die Vorlage eben- falls beraten kann. Herr Straub erläutert, dass die Vorlage ein Zwitter sei, also sowohl für den Stadtent- wicklungsausschuss als auch eine Vorlage für den Liegenschaftsausschuss initiiert von der Bezirksvertretung Nippes sei. Die erweiterten Unterlagen könnten zur Verfü- gung gestellt werden. Herr Schwark erklärt, dass zwei weitere Pläne wegen technischen Schwierigkeiten nicht hochgeladen werden konnten. Zu der Verlegung von Ausgleichsflächen erläu- tert er, dass die Meinung der Verwaltung sei, die Fläche zu veräußern, um den Zie- len des Bebauungsplanes zu folgen. Der Wunsch des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster sei gewesen, dass man den Bebauungsplan ändert, damit das Ziel der Planung eindeutig sei. Damit man keine Flächen für Industriegebiete verliere, sei die Überlegung so gewesen, dass Stellen, die an der Straße liegen und industriell genutzt werden könnten als Ausgleichsfläche genutzt werden könnten und somit im gleichen Plangebiet eine solche Fläche vorhanden sei. Dies müsste man im Einzelfall prüfen. Die Ausschussvorsitzende erklärt, dass nun mit der Verwaltung geklärt werden müsste, ob der Name des Unternehmens welches die Fläche erhalten soll, im nicht öffentlichen Teil genannt werden dürfte, da dies noch keine Verkaufsvorlage sei. Beigeordneter Herr Wolfgramm sagt zu, die Informationen im nicht öffentlichen Teil zur Verfügung stellen zu können. Die Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass es sich bei dieser Vorlage nur um die generelle Feststellung, dass es sich um ein GI-Gebiet handeln würde. Auch stellt sie die Frage, ob es zwingend notwendig sei, die Vorlage zur Beratung in den Aus- schuss Klima, Umwelt und Grün zu geben, da der Beigeordnete auch in dem Aus- schuss säße. RM Frau Pakulat bittet darum, dass die Vorlage erst im Liegenschaftsausschuss und zu einem späteren Zeitpunkt in den anderen Gremien beraten werde. SB Frau Kirchmeyer stimmt diesem Vorgehen zu. RM Herr Weisenstein weist auf die Beschlusslage aus der Bezirksvertretung Nippes hin. Diese sei eindeutig ökologisch, weniger wirtschaftlich motiviert. Somit sei es notwendig, dass der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün diese Vorlage ebenfalls berate. RM Frau Karadag empfiehlt die Vorlage auch dem Wirtschaftsausschuss zur Bera- tung vorzulegen, um eine sachgerechte Abwägung vornehmen zu können und die Interessen für die letzten GI-Gebiete einbringen zu können. Beigeordneter Herr Wolfgramm merkt an, dass der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün auch alle Unterlagen benötigen würde. Dies sei nicht möglich sicher zu stellen. Wenn die Vorlage in die nächste Sitzung zurückgestellt werden würde, könnte er Liegenschaftsausschuss die Vorlage auch in der nächsten Sitzung beschließen, die Vorlage an den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zu verweisen. Die Ausschussvorsitzende wird die Vorlage erneut im nicht öffentlichen Teil aufrufen. Beschluss: Nach einer Diskussion im öffentlichen Teil wurde die Beschlussvorlage in den nicht öffentlichen Teil geschoben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Schw Az Vorlagen-Nummer 2361/2021 Freigabedatum 30.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss der Bezirksvertretung Nippes per Dringlichkeit Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstraße als Grünfläche Vorlagen-Nummer 2122/2021 Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Dem Wunsch der Bezirksvertretung Nippes wird nicht entsprochen sondern die Fläche wird entspre- chend der Stellungnahme der Verwaltung entwickelt. Alternative I zur Stellungnahme der Verwaltung : Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem Votum der BV 5 und beauftragt die Verwaltung, die Grundstücksfläche nicht zu veräußern, sondern weiterhin dem Golfclub zur Verfügung zu stellen. Alternative II zur Stellungnahme der Verwaltung: Der Stadtentwicklungsausschuss folgt dem Votum der BV 5 und beauftragt die Verwaltung, die Grundstücksfläche nicht zu veräußern, sondern die heutige Nutzung „Golfplatz“ planungsrechtlich durch Änderung des B-Planes zu sichern. Zur Kompensation der GI-Flächenverluste sind nach Mög- lichkeit Ausgleichsflächen aus anderen Bereichen des Bebauungsplanes auf dieses Grundstück zu verlagern und die frei werdenden Ausgleichsflächen in Industriegebietsflächen umzuwandeln. