Mandari Insight

3901/2018

Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 06.12.2018

Mitteilung Ausschuss 27.11.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.12.2018, TOP 8.1

Bericht des Jobcenter Köln Anlage 1 KFL Jahresbericht 2017

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Bericht des Jobcenter Köln Anlage 2 Ergebnismonitoring Oktober 2018

· application/pdf

Ansehen

TOP 8.2 Bericht des Jobcenter Köln

· application/pdf

Ansehen

Bericht des Jobcenter Köln Anlage 1 KFL Jahresbericht 2017

102777 Zeichen

Die kommunalen 
Eingliederungsleistungen 
 
Jahresbericht 2017

2 
 
 
Inhalt 
 
1 Vorwort    3 
2 Blitzlicht    5 
3 Zahlen, Daten, Fakten    7 
4 Angebote  10 
4.1 Angebote der Kinderbetreuung nach § 16a Nr. 1 SGB II ............................................... 10 
4.2 Angebote der Schuldnerberatung nach § 16a Nr. 2 SGB II ........................................... 12 
4.3 Angebote der psychosozialen Betreuung nach §16a Nr. 3 SGB II ................................ 16 
 
4.3.1 Allgemeine psychosoziale Betreuung ................................................................ 17 
4.3.2 Frauenspezifische Angebote und Angebote für Erziehende .............................. 21 
4.3.3 Angebote im Rahmen des Gewaltschutzes ....................................................... 23 
4.3.4 Psychosoziale Betreuung als flankierende Hilfe in Arbeitsgelegenheiten ......... 24 
 
4.4 Angebote der Suchtberatung nach § 16a Nr. 4 SGB II .................................................. 26 
 
5 Fallbeispiele aus dem Bereich der kommunalen Eingliederungsleistungen                                                                                       
gemäß § 16a SGB II  28 
 
 
              Übersicht der Angebote nach § 16a SGB II in Köln  35

3 
 
1 Vorwort 
 
Der Mensch steht im Mittelpunkt. 
 
Dieser fest verankerte Leitsatz des Jobcenter  Köln erstreckt sich auch auf die kommunalen 
Eingliederungsleistungen. 
 
Viele Menschen im Leistungsbezug nach  SGB II 1  sahen sich in 2017 - wie bereits in den 
vergangenen Jahren - großen Herausforderungen gegenübergestellt. Insbesondere  durch die 
Digitalisierung der Gesellschaft, weitere technologische Fortschritte, rasante Veränderungen 
in der Bildungs - und Arbeitswelt . A ber auch durch Veränderungen und Ambivalenzen im 
Rahmen des sozialen Wandels. 
 
Die Mentalität und Haltung  vieler Kundinnen und Kunden war zu Beginn  ihrer Teilnahme an 
Angeboten gemäß §16a SGB II von Hilflosigkeit, Frustration, mitunter sogar von Resignation 
geprägt. Oft waren diese Menschen an einem Punkt in ihrem Leben angelangt, an dem sie 
sich überfordert fühlten. Einem Punkt, an dem sie keine Lösungsansätze für ihre oft vielfältigen 
Probleme fanden und keine Perspektiven für ihre Lebenswelt oder gar ihre berufliche 
Entwicklung erkannten. 
 
Menschen dort abzuholen, wo sie stehen, sie in den Mittelpunkt des Beratungsprozesses zu 
stellen, ist für die erfolgreiche berufliche und soziale Integration notwendig und wichtig. Hier 
setzen die kommunalen Eingliederungsleistungen an. Charakteristisch für diese Leistungen 
ist, dass sie eine ganzheitliche und umfassende Betreuung bei der Eingliederung in Arbeit 
ermöglichen. 
 
Mithin eröffnen, flankieren und unterstützen diese Angebote passgenau den individuellen Weg 
der Kundinnen und Kunden des Jobcenter. In Köln kann dabei auf ein umfassendes und 
bewährtes Portfolio sozialintegrativer Angebote zurückgegriffen werden. 
 
Ein Portfolio, worin die intensive Zusammenarbeit von Jobcenter und Kommune für die 
hilfesuchenden Menschen in Köln zum Ausdruck kommt.  Die Stadt stellt dem Jobcenter ein 
Budget für kommunal flankierende Leistungen zur Verfügung. Im anschließenden Planungs- 
und Umsetzungsprozess erfolgt eine fortlaufende und enge Abstimmung.  
 
Auch dies gewährleistet die effektive Verzahnung von Arbeitsmarkt – und Sozialpolitik in Köln. 
 
Die Stadt und das Jobcenter sind von der Wirkung und dem Nutzen dieser Leistungen für die 
Kölner Bürgerinnen und Bürger überzeugt.  
 
2017 waren in Köln rund 118.000 Menschen auf die Hilfen nach dem SGB II angewiesen - 
nahezu 13 % der Kölner Bürgerinnen und Bürger.  Rund 11.600 Menschen nahmen im 
Berichtsjahr kommunale E ingliederungsleistungen in Anspruch, d.h. jede(r) 10. 
Leistungsempfänger*in konnte partizipieren. 
 
Das im städtischen Haushaltsplan 2016/17 eingestellte Finanzbudget für  diese Leistungen ermöglichte 
nicht nur die Fortführung der Vielfalt an Angeboten und i nsofern die spezifische Unterstützung der 
Kundinnen und Kunden. Auch die bedarfsgerechte Ausweitung frauenspezifischer Angebote war in 2017 
erstmals möglich.  
 
                                                
1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch

4 
 
Gleichwohl sind die Bedarfe weiterhin hoch. Und auch wenn diese Angebote oftmals  keine un-
mittelbaren Integrationserfolge  erwirken, erzielen sie Wirkungen, die für den Beratungs - und 
Integrationsprozess wesentlich sind: Die Teilnehmenden entdecken neue Perspektiven, gewin-
nen an Zuversicht und Motivation und erarbeiten individuelle Lösungsansätze. 
 
So komplex die Problemlagen und Voraussetzungen sind, mit denen die Teilnehmenden die 
flankierenden Hilfen in Anspruch nehmen, so verschieden sind die Wirkungen, die erzielt wer-
den. 
 
Insofern stellt d ieser Jahresbericht nicht allein  die statistischen Daten , Ergebnisse und 
Entwicklungen im Rahmen der im Jahre 201 7 erbrachten Angebote kommunaler 
Eingliederungsleistungen gemäß § 16a Nr. 1 - 4 SGB II dar. 
 
Vielmehr illustriert e ine Auswahl an  Fallbeispielen aus diesen Angeboten die Bandbreite an 
Bedingungen und Wirkungen im Rahmen der kommunalen Eingliederungsleistungen. 
 
Eine Übersicht des gesamten Portfolio der Angebote gemäß §16a SGB II in Köln ist dem 
Anhang zu entnehmen.  
 
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Olaf Wagner       
Geschäftsführer      
des Jobcenter Köln

5 
 
2 Blitzlicht  
 
Finanzbudget 
 
 
Der Haushaltsplan der Stadt Köln für 2016/2017 sah in Bezug auf die kommunalen Eingliede-
rungsleistungen folgende Haushaltsansätze für das Jahr 2017 vor: 
  
§ 16a Nr. 1 SGB II (Kinderbetreuung): 172.550 € 
§ 16a Nr. 2 SGB II (Schuldnerberatung): 2.100.000 € 
§ 16a Nr. 3 SGB II (Psychosoziale Betreuung): 2.673.815 € 
§ 16a Nr. 4 SGB II (Suchtberatung): 344.889 € 
 
Gesamtsumme: 5.291.254 € 
 
 
Anzahl der Teilnehmenden  
 
Mit den flankierenden Leistungen  nach § 16a SGB  II wurden insgesamt 11.620 Menschen 
erreicht.  
 
Die Anzahl der Teilnehmenden je Bereich gliedert sich auf die einzelnen Bereiche wie folgt 
auf: 
 
§ 16a Nr. 1 SGB II (Kinderbetreuung): 80 Teilnehmende 
§ 16a Nr. 2 SGB II (Schuldnerberatung): 4.882 Teilnehmende 
§ 16a Nr. 3 SGB II (Psychosoziale Betreuung): 6.198 Teilnehmende 
§ 16a Nr. 4 SGB II (Suchtberatung): 460 Teilnehmende 
 
Gesamtsumme:  11.620 Teilnehmende 
 
 
Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr  
 
Statistische Daten 
 
Im Vergleich zum Vorjahr weisen einzig die statistischen Daten in Bezug auf die Dauer der 
Beratungsprozesse erheblichere Veränderungen auf:  
 
Dauer der Beratung 2016 2017 
   
6 bis 12 Monate 14,97 % 15,21 % 
Mehr als 12 Monate   8,10 % 10,26 % 
 
Der Anstieg der Beratungsdauer korrespondiert mit den zunehmend komplexeren Problemla-
gen und Vermittlungshemmnissen. Es beansprucht Zeit, diese zu eruieren, zu priorisieren und 
adäquate Lösungsansätze zu entwickeln. Hinzu kommt, dass 40% der Teilnehmenden bereits

6 
 
über zwei Jahre arbeitslos waren und d ie dauerhafte Exklusion vom Arbeitsmarkt häufig mit  
einer Verschärfung bzw. Verste tigung der ohnehin bestehenden Problem - und Lebenslagen 
einhergeht.  
In diesen oftmals von Mutlosigke it, Frustration und Skepsis geprägten Situationen muss für 
den weiteren Beratungs- und Unterstützungsprozess zunächst eine Vertrauensbasis geschaf-
fen werden. Je komplexer die Problemlagen sind, je länger diese bereits andauern, desto 
mehr Zeit benötigt speziell die (An-)Bindung der Kundinnen und Kunden. 
 
Portfolio der Angebote 
 
Da der Anteil der Teilnehmenden ohne Berufsausbildung bzw. ohne Schulabschluss in den 
letzten Jahren konstant hoch war und das Thema „Grundbildung“ auch in Köln zunehmend an 
Bedeutung gewann, wurde zum 01.07.2017 ein neues Projekt implementiert: 
 
Ein im Sozialraum Meschenich verortetes Projekt für sozial benachteiligte Jugendliche und 
junge Erwachsene bis maximal 30 Jahre. Es soll den Erwerb bzw. die Entwicklung u nd Ver-
tiefung im Kontext der sogenannten „Grundbildung“ ermöglichen: Hierzu zählen neben  
Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeiten auch Kompetenzen in den Grunddimensionen kultu-
reller und gesellschaftlicher Teilhabe wie beispielsweise Grundfähigkeiten im IT -Bereich, in 
der Gesundheitsbildung, in der finanziellen Grundbildung sowie soziale Grundkompetenzen.  
 
Defizite in der „Grundbildung“ erschweren bzw verhindern die Integration zum Ausbildungs - 
und Arbeitsmarkt, auch zur gesellschaftlichen Teilhabe, oft erheblich. Das Projekt soll vor Ort, 
unmittelbar in der Lebenswelt der jungen Menschen, eine unbürokratische, niederschwellige 
und effektive Hilfe- und Betreuungsstruktur bieten. Zudem beinhaltet es eine Clearing-funktion 
und wenn erforderlich, die Überleitung in weiterführenden Beratungs- und Unterstützungsan-
gebote 
 
 
Wirkungen der kommunalen Eingliederungsleistungen 
 
Grundsätzlich werden im Rahmen der Angebote gemäß §16a SGB II vielfältige Veränderun-
gen erreicht. Um perspektivisch die Eingliederung in das Erwerbsleben zu ermöglichen, steht 
jedoch zumeist die Stabilisierung der Kundinnen und Kunden in ihren unterschiedlichen Prob-
lem- und Belastungslagen im Fokus. 
 
Gleichwohl konnten mit den kommunalen Eingliederungsleistungen auch integrative Erfolge 
erzielt werden: 
 
Im Bereich der psychosozialen Betreuung und im Bereich der Suchtberatung konnten jeweils 
9% der Teilnehmenden eine Ausbildung, Qualifizierung oder Arbeit aufnehmen.  
Mit Hilfe der Angebote im Bereich der Kinderbetreuung wurden 12% der Teilnehmenden  bei 
der Aufnahme bzw. der Ausübung einer Ausbildung, Qualifizierung oder Arbeit unterstützt.   
 
Die Schuldnerberatung gemäß § 16a Nr. 2 SGB II dient dem Abbau und der Vermeidung einer 
Überschuldung. Sie zielt dabei vor allem auf die Vermeidung bzw. die Überwindung laufender 
Hilfebedürftigkeit ab. Gerade auch im Hinblick auf den Eingliederungsprozess erwerbsloser 
Personen ist die Schuldnerberatung eine unverzichtbare Hilfe zur Stab ilisierung und Verbes-
serung der persönlichen Lebenssituation und zum Abbau von Vermittlungshemmnissen.

7 
 
69% der Beratungsfälle im Rahmen der  Budget- und Schuldnerberatung im Jobcenter Köln 
konnten im Jahr 2017 mit der Überwindung des  Vermittlungshemmnisses „Schulden“ abge-
schlossen werden. 
Die Vermeidung des SGB II-Leistungsbezuges gelang in 24 % der Beratungsfälle. In 8 % der 
Beratungsfälle konnte der SGB II -Leistungsbezug gemindert, in 8 % sogar überwunden wer-
den. 
 
Punkt 4 dieses Jahresberichtes umfasst detailliertere Darstellungen der erzielten Wirkungen. 
3 Zahlen, Daten, Fakten 
Gemäß der vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik veröffentlichten  
„Kölner Stadtteilinformation“ für das Jahr 201 7 ist die Kölner Bevölkerung in diesem Jahr auf 
1.084.795 Einwohner*innen gestiegen.  
 
Im Dezember 2017 erhielten gemäß der Bundesagentur für Arbeit 117.862 Kölner Bürgerin-
nen und Bürger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch So-
zialgesetzbuch (SGB II). 
 
 
 
 
Die Analyse der Kundenstruktur basiert auf der  sogenannten „Integrationsprognose“: Sie ist 
das Ergebnis der vermittlerischen Einschätzung zur Mark tnähe der Kundinnen und Kunden . 
Hierbei wird wie folgt unterschieden: 
 
 Marktnah: Eine Integration ist innerhalb von 6 Monaten zu erwarten (Hierunter fallen 
die früheren Markt-, Aktivierungs- und Förderprofile).

8 
 
 Nicht marktnah: Eine Integration wird voraussichtlich erst nach mehr als 6 Monaten 
gelingen (Hierunter fallen die früheren Entwicklungs-, Stabilisierungs- und Unterstüt-
zungsprofile). 
 
 Die sonstigen Profillagen „Zuordnung nicht erforderlich“ und "Integriert, aber hil-
febedürftig“ (Hierunter fallen beispielweise Kundinnen und Kunden, die bereits be-
ruflich integriert, aber noch hilfebedürftig sind. Oder solche, bei denen aktuell kein 
Handlungsbedarf besteht, weil beispielsweise eine Familienangehörige/ein Familien-
angehöriger gepflegt wird.) 
 
Die Kundenstruktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter Köln stellte sich 
im Dezember 2017 wie folgt dar: 
 
 
 
Der Anteil der Kundinnen und Kunden, bei welchen eine Integration frühstens nach 6 Monaten 
erwartet wurde, lag somit - wie im Vorjahr - bei über 50%. 
 
Eine Integrationsprognose „nicht marktnah“ impliziert Handlungsstrategien bzw. Strategiebün-
del, welche zumeist auf mehreren Handlungsbedarfen basieren.  
Zwar können und werden kommunale Eingliederungsleistungen im Rahmen sämtlicher Klas-
sifikationen erbracht, gleichwohl indiziert die Prognose „nicht marktnah“ oftmals mehrere bzw. 
komplexere vermittlungshemmende Kriterien. Dazu gehören insbesondere fehlende oder ge-
ringe schulische und berufliche Qualifikationen, sprachliche Defizite, gesundheitliche Ein-
schränkungen, ein höheres Lebensalter, aber auch die alleinige Erziehungsverantwortung . 
 
Im Jahr 2017 nahmen 11.620 Kundinnen und Kunden kommunale Eingliederungsleistungen 
in Anpruch (2016: 11.263 Teilnehmende).  
 
Die nachfolgenden  statistische Daten in Bezug auf die Teilnehmenden verdeutlichen 
die strukturellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen.

9 
 
  
2016 
 
2017 
Alter 
- unter 25 
- 25 bis 44 
- 45 bis 64 
- ohne Angaben 
 
12 % 
52 % 
32 % 
  4 % 
 
10 % 
52 % 
37 % 
  1 % 
Nationalität 
- Deutschland 
- Türkei 
- Europa 
- GUS 
- Sonstige 
- ohne Angaben 
 
46 % 
13 % 
12 % 
  4 % 
24 % 
  1 %  
 
46 % 
14 % 
10 % 
  7 % 
22 % 
   1 % 
Migrationshintergrund 62 % 63 % 
Haushaltssituation 
- alleinstehend 
- 2 Personen 
- 3 Personen 
- 4 Personen und mehr 
- ohne Angaben 
 
39 % 
20 % 
18 % 
21 % 
  2 % 
 
39 % 
20 % 
17 % 
22 % 
  2 % 
Alleinerziehend 22 % 20 % 
Schulbildung 
- Hauptschulabschluss 
- Fachoberschulreife 
- Fachhochschulreife 
- ohne Schulbildung 
- nicht alphabetisiert 
- ohne Angaben 
 
31 % 
15 % 
13 % 
28 % 
  3 % 
10% 
 
29 % 
14 % 
13 % 
30 % 
  4% 
10% 
Berufsausbildung 
- ohne/nicht abgeschlossene 
Berufsausbildung/Studium 
- abgeschlossene Berufs- 
ausbildung/Studium 
- ohne Angaben 
 
58 % 
 
30 % 
 
12 % 
 
 
60 % 
 
30 % 
 
10 % 
Dauer der Arbeitslosigkeit 
- bis 1 Jahr 
- > 1 Jahr 
- > 2 Jahre 
- ohne Angaben 
 
33 % 
11 % 
40 % 
16 % 
 
31 % 
13 % 
41 % 
15 %

10 
 
Das Budget für Leistungen gemäß § 16a SGB II stellte sich in den Jahren 2010 bis 2017 wie 
folgt dar: 
 
 
4 Angebote 
4.1 Angebote der Kinderbetreuung nach § 16a Nr. 1 SGB II  
Das Angebot der Kinderbetreuung wird in den Projekten „M.I.m.i.K. – M.iteinander I.ntegration 
m.eistern i.n K.öln“, „Xenia“ und „BiSKids, Betreuung im Stadtteil – Kids in Mülheim“ vorgehal-
ten.  
Ziele dieser Angebote sind insbesondere die Sicherstellung der Betreuung in Notsituationen 
bzw. während der Teilnahme am Projekt oder der Arbeitsgelegenheit, die Organisation einer 
Regelbetreuung sowie Hilfestellung im Rahmen der Kinderbetreuung und –erziehung. 
 
Exemplarisch werden die Ergebnisse des Angebots „BiSKids“ dargestellt.

11 
 
BiSKids 
 
Ziel des stadtteil- und sozialraumorientierten Projekts „BiSKids“ ist es, ein kurzfristiges und 
flexibles Kinderbetreuungsangebot für Arbeitssuchende, in Arbeit vermittelte Personen sowie 
für Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.  
Im Projekt selbst werden SGB II -Leistungsbezieher/-innen mit erzieherischem, 
kinderpflegerischem oder pädagogischem Hintergrund im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit  
gemäß § 16 d SGB II (AGH) entsprechend ihren Fähigkeiten im Kinderbetreuungsservice  
eingesetzt. 
 
