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2016/0204

Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des überörtlichen Brandschutzes

Magistratsvorlage 18.05.2016

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2016/0204

5638 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.06.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0204 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 126010 
Kostenstelle: 037-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1260-11 Sachkonto: 5410390 
 
Betreff: Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des überörtlichen Brandschutzes  
 
Vorlage vom: 18.05.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Interkommunalen Zusammenarbeit in der am 01.07.20 15 vereinbarten 
Form zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt -Dieburg und der 
Stadt Pfungstadt zu.  
 
 
 
Anlagen: DV Koop. Pfungstadt  
Vereinbarung Interkommunale Zusammenarbeit  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.05.2016 
 
Ausgangssituation 
Die Feuerwehren der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg 
arbeiten seit Jahren eng zusammen und unterstützen sich im Bereich der Ausbildung und bei 
Einsätzen gegenseitig.  
 
Für die Bekämpfung von Schadenslagen mit gefährlichen Stoffen sieht die Feuerwehrorganis a-
tionsverordnung die Vorhaltung von besonderen Gefahrguteinheiten in einem Stufe nkonzept 
vor. Die Ausrüstung der Stufe 1 ist von jeder Gemeindefeuerwehr mit dem entsprechenden 
Gefahrenpotential vorzuhalten, die Stufe 2 kann auch durch andere Kommunen bereitgestellt 
werden und soll innerhalb von 20 Minuten vor Ort sein. Diese Stufe 2 wurde im Au ftrag des 
Landkreises Darmstadt-Dieburg für die Kommunen des Westkreises durch die Feuerwehr 
Pfungstadt erbracht. Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt die Berufsfeuerwehr diese 
Leistung sicher. 
 
Zusammenarbeit 
Bereits im Jahr 2013 gab es Gespräche zwischen den beteiligten Feuerwehren über eine mö g-
liche Zusammenarbeit bei Gefahrguteinsätzen. Der Gerätewagen Gefahrgut der Feuerwehr 
Pfungstadt war 25 Jahre alt und stand zur Ersatzbeschaffung an. Die Einsatzzahlen für das 
300.000 Euro teure Fahrzeug liegen bei 1 – 2 Einsätzen jährlich, der Ausbildungsaufwand 
dafür ist sehr hoch. Der hohe Aufwand und die geringen Einsatzzahlen haben dazu geführt, 
dass die Freiwillige Feuerwehr Pfungstadt an die Berufsfeuerwehr Darmstadt mit der Idee h er-
angetreten ist, diese Aufgabe gemeinsam zu organisieren. Die Gespräche wurden vom Kreis-
brandinspektor des Landkreises Darmstadt-Dieburg, der für die Koordination des überörtli-
chen Brandschutzes zuständig ist, positiv aufgenommen und begleitet. Durch die räumliche 
Nähe kann auch die Feuerwehr Darmstadt die vorgesehene Eingreifzeit von 20 Minuten für die 
Kommunen des Westkreises einhalten. 
 
In einer Vereinbarung wurde die geplante Zusammenarbeit am 7.3.2014 geregelt. Die Verei n-
barung wurde auf Grund der Hinweise des Regierungspräsidiums Darmstadt überarbeit und 
am 1.7.2015 erneuert (Anlage).  
 
Der vorliegende Vertrag sieht vor, dass die Einheit der Feuerwehr Darmstadt, die nach der 
Organisationsverordnung die Stufe 2 im Gefahrguteinsatz sicherstellt, an Stelle der Feuerwehr 
Pfungstadt bei entsprechenden Einsätzen in den Gemeinden Erzhausen, Weiterstadt, Gries-
heim, Pfungstadt, Mühltal, Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Seeheim-Jugenheim und Modautal 
alarmiert wird. Diese Gemeinden halten weiterhin die Grundausstattung der Stufe 1 für klein e-
re Einsätze vor. Die Stufe 3 (Führung, Messen, Atemschutz, Dekontamination) wird weiterhin 
von Feuerwehren des Landkreises sichergestellt. 
 
