V/0826/2021
Stärkung der Innenstadt: Teilnahme am Landeswettbewerb "Zukunft StadtRaum" des MHKBG
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Anlage A
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Anlage A zur V/0826/2021 Kurzüberblick Im Rahmen des Innenstadtprozesses „Stadt.Raum.Leben - Münsters Mitte Machen“ soll ein Fördermittelbeitrag im Landeswettbewerb „Zukunf StadtRaum“ zur Entwicklung des Martiniviertels eingebracht werden. T eilbereichenoch offener Ratsanträge werden hiermit aufgegriffen. Die Inhalte des Wettbewerbsbeitrags sollen unter Beteiligung der Stadtgesellschaft in einem partizipativen Verfahren mit dem Ziel eines Städtebauförderantrags weiter konkretisiert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken. Hinzu kommen: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität, mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeitangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln. Zielerreichung: Das Projekt ist T eildes laufenden Innenstadtprozesses (s. V/0672/2020). Bei erfolgreicher Fördermittelbewerbung ist eine Realisierung der genannten Arbeitsschritte ab dem Jahr 2023 vorgesehen. Finanzierung Produktgruppe: im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 festzulegen im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 festzulegen Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Maßnahme stellt einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Innenstadt im aktuellen Innenstadtprozess dar (s. Ratsbeschluss vom 26.08.2021 „Innenstadt stärken - Neue Städtebauförderprogramme nutzen) und trägt dazu bei, die Transformation der Innenstadt hin zu einer zukunftsresilienten Innenstadt zu bewerkstelligen. Mit der Durchführung der genannten Maßnahmen werden verschiedene Ratsanträge aufgegriffen und in T eilenbearbeitet. Weiterhin dienen die Arbeiten zur Vorbereitung einer späteren Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln für die Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei der Erarbeitung dieses Vorhaben werden die Querschnittsthemen „Demographie“, „Gleichstellung“, „Inklusion“, „Klimaschutz“ und „Migration“ grundsätzlich inhaltlich und prozessual einbezogen. Die breiten Beteiligungsformate dienen dazu, die gesamte Stadtgesellschaft an den Ideenwerkstätten und Planungsverfahren teilhaben zu lassen
Anlage 5_Haushaltsbegleitantrag_ SPD-Grüne-Volt _Innenstadt 4.0
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Ratsfraktion Vo | 3.3.2021 Haushaltsbegleitantrag zu den Haushaltsberatungen 2021 Startschuss für eine Innenstadt 4.0 Auflegung eines Fonds für Beteiligungsformate und Partizipation für zukunftsfeste und lebendige Zentren und zur Entwicklung für neue Verkehrskonzepte. 1. Die Verwaltung wird in Übereinstimmung mit dem Antrag A-/0005/2021 beauftragt, ein Programm zur Aktiven Mitgestaltung der Innenstadt aufzulegen: In einem breiten Beteiligungsprozess werden Ideen und Konzepte für die zukünftige Gestaltung der Innenstadt gesammelt, ‚diskutiert und erarbeitet. Dabei werden die Bürgerschaft sowie Vertreter*innen der Initiativen und Interessenvertretungen des Einzelhandels, des Gastgewerbes, der Beschäftigten, der Anwohner*innen, der Kunst-.und Kulturinitiativen sowie’ der Sozial- und Jugendorganisationen aktiv angesprochen und einbezogen. Denkbar sind verschiedene Veranstaltungsformate wie bspw. Vortragsreihen, - Workshops, Hackathons, Postkarten-Aktiönen oder auch Kinderbeteiligung und Wettbewerbe. 2. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, eine Planungswerkstatt zur Begleitung und Beratung der Entwicklung alternativer Verkehrskonzepte für die Altstadt mit dem Ziel einer weitgehenden Autofreiheit ins Leben zu rufen. In dieses Gremium sind Gewerbetreibende, Einzelhändler*innen, Gastronom*innen, weitere wichtige anliegende Arbeitgeber*innen wie die Bezirksregierung, Verkehrsverbände, Anwohner*innen und politische Vertreter*innen einzuladen. 3. Hierzu werden einmalig 150.000 EUR in den Haushalt in Form eines “Fonds eingestellt. 4. Zudem wird geprüft, ob Fördergelder von EU-, Bundes- oder Landesebene genutzt werden können. 5. Die beteiligten Verwaltungsämter arbeiten synergetisch zusammen, um „Doppelarbeiten“ zu vermeiden und Kräfte zu bündeln. 6. Bereits bestehende Konzeptionen und Planungen (ISEK- Innenstadtentwicklung) werden mit dem Startschuss für die.Innenstadt 4.0 verbunden, integriert und zusammengeführt, um eine Entwicklung „aus einem Guss“ zu gewährleisten Begründung: Münsters Innenstadt und seine Zentren befinden sich im Umbruch. Sowohl der Einzelhandel als auch der Verkehr stehen an der Stufe zu einer tiefgreifenden Transformation: . Durch die verstärkte Digitalisierung erlebt der Einzelhandel eine fundamentale Transformation. Es drohen auch in Münster Leerstand von Ladenlokalen und eine damit einhergehende sinkende Anziehungskraft der. Innenstadt und Stadtteilzentren. Onlinehandel und Direktvermarktung nehmen zu. Zudem bedarf es — nicht nur wegen der Klimakrise — einer Verkehrswende, die zu einem erhöhten Anteil des sogenannten Umweltverbundes führt, d.h. mehr Mobilität mit Rad, Fuß und ÖPNV. Das spart CO2 und schützt das Klima. Gleichzeitig sinkt der Flächenverbrauch und es so gibt wieder mehr Raum für die umweltfreundlichen Verkehrsträger und für Aufenthalt, Begegnung und Stadtbegrünung. Zudem leisten Rad- und Fußmobilität einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit. Beide Entwicklungen werden das Zentrum Münsters stark beeinflussen. Handel und | Verkehr prägen unser Stadtbild und gestalten unseren Alltag. Umso wichtiger ist es, frühzeitig alle Beteiligten miteinzubeziehen. Dabei ist es zunächst wichtig, Sorgen und Ängste aufzugreifen, aber auch Ideen, Vorschläge und Wünsche zu sammeln. ° Konzepte für die Innenstadt müssen auf einer breiten Beteiligung fußen. Dabei ist es wichtig, dass Menschen nicht nur informiert werden, sondern ebenfalls Empfehlungen, Ratschläge und Anmerkungen aussprechen könne, damit alle Akteure unserer Stadt diese aktiv und partizipativ mitgestalten können. gez. Annika Bürger Ludger Steinmann Helene Goldbeck und Fraktion und Fraktion Tim Pasch
Anlage 6_A-R-0005-2021-Grüne-Volt-Was kommt nach der Einkaufsstrasse
8791 Zeichen
Antrag an den Rat A-/0005/2021
Ratsantrag
„Was kommt nach der Einkaufsstraße? “ – Frühzeitig die Herausforderungen
erkennen, die Potentiale für Münsters Zentren nutzbar machen sowie den
Strukturwandel aktiv gestalten und nachhaltig entwickeln.
