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0533/2026

Verwendung der Stellplatzablösemittel in den Jahren 2023 und 2024

Mitteilung Ausschuss 30.03.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 28.04.2026, TOP 6.2.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6203 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/3 
 
Vorlagen-Nummer 30.03.2026 
 0533/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 28.04.2026 
 
Verwendung der Stellplatzablösemittel in den Jahren 2023 und 2024 und 
Zwischenstand für den Zeitraum 2025 und 2026 
1. Grundlagen 
 
Bei der Errichtung von Hochbauvorhaben besteht die Pflicht zur Herstellung von Stell-
plätzen oder Garagen und Fahrradabstellplätzen. Diese Pflicht kann durch die Zahlung 
eines Geldbetrages abgelöst werden. Die Landesbauordnung (BauO NRW) bestimmt, 
für welche Zwecke die vereinnahmten Mittel zu verwenden sind.  
 
Stellplatzablösemittel sind nach § 48 Absatz 2 BauO NRW zu verwenden für 
- die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung, die Instandsetzung oder die 
Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen einschließlich der Ausstattung mit 
Elektroladestationen, 
 
- den Bau und die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen sowie die 
Schaffung von öffentlichen Fahrradabstellplätzen einschließlich der Ausstattung mit 
Elektroladestationen oder 
 
- sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, ein-
schließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie an-
dere Maßnahmen, die Bestandteil eines kommunalen oder interkommunalen Mobili-
tätskonzepts einer oder mehrerer Gemeinden sind. 
 
Um einen zielgerichteten Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten, wurden Grundsätze zur 
Verwendung der Stellplatzablösemittel ab dem Jahr 2023 aufgestellt und dem Verkehrs-
ausschuss und den Bezirksvertretungen durch die Mitteilung, Vorlagen-Nummer 
0246/2022, bekanntgegeben.

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2. Entwicklung des Bestandes im Zwei-Jahres-Zeitraum 2023/2024 
 
Zum 01.01.2023 standen insgesamt 17.954.980 € zur Verfügung.  
 
 
2.1 Mittelverwendung in den Jahren 2023 und 2024 (projektbezogen) 
 
 Parkeinrichtungen 2023 2024 
 Umbau Eiler Schützenplatz  35.550 € 
 Radverkehr   
 Bauliche V erbesserungen V elorouten/ 
Radwegenetz 
 
34.340 € 
 Maßnahmenpaket zur Förderung des Fahr-
radparkens 
 
337.630 € 258.790 € 
 Lastenräder für Köln („Leuchtturmprojekt“)  19.520 € 
    
 ÖPNV und Sonstiges   
 V erlängerung der Stadtbahnlinie 3, Bock-
lemünd-Mengenich, 2. BA  in Köln-Ehrenfeld 
entsprechend Beschluss V erkehrsausschuss, 
V orlagen-Nr. 3098/2024  
 
 
1.712.370 € 
 Erneuerung der Wegweisung zu P+R-Anlagen  178.450 € 
 Summe 337.630 € 2.239.020 € 
 
In der Mittelverwendung ist ein Betrag in Höhe von 1.712.370 € enthalten, der mit Be-
schluss des Verkehrsausschusses vom 28.01.2025, Vorlagen-Nr. 3098/2024, für die 
Verlängerung der Stadtbahnlinie 3, Bocklemünd-Mengenich, 2. BA in Köln-Ehrenfeld, 
zur Verfügung gestellt wurde. Der Beschluss wurde zwar erst im Januar 2025 gefasst. 
Da es sich um Mittel aus dem Zwei-Jahres-Zeitraum 2023/2024 handelt und die Verlän-
gerung der Stadtbahnlinie 3 bereits abgeschlossen ist, wird die Verwendung dem Jahr 
2024 zugerechnet. Damit ist eine vollständige Verwendung der für diesen Zeitraum zur 
Verfügung gestellten Mittel nachgewiesen. 
 