Vorteile 
Der Vorteil für die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt darin, dass bei einer Ersatzbeschaffung 
der Gefahrgutausstattung, die für das Jahr 2018 geplant ist, sich der Landkreis Darmstadt-
Dieburg mit 25 % der Kosten beteiligen wird. Die zusätzliche Einsatzbelastung ist bei 1 – 2 
Einsätzen jährlich vertretbar. Da es bei Gefahrguteinsätzen in der Regel einen Verursacher 
gibt, können die Einsätze in Rechnung gestellt werden. Es entstehen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt daher keine zusätzlichen Kosten.      . . .

- 4 - 
 
Die Stadt Pfungstadt spart neben den Kosten für die Beschaffung und den Unterhalt eines 
Gerätewagens Gefahrgut insbesondere im Bereich der Ausbildung der Mitglieder der Freiwilli-
gen Feuerwehr. 
 
Der Vorteil für den Landkreis Darmstadt-Dieburg besteht darin, dass die Aufwendung für den 
Zuschuss zur Gefahrgutausstattung erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig ist und die 
Aufgabenerledigung qualitativ hochwertig sichergestellt ist.  
 
Förderung 
Da durch die Vereinbarung keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind und auch keine 
Kosten entstehen, wurde ursprünglich nicht von einer Förderfähigkeit der Zusammenarbeit 
ausgegangen. Bei Gesprächen mit der zuständigen Mitarbeiterin des Hessischen Ministeriums 
des Innern und für Sport wurde jeder beteiligten Gebietskörperschaft eine Förderung in Höhe 
von 25.000 Euro in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist dabei der förmliche Beschluss der 
Interkommunalen Zusammenarbeit durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Kreis-
tag. 
 
Darmstadt, 18.05.2016 
 
Dezernat I        Dezernat II 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch        Rafael Reißer 
Oberbürgermeister        Bürgermeister

anlage 2

5005 Zeichen

Gemeinsame Wahrnehmung von kommunalen Aufgaben  
gemäß § 22 des Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG)  
in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HBKG 
 
Zwischen  
• dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt (St adt Darmstadt),
  
vertreten durch den Magistrat, dieser vertreten durch den Bürgermeister 
Rafael Reißer und den Stadtkämmerer Andre Schellenberg 
• dem Magistrat der Stadt Pfungstadt (Stadt Pfungsta dt),  
vertreten durch den Magistrat der Stadt Pfungstadt, dieser vertreten durch den 
Bürgermeister Horst Baier und den Ersten Stadtrat Harald Polster 
und 
• dem Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Diebu rg (Landkreis Da-Di),
 
vertreten durch den Kreisausschuss, dieser vertreten durch den Landrat Klaus 
Peter Schellhaas und die Erste Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück 
wird folgende Vereinbarung getroffen: 
 
1. Die der Stadt Pfungstadt gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 HBKG übertragene 
überörtliche Aufgabe „Vorhaltung einer Gefahrguteinheit zur Bekämpfung von 
Schadenslagen mit gefährlichen Gütern“ gemäß den An forderungen nach 
„ABC 2 – Stufe 2“ der Anlage zur Feuerwehrorganisat ionsverordnung 
(FwOVO) wird mit Wirkung vom  
                                                   1.4.2014 
durch die Stadt Darmstadt übernommen. Diese bedient  sich hierzu der für den 
kommunalen Bedarf („ABC 3 – Stufe 1“ gemäß FwOVO) der Stadt Darmstadt 
bereits dort vorgehaltenen Gefahrguteinheit.  Die v orgenannte Vorhaltung 
deckt ebenfalls die Anforderungen nach „ABC 2 – Stufe 2“ ab. 
Die tatsächliche Leistung der Aufgabe findet Ihre G renzen in den 
Bestimmungen des § 22 HBKG. 
2. Der Einsatzbereich der vorgenannten Gefahrgutein heit erstreckt sich im 
Rahmen der überörtlichen Gefahrenabwehr auf folgend e Gemeinden im 
Landkreis Da-Di: 
Erzhausen, Weiterstadt, Griesheim, Pfungstadt, Mühl tal, Ober-Ramstadt, 
Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Seeheim-Jugenheim, Modautal 
Diese räumliche Zuständigkeit geht mit dieser Verei nbarung von der Stadt 
Pfungstadt auf die Stadt Darmstadt über.