Der Rat möge beschließen :
Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeitigen Zustand der Innenstadt und der
Stadtteilzentren zu erfassen, Entwicklungen durch Strukturwandel und durch verändertes
Konsumverhalten aufzuzeigen und Vorschläge für eine zukunftsweisende Entwicklung der
Zentren vorzulegen:
1.) Die Verwaltung stellt in einer Bestandsaufnahme das Nutzungsangebot der
Einkaufsstraßen im Stadtzentrum (z. B. Prinzipalmarkt, Roggenmarkt, Salzstraße,
Ludgeristraße, Königstraße, Stubengassenplatz, Hammer Str., Warendorfer Str.,
Wolbecker Str.) und seine Veränderungen dar. Ebenso verfährt Sie mit den Stadtteil-
Zentren (z. B. Hiltrup, Gremmendorf, Handorf, Roxel, Mecklenbeck). Unter
Nutzungsangebot ist dabei sowohl die Situation des stationären Einzelhandels – wie
auch im Einzelhandelskonzept beschrieben – zu verstehen als auch die dort nur
unsystematisch erfassten „zentren-ergänzenden Funktionen“. Dabei stellt die
Verwaltung auch besondere Eigenarten (Charakteristika) der unterschiedlichen
Straßen dar und inwieweit die umgebenen Bevölkerungsstrukturen Einfluss auf die
Nutzungsstrukturen haben.
2.) In einer Analyse werden die Umsätze, die Bodenpreise und die Mietenhöhe
untersucht sowie ihre bisherige Entwicklung aufgezeigt.
3.) Ebenso wird die Anzahl der Arbeitsplätze, die A nteile der
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze sowie deren Gehalts- und Lohn-Struktur
dargestellt.
4.) Es werden Sektoren, die durch Wachstum geprägt sind, identifiziert genauso wie
Sektoren, die von einem starken Rückgang betroffen sind und mittel- und langfristige
Prognosen unter Berücksichtigung allgemeiner Entwicklungstrends erstellt.
2. Februar 2021
Antrag an den Rat A-/0005/2021
5.) In einem weiteren Schritt werden Möglichkeiten für neue Nutzungsstrukturen
aufgezeigt wie z.B. nicht stark emittierendes Handwerk, Wohnen, Sport, Kunst und
Kultur sowie soziale Angebote.
Hierbei werden auch mögliche Um-/Nachnutzungen der großen und mittelgroßen
Kaufhäuser beleuchtet.
6.) Für den öffentlichen Raum sollen neue Funktionen für eine veränderte Gestaltung
und Nutzung dargestellt werden. Hier ist insbesondere das Augenmerk auf die
Verkehrswende und die damit verbundene schrittweise Reduzierung des
Autoverkehrs in der Altstadt, aber auch in den Stadtteilzentren zu legen.
7.) Für den öffentlichen Raum wird analysiert, wie viel Fläche bereits für
Außengastronomie genutzt wird und welche Flächen in naher Zukunft umgewandelt
und der Gastronomie verpachtet werden können.
8.) Darüber hinaus werden Vorschläge unterbreitet, wie die Aufenthaltsqualität im
öffentlichen Raum dauerhaft gesteigert werden kann.
9.) Es werden Konzepte erarbeitet wie die Anziehungskraft der Innenstadt und der
Stadtteilzentren neben dem Waren- und Konsumangebot nachhaltig erhöht und
gesichert werden kann. Dazu werden auch Förderungen aus Bund oder Land soweit
möglich angestrebt, z.B. aus dem „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ des Landes
NRW.
10.) Die Verwaltung legt ein Programm zur Aktiven M itgestaltung der Innenstadt auf und
bezieht so die Bürgerschaft sowie VertreterInnen der Initiativen und
Interessenvertretungen des Einzelhandels, des Gastgewerbes, der Beschäftigten,
der AnwohnerInnen, der Kulturinitiativen, der Sozial- und Jugendorganisationen mit
ein.
11.) Die Ergebnisse werden öffentlich dargestellt, diskutiert und zur Grundlage einer
breiten Partizipation gemacht.
Antrag an den Rat A-/0005/2021
Begründung:
Die Konsumgewohnheiten vieler Menschen haben sich in den letzten Jahren stark verändert.
Durch ein breites Online-Angebot geht die Nachfrage beim stationären Einzelhandel immer
mehr zurück. Für Konsumenten stellt der Online-Einkauf durch die ständige Erreichbarkeit
auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten und eine Lieferung direkt nach Hause eine
verlockende Alternative dar, die zeitsparend und bequem erscheint. Dabei hat der Online-
Handel strukturelle Wettbewerbsvorteile gegenüber dem stationären Handel: deutlich
geringe Personalkosten (Tarifverträge Logistikbranche), keine Mietkosten für Immobilien in
Innenstadtlagen, geringe bis gar keine Steuerlast, durch Verlagerung der Gewinne in andere
Staaten, um nur einige zu benennen.
Die Corona-/Covid19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen und
Lockdowns sowie die Angst der Konsumenten vor Ansteckung beim Einkaufen haben diesen
Trend stark beschleunigt.
Dauerhaft wird man das Rad nicht zurückdrehen können, vielmehr handelt es sich um einen
grundsätzlichen Strukturwandel im Einzelhandel. Es ist zu befürchten, dass Geschäfte und
Läden in finanzielle Schieflage geraten und schließen. Vergleichbare Entwicklungen sind
teilweise auch in den Dienstleistungsbranchen zu erkennen (Reisebüros, Bankfilialen).
Eine besonders negative Tendenz ist das Verschwinden lokaler, individueller, InhaberIn-
geführter Geschäfte und eine Zunahme von Filialen von Ketten, die in vielen Städten
weitverbreitet sind, und somit das Angebot unterschiedlicher Städte bis zur Verwechslung
vereinheitlichen. Welche Bedeutung die extrem hohen Bodenpreise in zentralen Lagen für
die Verarmung der Strukturen haben, wird immer wieder dokumentiert.
Ebenso negativ muss der Strukturwandel für die Beschäftigung angesehen werden:
Arbeitsplätze für gelernte Einzelhandelskaufleute werden durch Teilzeit-Jobs für angelernte
Kräfte verdrängt. Negative Auswirkungen auf das Lohnniveau und die
Verdienstmöglichkeiten sind zu befürchten.
Damit einhergeht eine sinkende Anziehungskraft für sogenannte Einkaufsstraßen in
Innenstädten und Stadtteilzentren. Eine hohe Fluktuation und Leerstände können die Folge
sein. Dies sind erste Kennzeichen für eine Abwärtsspirale, die eine Verödung der
Innenstädte zum Ergebnis haben kann.
Derzeit ist der beschriebene Trend in Münster nur latent zu beobachten und tritt noch nicht
offen zu Tage. Immer noch halten „Premiumanbieter“ das Einkaufserlebnis im Stadtzentrum
sehr lebendig. Die Qualität der Innenstadt ist derzeit im Vergleich zu anderen Städten und
Kommunen noch hoch.
Sich jedoch in Sicherheit zu wiegen und zu glauben, der Trend gehe an Münster vorüber,
wäre hochgradig fahrlässig. Es gibt wachsende „1b-Lagen“, die durch schnelle Fluktuation
der Anbieter und durch latenten Leerstand betroffen sind. Um rechtzeitig handeln zu können
und richtig gegenzusteuern, bedarf es gesicherter Informationen, um die Lage des
Einzelhandels in den Zentren korrekt zu bewerten.
Es steht zu befürchten, dass konventionelle Maßnahmen, die der Anziehungskraft der
Innenstädte dienen sollen, wie zum Beispiel Verkaufsoffene Sonntage, Stadtfeste sowie
Angebots- und Rabattaktionen zu kurz greifen und den beschriebenen Trend zwar
verlangsamen aber nicht gänzlich aufhalten können.
Auch die immer wieder behauptete Bedeutung von vielen und möglichst kostenfreien PKW-
Parkplätzen für die Attraktivität der Zentren hat sich als Trugschluss erwiesen: Autoverkehr
stört und mindert zunehmend das „Einkaufserlebnis“ und die Aufenthaltsqualität im Zentrum.
Antrag an den Rat A-/0005/2021
Das gilt auch für Münster. Rufe von Anliegern nach Verkehrsberuhigung und Entfernung von
Stellplätzen aus dem Straßenraum z. B. des Verspoehls, müssen beachtet werden.
