2016/0204
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des überörtlichen Brandschutzes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2016/0204
5638 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.06.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0204
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 126010
Kostenstelle: 037-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1260-11 Sachkonto: 5410390
Betreff: Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des überörtlichen Brandschutzes
Vorlage vom: 18.05.2016
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Interkommunalen Zusammenarbeit in der am 01.07.20 15 vereinbarten
Form zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt -Dieburg und der
Stadt Pfungstadt zu.
Anlagen: DV Koop. Pfungstadt
Vereinbarung Interkommunale Zusammenarbeit
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.05.2016
Ausgangssituation
Die Feuerwehren der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg
arbeiten seit Jahren eng zusammen und unterstützen sich im Bereich der Ausbildung und bei
Einsätzen gegenseitig.
Für die Bekämpfung von Schadenslagen mit gefährlichen Stoffen sieht die Feuerwehrorganis a-
tionsverordnung die Vorhaltung von besonderen Gefahrguteinheiten in einem Stufe nkonzept
vor. Die Ausrüstung der Stufe 1 ist von jeder Gemeindefeuerwehr mit dem entsprechenden
Gefahrenpotential vorzuhalten, die Stufe 2 kann auch durch andere Kommunen bereitgestellt
werden und soll innerhalb von 20 Minuten vor Ort sein. Diese Stufe 2 wurde im Au ftrag des
Landkreises Darmstadt-Dieburg für die Kommunen des Westkreises durch die Feuerwehr
Pfungstadt erbracht. Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt die Berufsfeuerwehr diese
Leistung sicher.
Zusammenarbeit
Bereits im Jahr 2013 gab es Gespräche zwischen den beteiligten Feuerwehren über eine mö g-
liche Zusammenarbeit bei Gefahrguteinsätzen. Der Gerätewagen Gefahrgut der Feuerwehr
Pfungstadt war 25 Jahre alt und stand zur Ersatzbeschaffung an. Die Einsatzzahlen für das
300.000 Euro teure Fahrzeug liegen bei 1 – 2 Einsätzen jährlich, der Ausbildungsaufwand
dafür ist sehr hoch. Der hohe Aufwand und die geringen Einsatzzahlen haben dazu geführt,
dass die Freiwillige Feuerwehr Pfungstadt an die Berufsfeuerwehr Darmstadt mit der Idee h er-
angetreten ist, diese Aufgabe gemeinsam zu organisieren. Die Gespräche wurden vom Kreis-
brandinspektor des Landkreises Darmstadt-Dieburg, der für die Koordination des überörtli-
chen Brandschutzes zuständig ist, positiv aufgenommen und begleitet. Durch die räumliche
Nähe kann auch die Feuerwehr Darmstadt die vorgesehene Eingreifzeit von 20 Minuten für die
Kommunen des Westkreises einhalten.
In einer Vereinbarung wurde die geplante Zusammenarbeit am 7.3.2014 geregelt. Die Verei n-
barung wurde auf Grund der Hinweise des Regierungspräsidiums Darmstadt überarbeit und
am 1.7.2015 erneuert (Anlage).
Der vorliegende Vertrag sieht vor, dass die Einheit der Feuerwehr Darmstadt, die nach der
Organisationsverordnung die Stufe 2 im Gefahrguteinsatz sicherstellt, an Stelle der Feuerwehr
Pfungstadt bei entsprechenden Einsätzen in den Gemeinden Erzhausen, Weiterstadt, Gries-
heim, Pfungstadt, Mühltal, Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Seeheim-Jugenheim und Modautal
alarmiert wird. Diese Gemeinden halten weiterhin die Grundausstattung der Stufe 1 für klein e-
re Einsätze vor. Die Stufe 3 (Führung, Messen, Atemschutz, Dekontamination) wird weiterhin
von Feuerwehren des Landkreises sichergestellt.
Vorteile
Der Vorteil für die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt darin, dass bei einer Ersatzbeschaffung
der Gefahrgutausstattung, die für das Jahr 2018 geplant ist, sich der Landkreis Darmstadt-
Dieburg mit 25 % der Kosten beteiligen wird. Die zusätzliche Einsatzbelastung ist bei 1 – 2
Einsätzen jährlich vertretbar. Da es bei Gefahrguteinsätzen in der Regel einen Verursacher
gibt, können die Einsätze in Rechnung gestellt werden. Es entstehen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt daher keine zusätzlichen Kosten. . . .