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 Liegenschaftsausschuss 04.10.2021 Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Begründung zu: Alternative I + II zur Stellungnahme der Verwaltung: Innerhalb des industriell geprägten Gebiets wird der Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhandenen Biotopen (u. a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) gesichert. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung zu: Stellungnahme der Verwaltung: Das industriell geprägte Gebiet wird weiter versiegelt und einer industriell/ gewerblichen Nutzung zu- geführt. Der Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhandenen Biotopen (u. a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) kann hierdurch nicht gesichert werden. Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes hat per Dringlichkeit beschlossen, den Stadtentwicklungsausschuss, den Liegenschaftsausschuss und den Rat der Stadt Köln aufzufordern, den Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhandenen Biotopen (u. a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) auf der derzeit als Golfplatz genutzte Fläche (zwischen Neusser Landstraße im Westen, Geestemünder Straße im Süden, Ekol lojistik NIEHL im Osten und Infineum GmbH & Co. im Norden) sicherzustellen und zu diesem Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu verkaufen. Die Verwaltung hat den Wunsch der Bezirksvertretung geprüft und ist gemäß der nachstehenden Stellungnahme zu einem abweichenden Beschlussvorschlag gelangt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschluss der Bezirksvertretung 5 (Nippes) nicht zu folgen. Bei der Fläche handelt sich um ein planungsrechtlich gesichertes Industriegebiet für Betriebe mit ei- nem hohen Störgrad; diese stehen im Stadtgebiet nahezu nicht mehr zur Verfügung. Die Fläche ist erschlossen und somit bebaubar. Zurzeit finden Gespräche zwischen der Wirtschaftsförderung und einem benachbarten Unternehmen darüber statt, zur Erweiterung des Betriebes die Flächen zu er- werben. Sollte diese Erweiterungsmöglichkeit nicht eingeräumt werden können, so hat die Firma be- reits signalisiert, Köln möglicherweise zu verlassen. Die Fläche weist sehr hohe Bodenbelastungen auf und muss entsprechend saniert werden. Die Sanierung kann im Zuge der Aufsiedelung erfolgen.
Anlage 3 Auszug Niederschrift zu AN 0793 2021
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Der Bezirksbürgermeister Bezirksvertretung 5 (Nippes) Geschäftsführung Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 06.05.2021 Niederschrift über die Videokonferenz der Bezirksvertretung Nippes am Donnerstag, dem 29.04.2021, 17:30 Uhr bis 20:55 Uhr. Anwesend: Mitglieder der Bezirksvertretung Siebert, Diana, Bezirksbürgermeisterin Dr. GRÜNE Meier, Jörn Henning Frederic SPD Urmetzer, Marc André FDP Beckhaus, Max GRÜNE Ertin, Deniz GRÜNE Spieß, Robert GRÜNE Thelen, Horst GRÜNE Vogel, Sandra GRÜNE Bitzhenner, Carsten SPD Klasen, Frank SPD Pinnen, Maximilian SPD Schmitz, Christoph CDU Preuss, Kerstin CDU Frank, Markus DIE LINKE Leitterstorf, Luca AfD Schlieper, Bela Lorenz GUT Duman, Bilgin DIE PARTEI Feuser, Inga KLIMA FREUNDE Ratsmitglieder mit beratender Stimme, § 36 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung NRW Erkelenz, Martin CDU Heinen, Ralf, Bürgermeister Dr. SPD Hölzing, Bärbel Grüne Oedingen, Erika SPD Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter Pfingsthorn, Burkhard, Dr. Presse Zuschauer Es fehlen: Niederschrift über die Videokonferenz der Bezirksvertretung Nippes am 29.04.2021 - 2 - Mitglieder der Bezirksvertretung Hanna, Daniel CDU entschuldigt Ratsmitglieder mit beratender Stimme, § 36 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung NRW Elster, Ralph, Bürgermeister Dr. CDU entschuldigt Glashagen, Jennifer Volt Görzel, Volker FDP Hock, Michael Die PARTEI Jäger, Christiane SPD Kessing, Ulrike GRÜNE Richter, Manfred GRÜNE Rudolph, Floris GRÜNE Sterck, Ralph FDP Syndicus, Karina GUT Köln Weisenstein, Michael DIE LINKE Yazicioglu, Dilan GRÜNE Zu Beginn stellt Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert Herrn Robert Spieß als neues Mitglied der Bezirksvertretung Nippes vor. Anschließend wird vereinbart, dass Nachfragen zu TOP 7 und TOP 10.2 schriftlich bei der Geschäftsführung eingereicht werden können und nur die Tagesordnungs- punkte 8, 9 und 10.1 behandelt werden. Von einer Besprechung der Tagesordnungspunkte 8.1.1, 8.1.4, 9.1.1, 9.1.7, 9.1.11, 9.1.13 und 9.1.4 wird abgesehen. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 1.1 Einwohnerfragestunde zum Thema "Anträge auf verkehrsberuhigende Maß- nahmen wegen Lärms im Bezirk Nippes" 1.2 Einwohnerfragestunde zum Thema "Überwachung des ruhenden Verkehrs" 2. Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Niederschrift über die Videokonferenz der Bezirksvertretung Nippes am 29.04.2021 - 19 - Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU, AfD und der PARTEI befürwortet. 8.2 Vorschläge und Anregungen gemäß § 37 Absatz 5 der Gemeindeord- nung des Landes Nordrhein-Westfalen 8.2.1 Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstra- ße als Grünfläche - Gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken, FDP, GUT und Klima Freunden - AN/0793/2021 Die Anregung von Herrn Pinnen, dem SV Blau Weiß Rot solle die bisherige Golf- platzfläche wieder zu gleichen Konditionen verpachtet werden und ggf. laufende oder avisierte Verhandlungen mit möglichen Interessenten seien nicht fortzuführen, wurde bei Enthaltung der PARTEI mehrheitlich mit den Stimmen von Grünen, Linken, FDP, GUT und Klima Freunden abgelehnt. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Stadtentwicklungsausschuss, den Liegen- schaftsausschuss und den Rat der Stadt Köln auf, den Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhandenen Biotopen (u. a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) auf der derzeit als Golfplatz genutzte Fläche (zwischen Neusser Landstraße im Westen, Geestemünder Straße im Süden, Ekol lojistik NIEHL im Osten und Infineum GmbH & Co. im Norden) sicherzustellen und zu diesem Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu verkaufen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 9. Verwaltungsvorlagen 9.1 Entscheidungen gemäß § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Lan- des Nordrhein-Westfalen 9.1.1 Bezirksorientierte Mittel für den St. Martinsumzug in Mauenheim 0836/2021 Der Tagesordnungspunkt wird nicht behandelt. 9.1.2 Vergabe bezirksorientierter Mittel an die Paria-Stiftung 0838/2021 Herr Beckhaus schlägt vor, den Antrag mit 2.300,-- EUR zu bezuschussen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, dass Projekt „Aus dem Netz ins Grüne“ der
Anlage 6
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Anlage 6 Mit Mail vom 29.Oktober haben sich die Einwender an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden mit nachfolgendem Inhalt gewandt. Da sich der Inhalt der Mail auf die laufende Beschlussvorlage bezieht, wird die Einwendung als Anlage in den Beschlusslauf eingebracht. Von: Natur für Nippes [ Gesendet: Freitag, 29. Oktober 2021 11:26 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Beschwerde Sehr geehrte Damen und Herren, wir legen Beschwerde ein: Nach dem Willen der Stadtverwaltung soll bzw. sollte der SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. (SV BWR) bereits Ende Oktober 2021 einen großen Teil der von der Stadt gepachteten Grünfläche mit Biotop und kleinem Golfplatz an der Neusser Landstraße räumen. Laut Beschlussvorlage für die Entscheidung im Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 (Vorlagen Nr. 2361/2021, https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102470 ) handele es sich um ein planungsrechtlich gesichertes Industriegebiet. Es fänden bereits Gespräche der Wirtschaftsförderung mit einem benachbarten Unternehmen darüber statt, zur Erweiterung des Betriebes die Flächen zu erwerben. Damit lehnt die Verwaltung jedoch einen Beschluss der Bezirksvertretung Köln-Nippes (BV 5) vom 30.04.2021 ab, die die Ausschüsse für Liegenschaft und Stadtentwicklung sowie den Rat der Stadt Köln per Dringlichkeitsentscheidung aufgefordert hatte, den Erhalt der Grünfläche mit den Biotopen auf der derzeit als Golfplatz genutzten Fläche sicherzustellen und zu