Deshalb ist auch zu prüfen, wie die Verkehrswende und die schrittweise Befreiung der
Altstadt vom Autoverkehr als Triebkräfte für nachhaltige Entwicklung genutzt werden können.
Eine stärkere Durchmischung von Geschäften, emissionsarmen Gewerken, Wohnen,
attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten und eine engere Verzahnung mit Kunst und Kultur sowie
eine breite Präsenz sozialer Einrichtungen könnten Ansätze für eine neue Lebendigkeit in
Innenstadt und Stadtteilzentren sein.
Städtebauliche Instrumente und die Möglichkeiten, die das Bauplanungsrecht für urbane
Funktionsmischung bietet, sollen dargelegt werden.
Die Untersuchungen zu den gestellten Fragen müssen mit allen Betroffenen und Beteiligten
gemeinsam durchgeführt werden. Ergebnisse müssen öffentlich dargestellt und diskutiert
werden. BürgerInnen sollen eingeladen werden, sich einzubringen und an der Gestaltung
von Innenstadt und Stadtteilzentren mitzuwirken. Dafür sind entsprechende
Voraussetzungen zu schaffen.
gez.
Annika Bürger Helene Goldbeck
Anne K. Herbermann Tim Pasch
und Fraktion
Anlage 1_Aufruf_zukunft_stadtraum
31735 Zeichen
Aufruf zum Landeswettbewerb
„Zukunft Stadtraum“
1
Aufruf zum
Landeswettbewerb „Zukunft Stadtraum“
in Zusammenarbeit mit
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Der Wettbewerb wird durchgeführt in Partnerschaft mit:
2
Zukunft Stadtraum:
Mut in der Stadtplanung
Das etwas andere Titelbild stammt aus einem Workshop mit Studentinnen und
Studenten über die spannende Frage: „Wie sieht die Stadtentwicklung der Zu-
kunft aus?“ und passt insofern hervorragend zu dem neuen Landeswettbewerb
„Zukunft Stadtraum“: Mut in der Stadtplanung ist also gefordert – neue Ideen,
neue Konzepte.
Die Ergebnisse der Kommunalum frage über die Innenstädte und Zentren ha-
ben gezeigt: Sicherheit und Sauberkeit, Erreichbarkeit zu Fuß und per Rad, Auf-
enthaltsqualität im öffentlichen Raum und hochwertige Grünflächen – das sind
aus Sicht der nordrhein-westfälischen Kommunen die wichtigsten Zukunftsfak-
toren für die Innenstädte und Zentren.
Denn die Ansprüche an den öffentlichen Stadt- und Straßenraum nehmen zu.
Da sind Mobilität und Transport einerseits und Begegnung, Aufenthalt und so-
ziale Interaktion andererseits – und das bei begrenzten Flächen. Daraus er-
wachsen eine ganze Reihe von Fragen für die Stadtgestaltung der Zukunft: Wie
werden klimaangepasste Begrünung, Versickerung und Wasserspeicherung im
Straßenraum konzipiert? Wie erreichen wir die Gleichberechtigung aller Nutze-
rinnen und Nutzer? Wie gelingt es uns, die Straßen in den Städten und Gemein-
den sicherer, natürlicher und attraktiver zu gestalten?
Antworten auf diese Fragen suchen wir mit dem Landeswettbewerb „Zukunft
Stadtraum“. Ich lade alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und
auch bürgerschaftliche Initiativen und Projektentwickler ein, kreative Vor-
schläge und innovative Lösungen für die Zukunft des Stadt- und Straßenraums
einzureichen.
Vorwort
3
Mit unserem Wettbewerb wollen wir herausragende Ideen auszeichnen und
die besten umsetzen. In der ersten Stufe erhalten die innovativsten Vorschläge
eine Anerkennung in Form eines Preisgeldes. Die hier ausgezeichneten kom-
munalen Bewerbungen können sich in einer zweiten Stufe weiter qualifizieren.
Dann soll aus der Idee ein realisierbares Projekt werden: Bis zu zehn kommunale
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Stufe zwei bekommen für die Umsetzung
Mittel aus der Städtebauförderung oder der Dorferneuerung. Es geht uns also
darum, die Vorstellungen von der Zukunft unserer Land- und Stadträume tat-
sächlich zu verwirklichen. Als gebaute Beispiele sollen sie zeigen, wie mehr Auf-
enthalts- und Lebensqualität in den Straßen und zugleich mehr Gleichberech-
tigung aller Verkehrsteilnehmenden geschaffen werden können.
Partner unseres Wettbewerbs sind der Städtetag und der Städte- und Gemein-
debund Nordrhein-Westfalen. Beide Organisationen rufen ihre Mitglieder auf,
sich mit Beiträgen zu beteiligen. Und da die Themen Verkehr und Stadtentwick-
lung eng mit einander verzahnt sind, haben wir unseren Wettbewerb in enger
Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
entwickelt.
Der dortige Wettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ und
„Zukunft Stadtraum“ ergänzen einander und dienen letztlich demselben Ziel:
attraktive öffentliche und zugleich natürliche Räume in den Städten und Ge-
meinden, die für Begegnungen, zum Gehen und Verweilen ebenso geeignet
sind wie zum Fahren, Liefern und Beladen.
Ich freue mich auf Ihre Ideen für die Weiterentwicklung unserer Städte und
Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Ina Scharrenbach
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
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1 Der Hintergrund des Landeswettbewerbs 5
2 Zielgruppen des Landeswettbewerbs 7
2.1 Die Zielgruppen 7
2.2 Welche Projekte sind geeignet? 7
3 Was bringt die Teilnahme? 9
4 Landeswettbewerb mit Synergie 10
5 Weitere Informationen 10
5.1 Anmeldung / Kommunikation 10
5.2 Rückfragen 11
6 Termine 11
7 Verfahrensablauf 12
7.1 Verfahrensablauf in der Stufe I 13
7.2 Verfahrensablauf in der Stufe II 16
8 Die Zusammensetzung der Jury 18
9 Vorprüfung 20
10 Beurteilungskriterien 21
11 Eigentum, Veröffentlichung, Urheberrecht 21
12 Bekanntmachung und Ausstellung 22
13 Auslober und Projektteam 22
Anhang Unterlagen und Anlagen 23
Inhaltsverzeichnis
5
1 Der Hintergrund des Landeswettbewerbs
Die öffentlichen Räume unserer Städte und Gemeinden sind heute dominiert durch
den (ruhenden) motorisierten Individualverkehr. Dies schränkt die Nutzungsmöglich-
keiten für andere Zwecke wie alternative Mobilitätsformen, insbesondere aber auch
für Begegnung, Aufenthalt und Spiel ein. Der Nutzungsdruck auf den öffentlichen
Raum wird gleichzeitig immer größer.
Verkehre verändern sich: Um auch zukünftig Mobilität und Erreichbarkeit für alle si-
cherzustellen, muss das Zusammenspiel von motorisiertem Individualverkehr, ÖPNV
sowie Rad- und Fußverkehr optimiert werden.
Räume für Begegnung und Bewegung: Kopenhagen, Superkilen
6
Das Klima verändert sich : Starkregenereignisse und heiße, trockene Sommer neh-
men zu. Das führt zu lokalen Hitzeinseln und veränderten Stan dortbedingungen für
Bäume und Pflanzen. Es sind neue Konzepte zur Gestaltung natürlicher Straßen- und
Freiräume notwendig, bei denen die Wasserspeicherung in Regen - und Bewässe-
rung in Trockenperioden mitgedacht wird.