- 4 -
Die Stadt Pfungstadt spart neben den Kosten für die Beschaffung und den Unterhalt eines
Gerätewagens Gefahrgut insbesondere im Bereich der Ausbildung der Mitglieder der Freiwilli-
gen Feuerwehr.
Der Vorteil für den Landkreis Darmstadt-Dieburg besteht darin, dass die Aufwendung für den
Zuschuss zur Gefahrgutausstattung erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig ist und die
Aufgabenerledigung qualitativ hochwertig sichergestellt ist.
Förderung
Da durch die Vereinbarung keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind und auch keine
Kosten entstehen, wurde ursprünglich nicht von einer Förderfähigkeit der Zusammenarbeit
ausgegangen. Bei Gesprächen mit der zuständigen Mitarbeiterin des Hessischen Ministeriums
des Innern und für Sport wurde jeder beteiligten Gebietskörperschaft eine Förderung in Höhe
von 25.000 Euro in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist dabei der förmliche Beschluss der
Interkommunalen Zusammenarbeit durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Kreis-
tag.
Darmstadt, 18.05.2016
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
anlage 2
5005 Zeichen
Gemeinsame Wahrnehmung von kommunalen Aufgaben
gemäß § 22 des Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG)
in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HBKG
Zwischen
• dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt (St adt Darmstadt),
vertreten durch den Magistrat, dieser vertreten durch den Bürgermeister
Rafael Reißer und den Stadtkämmerer Andre Schellenberg
• dem Magistrat der Stadt Pfungstadt (Stadt Pfungsta dt),
vertreten durch den Magistrat der Stadt Pfungstadt, dieser vertreten durch den
Bürgermeister Horst Baier und den Ersten Stadtrat Harald Polster
und
• dem Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Diebu rg (Landkreis Da-Di),
vertreten durch den Kreisausschuss, dieser vertreten durch den Landrat Klaus
Peter Schellhaas und die Erste Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück
wird folgende Vereinbarung getroffen:
1. Die der Stadt Pfungstadt gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 HBKG übertragene
überörtliche Aufgabe „Vorhaltung einer Gefahrguteinheit zur Bekämpfung von
Schadenslagen mit gefährlichen Gütern“ gemäß den An forderungen nach
„ABC 2 – Stufe 2“ der Anlage zur Feuerwehrorganisat ionsverordnung
(FwOVO) wird mit Wirkung vom
1.4.2014
durch die Stadt Darmstadt übernommen. Diese bedient sich hierzu der für den
kommunalen Bedarf („ABC 3 – Stufe 1“ gemäß FwOVO) der Stadt Darmstadt
bereits dort vorgehaltenen Gefahrguteinheit. Die v orgenannte Vorhaltung
deckt ebenfalls die Anforderungen nach „ABC 2 – Stufe 2“ ab.
Die tatsächliche Leistung der Aufgabe findet Ihre G renzen in den
Bestimmungen des § 22 HBKG.
2. Der Einsatzbereich der vorgenannten Gefahrgutein heit erstreckt sich im
Rahmen der überörtlichen Gefahrenabwehr auf folgend e Gemeinden im
Landkreis Da-Di:
Erzhausen, Weiterstadt, Griesheim, Pfungstadt, Mühl tal, Ober-Ramstadt,
Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Seeheim-Jugenheim, Modautal
Diese räumliche Zuständigkeit geht mit dieser Verei nbarung von der Stadt
Pfungstadt auf die Stadt Darmstadt über.
3. Die nun durch die Stadt Darmstadt zu stellende G efahrguteinheit besteht aus
folgenden Komponenten:
- Führungseinheit (Zugführung)
- mindestens ein wasserführendes Löschfahrzeug mit Einsatzpersonal, zum
Einsatz von mindestens drei Trupps unter Chemikalienschutzanzug
- Wechselladerfahrzeug mit einem Abrollbehälter „Gefahrgut“, mit mindestens
der Beladung gemäß DIN 14555 Teil 12
- Strahlenschutzausstattung
In Ergänzung dazu stehen die Messkomponente der Feu erwehr Seeheim-
Jugenheim und die Dekontaminationskomponente der Fe uerwehr Bickenbach
zur Verfügung.
4. Hinsichtlich der Förderung von Fahrzeugbeschaffu ngen für überörtliche
Aufgaben der Feuerwehr wird der Abrollbehälter „Gef ahrgut“ der Feuerwehr
Darmstadt aufgrund dieser Vereinbarung seitens des Landkreises Da-Di wie
ein entsprechender Abrollbehälter einer kreisangehö rigen Gemeinde gestellt.
