Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 06.12.2018
Mitteilung Ausschuss 3901/2018 vom 27.11.2018
Stand: Am 06.12.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 27.11.2018 3901/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 06.12.2018 Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren – auf Wunsch des Jobcenter Köln – den folgenden Bericht vor. Anlagen: Bericht des Jobcenter Köln Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln: Die kommunalen Eingliederungsleistungen – Jahresbericht 2017 Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln: Ergebnismonitoring Oktober 2018 Gez. Dr. Rau -
TOP 8.2 Bericht des Jobcenter Köln
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1 Bericht des Jobcenter Köln 1. Aktueller Sachstand zum Teilhabechancengesetz und zur Umsetzung im Jobcenter Köln Sachstand zum Teilhabechancengesetz Der Deutsche Bundestag hat am 08.11.2018 das 10. Änderungsgesetz zum SGB II (Teilhabechancengesetz) beschlossen. Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vom 18.07.2018 sind im Folgenden dargestellt. § 16i SGB II: Die Bemessung des Lohnkostenzuschusses nach § 16i Abs. 1 SGB II wird für tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber auf Basis des zu zahlenden Arbeitsentgelts festgelegt. Gefördert werden Personen o über 25 Jahre, die in sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit allenfalls kurz erwerbstätig waren oder o in den letzten fünf Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und eine anerkannte Schwerbehinderung haben oder mit mindestens einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Für Weiterbildungen können die Arbeitgeber je Förderfall insgesamt bis zu 3.000 EUR erhalten. Neu ebenfalls: o Vorgelagertes Coaching In der Regel soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bereits vor Zuweisung für mindestens zwei Monate eine ganzheitliche Unterstützung erhalten haben. o Nachgelagertes Coaching Eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung nach § 16i Abs. 4 Satz 1 SGB II kann auch bis zu sechs Monate nach Aufnahme einer Anschlussbeschäftigung erbracht werden, auch wenn die Anlage zur Mitteilung „Bericht des Jobcenter Köln“ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 06.12.2018 2 Hilfebedürftigkeit während der Förderung nach § 16i Abs.1 SGB II entfallen ist. o Weicht ein Jobcenter bei der Festlegung der Einsatzfelder von der einvernehmlichen Stellungnahme der Sozialpartner im Beirat ab, dann muss es dies schriftlich begründen (Ergänzung zu § 16i Abs. 9 SGB II). o Die Regelung des § 16i SGB II tritt am 01.01.2025 außer Kraft. Gefördert werden kann längstens bis zum 31.12.2029. § 16e (neu) SGB II: Die bislang vorgesehene Nachbeschäftigungspflicht fällt weg. Die Begrenzung des Einsatzes von Eingliederungsmitteln durch die Jobcenter für Leistungen nach den §§ 16e, 16f und 16h auf insgesamt bis zu 20 % wird aufgehoben. Umsetzung im Jobcenter Köln Durch den Beschluss der Trägerversammlung des Jobcenter Köln vom 05.11.2018 konnte zum 19.11.2018 das neue Team „MitArbeit“ gegründet werden. Die Aktivierung und Identifizierung förderungsfähiger Kundinnen und Kunden wird nun mit Einführung des Teams intensiviert. Der Schwerpunkt des Teams werden die Arbeitgeber-Ansprache und die Vermittlung in nach §16i geförderte Beschäftigungsverhältnisse sein. In derselben Trägerversammlung wurde auch die Gründung eines Teams zur Durchführung des ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Coachings beschlossen. Perspektivisch werden sich bis zu 15 Coaches unter Führung einer Teamleitung um die Kundinnen und Kunden in nach §16i geförderten Beschäftigungsverhältnissen kümmern. Dies reicht jedoch nur für einen Teil der angestrebten Beschäftigungsverhältnisse. Die restlichen Beschäftigungsverhältnisse werden über Vergabemaßnahmen nach §45 SGB III betreut und unterstützt werden. Bis Ende November wird die einheitliche Diagnostik der ca. 1.500 AGH-Teilnehmenden abgeschlossen sein. Der Abschlussbericht ist für Mitte Dezember angekündigt und wird wichtige Hinweise zur Ausrichtung der Arbeitgeberakquise geben. Der Start der eingekauften vorbereitenden Maßnahme konnte zum 01.11.2018 realisiert werden. An zwei linksrheinischen und einem rechtsrheinischen Standort können jetzt 150 Teilnehmende unterstützt werden. Ein zweiter rechtsrheinischer Standort muss neu mit nochmals 50 Plätzen ausgeschrieben werden. Schwerpunkte der Maßnahme sind die Aktivierung, berufliche Orientierung und ein intensives individuelles Coaching mit dem Ziel der Beschäftigungsaufnahme. Es erfolgte im Vorfeld die Einrichtung eines „agilen Teams“ zur frühzeitigen Investition in die Zielgruppe: Die 6 Ü25-Geschäftsbereiche stellten je zwei Integrationsfachkräfte in eine Projektgruppe ab. 3 Knapp 26.000 Kundinnen und Kunden wurden hierzu über Gruppeninfos und Anschreibeaktionen aktiviert. Ziel: Die Ausgabe und Einlösung von 1.530 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) mit Schwerpunkt Coaching im 1:1 Verhältnis o Bis Ende September konnten bereits 1.526 AVGS bei Trägern eingelöst werden o Hinzu kommen noch eingelöste Gutscheine aus den o.g. Anschreibeaktionen, deren Anzahl nicht zentral abgefragt werden kann. 2. Prognose zu Integrationen in den Arbeitsmarkt 2018 a. Das Jahr 2017 und die Auswirkungen auf 2018 Im Jahr 2017 hat das Jobcenter Köln eine Integrationsquote von 24,4% erreicht und dabei insgesamt 20.553 Integrationen sichergestellt. Das ursprüngliche Ziel für das Jahr 2017 lag bei 23,3%. Hier wären zur Zielerreichung nur 19.610 Integrationen rechnerisch notwendig gewesen. Das Jobcenter Köln hat daher im Jahr 2017 943 Integrationen mehr erreicht als zur Zielerreichung erforderlich. Die Zielerreichung im Jahr 2017 hat Auswirkungen auf die Höhe des Zieles für das Jahr 2018, da die Messlogik für das Folgejahr auf dem Monat Dezember gemeinsam mit dem vereinbarten Prozentsatz der Veränderung basiert. Mit dem guten Ergebnis des Jahres 2017 hat sich daher die zu erreichende Integrationsquote 2018 deutlich erhöht. b. Prognose für das Jahr 2018 Das Jobcenter Köln hat im Jahr 2018 eine Integrationsquote von 24,2% mit seinen Trägern vereinbart. Zum jetzigen Zeitpunkt (Berichtsmonat September) geht das Jobcenter Köln davon aus, die vereinbarte Integrationsquote im Berichtsmonat Dezember 2018 zu erreichen und dabei rund 20.050 Integrationen sicherzustellen. 3. Integration von schwerbehinderten Menschen Im Rahmen der lokalen Zielvereinbarung 2018 hat das Jobcenter Köln mit seinen Trägern vereinbart, insgesamt 354 Integrationen von schwerbehinderten Menschen sicherzustellen. Im Berichtsmonat Oktober 2018 liegt die erreichte Anzahl bei 265 Integrationen, der Sollwert beträgt 299 Integrationen. Damit wird zu diesem Zeitpunkt das Soll um 34 Integrationen bzw. -11,4% verfehlt. Die Entwicklung der Jahre 2017 und 2018 gestaltet sich wie folgt: 4 2017 2018 Jan 25 18 Feb 48 41 Mrz 71 69 Apr 100 101 Mai 131 136 Jun 168 157 Jul 210 179 Aug 237 204 Sep 267 234 Okt 298 265 Nov 323 Dez 352 Für das Jahresende prognostiziert das Jobcenter Köln eine Anzahl von 315 Integrationen von schwerbehinderten Menschen. Dies bedeutet, dass das Ziel im Jahr 2018 um 11,0% verfehlt wird. Eine wesentliche Ursache ist im Auslaufen des Projekts „MitArbeit! In Köln.“ (nicht zu verwechseln mit „MitArbeit“ – siehe Abschnitt 1. des Berichts, „Aktueller Sachstand zum Teilhabechancengesetz und zur Umsetzung im Jobcenter Köln“) zu sehen. Die dort geleistete intensive Beratung und Integrationsarbeit konnte bisher nach Projektende nicht in das Regelgeschäft des Jobcenter Köln überführt werden. Die Ergebnisse des Projekts haben gezeigt, dass die entscheidenden Erfolgsfaktoren für die Vermittlung von Menschen mit Schwerbehinderung zielgruppenorientierte Arbeitgeberkontakte, eine intensive Vernetzung der Beteiligten und eine qualifizierte Beratung sind. Erste Schulungen haben in den vergangenen Monaten in den einzelnen Geschäftsbereichen des Jobcenter Köln stattgefunden. Dabei ging es im Schwerpunkt um die Themenbereiche berufliche Rehabilitation, Fördermöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung nach dem SGB III sowie den Kündigungsschutz. Diese Schulungen wurden in 2018 als freiwilliges Angebot vorgehalten; in 2019 sollen diese verpflichtend in allen Integrationsteams erfolgen. Die Integrationsfachkräfte müssen dabei insbesondere auch auf Kontakte zu Arbeitgebern vorbereitet werden, um Argumente gegen die weit verbreitete Haltung zu haben, dass Menschen mit Schwerbehinderung unkündbar seien. Diese Haltung führt in vielen Fällen dazu, dass es nicht zu einer Einstellung kommt, auch wenn die fachlichen Qualifikationen vorhanden sind. 5 Unterstützt werden soll die Arbeit der Integrationsfachkräfte auch durch Maßnahmeangebote. Unter anderem wird es dazu ein Angebot auf der Grundlage des §16f SGB II (Freie Förderung) geben, welches auf das Programm der Bundesregierung zu Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose vorbereitet. Dieses Programm richtet sich nicht ausschließlich an Menschen mit Schwerbehinderung, soweit die Voraussetzungen aber für diese vorliegen, werden aber auch sie in entsprechende Beschäftigungen integriert. Der künftige §16i SGB II sieht Fördermöglichkeiten für Leistungsberechtigte nach dem SGB II vor, die seit mehr als sechs Jahren im Leistungsbezug sind. Bei Menschen mit Schwerbehinderung werden fünf Jahre Leistungsbezug ausreichend sein, um einem Arbeitgeber im Rahmen des neuen Regelinstrumentes zugewiesen werden zu können. Das Jobcenter Köln ist dem Aufruf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefolgt und hat einen Antrag auf Förderung eines Modellprojekts gestellt. Das Antragsverfahren läuft noch. Das Projekt zielt auf eine Verhinderung der Erwerbsminderung und setzt dabei auch auf eine gezielte Integration von Menschen mit komplexen gesundheitlichen Einschränkungen. Der Ansatz geht dabei davon aus, dass Arbeit einen stabilisierenden Faktor für die gesundheitliche Situation der Betroffenen haben kann. Davon sollen auch Personen mit Schwerbehinderung profitieren, indem sie durch gezielte Arbeitgeberansprache integriert werden. Dabei stehen die Bedürfnisse und Anforderungen der Betroffenen an eine Arbeitsstelle im Vordergrund. Die Menschen mit Schwerbehinderung werden dabei ganzheitlich betrachtet, um eine möglichst dauerhafte Integration erreichen zu können. In 2019 sollten Menschen mit Schwerbehinderung stärker auch in die sogenannte verlaufsbezogene Kundenbetrachtung einbezogen werden. Dies gibt im Rahmen der Fachaufsicht ein genaueres Bild, an welchen Stellen mit gezielter Nachsteuerung angesetzt werden muss. Es ist davon auszugehen, dass die genannten Maßnahmen geeignet sind, die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung zu verbessern. 4. Aktueller Sachstand zu den Verausgabungen aus dem Eingliederungstitel 2018 Das Jobcenter Köln unterlag im Jahr 2018, wie alle Jobcenter bundesweit, der vorläufigen Haushaltsführung. Bis zur endgültigen Mittelzuteilung am 23.07.2018 konnten nur die absolut notwendigsten Ausgaben getätigt werden, da bis dahin nur 80% der Gesamtsumme des Eingliederungstitels 2018 zur Verfügung standen und keine darüber hinaus gehenden Bindungen getätigt werden konnten. Ausschreibungen von Maßnahmen unterlagen generell den Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung. Der wegen dieses Hemmnisses vorsichtige Start zu Jahresbeginn zog zunächst eine relativ geringe Anzahl von Eintritten nach sich. Über entsprechende Steuerungsmaßnahmen konnte die Zahl der Eintritte zum Jahresende hin über den Planwert hinaus gesteigert werden, aufgrund der Laufzeit der Maßnahmen können die Ausgaben jedoch teilweise erst im Jahr 2019 wirksam werden. 6 In der Mittelzuteilung zum 23.07.2018 befanden sich zusätzliche, für die Vorbereitung der §§ 16e, 16i SGB II bereitgestellte Gelder in Höhe von ca. 6 Mio. EUR. Die Bereitstellung dieser Gelder wurde erst gegen Mitte des Jahres im Zuge der regierungsseitigen Vorbereitungen zum Teilhabechancengesetz bekannt. Durch eine Projektgruppe wurden verschiedenste Aktivitäten initiiert, um die Vorbereitung für die Einrichtung der §§ 16e und 16i für 2019 zu starten. Dazu gehören u.a. die durch die AGH-Träger vorgenommenen Potentialanalysen und die Konzeption einer vorbereitenden Maßnahme „Haus der Perspektiven“. Die Ausschreibung für diese Maßnahme ist unter hohem zeitlichen Druck erfolgt; sie konnte noch in diesem Jahr, nämlich zum 01.11.2018 starten. Wegen des späten Beginn - Datums entfaltet das „Haus der Perspektiven“ aber kaum noch Ausgabewirkung in 2018. Mithin fehlte es an einer entsprechenden Vorlaufzeit, um weitere bedarfsgerechte und sinnvolle neue Maßnahmen zur Vorbereitung auf das Teilhabechancengesetz zu planen und auszuschreiben, sodass diese Gelder leider nicht in vollem Maße verausgabt werden konnten. Die Problematik der langwährenden vorläufigen Haushaltsführung, verbunden mit der bis Juli 2018 nicht einplanbaren Bereitstellung zusätzlicher Mittel, hat auf alle Jobcenter Auswirkungen; die bundesweite Ausgabenquote wird im Jahre 2018 deutlich niedriger sein als im Vorjahr. Auch das Jobcenter Köln rechnet mit einer gegenüber den vergangenen Jahren (100% in 2017) geringeren Ausgabenquote. Unter Berücksichtigung der zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 6 Mio. EUR wird von einer Ausgabenquote von knapp über 90% ausgegangen. Bezogen auf die ursprünglich zu erwartenden Eingliederungsmittel 2018 würde das Jobcenter Köln zum Jahresende 2018 eine EGT- Ausgabenquote von so gut wie 100% erreichen, wenn die zusätzlichen kaum im Jahr 2018 zu verausgabenden Mittel nicht zugeteilt worden wären. 5. Erweiterung der Kooperation von Jobcenter Köln und Berufsförderungswerk Michaelshoven (BFW) Im Rahmen eines gemeinsamen Fach- und Führungstreffens im Berufsförderungswerk Köln der Diakonie Michaelshoven unterzeichneten die Geschäftsführer beider Unternehmen am 21.11.2018 einen erweiterten Kooperationsvertrag. Ab Januar 2019 können Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die im BFW Köln eine Umschulung zur/zum Verwaltungsangestellten absolvieren, sich für ein ausbildungsbegleitendes Praktikum im Jobcenter bewerben. Bislang bezog sich die Kooperation auf die kaufmännischen Berufsbilder „Kaufleute für Büromanagement“, „Kaufleute im Gesundheitswesen“ sowie „Fachpraktiker für Bürokommunikation“. Ab Januar 2019 wird das Jobcenter Köln auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer des BFW Köln, die eine Qualifizierung zur/zum „Verwaltungsfachangestellten für kommunale Verwaltung“ absolvieren, als Praktikantinnen und Praktikanten annehmen. 7 Von den 102 Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die seit Beginn der Kooperation im Jahr 2015 ein Praktikum im Jobcenter absolvierten, wurden bis heute 93 eingestellt. Die erfolgreiche Zusammenarbeit wird mit dem neuen Kooperationsvertrag fortgesetzt und ausgebaut. Die Vorteile des ausbildungsbegleitenden Praktikums: Der Arbeitgeber, der Praktikumsplätze zur Verfügung stellt, gewinnt zukünftige Fachkräfte, die ihr späteres Aufgabenfeld und viele Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bereits kennen. Das macht den Einstieg leichter – nicht nur für die Absolventinnen und Absolventen des BFW, die sich im Praktikum bereits ein realistisches Bild ihres Arbeitsplatzes machen konnten, sondern auch für die Führungskräfte des Jobcenters, die während des Praktikums die Eignung für den konkreten Job prüfen. So kann die Einstellung dann unkompliziert erfolgen. Die Kooperation lohnt sich für alle Akteure: Dem Jobcenter Köln hilft die Kooperation, gut ausgebildete neue Mitarbeitende zu gewinnen und damit den langfristigen Fachkräftebedarf zu sichern. Das BFW kann seinem Auftrag gerecht werden, durch maßgeschneiderte Ausbildungsmodule und enge Betreuung die Absolventinnen und Absolventen in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Für die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden schließlich ist, wie die Zahlen belegen, ein erfolgreich absolviertes Praktikum im Jobcenter Köln eine große Chance, nach dem Abschluss ihrer Ausbildung in eine Festanstellung übernommen zu werden. 