3. Die nun durch die Stadt Darmstadt zu stellende G efahrguteinheit besteht aus 
folgenden Komponenten: 
- Führungseinheit (Zugführung) 
- mindestens ein wasserführendes Löschfahrzeug mit Einsatzpersonal, zum  
  Einsatz von mindestens drei Trupps unter Chemikalienschutzanzug 
- Wechselladerfahrzeug mit einem Abrollbehälter „Gefahrgut“, mit mindestens  
  der Beladung gemäß DIN 14555 Teil 12 
- Strahlenschutzausstattung 
In Ergänzung dazu stehen die Messkomponente der Feu erwehr Seeheim-
Jugenheim und die Dekontaminationskomponente der Fe uerwehr Bickenbach 
zur Verfügung. 
4. Hinsichtlich der Förderung von Fahrzeugbeschaffu ngen für überörtliche 
Aufgaben der Feuerwehr wird der Abrollbehälter „Gef ahrgut“ der Feuerwehr 
Darmstadt aufgrund dieser Vereinbarung seitens des Landkreises Da-Di wie 
ein entsprechender Abrollbehälter einer kreisangehö rigen Gemeinde gestellt. 
Eine zu fördernde Ersatzbeschaffung ist voraussicht lich für das Jahr 2018 
vorgesehen. 
5. Durch die Stadt Pfungstadt wird weiterhin die na ch Einstufung der Gemeinde 
in „ABC 2“ gemäß FwOVO in der Stufe „ABC 2 – Stufe 1“ vorzuhaltende 
Ausstattung örtlich – einschließlich ausgebildeten Personal – gestellt. 
6. In Abstimmung mit dem Landkreis Darmstadt-Diebur g nimmt die Feuerwehr 
Darmstadt mit der Gefahrguteinheit jährlich an bis zu drei Ausbildungs-
veranstaltungen / Übungen teil 
7. Die beteiligten Parteien stimmen darüber überein , weitere Bereiche der 
überörtlichen Gefahrenabwehr gemeinsam auf sich bie tende Synergien zu 
überprüfen und ggf. hierüber entsprechende Vereinbarungen zu schließen. 
8. Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von acht Ja hren ab dem in Nr. 1 
benannten Termin und verlängert sich jeweils um zwe i Jahre, wenn sie nicht 
ein Jahr vor Ablauf gekündigt wird. 
9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarun g unwirksam oder 
undurchführbar sein oder nach Abschluss der Vereinb arung unwirksam oder 
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit  der Vereinbarung im 
Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien werden anst elle der unwirksamen 
oder undurchführbaren Regelung eine Wirksame treffe n, die dem ursprünglich 
Gewollten so weit wie möglich entspricht. Gleiches gilt, wenn sich der Vertrag 
als lückenhaft erweisen sollte.

10. Änderungen und Ergänzungen dieser öffentlich-re chtlichen Vereinbarung 
bedürfen der gegenseitigen Zustimmung und schriftli chen Vereinbarung. Dies 
gilt auch für die Veränderung der Schriftformklausel. 
 
 
Magistrat der Magistrat der Stadt Kreisausschuss de s  
Wissenschaftsstadt Pfungstadt Landkreises  
Darmstadt  Darmstadt-Dieburg 
Darmstadt, _______ Pfungstadt, _______ Darmstadt, _ ______ 
 
________________ ________________ ________________ 
Rafael Reißer Horst Baier Peter Schellhaas 
Bürgermeister Bürgermeister Landrat 
 