Eine zu fördernde Ersatzbeschaffung ist voraussicht lich für das Jahr 2018
vorgesehen.
5. Durch die Stadt Pfungstadt wird weiterhin die na ch Einstufung der Gemeinde
in „ABC 2“ gemäß FwOVO in der Stufe „ABC 2 – Stufe 1“ vorzuhaltende
Ausstattung örtlich – einschließlich ausgebildeten Personal – gestellt.
6. In Abstimmung mit dem Landkreis Darmstadt-Diebur g nimmt die Feuerwehr
Darmstadt mit der Gefahrguteinheit jährlich an bis zu drei Ausbildungs-
veranstaltungen / Übungen teil
7. Die beteiligten Parteien stimmen darüber überein , weitere Bereiche der
überörtlichen Gefahrenabwehr gemeinsam auf sich bie tende Synergien zu
überprüfen und ggf. hierüber entsprechende Vereinbarungen zu schließen.
8. Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von acht Ja hren ab dem in Nr. 1
benannten Termin und verlängert sich jeweils um zwe i Jahre, wenn sie nicht
ein Jahr vor Ablauf gekündigt wird.
9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarun g unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Abschluss der Vereinb arung unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im
Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien werden anst elle der unwirksamen
oder undurchführbaren Regelung eine Wirksame treffe n, die dem ursprünglich
Gewollten so weit wie möglich entspricht. Gleiches gilt, wenn sich der Vertrag
als lückenhaft erweisen sollte.
10. Änderungen und Ergänzungen dieser öffentlich-re chtlichen Vereinbarung
bedürfen der gegenseitigen Zustimmung und schriftli chen Vereinbarung. Dies
gilt auch für die Veränderung der Schriftformklausel.
Magistrat der Magistrat der Stadt Kreisausschuss de s
Wissenschaftsstadt Pfungstadt Landkreises
Darmstadt Darmstadt-Dieburg
Darmstadt, _______ Pfungstadt, _______ Darmstadt, _ ______
________________ ________________ ________________
Rafael Reißer Horst Baier Peter Schellhaas
Bürgermeister Bürgermeister Landrat
________________ ________________ ________________
Andre Schellenberg Harald Polster Rosemarie Lück
Stadtkämmerer Erster Stadtrat Erste Kreisbeigeordne te
anlage 1
12854 Zeichen
DER MAGISTRAT DER STADT PFUNGSTADT Amt für Bürger und Ordnung - Brand- und Katastrophenschutz - Der Magistrat der Stadt Pfungstadt Postfach 1149 64310 Pfungstadt ÖPNV Linie P. Haltestelle Mühlen-Apotheke Dienstgebäude: Mühlstraße 24 64319 Pfungstadt F En Mi 2. Telefon : 06157 / 40220-0 Hessisches Ministerium des Innern u. für Sport Telefax: 06157 /40220-41 Sprechzeiten: - auf dem Dienstweg - Montag, 08.00 - 15.30 Uhr Dienstag,: 08.00 - 15.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 15.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Ihr Zeichen/Ihr Schreiben vom Unser Zeichen Sachbearbeiter/in Telefon (Durchwahl) Pfungstadt, den 370635 Herr Peter 06157/40220-21 4. Dezember 2014 Betrifft: Förderung Interkommunaler Zusammenarbeit Sehr geehrte Damen u. Herren, aufgrund der „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ vom 02.12.2012 beantragen wir - auch im Namen des Magistrates der Stadt Darmstadt sowie des Kreisausschusses des Landkreises Darmstadt-Dieburg - eine Förderung für das nachstehende Vorhaben der interkommunalen Zusammenarbeit. Art der Zusammenarbeit: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Aufgabengebiet der Zusammenarbeit: Daseinsfürsorge - Kooperation der Feuerwehren bei der Wahrnehmung überörtlicher Aufgaben (hier: Gefahrguteinsätze) Beteiligte der Kooperation: e Magistrat der Stadt Pfungstadt e Magistrat der Stadt Darmstadt e Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg 22- Gläubiger-ID: DE53STA00000205334 Internet http:/lwww.pfungstadt.de Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt (BIC: HELADEF1DAS) IBAN: DE47 5085 0150 0029 0001 66 Volksbank Südhessen - Darmstadt eG (BIC: GENODEF1VBO) IBAN: DE14 5089 0000 0000 0241 04 E-Mail wolfgang.peter@pfungstadt.de Volksbank Südhessen - Darmstadt eG (BIC: GENODEF1VBO) IBAN: DEO2 5089 0000 0074 4044 05 Postbank Frankfurt/Main (BIC: PBNKDEFFXXX) IBAN: DE27 5001 0060 0011 3936 06 Seite 2 Zustimmung der Feuerwehren (bei das Feuerwehrwesen betreffender IKZ): Die Initiative der Zusammenarbeit ging von der Leitung der Feuerwehr Stadt Pfungstadt und der Leitung der Berufsfeuerwehr Darmstadt aus. Der Kreisbrandinspektor des Landkreises Darmstadt Dieburg war am Verfahren beteiligt. Eine Zustimmung der betroffenen Feuerwehren ist daher gegeben Dauer der Kooperation: Start: vertraglich 01.04.2014, faktisch 01.07.2014 Dauer 8 Jahre — prolongierend Umfang und nähere Beschreibung der Zusammenarbeit: siehe anliegende öffentlich- rechtliche Vereinbarung sowie anliegende Pressemitteilung zur Vertragsunterzeichnung Umfang der zu erzielenden Einsparungen: Investiv: e (Ersatz-) Beschaffung eines Gerätewagen-Gefahrgutes im Beschaffungswert von ca. € 300.000,--, hierbei ersparte Landeszuwendung (It. Brandschutzförderrichtlinie) in Höhe von ca. € 67.500,-- Laufende Kosten. e Einsparung der Geräteunterhaltung für o.g. Fahrzeug einschließlich der darauf verlasteten Einsatzmittel in Höhe von € 5.000,-- bis € 10.000,-- pro Jahr e Einsparung von Ausbildungsaufwand für Einsatzpersonal (monetär nicht bezifferbar) Weitere Einsparungen sind nach Erweiterung auf andere Aufgabenfelder der überörtlichen Gefahrenabwehr (siehe Pkt. 7 der Vereinbarung) möglich. Gespräche zwischen den Beteiligten hierzu wurden bereits aufgenommen. Wir würden uns über eine entsprechende Förderung der beschriebenen Zusammenarbeit Ihrerseits freuen. Für Rückfragen steht auch die Leitung der Feuerwehr der Stadt Pfungstadt, Stadtbrandinspektor Werner Koch, Tel. 0171 2278093 oder sein Stellvertreter Gerhard Bayer, Tel. 0171 6263254, gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Patrick Koch Bürgermeister Anlage: - öffentlich-rechtliche Vereinbarung - Pressemitteilung Gläubiger-ID: DES3STA00000205334 Internet http. //www.pfungstadt.de Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt (BIC: HELADEFIDAS) IBAN: DE47 5085 0150 0029 0001 66 Volksbank Südhessen - Darmstadt eG (BIC: GENODEF1VBO) IBAN: DE14 5089 0000 0000 024104 E-Mail wolfgang.peter@pfungstadt.de Volksbank Südhessen - Darmstadt eG (BIC: GENODEF1VBO) IBAN: DEO2 5089 0000 0074 4044 05 Postbank Frankfurt/Main (BIC: PBNKDEFFXXX) IBAN: DE27 5001 0060 0011 3936 06 Gemeinsame Wahrnehmung von kommunalen Aufgaben gemäß $ 24 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit $ 3 Abs. 1 Nr. 1 und $ 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HBKG Zwischen e dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt Darmstadt), vertreten durch den Magistrat, dieser vertreten durch den Bürgermeister Rafael Reißer und den Stadtkämmerer Andre Schellenberg °e dem Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Landkreis Da-Di), vertreten durch den Kreisausschuss, dieser vertreten durch den Landrat Klaus Peter Schellhaas und die Erste Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück und + dem Magistrat der Stadt Pfungstadt (Stadt Pfungstadt), vertreten durch den Magistrat der Stadt Pfungstadt, dieser vertreten durch den Bürgermeister Patrick Koch und den Ersten Stadtrat Harald Polster wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Die der Stadt Pfungstadt gemäß $ 4 Abs. 1 Nr. 2 HBKG übertragene überörtliche Aufgabe „Vorhaltung einer Gefahrguteinheit zur Bekämpfung von Schadenslagen mit gefährlichen Gütern“ gemäß den Anforderungen nach ‚ABC 2 - Stufe 2“ der Anlage zur Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOVO) wird mit Wirkung vom 1.4.2014 durch die Stadt Darmstadt übernommen. Diese bedient sich hierzu der für den