2.2 Einnahmen in den Jahren 2023 und 2024 (stadtbezirksbezogen) 
 
Stadtbezirk 2023 2024 
Innenstadt 265.350 € 1.404.720 € 
Rodenkirchen 28.090 € 37.100 € 
Lindenthal 126.670€ 89.460 € 
Ehrenfeld 50.880 € 49.820 € 
Nippes 62.540 € 97.520 € 
Chorweiler 104.410 € 25.230 € 
Porz 0 € 40.280 € 
Kalk 213.590 € 152.640 € 
Mülheim      96.460 €     110.660 € 
Summe: 947.990 € 2.007.430 €

3 
 
 
2.3 Gebundene Stellplatzablösemittel (vor Aufstellung der Grundsätze, s. Vorlagen-
Nr. 0246/2022 ) 
 
 Parkeinrichtungen  
 Quartiersgarage Eigelstein 461.930 € 
 Fortentwicklung Parkraumkonzept/ 
Weiterentwicklung P+R/B+R-Konzept 0 € 
   
 Radverkehr  
  Maßnahmenpaket zur Förderung des Fahrradparkens 
 711.750 € 
 Bauliche V erbesserung V elorouten/Radwegenetz 2.819.470 € 
 Standorte für ein Fahrradverleihsystem 113.585 € 
 Summe 4.106.735 € 
 
 Die für die Maßnahme „Fortentwicklung Parkraumkonzept/Weiterentwicklung P+R/B+R-
Konzept“ bislang noch gebundenen 80.540 € werden hierfür nicht mehr verwendet und 
stehen dem Stellplatzablösebudget für neue zu beschließende Maßnahmen zur Verfü-
gung. 
 
 
 
2.4 Mittelbindung im Bewilligungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024  
(entsprechend Mitteilung Vorlagen-Nummer 0246/2022) 
 
 Parkeinrichtungen  
 Keine Mittelbindungen  
 Radverkehr  
  Fuß- und Radwegbrücke Weinsbergstraße 
 224.560 € 
 Fuß- und Radwegbrücke Escher See 53.550 € 
 Fahrradbügel in der Parkanlage Glashüttenstraße 9.520 € 
 ÖPNV und Sonstiges  
 Keine Mittelbindung, sondern direkte V erwendung s. 2.2  
 Summe 287.630 € 
 
 
2.5 Mittelbindung für „Leuchtturmprojekte“ 
(entsprechend Mitteilung Vorlagen-Nummer 0246/2022) 
 
 Lastenräder für Köln 980.480 € 
 Bike T ower an der Haltestelle Weiden-West 1.250.000 € 
 Summe 2.230.480 €

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Fazit 
 
Zum 31.12.2024 ergibt sich ein Gesamtbestand an noch zu verwendenden Stellplatzablö-
semitteln von 027.333.81  €. Hiervon waren mit Stand 31.12.2024 Mittel in Höhe von 
6.624.845 € für beschlossene Maßnahmen gebunden (Summe aus 2.3, 2.4 und 2.5). Von 
den sich hieraus ergebenden freien Mitteln in Höhe von 11.708.875 € sollen 5.769.520 € 
für weitere sog. „Leuchtturmprojekte“ des Mobilitätsdezernates verwendet werden. Der 
Restbetrag in Höhe von 5.939.355 € soll im Zwei-Jahres-Zeitraum 2025/2026 entspre-
chend der in der Mitteilung 0246/2022 genannten Zwecke zur Verfügung gestellt werden. 
 
 
3.  Zwischenstand für den Zeitraum 2025/2026 
 
Die Einnahmen des Jahres 2025 betrugen 895.220 €. 
 
Die Maßnahme „Bike Tower an der Haltestelle Weiden-West“ wurde mit Beschluss des 
Verkehrsausschusses vom 02.12.2025, Vorlagen-Nr. 2526/2025, aufgehoben. Die Mittel 
in Höhe von 1.250.000 € stehen daher wieder für weitere Leuchtturmprojekte zur Verfü-
gung. 
 
Im Jahr 2025 wurden keine neuen Beschlüsse zur Mittelverwendung gefasst. Unter Be-
rücksichtigung der Einnahmen des Jahres 2025 stehen aktuell 12.604.095 € für neue Ver-
wendungsbeschlüsse zur Verfügung. 
 
Die dezidierten Übersichten über die Mittelverwendungen und verbleibenden Mittelbin-
dungen sind Gegenstand des Verwendungsnachweises für das Jahr 2025, der zurzeit er-
stellt wird. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

28.04.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Weinsbergstraße 224
  • Glashüttenstraße 9
  • Eigelstein 461

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Details

Aktenzeichen
0533/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.03.2026
Erstellt
24.02.2026 13:36