Die Nachfrage an Wohnraum verändert sich: In einigen Städten bleibt die Nachfrage
hoch, in anderen wird sie perspektivisch weniger: Die hiermit verbundenen Heraus-
forderungen bieten einiges an Potential. Innenverdichtung beansprucht zusätz li-
chen Raum und tritt in Konkurrenz mit dem Bedarf an Freiflächen. Doch diese wer-
den dringend als Bewegungs- und Spielflächen sowie Orte der Begegnung benötigt,
damit unsere Städte und Gemeinden auch zukünftig attraktiv zum Leben, Arbeiten
und Wohnen bleiben. Speziell im Jahr 2020 wird in verdichteten Stadtvierteln offen-
sichtlich, wie groß der Bedarf an hochwertig gestalteten öffentlichen Freiräumen ist.
Die Ansprüche an Freiflächen verändern sich: Eine alternde, sich ausdifferenzie-
rende, aktive Gesellschaft mit verschiedenen Lebensstilen und Verhaltensweisen hat
vielfältige Ansprüche an die Raumnutzung: Die barrierefreie Nutzung und Durchque-
rung des Stadtraumes sowie sichere Mobilität sind die Voraussetzung für die Teilhabe
aller Generationen. Hierzu gehören insbeso ndere sichere und attraktive Angebote
für Fußgänger und Radfahrer.
Aspekte einer lebenswerten Stadt
7
2 Zielgruppen des Landeswettbewerbs
Umbau im bestehenden Quartier (Zielgruppe 1 und 2)
Gefragt ist eine Ideenskizze für die Umgestaltung einer gesamten Straße oder eines
sinnvoll abgrenzbaren Straßenabschnitts, die eine konsequente, ganzheitliche Neu-
aufteilung der Flächen zugunsten von Aufenthalt, Bewegung, Spiel und Begrünung
vorsieht. Es kann sich hierbei beispielsweise um Straßen in Altbauquartieren, Wohn-
alle Städte und
Gemeinden
die neuen Qualitäten
im öffentlichen Raum
umsetzen möchten,
um innovative Lösun-
gen für das Miteinan-
der der verschiedenen
Verkehrsarten und
-teilnehmenden
zu schaffen.
Bürgerschaftliche
Initiativen
die Verantwortung für
ihr Quartier oder ihre
Stadt übernehmen
und den öffentlichen
Straßenraum für vielfäl-
tige Nutzungen erleb-
bar machen möchten.
Projektentwickler und
deren Entwurfs-
verfassende
die zum Beispiel im
Rahmen eines Neu-
bauprojekts hochwer-
tige öffentliche Räume
für ein Quartier schaf-
fen und dabei die The-
men Aufenthaltsquali-
tät und Begrünung, ru-
hender und fließender
Verkehr und Intermo-
dalität innovativ zu-
sammendenken.
1 2 3
3
2.1 Die Zielgruppen
2.2 Welche Projekte sind geeignet?
8
straßen, Hauptverkehrsstraßen o.a. handeln. Die Ideenskizze sollte in Bezug zur Ver-
kehrssituation und -planung im Quartier und der Gesamtstadt gesetzt werden, so
dass die Umgestaltung nicht isoliert im Raum steht.
Neubau (Zielgruppe 1 + Zielgruppe 3)
Hier sind Neubauprojekte, zum Beispiel Quartiersentwicklungen mit Wohn-, Einzelhan-
dels- und/oder Büronutzung gefragt, die sich mit der Zukunft des öffentlichen Raums
und dem Wandel der Mobilität auseinandersetzen und mit innovativen Konzepten
einen Beitrag leisten. Dies kann zum Beispiel die Planung oder Realisierung von Orten
mit besonderen Aufenthaltsqualitäten und differenzierten Nutzungsmöglichkeiten im
öffentlichen Raum, verknüpft mit innovativen Mobilitätsangeboten, sein.
Temporäre und bewusstseinsbildende Maßnahmen (Zielgruppe 2)
Hier können neben dauerhaften Bespielungen oder Umbauten des öffentlichen
Raums beispielsweise auch Ideen für temporäre Maßnahmen, zeitlich befristete Um-
gestaltungen oder öffentlichkeitswirksame Aktionen eingereicht werden.
Praxisbeispiele
Als Anregungen zu den Umgestaltungsmöglich-
keiten im öffentlichen Straßenraum wurden nati-
onale und internationale Praxisbeispiele zusam-
mengetragen, die folgende Aspekte zeigen:
Neue Stadträume zur Stärkung der
Nahmobilität – Mehr Platz für Aufenthalt
und Bewegung
Grau war gestern - Stadtnatur gegen Kli-
mafolgen
Design Matters - Attraktive Stadt- und
Straßenräume gestalten
In der Handreichung zum Landeswettbewerb
„Zukunft Stadtraum“ und in drei Filmeinspielern
sind diese Beispiele auf der Internetseite des Mi-
nisteriums einzusehen: www.mhkbg.nrw/the-
men/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-
stadtraum
9
3 Was bringt die Teilnahme?
Der Landeswettbewerb „Zukunft Stadtraum“ gibt dem Thema der gleichberechtig-
ten Nutzung des Straßenraums eine breite landesweite und lokale Öffentlichkeit.
Die Teilnahme mit einer Umgestaltungsidee und die mögliche Auszeichnung des
Vorhabens durch das Ministerium soll den politischen Diskurs vor Ort beflügeln und
dieses Thema nachhaltig verankern. Zudem ermöglicht die Teilnahme an Stufe II
und eine dortige Au szeichnung konkret die Förderung der Umsetzung des Vorha-
bens.
Städte oder Gemeinden erhalten im Fall einer Prämierung in Stufe I ein Preisgeld in
Höhe von bis zu 10.000 EUR und die Möglichkeit in Stufe II teilzunehmen. In der Stufe
II erhalten diese im Rahmen eines Werkstatt -Tages Beratung durch Mitglieder der
Jury zur Konkretisierung der Ideen. In Stufe II prämierte Projekte erhalten einen vor
die Klammer gezogenen Förderzugang für die konkrete Umsetzung in den Program-
men Städtebauförderung bzw. Dorferneuerung.
Für bürgerschaftliche Initiativen steht ein Preisgeld von insgesamt 15.000 EUR zur Ver-
fügung:
Bürgerschaftliche Initiativen werden in dem Wettbewerb in Stufe I getrennt gewer-
tet. In Stufe I ausgezeichnete Ideen zur dauerhaften Umgestaltung in bestehenden
Quartieren können - sofern sie von der Kommune unterstützt werden – in Stufe II
überführt und hier weiterqualifiziert werden.
Für Projektentwickler oder deren Entwurfsverfassende steht ein Preisgeld von insge-
samt 10.000 EUR zur Verfügung.
Über die Aufteilung der Preisgelder innerhalb der Zielgruppen entscheidet die Jury.
10
4 Landeswettbewerb mit Synergie
Aufgrund inhaltlicher Schnittstellen ist der Landeswettbewerb eng mit dem Ministerium für
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt.
Es wird auf den parallel laufenden Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten
Städten“ verwiesen. Die beiden Landeswettbewerbe ergänzen sich sinnvoll.
Der Förderaufruf zum Landeswettbewerb des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein -
Westfalen ist einsehbar unter: www.vm.nrw
5 Weitergehende Informationen
5.1 Anmeldung / Kommunikation
Bitte melden Sie sich für die Stufe I des Wettbewerbs per E-Mail an bei:
zukunftstadtraum@mhkbg.nrw.de
Alle registrierten Teilnehmenden werden im weiteren Verlauf per E-Mail über Neuigkei-
ten im Verfahren, zum Beispiel die Bereitstellung des Protokolls mit beantworteten
Rückfragen, informiert.
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Die gesamte Kommunikation im Rahmen des Verfahrens erfolgt über das be-
treuende Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH.