6. Aktueller Sachstand Integration Point Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und Bestandskundinnen und Bestandskunden Der Integration Point des Jobcenter Köln betreut derzeit 4.309 Kundinnen und Kunden (Stand Oktober 2018). Die Anzahl der neuantragsstellenden Bedarfsgemeinschaften bleibt aktuell konstant. Schwankungen sind derzeit nicht zu erkennen. Die Verteilung der Kundinnen und Kunden im Integration Point des Jobcenter Köln stellt sich im Einzelnen ist wie folgt dar*: Tabelle 1: Stand Oktober 2018 (Jahresfortschrittswert) * Aus dem Bereich SGB III liegen zum Berichtszeitpunkt leider keine aktuellen Zahlen vor. Bestand Okt 2018 SGB II Anteil an gesamt in % Anzahl Gesamt 4.309 Geschlecht männlich 2.344 54% Geschlecht weiblich 1.965 46% Insgesamt (U25) 815 19% Insgesamt (Ü25) 3.494 81% 8 Maßnahmenbesetzung und Integration Zum 01.09.2018 sind zwei neue Maßnahmen für die Zielgruppe der geflüchteten Frauen gestartet: Work – First für geflüchtete Frauen Das Angebot richtet sich an geflüchtete Frauen im SGB II-Leistungsbezug und unterstützt diese im Rahmen eines individuellen Jobcoachings bei der beruflichen Orientierung, beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen sowie bei der Stellen- und Ausbildungsplatzsuche. - Lebens:ART – ein Theaterprojekt für Migrantinnen und geflüchtete Frauen Das Projekt richtet sich an erziehende Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte und soll ihnen helfen, die spezifischen Herausforderungen durch Familienpflichten, Berufsorientierung und Berufseinstieg zu vereinen. Die Theaterarbeit soll den Teilnehmenden das bessere Kennenlernen eigener Stärken und Fähigkeiten ermöglichen und zudem zur Schulung der Sprache und der Ausdrucksfähigkeit beitragen. Es erfolgt eine durchgehende Begleitung der Teilnehmenden durch ein intensives Einzelcoaching, welches neben den persönlichen und beruflichen Belangen bei Bedarf auch eine kompetente individuelle Begleitung bei Erziehungsfragen einschließt. Am Ende der auf neun Monate angelegten Teilnahme soll die Integration in Ausbildung oder Arbeit stehen. Anschließend sichern sechs Monate berufsbegleitendes Coaching die Nachhaltigkeit der Integration. Das ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ ist eine weitere Maßnahme, die Frauen mit Fluchtgeschichte offensteht. Das Programm wird 2019 in die zweite Förderphase eintreten. Derzeit befindet sich diese in der Ausschreibung. Die Zielsetzung von „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ bleibt auch in der zweiten Förderphase, den Erwerbseinstieg für Mütter mit Migrationshintergrund zu erleichtern und den Zugang zu vorhandenen Angeboten der Arbeitsmarktintegration zu verbessern. Das bisherige Projekt in der aktuellen Förderphase läuft in Köln sehr erfolgreich. Sobald erste Erfahrungen über die drei neuen Projekte vorliegen, wird das Jobcenter Köln ausführlich berichten. 7. Die kommunalen Eingliederungsleistungen – Jahresbericht 2017 Das Jobcenter Köln stellt den beigefügten Jahresbericht (Anlage 1) der kommunal flankierenden Leistungen für das Jahr 2017 vor. 9 8. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt Köln (Kommunale Ziele) – Stand Oktober 2018 Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat Oktober 2018 (Anlage 2) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2018 ein. Gez. Wagner Anlagen: 1) Die kommunalen Eingliederungsleistungen – Jahresbericht 2017 2) Ergebnismonitoring Oktober 2018 -
Bericht des Jobcenter Köln Anlage 2 Ergebnismonitoring Oktober 2018
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Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010 Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 6.12.2018 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2018 Ergebnismonitoring Oktober 2018 \\Dst.baintern.de\dfs\357\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2018\07_Monitoring\2018-10\2018-10 Monitoring.xlsx ErwartungswertPrognose Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR - 273.235 262.111 -11.124 -4,1% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2018 27.399,2 54.968,7 82.585,9 110.138,1 137.660,2 165.198,9 192.751,8 220.168,6 247.240,8 273.235,0 300.349,2 327.344,2 Ist 2018 26.513,4 53.049,4 79.650,4 106.164,4 132.558,4 158.953,7 185.253,7 211.395,4 237.195,8 262.111,5 - - Ist 2017 26.447,1 53.058,6 79.716,2 106.310,9 132.876,6 159.458,4 186.053,8 212.557,5 238.928,7 265.078,4 291.133,4 317.032,1 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit Oktober 2018 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR Ist 2018 Ist 2017 Soll 2018 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 2 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Integrationsquote 0,0% 20,2% 20,0% -0,22%-Pkte -1,1% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2018 1,6% 3,3% 5,2% 7,3% 9,4% 11,3% 13,5% 16,1% 18,7% 20,2% 22,3% 24,2% Ist 2018 1,7% 3,6% 5,6% 7,5% 9,5% 11,4% 13,4% 15,9% 18,5% 20,0% Ist 2017 1,6% 3,3% 5,3% 7,4% 9,5% 11,4% 13,6% 16,4% 19,3% 21,5% 23,4% 25,0% Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert) Ist 2018 1.433 3.014 4.652 6.268 7.902 9.461 11.173 13.269 15.329 16.503 - - Ist 2017 1.343 2.804 4.419 6.231 8.035 9.647 11.524 13.882 16.332 18.185 19.844 21.178 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Oktober 2018 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationsquote Ist 2018 Ist 2017 Soll 2018 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 3 ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - 59.223 57.498 -1.725 -2,9% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2018 59.359 59.423 59.415 59.437 59.445 59.453 59.466 59.438 59.363 59.223 59.167 59.116 Ist 2018 57.101 57.177 57.207 57.228 57.291 57.357 57.420 57.458 57.506 57.498 - - Ist 2017 57.763 57.809 57.866 57.873 57.897 57.909 57.921 57.935 57.905 57.847 57.784 57.721 Oktober 2018Zielmonitoring Jobcenter Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 55.500 56.000 56.500 57.000 57.500 58.000 58.500 59.000 59.500 60.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW Ist 2018 Ist 2017 Soll 2018 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 4 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 291.137,86 290.482,59 655,3 - -0,2% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2018 28.500,7 56.858,9 85.661,4 114.547,4 144.305,7 173.043,3 203.020,9 233.054,0 262.019,3 291.137,9 320.320,1 350.000,0 Ist 2018 28.346,5 56.458,3 85.464,0 114.819,6 143.952,2 173.623,3 202.834,1 232.051,4 260.923,9 290.482,6 - - Ist 2017 27.571,7 55.005,5 82.869,2 110.813,5 139.601,8 167.402,7 196.403,1 225.457,2 253.478,4 281.647,7 309.878,7 338.591,2 Zielmonitoring Jobcenter Köln Kosten der Unterkunft Oktober 2018 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) Ist 2018 Ist 2017 Soll 2018 Datenquelle: ERP Seite 5 Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ist 2018 161 355 554 774 971 1.173 1.384 1.581 1.814 2.000 - - Ist 2017 153 314 507 762 986 1.163 1.389 1.594 1.859 2.098 2.322 2.500 Zielmonitoring Jobcenter Köln JOB-Offensive KÖLN Oktober 2018 - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN Ist 2018 Ist 2017 Datenquelle: eigene Auswertung Seite 6 Erwartungswert Soll akt. Monat Ist akt. Monat Diff. abs. (Soll) Diff % (Soll) Integration Schwerbehinderte 299 265 -34 -11,5% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2018 25 48 71 101 132 169 211 238 268 299 325 354 Ist 2018 18 41 69 101 136 157 179 204 234 265 - - Ist 2017 25 48 71 100 131 168 210 237 267 298 323 352 Zielmonitoring Jobcenter Köln Integration Schwerbehinderte Oktober 2018 - 50 100 150 200 250 300 350 400 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integration Schwerbehinderte Ist 2018 Ist 2017 Soll 2018 Datenquelle: eigene Auswertung Seite 7 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2018 60.977 60.941 60.967 60.876 60.788 60.647 60.474 60.230 60.067 59.885 Ist 2017 61.763 62.073 62.234 62.395 62.337 62.407 62.322 62.160 61.764 61.490 61.213 61.015 Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2018 120.697 120.780 120.820 120.664 120.536 120.417 Ist 2017 121.149 121.835 122.099 122.588 122.547 122.899 122.862 122.584 121.845 121.845 120.945 120.622 Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2018 116.771 116.819 116.909 116.726 116.620 116.548 116.202 115.688 115.286 114.878 Ist 2017 116.888 117.589 117.901 118.450 118.372 118.839 118.871 118.505 117.906 117.467 116.917 116.638 Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2018 83.287 83.303 83.456 83.341 83.250 83.152 82.932 82.509 82.148 81.708 Ist 2017 84.105 84.651 84.892 85.164 85.124 85.329 85.296 84.942 84.389 83.936 83.481 83.217 Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport, Daten mit Wartezeit von 3 Monaten Ist 2018 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% Ist 2017 13,3% 13,4% 13,4% 13,5% 13,5% 13,5% 13,5% 13,5% 13,2% 13,2% 13,1% 13,1% Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2018 34.786 34.552 34.092 34.119 33.738 33.382 33.076 33.372 32.228 31.559 Ist 2017 35.238 35.052 35.351 35.973 36.180 36.130 35.980 35.887 35.361 34.878 34.683 34.304 Kosten der Unterkunft Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum kumulierten Vorjahreswert Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln Ist 2018 28.346,52 56.458,31 85.464,04 114.819,58 143.952,16 173.623,30 202.834,08 232.051,39 260.923,91 290.482,59 - - Ist 2017 27.571,70 55.005,51 82.869,15 110.813,49 139.601,80 167.402,67 196.403,07 225.457,24 253.478,37 281.647,73 309.878,70 338.591,16 Ist / Ist-Vergleich 2,8% 2,6% 3,1% 3,6% 3,1% 3,7% 3,3% 2,9% 2,9% 3,1% - - Oktober 2018Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren * Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = Bevölkerung unter 65 Jahre Seite 8 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Oktober 2018Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren Seite 9 -
Bericht des Jobcenter Köln Anlage 1 KFL Jahresbericht 2017
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Die kommunalen Eingliederungsleistungen Jahresbericht 2017 2 Inhalt 1 Vorwort 3 2 Blitzlicht 5 3 Zahlen, Daten, Fakten 7 4 Angebote 10 4.1 Angebote der Kinderbetreuung nach § 16a Nr. 1 SGB II ............................................... 10 4.2 Angebote der Schuldnerberatung nach § 16a Nr. 2 SGB II ........................................... 12 4.3 Angebote der psychosozialen Betreuung nach §16a Nr. 3 SGB II ................................ 16 4.3.1 Allgemeine psychosoziale Betreuung ................................................................ 17 4.3.2 Frauenspezifische Angebote und Angebote für Erziehende .............................. 21 4.3.3 Angebote im Rahmen des Gewaltschutzes ....................................................... 23 4.3.4 Psychosoziale Betreuung als flankierende Hilfe in Arbeitsgelegenheiten ......... 24 4.4 Angebote der Suchtberatung nach § 16a Nr. 4 SGB II .................................................. 26 5 Fallbeispiele aus dem Bereich der kommunalen Eingliederungsleistungen gemäß § 16a SGB II 28 Übersicht der Angebote nach § 16a SGB II in Köln 35 3 1 Vorwort Der Mensch steht im Mittelpunkt. Dieser fest verankerte Leitsatz des Jobcenter Köln erstreckt sich auch auf die kommunalen Eingliederungsleistungen. Viele Menschen im Leistungsbezug nach SGB II 1 sahen sich in 2017 - wie bereits in den vergangenen Jahren - großen Herausforderungen gegenübergestellt. Insbesondere durch die Digitalisierung der Gesellschaft, weitere technologische Fortschritte, rasante Veränderungen in der Bildungs - und Arbeitswelt . A ber auch durch Veränderungen und Ambivalenzen im Rahmen des sozialen Wandels. Die Mentalität und Haltung vieler Kundinnen und Kunden war zu Beginn ihrer Teilnahme an Angeboten gemäß §16a SGB II von Hilflosigkeit, Frustration, mitunter sogar von Resignation geprägt. Oft waren diese Menschen an einem Punkt in ihrem Leben angelangt, an dem sie sich überfordert fühlten. Einem Punkt, an dem sie keine Lösungsansätze für ihre oft vielfältigen Probleme fanden und keine Perspektiven für ihre Lebenswelt oder gar ihre berufliche Entwicklung erkannten. Menschen dort abzuholen, wo sie stehen, sie in den Mittelpunkt des Beratungsprozesses zu stellen, ist für die erfolgreiche berufliche und soziale Integration notwendig und wichtig. Hier setzen die kommunalen Eingliederungsleistungen an. Charakteristisch für diese Leistungen ist, dass sie eine ganzheitliche und umfassende Betreuung bei der Eingliederung in Arbeit ermöglichen. Mithin eröffnen, flankieren und unterstützen diese Angebote passgenau den individuellen Weg der Kundinnen und Kunden des Jobcenter. In Köln kann dabei auf ein umfassendes und bewährtes Portfolio sozialintegrativer Angebote zurückgegriffen werden. Ein Portfolio, worin die intensive Zusammenarbeit von Jobcenter und Kommune für die hilfesuchenden Menschen in Köln zum Ausdruck kommt. Die Stadt stellt dem Jobcenter ein Budget für kommunal flankierende Leistungen zur Verfügung. Im anschließenden Planungs- und Umsetzungsprozess erfolgt eine fortlaufende und enge Abstimmung. Auch dies gewährleistet die effektive Verzahnung von Arbeitsmarkt – und Sozialpolitik in Köln. Die Stadt und das Jobcenter sind von der Wirkung und dem Nutzen dieser Leistungen für die Kölner Bürgerinnen und Bürger überzeugt. 2017 waren in Köln rund 118.000 Menschen auf die Hilfen nach dem SGB II angewiesen - nahezu 13 % der Kölner Bürgerinnen und Bürger. Rund 11.600 Menschen nahmen im Berichtsjahr kommunale E ingliederungsleistungen in Anspruch, d.h. jede(r) 10. Leistungsempfänger*in konnte partizipieren. Das im städtischen Haushaltsplan 2016/17 eingestellte Finanzbudget für diese Leistungen ermöglichte nicht nur die Fortführung der Vielfalt an Angeboten und i nsofern die spezifische Unterstützung der Kundinnen und Kunden. Auch die bedarfsgerechte Ausweitung frauenspezifischer Angebote war in 2017 erstmals möglich. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch 4 Gleichwohl sind die Bedarfe weiterhin hoch. Und auch wenn diese Angebote oftmals keine un- mittelbaren Integrationserfolge erwirken, erzielen sie Wirkungen, die für den Beratungs - und Integrationsprozess wesentlich sind: Die Teilnehmenden entdecken neue Perspektiven, gewin- nen an Zuversicht und Motivation und erarbeiten individuelle Lösungsansätze. So komplex die Problemlagen und Voraussetzungen sind, mit denen die Teilnehmenden die flankierenden Hilfen in Anspruch nehmen, so verschieden sind die Wirkungen, die erzielt wer- den. Insofern stellt d ieser Jahresbericht nicht allein die statistischen Daten , Ergebnisse und Entwicklungen im Rahmen der im Jahre 201 7 erbrachten Angebote kommunaler Eingliederungsleistungen gemäß § 16a Nr. 1 - 4 SGB II dar. Vielmehr illustriert e ine Auswahl an Fallbeispielen aus diesen Angeboten die Bandbreite an Bedingungen und Wirkungen im Rahmen der kommunalen Eingliederungsleistungen. Eine Übersicht des gesamten Portfolio der Angebote gemäß §16a SGB II in Köln ist dem Anhang zu entnehmen. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre. Olaf Wagner Geschäftsführer des Jobcenter Köln 5 2 Blitzlicht Finanzbudget Der Haushaltsplan der Stadt Köln für 2016/2017 sah in Bezug auf die kommunalen Eingliede- rungsleistungen folgende Haushaltsansätze für das Jahr 2017 vor: § 16a Nr. 1 SGB II (Kinderbetreuung): 172.550 € § 16a Nr. 2 SGB II (Schuldnerberatung): 2.100.000 € § 16a Nr. 3 SGB II (Psychosoziale Betreuung): 2.673.815 € § 16a Nr. 4 SGB II (Suchtberatung): 344.889 € Gesamtsumme: 5.291.254 € Anzahl der Teilnehmenden Mit den flankierenden Leistungen nach § 16a SGB II wurden insgesamt 11.620 Menschen erreicht. Die Anzahl der Teilnehmenden je Bereich gliedert sich auf die einzelnen Bereiche wie folgt auf: § 16a Nr. 1 SGB II (Kinderbetreuung): 80 Teilnehmende § 16a Nr. 2 SGB II (Schuldnerberatung): 4.882 Teilnehmende § 16a Nr. 3 SGB II (Psychosoziale Betreuung): 6.198 Teilnehmende § 16a Nr. 4 SGB II (Suchtberatung): 460 Teilnehmende Gesamtsumme: 11.620 Teilnehmende Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr Statistische Daten Im Vergleich zum Vorjahr weisen einzig die statistischen Daten in Bezug auf die Dauer der Beratungsprozesse erheblichere Veränderungen auf: Dauer der Beratung 2016 2017 6 bis 12 Monate 14,97 % 15,21 % Mehr als 12 Monate 8,10 % 10,26 % Der Anstieg der Beratungsdauer korrespondiert mit den zunehmend komplexeren Problemla- gen und Vermittlungshemmnissen. Es beansprucht Zeit, diese zu eruieren, zu priorisieren und adäquate Lösungsansätze zu entwickeln. Hinzu kommt, dass 40% der Teilnehmenden bereits 6 über zwei Jahre arbeitslos waren und d ie dauerhafte Exklusion vom Arbeitsmarkt häufig mit einer Verschärfung bzw. Verste tigung der ohnehin bestehenden Problem - und Lebenslagen einhergeht. In diesen oftmals von Mutlosigke it, Frustration und Skepsis geprägten Situationen muss für den weiteren Beratungs- und Unterstützungsprozess zunächst eine Vertrauensbasis geschaf- fen werden. Je komplexer die Problemlagen sind, je länger diese bereits andauern, desto mehr Zeit benötigt speziell die (An-)Bindung der Kundinnen und Kunden. Portfolio der Angebote Da der Anteil der Teilnehmenden ohne Berufsausbildung bzw. ohne Schulabschluss in den letzten Jahren konstant hoch war und das Thema „Grundbildung“ auch in Köln zunehmend an Bedeutung gewann, wurde zum 01.07.2017 ein neues Projekt implementiert: Ein im Sozialraum Meschenich verortetes Projekt für sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene bis maximal 30 Jahre. Es soll den Erwerb bzw. die Entwicklung u nd Ver- tiefung im Kontext der sogenannten „Grundbildung“ ermöglichen: Hierzu zählen neben Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeiten auch Kompetenzen in den Grunddimensionen kultu- reller und gesellschaftlicher Teilhabe wie beispielsweise Grundfähigkeiten im IT -Bereich, in der Gesundheitsbildung, in der finanziellen Grundbildung sowie soziale Grundkompetenzen. Defizite in der „Grundbildung“ erschweren bzw verhindern die Integration zum Ausbildungs - und Arbeitsmarkt, auch zur gesellschaftlichen Teilhabe, oft erheblich. Das Projekt soll vor Ort, unmittelbar in der Lebenswelt der jungen Menschen, eine unbürokratische, niederschwellige und effektive Hilfe- und Betreuungsstruktur bieten. Zudem beinhaltet es eine Clearing-funktion und wenn erforderlich, die Überleitung in weiterführenden Beratungs- und Unterstützungsan- gebote Wirkungen der kommunalen Eingliederungsleistungen Grundsätzlich werden im Rahmen der Angebote gemäß §16a SGB II vielfältige Veränderun- gen erreicht. Um perspektivisch die Eingliederung in das Erwerbsleben zu ermöglichen, steht jedoch zumeist die Stabilisierung der Kundinnen und Kunden in ihren unterschiedlichen Prob- lem- und Belastungslagen im Fokus. Gleichwohl konnten mit den kommunalen Eingliederungsleistungen auch integrative Erfolge erzielt werden: Im Bereich der psychosozialen Betreuung und im Bereich der Suchtberatung konnten jeweils 9% der Teilnehmenden eine Ausbildung, Qualifizierung oder Arbeit aufnehmen. Mit Hilfe der Angebote im Bereich der Kinderbetreuung wurden 12% der Teilnehmenden bei der Aufnahme bzw. der Ausübung einer Ausbildung, Qualifizierung oder Arbeit unterstützt. Die Schuldnerberatung gemäß § 16a Nr. 2 SGB II dient dem Abbau und der Vermeidung einer Überschuldung. Sie zielt dabei vor allem auf die Vermeidung bzw. die Überwindung laufender Hilfebedürftigkeit ab. Gerade auch im Hinblick auf den Eingliederungsprozess erwerbsloser Personen ist die Schuldnerberatung eine unverzichtbare Hilfe zur Stab ilisierung und Verbes- serung der persönlichen Lebenssituation und zum Abbau von Vermittlungshemmnissen. 7 69% der Beratungsfälle im Rahmen der Budget- und Schuldnerberatung im Jobcenter Köln konnten im Jahr 2017 mit der Überwindung des Vermittlungshemmnisses „Schulden“ abge- schlossen werden. Die Vermeidung des SGB II-Leistungsbezuges gelang in 24 % der Beratungsfälle. In 8 % der Beratungsfälle konnte der SGB II -Leistungsbezug gemindert, in 8 % sogar überwunden wer- den. Punkt 4 dieses Jahresberichtes umfasst detailliertere Darstellungen der erzielten Wirkungen. 3 Zahlen, Daten, Fakten Gemäß der vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik veröffentlichten „Kölner Stadtteilinformation“ für das Jahr 201 7 ist die Kölner Bevölkerung in diesem Jahr auf 1.084.795 Einwohner*innen gestiegen. Im Dezember 2017 erhielten gemäß der Bundesagentur für Arbeit 117.862 Kölner Bürgerin- nen und Bürger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch So- zialgesetzbuch (SGB II). Die Analyse der Kundenstruktur basiert auf der sogenannten „Integrationsprognose“: Sie ist das Ergebnis der vermittlerischen Einschätzung zur Mark tnähe der Kundinnen und Kunden . Hierbei wird wie folgt unterschieden: Marktnah: Eine Integration ist innerhalb von 6 Monaten zu erwarten (Hierunter fallen die früheren Markt-, Aktivierungs- und Förderprofile). 8 Nicht marktnah: Eine Integration wird voraussichtlich erst nach mehr als 6 Monaten gelingen (Hierunter fallen die früheren Entwicklungs-, Stabilisierungs- und Unterstüt- zungsprofile). Die sonstigen Profillagen „Zuordnung nicht erforderlich“ und "Integriert, aber hil- febedürftig“ (Hierunter fallen beispielweise Kundinnen und Kunden, die bereits be- ruflich integriert, aber noch hilfebedürftig sind. Oder solche, bei denen aktuell kein Handlungsbedarf besteht, weil beispielsweise eine Familienangehörige/ein Familien- angehöriger gepflegt wird.) Die Kundenstruktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter Köln stellte sich im Dezember 2017 wie folgt dar: Der Anteil der Kundinnen und Kunden, bei welchen eine Integration frühstens nach 6 Monaten erwartet wurde, lag somit - wie im Vorjahr - bei über 50%. Eine Integrationsprognose „nicht marktnah“ impliziert Handlungsstrategien bzw. Strategiebün- del, welche zumeist auf mehreren Handlungsbedarfen basieren. Zwar können und werden kommunale Eingliederungsleistungen im Rahmen sämtlicher Klas- sifikationen erbracht, gleichwohl indiziert die Prognose „nicht marktnah“ oftmals mehrere bzw. komplexere vermittlungshemmende Kriterien. Dazu gehören insbesondere fehlende oder ge- ringe schulische und berufliche Qualifikationen, sprachliche Defizite, gesundheitliche Ein- schränkungen, ein höheres Lebensalter, aber auch die alleinige Erziehungsverantwortung . Im Jahr 2017 nahmen 11.620 Kundinnen und Kunden kommunale Eingliederungsleistungen in Anpruch (2016: 11.263 Teilnehmende). Die nachfolgenden statistische Daten in Bezug auf die Teilnehmenden verdeutlichen die strukturellen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. 9 2016 2017 Alter - unter 25 - 25 bis 44 - 45 bis 64 - ohne Angaben 12 % 52 % 32 % 4 % 10 % 52 % 37 % 1 % Nationalität - Deutschland - Türkei - Europa - GUS - Sonstige - ohne Angaben 46 % 13 % 12 % 4 % 24 % 1 % 46 % 14 % 10 % 7 % 22 % 1 % Migrationshintergrund 62 % 63 % Haushaltssituation - alleinstehend - 2 Personen - 3 Personen - 4 Personen und mehr - ohne Angaben 39 % 20 % 18 % 21 % 2 % 39 % 20 % 17 % 22 % 2 % Alleinerziehend 22 % 20 % Schulbildung - Hauptschulabschluss - Fachoberschulreife - Fachhochschulreife - ohne Schulbildung - nicht alphabetisiert - ohne Angaben 31 % 15 % 13 % 28 % 3 % 10% 29 % 14 % 13 % 30 % 4% 10% Berufsausbildung - ohne/nicht abgeschlossene Berufsausbildung/Studium - abgeschlossene Berufs- ausbildung/Studium - ohne Angaben 58 % 30 % 12 % 60 % 30 % 10 % Dauer der Arbeitslosigkeit - bis 1 Jahr - > 1 Jahr - > 2 Jahre - ohne Angaben 33 % 11 % 40 % 16 % 31 % 13 % 41 % 15 % 10 Das Budget für Leistungen gemäß § 16a SGB II stellte sich in den Jahren 2010 bis 2017 wie folgt dar: 4 Angebote 4.1 Angebote der Kinderbetreuung nach § 16a Nr. 1 SGB II Das Angebot der Kinderbetreuung wird in den Projekten „M.I.m.i.K. – M.iteinander I.ntegration m.eistern i.n K.öln“, „Xenia“ und „BiSKids, Betreuung im Stadtteil – Kids in Mülheim“ vorgehal- ten. Ziele dieser Angebote sind insbesondere die Sicherstellung der Betreuung in Notsituationen bzw. während der Teilnahme am Projekt oder der Arbeitsgelegenheit, die Organisation einer Regelbetreuung sowie Hilfestellung im Rahmen der Kinderbetreuung und –erziehung. Exemplarisch werden die Ergebnisse des Angebots „BiSKids“ dargestellt. 11 BiSKids Ziel des stadtteil- und sozialraumorientierten Projekts „BiSKids“ ist es, ein kurzfristiges und flexibles Kinderbetreuungsangebot für Arbeitssuchende, in Arbeit vermittelte Personen sowie für Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Im Projekt selbst werden SGB II -Leistungsbezieher/-innen mit erzieherischem, kinderpflegerischem oder pädagogischem Hintergrund im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gemäß § 16 d SGB II (AGH) entsprechend ihren Fähigkeiten im Kinderbetreuungsservice eingesetzt. Im Berichtsjahr bearbeitete „BiSKids“ rund 60 Anfragen von Kundinnen und Kunden des Jobcenter Köln sowie von Eltern im Stadtteil . 49 Eltern bzw. Alleinerziehende wurden nachhaltig bei der Arbeitsaufnahme, Qualifizierung sowie beim Erhalt ihrer Arbeit unterstützt. Neben Hol- und Bringdiensten, Ferien -, Randzeiten - und Übermittagsbetreuungen gehörte auch die Vermittlung in weiterführende Angebote der Kinderbetreuung oder der Familienhilfe zu den Dienstleistungen von BiSKids. Erheblich war auch der Bedarf der individuellen Kinderbetreuung für die Teilnehmenden der AGH selbst: Insgesamt haben 26 Teilnehmende mit Kindern an der AGH teilgenommen. 17 davon haben zeitweise ihre Kinder bei BiSKids betreuen lassen, um selbst Zeit für Praxiseinsätze zu haben und gleichzeitig ein eigenes Modell der Kinderbetreuung aufbauen zu können. Rund 73% der Familien, die unterstützt wurden, nahmen die Betreuung regelmäßig und mit einer hohen Betreuungsdichte von mehr als 4 Tagen pro Woche in Anspruch. 51% nutzte n das Angebot, weil sie Kinder zwischen zwei und vier Jahren hatten, aber keinen zeit - und ortsnahen Platz in einer regulären Kindertageseinrichtung fanden. 37% nahmen an einer Ausbildung bzw. Umschulungsmaßnahme teil. 12 49% gingen einer Arbeit nach. Viele konnten dieser Arbeit nur nachgehen, weil sie durch das Angebot entlastet wurden. 14% hatten für die Inanspruchnahme andere Gründe, beispielsweise die Entlastung in persönlichen Überforderungssituationen. 4.2 Angebote der Schuldnerberatung nach § 16a Nr. 2 SGB II Laut SchuldnerAtlas Deutschland (creditreform) gab es im Berichtsjahr 6,9 Mio überschuldete Personen (3,41 überschuldete Haushalte ) in Deutschland . Die Schuldnerquote, berechnet nach Großstädten (mit über 400.000 Einwohnern/Einwohnerinnen), wies für Köln eine Quote von 11,78 % aus. Das heißt fast jede(r) 9. Kölner*in war überschuldet. In Köln betrug die Höhe des durchschnittlichen Verschuldungsbetrages im Kontext der Schuldnerberatung gemäß §16a Nr. 2 SGB II rund 25.000 €. Bei rund einem Drittel der Kundinnen und Kunden mussten Verabredungen mit bis zu 50 unterschiedlichen Gläubigern/Gläubigerinnen getroffen werden. Die Ursachen von Ver - und Überschuldung sind sehr vielfältig. Oftmals korrelieren die Einflussfaktoren und implizieren eine Komplexität der Beratungsfälle. Die Begleitung der Ratsuchenden bindet hierbei zunehmend zeitliche Ressourcen. Zu den Hauptauslösern für die private Überschuldung zähl ten nach wie vor ökonomische Faktoren wie Arbeitslosigkeit und gescheiterte Selbstständigkeit, auch wenn diese in den vergangenen 10 Jahren an Bedeutung verloren haben. Demgegenüber haben z.B. Erkran - kung, Sucht, Wunsch auf Konsumteilhabe sowie mangelnde Haushaltsführungskompetenzen als Überschuldungsauslöser zugenommen. Das Jobcenter Köln führte das System der Budget- und Schuldnerberatung auch in 2017 fort: Die Integrationsfachkräfte weisen Ratsuchende im SGB II -Bezug bei Bedarf zunächst der Budgetberatung zu. Diese umfasst eine begrenzte Zahl von Beratungseinheiten. Nach Klärung der Problemlage und bei Vorliegen einer erfolgversprechenden Prognose erfolgt gegebenenfalls eine Weitervermittlung in eine Schuldnerberatung. Die Hauptthemen in der Budgetberatung waren die Sicherung und Regulierung von Primärschulden (Miete und Strom) und Schulden aus nicht erfüllten Verträgen mit Telekommunikationsanbietern oder dem Online -Handel. Aber auch der Ausgleich von Strafzahlungen durch „Schwarzfahren“ und Probleme mit der kontoführenden Bank. Häufig lag eine umfängliche, ungeklärte Schuldensituation vor, die einer weiterführenden Beratung bedurfte. Die Inanspruchnahme der Budgetberatung bedeutete für viele Kundinnen und Kunden gleichsam den ersten Kontakt zu einer Schuldnerberatung. Häufig setzten die Betroffenen sich hier erstmalig qualifiziert mit ihrer Überschuldungsproblematik auseinander. Der bisherige Umgang war vorrangig geprägt durch Perspektiv - und Hilflosigkeit, aber auch beeinflusst durch Fehlinformationen ü ber die Möglichkeiten des Schuldnerschutz es und der Schuldenregulierung. Verdrängungsprozesse, die eine Auseinandersetzung mit der persönlichen und finanziellen Situation verhinderten, prägten Verhaltensmuster in der belastenden Lebenssituation Insofern stellte auch die Präventionsarbeit in 2017 einen wesentlichen Inhalt der Schuldnerberatung dar . Wichtige Zielgruppen waren hierbei junge Erwachsene, Menschen mit Migrationshintergund und Menschen mit Fluchterfahrung. 