kommunalen Bedarf („ABC 3 - Stufe 1* gemäß FwOVO) der Stadt Darmstadt bereits dort vorgehaltenen Gefahrguteinheit. Die vorgenannte 'Vorhaltung deckt ebenfalls die Anforderungen nach „ABC 2 - Stufe 2“ ab. 2. Die Leistung wird von der Stadt Darmstadt erbracht, soweit nicht die Einsatzkräfte bei anderen Einsätzen gebunden sind oder der eigene Schutz erheblich gefährdet ist. Der Einsatzbereich der vorgenannten Gefahrguteinheit erstreckt sich im Rahmen der überörtlichen Gefahrenabwehr auf folgende Gemeinden im Landkreis Da-Di: Erzhausen, Weiterstadt, Griesheim, Pfungstadt, Mühltal, Ober-Ramstadt, Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Seeheim-Jugenheim, Modautal Diese räumliche Zuständigkeit geht mit dieser Vereinbarung von der Stadt Pfungstadt auf die Stadt Darmstadt über. Die nun durch die Stadt Darmstadt zu stellende Gefahrguteinheit besteht aus folgenden Komponenten: - Führungseinheit (Zugführung) - mindestens ein wasserführendes Löschfahrzeug mit Einsatzpersonal, zum Einsatz von mindestens drei Trupps unter Chemikalienschutzanzug - Wechselladerfahrzeug mit einem Abrollbehälter „Gefahrgut“, mit mindestens der Beladung gemäß DIN 14555 Teil 12 - Strahlenschutzausstattung In Ergänzung dazu stehen die Messkomponente der Feuerwehr Seeheim- Jugenheim und die Dekontaminationskomponente der Feuerwehr Bickenbach zur Verfügung. Hinsichtlich der Förderung von Fahrzeugbeschaffungen für überörtliche Aufgaben der Feuerwehr wird der Abrollbehälter „Gefahrgut“ der Feuerwehr Darmstadt aufgrund dieser Vereinbarung seitens des Landkreises Da-Di wie ein entsprechender Abrollbehälter einer kreisangehörigen Gemeinde gestellt. Eine zu fördernde Ersatzbeschaffung ist voraussichtlich für das Jahr 2018 vorgesehen. Durch die Stadt Pfungstadt wird weiterhin die nach Einstufung der Gemeinde in „ABC 2“ gemäß FwOVO in der Stufe „ABC 2 - Stufe 1“ vorzuhaltende Ausstattung örtlich - einschließlich ausgebildeten Personal - gestellt. In Abstimmung mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg nimmt die Feuerwehr Darmstadt mit der Gefahrguteinheit jährlich an bis zu drei Ausbildungs- veranstaltungen / Übungen teil Die beteiligten Parteien stimmen darüber überein, weitere Bereiche der überörtlichen Gefahrenabwehr gemeinsam auf sich bietende Synergien zu überprüfen und ggf. hierüber entsprechende Vereinbarungen zu schließen. Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von acht Jahren ab dem in Nr. 1 benannten Termin und verlängert sich jeweils um zwei Jahre, wenn sie nicht ein Jahr vor Ablauf gekündigt wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss der Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Wirksame treffen, die dem ursprünglich Gewollten so weit wie möglich entspricht. Gleiches gilt, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweisen sollte. 10. Änderungen und Ergänzungen dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedürfen der gegenseitigen Zustimmung und schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für die Veränderung der Schriftformklausel. 11. Diese Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung vom 7.3.2014 Magistrat der Kreisausschuss des Magistrat der Stadt Wissenschaftsstadt Landkreises Pfungstadt Darmstadt Darmstadt-Dieburg Darmstadt, 1.7.2015 Darmstadt, en Pfungstadt, 1.7.2015 Rafael Reißer Peter Schellhaas Patrick Koch Bürgermeister Landrat Bürgermeister Andre Schellenberg Rosemarie Lück Harald Polster Stadtkämmerer Erste Kreisbeigeordnete Erster Stadtrat Mail-Nachricht Von: "Gerhard.Bayer@feuerwehr-pfungstadt.de" ... http://gw.pfungstadt.de/gw/webacc?action=Item.Read&User.conte... Antwort Antwort an alle Weiterleiten Verschieben Als 'Ungelesen' kennzeichnen Löschen Ansicht drucken | | Mail Eigenschaften Von: "Gerhard.Bayer@feuerwehr-pfungstadt.de" Freitag, 