Alle erforderlichen Termine für die Anmeldung und das weitere Verfahren fin-
den Sie in der Terminübersicht (Nummer 6).
5.2 Rückfragen
Zur Klärung von Rückfragen können Sie bis zu den in der Terminübersicht ge-
nannten Terminen (Rückfragenfrist Stufe I und Stufe II) Ihre Fragen per E -Mail
an zukunftstadtraum@mhkbg.nrw.de richten.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt über ein Protokoll, welches allen Teilneh-
menden zum Download auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommu-
nales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen bereitgestellt
wird: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-
stadtraum
6 Termine
Termine für die Stufe I
10. Dezember 2020
Digitaler Kick-Off und Start der Stufe I
11. Januar 2021
Rückfragefrist für die Teilnehmenden
13. April 2021
Abgabefrist Stufe I
9./10. Juni 2021
Jury-Sitzung Stufe I
22. Juni 2021 (17 Uhr bis 19 Uhr)
Auszeichnung Stufe I mit Empfang
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Termine für die Stufe II
1. Juli 2021
Start Stufe II
10. September 2021
Rückfragefrist für die Teilnehmenden
27. Oktober 2021
Werkstatt-Tag
18. Januar 2022
Abgabefrist Stufe II
16./17. Februar 2022
Jury-Sitzung Stufe II
7. März 2022
Auszeichnung Stufe II
7 Verfahrensablauf
Das Verfahren wurde im Rahmen einer digitalen Kick Off-Veranstaltung am 10. De-
zember 2020 ausgelobt und vorgestellt. Die Aufzeichnung der Veranstaltung hier ab-
rufbar: www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-stadtraum
Der Landeswettbewerb wird als zweistufiges Verfahren durchgeführt:
Die Stufe I steht allen genannten Zielgruppen offen. In der Stufe I können
Ideen in drei Kategorien eingereicht werden. B ereits zum Abschluss dieser
Stufe werden sehr gute Ideen prämiert.
In der zweiten Stufe des Wettbewerbs können prämierte Ideen von Kommu-
nen und ausgewählte Ideen von bürgerschaftlichen Initiativen teilnehmen.
Die ausgezeichneten bürgerschaftlichen Initiativen, die zur Stufe II eingeladen
werden, müssen Ideen aufweisen, welche sich räumlich auswirken und zudem
muss eine Entscheidung der Kommune vorliegen, die vorgeschlagene Idee
umzusetzen.
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Diese prämierten Ideen werden in Stufe II vertieft bearbeitet und bis zur Entwurfspla-
nung qualifiziert. Zum Abschluss der Stufe werden die besten Projekte (max. zehn)
ausgewählt und erhalten einen Fördervorrang in den Programmen der Städtebauför-
derung und Dorferneuerung 2022.
7.1 Verfahrensablauf in der Stufe I
In der Stufe I des Landeswettbewerbs werden innovative Ideen in den drei beschrie-
benen Kategorien (Umbau im Bestand, Neubau sowie temporäre und bewusstseins-
bildende Maßnahmen) gesucht. Abgabefrist: 13. April 2021.
Maximal zwei Pläne DIN A0-Hochformat mit folgenden Darstellungen:
Titel des Projektes
Luftbild (M 1:500)
Fotos zum aktuellen Zustand der Straße und der städtebaulichen Einbindung
aussagekräftiges Bild zur künftigen Gestaltung der Straße und städtebauli-
chen Einbindung in Form eines Renderings
quartiersbezogene Planung in Bezug auf den öffentlichen Raum und den (ru-
henden) Verkehr sowie Erläuterung zur Einordnung der Maßnahmen in wei-
tere übergeordnete, auch gesamtstädtische Planungen und Konzepte
Zusätzlich sind einzureichen:
ausgefüllter Erläuterungsbogen ( .docx und .pdf) mit Darstellung der Idee,
Kurzbeschreibung des Projektes (max. 500 Zeichen), der Einbindung der
Straße in das Quartier und der Aspekte der Aufenthaltsqualität für die unter-
schiedlichen Nutzergruppen, des Stadtklimas, der Nachhaltigkeit, der Gestal-
tungsqualität, des Beitrags zur Mobilitätswende (z. B. Lösungen für den ruhen-
den Verkehr, Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer) und der Bürgerbe-
teiligung
Erklärung über die Bereitschaft, die Idee direkt im Anschluss an die Stufe II um-
zusetzen (Beschluss Verwaltungsvorstand und/oder Bauausschuss oder Rat)
7.1.1 Von Kommunen einzureichende Unterlagen
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Kurzvorstellung des Projektes auf drei Präsentationsfolien im Format .pptx
(Power Point) oder alternativ in Form eines Kurz films (max. 90 Sekunden) für
den Empfang zur Prämierung und Auszeichnung der Stufe I und zur Vorstellung
auf die Internetpräsenz. Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Bewertungen
durch die Jury.
Falls vorhanden Mobilitätskonzept
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen als .pdf
Maximal zwei Pläne DIN A0-Hochformat mit folgenden Darstellungen:
Titel des Projektes
Ideenskizze, die die konkreten Maßnahmen beschreibt und darlegt wie dieses
Engagement mit der Kommune abgestimmt ist und wenn möglich weitere
Unterlagen (Pläne, Fotos, Animationen), aus denen der jetzige Zustand und
die Vision hervorgehen
wenn möglich Einordnung der Maßnahmen in weitere übergeordnete, auch
gesamtstädtische Planungen und Konzepte
Zusätzlich sind einzureichen:
ausgefüllter Erläuterungsbogen (.docx und .pdf), in dem dargestellt wird, aus
welcher Veranlassung heraus und mit welcher Zielrichtung die Initiative sich
für die Umgestaltung des öffentlichen Raums und die Veränderung von Mo-
bilität engagiert inklusive Kurzbeschreibung des Projektes (max. 500 Zeichen)
Kurzvorstellung des Projektes auf drei Präsentationsfolien im Format .pptx
(Power Point) oder alternativ in Form eines Kurzfilms (max. 90 Sekunden) für
den Empfang zur Prämierung und Auszeichnung der Stufe I und zur Vorstellung
auf die Internetpräsenz. Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Bewertungen
durch die Jury.
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen als .pdf
Für die mögliche Teilnahme an Stufe II zwingend erforderlich:
Erklärung der zuständigen Kommune zur Beteiligung am Projekt in der zweiten Stufe
sowie Ausarbeitung der Unterlagen zur Abgabe in Stufe II.
7.1.2 Von bürgerschaftlichen Initiativen einzureichende Unterlagen
15
Maximal zwei Pläne DIN A0-Hochformat mit folgenden Darstellungen:
Titel des Projektes
Grundrisspläne (M 1:500)
aussagekräftige Bilder zur Gestaltung des Straßenraums in Form eines Ren-
derings
quartiersbezogene Planung in Bezug auf den öffentlichen Raum und den (ru-
henden) Verkehr
wenn möglich Einordnung der Maßnahmen in weitere übergeordnete, auch
gesamtstädtische Planungen und Konzepte
Zusätzlich sind einzureichen:
ausgefüllter Erläuterungsbogen (.docx und .pdf), in dem die Idee dargestellt
und erläutert sowie aufgezeigt wird, welchen Beitrag das Projekt zur Nutzungs-
vielfalt im öffentlichen Raum, zur Baukultur, zum Stadtklima, zur Veränderung
der Mobilität sowie zur Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen leistet sowie Kurz-
beschreibung des Projektes (max. 500 Zeichen)
Kurzvorstellung des Projektes auf drei Präsentationsfolien im Format .pptx
(Power Point) oder alternativ in Form eines Kurzfilms (max. 90 Sekunden) für
den Empfang zur Prämierung und Auszeichnung der Stufe I und zur Vorstellung
auf die Internetpräsenz. Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Bewertungen
durch die Jury.