Im Berichtsjahr  bearbeitete „BiSKids“ rund 60  Anfragen von  Kundinnen und Kunden des 
Jobcenter Köln sowie von Eltern im Stadtteil . 49 Eltern bzw. Alleinerziehende wurden  
nachhaltig bei der Arbeitsaufnahme, Qualifizierung sowie beim Erhalt ihrer Arbeit unterstützt.  
Neben Hol- und Bringdiensten, Ferien -, Randzeiten - und Übermittagsbetreuungen gehörte 
auch die Vermittlung in weiterführende Angebote der Kinderbetreuung oder der Familienhilfe 
zu den Dienstleistungen von BiSKids. 
 
Erheblich war auch der Bedarf der individuellen Kinderbetreuung für die Teilnehmenden der 
AGH selbst: Insgesamt haben 26 Teilnehmende mit Kindern an der AGH teilgenommen.  
17 davon haben zeitweise ihre Kinder bei BiSKids betreuen  lassen, um selbst Zeit für 
Praxiseinsätze zu haben und gleichzeitig ein eigenes  Modell der Kinderbetreuung aufbauen 
zu können. 
 
 
 
Rund 73% der Familien, die unterstützt wurden, nahmen die Betreuung regelmäßig und mit 
einer hohen Betreuungsdichte von mehr als 4 Tagen pro Woche in Anspruch. 51% nutzte n 
das Angebot, weil sie Kinder zwischen zwei und vier Jahren hatten, aber keinen zeit - und 
ortsnahen Platz in einer regulären Kindertageseinrichtung fanden. 37% nahmen an einer 
Ausbildung bzw. Umschulungsmaßnahme teil.

12 
 
49% gingen einer Arbeit nach. Viele konnten dieser Arbeit nur nachgehen, weil sie durch das 
Angebot entlastet wurden. 14% hatten für die Inanspruchnahme andere Gründe, 
beispielsweise die Entlastung in persönlichen Überforderungssituationen. 
4.2 Angebote der Schuldnerberatung nach § 16a Nr. 2 SGB II  
Laut SchuldnerAtlas Deutschland  (creditreform) gab es im Berichtsjahr  6,9 Mio überschuldete 
Personen (3,41 überschuldete Haushalte ) in Deutschland . Die Schuldnerquote, berechnet 
nach Großstädten (mit über 400.000 Einwohnern/Einwohnerinnen), wies für Köln eine Quote 
von 11,78 % aus. Das heißt fast jede(r) 9. Kölner*in war überschuldet. 
 
In Köln betrug die Höhe des durchschnittlichen Verschuldungsbetrages im Kontext der 
Schuldnerberatung gemäß §16a Nr. 2 SGB II rund 25.000 €.  Bei rund einem Drittel der 
Kundinnen  und Kunden mussten Verabredungen mit bis zu 50 unterschiedlichen 
Gläubigern/Gläubigerinnen getroffen werden. 
 
Die Ursachen von Ver - und Überschuldung sind sehr vielfältig. Oftmals korrelieren die 
Einflussfaktoren und implizieren eine Komplexität der Beratungsfälle. Die Begleitung der 
Ratsuchenden bindet hierbei zunehmend zeitliche Ressourcen. 
 
Zu den Hauptauslösern für die private Überschuldung zähl ten nach wie vor ökonomische 
Faktoren wie Arbeitslosigkeit und gescheiterte Selbstständigkeit, auch wenn diese in den 
vergangenen 10 Jahren an Bedeutung verloren haben. Demgegenüber haben z.B. Erkran -
kung, Sucht, Wunsch auf Konsumteilhabe sowie mangelnde Haushaltsführungskompetenzen 
als Überschuldungsauslöser zugenommen. 
 
Das Jobcenter Köln führte das System der Budget- und Schuldnerberatung auch in 2017 fort: 
Die Integrationsfachkräfte weisen Ratsuchende im SGB II -Bezug bei Bedarf zunächst der 
Budgetberatung zu. Diese umfasst eine begrenzte Zahl von Beratungseinheiten. Nach 
Klärung der Problemlage und bei Vorliegen einer erfolgversprechenden Prognose erfolgt 
gegebenenfalls eine Weitervermittlung in eine Schuldnerberatung. 
 
Die Hauptthemen in der Budgetberatung waren die Sicherung und Regulierung von 
Primärschulden (Miete und Strom) und Schulden aus nicht erfüllten Verträgen mit  
Telekommunikationsanbietern oder dem Online -Handel. Aber auch der Ausgleich von 
Strafzahlungen durch „Schwarzfahren“ und Probleme mit  der kontoführenden Bank. Häufig 
lag eine umfängliche, ungeklärte Schuldensituation vor, die einer weiterführenden Beratung 
bedurfte. 
 
Die Inanspruchnahme der Budgetberatung bedeutete für viele Kundinnen und Kunden 
gleichsam den ersten Kontakt zu einer Schuldnerberatung. Häufig setzten die Betroffenen sich 
hier erstmalig qualifiziert mit ihrer Überschuldungsproblematik auseinander. Der bisherige 
Umgang war vorrangig geprägt durch Perspektiv - und Hilflosigkeit, aber auch beeinflusst 
durch Fehlinformationen ü ber die Möglichkeiten des Schuldnerschutz es und der 
Schuldenregulierung. Verdrängungsprozesse, die eine Auseinandersetzung mit der 
persönlichen und finanziellen Situation verhinderten, prägten Verhaltensmuster in der 
belastenden Lebenssituation 
Insofern stellte auch die Präventionsarbeit  in 2017  einen wesentlichen Inhalt der 
Schuldnerberatung dar . Wichtige Zielgruppen waren hierbei junge Erwachsene, Menschen 
mit Migrationshintergund und Menschen mit Fluchterfahrung.

13 
 
So war beispielsweise für viele Menschen mit Fluchterfahrung der Kontakt zu Familien und 
Freunden in die alte Heimat unentbehrlich. Der Besitz eines Smartphones hatte infolgedessen 
große Bedeutung, barg aber, wie auch das World Wide Web als Kommunikationsmöglichkeit, 
viele Kostenfallen.  
„Abzocke“, fehlendes Wissen hinsichtlich Verbraucher- und Rechtsschutz, der Abschluss von 
Kaufverträgen und die Unkenntnis über die Folgen bargeldlosen Zahlungsverkehrs hat auch 
im Berichtsjahr dazu geführt, dass viele dieser Menschen sich berei ts verschuldet haben, 
bevor sie überhaupt Anspruch auf Transferleistungen nach dem SGB II hatten. 
 
Auch die in den letzten Jahren bereits genutzten und zum Teil ausgebauten  zusätzlichen 
Formate der Schuldnerberatung haben sich im Berichtsjahr weiterhin bewährt. Beispielsweise 
die Telefon- und Onlineberatung. Oder die ergänzende Beratung im Sozialraum selbst , wie 
etwa die Außensprechstunden der Schuldnerhilfe Köln e.V. im „Vingster Treff“ und  die 
wöchentliche Kurzberatung des Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. in Bilderstöckchen. 
 
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Schuldenregulierung zum Einen zweifellos 
einen unmittelbaren  Einfluss auf die Integration in Arbeit sowie den  Bezug von SGB II -
Leistungen hat.  
Zum Anderen sind aber auch die psycho-sozialen Wirkungen wesentlich und bedeutend: Die 
Entspannung der finanziellen Situation, das Erlangen eines Überblicks über die Finanzen, die 
Gewährleistung regelmäßiger Zahlungen sowie planvolles Handeln sind Faktoren, die einen 
positiven Einfluss in durchaus kritischen Situationen ausüben und den Druck auf die 
Betroffenen und ihre Angehörigen deutlich vermindern.  
Dadurch bedingt  steigt die Motivation zur Initiierung von Verä nderungsprozessen und  zur 
Entwicklung von Perspektiven zumeist erheblich. 
 
Die Ergebnisse der Budget- und Schuldnerberatung im Einzelnen:

14

15

16 
 
4.3 Angebote der psychosozialen Betreuung nach  
§ 16a Nr. 3 SGB II  
Auch im Rahmen der Projekte und Angebote gemäß §16a Nr. 3 SGB II steht der Mensch im 
Mittelpunkt. Insofern ist das Angebotsportfolio äußerst heterogen und vielfältig.  
 
Inhaltlich können die Angebote zu folgenden Gruppen zusammengefasst werden:  
 
 Allgemeine psychosoziale Betreuung 
Hierunter fallen die Projekte „Arbeit sofort“, „Claro“, „Kellerladen“, „JobAktiv“, 
„JobLotsen DiMa“, „JobLotsen Reso“ , „Psychosoziale Betreuung für Jugendliche 
und junge Erwachsene im Sozialraum Meschenich“ sowie das Projekt 
„Orientierungsberatung“ 
 
 Frauenspezifische Angebote 
Hierunter fallen die Projekte „FrauenLeben“, „Miga 40“, „Strickleiter I“, „Strickleiter II“, 
„Der Wendepunkt“ sowie „Alternative Wege in den Job“ 
 
 Angebote für Erziehende 
Hierunter fallen die Projekte „MImiK“ und „Xenia“ 
 
 Angebote im Rahmen des Gewaltschutzes 
Hierunter fallen die Projekte „Mann sein ohne Gewalt“ und „Coolnesstraining“ 
 
 Psychosoziale Betreuung als flankierende Hilfe in Arbeitsgelegenheiten 
Hierunter fallen die Projekte „Müllemer Wäsch- und Kochwiever“, „Gulliver und 
Lore“, „Zweiradwerkstatt 180°“, „HIVissimo“ und „Kölner Feger“. 
 
 
Die in den letzten Jahresberichten konstatierten komplexen Problemlagen konnten im 
Rahmen aller Angebote der kommunalen Eingliederungsleistungen auch im Jahr 2017 
festgestellt werden. Die wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklungen 
setzten sich im Bericht sjahr fort. Insofern wird in diesem Bericht auf korrespondierende 
Ausführungen verzichtet und auf diese Aspekte lediglich partiell eingegangen.  
 
Im Bereich der psychosozialen Angebote wurde erneut deutlich, wie vielfältig die individuellen 
Bedürfnisse und Bedarfe, wie unterschiedlich die Bedingungen und wie differenziert die 
Zugänge und Lösungsansätze sind. Unverkennbar stellen diese Angebote  den Mensch in 
den Mittelpunkt und verfolgen einen ganzheitlichen, umfassenden, oftmals niedrigschwelligen 
Ansatz bei der Betreuung und Unterstützung der Kundinnen und Kunden. 
 
Der Erfolg solcher Projekte bemisst sich daran, wie viel Wirkung sie erzielt haben. Mithin 
impliziert die Wirkung jene  Veränderungen, die durch die (Projekt-) Arbeit bei den jeweiligen 
Zielgruppen und bei deren Lebensumfeld erreicht werden. Unterscheiden lassen sich hierbei 
besonders die erzielten Veränderung von Fähigkeiten und  Verhalten der Kundinnen und 
Kunden sowie die erwirkten Veränderung in Bezug auf die Lebenslage der Zielgruppe(n).

17 
 
Die Darstellung der Wirkungen umfasst in diesem Bericht ausgewählte Indikatoren im Rahmen 
der psycho -sozialen Betreuung sowie des Integrationsprozesses  der oben aufgeführten 
Gruppen. 
 
Im 5. Kapitel dieses Berichts werden zudem einzelne Fallbeispiele aus einigen  dieser 
Angebote geschildert. 
4.3.1 Allgemeine psychosoziale Betreuung  
 
Gerade die Projekte für Jugendliche und junge Erwachsene haben in 2017 erneut deutlich 
gemacht, dass Bildung ein wesentlicher Schlüssel zur beruflichen und gesellsc haftlichen 
Teilhabe ist.  
 
Die oftmals mit komplexen psychischen und physischen Problemlagen einhergehenden 
gravierenden schulischen Defizite , konnten zumeist erst durch intensive, teilweise sehr 
individuelle Betreuung sowie einen ganzheitlichen  Ansatz bewältigt werden.  Erneut erwiesen 
sich hierbei der offene und niederschwellige, in der Lebenswelt der jungen Menschen bzw. im 
Sozialraum verankerte Zugang als äußerst hilfreich und nutzbringend. 
 
Für nahezu jede Zielgruppe der flankierenden Angebote nach §16a SGB II ist die 
Vertrauensbildung ein zentraler Aspekt, um Veränderungsprozesse überhaupt initiieren und 
durchhalten zu können. Doch gerade die Arbeit mit jungen Menschen erfordert flexible, 
unkonventionelle Zugangs -, Kommunikations - und Lösungswege. Dies zeigte sich im 
Berichtsjahr beispielsweise auch daran, dass trotz weiterhin großer Anzahl an face -to-face-
Kontakten die Anzahl der Whats -App-Kontakte stieg. Insbesondere als Möglichkeit der 
Terminierung bzw. der Beantwortung von Kurzanfragen.  
 
Der digitale Kommunikationsbereich hat sich insgesamt stark erweitert bzw. ausgebaut. Die 
(neuen) medialen Kommunikationsformen, mithin die „socialmedi a“-Umgebung, sind 
einerseits hilfreich, stellen andererseits sowohl die jungen Teilnehmenden als auch die 
Mitarbeitenden vor neue Herausforderungen. 
 
Die Beratungsinhalte und –ergebnisse der gesamten  Angebote der allgemeinen 
psychosozialen Betreuung konsta tieren für das Berichtsjahr , dass die Problemlagen der 
Kundinnen und Kunden  weiterhin auffallend  komplex und die Hilfebedarfe insofern oft 
umfangreich sind. Infolgedessen stieg beispielsweise auch der Anteil an aufsuchender Arbeit.  
 
Im Kontext des Kölner Immobilienmarktes stellte die Wohnungs - und Schuldensituation auch 
2017 ein für die Kundinnen und Kunden häufig allein kaum zu überwindendes, sehr 
belastendes Problem dar. Häufig verursachte bzw. verstärkte dies vorhandene 
gesundheitliche und soziale Problemlagen. 
 
Ohnehin lagen der Zuweisung zu einem Projekt vielfach vermutete oder bekannte 
gesundheitliche bzw. psychische Beeinträchtigungen zugrunde. Insofern stellen die Klärung 
der gesundheitlichen Situation bzw. die korrespondierend e Anbindung an das Hilfesystem, 
auch die Vermittlung in andere Leistungssysteme, ein wesentliches Ergebnis bzw. eine 
essentielle Wirkung dieser Angebote dar.

18 
 
Die Ergebnisse der Angebote der allgemeinen psychosozialen Betreuung im Einzelnen: 
 
 
 
 
 
 
Die in den Angeboten „JobLotsen“, „Claro“ und in  der „Orientierungsberatung“ 
erzielten Ergebnisse werden nachfolgend separat dargestellt:

19

20

21 
 
4.3.2 Frauenspezifische Angebote und Angebote für 
Erziehende 
 
Die oben beschriebenen Problem -und Bedarfslagen spiegeln sich ebenso deutlich in den 
Angeboten für Frauen und Erziehende wieder. Gleichwohl tragen diese Projekte den eigenen 
Bedürfnissen und Bedarfen dieser Zielgruppen Rechnung.  
Wesentliche Aspekte und Themen im Rahmen der dortigen psychoszialen Betreuung sind 
beispielsweise: Gewalterfahrung, Trennung bzw. Scheidung, ( traditionelle) Rollenfixierung, 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf,  Sicherstellung der Kinderbetreuung, unvollständige oder 
fehlenden Kenntnissen über Arbeitsmarktzugänge und Berufsbilder , Sprachförderung und 
Steigerung des Selbstwertgefühls. 
 
Im Projekt „Xenia“ war Bildung im Berichtsjahr gleichfalls ein wichtiges Thema:  
 
Am Projekt nahmen vermehrt Frauen teil, die in Ihrer Heimat keine Schule oder nur die 
Grundschule für kurze Zeit besuchen konnten.  Infolgedessen hatten sie kaum 
Lernerfahrungen, einen erhöhten Alphabetisierungsbedarf und oft nur geringe Kenntnisse der 
Grundrechenarten. Überdies fehlte ihnen größtenteils Wissen über das deutsche 
Ausbildungssystem und Ausbildungswege.  
An Angeboten zur Berufsorientierung, die üblicherweise an Schulen stattfinden, hatten diese 
Frauen aufgrund ihrer Biografie in der Regel nicht teilnehmen können. Zumeist hatten sie sich 
nicht mit ihren eigenen Kompetenzen, Interessen und Fähigkeiten bewusst 
auseinandergesetzt. Kenntnisse über Wege in den Arbeitsmarkt und die verschiedenen 
Berufsbilder, Formen der Arbeit und Bewerbungsverfahren lagen selten vor. In der 
Herkunftsfamilie hatten sie kaum Unterstützungsmöglichkeiten im Prozess der 
Berufsorientierung und Bewerbung.  
 
Obschon Xenia sich an (allein)erziehende Migrantinnen im Alter von 18 -35 Jahren richtet, 
erstreckt sich die oben geschi lderte Problematik im Wesentlichen auf viele der Frauen - und 
Erziehendenprojekte gemäß §16a SGB II. Ein direkter Einstieg in Qualifizierungs - oder reine 
Vermittlungsmaßnahmen ist aufgrund mehrdimensionaler Vermittlungshemmnisse zumeist 
unrealistisch. Zudem erschweren fehlende Erfolgserlebnisse, Unsicherheiten und Ängste im 
Bezug auf den eigenen Alltag, die eigenen Ressourcen, aber auch die Anforderungen durch 
Ausbildung und Beruf die für den mitunter langen Weg zur Integration erforderliche Motivation 
tiefgehend. 
 
Wirkung entfaltet sich insofern durch den Abbau von Vermittlungshemmnissen, die 
Entwicklung und allenfalls die Realisierung beruflicher Perspektiven.

22 
 
 
Die Ergebnisse der frauen- und erziehendenspezifischen Angebote im Einzelnen:

23 
 
4.3.3 Angebote im Rahmen des Gewaltschutzes 
 
Zur Zielgruppe des Projektes „Mann sein ohne Gewalt“ gehören Männer, die gegen ihre 
Partnerin und/oder ihre Kinder, unter Umständen auch gegen andere Familienmitglieder 
gewalttätig, geworden sind bzw. aktuell noch sind. 
 
 „Coolnesstraining“ ist ein niedrigschwelliges, ganzheitlich konzipiertes Angebot für Frauen 
und Männer, die gegenüber potentiellen Arbeitgebern oder Fachkräften des Jobcenter Köln 
ein unangemessenes (z.B. aggressives, grenzüberschreitendes, gewaltt ätiges) Verhalten 
zeigen. 
 
Wirkung im Rahmen dieser Angebote entfaltet sich insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung 
sozialer Kompetenzen und die Verbesserung der Kommunikations - und Konfliktfähigkeit. 
Gleichwohl sind weitere wesentliche Veränderungen erk ennbar. Beispielsweise die 
Entwicklung realistischer (Anschluss -) Perspektiven, die Verbesserung der gesundheitlichen 
und familiären Situation oder die Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote.  
 