8. Januar 2016 11.10 Uhr <Gerhard.Bayer@feuerwehr-pfungstadt.de> An: Johann Braxenthaler <Johann.Braxenthaler@darmstadt.de>, Stühling, Ralph<R.Stuehling@bk.ladadi.de> CC: Patrick Koch <patrick.koch@pfungstadt.de>, "Diefenbach Rainer Dienstl." <Rainer.Diefenbach@pfungstadt.de>, "stadtbrandinspektor@feuerwehr-stadt-pfungstadt.de" <stadtbrandinspektor@feuerwehr-stadt-pfungstadt.de> Betreff: Interkommunale Zusammenarbeit "Gefahrgut" Sehr geehrte Herren, in o.g. Angelegenheit erreichte uns eine Rückfrage des HMdIS, dortige Kommunalabteilung, wie es jetzt mit dem IKZ-Antrag in o.g. Sache weitergeht. Meines Kenntnisstandes war der von Pfungstadt gestellte Antrag seitens des RP und der Brandschutz-Fachabteilung V des HMdIS in der vorgelegten Form nicht akzeptiert worden. Bemängelt wurden formale Punkte im Vertrag - dem wurde m.W. durch eine Neufassung des Vertrages abgeholfen. Weiterhin wurde m.W. bemängelt, dass der Antrag seitens Pfungstadt gestellt wurde, die primären Aufgabenträger wären die Stadt Darmstadt und der Landkreis (dort entstehen ja auch primär die Aufwendungen für die IKZ). Ich habe das jetzt so verstanden, dass ein Neuantrag (mit Bezug auf den Pfungstädter Antrag) seitens der Stadt Darmstadt oder dem Lkr. Da-Di gestellt werden müsste. Insofern wurde auch seitens der Feuerwehr Stadt Pfungstadt in den vergangenen Monaten nichts unternommen. Lt. HMdIS (Fr. Corts) - so mit mitgeteilt - bestände für das Wiederauflebenlassen des Antrags dafür noch zwei Wochen Zeit (sie ist so lange in Urlaub). Zur Vermeidung, dass uns hier (insbes. der Stadt Darmstadt bzw. dem Lkr. Da-Di) IKZ-Gelder entgehen sollte hier m.E. kurzfristig geeignet gehandelt werden. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Bayer I von | 08.01.2016 11:33 Mail-Nachricht Von: <Silvia.Corts@HMDIS.hessen.de> Seite 1 von | Antwort Antwort an alle Weiterleiten Verschieben Als 'Ungelesen' kennzeichnen Löschen Ansicht drucken ] Mail Eigenschaften Von: <Silvia.Corts@HMDIS.hessen.de> Donnerstag, 10. Dezember 2015 15.28 Uhr An: <wolfgang.peter@pfungstadt.de> CC: <daniela.poisant@pfungstadt.de> Betreff: Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit vom 2. Dezemb er 2011 / Ihr Antrag vom 4. Dezember 2014 Sehr geehrter Herr Peter, der Magistrat der Stadt Pfungstadt hat mit Schreiben vom 4. Dezember 2014 einen Antrag nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit auf Förderung einer Kooperation der Feuerwehren bei der Wahrnehmung überörtlicher Aufgaben / Gefahrguteinsätze gestellt. Sie sind in diesem Antrag als Ansprechpartner benannt. Ich habe Ihnen mit Schreiben vom 12. Mai 2015 mitgeteilt, dass eine aktuelle öffentlich-rechtliche Vereinbarung sowie die Beschlüsse der Vertretungskörperschaften fehlen und der Antrag vom Landkreis zu stellen sei, da die Aufgaben auf diesen verlagert würden. Bisher ist noch keine Antwort bei mir eingegangen. Bitte teilen Sie mir bis zum 1.1.2016 mit ob sich der Antrag erledigt hat, damit der Vorgang abgeschlossen werden kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Silvia Corts Leiterin des Referates a en Zusammenarbeit >=: _)- 25 JAHRE DEUTSCHE EINHEIT een, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Friedrich-Ebert-Allee 12 65185 Wiesbaden Tel.: +49 (611) 353 1528 Fax: +49 (611) 353 1697 E-Mail: Silvia.Corts@hmdis.hessen.de Diese Email wurde vom Sophos Security Gateway auf Viren überprüft. L da PL Kerke Au asp Pe) mn 7 DR http://gw.pfungstadt.de/gw/webacc?action=Item.Read&User.context=d2e63d386al2e... 05.01.2016
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Mühlstraße 24
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0204
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.05.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00