13 So war beispielsweise für viele Menschen mit Fluchterfahrung der Kontakt zu Familien und Freunden in die alte Heimat unentbehrlich. Der Besitz eines Smartphones hatte infolgedessen große Bedeutung, barg aber, wie auch das World Wide Web als Kommunikationsmöglichkeit, viele Kostenfallen. „Abzocke“, fehlendes Wissen hinsichtlich Verbraucher- und Rechtsschutz, der Abschluss von Kaufverträgen und die Unkenntnis über die Folgen bargeldlosen Zahlungsverkehrs hat auch im Berichtsjahr dazu geführt, dass viele dieser Menschen sich berei ts verschuldet haben, bevor sie überhaupt Anspruch auf Transferleistungen nach dem SGB II hatten. Auch die in den letzten Jahren bereits genutzten und zum Teil ausgebauten zusätzlichen Formate der Schuldnerberatung haben sich im Berichtsjahr weiterhin bewährt. Beispielsweise die Telefon- und Onlineberatung. Oder die ergänzende Beratung im Sozialraum selbst , wie etwa die Außensprechstunden der Schuldnerhilfe Köln e.V. im „Vingster Treff“ und die wöchentliche Kurzberatung des Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. in Bilderstöckchen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Schuldenregulierung zum Einen zweifellos einen unmittelbaren Einfluss auf die Integration in Arbeit sowie den Bezug von SGB II - Leistungen hat. Zum Anderen sind aber auch die psycho-sozialen Wirkungen wesentlich und bedeutend: Die Entspannung der finanziellen Situation, das Erlangen eines Überblicks über die Finanzen, die Gewährleistung regelmäßiger Zahlungen sowie planvolles Handeln sind Faktoren, die einen positiven Einfluss in durchaus kritischen Situationen ausüben und den Druck auf die Betroffenen und ihre Angehörigen deutlich vermindern. Dadurch bedingt steigt die Motivation zur Initiierung von Verä nderungsprozessen und zur Entwicklung von Perspektiven zumeist erheblich. Die Ergebnisse der Budget- und Schuldnerberatung im Einzelnen: 14 15 16 4.3 Angebote der psychosozialen Betreuung nach § 16a Nr. 3 SGB II Auch im Rahmen der Projekte und Angebote gemäß §16a Nr. 3 SGB II steht der Mensch im Mittelpunkt. Insofern ist das Angebotsportfolio äußerst heterogen und vielfältig. Inhaltlich können die Angebote zu folgenden Gruppen zusammengefasst werden: Allgemeine psychosoziale Betreuung Hierunter fallen die Projekte „Arbeit sofort“, „Claro“, „Kellerladen“, „JobAktiv“, „JobLotsen DiMa“, „JobLotsen Reso“ , „Psychosoziale Betreuung für Jugendliche und junge Erwachsene im Sozialraum Meschenich“ sowie das Projekt „Orientierungsberatung“ Frauenspezifische Angebote Hierunter fallen die Projekte „FrauenLeben“, „Miga 40“, „Strickleiter I“, „Strickleiter II“, „Der Wendepunkt“ sowie „Alternative Wege in den Job“ Angebote für Erziehende Hierunter fallen die Projekte „MImiK“ und „Xenia“ Angebote im Rahmen des Gewaltschutzes Hierunter fallen die Projekte „Mann sein ohne Gewalt“ und „Coolnesstraining“ Psychosoziale Betreuung als flankierende Hilfe in Arbeitsgelegenheiten Hierunter fallen die Projekte „Müllemer Wäsch- und Kochwiever“, „Gulliver und Lore“, „Zweiradwerkstatt 180°“, „HIVissimo“ und „Kölner Feger“. Die in den letzten Jahresberichten konstatierten komplexen Problemlagen konnten im Rahmen aller Angebote der kommunalen Eingliederungsleistungen auch im Jahr 2017 festgestellt werden. Die wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklungen setzten sich im Bericht sjahr fort. Insofern wird in diesem Bericht auf korrespondierende Ausführungen verzichtet und auf diese Aspekte lediglich partiell eingegangen. Im Bereich der psychosozialen Angebote wurde erneut deutlich, wie vielfältig die individuellen Bedürfnisse und Bedarfe, wie unterschiedlich die Bedingungen und wie differenziert die Zugänge und Lösungsansätze sind. Unverkennbar stellen diese Angebote den Mensch in den Mittelpunkt und verfolgen einen ganzheitlichen, umfassenden, oftmals niedrigschwelligen Ansatz bei der Betreuung und Unterstützung der Kundinnen und Kunden. Der Erfolg solcher Projekte bemisst sich daran, wie viel Wirkung sie erzielt haben. Mithin impliziert die Wirkung jene Veränderungen, die durch die (Projekt-) Arbeit bei den jeweiligen Zielgruppen und bei deren Lebensumfeld erreicht werden. Unterscheiden lassen sich hierbei besonders die erzielten Veränderung von Fähigkeiten und Verhalten der Kundinnen und Kunden sowie die erwirkten Veränderung in Bezug auf die Lebenslage der Zielgruppe(n). 17 Die Darstellung der Wirkungen umfasst in diesem Bericht ausgewählte Indikatoren im Rahmen der psycho -sozialen Betreuung sowie des Integrationsprozesses der oben aufgeführten Gruppen. Im 5. Kapitel dieses Berichts werden zudem einzelne Fallbeispiele aus einigen dieser Angebote geschildert. 4.3.1 Allgemeine psychosoziale Betreuung Gerade die Projekte für Jugendliche und junge Erwachsene haben in 2017 erneut deutlich gemacht, dass Bildung ein wesentlicher Schlüssel zur beruflichen und gesellsc haftlichen Teilhabe ist. Die oftmals mit komplexen psychischen und physischen Problemlagen einhergehenden gravierenden schulischen Defizite , konnten zumeist erst durch intensive, teilweise sehr individuelle Betreuung sowie einen ganzheitlichen Ansatz bewältigt werden. Erneut erwiesen sich hierbei der offene und niederschwellige, in der Lebenswelt der jungen Menschen bzw. im Sozialraum verankerte Zugang als äußerst hilfreich und nutzbringend. Für nahezu jede Zielgruppe der flankierenden Angebote nach §16a SGB II ist die Vertrauensbildung ein zentraler Aspekt, um Veränderungsprozesse überhaupt initiieren und durchhalten zu können. Doch gerade die Arbeit mit jungen Menschen erfordert flexible, unkonventionelle Zugangs -, Kommunikations - und Lösungswege. Dies zeigte sich im Berichtsjahr beispielsweise auch daran, dass trotz weiterhin großer Anzahl an face -to-face- Kontakten die Anzahl der Whats -App-Kontakte stieg. Insbesondere als Möglichkeit der Terminierung bzw. der Beantwortung von Kurzanfragen. Der digitale Kommunikationsbereich hat sich insgesamt stark erweitert bzw. ausgebaut. Die (neuen) medialen Kommunikationsformen, mithin die „socialmedi a“-Umgebung, sind einerseits hilfreich, stellen andererseits sowohl die jungen Teilnehmenden als auch die Mitarbeitenden vor neue Herausforderungen. Die Beratungsinhalte und –ergebnisse der gesamten Angebote der allgemeinen psychosozialen Betreuung konsta tieren für das Berichtsjahr , dass die Problemlagen der Kundinnen und Kunden weiterhin auffallend komplex und die Hilfebedarfe insofern oft umfangreich sind. Infolgedessen stieg beispielsweise auch der Anteil an aufsuchender Arbeit. Im Kontext des Kölner Immobilienmarktes stellte die Wohnungs - und Schuldensituation auch 2017 ein für die Kundinnen und Kunden häufig allein kaum zu überwindendes, sehr belastendes Problem dar. Häufig verursachte bzw. verstärkte dies vorhandene gesundheitliche und soziale Problemlagen. Ohnehin lagen der Zuweisung zu einem Projekt vielfach vermutete oder bekannte gesundheitliche bzw. psychische Beeinträchtigungen zugrunde. Insofern stellen die Klärung der gesundheitlichen Situation bzw. die korrespondierend e Anbindung an das Hilfesystem, auch die Vermittlung in andere Leistungssysteme, ein wesentliches Ergebnis bzw. eine essentielle Wirkung dieser Angebote dar. 18 Die Ergebnisse der Angebote der allgemeinen psychosozialen Betreuung im Einzelnen: Die in den Angeboten „JobLotsen“, „Claro“ und in der „Orientierungsberatung“ erzielten Ergebnisse werden nachfolgend separat dargestellt: 19 20 21 4.3.2 Frauenspezifische Angebote und Angebote für Erziehende Die oben beschriebenen Problem -und Bedarfslagen spiegeln sich ebenso deutlich in den Angeboten für Frauen und Erziehende wieder. Gleichwohl tragen diese Projekte den eigenen Bedürfnissen und Bedarfen dieser Zielgruppen Rechnung. Wesentliche Aspekte und Themen im Rahmen der dortigen psychoszialen Betreuung sind beispielsweise: Gewalterfahrung, Trennung bzw. Scheidung, ( traditionelle) Rollenfixierung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Sicherstellung der Kinderbetreuung, unvollständige oder fehlenden Kenntnissen über Arbeitsmarktzugänge und Berufsbilder , Sprachförderung und Steigerung des Selbstwertgefühls. Im Projekt „Xenia“ war Bildung im Berichtsjahr gleichfalls ein wichtiges Thema: Am Projekt nahmen vermehrt Frauen teil, die in Ihrer Heimat keine Schule oder nur die Grundschule für kurze Zeit besuchen konnten. Infolgedessen hatten sie kaum Lernerfahrungen, einen erhöhten Alphabetisierungsbedarf und oft nur geringe Kenntnisse der Grundrechenarten. Überdies fehlte ihnen größtenteils Wissen über das deutsche Ausbildungssystem und Ausbildungswege. An Angeboten zur Berufsorientierung, die üblicherweise an Schulen stattfinden, hatten diese Frauen aufgrund ihrer Biografie in der Regel nicht teilnehmen können. Zumeist hatten sie sich nicht mit ihren eigenen Kompetenzen, Interessen und Fähigkeiten bewusst auseinandergesetzt. Kenntnisse über Wege in den Arbeitsmarkt und die verschiedenen Berufsbilder, Formen der Arbeit und Bewerbungsverfahren lagen selten vor. In der Herkunftsfamilie hatten sie kaum Unterstützungsmöglichkeiten im Prozess der Berufsorientierung und Bewerbung. Obschon Xenia sich an (allein)erziehende Migrantinnen im Alter von 18 -35 Jahren richtet, erstreckt sich die oben geschi lderte Problematik im Wesentlichen auf viele der Frauen - und Erziehendenprojekte gemäß §16a SGB II. Ein direkter Einstieg in Qualifizierungs - oder reine Vermittlungsmaßnahmen ist aufgrund mehrdimensionaler Vermittlungshemmnisse zumeist unrealistisch. Zudem erschweren fehlende Erfolgserlebnisse, Unsicherheiten und Ängste im Bezug auf den eigenen Alltag, die eigenen Ressourcen, aber auch die Anforderungen durch Ausbildung und Beruf die für den mitunter langen Weg zur Integration erforderliche Motivation tiefgehend. Wirkung entfaltet sich insofern durch den Abbau von Vermittlungshemmnissen, die Entwicklung und allenfalls die Realisierung beruflicher Perspektiven. 22 Die Ergebnisse der frauen- und erziehendenspezifischen Angebote im Einzelnen: 23 4.3.3 Angebote im Rahmen des Gewaltschutzes Zur Zielgruppe des Projektes „Mann sein ohne Gewalt“ gehören Männer, die gegen ihre Partnerin und/oder ihre Kinder, unter Umständen auch gegen andere Familienmitglieder gewalttätig, geworden sind bzw. aktuell noch sind. „Coolnesstraining“ ist ein niedrigschwelliges, ganzheitlich konzipiertes Angebot für Frauen und Männer, die gegenüber potentiellen Arbeitgebern oder Fachkräften des Jobcenter Köln ein unangemessenes (z.B. aggressives, grenzüberschreitendes, gewaltt ätiges) Verhalten zeigen. Wirkung im Rahmen dieser Angebote entfaltet sich insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung sozialer Kompetenzen und die Verbesserung der Kommunikations - und Konfliktfähigkeit. Gleichwohl sind weitere wesentliche Veränderungen erk ennbar. Beispielsweise die Entwicklung realistischer (Anschluss -) Perspektiven, die Verbesserung der gesundheitlichen und familiären Situation oder die Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote. Die Ergebnisse der Angebote im Rahmen des Gewaltschutzes im Einzelnen: 24 4.3.4 Psychosoziale Betreuung als flankierende Hilfe in Arbeitsgelegenheiten Die in den letzten Jahren zunehmend diffizilen sozialen und gesundheitlichen Problemlagen der Teilnehmenden zeigten sich 2017 gleichermaßen in den Angeboten der psychosozialen Betreuung im Rahmen spezifischer Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 d SGB II (AGH). Die flankierende Hilfe nach §16a Nr. 3 SGB II ermöglichte den Teilnehmenden eigene Ressourcen zu aktivieren und Probleme aktiv anzugehen. Oftmals konnten g erade durch diese intensive pädagogische Betreuung Krisen- und Konfliktsituationen, die allenfalls zum Abbruch der Arbeitsgelegenheit geführt hätten, bewältigt werden. 25 Insgesamt lassen sich die Ergebnisse der kommunalen Eingliederungsleistungen gemäß § 16a Nr. 3 SGB II für 2017 wie folgt zusammenfassen: 26 4.4 Angebote der Suchtberatung nach § 16a Nr. 4 SGB II Die Angebote der Suchtberatung nach §16a Nr. 4 SGB II ergänzen das i n Köln vorhandene, breitgefächerte Hilfesystem für suchtgefährdete und suchterkrankte Menschen mit dem Ziel, Menschen mit Suchterkrankungen im SGB II-Bezug in dieses System zu integrieren und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. Die Entwicklungen und Problemlagen im Rahmen dieser Angebote stimmen im Berichtsjahr überwiegend mit denen des Vorjahres überein . Charakteristisch sind weiterhin die gesundheitlichen und damit oft korrelierenden psychischen Problemlagen in Folge der Suchterkrankung. Die suchtbedingten Problemlagen im Einzelnen: Obschon die Anbindung an das Hilfesystem im Fokus dieser Angebote steht, konnten darüber hinaus auch in 2017 andere Veränderungen bewirkt werden. 27 Die Ergebnisse der Angebote der Suchtberatung im Einzelnen: 28 5 Fallbeispiele aus dem Bereich der kommunalen Eingliederungsleistungen gemäß § 16a SGB II Die Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II sollen eine ganzheitliche und umfassende Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit ermöglichen. Insofern kann und soll der Maßstab für Erfolg und Wirkung nicht allein die Integration in Ausbildung oder Arbeit sein, sondern muss die individuellen Voraussetzungen und Lebensumstände der Teilnehmenden sowie die jeweiligen Angebots- und Teilnahmeziele berücksichtigen. Wirkungen sind mithin Veränderungen, die bei der Zielgruppe, deren Lebensumfeld oder der Gesellschaft erreicht wurden. Es sind solche Veränderungen, die den Weg zur sozialen und beruflichen Teilhabe eröffnen, flankieren, unterstützen und sicherstellen. Eine Auswahl an Fallbeispielen illustriert, wie verschieden die individuellen (Lebens -) Umstände, damit einhergehend auch die notwendigen Schritte auf dem Weg der Kundinnen und Kunden und letztlich die erzielten Wirkungen und Erfolge sind. Projekt „BisKids“ – Angebot nach §16a Nr. 1 SGB II Frau A. ist 45 Jahre alt und Mutter zweier Kinder (4 und 11 Jahre). Der ältere Sohn ist lernbehindert und geht auf eine Förderschule. Der Ehemann besucht eine Maßnahme. Frau A. hat zwar einen Hauptschulabschluss, aber we der eine Berufsausbildung noch Berufserfahrung. Dadurch, dass der älteste Sohn intensive Begleitung und Betreuung benötigte, beispielsweise im Rahmen des täglichen Schulwegs, stand Frau A. bei der Suche nach einer geeigneten Beschäftigung nur ein sehr beschränkter Zeitrahmen zur Verfügung. Ein großes Vermittlungshemmnis für die sehr motivierte und freundliche Teilnehmerin, die durch gute Deutschkenntnisse sowie ausgeprägte Schlüssel - und Sozialkompetenzen überzeugte. Als Ziele wurden insofern die Stab ilisierung der Kinderbetreuung und die Entwicklung beruflicher Perspektiven vereinbart. In „BisKids“ erhielt sie Unterstützung, um die Betreuung ihres Sohnes anders zu organisieren. So wurde beispielsweise ein Fahrdienst organisiert und der Vater vermehrt in die Betreuung eingebunden. Infolgedessen konnte Frau A. im Kontext der Anforderungen der Arbeitgeber*innen an die Arbeitszeit deutlich flexibler werden. Sogar Frühschichten waren ihr hierdurch möglich. Frau A. bewarb sich alsdann in der Küche einer Ganz tagsschule. Dank ihrer aufgeschlossenen, freundlichen Art und der nunmehr größeren und flexibleren Zeitressourcen bekam sie die Arbeitsstelle. 29 Projekt „Arbeit Sofort“ – Angebot nach §16a Nr. 3 SGB II Herr W. ist 31 Jahre alt. Er hat einen afrikanischen Migrationshintergrund, lebt aber seit seiner Kindheit in Deutschland. Im September 2017 wurde er dem Projekt als mittellos zugewiesen. Zum Zeitpunkt der Zuweisung lebte er in einem Hotel. Für seine aus einer Beziehung stammend e Tochter hatte er lediglich Besuchsrecht. Das Sorgerecht lag bei der Mutter. Ein Umstand, der Herrn W. sehr belastete. Weitere Problem lagen stellten die Obdachlosigkeit, Schulden in unbekannter Höhe, zudem fünf Geldstrafen bzw. Bußgelder mit Haftandrohung, starke gesundheitliche Probleme und psychische Belastung dar. Überdies hat Herr W. keine Ausbildung. Er zeigte sich von Beginn an kooperativ und öffnete sich den Mitarbeitenden des Internationalen Bund gegenüber relativ sc hnell, als er merkte, dass die a ngebotene Unterstützung auch langfristig angelegt ist. Die Mitarbeitenden konnten sein Vertrauen zu Beginn dadurch gewinnen, dass sie eine drohende Erzwingungshaft abwendeten und auch in den übrigen Fällen um gehend mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnahmen. Gleichzeitig nahm er das Angebot, in eine Arbeitsgelegenheit im Gartenbereich zu wechseln , an. Es konnten Vereinbarungen zur Abtragung der Schulden getroffen und in zwei Fällen Stundungen erreicht werd en. Dies entlastete seine finanzielle Situation ebenso wie es den psychischen Druck von ihm nahm. Zugleich konnte er motiviert werden, seine gesundheitliche Situation in Angriff zu nehmen (Herzprobleme). Ihm wurde im weiteren Verlauf ein Herzschrittmacher implantiert. Infolgedessen wurde er auch in seinem Arbeitsbereich zunehmend belastbarer. Er arbeitete gerne und zuverlässig im Gartenbereich des Trägers. Doch obschon für einige Aspekte bereits Lösungsansätze gefunden und angestoßen wurden, konnten die weiteren Probleme erst sukszessive angegangen werden. Einerseits, weil es sehr viel Zeit benötigt, den tatsächlichen und zielführenden Bedarf zu ermitteln und auch zielgerichtet umzusetzen. Andererseits, weil ein großes Augenmerk auch auf den persönl ichen Ressourcen und Möglichkeiten der einzelnen Teilnehmer *innen liegt . Sie müssen ihre Probleme zunächst selbst (an-)erkennen, um im eigenen, individuellen Rahmen tragbaren Lösungen zu erarbeiten und zu realisieren. Inzwischen hat Herr W. einen Rechtsb eistand, um das Sorgerecht für seine Tochter zu bekommen. Zudem wird er in absehbarer Zeit eine eigene Wohnung beziehen. Auch seine Schuldensituation konnte weiter geklärt werden und wird voraussichtlich in einer Privatinsolvenz münden. Sein gesundheitlich er und psychischer Status haben sich weitgehend stabilisiert, wenngleich es auch immer wieder kleinere Krisen gibt. Infolgedessen kann und wird der nächste Schritt die Erarbeitung einer beruflichen Perspektive sein. 30 Projekt „Miga 40“ – Angebot nach §16a Nr. 3 SGB II Frau M. ist 50 Jahre alt und stammt aus Tunesien. 