Die Ergebnisse der Angebote im Rahmen des Gewaltschutzes im Einzelnen:

24 
 
 
 
4.3.4 Psychosoziale Betreuung als flankierende Hilfe in 
Arbeitsgelegenheiten 
 
Die in den letzten Jahren zunehmend diffizilen sozialen und gesundheitlichen Problemlagen    
der Teilnehmenden zeigten sich 2017 gleichermaßen in den Angeboten der psychosozialen 
Betreuung im Rahmen spezifischer  Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 d SGB II (AGH).  
Die flankierende Hilfe nach §16a Nr. 3 SGB II ermöglichte den Teilnehmenden eigene 
Ressourcen zu aktivieren und Probleme aktiv anzugehen. Oftmals konnten g erade durch 
diese intensive pädagogische Betreuung Krisen- und Konfliktsituationen, die allenfalls zum 
Abbruch der Arbeitsgelegenheit geführt hätten, bewältigt werden.

25 
 
Insgesamt lassen sich die Ergebnisse der kommunalen Eingliederungsleistungen 
gemäß § 16a Nr. 3 SGB II für 2017 wie folgt zusammenfassen:

26 
 
4.4 Angebote der Suchtberatung nach § 16a Nr. 4 SGB II  
Die Angebote der Suchtberatung nach §16a Nr. 4 SGB II ergänzen das i n Köln vorhandene, 
breitgefächerte Hilfesystem für suchtgefährdete  und suchterkrankte Menschen mit dem Ziel, 
Menschen mit Suchterkrankungen im SGB II-Bezug in dieses System zu integrieren und ihnen 
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. 
 
Die Entwicklungen und Problemlagen im Rahmen dieser Angebote stimmen im Berichtsjahr 
überwiegend mit denen des Vorjahres überein . Charakteristisch sind weiterhin die 
gesundheitlichen und damit oft korrelierenden psychischen Problemlagen in Folge der 
Suchterkrankung. 
 
Die suchtbedingten Problemlagen im Einzelnen: 
 
 
 
Obschon die Anbindung an das Hilfesystem im Fokus dieser Angebote steht, konnten 
darüber hinaus auch in 2017 andere Veränderungen bewirkt werden.

27 
 
Die Ergebnisse der Angebote der Suchtberatung im Einzelnen:

28 
 
5 Fallbeispiele aus dem Bereich der kommunalen 
Eingliederungsleistungen gemäß § 16a SGB II 
 
Die Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II sollen eine  ganzheitliche und umfassende 
Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit ermöglichen. Insofern kann und 
soll der Maßstab für Erfolg und Wirkung nicht allein die Integration in Ausbildung oder Arbeit 
sein, sondern muss die individuellen Voraussetzungen und Lebensumstände der 
Teilnehmenden sowie die  jeweiligen Angebots- und Teilnahmeziele berücksichtigen.  
Wirkungen sind mithin Veränderungen, die bei der Zielgruppe, deren Lebensumfeld oder der 
Gesellschaft erreicht wurden. 
 
Es sind solche Veränderungen, die den Weg zur sozialen und beruflichen Teilhabe eröffnen, 
flankieren, unterstützen und sicherstellen. 
 
Eine Auswahl an Fallbeispielen illustriert, wie verschieden die individuellen (Lebens -) 
Umstände, damit einhergehend auch die notwendigen Schritte auf dem Weg der Kundinnen 
und Kunden und letztlich die erzielten Wirkungen und Erfolge sind. 
 
Projekt „BisKids“ – Angebot nach §16a Nr. 1 SGB II 
 
Frau A. ist 45 Jahre alt und Mutter zweier Kinder (4 und 11 Jahre). Der ältere Sohn ist 
lernbehindert und geht auf eine Förderschule. Der Ehemann besucht eine Maßnahme.  
Frau A. hat zwar einen Hauptschulabschluss, aber we der eine Berufsausbildung noch 
Berufserfahrung.  
 
Dadurch, dass der älteste Sohn intensive Begleitung und Betreuung benötigte, beispielsweise 
im Rahmen des täglichen Schulwegs, stand Frau A. bei der Suche nach einer geeigneten 
Beschäftigung nur ein sehr beschränkter Zeitrahmen zur Verfügung.  
Ein großes Vermittlungshemmnis für die sehr motivierte und freundliche Teilnehmerin, die 
durch gute Deutschkenntnisse sowie ausgeprägte Schlüssel - und Sozialkompetenzen  
überzeugte. 
Als Ziele wurden insofern die Stab ilisierung der Kinderbetreuung und die Entwicklung 
beruflicher Perspektiven vereinbart. 
In „BisKids“ erhielt sie Unterstützung, um die Betreuung ihres Sohnes anders zu organisieren. 
So wurde beispielsweise ein Fahrdienst organisiert und der Vater vermehrt in die Betreuung 
eingebunden. Infolgedessen konnte Frau A. im Kontext der Anforderungen der 
Arbeitgeber*innen an die Arbeitszeit deutlich flexibler werden. Sogar Frühschichten waren ihr 
hierdurch möglich. 
Frau A. bewarb sich alsdann in der Küche einer Ganz tagsschule. Dank ihrer 
aufgeschlossenen, freundlichen Art und der nunmehr größeren und flexibleren Zeitressourcen 
bekam sie die Arbeitsstelle.

29 
 
Projekt „Arbeit Sofort“ – Angebot nach §16a Nr. 3 SGB II 
 
Herr W. ist 31 Jahre alt. Er hat einen afrikanischen Migrationshintergrund, lebt aber seit seiner 
Kindheit in Deutschland.  
 
Im September 2017 wurde er dem Projekt als mittellos zugewiesen. Zum Zeitpunkt der 
Zuweisung lebte er in einem Hotel.  
Für seine aus einer Beziehung stammend e Tochter hatte er lediglich Besuchsrecht. Das 
Sorgerecht lag bei der Mutter. 
Ein Umstand, der Herrn W. sehr belastete.  
Weitere Problem lagen stellten die  Obdachlosigkeit, Schulden in unbekannter Höhe, zudem 
fünf Geldstrafen bzw. Bußgelder mit Haftandrohung, starke gesundheitliche Probleme und  
psychische Belastung dar. Überdies hat Herr W. keine Ausbildung. 
 
Er zeigte sich von Beginn an kooperativ und öffnete sich den Mitarbeitenden des 
Internationalen Bund  gegenüber relativ sc hnell, als er merkte, dass die a ngebotene 
Unterstützung auch langfristig angelegt ist.  
 
Die Mitarbeitenden konnten sein  Vertrauen zu Beginn dadurch gewinnen, dass sie eine 
drohende Erzwingungshaft abwendeten und auch in den übrigen Fällen um gehend mit der 
Staatsanwaltschaft Kontakt aufnahmen.  
Gleichzeitig nahm er das Angebot, in eine Arbeitsgelegenheit im Gartenbereich zu wechseln , 
an.  
Es konnten  Vereinbarungen zur Abtragung der Schulden getroffen und in zwei Fällen 
Stundungen erreicht werd en. Dies entlastete seine finanzielle Situation ebenso wie es den 
psychischen Druck von ihm nahm.  
Zugleich konnte er motiviert werden, seine gesundheitliche Situation in Angriff zu nehmen 
(Herzprobleme). Ihm wurde im weiteren Verlauf ein Herzschrittmacher implantiert. 
Infolgedessen wurde er auch in seinem Arbeitsbereich zunehmend belastbarer. Er arbeitete 
gerne und zuverlässig im Gartenbereich des Trägers.   
 
Doch obschon für einige Aspekte bereits Lösungsansätze gefunden und angestoßen wurden, 
konnten die weiteren Probleme erst sukszessive angegangen werden.  
Einerseits, weil  es sehr viel Zeit benötigt, den tatsächlichen und zielführenden Bedarf zu 
ermitteln und auch zielgerichtet umzusetzen.  
Andererseits, weil  ein großes Augenmerk auch auf den persönl ichen Ressourcen und 
Möglichkeiten der einzelnen Teilnehmer *innen liegt . Sie müssen ihre Probleme zunächst 
selbst (an-)erkennen, um im eigenen, individuellen Rahmen tragbaren Lösungen zu erarbeiten 
und zu realisieren.  
 
Inzwischen hat Herr W. einen Rechtsb eistand, um das Sorgerecht für seine Tochter zu 
bekommen. Zudem wird er in absehbarer Zeit eine eigene Wohnung beziehen. Auch seine  
Schuldensituation konnte weiter geklärt werden und wird voraussichtlich in einer 
Privatinsolvenz münden. Sein gesundheitlich er und psychischer Status haben sich 
weitgehend stabilisiert, wenngleich es auch immer wieder kleinere Krisen gibt.  
 
Infolgedessen kann und wird der nächste Schritt die Erarbeitung einer beruflichen Perspektive 
sein.

30 
 
Projekt „Miga 40“ – Angebot nach §16a Nr. 3 SGB II 
 
Frau M. ist 50 Jahre alt und stammt aus Tunesien.  
2006 reiste sie mit ihrem Mann aus Tunesien nach Deutschland ein. Ihre zwei Kinder sind in 
Deutschland geboren. 
Der ältere Sohn ist heute zehn Jahre alt, besucht die Grundschule ohne OGS-Betreuung. Der 
jüngere Sohn ist  fünfeinhalb Jahre alt und besucht den Kindergarten.  
 
Die Ehe ist vor rund 4 Jahren gescheitert. Das Ehepaar trennte sich, nachdem Herr M . in 
Deutschland eine andere Frau kennen gelernt hatte.  Er ging mit ihr zurück nach Tunesien . 
Nach wie vor leben sie dort und haben inzwischen ein gemeinsames Kind. 
 
Frau M. wurde insbesondere mit folgenden Hilfebedarfen zugewiesen:  
 
 Verbesserung der Sprachkenntnisse 
 Orientierung   
 Unterstützung bei der Organsiation der Alltagsstruktur 
 Hilfe bei  familiären Problemen   
 Hilfe bei Wohnungsproblemen  
 Klärung der psychosozialen Belastungen 
 Aufbau von Netzwerken und Kontakten 
 
 
Im Rahmen des Angebotes zeichneten sich folgende Handlungsbedarfe ab: 
 
Berufliche Erfahrungen 
 
Frau M. ist langzeitarbeitslos und bezieht seit Jahren Leistungen nach SGB II.  
Im Herkunftsland hat sie 5 Jahre die Grundschule besucht, aber keine Ausbildung absolviert. 
Über Arbeitserfahrung verfügt sie gar nicht.  
 
Sie zeigte jedoch eine hohe Motivation, für sich und ihre Kinder eine schulische bzw. berufliche 
Zukunftsperspektive in Deutschland zu entwickeln.  E in Leben in Tunesien konnte sie sich 
nicht mehr vorstellen. 
 
Ihre Lebens- und Berufswünsche waren ihr wichtig: Die deutsche Sprache zu lernen bzw. zu 
verbessern, in die Gesellschaft integriert zu werden, Kontakte und Freunde zu finden, eine 
Arbeit zu bekommen.  Zudem wollte sie ihren Kindern einen guten Lebensstart sichern, 
insbesondere durch Schule und Ausbildung. Sie wollte nach eigener Aussage  „alles richtig 
machen“ in Deutschland.  
 
Sprachkenntnisse 
 
Frau M. war sehr unsicher im Sprachgebrauch und hatte Verständnisschwierigkeiten, sowohl 
schriftlich als auch mündlich.  
Obwohl sie bereits entsprechende Sprachkurse absolviert hat te, war ihre  mündliche 
Ausdrucksfähigkeit durch fehlende Übung stark verlangsamt und teilweise undeutlich bzw. 
schwer zu verstehen.

31 
 
Gesundheitliche Belastungen und psychosoziale Situation 
 
Bereits in den ersten Beratungsgesprächen stellte sich heraus, dass eine schnelle Integration 
in Arbeit unrealistisch war.  
Die psychischen Belastungen durch die Trennung, die erfahrenen Verletzungen und 
Kränkungen waren so massiv, dass zunächst die S tabilisierung der persönlichen und 
familiären Situation Priorität hatte.  
Frau M. leidete nach eigenen Angaben unter starken depressiven Verstimmungen. Sie wirkte 
gestresst, klagt e über Versagensängste, Gefühle der Lebensüberforderung, hat te längere 
Schlaflosigkeitsphasen, fühlte sich der Alleinerziehung gegenüber hilflos.  
Darüberhinaus wurde sie wegen anhaltender Schmerzen  in Kopf und Rücken  behandelt. 
Beide Kinder litten unter den Folgen der Trennung und dem Verlust des Vaters. Sie zeig ten 
starke psychosomatische Störungen. Beide wurden therapeutisch behandelt. 
  
Wohnsituation: 
 
Frau M. klagte über Schimmelbelastung in der Wohnung. Zudem lag die Wohnung in einer für 
sie sehr beängstigenden Wohngegend. Sie hatte schon öfter vergeblich versucht , Kontakt zur 
Hausverwaltung aufzunehmen.  
Vom Jobcenter hat te sie die Zustimmung erhalten, eine andere Wohnung zu suchen bzw. 
mieten, war jedoch mit der Suche überfordert. 
 
Zeitmanagement und Alltagsstruktur: 
 
Frau M. hatte Schwierigkeiten mit dem alltäglichen Zeitmanagement.  
Die Familie hatte wöchentlich eine sehr hohe Anzahl ärztlicher Termine zu erledigen sowie 
Termine zur Förderung der Kinder (Ergotherapie, Sprachtherapie…etc.) einzuhalten.  
 
Frau M. sorgt e sich sehr um  das Wohlergehen ihrer Kinder. Sie brachte beide  Kinder 
persönlich zur Schule bzw. Kita und holte sie wieder ab. Nachmittags ging sie täglich mit den 
Kindern zum nächstgelegenen Kinderspielplatz (ca.15-20 Minuten Fußweg von der Wohnung 
entfernt).  
Dies nahm ihre Zeit so sehr in Anspruch, dass für eigene Bedürfnisse (Sprachkurs, Therapie, 
Kontakte  etc.)  kaum Zeit zur Verfügung blieb.  
Es wurde schnell deutlich, dass sie mit der Organisation der Alltagststruktur überfordert war. 
Es schien zudem,  dass Frau M . bewusst ihren Terminkalender (über)füllt e. Sie selbst sagte 
dazu, dass dies ihr die Möglichkeit biete, den Ängsten und Gedanken zu entfliehen.  
Augenscheinlich manövrierte sie sich jedoch in eine zeitlich völlig überfordernde Situation, 
welche weiteren Stress für die Familie nach sich zog.  
 
Finanzielle Situation 
 
Die finanzielle Situation war angespannt.  
 
Frau M . hatte Schulden. So hatte sie s ich beispielsweise per Ratenzahlung zum 
Führerscheinerwerb angemeldet, um ihre beruflichen Chancen erweitern zu können, die 
Fahrschule jedoch aufgrund ihrer aktuellen Situation (fehlende zeitlichen Ressourcen , 
unzureichende Sprachkompetenzen, etc.) abgebrochen.  
 
Zudem hat sie Schwierigkeiten, ihre Unterlagen, wichtige Dokumente, Behördenbriefe etc. zu 
verwalten und einen Überblick über ausstehende Rechnungen, Forderungen etc. zu behalten.

32 
 
 
Während der Projektteilnahme wurde ein Katalog der unterschiedlichen 
Belastungen/Handlungsbedarfe erarbeitet und im Rahmen der Gruppenangebote und 
Einzelgespräche entsprechende Lösungen initiiert bzw. realisiert. 
 
Beispielsweise: 
 
 Kontaktieren der Fahrschule zwecks Lösung bzw. „Einfrieren“ des Führerschein -
Vertrages. Zugleich wurde Kontakt zur Schuldnerhilfe hergestellt. Zudem wurde e in 
Ordner angelegt und gemeinsam mit der Beraterin wurden Dokumente gesichtet, 
sortiert und abgeheftet. 
 
 Es wurde ein Mobilitätstraining erarbeitet. M it dem  Ziel, Frau M. zu en tlasten. So 
wurde beispielsweise  das Mobilitätstraining mit dem älteren Sohn  geübt: Frau M. 
begleitete bewusst den Sohn auf dem Schulweg, damit er sich den We g einprägen 
konnte, und beschrieb  „schwierige Stellen“ . So konnte Frau M. Vertrauen in die  
Autonomie des Sohnes fassen und ihn den Weg künftig  allein gehen lassen. 
Gleichzeitig wurde Kontakt zu anderen Schülern in der Nachbarschaft aufgenommen, 
mit dem Ziel, den Schulweg gemeinsam zu meistern.  
Im Hinblick auf  die Nachmittagsbetreuung (Kinderspielplatz) wurden für Frau M. 
entlastende Alternativen überlegt. Es wurde ein Sportverein (Fußball) gefunden, der 
in der Nähe trainiert und auch für jüngere  Kinder geeignet ist.  Ein Antrag auf 
Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket für beide Söhne wurde gemeinsam 
mit Frau M. gestellt.  
 
 Frau M . besuchte die im Projekt angebotenen Kurse mit den zusätzlichen 
Sprachübungen und konnte bereits erlerntes Wissen wieder auffrischen. Sie wurde im 
Umgang mit der deutschen Sprache deutlich sicherer. 
 
 Der Austausch innerhalb der Gruppenangebote, die Kontakte zu Anderen und die 
Reflexionsmöglichkeiten stärk ten  das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein 
von Frau M.   
 
 Sowohl in den Einzelberatungen als auch den  Modulen bzw. Workshops erhält Frau 
M. Informationen und Unterstützung zum Umgang mit den persönlichen 
Problemlagen und Themen wie Schulden, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder 
Wohnungswechsel bzw. Mietmängel. 
 
 
Im  Laufe der Projektteilnahme  konnte so eine Stabilisierung ihrer psycho -sozialen Lage  
bewirkt werden. Sie selbst äußerte , es gehe ihr besser und sie  sei beruhigt,  habe mehr 
Zuversicht erlangt und merke, dass sie sich langsam stärker fühle. Auch täte es ihr gut, mit 
Anderen in Kontakt zu sein und über ihre Probleme sprechen zu können.  
Ihre Bereitschaft , therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, stieg. G emeinsam mit der 
Beraterin wurde eine Psychotherapeutin gefunden, die auch in französischer Sprache  
behandelt.  
 
Frau M.  hat im Projekt deutlich von der kleineren Gruppengröße und der individuelleren 
Betreuung als auch von der  vertrauensvollen Atmosphäre profitiert, in der sie sich auch 
zutraute, Fehler zu machen und die deutsche Sprache weitestgehend vorbehaltslos

33 
 
anzuwenden. Dies führte sowohl zu einer deutlichen Verbesserung in der Aussprache als 
auch zu einer  Erweiterung des Wortschatzes und einer Verbesserung in der 
grammatikalischen Anwendung.  
 
Vornehmlich in Einzelberatungsgesprächen wurde mit ihr erarbeitet, ob sie sich eine 
wohnortnahe Tätigkeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung vorstellen könne.  
Es wurden von ihr bevorzugte Tätigkeitsfelder erarbeitet (Küchenhilfe und Bügelhilfe). 
Zusammen mit Frau M. wurden Initiativvorst ellungsgespräche eingeübt, ein Lebenslauf 
erstellt. Es wurde ihr angeraten, anfangs  - wegen der von ihr bevorzugten Wohnortnähe des 
Arbeitsplatzes - auf Aushänge an Geschäften in ihren Umgebung zu achten und persönlich in 
für sie interessanten Lokalen, Ei nrichtungen vorzuzusprechen, ggf. auch in Kindergärten , 
offenen Ganztagsschulen usw. 
Die einzelnen Schritte wurden immer wieder im Austausch mit Frau M. begleitet und ihr wurde 
stets Mut zugesprochen.  
 