 
________________ ________________ ________________ 
Andre Schellenberg Harald Polster Rosemarie Lück 
Stadtkämmerer Erster Stadtrat Erste Kreisbeigeordne te

anlage 1

12854 Zeichen

DER MAGISTRAT DER STADT PFUNGSTADT

Amt für Bürger und Ordnung
- Brand- und Katastrophenschutz -

Der Magistrat der Stadt Pfungstadt Postfach 1149 64310 Pfungstadt ÖPNV Linie P.
Haltestelle Mühlen-Apotheke

Dienstgebäude:
Mühlstraße 24
64319 Pfungstadt
F En Mi 2. Telefon : 06157 / 40220-0
Hessisches Ministerium des Innern u. für Sport Telefax: 06157 /40220-41

Sprechzeiten:

- auf dem Dienstweg - Montag, 08.00 - 15.30 Uhr
Dienstag,: 08.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch: 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Ihr Zeichen/Ihr Schreiben vom Unser Zeichen Sachbearbeiter/in Telefon (Durchwahl) Pfungstadt, den
370635 Herr Peter 06157/40220-21 4. Dezember 2014

Betrifft: Förderung Interkommunaler Zusammenarbeit

Sehr geehrte Damen u. Herren,

aufgrund der „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ vom 02.12.2012
beantragen wir - auch im Namen des Magistrates der Stadt Darmstadt sowie des Kreisausschusses des
Landkreises Darmstadt-Dieburg - eine Förderung für das nachstehende Vorhaben der interkommunalen

Zusammenarbeit.

Art der Zusammenarbeit:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Aufgabengebiet der Zusammenarbeit:
Daseinsfürsorge - Kooperation der Feuerwehren bei der Wahrnehmung überörtlicher Aufgaben (hier:

Gefahrguteinsätze)

Beteiligte der Kooperation:
e Magistrat der Stadt Pfungstadt

e Magistrat der Stadt Darmstadt
e  Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

22-
Gläubiger-ID: DE53STA00000205334 Internet http:/lwww.pfungstadt.de

Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt (BIC: HELADEF1DAS) IBAN: DE47 5085 0150 0029 0001 66

Volksbank Südhessen - Darmstadt eG (BIC: GENODEF1VBO) IBAN: DE14 5089 0000 0000 0241 04 E-Mail wolfgang.peter@pfungstadt.de

Volksbank Südhessen - Darmstadt eG (BIC: GENODEF1VBO) IBAN: DEO2 5089 0000 0074 4044 05
Postbank Frankfurt/Main (BIC: PBNKDEFFXXX) IBAN: DE27 5001 0060 0011 3936 06

Seite 2
Zustimmung der Feuerwehren (bei das Feuerwehrwesen betreffender IKZ):
Die Initiative der Zusammenarbeit ging von der Leitung der Feuerwehr Stadt Pfungstadt und der Leitung der
Berufsfeuerwehr Darmstadt aus. Der Kreisbrandinspektor des Landkreises Darmstadt Dieburg war am
Verfahren beteiligt. Eine Zustimmung der betroffenen Feuerwehren ist daher gegeben

Dauer der Kooperation:
Start: vertraglich 01.04.2014, faktisch 01.07.2014

Dauer 8 Jahre — prolongierend

Umfang und nähere Beschreibung der Zusammenarbeit:
siehe anliegende öffentlich- rechtliche Vereinbarung sowie anliegende Pressemitteilung zur

Vertragsunterzeichnung

Umfang der zu erzielenden Einsparungen:
Investiv:
e  (Ersatz-) Beschaffung eines Gerätewagen-Gefahrgutes im Beschaffungswert von ca. € 300.000,--,
hierbei ersparte Landeszuwendung (It. Brandschutzförderrichtlinie) in Höhe von ca. € 67.500,--
Laufende Kosten.
e Einsparung der Geräteunterhaltung für o.g. Fahrzeug einschließlich der darauf verlasteten Einsatzmittel
in Höhe von € 5.000,-- bis € 10.000,-- pro Jahr
e Einsparung von Ausbildungsaufwand für Einsatzpersonal (monetär nicht bezifferbar)
Weitere Einsparungen sind nach Erweiterung auf andere Aufgabenfelder der überörtlichen Gefahrenabwehr
(siehe Pkt. 7 der Vereinbarung) möglich. Gespräche zwischen den Beteiligten hierzu wurden bereits

aufgenommen.