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen als .pdf
Die Beiträge sind vollständig in Papierform 2-fach sowie alle Unterlagen zusätzlich
digital als Originalformat und als .pdf auf einem Datenträger per Post oder Kurier
einzureichen bei:
7.1.3 Von Projektentwicklern für Neubauvorhaben einzureichende
Unterlagen
7.1.4 Wo sind die Unterlagen einzureichen?
16
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Kennwort: MHKBG Landeswettbewerb „Zukunft Stadtraum“
Friederich-Ebert- Straße 1
40210 Düsseldorf
Bei Persönlicher Abgabe sind folgen Bürozeiten zu beachten.
Montag bis Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 14.30 Uhr
Als Abgabetermin für die Unterlagen gilt das in der Terminübersicht genannte Da-
tum. Es gilt der Eingang der Unterlagen beim betreuenden Büro, nicht der Poststem-
pel.
7.2 Verfahrensablauf in der Stufe II
In der Stufe II des Landeswettbewerbs werden die prämierten Ideen, die von Kom-
munen eingereicht worden sind und Ideen von bürgerschaftlichen Initiativen, die
von Kommunen unterstützt werden, weiter konkretisiert.
Dabei erhalten die Teilnehmenden die Mögli chkeit, ihre Konzeption im Rahmen ei-
nes Werkstattverfahrens weiter zu qualifizieren und bis zur Umsetzungsreife zu vertie-
fen.
Etwa vier Monate nach Beginn der Stufe II wird zu einem Werkstatttag eingeladen,
welcher zur weiteren Vertiefung somit auch zur Qualitätssicherung dient. Hierzu kom-
men die Teilnehmenden mit Vertreterinnen und Vertretern der Auslober, Expertinnen
und Experten der Jury sowie der Wettbewerbsbetreuung zusammen.
Vorab können die Teilnehmenden Fragen einreichen. Diese werden im Rahmen des
Werkstatttages diskutiert und beantwortet. Rückfragen, die während des Werkstatt-
tages aufkommen und von allgemeinem Interesse sind, werden zusätzlich in jeder
Diskussionsgruppe gesammelt und allen Teilnehmende n im Nachgang zur Verfü-
gung gestellt.
Für den Werkstatttag ist das Konzept auf einem Plakat DINA0-Hochformat (Ausdruck
gerollt, sowie digital als pdf-Datei) darzustellen.
7.2.1 Werkstatt-Tag am 27. Oktober 2021
17
Maximal drei Pläne DIN A0-Hochformat mit folgenden Darstellungen:
Titel des Projektes
Darstellung der Bestandssituation
Renderings oder ähnlich geeignete Visualisierungen des weiterentwickelten
Konzepts
Kurzbeschreibung des Projektes, inkl. Erläuterung der notwendigen Umbauar-
beiten
Zusätzlich sind einzureichen:
ausgefüllter Erläuterungsbogen (.docx und .pdf), in dem die Straßenumbau-
maßnahme dargestellt und unter Bezug auf die Nutzungsvielfalt im öffentli-
chen Raum, der Baukultur, dem Stadtklima, der Veränderung der Verkehre
sowie zur Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen erläutert wird (max. 3 Seiten)
Gebietsabgrenzung mit Begründung (Darstellung der städtebaulichen Miss-
stände - Problembeschreibung mit Stärken-Schwächen-Darstellung – max. 2
Seiten)
Zeichnerische Darstellung der notwendigen Umbauarbeiten (z.B. neue Wege
für Anordnung von Stellplätzen, für die Entwässerung oder Begrünung von bis-
her befestigten Flächen und Straßenräumen, Ober - und unterirdisch: Leitun-
gen und Trassen, Wurzelhorizonte, Entwässerung, Versickerung, etc.) gemäß
Leistungsphase 3 HOAI
Darstellung des Bürgerbeteiligungsprozesses
Zeitplanung der Umsetzung
Bericht des Sicherheitsaudits, Stellungnahme der Kommune
Kostenschätzung nach DIN 276
Darstellung des zukünftigen Gebietsbezuges (mindestens Untersuchungsge-
biet nach § 141 BauGB, nur für Förderzugang Städtebauförderung erforder-
lich)
Kämmerer-Erklärung
Politische Beschlussfassung
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen als .pdf
7.2.2 Welche Unterlagen sind zur Stufe II einzureichen?
18
Für die prämierten Arbeiten sind kurzfristig nach Abschluss des Wettbewerbs ergän-
zende Unterlagen (Formular Förderantrag und Kosten- und Finanzierungsplan) ein-
zureichen.
Die Beiträge sind vollständig bis zum 18. Januar 2022 in Papierform 2-fach sowie alle
Unterlagen zusätzlich digital als Originalformat und als .pdf auf einem Datenträger
per Post oder Kurier bei der in Nummer 7.1.4 genannten Stelle einzureichen bei.
Es gilt der Eingang der Unterlagen beim betreuenden Büro, nicht der Poststempel.
8 Die Zusammensetzung der Jury
Im Rahmen einer Jurysitzung der Stufe I (9./10. Juni 2021) werden die besten Ideen
aller Kategorien prämiert. Die Stufe I endet mit einem Empfang zur Prämierung der
eingereichten Ideen am 22. Juni 2021.
Nach Abschluss der Stufe II findet eine Jurysitzung (16./17. Februar 2022) statt, in
der max. 10 Projekte ausgewählt werden, deren Umsetzung im Rahmen der Städte-
bauförderung oder der Dorferneuerung einen Fördervorrang erhalten. Die ausge-
wählten Konzepte setzen ihre innovativen Projekte zur Umgestaltung des Straßen-
raums in einem Zeitraum von drei Jahren um.
Die stimmberechtigten Mitglieder:
Thomas Lennertz
Abteilungsleiter 5, Stadt- und Flächenentwicklung, Ministerium für Heimat, Kommu-
nales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Dirk Günnewig
Abteilungsleiter IV, Mobilität, Digitalisierung und Vernetzung, Verkehrsministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hilmar von Lojewski