Wenige Wochen nach Projektende fand sie schließlich - über einen Aushang  - eine 
geringfügige Beschäftigung als Bügelhilfe in einem Reinigungsunternehmen.  
 
  
Projekt „Claro Mobil“ – Angebot nach §16a Nr. 4 SGB II 
 
Herr M. war bei Zuweisung zum Angebot 51 Jahr alt.  
Fast die Hälfte seines Lebens war er Alkoholiker, in den letzten Jahren war sein Konsum 
exzessiv. Er selbst sprach von mindestens fünf Litern Bier, einem Liter Rotwein und 
hochprozentigem Alkohol, wenn sich die Gelegenheit biete, die er pro Tag konsumiere. 
Kontakte hatte er seit Jahren nur noch in die rechte Hooligan- und in die Trinkerszene. 
 
Daher fand der erste Kontakt zu ihm an einem Kiosk, um das sich herum sich das Leben von 
Herrn M. abspielte, statt. Gespräche dauerten anfangs selten mehr als 15 Minuten, weil Herr 
M. sich nicht auf mehr  Zeit einlassen wollte oder konnte. Zu diesem Zeitpunkt war er der 
Kontaktaufnahme durch Mitarbeitende von „Claro Mobil“ nicht abgeneigt, lehnte aber jede 
Hilfe ab, weil er sich ohnehin „zu Tode saufen“ würde und zudem Angst davor habe, in einer 
Klinik eingesperrt zu werden. 
 
Eine Wende trat ein, nachdem die Mitarbeiterin des Projektes bei einem nächsten Treffen 
einen Rettungswagen alarmieren musste, weil Herr M. einen alkoholbedingten Kollaps erlitten 
hatte. Herr M. wurde in die Suchtambulanz des Alexianer  Krankenhauses begleitet. Nach 
einem Gespräch mit der diensthabenden Ärztin bestand er auf Entlassung und Rückkehr in 
seine vermüllte und verwahrloste Wohnung, die die „Claro Mobil“ -Mitarbeiterin bei dieser 
Gelegenheit erstmals betrat. 
 
Nach diesem Erlebni s entschloss er sich zu einer Entgiftung im Alexianer -Krankenhaus, 
woraufhin er von der Mitarbeiterin des Projektes zur offenen Sprechstunde in der 
Suchtambulanz und dann während des Aufenthaltes auf der Station Alexius begleitet wurde.  
 
Obwohl Herr M. ein e weitere Therapie als zu hochschwellig ablehnte, blieb er auch nach 
seiner Entlassung aus der Entgiftung abstinent. Begleitet und unterstützt durch die 
Mitarbeiterin des Angebotes, der er zunehmend vertraute, baute er wieder Kontakt zu 
Verwandten und Beka nnten außerhalb seiner alten Szene auf, räumte mit deren Hilfe seine 
Wohnung auf und versuchte, wieder Struktur in seinen Alltag zu bringen.

34 
 
 
Unterschiedlichste Hilfebedarfe wurden zwischenzeitlich bearbeitet. Beispielsweise wurde 
eine Zuzahlungsbefreiung beantragt, Gespräche bei einem Psychiater und Termine bei einem 
Ergotherapeuten vereinbart. Bislang hielt Herr M. sämtliche Termine gewissenhaft ein.  
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung hatte er sich sogar für Ambulante Hilfen zum 
Selbstständigen Wohnen entschlossen. Und selbst eine Entwöhnungstherapie war nach 
eingehender Suchtberatung zu einer realistischen Option geworden.

35 
 
Anlage 
Übersicht der Angebote nach § 16a SGB II in Köln 
1. Angebote der Kinderbetreuung nach § 16a Nr. 1 SGB II  
 
 BiSKids (Betreuung im Stadtteil – Kids in Mülheim) 
 
Das Angebot wird durchgeführt durch die Christliche Sozialhilfe Köln e.V. 
(CSH).  
 
Ziel ist das Vorhalten eines kurzfristigen, flexiblen Kinderbetreuungsangebotes für 
Arbeitsuchende, in Arbeit vermittelte Personen und Teilnehmende an Qualifizie-
rungsmaßnahmen im Stadtbezirk Mülheim (ggf. in angrenzenden Stadtbezirken).  
BiSKids umfasst Dienstleistungen wie: Hol - und Bringdienste, Ferien -, Randzeit- 
und Übermittagsbetreuungen, Vermittlung in weiterführende Angebote der Kinder-
betreuung oder der Familienhilfe.  
Die Eltern werden in der vorübergehenden Bet reuung ihrer Kinder unterstützt. 
Auch werden neue und nachhaltige Modelle der Kinderbetreuung mit ihnen erar-
beitet. Sie werden über verschiedene Formen der Kinderbetreuung wie Kinderta-
gespflege, OGTS, das Nutzen nachbarschaftlicher Netzwerke informiert.  
Eltern, meist Alleinerziehende, werden oft, um ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen 
bzw. ei ne Ausbildung machen zu können, allein  durch Wegbegleitungen und 
Randzeitbetreuungen entlastet.  
„BiSKids“ ist zentral in Mülheim verortet. Von 6 bis 20 Uhr – je nach Bedarf der 
Eltern und nach Kapazität der Betreuer *innen, werden hier Kinder im Alter von 1 
bis 10 Jahre betreut.  
Zusätzlich biet et das Angebot in der Einrichtung Henry´s H.O.P.E im Stadtteil 
Dünnwald die stundenweise Betreuung für Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahren.  
dienstags bis donnerstags in der Zeit von 09:00 bis 14:00 Uhr an.  
 
Bei Bedarf kann zu diesen Zeiten auch Beratung in Bezug auf Themen im Rahmen 
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, beispielsweise  zur Kinderbetreuung, in 
Anspruch genommen werden. 
 
2. Angebote der Schuldnerberatung nach § 16a Nr. 2 SGB II  
 
Die Schuldnerberatung bietet Hilfen für Menschen mit Schuldenp roblemen. Sie  
umfasst neben der reinen Schuldenregulierung rechtliche, finanzielle wie auch 
psychosoziale Fragestellungen. 
Grundsätzlich wird in Köln zwischen der Budget- und Schuldnerberatung unter-
schieden.  
 
Themen und Aspekte der Budget- und Schuldnerberatung sind beispielsweise: 
 
 Einnahmen/Ausgaben 
 Haushaltsplanung 
 Mahnverfahren und Vollstreckung 
 Inkassounternehmen und Pfändung

36 
 
 Insolvenzverfahren 
 
Ratsuchende im SGB II Bezug werden vom Jobcenter zunächst in die, eine be-
grenzte Zahl von Beratungseinheiten umfassende, Budgetberatung zugewiesen.  
 
Die folgenden Träger sind mit der Durchführung der Budgetberatung durch das 
Jobcenter Köln beauftragt: 
 
• Diakonisches Werk Köln und Region 
• Interfamilia Kreisverband Köln e.V. 
• Schuldnerhilfe Köln e.V. 
• Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) e.V. 
• Sozialdienst katholischer Männer (SKM) e.V. 
 
Die Budgetberatung beinhaltet unter anderem die folgenden Beratungsangebote: 
 
 Informationen rund um das Thema „Schulden“ 
 Einen Überblick über die Schuldensituation verschaffen 
 Prüfung der Einnahmen-/Ausgaben-Situation 
 Krisenintervention insbesondere bei: drohender Energie-Sperrung, 
Konto-Pfändung, Mietschulden 
 Unterstützung bei der Einrichtung eines Pfändungsschutz- 
Kontos 
 Bei Bedarf Weitervermittlung in eine Schuldnerberatung 
 
Nach Klärung der Problemlage erfolgt bei weitergehendem Bedarf und bei Vorlie-
gen einer erfolgversprechenden Prognose eine Vermittlung in die Schuldnerbe-
ratung. Der Zugang zur Schuldnerberatung ist bei allen Trägern entweder üb er 
die Vermittlung aus der Budgetberatung oder über den freien Zugang in die offe-
nen Sprechstunden möglich.  
Auch SGB II-Leistungsempfänger/-innen, die aus unterschiedlichen Gründen die 
Schuldenproblematik im Jobcenter nicht ansprechen wollen, können sich über den 
freien Zugang direkt an die Schuldnerberatungsstellen wenden.  
Weitere schnelle Kontaktaufnahmen, um Ratsuchenden erste Hilfestellung zu leis-
ten und Notsituationen zu vermeiden, erfolgen über telefonische Anfragen  
(„Schuldenhelpline“). 
 
In Köln sind neun gemeinnützige Beratungsstellen mit der Durchführung der 
Schuldnerberatung nach §16a Nr. 2 SGB II durch das Jobcenter Köln beauftragt:  
 
• Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V., 
• Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
• Diakonisches Werk Köln und Region 
• Interfamilia Kreisverband Köln e.V. 
• Internationaler Bund (IB) 
• Schuldnerhilfe Köln e.V. 
• Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) e.V. 
• Sozialdienst katholischer Männer (SKM) e.V. 
• Verein für soziale Schuldnerberatung (VSSB) e.V.

37 
 
3. Angebote psychosozialen Betreuung nach § 16a Nr. 3 SGB II 
 
 Alternative Wege in den Job 
 
Dieses Angebot wird von der förderungs - & bildungsgemeinschaft jugend - 
und altenarbeit vingst/ostheim (Vingster Treff) umgesetzt.  
 
Ziel ist es, Frauen zu erreichen, die noch nicht in Maßnahmen bzw. Angebote des 
Jobcenter eingebunden sind, sich aber mit der Frage der beruflichen Orientierung 
befassen.  
Es richtet sich an erwerbslose Frauen mit und ohne Migrationshintergrund, die ih-
ren beruflichen Wiedereinstieg planen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf er-
reichen wollen oder noch keine berufliche Orientierung haben.  
Der systemische Ansatz in der Beratung berücksichtigt die aktuelle Lebenssitua-
tion der Frauen. Es werden sowohl persönliche und familiäre Ressourcen als auch 
allgemeine persönliche Voraussetzungen ( zum Beispiel Schul- und Ausbildungs-
abschlüsse) sowie berufliche Erfahrungen betrachtet. Die Teilnehmerinnen wer-
den aktiviert, unterstützende Netzwerke aufzubauen u nd vorhandene optimal zu 
nutzen.  
Die berufliche Beratung  umfasst beispielsweise die  Analyse der Ausgangssitua-
tion, die Abklärung vorhandener formeller  und persönlicher Ressourcen, die Ent-
wicklung realistischer Zielformulierungen, die Erstellung eines Berufswegeplanes, 
Informationen über weitere (sowohl für die berufliche Entwicklung als auch für die 
psychosoziale Stabilisierung) hilfreiche Anlaufstellen. 
Der Schwerpunkte der individuellen Beratung liegt auf der psychosozialen Stabili-
sierung und Motivationsstärkung.  
Weitere Themen des individuellen Einzelcoachings sind beispielsweise:  die beruf-
liche Orientierung, Berufswegeplanung, Infos über Weiterbildungen/Projekte/Maß-
nahmen sowie unterstützende Fachdienste, Inf os über geeignete Stellenbörsen 
und das Aufzeigen von Orten der Beratung sowie Unterstützung bei Bewerbungen.  
 
 Arbeit sofort 
 
Dieses Angebot wird vom Sozialdienst katholischer Männer e.V. Köln 
(SKM), dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln (SKF) und dem In-
ternationale Bund GmbH Köln vorgehalten.  
 
Es richtet sich an SGB II-leistungsberechtigte Personen, die neben den komple-
xen sozialen Problemen häufig von Wohnungslosigkeit betroffen und weder in 
Beschäftigungsangebote noch in Integrationsjobs zu vermitteln sind.  
Die Teilnehmer*innen rekrutieren sich ausschließlich aus dem Bereich der soge-
nannten „Resodienste“ der Stadt Köln. 
Ziel des Angebotes ist die Heranführung an Arbeit bzw. Beschäftigung durch die 
Bereitstellung eines niederschwelligen Tätigkeitsangebots.  
Die Stabilisierung der Teilnehmenden erfolgt über persönliche und psychosoziale 
Beratung und Betreuung sowie über alltagspraktische Anleitung.

38 
 
 Claro 
 
Das Angebot wird in Kooperation der drei Träger Diakonisches Werk des 
evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region (Diakonie), Sozialdienst 
katholischer Frauen e.V. Köln (SKF) und Sozialdienst katholischer Männer 
e.V. Köln (SKM) durchgeführt.  
 
Es richtet sich an SGB II-leistungsberechtigte Personen  mit komplexen, meist 
diffusen Problemlagen, denen die Integrationsfachkräfte kein passgenaues 
Angebot unterbreiten können.  
Claro bietet diesen Kundinnen und Kunden ein Clearing, gibt 
Handlungsempfehlungen und vermittelt in andere Hilfsangebote bzw. 
Hilfesysteme.  
Beispielsweise: Therapeutische Hilfsangebote, Wohnungslosenhilfe, 
Straffälligenhilfe, Schuldnerberatung, Migrationsberatung, Familien - und 
Lebensberatung, frauenspezifische Beratungsstellen. 
 
Das Ausmaß der multiplen Problemlagen vieler Kundinnen und Kunden hat sich 
zunehmend vergrößert. Insofern bietet Claro eine umfassende Beratung und falls 
erforderlich die Begleitung bis zur Vermittlung in ein weiterführendes Angebot.  
 
 Coolnesstraining 
 
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. (AWO) bietet für  Kundinnen 
und  Kunden des Jobcenter  Köln ein Angebot an, welches sich mit sozial 
unangemessenem Verhalten als Vermittlungshemmnis beschäftigt.  
 
Die Zielgruppe umfasst Kundinnen und Kunden, die gegenüber potentiellen 
Arbeitgebern oder Fachkräften des Jobcenter  unangemessenes (z.B. 
aggressives, grenzüberschreitend es, gewalttätig es) Verhalten, das einer 
Integration in den ersten Arbeitsmarkt entgegensteht bzw.  diese erschwert, 
zeigen.  
Dies kann sich in impulsiven, teils gewalttätigen Ausbrüchen anlässlich von 
Konflikten mit Vorgesetzten, Kolleginnen/Kollegen und Fachkräften äußern. Aber 
auch in Maßnahmeabbrüchen aus „nicht igem“ bzw. nicht nachvollziehbarem 
Anlass, die auf unterdrückte Aggressionen und Rückzugstendenzen hinweisen.  
 
Das Angebot ist als ganzheitliches Verhaltenstraining konzipiert. Es befasst sich 
mit den Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes und gewaltfrei es Leben. 
Hierfür bedarf es unter anderem klarer Zielversionen, Selbstvertrauen s und der 
Fähigkeit, mit anderen zu kommunizieren.   
Insofern erfolgt ein i ntensives Arbeiten an eigenen Zielen  und Wünschen sowie 
ein Reflektieren des bisherigen privaten und beruflichen Weges.  
Die Teilnehmenden beschäftigen sich  mit Prozessen und Mustern der 
Kommunikation und Konfliktlösung. Dies wird praxisnah trainiert. Ziel ist hier ein 
sozial kompetentes und damit gesellschaftlich angemessene s Verhalten. Damit 
soll langfristig eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. 
Das niedrigschwellige Angebot ist auch für Kundinnen und Kunden geeignet, die 
über erhebliche Vermittlungshemmnisse verfügen und bei denen  eine 
Arbeitsmarktnähe selbst langfristig nur teilweise oder gar nicht erreichbar scheint.

39 
 
Eine parallele Teilnahme an anderen Maßnahmen oder Angeboten ist kein 
Ausschlusskriterium für das Coolnesstraining. 
 
„Coolnesstraining“ gliedert sich in zwei Phasen: die Anamnese und das Training. 
Letzteres teilt sich in Einzelgespräche und Gruppenangebote.  
 
Vor Beginn der Teilnahme wird die Eignung für die Maßnahme geprüft 
(Ausschlusskriterien sind z. B. vollständiges  Leugnen der Tat, akute 
psychotische Erkrankungen, Suizidalität, schwerwiegende 
Persönlichkeitsstörungen, Psychopathie). 
 
 Der Wendepunkt 
 
Träger dieses Angebotes ist die Diakonie Michaelshoven. 
 
Die Frauenberatungsstelle "Der Wendepunkt" ist in Mülheim und Kalk verortet 
und bietet ein psychosoziales Beratungs - und Unterstützungsangebot für 
gewaltbetroffene Frauen, insbesondere auch Frauen mit Migrations - oder 
Fluchthintergrund an. 
 
Von Gewalt betroffene  Frauen zeigen vielfach  physische und/oder psychische 
Belastungssymptome. Eine Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit ist oft erst nach 
Bewältigung der zum Teil komplexen Probleme möglich. 
 
Die s ozialräumliche Nä he stellt einen wichtigen Aspekt dar. Gerade n ach 
häuslicher Gewalt und/oder Gewaltandrohung  sowie bei  Alleinerziehenden 
würde eine weite Anfahrt eine zusätzliche Hürde darstellen. 
 
Die Beratungssprachen sind deutsch, türkisch, russisch und englisch. Bei Bedarf 
können auch Dolmetscher hinzugezogen werden. 
Eine solche  (muttersprachliche) Beratung überwindet sprachliche Hindernisse, 
profitiert darüberhinaus aber  auch vom gemeinsamen  kulturellen Hintergrund. 
Mithin können Sachverhalte dadurch schneller und effizienter geklärt werden . 
Beispielsweise in Bezug auf Probleme im Kontext der familiären Situation. 
Im Angebot werden Problemstellungen aus den Bereichen Wohnung, 
Verschuldung, Trennung, Gewalt sowie Familie bearbeitet. Die Beratung zielt auf 
die Stabilisierung der psychosozialen Gesamtsituation der Frauen und ihrer 
Familien ab und bietet Unterstützung bei der Beseitigung  von 
Vermittlungshemmnissen.  
 
Die Beratung und Begleitung von Migrantinnen ist davon geprägt, eine Stärkung 
und Verselbständigung der Frauen zu erreichen. 
  
 Frauenberatungsstelle (FrauenLeben) 
 
Die Frauenberatungsstelle steht in der Trägerschaft des gemeinnützigen 
Vereins FrauenLeben e.V.

40 
 
Sie bietet Frauen im SGB II -Bezug, die aufgrund traumatisierender 
Gewalterfahrungen und /oder familiärer Probleme gravierend in ihrer 
Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, psychosoziale Betreuung an.  
 
Die Einrichtung fokussiert sich auf Frauen mit Migrationshintergrund, 
alleinerziehende Frauen, Frauen mit psychischen Auffälligkeiten und Frauen, die 
unangemessenes Verhalten zeigen und/oder im Arbeitskontext überfordert sind.  
 
Damit eine berufliche Integration gelingen kann, wird den betroffenen Frauen Hilfe 
bei der Bewältigung von Konflikten und psychischen Erkrankungen sowie sozialen 
Problemlagen geboten. 
 
Zu den Arbeitsschwerpunkten gehören unter anderem: 
 
 gestörtes Essverhalten (Magersucht, Bulimie, Binge Eating und Adipositas) 
 Unterstützung bei Gewalterfahrung (häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, 
Stalking u.a.) 
 Probleme in der Familie und Partnerschaft, Trennung/ Scheidung 
 psychische Erkrankungen wie Depressionen, Ängste u.a. 
 berufsbezogene Problemlagen ( Arbeitslosigkeit und deren psychosoziale 
Folgen, Selbstwertprobleme) 
 
Über die Beratung hinaus werden  Krisen- und Orientierungsgespräche, 
themenbezogene Gruppen, Beratung für Angehörige sowie Vortrags - und 
Themenabende angeboten.  
 
