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Gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Prüfung einiger Vorschläge aus der 4. Zukunftswerkstatt Bilderstöckchen
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0334/2018 vom 31.01.2018
Stand: Am 01.02.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle 50/503 Vorlagen-Nummer 0334/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 Gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU- Fraktion: Prüfung einiger Vorschläge aus der 4. Zukunftswerkstatt Bilderstöckchen Die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und die CDU-Fraktion bitten darum, nachfol- gende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretung zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie, rund um den Spielplatz Ebernburgwe g/ Gertrud -Roberts-Platz, eine Spielstraße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 7 Km/h eingerichtet werden kann. ob im Stadtteil Bilderstöckchen Angebote für betreutes Wohnen älterer Menschen sinnvoll sind und wie diese ggf. geschaffen werden können. welche Maßnahmen zur Einhaltung des Tempolimits (30 km/h) auf der Longericher Straße beitragen können. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zur 2. Frage: Ob im Stadtteil Bilderstöckchen Angebote für betreutes Wohnen älterer Menschen sinnvoll sind und wie diese ggf. geschaffen werden können. Das Plangebiet an der Ebersbacher Straße erfüllt in besonderer Weise den Wohnstandortanforde- rungen für den Personenkreis der Senioren, Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinde- rung aufgrund der bereits vorhandenen Infrastruktur (ÖPNV-Anschlüsse, Geschäfte des täglichen Bedarfs etc.) und der geplanten Sicherung der Nahversorgung. Das Amt für Soziales und Senioren begrüßt jede Baumaßnahme, in der neuer barrierefreier oder bar- rierearmer und bezahlbarer Wohnraum entsteht und auch kleinere Wohnungen berücksichtigt wer- den. Die Realisierung von Baumaßnahmen liegt in der Hand von Wohnungsunternehmen und Investoren. Ob ein ambulantes Serviceangebot (betreutes Wohnen) für Senioren am Standort entwickelt werden kann, liegt im Ermessen von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder privaten Trägern mit ambulan- ten Dienstleistungen für Senioren.
Beratungsverlauf
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