Beigeordneter beim Städtetag Nordrhein-Westfalen, Leiter des Dezernats Stadtent-
wicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr
7.2.3 Wo sind die Unterlagen für die Stufe II einzureichen?
19
Horst-Heinrich Gerbrand
Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Leiter des
Dezernats Wirtschaft und Verkehr, Tourismus, Freizeit, Gesundheit, Jugend und Sozi-
ales, Telekommunikation
Anne Klein-Hitpaß
Projektleiterin Städtische Mobilität bei Agora Verkehrswende
Prof. Dr. Jürgen Gerlach
Bergische Universität Wuppertal
Prof. Rolf-Egon Westerheide
Vorsitzender des Ausschusses „Stadtplanung“ der Architektenkammer Nordrhein-
Westfalen
Isabella de Medici
Fachsprecherin für Freiraumplanung beim Bund Deutscher Landschaftsarchitekten
Nordrhein-Westfalen,
Isabelle van Driessche
van Driessche urbanistes et architectes, Luxemburg
Christine Fuchs
Geschäftsführerin und Vorstand der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrrad-
freundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen
Christine von Raven
Stadtlücken e.V., Stuttgart
Die stellvertretenden Mitglieder:
Sabine Nakelski
Gruppenleiterin 52, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jens Petershöfer
Gruppenleiter IV B, Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Timo Munzinger
Deutscher Städtetag
Cora Ehlert
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Wolfgang Aichinger
Agora Verkehrswende
Prof. Dr. Tobias Kuhnimhof
RWTH Aachen
20
Wolfgang Honecker
Mitglied des Ausschusses „Stadtplanung“ der Architektenkammer Nordrhein-West-
falen
Christine Wolf
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Nordrhein-Westfalen
Chantal Zeyen
Zeyen + Baumann, Luxemburg
Peer Wessels
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und
Kreise in Nordrhein-Westfalen
Ulrike Bührlen
die Urbanauten, München
Die beratenden Mitglieder:
Ralph Weidmann
Abteilungsleiter 3, Bezirksregierung Münster
Dr. Andrea Dittrich-Wesbuer
ILS Institut für Landesentwicklung und Stadtentwicklungsforschung
Dr. Thomas Klinger
ILS Institut für Landesentwicklung und Stadtentwicklungsforschung
Robin Denstorff
Vorsitzender, Netzwerk Innenstadt Nordrhein-Westfalen
Markus Baier
Geschäftsführer, Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne Nordrhein-
Westfalen
9 Vorprüfung
Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen
ISR Innovative Stadt- und
Raumplanung GmbH Institut für Landes- und Stadtplanung
21
10 Beurteilungskriterien
Die Kriterien orientieren sich an den Aspekten, die in der Aufgabenstellung zum Lan-
deswettbewerb aufgeführt werden. Die Reihenfolge der Kriterien trifft keine Aussage
zur Wertigkeit
Innovationsgehalt in der Neuaufteilung des öffentlichen (Straßen-) Raums
Eignung als Impulsgeber für die Mobilitätswende
Qualität in der städtebaulichen Gestaltung und im Design
Zukunftsfähigkeit im Hinblick auf die Integration des ruhenden und fahrenden
Verkehrs und unterschiedlicher Mobilitätsformen
Nutzbarkeit für Alle und Generationengerechtigkeit durch die Gewährleistung
von Barrierefreiheit
Klimasensibilität hinsichtlich Grünplanung und Klimafolgenanpassung
Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Ideenentwicklung mit Hilfe par-
tizipativer Verfahren
Vorbildhaftigkeit in finanzieller und organisatorischer Umsetzung
11 Eigentum, Veröffentlichung, Urheberrecht
Alle eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Auslobers über. Der Aus-
lober hat das Recht, die eingereichten Beiträge in eigenen Publikationen unter Na-
mensgabe der Teilnehmenden und der Planenden und des Entstehungsjahres un-
entgeltlich zu veröffentlichen und für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Das Erst-
veröffentlichungsrecht liegt bei dem Auslober. Das Urheberrecht bleibt bei den Teil-
nehmenden und den Planenden.
22
12 Bekanntmachung und Ausstellung
Die prämierten Ideen (Stufe I) und die zur Förderung ausgewählten Projekte (Stufe
II) werden unmittelbar nach den jeweiligen Jurysitzungen persönlich über das Er-
gebnis des Landeswettbewerbs informiert. Alle anderen Teilnehmenden erhalten
die Information per E-Mail zugeschickt, das Protokoll geht allen unmittelbar nach
Freigabe zu.
Die Öffentlichkeit wird unter anderem im Rahmen des Abschlusskongresses am 07.
März 2022 informiert. Zudem findet eine Ausstellung der eingereichten Projekte on-
line über die Projekthomepage statt: www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-
stadt-foerdern/zukunft-stadtraum
13 Auslober und Projektteam
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
www.mhkbg.nrw
Verfahrensmanagement
ISR - Innovative Stadt- und Raumplanung
GmbH
Friedrich-Ebert-Straße 1
40210 Düsseldorf
www.isr-haan.de
Moderation
team ewen GbR| ewen, knapstein,
schönfelder
Hügelstraße 19
64283 Darmstadt
www.team-ewen.de
Inhaltliche Begleitung
ILS – Institut für Landes- und Stadtentwick-
lungsforschung gGmbH
Brüderweg 22–24
44135 Dortmund
www.ils-forschung.de
23
Anhang Unterlagen und Anlagen
Die Unterlagen können heruntergeladen werden:
www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-stadtraum
Handreichung Landeswettbewerb „Zukunft Stadtraum“
Erläuterungsbogen
Veranstaltung vom 10.12.2020 (Video)
Filmeinspieler
24
Impressum
Herausgeber
Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Kontakt
E-Mail: zukunftstadtraum@mhkbg.nrw.de
Fotos / Illustrationen
Titelseite, S. 6 und 7 © MHKBG/ideenskizzen.de
Seite 2 © MHKBG/F. Berger
S. 5 © Hanns Joosten
S. 9 © WS Films - stock.adobe.com
S. 10 © xyz+ - stockadobe.com
© 2020 / MHKBG S-329
Die Publikation steht zum Download bereit unter: www.mhkbg.nrw/broschueren
Bitte die Veröffentlichungsnummer S-329 angeben.
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen und -werbern oder Wahlhel-
ferinnen und -helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie auch für die Wahl der Mitglieder des
Europäischen Parlaments.
Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der
Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbe-
mittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.
Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen aus-
schließlich zur Unterri chtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon,
wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin oder dem Empfänger
zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise
verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregie rung zu Gunsten einzelner politischer Grup-
pen verstanden werden könnte.
Anlage_2_V_0826_2021
3501 Zeichen