2006 reiste sie mit ihrem Mann aus Tunesien nach Deutschland ein. Ihre zwei Kinder sind in Deutschland geboren. Der ältere Sohn ist heute zehn Jahre alt, besucht die Grundschule ohne OGS-Betreuung. Der jüngere Sohn ist fünfeinhalb Jahre alt und besucht den Kindergarten. Die Ehe ist vor rund 4 Jahren gescheitert. Das Ehepaar trennte sich, nachdem Herr M . in Deutschland eine andere Frau kennen gelernt hatte. Er ging mit ihr zurück nach Tunesien . Nach wie vor leben sie dort und haben inzwischen ein gemeinsames Kind. Frau M. wurde insbesondere mit folgenden Hilfebedarfen zugewiesen: Verbesserung der Sprachkenntnisse Orientierung Unterstützung bei der Organsiation der Alltagsstruktur Hilfe bei familiären Problemen Hilfe bei Wohnungsproblemen Klärung der psychosozialen Belastungen Aufbau von Netzwerken und Kontakten Im Rahmen des Angebotes zeichneten sich folgende Handlungsbedarfe ab: Berufliche Erfahrungen Frau M. ist langzeitarbeitslos und bezieht seit Jahren Leistungen nach SGB II. Im Herkunftsland hat sie 5 Jahre die Grundschule besucht, aber keine Ausbildung absolviert. Über Arbeitserfahrung verfügt sie gar nicht. Sie zeigte jedoch eine hohe Motivation, für sich und ihre Kinder eine schulische bzw. berufliche Zukunftsperspektive in Deutschland zu entwickeln. E in Leben in Tunesien konnte sie sich nicht mehr vorstellen. Ihre Lebens- und Berufswünsche waren ihr wichtig: Die deutsche Sprache zu lernen bzw. zu verbessern, in die Gesellschaft integriert zu werden, Kontakte und Freunde zu finden, eine Arbeit zu bekommen. Zudem wollte sie ihren Kindern einen guten Lebensstart sichern, insbesondere durch Schule und Ausbildung. Sie wollte nach eigener Aussage „alles richtig machen“ in Deutschland. Sprachkenntnisse Frau M. war sehr unsicher im Sprachgebrauch und hatte Verständnisschwierigkeiten, sowohl schriftlich als auch mündlich. Obwohl sie bereits entsprechende Sprachkurse absolviert hat te, war ihre mündliche Ausdrucksfähigkeit durch fehlende Übung stark verlangsamt und teilweise undeutlich bzw. schwer zu verstehen. 31 Gesundheitliche Belastungen und psychosoziale Situation Bereits in den ersten Beratungsgesprächen stellte sich heraus, dass eine schnelle Integration in Arbeit unrealistisch war. Die psychischen Belastungen durch die Trennung, die erfahrenen Verletzungen und Kränkungen waren so massiv, dass zunächst die S tabilisierung der persönlichen und familiären Situation Priorität hatte. Frau M. leidete nach eigenen Angaben unter starken depressiven Verstimmungen. Sie wirkte gestresst, klagt e über Versagensängste, Gefühle der Lebensüberforderung, hat te längere Schlaflosigkeitsphasen, fühlte sich der Alleinerziehung gegenüber hilflos. Darüberhinaus wurde sie wegen anhaltender Schmerzen in Kopf und Rücken behandelt. Beide Kinder litten unter den Folgen der Trennung und dem Verlust des Vaters. Sie zeig ten starke psychosomatische Störungen. Beide wurden therapeutisch behandelt. Wohnsituation: Frau M. klagte über Schimmelbelastung in der Wohnung. Zudem lag die Wohnung in einer für sie sehr beängstigenden Wohngegend. Sie hatte schon öfter vergeblich versucht , Kontakt zur Hausverwaltung aufzunehmen. Vom Jobcenter hat te sie die Zustimmung erhalten, eine andere Wohnung zu suchen bzw. mieten, war jedoch mit der Suche überfordert. Zeitmanagement und Alltagsstruktur: Frau M. hatte Schwierigkeiten mit dem alltäglichen Zeitmanagement. Die Familie hatte wöchentlich eine sehr hohe Anzahl ärztlicher Termine zu erledigen sowie Termine zur Förderung der Kinder (Ergotherapie, Sprachtherapie…etc.) einzuhalten. Frau M. sorgt e sich sehr um das Wohlergehen ihrer Kinder. Sie brachte beide Kinder persönlich zur Schule bzw. Kita und holte sie wieder ab. Nachmittags ging sie täglich mit den Kindern zum nächstgelegenen Kinderspielplatz (ca.15-20 Minuten Fußweg von der Wohnung entfernt). Dies nahm ihre Zeit so sehr in Anspruch, dass für eigene Bedürfnisse (Sprachkurs, Therapie, Kontakte etc.) kaum Zeit zur Verfügung blieb. Es wurde schnell deutlich, dass sie mit der Organisation der Alltagststruktur überfordert war. Es schien zudem, dass Frau M . bewusst ihren Terminkalender (über)füllt e. Sie selbst sagte dazu, dass dies ihr die Möglichkeit biete, den Ängsten und Gedanken zu entfliehen. Augenscheinlich manövrierte sie sich jedoch in eine zeitlich völlig überfordernde Situation, welche weiteren Stress für die Familie nach sich zog. Finanzielle Situation Die finanzielle Situation war angespannt. Frau M . hatte Schulden. So hatte sie s ich beispielsweise per Ratenzahlung zum Führerscheinerwerb angemeldet, um ihre beruflichen Chancen erweitern zu können, die Fahrschule jedoch aufgrund ihrer aktuellen Situation (fehlende zeitlichen Ressourcen , unzureichende Sprachkompetenzen, etc.) abgebrochen. Zudem hat sie Schwierigkeiten, ihre Unterlagen, wichtige Dokumente, Behördenbriefe etc. zu verwalten und einen Überblick über ausstehende Rechnungen, Forderungen etc. zu behalten. 32 Während der Projektteilnahme wurde ein Katalog der unterschiedlichen Belastungen/Handlungsbedarfe erarbeitet und im Rahmen der Gruppenangebote und Einzelgespräche entsprechende Lösungen initiiert bzw. realisiert. Beispielsweise: Kontaktieren der Fahrschule zwecks Lösung bzw. „Einfrieren“ des Führerschein - Vertrages. Zugleich wurde Kontakt zur Schuldnerhilfe hergestellt. Zudem wurde e in Ordner angelegt und gemeinsam mit der Beraterin wurden Dokumente gesichtet, sortiert und abgeheftet. Es wurde ein Mobilitätstraining erarbeitet. M it dem Ziel, Frau M. zu en tlasten. So wurde beispielsweise das Mobilitätstraining mit dem älteren Sohn geübt: Frau M. begleitete bewusst den Sohn auf dem Schulweg, damit er sich den We g einprägen konnte, und beschrieb „schwierige Stellen“ . So konnte Frau M. Vertrauen in die Autonomie des Sohnes fassen und ihn den Weg künftig allein gehen lassen. Gleichzeitig wurde Kontakt zu anderen Schülern in der Nachbarschaft aufgenommen, mit dem Ziel, den Schulweg gemeinsam zu meistern. Im Hinblick auf die Nachmittagsbetreuung (Kinderspielplatz) wurden für Frau M. entlastende Alternativen überlegt. Es wurde ein Sportverein (Fußball) gefunden, der in der Nähe trainiert und auch für jüngere Kinder geeignet ist. Ein Antrag auf Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket für beide Söhne wurde gemeinsam mit Frau M. gestellt. Frau M . besuchte die im Projekt angebotenen Kurse mit den zusätzlichen Sprachübungen und konnte bereits erlerntes Wissen wieder auffrischen. Sie wurde im Umgang mit der deutschen Sprache deutlich sicherer. Der Austausch innerhalb der Gruppenangebote, die Kontakte zu Anderen und die Reflexionsmöglichkeiten stärk ten das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein von Frau M. Sowohl in den Einzelberatungen als auch den Modulen bzw. Workshops erhält Frau M. Informationen und Unterstützung zum Umgang mit den persönlichen Problemlagen und Themen wie Schulden, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Wohnungswechsel bzw. Mietmängel. Im Laufe der Projektteilnahme konnte so eine Stabilisierung ihrer psycho -sozialen Lage bewirkt werden. Sie selbst äußerte , es gehe ihr besser und sie sei beruhigt, habe mehr Zuversicht erlangt und merke, dass sie sich langsam stärker fühle. Auch täte es ihr gut, mit Anderen in Kontakt zu sein und über ihre Probleme sprechen zu können. Ihre Bereitschaft , therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, stieg. G emeinsam mit der Beraterin wurde eine Psychotherapeutin gefunden, die auch in französischer Sprache behandelt. Frau M. hat im Projekt deutlich von der kleineren Gruppengröße und der individuelleren Betreuung als auch von der vertrauensvollen Atmosphäre profitiert, in der sie sich auch zutraute, Fehler zu machen und die deutsche Sprache weitestgehend vorbehaltslos 33 anzuwenden. Dies führte sowohl zu einer deutlichen Verbesserung in der Aussprache als auch zu einer Erweiterung des Wortschatzes und einer Verbesserung in der grammatikalischen Anwendung. Vornehmlich in Einzelberatungsgesprächen wurde mit ihr erarbeitet, ob sie sich eine wohnortnahe Tätigkeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung vorstellen könne. Es wurden von ihr bevorzugte Tätigkeitsfelder erarbeitet (Küchenhilfe und Bügelhilfe). Zusammen mit Frau M. wurden Initiativvorst ellungsgespräche eingeübt, ein Lebenslauf erstellt. Es wurde ihr angeraten, anfangs - wegen der von ihr bevorzugten Wohnortnähe des Arbeitsplatzes - auf Aushänge an Geschäften in ihren Umgebung zu achten und persönlich in für sie interessanten Lokalen, Ei nrichtungen vorzuzusprechen, ggf. auch in Kindergärten , offenen Ganztagsschulen usw. Die einzelnen Schritte wurden immer wieder im Austausch mit Frau M. begleitet und ihr wurde stets Mut zugesprochen. Wenige Wochen nach Projektende fand sie schließlich - über einen Aushang - eine geringfügige Beschäftigung als Bügelhilfe in einem Reinigungsunternehmen. Projekt „Claro Mobil“ – Angebot nach §16a Nr. 4 SGB II Herr M. war bei Zuweisung zum Angebot 51 Jahr alt. Fast die Hälfte seines Lebens war er Alkoholiker, in den letzten Jahren war sein Konsum exzessiv. Er selbst sprach von mindestens fünf Litern Bier, einem Liter Rotwein und hochprozentigem Alkohol, wenn sich die Gelegenheit biete, die er pro Tag konsumiere. Kontakte hatte er seit Jahren nur noch in die rechte Hooligan- und in die Trinkerszene. Daher fand der erste Kontakt zu ihm an einem Kiosk, um das sich herum sich das Leben von Herrn M. abspielte, statt. Gespräche dauerten anfangs selten mehr als 15 Minuten, weil Herr M. sich nicht auf mehr Zeit einlassen wollte oder konnte. Zu diesem Zeitpunkt war er der Kontaktaufnahme durch Mitarbeitende von „Claro Mobil“ nicht abgeneigt, lehnte aber jede Hilfe ab, weil er sich ohnehin „zu Tode saufen“ würde und zudem Angst davor habe, in einer Klinik eingesperrt zu werden. Eine Wende trat ein, nachdem die Mitarbeiterin des Projektes bei einem nächsten Treffen einen Rettungswagen alarmieren musste, weil Herr M. einen alkoholbedingten Kollaps erlitten hatte. Herr M. wurde in die Suchtambulanz des Alexianer Krankenhauses begleitet. Nach einem Gespräch mit der diensthabenden Ärztin bestand er auf Entlassung und Rückkehr in seine vermüllte und verwahrloste Wohnung, die die „Claro Mobil“ -Mitarbeiterin bei dieser Gelegenheit erstmals betrat. Nach diesem Erlebni s entschloss er sich zu einer Entgiftung im Alexianer -Krankenhaus, woraufhin er von der Mitarbeiterin des Projektes zur offenen Sprechstunde in der Suchtambulanz und dann während des Aufenthaltes auf der Station Alexius begleitet wurde. Obwohl Herr M. ein e weitere Therapie als zu hochschwellig ablehnte, blieb er auch nach seiner Entlassung aus der Entgiftung abstinent. Begleitet und unterstützt durch die Mitarbeiterin des Angebotes, der er zunehmend vertraute, baute er wieder Kontakt zu Verwandten und Beka nnten außerhalb seiner alten Szene auf, räumte mit deren Hilfe seine Wohnung auf und versuchte, wieder Struktur in seinen Alltag zu bringen. 34 Unterschiedlichste Hilfebedarfe wurden zwischenzeitlich bearbeitet. Beispielsweise wurde eine Zuzahlungsbefreiung beantragt, Gespräche bei einem Psychiater und Termine bei einem Ergotherapeuten vereinbart. Bislang hielt Herr M. sämtliche Termine gewissenhaft ein. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung hatte er sich sogar für Ambulante Hilfen zum Selbstständigen Wohnen entschlossen. Und selbst eine Entwöhnungstherapie war nach eingehender Suchtberatung zu einer realistischen Option geworden. 35 Anlage Übersicht der Angebote nach § 16a SGB II in Köln 1. Angebote der Kinderbetreuung nach § 16a Nr. 1 SGB II BiSKids (Betreuung im Stadtteil – Kids in Mülheim) Das Angebot wird durchgeführt durch die Christliche Sozialhilfe Köln e.V. (CSH). Ziel ist das Vorhalten eines kurzfristigen, flexiblen Kinderbetreuungsangebotes für Arbeitsuchende, in Arbeit vermittelte Personen und Teilnehmende an Qualifizie- rungsmaßnahmen im Stadtbezirk Mülheim (ggf. in angrenzenden Stadtbezirken). BiSKids umfasst Dienstleistungen wie: Hol - und Bringdienste, Ferien -, Randzeit- und Übermittagsbetreuungen, Vermittlung in weiterführende Angebote der Kinder- betreuung oder der Familienhilfe. Die Eltern werden in der vorübergehenden Bet reuung ihrer Kinder unterstützt. Auch werden neue und nachhaltige Modelle der Kinderbetreuung mit ihnen erar- beitet. Sie werden über verschiedene Formen der Kinderbetreuung wie Kinderta- gespflege, OGTS, das Nutzen nachbarschaftlicher Netzwerke informiert. Eltern, meist Alleinerziehende, werden oft, um ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. ei ne Ausbildung machen zu können, allein durch Wegbegleitungen und Randzeitbetreuungen entlastet. „BiSKids“ ist zentral in Mülheim verortet. Von 6 bis 20 Uhr – je nach Bedarf der Eltern und nach Kapazität der Betreuer *innen, werden hier Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahre betreut. Zusätzlich biet et das Angebot in der Einrichtung Henry´s H.O.P.E im Stadtteil Dünnwald die stundenweise Betreuung für Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahren. dienstags bis donnerstags in der Zeit von 09:00 bis 14:00 Uhr an. Bei Bedarf kann zu diesen Zeiten auch Beratung in Bezug auf Themen im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, beispielsweise zur Kinderbetreuung, in Anspruch genommen werden. 