Die von der Frauenberatungsstelle angebotenen Gespräche mit Psychologen zur 
therapeutischen Unterstützung in akuten Krisen  erfahren eine hohe Nachfrage. 
Denn diese Gespräche mit Psychologen /-innen helfen gerade auch Frauen, d ie 
auf einen längerfristigen Therapieplatz warten.  
 
Spezifische Zielsetzungen der Beratung: 
 
 Stärkung des Selbstwertgefühls 
 Aufbau von Selbstwirksamkeitserwartung 
 Bewusstmachen eigener Ressourcen und Fähigkeiten 
 Aufbau von Veränderungsmotivation 
 Krisenintervention 
 Stärkung von gesundheitsförderndem und selbstfürsorgendem Verhalten 
 Stabilisierung/ Klärung der häuslichen und/ oder familiären Situation 
 Förderung von Ich-Stärke und Abgrenzungsfähigkeit 
 Informationsvermittlung zum Gewaltschutzgesetz und Unterstützung im 
Trennungsprozess 
 Abbau von Ängsten und Unsicherheiten und Aufbau selbstsicheren 
Verhaltens 
 Verbesserung von Konflikt- und Problemlösefertigkeiten, 
 Stressmanagement 
 Förderung der Selbstwahrnehmung zur Verbesserung der Individual-, Sozial- 
und Handlungskompetenz 
 Förderung realistischer Selbsteinschätzung 
 Hilfestellung im Umgang mit Depressionen und Ängsten

41 
 
 Einleitung und Vermittlung zu weiterführenden therapeutischen Hilfen oder 
anderen Beratungsangeboten 
 Identifikation spezifischer individueller Verhaltensdefizite, welche die 
Erwerbstätigkeit blockieren und Erarbeitung von Strategien zum Erwerb 
entsprechender Kompetenzen 
 Entwicklung realistischer beruflicher Zukunftsperspektiven 
 Motivation für spezifische Angebote, die notwendige Voraussetzungen zur 
Teilhabe am Erwerbsleben schaffen, z.B. Nachholen von Schulabschlüssen, 
Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, Praktika. 
 
Die Frauenberatungsstelle bietet zudem Kinder- und Jugendberatung 
(Verarbeitung der miterlebten Gewalt bei den Eltern) an. 
 
 Gulliver und Lore 
 
Es handelt sich um Arbeitsprojekte des Köl ner Arbeitslosenzentrums 
„KALZ“. 
 
Sie richten sich an Menschen, die meist ohne festen Wohnsitz sind und unter 
multiplen Problemlagen wie Sucht, Schulden, physische n und psychische n 
Einschränkungen leiden.  
 
Gulliver ist eine Anlaufstelle für Obdachlose und fungiert als 
Kommunikationszentrum. Das Projekt hat eine Cafeteria, einen Waschsalon und 
einen Aufenthaltsraum.  
Lore ist ein Lobbyrestaurant und bietet zum Beispiel ein gesundes Mittagessen an. 
 
Die psychosoziale Begleitung  in Ergänzung zur hier vorgehaltenen AGH  
ermöglicht den Teilnehmenden eine Stabilisierung der persönlichen, familiären 
oder gesundheitlichen Situation.  
Beispielsweise: die  Kontaktaufnahme zur Familie/zu den Kindern, die Vermittlung 
in Sucht- oder Schuldnerberatungsstellen.  
 
Die Teilnehm enden erwerben  Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, 
Sauberkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Übernahme von Verantwortung.  
 
Überdies erlangen sie fachliche Fertigkeiten und Kenntnisse in den 
Beschäftigungsfeldern: Reinigung, Hauswirtschaft, Gastronomie.  
 
Regelmäßig findet ein Deeskalationstraining statt. Hier können die Kundinnen und 
Kunden Problemlösungsstrategien für schwierige Situationen mit Gästen und/oder 
Kollegen/-innen entwickeln. 
 
Um Beschäftigungsabbrüche zu vermeiden, findet eine intensive 
Krisenintervention bei den Teilnehmenden statt.  
 
Suchtproblematik und geringe Frustrationstoleranz führen immer wieder zu 
Rückschlägen.  
Diese zu überwinden, erfordert ein hohes Maß an Kontinuität und 
Einfühlungsvermögen in der Betreuung.

42 
 
 HIVissimo 
 
Die Zielgruppe des Angebots der „Aidshilfe Köln e.V.“ sind SGB II-leistungsbe-
rechtigte Personen , die HIV -infiziert bzw. an AIDS erkrankt sind und multiple 
Vermittlungshemmnisse aufweisen.  
 
Ein Teil der Zielgruppe hat keine qualifizierte Berufsausbildung. Für den 
beruflichen (Wieder)Einstieg bietet das Arbei ts- und Qualifizierungsprojekt 
HIVissimo angemessene Qualifizierungsmöglichkeiten in  den Bereichen : 
Gastronomie, Hauswirtschaft, Hausreinigung und Hausmeisterei.  
 
Parallel zur hier vorgehaltenen AGH erhalten Teilnehmer die für eine erfolgreiche 
Eingliederung notwendige, psychosoziale Betreuung.  
 
 JobAktiv 
 
Träger des Angebots ist das Katholische Jugendwerk e.V. , Fachbereich 
Jugendsozialarbeit.   
 
Das Angebot  richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 27 
Jahre.  
Es versteht sich als Bindeglied zwischen der Jugendberufshilfe und den 
Jugendzentren im Kölner Norden (Chorweiler, Blumenberg und Seeberg-Nord).  
 
Die Besonderheit des Angebotes besteht im präventiven Ansatz:  
Über den offenen und niederschwelligen Zugang (aufsuchende Arbeit) kommen 
die Mitarbeitenden des Projektes in Kontakt mit Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen und helfen ihnen bei der Entwicklung einer realistischen schulischen 
und/oder beruflichen Perspektive, bei der Suche nach Ausbildungsplätzen etc. 
 
Die sozialpädagogische Hilfe basiert auf den Bausteinen Kontaktaufnahme, 
Erfassung der schulischen oder beruflichen Situation, konkrete Hilfestellung und 
begleitende Betreuung.  
  
Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Arbeitsschwerpunkte Übergang 
Schule/Beruf, Berufswahlorientierung und die Entwicklung realistischer beruflicher 
Perspektiven. Auch begleiten JobAktiv -Mitarbeiter/-innen geeignete Jugendliche 
zu Ausbildungsmessen und Veranstaltungen, bei denen Firmen Ausbildungs- und 
Praktikumsplätze anbieten.  
 
Das Beratungs- und Betreuungsangebot umfasst beispielsweise: 
 
 Stellenrecherchen 
 individuelle und ressourcenorientierte Beratung 
 Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen 
 Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche/Einstellungstests 
 Betriebsbesichtigungen

43 
 
Die ganzheitliche Unterstützung erstreckt sich über die Begleitung im 
Bewerbungsprozess hinaus auch auf die Bewältigung sozialer Bedarfe und 
Problemlagen. 
 
 JobLotsen DiMa 
 
Das Angebot wird vom Träger BTZ Berufliche Bildung Köln GmbH realisiert.  
 
Die Job Lotsen DiMa bieten  zielgruppenspezifische Unterstützung bei der 
Identifizierung von Problemlagen sowie Hilfe im Umgang mit behördlichen 
Angelegenheiten, Finanzen, dem Wohnumfeld, etc. an.  
 
Das Ziel besteht im Erkennen und Bearbeiten bestehender 
Vermittlungshemmnisse sowie der Entwicklung und Umsetzung tragfähiger 
Hilfepläne in enger Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden. 
 
Die individuelle, intensive und kontinuierliche Beratung und Begleitung bewirkt  die 
Aktivierung bzw.Reaktivierung der Teilnehmenden. 
 
Die Begleitung der Kundinnen und Kunden zu Angeboten, Behörden, zu Ärzten 
und in Therapie, nimmt diesen die Unsicherheit und Scheu und stärkt so deren 
Selbsthilfepotenzial.  
 
Die Zielgruppe weist beispielsweise folgende Merkmale auf: 
  
 Schwierigkeiten im Umgang mit Geld und/oder Geldinstituten und 
Bankkonten 
 Schulden 
 Schwierigkeiten mit der Wohnung, v.a. in Form einer unzureichenden 
Unterkunft oder Konflikten mit Vermietern 
 Sprachprobleme 
 Unzuverlässigkeit 
 Überforderung mit Strukturierung des eigenen Alltags 
 fehlendes Zeit- und Selbstmanagement 
 Suchtproblematik 
 gesundheitliche Probleme (insb. psychische und körperliche Erkrankungen)  
 familiäre Schwierigkeiten 
 
Im Rahmen der sozialpädagogisch orientierten Intervention arbeiten die JobLotsen 
mit vielen Fachdiensten, Beratungsstellen, Behörden und Ämtern zusammen. 
Dabei spielen der Sozialraum und das darin befindliche Netzwerk eine große Rolle. 
 
So arbeiten sie beispielsweise zusammen mit: 
 
 dem Sozialamt/ der Fachstelle Wohnen 
 diversen Wohnungsbaugenossenschaften 
 Gebrauchtmöbellagern 
 der Handwerkskammer 
 den Sozialpsychiatrischen Zentren 
 Tageskliniken

44 
 
 der Suchtambulanz der LVR Klinik Köln-Merheim 
 der Suchtberatung 
 den Budgetberatungen 
 verschiedenen Bildungsträgern 
 verschiedenen Krankenkassen  
 dem Therapiezentrum für Folteropfer 
 der Flüchtlingsberatung. 
 
 JobLotsen Reso 
 
Das Angebot wird vom Träger BTZ Berufliche Bildung Köln GmbH realisiert. 
 
Die Joblotsen Reso begleiten Menschen ohne festen Wohnsitz.  
 
Die Problemstellungen dieser Kundengruppe erfordern einen spezialisierten Blick  
auf den Be reich Wohnen und Wohnungssuche und eine  auf diese Zielgru ppe 
abgestimmte Kontaktaufnahme bzw. Beziehungsarbeit.  
 
Die Lotsen arbeiten in erster Linie aufsuchend. Häufig wird die sogenannte „warme 
Übergabe“ von den Fallmangern genutzt, d.h. sie übergeben die Kundinnen und 
Kunden unmittelbar an die Lotsin  bzw. den Lotsen. Zusätzlich bieten die 
JobLotsen Reso einmal pro Woche eine offene Sprechstunde an. 
 
Das Ziel besteht im Erkennen und Bearbeiten bestehender 
Vermittlungshemmnisse sowie der Entwicklung und Umsetzung tragfähiger 
Hilfepläne in enger Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden. 
 
Die individuelle, intensive und kontinuierliche Beratung und Begleitung bewirkt  die 
Aktivierung bzw. Reaktivierung der Teilnehmenden. 
 
Die Begleitung der Kundinnen und Kunden zu Angeboten, Behörden, zu Ärzten 
und in Therapie, nimmt ihnen Unsicherheit und Sche u und stärkt so das 
Selbsthilfepotenzial des Einzelnen.  
 
Die Zielgruppe weist beispielsweise folgende Merkmale auf: 
  
 Schwierigkeiten im Umgang mit Geld und/oder Geldinstituten und 
Bankkonten 
 Schulden 
 Schwierigkeiten mit der Wohnung, v.a. in Form einer unzureichenden 
Unterkunft oder Konflikten mit Vermietern 
 Sprachprobleme 
 Unzuverlässigkeit 
 Überforderung mit Strukturierung des eigenen Alltags 
 fehlendes Zeit- und Selbstmanagement 
 Suchtproblematik 
 gesundheitliche Probleme (insb. psychische und körperliche 
Erkrankungen) 
 familiäre Schwierigkeiten

45 
 
Im Rahmen der sozialpädagogisch orientierten Intervention arbeiten die JobLotsen 
mit vielen Fachdiensten, Beratungsstellen, Behörden und Ämtern zusammen. 
Dabei spielen der Sozialraum und das darin befindliche Netzwerk eine große Rolle.  
 
So arbeiten sie beispielsweise zusammen mit 
 
 dem Sozialamt/ der Fachstelle Wohnen 
 diversen Wohnungsbaugenossenschaften 
 Notschlafstellen 
 den Sozialpsychiatrischen Zentren 
 der LVR-Klinik in Merheim 
 der dortigen Suchtambulanz 
 der Suchtberatung 
 den Budgetberatungen 
 der Bewährungshilfe 
 verschiedenen Krankenkassen  
 verschiedenen Haus- und Fachärzten/-innen 
 
 Kellerladen 
 
Der Kellerladen des Vereins Kellerladen e.V. leistet Jugendarbeit in 
Bilderstöckchen.  
 
Zielgruppe des Vereins sind Jugendliche und junge Erwachsene bis 30 Jahre, die 
im Angebot eine Tagesstruktur erhalten und dabei ihre beruflichen 
(konzeptionellen, kalkulatorischen, handwerklichen) und sozialen Fähigkeiten 
entwickeln können.  
 
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der P rävention. Das Angebot Kellerladen ist 
auf dem Hintergrund der besonderen sozialräumlichen Ausrichtung und 
Einbindung im Stadtteil ausgerichtet.  
 
Ziel ist die psychosoziale Stabilisierung und die Verhinderung drohender 
Nichtbeschäftigung sowie die Einleit ung von Maßnahmen, die an Ausbildung und 
Arbeitsaufnahme heranführen.  
 
Die Komplexität des Betreuungsangebots umfasst unter anderem: 
 
 psychosoziale, persönlichkeitsstabilisierende Elemente  
 Vermittlung technischer Fertigkeiten (Computer, manuelle Erfahrung mit 
Werkzeugen und Maschinen)  
 schulisch-theoretische Hilfen 
 Einstellungstest-Trainings 
 Telefontraining 
 Verhaltenstraining 
 Erhöhung der Kommunikationsfähigkeit  
 Kompetenzcheck  
 
Der Träger arbeitet intensiv  mit Ausbildungsbetrieben, Schule n und 
Bewerbungscoaches zusammen.

46 
 
 
Neben der täglichen Arbeit bietet der Träger auch verschiedene, oft 
projektorientierte Aktivitäten wie den „Markt der Möglichkeiten“ (Ausbildungsmarkt 
im Altenberger Hof/ Nippes), das Suchtprä ventionsprojekt „Stoffwechsel“ oder  
Projektfahrten an. 
 
Der in 2015 umgestaltete Computerraum im Jugendbüro bietet mehr Raum für 
„Intimität“. Denn die Beziehungsarbeit hat sich massiv in Richtung psychologischer 
Problematiken verschobe n. Häufig ist zunächst das Aufbrechen der auf 
psychologischen Störbildern, Suchtproblematiken und delinquenten 
Verhaltensauffälligkeiten basierenden Verhaltens - und Abwehrmechanismen wie 
„cooles Gehabe“ oder „wortkarg und zurückhaltend“ erforderlich. Oft ist die Haltung 
der Jugendlichen und jungen Erwchsenen i n Kombination mit Versagensängsten 
und fehlendem Selbstbewusstsein von Misstrauen, Frustration, Demotivation, 
Abwehr und Fassadenverhalten geprägt.  
 
Hier ist zunächst intensive und vertrauensschaffen de Gesprächsarbeit 
erforderlich. Meist finden Bewerbungscoaching und Jobrecherche e rst in einer 
späteren Betreuungsphase statt.  
 
 Kölner Feger 
 
Das Angebot  des Sozialdienst katholischer Männer e.V.  richtet sich 
ausschließlich an Substituierte mit Leistungsansprüchen nach SGB II.  
 
Die Förderung des Projektes „Kölner Feger“, mithin die psychosoziale Betreuung, 
erfolgt in Anlehnung an die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten (AGH)  
gem. § 16d SGB II. 
 
Die Tätigkeitsinhalte bestehen in der Reinigung und Entmüllung von besonders 
durch Drogenabhängige/Wohnungslosen belasteten Orten, (zusätzlich zu den 
Reinigungen durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln) und an Orten, die durch die 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln nicht abgedeckt werden (beispielsweise 
Kinderspielplätze, Vorgärten in Wohnkomplexen). 
Die Reinigung erfolgt unter Anleitung auf zwei bis drei festgelegten Routen. Die 
Routen werden in Absprache mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln, dem 
Ordnungsamt, den Bezirksämtern und anderen örtlichen Beteiligten entwickelt. 
 
Ziel des Projektes ist es, das Sozial - und Arbeitsverhalten der Teilnehmenden zu 
verbessern. Beispielsweise Konfliktfähigkeit, Pflichtbewusstsein, Zuverlässigkeit 
und Teamfähigkeit. 
Die Teilnehmenden sollen lernen, ihren Alltag zu strukturieren und in Problemlagen 
Lösungen zu entwickeln. 
 
Mit Hilfe intensiver Arbeitsanleitung und Unterstützung im Alltag soll erprobt 
werden, welche Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bzw. im Rahmen der 
beruflichen Integration möglich sind. 
 
Überdies soll den T eilnehmenden durch ihre aktive Beteiligung an der 
Verbesserung des öffentlichen Erscheinungsbildes bzw. der Reinigung der von

47 
 
Randgruppenangehörigen vermüllten und verdreckten Orte die Möglichkeit der 
gesellschaftlichen Inklusion eröffnet werden. 
 
 Mann sein ohne Gewalt 
 
Dieses Angebot der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. (AWO)  richtet 
sich nicht an Opfer, sondern an die Täter.  
 
Die Zielgruppe besteht aus Männern, die gegen ihre Partnerin und/oder ihre 
Kinder, unter Umständen auch gegen andere Famil ienmitglieder, gewalttätig 
geworden sind bzw. aktuell noch gewalttätig sind. 
 
Die Männer werden vom Gericht, von der Staatsanwaltschaft, von 
Beratungsstellen oder von der Polizei zugewiesen. Es gibt jedoch auch 
Selbstmelder. 
Auch Partnerinnen erhalten – sofern realisierbar - Informationen über 
Möglichkeiten und Grenzen des Angebotes sowie eigene Hilfsangebote. 
 
Familienangehörige werden beraten oder an passende Hilfeeinrichtungen 
vermittelt.  
 
„Mann sein ohne Gewalt“  arbeitet nach den Standards und Empfeh lungen für die 
Arbeit mit männlichen Tätern im Rahmen von interinstitutionellen 
Kooperationsbündnissen gegen häusliche Gewalt (Bundesarbeitsgemeinschaft 
Täterarbeit häusliche Gewalt e.V., 2007). 
 
Es beinhaltet sowohl Einzel- als auch Gruppensettings.  
 
Zunächst  erfolgt eine Einzelberatung inklusive psychodiagnostischer Tests zur 
Abklärung schwerwiegender Persönlichkeitsstörungen oder anderer 
Ausschlusskriterien.  
 
In den Einzelterminen werden konkrete Alltagskonflikte und mögliche Lösungen 
erörtert. Die  Kunden sollen für problematische Denk - und Verhaltensweisen 
sensibilisiert werden, um ein Problembewusstsein und eine Motivation zur 
Teilnahme am Trainingsprogramm zu wecken. 
 
Die Mindestteilnahmedauer am Gruppenangebot beträgt 34 Sitzungstermine. Die 
durchschnittliche Teilnahmedauer 9 -11 Monate. 
 