Wir würden uns über eine entsprechende Förderung der beschriebenen Zusammenarbeit Ihrerseits
freuen.

Für Rückfragen steht auch die Leitung der Feuerwehr der Stadt Pfungstadt, Stadtbrandinspektor Werner Koch,
Tel. 0171 2278093 oder sein Stellvertreter Gerhard Bayer, Tel. 0171 6263254, gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Koch
Bürgermeister

Anlage:
- öffentlich-rechtliche Vereinbarung
- Pressemitteilung

Gläubiger-ID: DES3STA00000205334 Internet http. //www.pfungstadt.de
Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt (BIC: HELADEFIDAS) IBAN: DE47 5085 0150 0029 0001 66
Volksbank Südhessen - Darmstadt eG (BIC: GENODEF1VBO) IBAN: DE14 5089 0000 0000 024104 E-Mail wolfgang.peter@pfungstadt.de

Volksbank Südhessen - Darmstadt eG (BIC: GENODEF1VBO) IBAN: DEO2 5089 0000 0074 4044 05
Postbank Frankfurt/Main (BIC: PBNKDEFFXXX) IBAN: DE27 5001 0060 0011 3936 06

Gemeinsame Wahrnehmung von kommunalen Aufgaben
gemäß $ 24 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG)
in Verbindung mit $ 3 Abs. 1 Nr. 1 und $ 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HBKG

Zwischen

e dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt Darmstadt),
vertreten durch den Magistrat, dieser vertreten durch den Bürgermeister
Rafael Reißer und den Stadtkämmerer Andre Schellenberg

°e dem Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Landkreis Da-Di),
vertreten durch den Kreisausschuss, dieser vertreten durch den Landrat Klaus
Peter Schellhaas und die Erste Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück

und

+ dem Magistrat der Stadt Pfungstadt (Stadt Pfungstadt),
vertreten durch den Magistrat der Stadt Pfungstadt, dieser vertreten durch den
Bürgermeister Patrick Koch und den Ersten Stadtrat Harald Polster

wird folgende Vereinbarung getroffen:

1. Die der Stadt Pfungstadt gemäß $ 4 Abs. 1 Nr. 2 HBKG übertragene
überörtliche Aufgabe „Vorhaltung einer Gefahrguteinheit zur Bekämpfung von
Schadenslagen mit gefährlichen Gütern“ gemäß den Anforderungen nach
‚ABC 2 - Stufe 2“ der Anlage zur Feuerwehrorganisationsverordnung
(FwOVO) wird mit Wirkung vom

1.4.2014
durch die Stadt Darmstadt übernommen. Diese bedient sich hierzu der für den
kommunalen Bedarf („ABC 3 - Stufe 1* gemäß FwOVO) der Stadt Darmstadt
bereits dort vorgehaltenen Gefahrguteinheit. Die vorgenannte 'Vorhaltung
deckt ebenfalls die Anforderungen nach „ABC 2 - Stufe 2“ ab.

2. Die Leistung wird von der Stadt Darmstadt erbracht, soweit nicht die
Einsatzkräfte bei anderen Einsätzen gebunden sind oder der eigene Schutz
erheblich gefährdet ist. Der Einsatzbereich der vorgenannten Gefahrguteinheit
erstreckt sich im Rahmen der überörtlichen Gefahrenabwehr auf folgende
Gemeinden im Landkreis Da-Di:

Erzhausen, Weiterstadt, Griesheim, Pfungstadt, Mühltal, Ober-Ramstadt,
Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Seeheim-Jugenheim, Modautal

Diese räumliche Zuständigkeit geht mit dieser Vereinbarung von der Stadt
Pfungstadt auf die Stadt Darmstadt über.