2. Angebote der Schuldnerberatung nach § 16a Nr. 2 SGB II Die Schuldnerberatung bietet Hilfen für Menschen mit Schuldenp roblemen. Sie umfasst neben der reinen Schuldenregulierung rechtliche, finanzielle wie auch psychosoziale Fragestellungen. Grundsätzlich wird in Köln zwischen der Budget- und Schuldnerberatung unter- schieden. Themen und Aspekte der Budget- und Schuldnerberatung sind beispielsweise: Einnahmen/Ausgaben Haushaltsplanung Mahnverfahren und Vollstreckung Inkassounternehmen und Pfändung 36 Insolvenzverfahren Ratsuchende im SGB II Bezug werden vom Jobcenter zunächst in die, eine be- grenzte Zahl von Beratungseinheiten umfassende, Budgetberatung zugewiesen. Die folgenden Träger sind mit der Durchführung der Budgetberatung durch das Jobcenter Köln beauftragt: • Diakonisches Werk Köln und Region • Interfamilia Kreisverband Köln e.V. • Schuldnerhilfe Köln e.V. • Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) e.V. • Sozialdienst katholischer Männer (SKM) e.V. Die Budgetberatung beinhaltet unter anderem die folgenden Beratungsangebote: Informationen rund um das Thema „Schulden“ Einen Überblick über die Schuldensituation verschaffen Prüfung der Einnahmen-/Ausgaben-Situation Krisenintervention insbesondere bei: drohender Energie-Sperrung, Konto-Pfändung, Mietschulden Unterstützung bei der Einrichtung eines Pfändungsschutz- Kontos Bei Bedarf Weitervermittlung in eine Schuldnerberatung Nach Klärung der Problemlage erfolgt bei weitergehendem Bedarf und bei Vorlie- gen einer erfolgversprechenden Prognose eine Vermittlung in die Schuldnerbe- ratung. Der Zugang zur Schuldnerberatung ist bei allen Trägern entweder üb er die Vermittlung aus der Budgetberatung oder über den freien Zugang in die offe- nen Sprechstunden möglich. Auch SGB II-Leistungsempfänger/-innen, die aus unterschiedlichen Gründen die Schuldenproblematik im Jobcenter nicht ansprechen wollen, können sich über den freien Zugang direkt an die Schuldnerberatungsstellen wenden. Weitere schnelle Kontaktaufnahmen, um Ratsuchenden erste Hilfestellung zu leis- ten und Notsituationen zu vermeiden, erfolgen über telefonische Anfragen („Schuldenhelpline“). In Köln sind neun gemeinnützige Beratungsstellen mit der Durchführung der Schuldnerberatung nach §16a Nr. 2 SGB II durch das Jobcenter Köln beauftragt: • Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V., • Caritasverband für die Stadt Köln e.V. • Diakonisches Werk Köln und Region • Interfamilia Kreisverband Köln e.V. • Internationaler Bund (IB) • Schuldnerhilfe Köln e.V. • Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) e.V. • Sozialdienst katholischer Männer (SKM) e.V. • Verein für soziale Schuldnerberatung (VSSB) e.V. 37 3. Angebote psychosozialen Betreuung nach § 16a Nr. 3 SGB II Alternative Wege in den Job Dieses Angebot wird von der förderungs - & bildungsgemeinschaft jugend - und altenarbeit vingst/ostheim (Vingster Treff) umgesetzt. Ziel ist es, Frauen zu erreichen, die noch nicht in Maßnahmen bzw. Angebote des Jobcenter eingebunden sind, sich aber mit der Frage der beruflichen Orientierung befassen. Es richtet sich an erwerbslose Frauen mit und ohne Migrationshintergrund, die ih- ren beruflichen Wiedereinstieg planen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf er- reichen wollen oder noch keine berufliche Orientierung haben. Der systemische Ansatz in der Beratung berücksichtigt die aktuelle Lebenssitua- tion der Frauen. Es werden sowohl persönliche und familiäre Ressourcen als auch allgemeine persönliche Voraussetzungen ( zum Beispiel Schul- und Ausbildungs- abschlüsse) sowie berufliche Erfahrungen betrachtet. Die Teilnehmerinnen wer- den aktiviert, unterstützende Netzwerke aufzubauen u nd vorhandene optimal zu nutzen. Die berufliche Beratung umfasst beispielsweise die Analyse der Ausgangssitua- tion, die Abklärung vorhandener formeller und persönlicher Ressourcen, die Ent- wicklung realistischer Zielformulierungen, die Erstellung eines Berufswegeplanes, Informationen über weitere (sowohl für die berufliche Entwicklung als auch für die psychosoziale Stabilisierung) hilfreiche Anlaufstellen. Der Schwerpunkte der individuellen Beratung liegt auf der psychosozialen Stabili- sierung und Motivationsstärkung. Weitere Themen des individuellen Einzelcoachings sind beispielsweise: die beruf- liche Orientierung, Berufswegeplanung, Infos über Weiterbildungen/Projekte/Maß- nahmen sowie unterstützende Fachdienste, Inf os über geeignete Stellenbörsen und das Aufzeigen von Orten der Beratung sowie Unterstützung bei Bewerbungen. Arbeit sofort Dieses Angebot wird vom Sozialdienst katholischer Männer e.V. Köln (SKM), dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln (SKF) und dem In- ternationale Bund GmbH Köln vorgehalten. Es richtet sich an SGB II-leistungsberechtigte Personen, die neben den komple- xen sozialen Problemen häufig von Wohnungslosigkeit betroffen und weder in Beschäftigungsangebote noch in Integrationsjobs zu vermitteln sind. Die Teilnehmer*innen rekrutieren sich ausschließlich aus dem Bereich der soge- nannten „Resodienste“ der Stadt Köln. Ziel des Angebotes ist die Heranführung an Arbeit bzw. Beschäftigung durch die Bereitstellung eines niederschwelligen Tätigkeitsangebots. Die Stabilisierung der Teilnehmenden erfolgt über persönliche und psychosoziale Beratung und Betreuung sowie über alltagspraktische Anleitung. 38 Claro Das Angebot wird in Kooperation der drei Träger Diakonisches Werk des evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region (Diakonie), Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln (SKF) und Sozialdienst katholischer Männer e.V. Köln (SKM) durchgeführt. Es richtet sich an SGB II-leistungsberechtigte Personen mit komplexen, meist diffusen Problemlagen, denen die Integrationsfachkräfte kein passgenaues Angebot unterbreiten können. Claro bietet diesen Kundinnen und Kunden ein Clearing, gibt Handlungsempfehlungen und vermittelt in andere Hilfsangebote bzw. Hilfesysteme. Beispielsweise: Therapeutische Hilfsangebote, Wohnungslosenhilfe, Straffälligenhilfe, Schuldnerberatung, Migrationsberatung, Familien - und Lebensberatung, frauenspezifische Beratungsstellen. Das Ausmaß der multiplen Problemlagen vieler Kundinnen und Kunden hat sich zunehmend vergrößert. Insofern bietet Claro eine umfassende Beratung und falls erforderlich die Begleitung bis zur Vermittlung in ein weiterführendes Angebot. Coolnesstraining Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. (AWO) bietet für Kundinnen und Kunden des Jobcenter Köln ein Angebot an, welches sich mit sozial unangemessenem Verhalten als Vermittlungshemmnis beschäftigt. Die Zielgruppe umfasst Kundinnen und Kunden, die gegenüber potentiellen Arbeitgebern oder Fachkräften des Jobcenter unangemessenes (z.B. aggressives, grenzüberschreitend es, gewalttätig es) Verhalten, das einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt entgegensteht bzw. diese erschwert, zeigen. Dies kann sich in impulsiven, teils gewalttätigen Ausbrüchen anlässlich von Konflikten mit Vorgesetzten, Kolleginnen/Kollegen und Fachkräften äußern. Aber auch in Maßnahmeabbrüchen aus „nicht igem“ bzw. nicht nachvollziehbarem Anlass, die auf unterdrückte Aggressionen und Rückzugstendenzen hinweisen. Das Angebot ist als ganzheitliches Verhaltenstraining konzipiert. Es befasst sich mit den Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes und gewaltfrei es Leben. Hierfür bedarf es unter anderem klarer Zielversionen, Selbstvertrauen s und der Fähigkeit, mit anderen zu kommunizieren. Insofern erfolgt ein i ntensives Arbeiten an eigenen Zielen und Wünschen sowie ein Reflektieren des bisherigen privaten und beruflichen Weges. Die Teilnehmenden beschäftigen sich mit Prozessen und Mustern der Kommunikation und Konfliktlösung. Dies wird praxisnah trainiert. Ziel ist hier ein sozial kompetentes und damit gesellschaftlich angemessene s Verhalten. Damit soll langfristig eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Das niedrigschwellige Angebot ist auch für Kundinnen und Kunden geeignet, die über erhebliche Vermittlungshemmnisse verfügen und bei denen eine Arbeitsmarktnähe selbst langfristig nur teilweise oder gar nicht erreichbar scheint. 39 Eine parallele Teilnahme an anderen Maßnahmen oder Angeboten ist kein Ausschlusskriterium für das Coolnesstraining. „Coolnesstraining“ gliedert sich in zwei Phasen: die Anamnese und das Training. Letzteres teilt sich in Einzelgespräche und Gruppenangebote. Vor Beginn der Teilnahme wird die Eignung für die Maßnahme geprüft (Ausschlusskriterien sind z. B. vollständiges Leugnen der Tat, akute psychotische Erkrankungen, Suizidalität, schwerwiegende Persönlichkeitsstörungen, Psychopathie). Der Wendepunkt Träger dieses Angebotes ist die Diakonie Michaelshoven. Die Frauenberatungsstelle "Der Wendepunkt" ist in Mülheim und Kalk verortet und bietet ein psychosoziales Beratungs - und Unterstützungsangebot für gewaltbetroffene Frauen, insbesondere auch Frauen mit Migrations - oder Fluchthintergrund an. Von Gewalt betroffene Frauen zeigen vielfach physische und/oder psychische Belastungssymptome. Eine Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit ist oft erst nach Bewältigung der zum Teil komplexen Probleme möglich. Die s ozialräumliche Nä he stellt einen wichtigen Aspekt dar. Gerade n ach häuslicher Gewalt und/oder Gewaltandrohung sowie bei Alleinerziehenden würde eine weite Anfahrt eine zusätzliche Hürde darstellen. Die Beratungssprachen sind deutsch, türkisch, russisch und englisch. Bei Bedarf können auch Dolmetscher hinzugezogen werden. Eine solche (muttersprachliche) Beratung überwindet sprachliche Hindernisse, profitiert darüberhinaus aber auch vom gemeinsamen kulturellen Hintergrund. Mithin können Sachverhalte dadurch schneller und effizienter geklärt werden . Beispielsweise in Bezug auf Probleme im Kontext der familiären Situation. Im Angebot werden Problemstellungen aus den Bereichen Wohnung, Verschuldung, Trennung, Gewalt sowie Familie bearbeitet. Die Beratung zielt auf die Stabilisierung der psychosozialen Gesamtsituation der Frauen und ihrer Familien ab und bietet Unterstützung bei der Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Die Beratung und Begleitung von Migrantinnen ist davon geprägt, eine Stärkung und Verselbständigung der Frauen zu erreichen. Frauenberatungsstelle (FrauenLeben) Die Frauenberatungsstelle steht in der Trägerschaft des gemeinnützigen Vereins FrauenLeben e.V. 40 Sie bietet Frauen im SGB II -Bezug, die aufgrund traumatisierender Gewalterfahrungen und /oder familiärer Probleme gravierend in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, psychosoziale Betreuung an. Die Einrichtung fokussiert sich auf Frauen mit Migrationshintergrund, alleinerziehende Frauen, Frauen mit psychischen Auffälligkeiten und Frauen, die unangemessenes Verhalten zeigen und/oder im Arbeitskontext überfordert sind. Damit eine berufliche Integration gelingen kann, wird den betroffenen Frauen Hilfe bei der Bewältigung von Konflikten und psychischen Erkrankungen sowie sozialen Problemlagen geboten. Zu den Arbeitsschwerpunkten gehören unter anderem: gestörtes Essverhalten (Magersucht, Bulimie, Binge Eating und Adipositas) Unterstützung bei Gewalterfahrung (häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Stalking u.a.) Probleme in der Familie und Partnerschaft, Trennung/ Scheidung psychische Erkrankungen wie Depressionen, Ängste u.a. berufsbezogene Problemlagen ( Arbeitslosigkeit und deren psychosoziale Folgen, Selbstwertprobleme) Über die Beratung hinaus werden Krisen- und Orientierungsgespräche, themenbezogene Gruppen, Beratung für Angehörige sowie Vortrags - und Themenabende angeboten. Die von der Frauenberatungsstelle angebotenen Gespräche mit Psychologen zur therapeutischen Unterstützung in akuten Krisen erfahren eine hohe Nachfrage. Denn diese Gespräche mit Psychologen /-innen helfen gerade auch Frauen, d ie auf einen längerfristigen Therapieplatz warten. Spezifische Zielsetzungen der Beratung: Stärkung des Selbstwertgefühls Aufbau von Selbstwirksamkeitserwartung Bewusstmachen eigener Ressourcen und Fähigkeiten Aufbau von Veränderungsmotivation Krisenintervention Stärkung von gesundheitsförderndem und selbstfürsorgendem Verhalten Stabilisierung/ Klärung der häuslichen und/ oder familiären Situation Förderung von Ich-Stärke und Abgrenzungsfähigkeit Informationsvermittlung zum Gewaltschutzgesetz und Unterstützung im Trennungsprozess Abbau von Ängsten und Unsicherheiten und Aufbau selbstsicheren Verhaltens Verbesserung von Konflikt- und Problemlösefertigkeiten, Stressmanagement Förderung der Selbstwahrnehmung zur Verbesserung der Individual-, Sozial- und Handlungskompetenz Förderung realistischer Selbsteinschätzung Hilfestellung im Umgang mit Depressionen und Ängsten 41 Einleitung und Vermittlung zu weiterführenden therapeutischen Hilfen oder anderen Beratungsangeboten Identifikation spezifischer individueller Verhaltensdefizite, welche die Erwerbstätigkeit blockieren und Erarbeitung von Strategien zum Erwerb entsprechender Kompetenzen Entwicklung realistischer beruflicher Zukunftsperspektiven Motivation für spezifische Angebote, die notwendige Voraussetzungen zur Teilhabe am Erwerbsleben schaffen, z.B. Nachholen von Schulabschlüssen, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, Praktika. Die Frauenberatungsstelle bietet zudem Kinder- und Jugendberatung (Verarbeitung der miterlebten Gewalt bei den Eltern) an. Gulliver und Lore Es handelt sich um Arbeitsprojekte des Köl ner Arbeitslosenzentrums „KALZ“. Sie richten sich an Menschen, die meist ohne festen Wohnsitz sind und unter multiplen Problemlagen wie Sucht, Schulden, physische n und psychische n Einschränkungen leiden. Gulliver ist eine Anlaufstelle für Obdachlose und fungiert als Kommunikationszentrum. Das Projekt hat eine Cafeteria, einen Waschsalon und einen Aufenthaltsraum. Lore ist ein Lobbyrestaurant und bietet zum Beispiel ein gesundes Mittagessen an. Die psychosoziale Begleitung in Ergänzung zur hier vorgehaltenen AGH ermöglicht den Teilnehmenden eine Stabilisierung der persönlichen, familiären oder gesundheitlichen Situation. Beispielsweise: die Kontaktaufnahme zur Familie/zu den Kindern, die Vermittlung in Sucht- oder Schuldnerberatungsstellen. Die Teilnehm enden erwerben Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Sauberkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Übernahme von Verantwortung. Überdies erlangen sie fachliche Fertigkeiten und Kenntnisse in den Beschäftigungsfeldern: Reinigung, Hauswirtschaft, Gastronomie. Regelmäßig findet ein Deeskalationstraining statt. Hier können die Kundinnen und Kunden Problemlösungsstrategien für schwierige Situationen mit Gästen und/oder Kollegen/-innen entwickeln. Um Beschäftigungsabbrüche zu vermeiden, findet eine intensive Krisenintervention bei den Teilnehmenden statt. Suchtproblematik und geringe Frustrationstoleranz führen immer wieder zu Rückschlägen. Diese zu überwinden, erfordert ein hohes Maß an Kontinuität und Einfühlungsvermögen in der Betreuung. 42 HIVissimo Die Zielgruppe des Angebots der „Aidshilfe Köln e.V.“ sind SGB II-leistungsbe- rechtigte Personen , die HIV -infiziert bzw. an AIDS erkrankt sind und multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen. Ein Teil der Zielgruppe hat keine qualifizierte Berufsausbildung. Für den beruflichen (Wieder)Einstieg bietet das Arbei ts- und Qualifizierungsprojekt HIVissimo angemessene Qualifizierungsmöglichkeiten in den Bereichen : Gastronomie, Hauswirtschaft, Hausreinigung und Hausmeisterei. Parallel zur hier vorgehaltenen AGH erhalten Teilnehmer die für eine erfolgreiche Eingliederung notwendige, psychosoziale Betreuung. JobAktiv Träger des Angebots ist das Katholische Jugendwerk e.V. , Fachbereich Jugendsozialarbeit. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 27 Jahre. Es versteht sich als Bindeglied zwischen der Jugendberufshilfe und den Jugendzentren im Kölner Norden (Chorweiler, Blumenberg und Seeberg-Nord). Die Besonderheit des Angebotes besteht im präventiven Ansatz: Über den offenen und niederschwelligen Zugang (aufsuchende Arbeit) kommen die Mitarbeitenden des Projektes in Kontakt mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen und helfen ihnen bei der Entwicklung einer realistischen schulischen und/oder beruflichen Perspektive, bei der Suche nach Ausbildungsplätzen etc. Die sozialpädagogische Hilfe basiert auf den Bausteinen Kontaktaufnahme, Erfassung der schulischen oder beruflichen Situation, konkrete Hilfestellung und begleitende Betreuung. Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Arbeitsschwerpunkte Übergang Schule/Beruf, Berufswahlorientierung und die Entwicklung realistischer beruflicher Perspektiven. Auch begleiten JobAktiv -Mitarbeiter/-innen geeignete Jugendliche zu Ausbildungsmessen und Veranstaltungen, bei denen Firmen Ausbildungs- und Praktikumsplätze anbieten. Das Beratungs- und Betreuungsangebot umfasst beispielsweise: Stellenrecherchen individuelle und ressourcenorientierte Beratung Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche/Einstellungstests Betriebsbesichtigungen 43 Die ganzheitliche Unterstützung erstreckt sich über die Begleitung im Bewerbungsprozess hinaus auch auf die Bewältigung sozialer Bedarfe und Problemlagen. JobLotsen DiMa Das Angebot wird vom Träger BTZ Berufliche Bildung Köln GmbH realisiert. Die Job Lotsen DiMa bieten zielgruppenspezifische Unterstützung bei der Identifizierung von Problemlagen sowie Hilfe im Umgang mit behördlichen Angelegenheiten, Finanzen, dem Wohnumfeld, etc. an. Das Ziel besteht im Erkennen und Bearbeiten bestehender Vermittlungshemmnisse sowie der Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Hilfepläne in enger Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden. Die individuelle, intensive und kontinuierliche Beratung und Begleitung bewirkt die Aktivierung bzw.Reaktivierung der Teilnehmenden. Die Begleitung der Kundinnen und Kunden zu Angeboten, Behörden, zu Ärzten und in Therapie, nimmt diesen die Unsicherheit und Scheu und stärkt so deren Selbsthilfepotenzial. Die Zielgruppe weist beispielsweise folgende Merkmale auf: Schwierigkeiten im Umgang mit Geld und/oder Geldinstituten und Bankkonten Schulden Schwierigkeiten mit der Wohnung, v.a. in Form einer unzureichenden Unterkunft oder Konflikten mit Vermietern Sprachprobleme Unzuverlässigkeit Überforderung mit Strukturierung des eigenen Alltags fehlendes Zeit- und Selbstmanagement Suchtproblematik gesundheitliche Probleme (insb. psychische und körperliche Erkrankungen) familiäre Schwierigkeiten Im Rahmen der sozialpädagogisch orientierten Intervention arbeiten die JobLotsen mit vielen Fachdiensten, Beratungsstellen, Behörden und Ämtern zusammen. Dabei spielen der Sozialraum und das darin befindliche Netzwerk eine große Rolle. So arbeiten sie beispielsweise zusammen mit: dem Sozialamt/ der Fachstelle Wohnen diversen Wohnungsbaugenossenschaften Gebrauchtmöbellagern der Handwerkskammer den Sozialpsychiatrischen Zentren Tageskliniken 44 der Suchtambulanz der LVR Klinik Köln-Merheim der Suchtberatung den Budgetberatungen verschiedenen Bildungsträgern verschiedenen Krankenkassen dem Therapiezentrum für Folteropfer der Flüchtlingsberatung. JobLotsen Reso Das Angebot wird vom Träger BTZ Berufliche Bildung Köln GmbH realisiert. Die Joblotsen Reso begleiten Menschen ohne festen Wohnsitz. Die Problemstellungen dieser Kundengruppe erfordern einen spezialisierten Blick auf den Be reich Wohnen und Wohnungssuche und eine auf diese Zielgru ppe abgestimmte Kontaktaufnahme bzw. Beziehungsarbeit. Die Lotsen arbeiten in erster Linie aufsuchend. Häufig wird die sogenannte „warme Übergabe“ von den Fallmangern genutzt, d.h. sie übergeben die Kundinnen und Kunden unmittelbar an die Lotsin bzw. den Lotsen. Zusätzlich bieten die JobLotsen Reso einmal pro Woche eine offene Sprechstunde an. Das Ziel besteht im Erkennen und Bearbeiten bestehender Vermittlungshemmnisse sowie der Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Hilfepläne in enger Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden. Die individuelle, intensive und kontinuierliche Beratung und Begleitung bewirkt die Aktivierung bzw. Reaktivierung der Teilnehmenden. Die Begleitung der Kundinnen und Kunden zu Angeboten, Behörden, zu Ärzten und in Therapie, nimmt ihnen Unsicherheit und Sche u und stärkt so das Selbsthilfepotenzial des Einzelnen. Die Zielgruppe weist beispielsweise folgende Merkmale auf: Schwierigkeiten im Umgang mit Geld und/oder Geldinstituten und Bankkonten Schulden Schwierigkeiten mit der Wohnung, v.a. in Form einer unzureichenden Unterkunft oder Konflikten mit Vermietern Sprachprobleme Unzuverlässigkeit Überforderung mit Strukturierung des eigenen Alltags fehlendes Zeit- und Selbstmanagement Suchtproblematik gesundheitliche Probleme (insb. psychische und körperliche Erkrankungen) familiäre Schwierigkeiten 45 Im Rahmen der sozialpädagogisch orientierten Intervention arbeiten die JobLotsen mit vielen Fachdiensten, Beratungsstellen, Behörden und Ämtern zusammen. Dabei spielen der Sozialraum und das darin befindliche Netzwerk eine große Rolle. So arbeiten sie beispielsweise zusammen mit dem Sozialamt/ der Fachstelle Wohnen diversen Wohnungsbaugenossenschaften Notschlafstellen den Sozialpsychiatrischen Zentren der LVR-Klinik in Merheim der dortigen Suchtambulanz der Suchtberatung den Budgetberatungen der Bewährungshilfe verschiedenen Krankenkassen verschiedenen Haus- und Fachärzten/-innen Kellerladen Der Kellerladen des Vereins Kellerladen e.V. leistet Jugendarbeit in Bilderstöckchen. Zielgruppe des Vereins sind Jugendliche und junge Erwachsene bis 30 Jahre, die im Angebot eine Tagesstruktur erhalten und dabei ihre beruflichen (konzeptionellen, kalkulatorischen, handwerklichen) und sozialen Fähigkeiten entwickeln können. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der P rävention. Das Angebot Kellerladen ist auf dem Hintergrund der besonderen sozialräumlichen Ausrichtung und Einbindung im Stadtteil ausgerichtet. Ziel ist die psychosoziale Stabilisierung und die Verhinderung drohender Nichtbeschäftigung sowie die Einleit ung von Maßnahmen, die an Ausbildung und Arbeitsaufnahme heranführen. Die Komplexität des Betreuungsangebots umfasst unter anderem: psychosoziale, persönlichkeitsstabilisierende Elemente Vermittlung technischer Fertigkeiten (Computer, manuelle Erfahrung mit Werkzeugen und Maschinen) schulisch-theoretische Hilfen Einstellungstest-Trainings Telefontraining Verhaltenstraining Erhöhung der Kommunikationsfähigkeit Kompetenzcheck Der Träger arbeitet intensiv mit Ausbildungsbetrieben, Schule n und Bewerbungscoaches zusammen. 46 Neben der täglichen Arbeit bietet der Träger auch verschiedene, oft projektorientierte Aktivitäten wie den „Markt der Möglichkeiten“ (Ausbildungsmarkt im Altenberger Hof/ Nippes), das Suchtprä ventionsprojekt „Stoffwechsel“ oder Projektfahrten an. Der in 2015 umgestaltete Computerraum im Jugendbüro bietet mehr Raum für „Intimität“. Denn die Beziehungsarbeit hat sich massiv in Richtung psychologischer Problematiken verschobe n. Häufig ist zunächst das Aufbrechen der auf psychologischen Störbildern, Suchtproblematiken und delinquenten Verhaltensauffälligkeiten basierenden Verhaltens - und Abwehrmechanismen wie „cooles Gehabe“ oder „wortkarg und zurückhaltend“ erforderlich. Oft ist die Haltung der Jugendlichen und jungen Erwchsenen i n Kombination mit Versagensängsten und fehlendem Selbstbewusstsein von Misstrauen, Frustration, Demotivation, Abwehr und Fassadenverhalten geprägt. Hier ist zunächst intensive und vertrauensschaffen de Gesprächsarbeit erforderlich. Meist finden Bewerbungscoaching und Jobrecherche e rst in einer späteren Betreuungsphase statt. Kölner Feger Das Angebot des Sozialdienst katholischer Männer e.V. richtet sich ausschließlich an Substituierte mit Leistungsansprüchen nach SGB II. Die Förderung des Projektes „Kölner Feger“, mithin die psychosoziale Betreuung, erfolgt in Anlehnung an die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten (AGH) gem. § 16d SGB II. Die Tätigkeitsinhalte bestehen in der Reinigung und Entmüllung von besonders durch Drogenabhängige/Wohnungslosen belasteten Orten, (zusätzlich zu den Reinigungen durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln) und an Orten, die durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln nicht abgedeckt werden (beispielsweise Kinderspielplätze, Vorgärten in Wohnkomplexen). Die Reinigung erfolgt unter Anleitung auf zwei bis drei festgelegten Routen. Die Routen werden in Absprache mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln, dem Ordnungsamt, den Bezirksämtern und anderen örtlichen Beteiligten entwickelt. Ziel des Projektes ist es, das Sozial - und Arbeitsverhalten der Teilnehmenden zu verbessern. Beispielsweise Konfliktfähigkeit, Pflichtbewusstsein, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit. Die Teilnehmenden sollen lernen, ihren Alltag zu strukturieren und in Problemlagen Lösungen zu entwickeln. Mit Hilfe intensiver Arbeitsanleitung und Unterstützung im Alltag soll erprobt werden, welche Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bzw. im Rahmen der beruflichen Integration möglich sind. Überdies soll den T eilnehmenden durch ihre aktive Beteiligung an der Verbesserung des öffentlichen Erscheinungsbildes bzw. der Reinigung der von 47 Randgruppenangehörigen vermüllten und verdreckten Orte die Möglichkeit der gesellschaftlichen Inklusion eröffnet werden. Mann sein ohne Gewalt Dieses Angebot der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. (AWO) richtet sich nicht an Opfer, sondern an die Täter. Die Zielgruppe besteht aus Männern, die gegen ihre Partnerin und/oder ihre Kinder, unter Umständen auch gegen andere Famil ienmitglieder, gewalttätig geworden sind bzw. aktuell noch gewalttätig sind. Die Männer werden vom Gericht, von der Staatsanwaltschaft, von Beratungsstellen oder von der Polizei zugewiesen. Es gibt jedoch auch Selbstmelder. Auch Partnerinnen erhalten – sofern realisierbar - Informationen über Möglichkeiten und Grenzen des Angebotes sowie eigene Hilfsangebote. Familienangehörige werden beraten oder an passende Hilfeeinrichtungen vermittelt. „Mann sein ohne Gewalt“ arbeitet nach den Standards und Empfeh lungen für die Arbeit mit männlichen Tätern im Rahmen von interinstitutionellen Kooperationsbündnissen gegen häusliche Gewalt (Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt e.V., 2007). Es beinhaltet sowohl Einzel- als auch Gruppensettings. Zunächst erfolgt eine Einzelberatung inklusive psychodiagnostischer Tests zur Abklärung schwerwiegender Persönlichkeitsstörungen oder anderer Ausschlusskriterien. In den Einzelterminen werden konkrete Alltagskonflikte und mögliche Lösungen erörtert. Die Kunden sollen für problematische Denk - und Verhaltensweisen sensibilisiert werden, um ein Problembewusstsein und eine Motivation zur Teilnahme am Trainingsprogramm zu wecken. Die Mindestteilnahmedauer am Gruppenangebot beträgt 34 Sitzungstermine. Die durchschnittliche Teilnahmedauer 9 -11 Monate. Bei akuten Krisen besteht die Möglichkeit kurzfristiger Gespräche im Einzelsetting, mit dem Ziel der Deeskalation und der Vorbeugung neuerlicher Gewalt. Es findet oft eine sehr enge, fallbezogene Zusammenarbeit mit Einrichtungen des Kinder- und Jugendschutzes , der Polizei und Beratungsstellen statt. Miga 40 Der Verein Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. bietet dieses Angebot für erwerbslose Migrantinnen ab 40 Jahren an. 48 Zielgruppe von „Miga 40“ sind nach Deutschland immigrierte, SGB II-leistungsbe- rechtigte Frauen. Der Verein bietet Beratungs -, Qualifizierungs - und Lernangebot e an. Diese betreffen berufliche Eingliederungshemmnisse, familiäre Probleme, fehlende berufliche Qualifikationen sowie Sprachprobleme. Die Förderangebote sind überwiegend im niederschwelligen Bereich angesiedelt (einfache Sprache, häufige Wiederholungen). In der Projektarbe it wird ein ganzheitlicher Ansatz genutzt. Die Angebote stehen zumeist im engen Bezug zum praktischen Leben der Teilnehmenden. Elemente der Beratung sind beispielsweise ressourcenorientierte Methoden, Biografiearbeit, soziale Gruppenarbeit. Zudem theaterpädagogische Elemente und Rollenspiele. Sprachförderung ist ein wesentliches Element des Angebotes. Teilnehmerinnen mit Sprachhemmungen werden durch eine spielerische Herangehensweise gefördert (Sprachcafé, Rollenspiele, Alltagsgeschichten). Überdies bieten Dozentinnen Vorträge, Seminare und Infoveranstaltungen zu verschiedenen Themen an. Ziele der Projektearbeit sind beispielsweise: Verbesserung der Sprachkompetenz (schriftlich/mündlich) Aneignung von Wissen/Kenntnissen im Bereich Arbeitsmarkt, Sozialversicherungssysteme, Bildungssystem Übergang in andere weiterführende Maßnahmen wie z.B. Arbeitsgelegenheit, Jobbörse, Qualifizierung Anerkennung im Ausland erworbener Zeugnisse Erstellung Lebenslauf/Bewerbungsmappe Bewerbungstraining Motivationstraining Entwicklung/Verbesserung IT-Medienkompetenz Erweiterung des Wissensspektrums über die Stadt Köln und die Nutzung ihrer Angebote (Stadtbibliothek, AWB, Museen, Flora) Weiterleitung/Anbindung an andere fachliche Dienste wie z.B. psychologische Ambulanzen, Therapeuten, psycho-somatische Kliniken Der Träger hat ein interkulturelles und interdisziplinäres Team. Die Mehrsprachigkeit umfasst z.B. auch persisch/farsi, eritreisch/triginya und kroatisch. MImiK „M.I.m.i.K.– M.iteinander I.ntegration m.eistern i.n K.öln“ ist ein im rechts- rheinischen Köln verortetes Angebot der förderungs - & 49 bildungsgemeinschaft jugend - und altenarbeit vingst/ostheim e.V.(Vingster Treff). Das Angebot richtet sich an junge alleiner ziehende Frauen im Alter von 16 bis 25 Jahre, mit und ohne Migrationshintergrund, die aufgrund vielfacher Benachteili- gung die Integration in das Ausbildungssystem oder in den Arbeitsmarkt nicht voll- ziehen konnten. Ziel ist die individuelle Stabilisierung von jungen Frauen in ihrer Persönlichkeit so- wie in ihrem Umfeld mit der Perspektive, sich für eine berufliche Entwicklung zu öffnen und diese langfristig zu realisieren. Die Kinderbetreuung vor Ort sichert jungen Frauen und ihren Kindern unbürokra- tisch und mit direktem Einstieg die Teilnahme am Projekt, wenn keine regulären Betreuungsmöglichkeiten bestehen. Merkmale der Zielgruppe sind beispielsweise: hoher Bedarf an psychosozialer Stabilisierung keine ausreichenden sozialen Netzwerke (soziale Isolierung) fehlende Schul- und Berufsabschlüsse fehlende Kenntnisse über Arbeitsmarktzugänge und Berufsbilder unzureichende reguläre Betreuungsmöglichkeiten der Kinder Ziele der Beratung und Unterstützung sind insbesondere: individuelle psychosoziale Stabilisierung (Erkennen der eigenen Ressourcen, Kommunikationstraining, Stärkung der persönlichen/sozialen/interkulturel- len/fachlichen und organisatorischen Kompetenzen) Stärkung der Mutter-Kind-Beziehung (auch Fragen und Hilfestellungen bezüg- lich der Kinderbetreuung und –erziehung) Erlernen fester Strukturen/Haushaltsplanung und Zeitmanagement Einbindung in soziale Netzwerke Motivations- und Mobilitätssteigerung Sicherung einer geregelten Kinderbetreuung Gesundheitsförderung Entwicklung einer beruflichen Perspektive in Verbindung mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.B. Konkretisierung und Visualisierung einer Berufs - und Lebenswegplanung) Abbau persönlicher Belastungen (z.B. Regulierung Schuldenabbau, Kenntnis- vermittlung Methoden Stressbewältigung, Seminare Gesundheitsprävention) Das Angebot sieht Einzelgespräche und ein zielgruppenorientiertes Seminarange- bot vor. Überdies Bewerbungshilfen und Bewerbungstraining, den Besuch von Ausbildungsbörsen, die Begleitung während eines Praktikums , die Weiterleitung sowie die Begleitung zu Fachstellen. Weitere unregelmäßig stattfindende Angebote und Aktivitäten umfassen beispiels- weise die „Schreibwerkstatt“, Informationsveranstaltungen zu Energiesparen und anderen Themen sowie verschiedenste Exkursionen. 