Bei akuten Krisen besteht die Möglichkeit kurzfristiger Gespräche im Einzelsetting, 
mit dem Ziel der Deeskalation und der Vorbeugung neuerlicher Gewalt.  
 
Es findet oft eine sehr enge, fallbezogene Zusammenarbeit mit Einrichtungen des 
Kinder- und Jugendschutzes , der Polizei und Beratungsstellen statt. 
 
 Miga 40 
 
Der Verein Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. bietet dieses Angebot für 
erwerbslose Migrantinnen ab 40 Jahren an.

48 
 
 
Zielgruppe von „Miga 40“ sind nach Deutschland immigrierte, SGB II-leistungsbe-
rechtigte Frauen. 
  
Der Verein bietet Beratungs -, Qualifizierungs - und Lernangebot e an. Diese 
betreffen berufliche Eingliederungshemmnisse, familiäre Probleme, fehlende 
berufliche Qualifikationen sowie Sprachprobleme.  
 
Die Förderangebote sind überwiegend im niederschwelligen Bereich angesiedelt 
(einfache Sprache, häufige Wiederholungen). 
 
In der Projektarbe it wird ein ganzheitlicher Ansatz genutzt. Die Angebote stehen 
zumeist im engen Bezug zum praktischen Leben der Teilnehmenden.  
 
Elemente der Beratung sind beispielsweise ressourcenorientierte Methoden, 
Biografiearbeit, soziale Gruppenarbeit. Zudem theaterpädagogische Elemente und 
Rollenspiele.  
 
Sprachförderung ist ein wesentliches Element des Angebotes. Teilnehmerinnen 
mit Sprachhemmungen werden durch eine spielerische Herangehensweise 
gefördert (Sprachcafé, Rollenspiele, Alltagsgeschichten).  
 
Überdies bieten Dozentinnen Vorträge, Seminare und Infoveranstaltungen zu 
verschiedenen Themen an.  
 
Ziele der Projektearbeit sind beispielsweise: 
 
 Verbesserung der Sprachkompetenz (schriftlich/mündlich) 
 Aneignung von Wissen/Kenntnissen im Bereich Arbeitsmarkt, 
Sozialversicherungssysteme, Bildungssystem 
 Übergang in andere weiterführende Maßnahmen wie z.B. 
Arbeitsgelegenheit, Jobbörse, Qualifizierung 
 Anerkennung im Ausland erworbener Zeugnisse 
 Erstellung Lebenslauf/Bewerbungsmappe 
 Bewerbungstraining 
 Motivationstraining 
 Entwicklung/Verbesserung IT-Medienkompetenz 
 Erweiterung des Wissensspektrums über die Stadt Köln und die Nutzung 
ihrer Angebote (Stadtbibliothek, AWB, Museen, Flora) 
 Weiterleitung/Anbindung an andere fachliche Dienste wie z.B. 
psychologische Ambulanzen, Therapeuten, psycho-somatische Kliniken 
 
Der Träger hat ein interkulturelles und interdisziplinäres Team. Die 
Mehrsprachigkeit umfasst z.B. auch persisch/farsi, eritreisch/triginya und kroatisch. 
 
 MImiK 
 
„M.I.m.i.K.– M.iteinander I.ntegration m.eistern i.n K.öln“ ist ein im rechts-
rheinischen Köln verortetes  Angebot der förderungs - &

49 
 
bildungsgemeinschaft jugend - und altenarbeit vingst/ostheim e.V.(Vingster 
Treff). 
 
Das Angebot richtet sich an junge alleiner ziehende Frauen im Alter von 16 bis 25 
Jahre, mit und ohne Migrationshintergrund, die aufgrund vielfacher Benachteili-
gung die Integration in das Ausbildungssystem oder in den Arbeitsmarkt nicht voll-
ziehen konnten.  
 
Ziel ist die individuelle Stabilisierung von jungen Frauen in ihrer Persönlichkeit so-
wie in ihrem Umfeld mit der Perspektive, sich für eine berufliche Entwicklung zu 
öffnen und diese langfristig zu realisieren. 
 
Die Kinderbetreuung vor Ort sichert jungen Frauen und ihren Kindern unbürokra-
tisch und mit direktem Einstieg die Teilnahme am Projekt, wenn keine regulären 
Betreuungsmöglichkeiten bestehen. 
 
Merkmale der Zielgruppe sind beispielsweise: 
 
 hoher Bedarf an psychosozialer Stabilisierung 
 keine ausreichenden sozialen Netzwerke (soziale Isolierung) 
 fehlende Schul- und Berufsabschlüsse 
 fehlende Kenntnisse über Arbeitsmarktzugänge und Berufsbilder 
 unzureichende reguläre Betreuungsmöglichkeiten der Kinder 
 
Ziele der Beratung und Unterstützung sind insbesondere: 
 
 individuelle psychosoziale Stabilisierung (Erkennen der eigenen Ressourcen, 
Kommunikationstraining, Stärkung der persönlichen/sozialen/interkulturel-
len/fachlichen und organisatorischen Kompetenzen) 
 Stärkung der Mutter-Kind-Beziehung (auch Fragen und Hilfestellungen bezüg-
lich der Kinderbetreuung und –erziehung) 
 Erlernen fester Strukturen/Haushaltsplanung und Zeitmanagement 
 Einbindung in soziale Netzwerke 
 Motivations- und Mobilitätssteigerung 
 Sicherung einer geregelten Kinderbetreuung 
 Gesundheitsförderung 
 Entwicklung einer beruflichen Perspektive in Verbindung mit der Vereinbarkeit 
von Familie und Beruf (z.B. Konkretisierung und Visualisierung einer Berufs - 
und Lebenswegplanung) 
 Abbau persönlicher Belastungen (z.B. Regulierung Schuldenabbau, Kenntnis-
vermittlung Methoden Stressbewältigung, Seminare Gesundheitsprävention) 
 
Das Angebot sieht Einzelgespräche und ein zielgruppenorientiertes Seminarange-
bot vor. Überdies  Bewerbungshilfen und Bewerbungstraining, den Besuch von 
Ausbildungsbörsen, die Begleitung während eines Praktikums , die Weiterleitung 
sowie die Begleitung zu Fachstellen. 
 
Weitere unregelmäßig stattfindende Angebote und Aktivitäten umfassen beispiels-
weise die „Schreibwerkstatt“, Informationsveranstaltungen zu Energiesparen  und 
anderen Themen sowie verschiedenste Exkursionen.

50 
 
 
 Müllemer Wäsch und Kochwiever 
 
Die Christliche Sozialhilfe Köln e.V.  (CSH) bietet mit diesem Angebot 
Unterstützungsleistungen im Hauswirtschafts - und Küchenbereich, Hol - und 
Bringdienste, Begleitung und Betreuung für alte, behinderte und kranke Menschen 
sowie Familien in Not in Mülheim und in angrenzenden Stadtteilen an. 
  
Das niedrigschwellige Beschäftigungsangebot im Bereich  der 
Arbeitsgelegenheiten bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, berufliche 
Erfahrungen in hauswirtschaftlichen Dienstl eistungen, der Seniorenbetreuung,  in 
der Küche und im Service zu machen. 
 
Zusätzlich zur Arbeitsgelegenheit wird eine intensive psychosoziale Begleitung 
und Betreuung für Teilnehmende mit folgenden Merkmalen vorgehalten: 
 
 körperliche und gravierende psychische Erkrankungen 
 Lernbehinderungen oder leichte geistige Behinderungen 
 unsichere Wohnverhältnisse 
 Suchterkrankungen 
 Vorstrafen 
 fehlende oder geringe Schreib- und Lesekenntnisse 
 Überschuldung und/oder private Insolvenz 
 fehlende oder geringe Deutschkenntnisse 
 Flucht- und Verfolgungserfahrungen 
 fehlende Schul- und Berufsabschlüsse 
 familiäre Problemlagen 
 
Die intensive sozialpädagogische Betreuung zur Stabilisierung, Unterstützung und 
Aktivierung ist hier notwendig, um die den Integrationsprozess zusätzlich 
belastenden Themen wie beispielsweise die Instabilität der gesundheitlichen 
Situation, geringe Belastbarkeit/hohe Ausfallzeiten, schwere körperliche und 
psychische Erkrankungen (Depressionen, Psychosen und Phobien), 
Verhaltensauffälligkeiten, geringes Vorhandensein von Schlüsselqualifikationen 
wie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, berufliche Orientierungslosigkeit, 
mangelndes Selbstwertgefühl, mangelndes Konfliktmanagement, fehlende 
Kompetenz in der Organisation der eigenen Kinderbetreuung zu bearbeiten.  
Der Träger arbeitet hierbei l ösungsorientiert und ganzheitlich mit der Zielrichtung 
der Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmark. 
  
 Orientierungsberatung 
 
Die „Orientierungsberatung“  wird von einem Trägerverbund unter der 
Federführung des Diakonischen Werks Köln und Region  angeboten.  
 
Folgende Vereine sind im Trägerverbund zusammengeschlossen: 
 
 Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische 
Ausbeutung (Agisra) 
 Allerweltshaus e.V.

51 
 
 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. (AWO) 
 Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V. 
(BFMF) 
 Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
 Christliche Sozialhilfe Köln e.V. (CSH) 
 Diakonie Michaelshoven e.V. 
 Diakonisches Werk Köln und Region 
 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) 
 Pari Sozial Köln gGmbH - Echo e.V. 
 Familienladen Buchheim  
 Förderungs- und Bildungsgemeinschaft, Jugend- und Altenarbeit 
Vingst/Ostheim e.V., (Vingster Treff)  
 Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 
 Kölner Arbeitslosenzentrum e.V. (KALZ) 
 Synagogengemeinde Köln  
 Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln (SKF) 
 Sozialdienst Katholischer Männer e.V. (SKM) 
 Veedel e.V. 
 
 
Die Orientierungsberatung hilft bei der Klärung beruflicher Interessen und 
vermittelt Informationen zu beruflichen und qualifizierenden Maßnahmen. 
Überdies gewährleistet das Angebot kurzfristig Beratung und Soforthilfe bei 
persönlichen Krisen durch die Weiterleitung an entsprechende Fachstellen.  
Im Fokus steht zudem d ie Klärung leistungsrechtlicher und psychosozialer 
Problemlagen. 
Die ganzheitliche Beratung bietet sozialrechtliche Informationen und Hilfe n, leistet 
Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und  vermittelt sprachliche Hilfen bei 
Konflikten mit Behörden.  
 
Die sozialraumorientierten und zentral gelegenen Beratungsstellen sind über das 
Stadtgebiet verteilt und gewährleisten den Kundinnen und Kunden einen 
wohnortnahen und niederschwelligen Zugang.  
 
 Psychosoziale Betreuung für Jugendliche und junge Erwachsene  
im Sozialraum Meschenich 
 
Es handelt sich um ein im Sozialraum  verortetes Angebot der Jugendhilfe 
Köln e.V. 
 
Zielgruppe des Projektes sind sozial benachteiligte Jugendliche und junge 
Erwachsene bis maximal 30 Jahre, die aus dem Stadtteil Meschenich stammen  
und die mehrheitlich einen SGB II Leistungsanspruch besitzen.  
 
Das Projekt ermöglicht den Erwerb bzw. die Entwicklung und Vertiefung im 
Kontext der sogenannten „Grundbildung“: Hierzu zählen neben Lese- und 
Schreibfertigkeiten sowie Rechenfähigkeit auch Kompetenzen in den 
Grunddimensionen kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe wie beispielsweise

52 
 
Grundfähigkeiten im IT-Bereich, in der Gesundheitsbildung, in der finanziellen 
Grundbildung sowie soziale Grundkompetenzen. 
Solche Defizite verhindern oder erschweren den Zugang zur Arbeitsmarkt-
integration, mithin zur gesellschaftlichen Teilhabe, erheblich. 
Das Projekt bietet vor Ort, unmittelbar in der Lebenswelt der jungen Menschen, 
eine unbürokratische, niederschwellige und effektive Hilfe- und Betreuungs-
struktur. Neben Angeboten im Bereich der Grundbildung hält es auch ein 
Clearing sowie der Zugang zu weiterführenden Angeboten vor. 
  
Die Themenfelder und Ziele der psychosozialen Betreuung sind vielfältig. 
Beispielsweise: 
 
• Erwerb/Erweiterung von Kenntnissen im Bereich des sozialen und praktischen 
Lebens (Alltagswissen) 
 
• Verbesserung des Kommunikationsverhaltens 
 
• Erwerb/Erweiterung von Schlüsselqualifikationen 
 
• Erwerb/Erweiterung von Kenntnissen in Bezug auf Dokumente und deren 
Kontext (Schreiben von Behörden etc.)  
 
• Erwerb/Erweiterung von soziale Kompetenzen 
 
• Erwerb/Erweiterung von Grundkenntnissen in Bezug auf Lesen, Schreiben und 
Rechnen 
 
• Erwerb/Erweiterung der Fähigkeit(en) im Kontext der Bewerbungssituation 
 
• Klärung, Stabilisierung, Sicherung im Rahmen der Wohnsituation 
 
• Aufnahme einer Beschäftigung/Ausbildung 
 
• Verbesserte Grundbildung und Organisationsfähigkeit in Bezug auf 
gesellschaftliche und berufliche Anforderungen   
 
 Strickleiter I 
 
Es handelt sich um ein Angebot des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. 
Köln.  
 
Strickleiter I ist ein Angebot für Frauen und Männer, die von häuslicher Gewalt 
betroffen sind oder waren und aufgrund der damit verbundenen körperlichen und 
psychischen Beeinträchtigungen drohen, ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft oder 
zumindest zweitweise zu verlieren. 
Die (oft über einen längeren Zeitraum ertragenen) Gewalterlebnisse haben 
zumeist gravierende physische, psychi sche, soziale und ökonomische 
Auswirkungen. Zumeist weisen die Teilnehmenden Multiproblemlagen auf.

53 
 
Es handelt sich mehrheitlich um Frauen, die durch die Gewalterfahrung existentiell 
verunsichert sind und das Gefühl für die eigenen Stärken, Ressourcen und  
Möglichkeiten verloren haben. Überwiegend sind diese alleinerziehend, oft mit 
mehreren Kindern. Sie müssen, wenn sie die von Gewalt geprägte Beziehung 
verlassen haben, nahezu ihr gesamtes soziales und berufliches Umfeld neu 
organisieren bzw. den neuen Lebensumständen anpassen (Wohnsituation, soziale 
Absicherung, Kinderbetreuung). Dies führt in der Regel zu einer tiefgreifenden 
Verunsicherung. Häufig werden die Möglichkeiten der Lebensgestaltung von  
Schulden bzw.  geringem Einkommen eingeschränkt.  Überdies sind die Frauen 
vielfach durch f amiliäre Probleme, die aus Gewalterleben/Trennung resultieren 
und die sowohl die Kinder als auch das gesamte familiäre bzw.  soziale 
Bezugssystem betreffen, zusätzlich belastet. 
 
Das Angebot funktioniert als Lotse in das Hilfesystem: Strickleiter I stellt im 
Rahmen des Casemanagements sicher, dass die Opfer (und deren Kinder) die 
notwendigen und möglichen Hilfen erhalten.  
So können Prozesse initialisiert und begleitet  werden, die ineinander greifen und 
aufeinander aufbauen. Auch nach einem Einstieg in die Berufstätigkeit sichert eine 
weitergehende Betreuung die erreichte Stabilität und verhindert ein Scheitern in 
der Arbeitswelt.  
 
 Strickleiter II 
 
Auch dies ist ein Angebot des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Köln.  
 
Strickleiter II ist ein Angebot für Frauen mit massiven Problemlagen, die einer 
Arbeits- oder Beschäftigungsaufnahme entgegenstehen. Ziel ist die Klärung und 
Bearbeitung der multiplen psychosozialen Problemlagen. 
 
Inhalte und Ziele der Beratung sind beispielsweise: 
 
 Wirtschaftliche bzw.existenzsichernde Stabilisierung (Schuldenermittlung und 
– regulierung, Vermittlung in Schuldnerberatung, Hilfe beim Bezug einer 
neuen Wohnung, Unterstützung bei der Wohnraumsuche) 
 psychische  und psychosoziale Stabilisierung und Entlastung (auch 
psychische/wirtschaftliche Krisenintervention) 
 Erarbeitung von Tagesstruktur 
 Erziehungsthemen (Erziehungsfragen, Klärung Umgangsrecht, 
Zusammenarbeit mit Jugendamt) 
 Klärung medizinisch-therapeutischer Versorgung (medizinische Abklärung, 
notwendige Vermittlung Psychotherapie) 
 berufliche Entwicklung (Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Aufnahme 
geringfügige Beschäftigung, Kontaktaufnahme zu bildungs- und 
berufsfördernden Angeboten, Vermittlung zu Sprach- und Integrationskursen)  
 Rechtsberatung  
 Begleitung bei Behördengängen 
 
Strickleiter II wird überwiegend von  folgenden Personengruppen in Anspruch 
genommen:

54 
 
 alleinerziehende Frauen, zum Teil mit mehreren Kindern 
 Frauen mit massiven Beziehungsschwierigkeiten 
 Frauen in Krisen mit einer existenziell unsicheren Lebensperspektive  
 Frauen mit multiplen sozialen Problemlagen  
 Frauen mit noch nicht diagnostizierten Suchterkrankungen, psychischen 
und/oder somatischen Erkrankungen 
 
Die einzelnen Angebote und Aktivitäten  richten sich nach den Bedarfs - und 
Problemlagen der Frauen.  
Die Kontakt - und Beratungstreffen, Kriseneinsätze und alltagspraktischen Hilfen 
wie Begleitung zu Ämtern und Beratungsstellen erfolgen zeitlich flexibel und 
bedarfsgerecht.  
 
 Xenia 
 
„Xenia – Chance für Migrantinnen“ ist ein Angebot des Vereins Frauen gegen 
Erwerbslosigkeit e.V.  
 
 
Das Ziel ist die psychosoziale Stabilisierung und Unterstützung, insbesondere mit 
Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für (allein) erziehende 
Migrantinnen im Alter von 18 -35 Jahren (In Ausnahmefällen ist die Teilnahme auch 
für Frauen über 35 Jahre möglich). 
 
Zur Zielgruppe zählen sowohl nach Deutschland immigrierte Frauen als auch 
Frauen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland aufgewachsen sind.  
 
Das Projekt bietet  ein ganzheitliches Beratungs -, Qualifizierungs- und 
Orientierungsangebot in Form von Einzelgesprächen, Gruppenangeboten, 
modularen Kursangeboten, Sprachförderung und Kinderbetreuung an.  
 
Die Kinderbetreuung während der Maßnahme ist sichergestellt. 
 