Die nun durch die Stadt Darmstadt zu stellende Gefahrguteinheit besteht aus

folgenden Komponenten:

- Führungseinheit (Zugführung)

- mindestens ein wasserführendes Löschfahrzeug mit Einsatzpersonal, zum
Einsatz von mindestens drei Trupps unter Chemikalienschutzanzug

- Wechselladerfahrzeug mit einem Abrollbehälter „Gefahrgut“, mit mindestens
der Beladung gemäß DIN 14555 Teil 12

- Strahlenschutzausstattung

In Ergänzung dazu stehen die Messkomponente der Feuerwehr Seeheim-

Jugenheim und die Dekontaminationskomponente der Feuerwehr Bickenbach

zur Verfügung.

Hinsichtlich der Förderung von Fahrzeugbeschaffungen für überörtliche
Aufgaben der Feuerwehr wird der Abrollbehälter „Gefahrgut“ der Feuerwehr
Darmstadt aufgrund dieser Vereinbarung seitens des Landkreises Da-Di wie
ein entsprechender Abrollbehälter einer kreisangehörigen Gemeinde gestellt.
Eine zu fördernde Ersatzbeschaffung ist voraussichtlich für das Jahr 2018
vorgesehen.

Durch die Stadt Pfungstadt wird weiterhin die nach Einstufung der Gemeinde
in „ABC 2“ gemäß FwOVO in der Stufe „ABC 2 - Stufe 1“ vorzuhaltende
Ausstattung örtlich - einschließlich ausgebildeten Personal - gestellt.

In Abstimmung mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg nimmt die Feuerwehr
Darmstadt mit der Gefahrguteinheit jährlich an bis zu drei Ausbildungs-
veranstaltungen / Übungen teil

Die beteiligten Parteien stimmen darüber überein, weitere Bereiche der
überörtlichen Gefahrenabwehr gemeinsam auf sich bietende Synergien zu
überprüfen und ggf. hierüber entsprechende Vereinbarungen zu schließen.

Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von acht Jahren ab dem in Nr. 1
benannten Termin und verlängert sich jeweils um zwei Jahre, wenn sie nicht
ein Jahr vor Ablauf gekündigt wird.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Abschluss der Vereinbarung unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im
Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Regelung eine Wirksame treffen, die dem ursprünglich
Gewollten so weit wie möglich entspricht. Gleiches gilt, wenn sich der Vertrag
als lückenhaft erweisen sollte.

10. Änderungen und Ergänzungen dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
bedürfen der gegenseitigen Zustimmung und schriftlichen Vereinbarung. Dies
gilt auch für die Veränderung der Schriftformklausel.

11. Diese Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung vom 7.3.2014

Magistrat der Kreisausschuss des Magistrat der Stadt
Wissenschaftsstadt Landkreises Pfungstadt
Darmstadt Darmstadt-Dieburg

Darmstadt, 1.7.2015 Darmstadt, en Pfungstadt, 1.7.2015
Rafael Reißer Peter Schellhaas Patrick Koch
Bürgermeister Landrat Bürgermeister
Andre Schellenberg Rosemarie Lück Harald Polster

Stadtkämmerer Erste Kreisbeigeordnete Erster Stadtrat

Mail-Nachricht Von: "Gerhard.Bayer@feuerwehr-pfungstadt.de" ... http://gw.pfungstadt.de/gw/webacc?action=Item.Read&User.conte...

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Als 'Ungelesen' kennzeichnen Löschen Ansicht drucken | |
Mail Eigenschaften
Von: "Gerhard.Bayer@feuerwehr-pfungstadt.de" Freitag, 8. Januar 2016 11.10 Uhr

<Gerhard.Bayer@feuerwehr-pfungstadt.de>
An: Johann Braxenthaler <Johann.Braxenthaler@darmstadt.de>, Stühling,
Ralph<R.Stuehling@bk.ladadi.de>
CC: Patrick Koch <patrick.koch@pfungstadt.de>, "Diefenbach Rainer Dienstl."
<Rainer.Diefenbach@pfungstadt.de>, "stadtbrandinspektor@feuerwehr-stadt-pfungstadt.de"
<stadtbrandinspektor@feuerwehr-stadt-pfungstadt.de>
Betreff: Interkommunale Zusammenarbeit "Gefahrgut"