50 Müllemer Wäsch und Kochwiever Die Christliche Sozialhilfe Köln e.V. (CSH) bietet mit diesem Angebot Unterstützungsleistungen im Hauswirtschafts - und Küchenbereich, Hol - und Bringdienste, Begleitung und Betreuung für alte, behinderte und kranke Menschen sowie Familien in Not in Mülheim und in angrenzenden Stadtteilen an. Das niedrigschwellige Beschäftigungsangebot im Bereich der Arbeitsgelegenheiten bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, berufliche Erfahrungen in hauswirtschaftlichen Dienstl eistungen, der Seniorenbetreuung, in der Küche und im Service zu machen. Zusätzlich zur Arbeitsgelegenheit wird eine intensive psychosoziale Begleitung und Betreuung für Teilnehmende mit folgenden Merkmalen vorgehalten: körperliche und gravierende psychische Erkrankungen Lernbehinderungen oder leichte geistige Behinderungen unsichere Wohnverhältnisse Suchterkrankungen Vorstrafen fehlende oder geringe Schreib- und Lesekenntnisse Überschuldung und/oder private Insolvenz fehlende oder geringe Deutschkenntnisse Flucht- und Verfolgungserfahrungen fehlende Schul- und Berufsabschlüsse familiäre Problemlagen Die intensive sozialpädagogische Betreuung zur Stabilisierung, Unterstützung und Aktivierung ist hier notwendig, um die den Integrationsprozess zusätzlich belastenden Themen wie beispielsweise die Instabilität der gesundheitlichen Situation, geringe Belastbarkeit/hohe Ausfallzeiten, schwere körperliche und psychische Erkrankungen (Depressionen, Psychosen und Phobien), Verhaltensauffälligkeiten, geringes Vorhandensein von Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, berufliche Orientierungslosigkeit, mangelndes Selbstwertgefühl, mangelndes Konfliktmanagement, fehlende Kompetenz in der Organisation der eigenen Kinderbetreuung zu bearbeiten. Der Träger arbeitet hierbei l ösungsorientiert und ganzheitlich mit der Zielrichtung der Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmark. Orientierungsberatung Die „Orientierungsberatung“ wird von einem Trägerverbund unter der Federführung des Diakonischen Werks Köln und Region angeboten. Folgende Vereine sind im Trägerverbund zusammengeschlossen: Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung (Agisra) Allerweltshaus e.V. 51 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. (AWO) Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V. (BFMF) Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Christliche Sozialhilfe Köln e.V. (CSH) Diakonie Michaelshoven e.V. Diakonisches Werk Köln und Region Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Pari Sozial Köln gGmbH - Echo e.V. Familienladen Buchheim Förderungs- und Bildungsgemeinschaft, Jugend- und Altenarbeit Vingst/Ostheim e.V., (Vingster Treff) Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. Kölner Arbeitslosenzentrum e.V. (KALZ) Synagogengemeinde Köln Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln (SKF) Sozialdienst Katholischer Männer e.V. (SKM) Veedel e.V. Die Orientierungsberatung hilft bei der Klärung beruflicher Interessen und vermittelt Informationen zu beruflichen und qualifizierenden Maßnahmen. Überdies gewährleistet das Angebot kurzfristig Beratung und Soforthilfe bei persönlichen Krisen durch die Weiterleitung an entsprechende Fachstellen. Im Fokus steht zudem d ie Klärung leistungsrechtlicher und psychosozialer Problemlagen. Die ganzheitliche Beratung bietet sozialrechtliche Informationen und Hilfe n, leistet Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und vermittelt sprachliche Hilfen bei Konflikten mit Behörden. Die sozialraumorientierten und zentral gelegenen Beratungsstellen sind über das Stadtgebiet verteilt und gewährleisten den Kundinnen und Kunden einen wohnortnahen und niederschwelligen Zugang. Psychosoziale Betreuung für Jugendliche und junge Erwachsene im Sozialraum Meschenich Es handelt sich um ein im Sozialraum verortetes Angebot der Jugendhilfe Köln e.V. Zielgruppe des Projektes sind sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene bis maximal 30 Jahre, die aus dem Stadtteil Meschenich stammen und die mehrheitlich einen SGB II Leistungsanspruch besitzen. Das Projekt ermöglicht den Erwerb bzw. die Entwicklung und Vertiefung im Kontext der sogenannten „Grundbildung“: Hierzu zählen neben Lese- und Schreibfertigkeiten sowie Rechenfähigkeit auch Kompetenzen in den Grunddimensionen kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe wie beispielsweise 52 Grundfähigkeiten im IT-Bereich, in der Gesundheitsbildung, in der finanziellen Grundbildung sowie soziale Grundkompetenzen. Solche Defizite verhindern oder erschweren den Zugang zur Arbeitsmarkt- integration, mithin zur gesellschaftlichen Teilhabe, erheblich. Das Projekt bietet vor Ort, unmittelbar in der Lebenswelt der jungen Menschen, eine unbürokratische, niederschwellige und effektive Hilfe- und Betreuungs- struktur. Neben Angeboten im Bereich der Grundbildung hält es auch ein Clearing sowie der Zugang zu weiterführenden Angeboten vor. Die Themenfelder und Ziele der psychosozialen Betreuung sind vielfältig. Beispielsweise: • Erwerb/Erweiterung von Kenntnissen im Bereich des sozialen und praktischen Lebens (Alltagswissen) • Verbesserung des Kommunikationsverhaltens • Erwerb/Erweiterung von Schlüsselqualifikationen • Erwerb/Erweiterung von Kenntnissen in Bezug auf Dokumente und deren Kontext (Schreiben von Behörden etc.) • Erwerb/Erweiterung von soziale Kompetenzen • Erwerb/Erweiterung von Grundkenntnissen in Bezug auf Lesen, Schreiben und Rechnen • Erwerb/Erweiterung der Fähigkeit(en) im Kontext der Bewerbungssituation • Klärung, Stabilisierung, Sicherung im Rahmen der Wohnsituation • Aufnahme einer Beschäftigung/Ausbildung • Verbesserte Grundbildung und Organisationsfähigkeit in Bezug auf gesellschaftliche und berufliche Anforderungen Strickleiter I Es handelt sich um ein Angebot des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Köln. Strickleiter I ist ein Angebot für Frauen und Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder waren und aufgrund der damit verbundenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen drohen, ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft oder zumindest zweitweise zu verlieren. Die (oft über einen längeren Zeitraum ertragenen) Gewalterlebnisse haben zumeist gravierende physische, psychi sche, soziale und ökonomische Auswirkungen. Zumeist weisen die Teilnehmenden Multiproblemlagen auf. 53 Es handelt sich mehrheitlich um Frauen, die durch die Gewalterfahrung existentiell verunsichert sind und das Gefühl für die eigenen Stärken, Ressourcen und Möglichkeiten verloren haben. Überwiegend sind diese alleinerziehend, oft mit mehreren Kindern. Sie müssen, wenn sie die von Gewalt geprägte Beziehung verlassen haben, nahezu ihr gesamtes soziales und berufliches Umfeld neu organisieren bzw. den neuen Lebensumständen anpassen (Wohnsituation, soziale Absicherung, Kinderbetreuung). Dies führt in der Regel zu einer tiefgreifenden Verunsicherung. Häufig werden die Möglichkeiten der Lebensgestaltung von Schulden bzw. geringem Einkommen eingeschränkt. Überdies sind die Frauen vielfach durch f amiliäre Probleme, die aus Gewalterleben/Trennung resultieren und die sowohl die Kinder als auch das gesamte familiäre bzw. soziale Bezugssystem betreffen, zusätzlich belastet. Das Angebot funktioniert als Lotse in das Hilfesystem: Strickleiter I stellt im Rahmen des Casemanagements sicher, dass die Opfer (und deren Kinder) die notwendigen und möglichen Hilfen erhalten. So können Prozesse initialisiert und begleitet werden, die ineinander greifen und aufeinander aufbauen. Auch nach einem Einstieg in die Berufstätigkeit sichert eine weitergehende Betreuung die erreichte Stabilität und verhindert ein Scheitern in der Arbeitswelt. Strickleiter II Auch dies ist ein Angebot des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Köln. Strickleiter II ist ein Angebot für Frauen mit massiven Problemlagen, die einer Arbeits- oder Beschäftigungsaufnahme entgegenstehen. Ziel ist die Klärung und Bearbeitung der multiplen psychosozialen Problemlagen. Inhalte und Ziele der Beratung sind beispielsweise: Wirtschaftliche bzw.existenzsichernde Stabilisierung (Schuldenermittlung und – regulierung, Vermittlung in Schuldnerberatung, Hilfe beim Bezug einer neuen Wohnung, Unterstützung bei der Wohnraumsuche) psychische und psychosoziale Stabilisierung und Entlastung (auch psychische/wirtschaftliche Krisenintervention) Erarbeitung von Tagesstruktur Erziehungsthemen (Erziehungsfragen, Klärung Umgangsrecht, Zusammenarbeit mit Jugendamt) Klärung medizinisch-therapeutischer Versorgung (medizinische Abklärung, notwendige Vermittlung Psychotherapie) berufliche Entwicklung (Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Aufnahme geringfügige Beschäftigung, Kontaktaufnahme zu bildungs- und berufsfördernden Angeboten, Vermittlung zu Sprach- und Integrationskursen) Rechtsberatung Begleitung bei Behördengängen Strickleiter II wird überwiegend von folgenden Personengruppen in Anspruch genommen: 54 alleinerziehende Frauen, zum Teil mit mehreren Kindern Frauen mit massiven Beziehungsschwierigkeiten Frauen in Krisen mit einer existenziell unsicheren Lebensperspektive Frauen mit multiplen sozialen Problemlagen Frauen mit noch nicht diagnostizierten Suchterkrankungen, psychischen und/oder somatischen Erkrankungen Die einzelnen Angebote und Aktivitäten richten sich nach den Bedarfs - und Problemlagen der Frauen. Die Kontakt - und Beratungstreffen, Kriseneinsätze und alltagspraktischen Hilfen wie Begleitung zu Ämtern und Beratungsstellen erfolgen zeitlich flexibel und bedarfsgerecht. Xenia „Xenia – Chance für Migrantinnen“ ist ein Angebot des Vereins Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. Das Ziel ist die psychosoziale Stabilisierung und Unterstützung, insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für (allein) erziehende Migrantinnen im Alter von 18 -35 Jahren (In Ausnahmefällen ist die Teilnahme auch für Frauen über 35 Jahre möglich). Zur Zielgruppe zählen sowohl nach Deutschland immigrierte Frauen als auch Frauen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland aufgewachsen sind. Das Projekt bietet ein ganzheitliches Beratungs -, Qualifizierungs- und Orientierungsangebot in Form von Einzelgesprächen, Gruppenangeboten, modularen Kursangeboten, Sprachförderung und Kinderbetreuung an. Die Kinderbetreuung während der Maßnahme ist sichergestellt. Ziele sind beispielsweise: Aufbau einer Struktur im Alltag Aufbau und Ausbau von Freundschaften/Kontakten Bewältigung vonTrennungen/Scheidungen Ordnen/Organisieren von Papieren und Post Organisation/Ausweitung der Kinderbetreuung Verbesserung der Sprachkompetenz Mobilität/Orientierung im Alltag/in Köln Absolvieren eines Praktikums Entwicklung einer Bewerbungsmappe Übergang in andere weiterführende Maßnahmen wie „Kölner Alleinerziehende im Aufbruch“ Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung/eines Minijobs Die Gruppenangebote beinhalten ein modular aufgebautes, flexibles Qualifizierungsangebot. Xenia verfügt unter anderem über folgende Angebote: 55 Profiling (Stärkenanalyse und Ressourcentraining) binnendifferenzierte Sprachförderung Berufsorientierung und Berufswegeplanung Stellenrecherche und Bewerbungstraining inklusive IT-und Medienkompetenz Angebote zur Stressbewältigung Angebote zur aktiven Elternarbeit Angebote im Rahmen kreativen Gestaltens (Dies bietet einerseits Raum für zwanglosen Austausch und Gespräche, andererseits aber auch die Möglichkeit , eigene Kenntnissen und Fähigkeiten wie Ausdauer, Arbeitsorganisation, Konzentration, Sorgfalt, Entwickeln von Problemlösungsstrategien zu entdecken, zu stärken und zu entwickeln) Workshops zu Themen wie „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Achtsamkeit“, „Zeitmanagement“, „Veränderungsprozesse“, „Formen von Arbeit und Arbeitszeitmodellen“ Referenten aus dem Kölner Hilfs - und Beratungsangebot halten Vorträge zu Themen wie „Der Stromsparcheck“, „Frauengesundheit und Verhütung“, „Ausbildungswege und –möglichkeiten“. Überdies finden Exkursionen , wie beispielsweise eine Führung durch das Verlagshaus „Neven DuMont“ oder zum Tag der Ausbildung des LVR, statt. Zweiradwerkstatt Die Zweiradwerkstatt 180° wird in Kooperation zwischen der Aidshilfe Köln e.V. und der IB-gGmbH West, Arbeitsprojekt, geführt. Sie bietet für die Zielgruppe der akut Drogengebrauchenden ab 18 Jahren, die ihren Wohnort oder ihren ständigen Aufenthalt in Köln haben und Leistungen nach SGB II beziehen, Beschäftigung und Qualifizierung an. Die Zielgruppe besteht aus schwerst und akut drogenabhängigen Menschen, die durch handwerkliche Tätigkeiten und sozialpädagogische Begleitung stabilisiert werden sollen, so dass eine Beschäftigung erreicht werden kann. Die Zweiradwerkstatt 180° ist ein regulärer, bei der Handwerkskammer eingetragener Zweiradbetrieb, der bewusst als offene Werkstatt mit Kundenkontakt konzipiert ist. Das Arbeitsfeld einer Zweirad - bzw. Fahrradwerkstatt bietet der Zielgruppe die Möglichkeit, ihre Arbeits - und Leistungsfähigkeit zu erproben und zu verbessern sowie berufsbezogene Interessen und Fähigkeiten herausarbeiten zu können. Die zusätzlich zur hier vorgehaltenen Arbeitsgelegenheit erfolgende psychosoziale Betreuung basiert auf einem konzeptionellen Ansatz und berücksichtigt, dass die Abhängigkeit bei einem große n Teil der Betroffenen über lange Jahre eine chronische Rückfallkrankheit ist, aus der diese nur schrittweise „herauswachsen“ können. 56 4. Angebote der Suchtberatung nach § 16a Nr. 4 SGB II Claro Mobil Das Angebot wird in Kooperation der Träger Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln (SKF) und Sozialdienst katholischer Männer e.V. Köln (SKM) durch- geführt. Es handelt sich um ein flexibles und schnell einsetzbares Instrume nt im Bereich der Suchtberatung. Die Mitarbeiter/-innen von „Claro Mobil“ sind für die Integrati- onsfachkräfte des Jobcenter Köln verlässlich und unmittelbar erreichbar. Ersttermine können sowohl im Jobcenter als auch im privaten Umfeld der Kundin- nen und Kunden stattfinden. Die Mitarbeiter/-innen arbeiten ausschließlich aufsu- chend und begleitend. Gerade die Flexibilität und Unmittelbarkeit ist - in Bezug auf die Zielgruppe - äu- ßerst zielführend: Besonderes Merkmal der suchtkranken Menschen ist ein gerin- ges Selbstbewusstsein, eine geringe Ich -Stabilität und häufig eine unzureichende Zuverlässigkeit. Daraus folgt, dass notwendige Hilfsangebote zur Überwindung ih- rer Sucht, auf herkömmlichen Kontakt - und Beratungswegen zumeist nicht ange- nommen bzw. die Kundinnen und Kunden so nicht erreicht werden. Claro Mobil identifiziert neben der Suchtproblematik auch die oftmals vorhandenen weiteren prekären Problemlagen, ohne dabei das Suchtproblem und eine Anbin- dung an die Einrichtungen des Suchthilfesystems aus den Augen zu verlieren. Eine Hierarchisierung der Themen bestimmt die Vorgehensweise. Die Kundinnen und Kunden werden nicht nur über Angebote informiert, sondern auch zur Inan- spruchnahme der Hilfen begleitet. Ziel von Claro Mobil ist die nachhaltige Anbindung der Teilnehmenden an das Suchthilfesystem und damit die Vorbereitung der Integrationsfähigkeit der Hilfebe- dürftigen. Ziele sind unter anderem: Anbindung an Suchtberatungsstellen Vermittlung in weiterführende Therapien Vermittlung in ambulant betreutes Wohnen für Suchtkranke Vermittlung in andere Hilfsangebote, zum Beispiel Schuldnerberatung Hilfe bei Wohnungs- und Wohnraumproblemen Suchtberatung Die folgenden Träger sind mit der Durchführung der Suchtberatung für SGB II - Leistungsempfänger gemäß § 16a Nr. 4 SGB II beauftragt: 57 • Diakonisches Werk des ev. Kirchenverbandes Köln und Region, • Sozialdienst katholischer Männer e. V. (SKM), • Blaues Kreuz e.V., • Psychosomatische Klinik Bergisch Gladbach, • Drogenhilfe Köln Projekt gGmbH Die Träger haben sich zu einem Verbund zusammengeschlossen. Über eine zentrale Telefonnummer sind die Erreichbarkeit und eine schnelle Terminvergabe gewährleistet. Die Zuweisungen zum jeweils für die Suchterkrankung relevanten Träger werden intern verteilt. Denn obschon ein Trägerverbund, der ein einheitliches A uftreten gewährleistet, besteht, haben die einzelnen Träger unterschiedliche Schwerpunkte in fachlicher Hinsicht oder in der Präsenz in den Stadtvierteln. Inhaltlich gliedert die Suchtberatung sich in zwei Phasen: das Clearing sowie die eigentliche Betreuung. Das Clearing stellt den Suchtstatus fest und klärt die aktuellen Problemlagen der Kundin bzw. des Kunden, um deren bzw. dessen Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit der Suchtproblematik festzustellen. Die Betreuungsphase umfasst die Erstellung einer detaillierten Suchtanamnese, die biographische Anamnese mit Klärung von Arbeitsfähigkeit, Sicherung des Lebensunterhaltes, offene juristische Verfahren etc. In dieser Phase werden Vorbefunde eingeholt, Kundinne und Kunden im Ausnahmefall zu wichtigen Terminen begleitet und in weiterführende Angebote des Suchthilfesystems vermittelt. Es wird überprüft, ob die Klientin bzw. der Klient für ein ambulantes Suchtsetting geeignet ist oder zunächst stationär behandelt werden muss. Ebenso wird Hilfestellung im Antragsverfahren gegeben, z.B. auf Entwöhnungsbehandlung. Das Angebot umfasst neben dem Clearing die Beratung, Motivation und Begleitung. Der Fokus liegt hierbei auf den weiterführenden Angebote des Suchthilfesystems, in die nach Möglichkeit vermittelt wird.
Beratungsverlauf
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06.12.2018
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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