Ziele sind beispielsweise: 
 
 Aufbau einer Struktur im Alltag 
 Aufbau und Ausbau von Freundschaften/Kontakten 
 Bewältigung vonTrennungen/Scheidungen 
 Ordnen/Organisieren von Papieren und Post 
 Organisation/Ausweitung der Kinderbetreuung 
 Verbesserung der Sprachkompetenz 
 Mobilität/Orientierung im Alltag/in Köln 
 Absolvieren eines Praktikums 
 Entwicklung einer Bewerbungsmappe 
 Übergang in andere weiterführende Maßnahmen wie „Kölner Alleinerziehende im 
Aufbruch“ 
 Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung/eines Minijobs 
 
Die Gruppenangebote beinhalten ein modular aufgebautes, flexibles 
Qualifizierungsangebot.  Xenia verfügt unter anderem über folgende Angebote:

55 
 
 
 Profiling (Stärkenanalyse und Ressourcentraining) 
 binnendifferenzierte Sprachförderung 
 Berufsorientierung und Berufswegeplanung 
 Stellenrecherche und Bewerbungstraining inklusive IT-und Medienkompetenz 
 Angebote zur Stressbewältigung 
 Angebote zur aktiven Elternarbeit 
 Angebote im Rahmen kreativen Gestaltens (Dies bietet einerseits Raum für 
zwanglosen Austausch und Gespräche, andererseits aber auch die Möglichkeit , 
eigene Kenntnissen und Fähigkeiten wie Ausdauer, Arbeitsorganisation, 
Konzentration, Sorgfalt, Entwickeln von Problemlösungsstrategien zu entdecken, 
zu stärken und zu entwickeln) 
 Workshops zu Themen wie „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Achtsamkeit“, 
„Zeitmanagement“, „Veränderungsprozesse“, „Formen von Arbeit und 
Arbeitszeitmodellen“  
 
 
Referenten aus dem Kölner Hilfs - und Beratungsangebot halten Vorträge zu 
Themen wie „Der Stromsparcheck“, „Frauengesundheit und Verhütung“, 
„Ausbildungswege und –möglichkeiten“.  
 
Überdies finden Exkursionen , wie beispielsweise eine Führung durch das 
Verlagshaus „Neven DuMont“ oder zum Tag der Ausbildung des LVR, statt. 
 
 Zweiradwerkstatt 
 
Die Zweiradwerkstatt 180° wird in Kooperation zwischen der Aidshilfe Köln 
e.V. und der IB-gGmbH West, Arbeitsprojekt, geführt. 
 
Sie bietet für die Zielgruppe der akut Drogengebrauchenden ab 18 Jahren, die 
ihren Wohnort oder ihren ständigen Aufenthalt in Köln haben und Leistungen nach 
SGB II beziehen, Beschäftigung und Qualifizierung an. 
 
Die Zielgruppe besteht aus schwerst und akut  drogenabhängigen Menschen, die 
durch handwerkliche Tätigkeiten und sozialpädagogische Begleitung stabilisiert 
werden sollen, so dass eine Beschäftigung erreicht werden kann. 
 
Die Zweiradwerkstatt 180° ist ein regulärer, bei der Handwerkskammer 
eingetragener Zweiradbetrieb, der bewusst als offene Werkstatt mit Kundenkontakt 
konzipiert ist. 
 
Das Arbeitsfeld einer Zweirad - bzw. Fahrradwerkstatt bietet der Zielgruppe die 
Möglichkeit, ihre Arbeits - und Leistungsfähigkeit zu erproben und zu verbessern 
sowie berufsbezogene Interessen und Fähigkeiten herausarbeiten zu können.  
 
Die zusätzlich zur hier vorgehaltenen Arbeitsgelegenheit erfolgende psychosoziale 
Betreuung basiert auf einem konzeptionellen Ansatz und berücksichtigt, dass die 
Abhängigkeit bei einem große n Teil der Betroffenen über lange Jahre eine 
chronische Rückfallkrankheit ist, aus der diese nur schrittweise „herauswachsen“ 
können.

56 
 
 
 
4. Angebote der Suchtberatung nach § 16a Nr. 4 SGB II 
 
 Claro Mobil 
 
Das Angebot wird in Kooperation der Träger  Sozialdienst katholischer Frauen 
e.V. Köln (SKF) und Sozialdienst katholischer Männer e.V. Köln (SKM) durch-
geführt.  
 
Es handelt sich um ein flexibles und schnell einsetzbares Instrume nt im Bereich 
der Suchtberatung. Die  Mitarbeiter/-innen von „Claro Mobil“ sind für die Integrati-
onsfachkräfte des Jobcenter Köln verlässlich und unmittelbar erreichbar.  
Ersttermine können sowohl im Jobcenter als auch im privaten Umfeld der Kundin-
nen und Kunden stattfinden. Die Mitarbeiter/-innen arbeiten ausschließlich aufsu-
chend und begleitend. 
 
Gerade die Flexibilität und Unmittelbarkeit ist - in Bezug auf die Zielgruppe  - äu-
ßerst zielführend: Besonderes Merkmal der suchtkranken Menschen ist ein gerin-
ges Selbstbewusstsein, eine geringe Ich -Stabilität und häufig eine unzureichende 
Zuverlässigkeit. Daraus folgt, dass notwendige Hilfsangebote zur Überwindung ih-
rer Sucht, auf herkömmlichen Kontakt - und Beratungswegen zumeist nicht ange-
nommen bzw. die Kundinnen und Kunden so nicht erreicht werden.  
 
Claro Mobil identifiziert neben der Suchtproblematik auch die oftmals vorhandenen 
weiteren prekären Problemlagen, ohne dabei das Suchtproblem und eine Anbin-
dung an die Einrichtungen des Suchthilfesystems aus den Augen zu verlieren.  
 
Eine Hierarchisierung der Themen bestimmt die Vorgehensweise. Die Kundinnen 
und Kunden werden nicht nur über Angebote informiert, sondern auch zur Inan-
spruchnahme der Hilfen begleitet. 
 
Ziel von Claro Mobil ist die nachhaltige Anbindung der Teilnehmenden an das 
Suchthilfesystem und damit die Vorbereitung der Integrationsfähigkeit der Hilfebe-
dürftigen.  
 
Ziele sind unter anderem: 
 
 Anbindung an Suchtberatungsstellen 
 Vermittlung in weiterführende Therapien 
 Vermittlung in ambulant betreutes Wohnen für Suchtkranke 
 Vermittlung in andere Hilfsangebote, zum Beispiel Schuldnerberatung 
 Hilfe bei Wohnungs- und Wohnraumproblemen 
 
 
 Suchtberatung 
 
Die folgenden Träger sind mit der Durchführung der Suchtberatung für SGB II -
Leistungsempfänger gemäß § 16a Nr. 4 SGB II  beauftragt:

57 
 
 
• Diakonisches Werk des ev. Kirchenverbandes Köln und Region, 
• Sozialdienst katholischer Männer e. V. (SKM), 
• Blaues Kreuz e.V.,  
• Psychosomatische Klinik Bergisch Gladbach, 
• Drogenhilfe Köln Projekt gGmbH 
 
Die Träger haben sich zu einem Verbund zusammengeschlossen.  
 
Über eine zentrale Telefonnummer sind die Erreichbarkeit und eine schnelle 
Terminvergabe gewährleistet. Die Zuweisungen  zum jeweils für die 
Suchterkrankung relevanten Träger  werden intern verteilt. Denn obschon ein 
Trägerverbund, der ein einheitliches A uftreten gewährleistet, besteht, haben die 
einzelnen Träger unterschiedliche Schwerpunkte in fachlicher Hinsicht oder in der 
Präsenz in den Stadtvierteln.  
 
Inhaltlich gliedert die Suchtberatung sich in zwei Phasen: das Clearing sowie die 
eigentliche Betreuung.  
 
Das Clearing stellt den Suchtstatus fest und klärt die aktuellen Problemlagen der 
Kundin bzw. des Kunden, um deren bzw. dessen  Fähigkeit zur 
Auseinandersetzung mit der Suchtproblematik festzustellen.  
 
Die Betreuungsphase umfasst die Erstellung einer detaillierten Suchtanamnese, 
die biographische Anamnese mit Klärung von Arbeitsfähigkeit, Sicherung des 
Lebensunterhaltes, offene juristische Verfahren etc.  
 
In dieser Phase werden Vorbefunde eingeholt, Kundinne und Kunden im 
Ausnahmefall zu wichtigen Terminen begleitet und in weiterführende Angebote des 
Suchthilfesystems vermittelt.  
 
Es wird überprüft, ob die Klientin bzw. der Klient für ein ambulantes Suchtsetting 
geeignet ist oder zunächst stationär behandelt werden muss.  
 
Ebenso wird Hilfestellung im Antragsverfahren gegeben, z.B. auf 
Entwöhnungsbehandlung.  
 
Das Angebot umfasst neben dem Clearing die Beratung, Motivation und 
Begleitung.  
 
Der Fokus liegt hierbei auf den weiterführenden Angebote des Suchthilfesystems, 
in die nach Möglichkeit vermittelt wird.

Mitteilung Ausschuss

652 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 27.11.2018 
 3901/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 
 
Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 
06.12.2018 
 
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren – auf Wunsch des Jobcenter Köln – 
den folgenden Bericht vor. 
 
 
Anlagen: 
Bericht des Jobcenter Köln 
Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln: Die kommunalen Eingliederungsleistungen – Jahresbericht 
2017 
Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln: Ergebnismonitoring Oktober 2018 
 
 
Gez. Dr. Rau

Bericht des Jobcenter Köln Anlage 2 Ergebnismonitoring Oktober 2018

11246 Zeichen

Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010
Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 6.12.2018
Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2018
Ergebnismonitoring
Oktober 2018
\\Dst.baintern.de\dfs\357\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2018\07_Monitoring\2018-10\2018-10 Monitoring.xlsx

ErwartungswertPrognose Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR -                273.235       262.111       -11.124 -4,1%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2018 27.399,2        54.968,7        82.585,9        110.138,1      137.660,2      165.198,9      192.751,8      220.168,6      247.240,8      273.235,0      300.349,2      327.344,2      
Ist 2018 26.513,4        53.049,4        79.650,4        106.164,4      132.558,4      158.953,7      185.253,7      211.395,4      237.195,8      262.111,5      -                 -                 
Ist 2017 26.447,1        53.058,6        79.716,2        106.310,9      132.876,6      159.458,4      186.053,8      212.557,5      238.928,7      265.078,4      291.133,4      317.032,1      
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit Oktober 2018
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR
Ist 2018
 Ist 2017
 Soll 2018
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 2

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Integrationsquote 0,0% 20,2% 20,0% -0,22%-Pkte -1,1%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2018 1,6% 3,3% 5,2% 7,3% 9,4% 11,3% 13,5% 16,1% 18,7% 20,2% 22,3% 24,2%
Ist 2018 1,7% 3,6% 5,6% 7,5% 9,5% 11,4% 13,4% 15,9% 18,5% 20,0%
Ist 2017 1,6% 3,3% 5,3% 7,4% 9,5% 11,4% 13,6% 16,4% 19,3% 21,5% 23,4% 25,0%
Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert)
Ist 2018 1.433              3.014              4.652              6.268              7.902              9.461              11.173            13.269            15.329            16.503            -                  -                  
Ist 2017 1.343              2.804              4.419              6.231              8.035              9.647              11.524            13.882            16.332            18.185            19.844            21.178            
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Oktober 2018
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
30,0%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Integrationsquote
Ist 2018
 Ist 2017
 Soll 2018
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 3

ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern -                59.223         57.498 -1.725 -2,9%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2018 59.359           59.423           59.415           59.437           59.445           59.453           59.466           59.438           59.363           59.223           59.167           59.116           
Ist 2018 57.101           57.177           57.207           57.228           57.291           57.357           57.420           57.458           57.506           57.498           -                 -                 
Ist 2017 57.763           57.809           57.866           57.873           57.897           57.909           57.921           57.935           57.905           57.847           57.784           57.721           
Oktober 2018Zielmonitoring Jobcenter  Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
 55.500
 56.000
 56.500
 57.000
 57.500
 58.000
 58.500
 59.000
 59.500
 60.000
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW
Ist 2018
 Ist 2017
 Soll 2018
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 4

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 291.137,86     290.482,59 655,3 -           -0,2%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2018 28.500,7         56.858,9         85.661,4         114.547,4       144.305,7       173.043,3       203.020,9       233.054,0       262.019,3       291.137,9       320.320,1       350.000,0       
Ist 2018 28.346,5         56.458,3         85.464,0         114.819,6       143.952,2       173.623,3       202.834,1       232.051,4       260.923,9       290.482,6       -                  -                  
Ist 2017 27.571,7         55.005,5         82.869,2         110.813,5       139.601,8       167.402,7       196.403,1       225.457,2       253.478,4       281.647,7       309.878,7       338.591,2       
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Kosten der Unterkunft Oktober 2018
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
 400.000,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR)
Ist 2018
 Ist 2017
 Soll 2018
Datenquelle: ERP
Seite 5

Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Ist 2018 161                 355                 554                 774                 971                 1.173              1.384              1.581              1.814              2.000              -                  -                  
Ist 2017 153                 314                 507                 762                 986                 1.163              1.389              1.594              1.859              2.098              2.322              2.500              
Zielmonitoring Jobcenter  Köln JOB-Offensive KÖLN Oktober 2018
 -
 500
 1.000
 1.500
 2.000
 2.500
 3.000
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN 
Ist 2018
 Ist 2017
Datenquelle: eigene Auswertung
Seite 6

Erwartungswert Soll akt. Monat Ist akt. Monat Diff. abs. (Soll) Diff % (Soll)
Integration Schwerbehinderte 299                 265                 -34 -11,5%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2018 25                   48                   71                   101                 132                 169                 211                 238                 268                 299                 325                 354                 
Ist 2018 18                   41                   69                   101                 136                 157                 179                 204                 234                 265                 -                  -                  
Ist 2017 25                   48                   71                   100                 131                 168                 210                 237                 267                 298                 323                 352                 
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Integration Schwerbehinderte Oktober 2018
 -
 50
 100
 150
 200
 250
 300
 350
 400
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Integration Schwerbehinderte
Ist 2018
 Ist 2017
 Soll 2018
Datenquelle: eigene Auswertung
Seite 7

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung
Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2018 60.977         60.941            60.967         60.876         60.788           60.647              60.474           60.230           60.067           59.885           
Ist 2017 61.763         62.073            62.234         62.395         62.337           62.407              62.322           62.160           61.764           61.490           61.213             61.015             
Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2018 120.697       120.780          120.820       120.664       120.536         120.417            
Ist 2017 121.149       121.835          122.099       122.588       122.547         122.899            122.862         122.584         121.845         121.845         120.945           120.622           
Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2018 116.771       116.819          116.909       116.726       116.620         116.548            116.202         115.688         115.286         114.878         
Ist 2017 116.888       117.589          117.901       118.450       118.372         118.839            118.871         118.505         117.906         117.467         116.917           116.638           
Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2018 83.287         83.303            83.456         83.341         83.250           83.152              82.932           82.509           82.148           81.708           
Ist 2017 84.105         84.651            84.892         85.164         85.124           85.329              85.296           84.942           84.389           83.936           83.481             83.217             
Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport,  Daten mit Wartezeit von 3 Monaten
Ist 2018 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,1%
Ist 2017 13,3% 13,4% 13,4% 13,5% 13,5% 13,5% 13,5% 13,5% 13,2% 13,2% 13,1% 13,1%
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2018 34.786         34.552            34.092         34.119         33.738           33.382              33.076           33.372           32.228           31.559           
Ist 2017 35.238         35.052            35.351         35.973         36.180           36.130              35.980           35.887           35.361           34.878           34.683             34.304             
Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum kumulierten Vorjahreswert Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln 
Ist 2018 28.346,52      56.458,31         85.464,04      114.819,58    143.952,16      173.623,30         202.834,08      232.051,39      260.923,91      290.482,59      -                     -                     
Ist 2017 27.571,70      55.005,51         82.869,15      110.813,49    139.601,80      167.402,67         196.403,07      225.457,24      253.478,37      281.647,73      309.878,70        338.591,16        
Ist / Ist-Vergleich 2,8% 2,6% 3,1% 3,6% 3,1% 3,7% 3,3% 2,9% 2,9% 3,1% - -
Oktober 2018Zielmonitoring Jobcenter  Köln Indikatoren
* Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = 
Bevölkerung unter 65 Jahre
Seite 8

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Oktober 2018Zielmonitoring Jobcenter  Köln Indikatoren
Seite 9

TOP 8.2 Bericht des Jobcenter Köln

19488 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
 
Bericht des Jobcenter Köln 
 
 
 
1. Aktueller Sachstand zum Teilhabechancengesetz und zur Umsetzung im 
Jobcenter Köln 
 
Sachstand zum Teilhabechancengesetz 
 
Der Deutsche Bundestag hat am 08.11.2018 das 10. Änderungsgesetz zum SGB II 
(Teilhabechancengesetz) beschlossen.  
 
Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vom 18.07.2018 sind 
im Folgenden dargestellt. 
 
§ 16i SGB II: 
 
 Die Bemessung des Lohnkostenzuschusses nach § 16i Abs. 1 SGB II wird für 
tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber auf Basis des zu zahlenden 
Arbeitsentgelts festgelegt. 
 
 Gefördert werden Personen 
o über 25 Jahre, die in sieben Jahren mindestens sechs Jahre 
Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit allenfalls kurz 
erwerbstätig waren oder 
o in den letzten fünf Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und eine 
anerkannte Schwerbehinderung haben oder mit mindestens einem 
minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben. 
 
 Für Weiterbildungen können die Arbeitgeber je Förderfall insgesamt bis zu 3.000 
EUR erhalten. 
 
 Neu ebenfalls: 
o Vorgelagertes Coaching  
 In der Regel soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bereits 
vor Zuweisung für mindestens zwei Monate eine ganzheitliche 
Unterstützung erhalten haben. 
o Nachgelagertes Coaching 
 Eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung nach § 16i Abs. 
4 Satz 1 SGB II kann auch bis zu sechs Monate nach Aufnahme einer 
Anschlussbeschäftigung erbracht werden, auch wenn die 
Anlage zur Mitteilung „Bericht des 
Jobcenter Köln“ zur Sitzung des 
Ausschusses für Soziales und 
Senioren am 06.12.2018

2 
 
Hilfebedürftigkeit während der Förderung nach § 16i Abs.1 SGB II 
entfallen ist. 
o Weicht ein Jobcenter bei der Festlegung der Einsatzfelder von der 
einvernehmlichen Stellungnahme der Sozialpartner im Beirat ab, dann muss 
es dies schriftlich begründen (Ergänzung zu § 16i Abs. 9 SGB II). 
o Die Regelung des § 16i SGB II tritt am 01.01.2025 außer Kraft. Gefördert 
werden kann längstens bis zum 31.12.2029. 
 
§ 16e (neu) SGB II: 
 
 Die bislang vorgesehene Nachbeschäftigungspflicht fällt weg. 
 
 Die Begrenzung des Einsatzes von Eingliederungsmitteln durch die Jobcenter 
für Leistungen nach den §§ 16e, 16f und 16h auf insgesamt bis zu 20 % wird 
aufgehoben. 
 
Umsetzung im Jobcenter Köln 
 
Durch den Beschluss der Trägerversammlung des Jobcenter Köln vom 05.11.2018 
konnte zum 19.11.2018 das neue Team „MitArbeit“ gegründet werden. 
 
Die Aktivierung und Identifizierung förderungsfähiger Kundinnen und Kunden wird nun 
mit Einführung des Teams intensiviert. Der Schwerpunkt des Teams werden die 
Arbeitgeber-Ansprache und die Vermittlung in nach §16i geförderte 
Beschäftigungsverhältnisse sein. 
 
In derselben Trägerversammlung wurde auch die Gründung eines Teams zur 
Durchführung des ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Coachings beschlossen. 
 
Perspektivisch werden sich bis zu 15 Coaches unter Führung einer Teamleitung um 
die Kundinnen und Kunden in nach §16i geförderten Beschäftigungsverhältnissen 
kümmern. Dies reicht jedoch nur für einen Teil der angestrebten 
Beschäftigungsverhältnisse. Die restlichen Beschäftigungsverhältnisse werden über 
Vergabemaßnahmen nach §45 SGB III betreut und unterstützt werden. 
 