Sehr geehrte Herren,

in o.g. Angelegenheit erreichte uns eine Rückfrage des HMdIS, dortige
Kommunalabteilung, wie es jetzt mit dem IKZ-Antrag in o.g. Sache
weitergeht. Meines Kenntnisstandes war der von Pfungstadt gestellte
Antrag seitens des RP und der Brandschutz-Fachabteilung V des HMdIS in
der vorgelegten Form nicht akzeptiert worden.

Bemängelt wurden formale Punkte im Vertrag - dem wurde m.W. durch eine
Neufassung des Vertrages abgeholfen.

Weiterhin wurde m.W. bemängelt, dass der Antrag seitens Pfungstadt
gestellt wurde, die primären Aufgabenträger wären die Stadt Darmstadt
und der Landkreis (dort entstehen ja auch primär die Aufwendungen für
die IKZ). Ich habe das jetzt so verstanden, dass ein Neuantrag (mit

Bezug auf den Pfungstädter Antrag) seitens der Stadt Darmstadt oder dem
Lkr. Da-Di gestellt werden müsste. Insofern wurde auch seitens der
Feuerwehr Stadt Pfungstadt in den vergangenen Monaten nichts unternommen.
Lt. HMdIS (Fr. Corts) - so mit mitgeteilt - bestände für das
Wiederauflebenlassen des Antrags dafür noch zwei Wochen Zeit (sie ist so
lange in Urlaub).

Zur Vermeidung, dass uns hier (insbes. der Stadt Darmstadt bzw. dem

Lkr. Da-Di) IKZ-Gelder entgehen sollte hier m.E. kurzfristig geeignet
gehandelt werden.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Bayer

I von | 08.01.2016 11:33

Mail-Nachricht Von: <Silvia.Corts@HMDIS.hessen.de> Seite 1 von |

Antwort Antwort an alle Weiterleiten Verschieben
Als 'Ungelesen' kennzeichnen Löschen Ansicht drucken ]
Mail Eigenschaften
Von: <Silvia.Corts@HMDIS.hessen.de> Donnerstag, 10. Dezember 2015 15.28 Uhr

An: <wolfgang.peter@pfungstadt.de>
CC: <daniela.poisant@pfungstadt.de>
Betreff: Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit vom 2. Dezemb
er 2011 / Ihr Antrag vom 4. Dezember 2014

Sehr geehrter Herr Peter,

der Magistrat der Stadt Pfungstadt hat mit Schreiben vom 4. Dezember 2014 einen Antrag nach der
Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit auf Förderung einer
Kooperation der Feuerwehren bei der Wahrnehmung überörtlicher Aufgaben / Gefahrguteinsätze
gestellt. Sie sind in diesem Antrag als Ansprechpartner benannt.

Ich habe Ihnen mit Schreiben vom 12. Mai 2015 mitgeteilt, dass eine aktuelle öffentlich-rechtliche
Vereinbarung sowie die Beschlüsse der Vertretungskörperschaften fehlen und der Antrag vom
Landkreis zu stellen sei, da die Aufgaben auf diesen verlagert würden. Bisher ist noch keine Antwort
bei mir eingegangen. Bitte teilen Sie mir bis zum 1.1.2016 mit ob sich der Antrag erledigt hat, damit
der Vorgang abgeschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Silvia Corts

Leiterin des Referates a en Zusammenarbeit

>=:
_)-

25 JAHRE DEUTSCHE EINHEIT
een,

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12

65185 Wiesbaden

Tel.: +49 (611) 353 1528

Fax: +49 (611) 353 1697

E-Mail: Silvia.Corts@hmdis.hessen.de

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http://gw.pfungstadt.de/gw/webacc?action=Item.Read&User.context=d2e63d386al2e... 05.01.2016

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Orte (1)

  • Mühlstraße 24

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0204
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.05.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00