diesem Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu verkaufen. Unsere Forderungen und Bitten an die Stadt Köln Zustimmung zum Beschluss und Wunsch der Bezirksvertretung Nippes vom 30.04.2021 „Erhalt der Grünfläche mit den Biotopen auf der derzeit als Golfplatz genutzten Fläche …sicherzustellen und zu diesem Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu verkaufen. (Vorlagen-Nummer 2122/2021 (https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102470 ). Darüber hinaus möge die Stadt Köln die Fläche weiterhin dem SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. verpachten, verbunden mit dem Zweck, die Fläche nachhaltig in der derzeitigen Form als Grünanlage mit Biotop zu pflegen und als Sportanlage (derzeit Golf) zu nutzen. Zur Ausgestaltung und Umsetzung der Verpachtung und Nutzung bittet der SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. um Aufnahme direkter und verbindlicher Gespräche mit den zuständigen Vertretern der Stadt mit dem Ziel, vereinsrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Belange der Stadt Köln und ggf. anderer von der Entscheidung Betroffener in Einklang zu bringen. Begründung Die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung ist in Zeiten von Klimanotstand in der Stadt Köln, Artenschutz und Gesundheitsförderung durch Sportangebote für uns Bürger und Bürgerinnen nicht nachvollziehbar und kontraproduktiv – warum? Das Gelände liegt zwischen Köln - Longerich und - Niehl am Rande des Grüngürtels und Industriegebietes an der Neusser Landstraße und Geestemünder Straße. Es wurde im Laufe der letzten vier Jahrzehnte u.a. von engagierten Vereinsmitgliedern des SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. zu einem Biotop mit Möglichkeit zum Golf spielen entwickelt. Wo früher vier Öltanks standen (Vorratshaltung wg. Ölkrise Anfang der 70´iger Jahre), die früher zur Esso-Raffinerie gehörten, entstanden kleine Seen mit Inseln, auf denen Wasservögel ungestört brüten können, geschützt von breiten Streifen von Schilfrohr. In der natürlichen und weitgehend ungestörten Biosphäre mit Wasser, Pflanzen,40 Jahre alte Erlen und Birken sowie Grünflächen tummeln sich u.a. Frösche, Vögel und vielfältige Insektenarten. Insbesondere die dort gesichteten Kreuzkröten, Fledermäuse und Eisvögel sind „streng geschützt“ gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Quelle: https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe aufgerufen am 24.10.2021/KL). Die Universität zu Köln unterhält auf dem Gelände eine Beobachtungstelle zur Zählung von Insekten. Durch den Plan der Stadtverwaltung würde dieser Lebensraum und diese „grüne Insel“ zerstört, denn neben der Bodenversiegelung sollen zumindest zwei der vier Seen zugeschüttet werden. Die negative Auswirkung auf den Klimaschutz bestätigt die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage 2361/2021 zum 28.10.2021 selbst: Das industriell geprägte Gebiet werde weiter versiegelt und einer industriell / gewerblichen Nutzung zugeführt. Der Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhandenen Biotopen (u.a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) könne hierdurch nicht gesichert werden. Warum nun will die Verwaltung einerseits ein seit nun 40 Jahren bestehendes und wachsendes Biotop gegen den Wunsch der Bezirksvertretung Köln-Nippes (BV 5) zerstören lassen, wenn andererseits der Rat der Stadt Köln am 09. Juli 2019 den "Klimanotstand" erklärt hat und damit bestätigt, dass die Eindämmung des Klimawandels in der städtischen Politik eine hohe Priorität besitzt und zukünftig bei allen Entscheidungen grundsätzlich zu beachten ist ( https://www.stadt- koeln.de/artikel/69223/index.html), die Stadt Köln Fördergelder bei Entsiegelung und Begrünung zur Verfügung stellt (z.B. mit dem Programm GRÜN hoch 3 ), um im Stadtgebiet nicht nur die Wohn- und Lebensqualität, sondern auch das Stadtklima und die Umwelt zu verbessern (https://www.stadt- koeln.de/artikel/67044/index.html ), die StEB Köln mit dem „Perspektivkonzept 2025“ das nachhaltige Ziel verfolgen, dass zukünftig kein unverschmutztes Regenwasser mehr in die öffentliche Kanalisation gelangt (https://www.stebkoeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Brosch%C3%BCren- Ver%C3%B6ffentlichungen/LeitfadenMehrGruen_190918_web.pdf)? Bisher nicht öffentlich thematisiert wurden die Konsequenzen für den SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. und seine Mitglieder in der Kölner Sportgruppe. Knapp 500 Mitglieder nutzen hier derzeit die Vereinsangebote (https://www.sv-blauweissrot.de/sportgruppe-koeln.html ) wie Angeln, Badminton, Bogenschießen, Fußball, Golf, Wirbelsäulengymnastik, Tennis, Tischtennis und Volleyball. Würde der Plan der Stadtverwaltung beschlossen und realisiert, die Fläche des Biotops mit Golfplatz anderweitig zu verpachten, würde der Verein rd. 200 Mitglieder und eine wesentliche Finanzierungsgrundlage verlieren! Um es klar zu sagen: damit wäre die Existenz der Sportgruppe Köln bedroht - ein herber Schlag für den Gesamtverein SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V., der im nächsten Jahr (2022) sein 100-jähriges Bestehen feiert. Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass die Stadtverwaltung in ihrer Beschlussvorlage zum 28.10.2021 neben der Ablehnung dem Stadtentwicklungsausschuss der Stadt bereits zwei andere Lösungsalternativen skizziert, die aus unserer Sicht in die richtige Richtung gehen: Zustimmung zum o.g. Votum der Bezirksvertretung Nippes, die Grundstücksfläche nicht zu veräußern, und weiterhin dem „Golfclub“ zur Verfügung zu stellen bzw. die heutige Nutzung „Golfplatz“ planungsrechtlich durch Änderung des Bebauungsplanes abzusichern. Es scheint noch Hoffnung zu geben. Ich bitte um Bestätigung des Eingangs der Beschwerde. Mit freundlichen Grüßen Kathrin Rothenberg-Elder Natur für Nippes: Eine Kölner Bürgerinitiative ASP: Helene Elder, Janine Höffer, Kathrin Rothenberg-Elder T. 01724629072 Insta: naturfuernippes
Anlage 1 DE der BV Nippes v. 30.04.2021
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2122/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstraße als Grünfläche Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung für die Dringlichkeit: Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-Pandemie unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann und somit einem Be- schluss des Entscheidungsgremiums auf Ratsebene nichts im Wege steht. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Stadtentwicklungsausschuss, den Liegenschaftsausschuss und den Rat der Stadt Köln auf, den Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhandenen Biotopen (u. a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) auf der derzeit als Golfplatz genutzte Fläche (zwischen Neusser Landstraße im Westen, Geestemünder Straße im Süden, Ekol lojistik NIEHL im Osten und Infineum GmbH & Co. im Norden) sicherzustellen und zu diesem Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu verkaufen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 30.04.2021 gez. Dr. Siebert gez. Schmitz 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Auf die Begründung des Antrages AN/0793/2021 wird verwiesen.
Anlage 2 - Auszug BV Nippes 17.06.2021
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Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der BV Nippes vom 17.06.2021 9.1.24 Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstra-ße als Grünfläche 2122/2021 Die Bezirksvertretung genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung vom 30.04.2021: Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Stadtentwicklungsausschuss, den Liegen- schaftsausschuss und den Rat der Stadt Köln auf, den Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhandenen Biotopen (u. a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) auf der derzeit als Golfplatz genutzte Fläche (zwischen Neusser Landstraße im Westen, Geestemünder Straße im Süden, Ekol lojistik NIEHL im Osten und Infineum GmbH & Co. im Norden) sicherzustellen und zu diesem Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu ver-kaufen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 4
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Golfplatzfläche auf dem ehemaligen Esso-Gelände Luftbild Anlage 4 GI-Fläche
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2361/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.08.2021
- Erstellt
- 17.06.2021 15:34