Bis Ende November wird die einheitliche Diagnostik der ca. 1.500 AGH-Teilnehmenden 
abgeschlossen sein. Der Abschlussbericht ist für Mitte Dezember angekündigt und wird 
wichtige Hinweise zur Ausrichtung der Arbeitgeberakquise geben. 
 
Der Start der eingekauften vorbereitenden Maßnahme konnte zum 01.11.2018 
realisiert werden. An zwei linksrheinischen und einem rechtsrheinischen Standort 
können jetzt 150 Teilnehmende unterstützt werden. Ein zweiter rechtsrheinischer 
Standort muss neu mit nochmals 50 Plätzen ausgeschrieben werden. 
Schwerpunkte der Maßnahme sind die Aktivierung, berufliche Orientierung und ein 
intensives individuelles Coaching mit dem Ziel der Beschäftigungsaufnahme. 
 
Es erfolgte im Vorfeld die Einrichtung eines „agilen Teams“ zur frühzeitigen Investition 
in die Zielgruppe: 
 Die 6 Ü25-Geschäftsbereiche stellten je zwei Integrationsfachkräfte in eine 
Projektgruppe ab.

3 
 
 Knapp 26.000 Kundinnen und Kunden wurden hierzu über Gruppeninfos und 
Anschreibeaktionen aktiviert. 
 Ziel: Die Ausgabe und Einlösung von 1.530 Aktivierungs- und 
Vermittlungsgutscheine (AVGS) mit Schwerpunkt Coaching im 1:1 Verhältnis 
o Bis Ende September konnten bereits 1.526 AVGS bei Trägern eingelöst 
werden 
o Hinzu kommen noch eingelöste Gutscheine aus den o.g. 
Anschreibeaktionen, deren Anzahl nicht zentral abgefragt werden kann. 
 
 
 
2. Prognose zu Integrationen in den Arbeitsmarkt 2018 
 
a. Das Jahr 2017 und die Auswirkungen auf 2018 
 
Im Jahr 2017 hat das Jobcenter Köln eine Integrationsquote von 24,4% erreicht und 
dabei insgesamt 20.553 Integrationen sichergestellt. Das ursprüngliche Ziel für das Jahr 
2017 lag bei 23,3%. Hier wären zur Zielerreichung nur 19.610 Integrationen rechnerisch 
notwendig gewesen. Das Jobcenter Köln hat daher im Jahr 2017 943 Integrationen 
mehr erreicht als zur Zielerreichung erforderlich. 
 
Die Zielerreichung im Jahr 2017 hat Auswirkungen auf die Höhe des Zieles für das Jahr 
2018, da die Messlogik für das Folgejahr auf dem Monat Dezember gemeinsam mit 
dem vereinbarten Prozentsatz der Veränderung basiert. 
Mit dem guten Ergebnis des Jahres 2017 hat sich daher die zu erreichende 
Integrationsquote 2018 deutlich erhöht. 
 
b. Prognose für das Jahr 2018 
 
Das Jobcenter Köln hat im Jahr 2018 eine Integrationsquote von 24,2% mit seinen 
Trägern vereinbart. 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt (Berichtsmonat September) geht das Jobcenter Köln davon aus, 
die vereinbarte Integrationsquote im Berichtsmonat Dezember 2018 zu erreichen und 
dabei rund 20.050 Integrationen sicherzustellen. 
 
 
 
3. Integration von schwerbehinderten Menschen 
 
Im Rahmen der lokalen Zielvereinbarung 2018 hat das Jobcenter Köln mit seinen 
Trägern vereinbart, insgesamt 354 Integrationen von schwerbehinderten Menschen 
sicherzustellen. 
 
Im Berichtsmonat Oktober 2018 liegt die erreichte Anzahl bei 265 Integrationen, der 
Sollwert beträgt 299 Integrationen. Damit wird zu diesem Zeitpunkt das Soll um 34 
Integrationen bzw. -11,4% verfehlt. 
 
Die Entwicklung der Jahre 2017 und 2018 gestaltet sich wie folgt:

4 
 
 
2017 2018 
Jan 25 18 
Feb 48 41 
Mrz 71 69 
Apr 100 101 
Mai 131 136 
Jun 168 157 
Jul 210 179 
Aug 237 204 
Sep 267 234 
Okt 298 265 
Nov 323 
 
Dez 352 
 
 
Für das Jahresende prognostiziert das Jobcenter Köln eine Anzahl von 315 
Integrationen von schwerbehinderten Menschen. Dies bedeutet, dass das Ziel im Jahr 
2018 um 11,0% verfehlt wird. 
 
Eine wesentliche Ursache ist im Auslaufen des Projekts „MitArbeit! In Köln.“ (nicht zu 
verwechseln mit „MitArbeit“ – siehe Abschnitt 1. des Berichts, „Aktueller Sachstand zum 
Teilhabechancengesetz und zur Umsetzung im Jobcenter Köln“) zu sehen. Die dort 
geleistete intensive Beratung und Integrationsarbeit konnte bisher nach Projektende 
nicht in das Regelgeschäft des Jobcenter Köln überführt werden. Die Ergebnisse des 
Projekts haben gezeigt, dass die entscheidenden Erfolgsfaktoren für die Vermittlung 
von Menschen mit Schwerbehinderung zielgruppenorientierte Arbeitgeberkontakte, eine 
intensive Vernetzung der Beteiligten und eine qualifizierte Beratung sind. 
 
Erste Schulungen haben in den vergangenen Monaten in den einzelnen 
Geschäftsbereichen des Jobcenter Köln stattgefunden. Dabei ging es im Schwerpunkt 
um die Themenbereiche berufliche Rehabilitation, Fördermöglichkeiten für Menschen 
mit Schwerbehinderung nach dem SGB III sowie den Kündigungsschutz. Diese 
Schulungen wurden in 2018 als freiwilliges Angebot vorgehalten; in 2019 sollen diese 
verpflichtend in allen Integrationsteams erfolgen. Die Integrationsfachkräfte müssen 
dabei insbesondere auch auf Kontakte zu Arbeitgebern vorbereitet werden, um 
Argumente gegen die weit verbreitete Haltung zu haben, dass Menschen mit 
Schwerbehinderung unkündbar seien. Diese Haltung führt in vielen Fällen dazu, dass 
es nicht zu einer Einstellung kommt, auch wenn die fachlichen Qualifikationen 
vorhanden sind.

5 
 
Unterstützt werden soll die Arbeit der Integrationsfachkräfte auch durch 
Maßnahmeangebote. Unter anderem wird es dazu ein Angebot auf der Grundlage des 
§16f SGB II (Freie Förderung) geben, welches auf das Programm der Bundesregierung 
zu Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose vorbereitet. Dieses 
Programm richtet sich nicht ausschließlich an Menschen mit Schwerbehinderung, 
soweit die Voraussetzungen aber für diese vorliegen, werden aber auch sie in 
entsprechende Beschäftigungen integriert. Der künftige §16i SGB II sieht 
Fördermöglichkeiten für Leistungsberechtigte nach dem SGB II vor, die seit mehr als 
sechs Jahren im Leistungsbezug sind. Bei Menschen mit Schwerbehinderung werden 
fünf Jahre Leistungsbezug ausreichend sein, um einem Arbeitgeber im Rahmen des 
neuen Regelinstrumentes zugewiesen werden zu können. 
 
Das Jobcenter Köln ist dem Aufruf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 
gefolgt und hat einen Antrag auf Förderung eines Modellprojekts gestellt. Das 
Antragsverfahren läuft noch.  
Das Projekt zielt auf eine Verhinderung der Erwerbsminderung und setzt dabei auch auf 
eine gezielte Integration von Menschen mit komplexen gesundheitlichen 
Einschränkungen. Der Ansatz geht dabei davon aus, dass Arbeit einen stabilisierenden 
Faktor für die gesundheitliche Situation der Betroffenen haben kann. Davon sollen auch 
Personen mit Schwerbehinderung profitieren, indem sie durch gezielte 
Arbeitgeberansprache integriert werden. Dabei stehen die Bedürfnisse und 
Anforderungen der Betroffenen an eine Arbeitsstelle im Vordergrund. Die Menschen mit 
Schwerbehinderung werden dabei ganzheitlich betrachtet, um eine möglichst 
dauerhafte Integration erreichen zu können.  
 
In 2019 sollten Menschen mit Schwerbehinderung stärker auch in die sogenannte 
verlaufsbezogene Kundenbetrachtung einbezogen werden. Dies gibt im Rahmen der 
Fachaufsicht ein genaueres Bild, an welchen Stellen mit gezielter Nachsteuerung 
angesetzt werden muss. Es ist davon auszugehen, dass die genannten Maßnahmen 
geeignet sind, die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung zu verbessern.  
 
 
 
4. Aktueller Sachstand zu den Verausgabungen aus dem Eingliederungstitel 
2018 
 
Das Jobcenter Köln unterlag im Jahr 2018, wie alle Jobcenter bundesweit, der 
vorläufigen Haushaltsführung.  
 
Bis zur endgültigen Mittelzuteilung am 23.07.2018 konnten nur die absolut 
notwendigsten Ausgaben getätigt werden, da bis dahin nur 80% der Gesamtsumme 
des Eingliederungstitels 2018 zur Verfügung standen und keine darüber hinaus 
gehenden Bindungen getätigt werden konnten. Ausschreibungen von Maßnahmen 
unterlagen generell den Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung. 
 
Der wegen dieses Hemmnisses vorsichtige Start zu Jahresbeginn zog zunächst eine 
relativ geringe Anzahl von Eintritten nach sich. Über entsprechende 
Steuerungsmaßnahmen konnte die Zahl der Eintritte zum Jahresende hin über den 
Planwert hinaus gesteigert werden, aufgrund der Laufzeit der Maßnahmen können die 
Ausgaben jedoch teilweise erst im Jahr 2019 wirksam werden.

6 
 
In der Mittelzuteilung zum 23.07.2018 befanden sich zusätzliche, für die Vorbereitung 
der §§ 16e, 16i SGB II bereitgestellte Gelder in Höhe von ca. 6 Mio. EUR. Die 
Bereitstellung dieser Gelder wurde erst gegen Mitte des Jahres im Zuge der 
regierungsseitigen Vorbereitungen zum Teilhabechancengesetz bekannt.  
Durch eine Projektgruppe wurden verschiedenste Aktivitäten initiiert, um die 
Vorbereitung für die Einrichtung der §§ 16e und 16i für 2019 zu starten. Dazu gehören 
u.a. die durch die AGH-Träger vorgenommenen Potentialanalysen und die Konzeption 
einer vorbereitenden Maßnahme „Haus der Perspektiven“. 
Die Ausschreibung für diese Maßnahme ist unter hohem zeitlichen Druck erfolgt; sie 
konnte noch in diesem Jahr, nämlich zum 01.11.2018 starten.  Wegen des späten 
Beginn - Datums entfaltet das „Haus der Perspektiven“ aber kaum noch 
Ausgabewirkung in 2018. 
 
Mithin fehlte es an einer entsprechenden Vorlaufzeit, um weitere bedarfsgerechte und 
sinnvolle neue Maßnahmen zur Vorbereitung auf das Teilhabechancengesetz zu 
planen und auszuschreiben, sodass diese Gelder leider nicht in vollem Maße 
verausgabt werden konnten. 
 
Die Problematik der langwährenden vorläufigen Haushaltsführung, verbunden mit der 
bis Juli 2018 nicht einplanbaren Bereitstellung zusätzlicher Mittel, hat auf alle Jobcenter 
Auswirkungen; die bundesweite Ausgabenquote wird im Jahre 2018 deutlich niedriger 
sein als im Vorjahr. 
 
Auch das Jobcenter Köln rechnet mit einer gegenüber den vergangenen Jahren (100% 
in 2017) geringeren Ausgabenquote. Unter Berücksichtigung der zusätzlich 
bereitgestellten Mittel in Höhe von 6 Mio. EUR wird von einer Ausgabenquote von 
knapp über 90% ausgegangen. Bezogen auf die ursprünglich zu erwartenden 
Eingliederungsmittel 2018 würde das Jobcenter Köln zum Jahresende 2018 eine EGT-
Ausgabenquote von so gut wie 100% erreichen, wenn die zusätzlichen kaum im Jahr 
2018 zu verausgabenden Mittel nicht zugeteilt worden wären. 
 
 
 
5. Erweiterung der Kooperation von Jobcenter Köln und 
Berufsförderungswerk Michaelshoven (BFW) 
 
Im Rahmen eines gemeinsamen Fach- und Führungstreffens im Berufsförderungswerk 
Köln der Diakonie Michaelshoven unterzeichneten die Geschäftsführer beider 
Unternehmen am 21.11.2018 einen erweiterten Kooperationsvertrag. Ab Januar 2019 
können Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die im BFW Köln eine Umschulung 
zur/zum Verwaltungsangestellten absolvieren, sich für ein ausbildungsbegleitendes 
Praktikum im Jobcenter bewerben. 
 
Bislang bezog sich die Kooperation auf die kaufmännischen Berufsbilder „Kaufleute für 
Büromanagement“, „Kaufleute im Gesundheitswesen“ sowie „Fachpraktiker für 
Bürokommunikation“. Ab Januar 2019 wird das Jobcenter Köln auch Teilnehmerinnen 
und Teilnehmer des BFW Köln, die eine Qualifizierung zur/zum 
„Verwaltungsfachangestellten für kommunale Verwaltung“ absolvieren, als 
Praktikantinnen und Praktikanten annehmen.

7 
 
Von den 102 Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die seit Beginn der Kooperation im 
Jahr 2015 ein Praktikum im Jobcenter absolvierten, wurden bis heute 93 eingestellt. Die 
erfolgreiche Zusammenarbeit wird mit dem neuen Kooperationsvertrag fortgesetzt und 
ausgebaut. 
 
Die Vorteile des ausbildungsbegleitenden Praktikums: Der Arbeitgeber, der 
Praktikumsplätze zur Verfügung stellt, gewinnt zukünftige Fachkräfte, die ihr späteres 
Aufgabenfeld und viele Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bereits kennen. Das macht 
den Einstieg leichter – nicht nur für die Absolventinnen und Absolventen des BFW, die 
sich im Praktikum bereits ein realistisches Bild ihres Arbeitsplatzes machen konnten, 
sondern auch für die Führungskräfte des Jobcenters, die während des Praktikums die 
Eignung für den konkreten Job prüfen. So kann die Einstellung dann unkompliziert 
erfolgen. 
 
Die Kooperation lohnt sich für alle Akteure: Dem Jobcenter Köln hilft die Kooperation, 
gut ausgebildete neue Mitarbeitende zu gewinnen und damit den langfristigen 
Fachkräftebedarf zu sichern. Das BFW kann seinem Auftrag gerecht werden, durch 
maßgeschneiderte Ausbildungsmodule und enge Betreuung die Absolventinnen und 
Absolventen in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Für die Rehabilitandinnen und 
Rehabilitanden schließlich ist, wie die Zahlen belegen, ein erfolgreich absolviertes 
Praktikum im Jobcenter Köln eine große Chance, nach dem Abschluss ihrer Ausbildung 
in eine Festanstellung übernommen zu werden. 
 
 
 
6. Aktueller Sachstand Integration Point 
 
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und Bestandskundinnen und 
Bestandskunden 
 
Der Integration Point des Jobcenter Köln betreut derzeit 4.309 Kundinnen und Kunden 
(Stand Oktober 2018).  
 
Die Anzahl der neuantragsstellenden Bedarfsgemeinschaften bleibt aktuell konstant. 
Schwankungen sind derzeit nicht zu erkennen. 
  
Die Verteilung der Kundinnen und Kunden im Integration Point des Jobcenter Köln stellt 
sich im Einzelnen ist wie folgt dar*: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         Tabelle 1: Stand Oktober 2018 (Jahresfortschrittswert) 
 
         * Aus dem Bereich SGB III liegen zum Berichtszeitpunkt leider keine aktuellen Zahlen vor. 
Bestand Okt 2018 SGB II  Anteil an 
gesamt in % 
Anzahl Gesamt  4.309   
Geschlecht 
männlich 2.344 54% 
Geschlecht weiblich 1.965 46% 
Insgesamt (U25) 815 19% 
Insgesamt (Ü25) 3.494 81%

8 
 
 
 
Maßnahmenbesetzung und Integration 
 
Zum 01.09.2018 sind zwei neue Maßnahmen für die Zielgruppe der geflüchteten 
Frauen gestartet: 
 
 Work – First für geflüchtete Frauen 
 
Das Angebot richtet sich an geflüchtete Frauen im SGB II-Leistungsbezug und 
unterstützt diese im Rahmen eines individuellen Jobcoachings bei der beruflichen 
Orientierung, beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen sowie bei der Stellen- und 
Ausbildungsplatzsuche. 
 
- Lebens:ART – ein Theaterprojekt für Migrantinnen und geflüchtete Frauen 
 
Das Projekt richtet sich an erziehende Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte 
und soll ihnen helfen, die spezifischen Herausforderungen durch Familienpflichten, 
Berufsorientierung und Berufseinstieg zu vereinen. 
Die Theaterarbeit soll den Teilnehmenden das bessere Kennenlernen eigener 
Stärken und Fähigkeiten ermöglichen und zudem zur Schulung der Sprache und der 
Ausdrucksfähigkeit beitragen. 
Es erfolgt eine durchgehende Begleitung der Teilnehmenden durch ein intensives 
Einzelcoaching, welches neben den persönlichen und beruflichen Belangen bei 
Bedarf auch eine kompetente individuelle Begleitung bei Erziehungsfragen 
einschließt. 
Am Ende der auf neun Monate angelegten Teilnahme soll die Integration in 
Ausbildung oder Arbeit stehen. Anschließend sichern sechs Monate 
berufsbegleitendes Coaching die Nachhaltigkeit der Integration.  
 
Das ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund 
steigen ein“ ist eine weitere Maßnahme, die Frauen mit Fluchtgeschichte offensteht. 
Das Programm wird 2019 in die zweite Förderphase eintreten. Derzeit befindet sich 
diese in der Ausschreibung. 
Die Zielsetzung von „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ 
bleibt auch in der zweiten Förderphase, den Erwerbseinstieg für Mütter mit 
Migrationshintergrund zu erleichtern und den Zugang zu vorhandenen Angeboten der 
Arbeitsmarktintegration zu verbessern. Das bisherige Projekt in der aktuellen 
Förderphase läuft in Köln sehr erfolgreich. 
 
Sobald erste Erfahrungen über die drei neuen Projekte vorliegen, wird das Jobcenter 
Köln ausführlich berichten. 
 
 
 
7. Die kommunalen Eingliederungsleistungen – Jahresbericht 2017 
 
Das Jobcenter Köln stellt den beigefügten Jahresbericht (Anlage 1) der kommunal 
flankierenden Leistungen für das Jahr 2017 vor.

9 
 
 
 
 
8. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt 
Köln (Kommunale Ziele) – Stand Oktober 2018 
 
Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat Oktober  
2018 (Anlage 2) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt 
Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2018 ein. 
 
 
 
 
 
Gez. Wagner 
 
 
Anlagen: 
1) Die kommunalen Eingliederungsleistungen – Jahresbericht 2017 
2) Ergebnismonitoring Oktober 2018

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3901/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.11.2018
Erstellt
23.11.2018 16:28