+ - Identität als Quartier Hörster Parkplatz als letzte große Stadtbrache und Nachkriegswunde im Stadtzentrum von Münster Dominanz des (ruhenden) MIV und Busverkehrs mit Pkw-Durchgangs- verkehr hohe Versiegelung, wenig Grün, Hitzeinseln Ziele urbane Nutzungsvielfalt Neuprogrammierung der Fokusräume Hörster Straße, Hörster Parkplatz und Parkplatz am Bült Schaffung eines lebendigen, klimaresilienten, grünen und hybriden MikroKiezes mit hoher Aufenthaltsqualität und Viertelsidentität Mobilität, Begegnung und Grün als Einheit Fotos: Stadt Münster Lage im Stadtgebiet Innen- u. Altstadtviertel mit Scharnier- funktion zwischen Altstadtkern und Grün- / Fahrradring der Promenade Hörsterstraße als zentrale Achse im Viertel mit Anschluss an A-Lagen Innenstadt durchmischtes Viertel und Alltagsort zum Wohnen, Arbeiten mit Kultur-, Handels- u. Gastroangeboten in Innenstadt B-Lage MikroKiez M a r t i n i v i e r t e l M ü n s t e r MikroKiez M a r t i n i v i e r t e l M ü n s t e r Für diesen Bereich separates Partizipations/ Ideenwettbewerbs- verfahren im Rahmen des BMI- Förderaufrufs „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (s. V/0723/2021) Bildnachweis / Pläne: SAL Landschaftsarchitektur GmbH MikroKiez Martiniviertel - Lageplan MikroKiez M a r t i n i v i e r t e l M ü n s t e r Martiniplatz - Bestandssituation Martiniplatz - Skizze Martiniplatz – Ausschnitt Lageplan Lotharinger Platz – Ausschnitt LageplanLotharinger Platz – SkizzeLotharinger Platz – Bestandssituation Bildnachweis / Pläne: SAL Landschaftsarchitektur GmbH Straßenraum Hörsterstraße - Bestandssituation MikroKiez M a r t i n i v i e r t e l M ü n s t e r Straßenraum Hörsterstraße - Skizze Straßenraum Hörsterstraße – Ausschnitt Lageplan Parkplatz Bült - Bestandssituation Parkplatz Bült - Animation Bildnachweis / Pläne: SAL Landschaftsarchitektur GmbH Mobilität Martiniviertel als SUPERBLOCK und FAHRRADZONE, nur frei für Fußgänger, Fahrradfahrer, Anlieger- und Anlieferverkehr keinen ruhenden Verkehr (ca. - 350 Stck) mehr in VERKEHRSBERUHIGTER ZONE (Kompensation über Parkhaus Alter Steinweg ca. + 390 Stck) Entflechtung des engmaschigen Busverkehrs im Viertel und Fokussierung auf Haltepunkte an den neuen Superblock tangierenden Hauptverkehrsachsen MOBILITÄTSHUB am Bült mit neuen Angeboten für Stadtlogistik und Mikromobilität mit Servicestation an wichtigen Umsteige- und Treffpunkten im Viertel insgesamt 450 neue FAHRRADPARKER an Anlehnbügel und E-BIKE-STATIONEN MikroKiez M a r t i n i v i e r t e l M ü n s t e r Urbanität Neuprogrammierung des Stadtraums durch weniger Verkehr, mehr Außengastronomie- flächen und mehr konsumfrei bespielbare, öffentliche, RÄUME FÜR ALLE neue VIERTELPLÄTZE MIT GRÜN und attraktiven Aufenthaltsangeboten Stärkung der Identifikation mit dem MIKROKIEZ Martiniviertel durch ein hohes Maß an Bürgerpartizipation und gemeinsamen Diskussions- u. Mitmachveranstaltungen zur Entwicklung des MIKROKIEZ MikroKiez M a r t i n i v i e r t e l M ü n s t e r Grün und Klima mehr Grün u. neue Oberflächenwasserspeicher im Bereich von Baumscheiben unter Holzdecks zur Stärkung der KLIMARESILLIENZ im Quartier mehr SCHATTENPLÄTZE und hellere, wasserdurchlässigere Platz und Straßenbeläge zur Verhinderung von Hitzeinseln offene Straßenentwässerung über Rinnen und grüne Muldenrigolen als erlebbares Direktentwässerungskonzept AB IN DIE AA MikroKiez M a r t i n i v i e r t e l M ü n s t e r
Anlage 7_A-R_0073_2020_Bündnis90_Grüne_Autofreie_Altstadt
4480 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0073/2020 18. August 2020 Ratsantrag Autofreie Altstadt als Ziel - Schrittweise Realisierung bis 2025 - umfassende Beteiligung von Anwohner*innen, Geschäftsleuten, Beschäftigten, Kund*innen und Besucher*innen - für mehr Aufenthalts- und Lebensqualität im Stadtzentrum und für Klimaschutz in Münster Der Rat möge beschließen: 1. Um einen Verkehrskollaps in der Altstadt zu vermeiden und die Belastung mit Luftschadstoffen zu verringern, um die Aufenthaltsqualität für in der Altstadt Wohnende und Arbeitende zu verbessern, um Einzelhandel und Dienstleistungen zu fördern und um die Attraktivität für Besucher*innen und Kund*innen zu erhalten, muss die Altstadt schrittweise vom Autoverkehr befreit werden. 2. Ziel ist es, die autofreie Altstadt innerhalb des Promenadenrings bis zum Jahr 2025 zu realisieren. 3. Wesentliche Bestandteile des Konzeptes sind: der Erhalt der Zufahrt in die Altstadt für Liefer -, Handwerks - und Dienstleistungsverkehr und für Anwohner, Parkplätze für Menschen mit Behinderung, die Schaffung von besonderen Anlieferzonen für Gewerbe, die Umnutzung frei werdende r Parkflächen für Fußgänger *innen und Radfahrer*innen, sowie als Grün - und Freiflächen und für Außengastronomie mehr Grünzeiten für Fußgänger*innen und Radverkehr, schrittweise barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums. 4. Die Verwaltung plant den Weg zu einer autofreien Altstadt in folgenden Schritten. a. Verringerung und die Vermeidung von motorisiertem Durchgangsverkehr b. Platz schaffen, um die Nutzung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr attraktiver zu gestalten. c. Parkhäuser werden angemessen bepreist und sukzessive zu Quartiersgaragen umgewandelt. Hierbei gilt es auch die Belange von mobilitäts- und kognitiv beeinträchtigten Menschen mit einzubeziehen. 5. Wesentliche Grundlagen des Konzeptes sind die klimapolitischen Entscheidungen, Beschlüsse und Konzepte aus den zurückliegenden Jahren, insbes. die Ausrufung des Klimanotstandes, die Global nachhaltige Kommune und das Radfahrkonzept 2025, die eine deutliche Reduzierung des motorisierten Individualverke hrs und die Stärkung des Radverkehrs und des ÖPNV vorsehen. 6. Der Weg in eine autofreie Altstadt wird mit einem umfassenden Beteiligungsprozess verbunden, der Anwohner*innen, Geschäftsleute und deren Verbände, Beschäftigte sowie Kund*innen und Besucher*inne n fortlaufend beteiligt und sicherstellt, dass ihre Belange von Beginn an einbezogen und berücksichtigt werden. 7. Erfahrungen mit der Schaffung autofreier Zentren in anderen europäischen Städten werden berücksichtigt, öffentlich vorgestellt und ausgewert et. Hierzu sind auch Online - Beteiligungsmöglichkeiten und die sozialen Netzwerke zu nutzen. 8. Geprüft wird die Einrichtung eines Beirats bestehend aus den o.g. Beteiligtengruppen, der den Beteiligungsprozess gemeinsam mit der Verwaltung steuert. Begründung: Die nachhaltige Attraktivität von Innenstädten hängt maßgeblich von ihrer Aufenthaltsqualität, ihren Wegebeziehungen und ihrem Klima ab. Ein zunehmend nachteiliger Effekt ist die überbordende Präsenz des ruhenden und fahrenden motorisierten Individualverkehrs. Immer größere Fahrzeuge verdecken den Zugang zu Geschäften, Gaststätten, beanspruchen innerstädtischen Raum, der für mehr Aufenthaltsqualität, Kommunikation und entspanntes Flanieren genutzt werden kann. Klimaschutz, Emissionsschutz und der Wunsch nach umweltfreundlicher Mobilität sind gesellschaftliche Entwicklungen, die ein Umdenken erforderlich machen, weshalb Münster Global nachhaltige Kommune geworden ist und den Klimanotstand ausgerufen hat. Sind vor nicht einmal zwei Dekaden noch PKW-Parkhäuser für auswärtige Kund*innen gebaut worden, setzt heute der Online-Handel dem stationären Einzelhandel zu. Dieser Entwicklung soll auch mit dem Konzept der autofreien Altstadt begegnet werden. Hierzu gibt es gute Beispiele aus anderen Städten, die dem Einzelhandel gutgetan haben. Erforderlich für das Gelingen ist eine breite Akzeptanz und Partizipation der Beteiligten, die eingeladen werden, um die gemeinsame Entwicklung zu gestalten. Hierfür ist ein differenziertes Konzept zu entwickeln, das den unterschiedlichen Interessen Rechnung trägt und diese einbezieht. Erfahrungen aus anderen europäischen Städten sind ausdrücklich einzubeziehen. gez. Carsten Peters und Fraktion
Anlage 4_A-R-0034-2021-CDU-Urbanes Grün
5204 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0034/2021 RATSANTRAG Münster, 03.05.2021 Urbanes Grün als Ressource für Mensch und Umwelt –Stadtklima verbessern, Grünoasen schaffen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur ökologischen Aufwertung von urbanen Plätzen in allen Stadtteilen. 2. Ziel ist die Verbesserung des Stadtklimas, Erhöhung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in der gesamten Stadt sowie Förderung des nachbarschaftlichen Miteinanders. Dafür werden städtische Plätze umgestaltet und durch Grünpflanzung, Begrünung von Fassaden und Dächern, Schaffung von attraktiven Aufenthaltsräumen, Einbindung an Wasserquellen und Brunnen und Einrichtung von „Urban Gardening“ ökologisch aufgewertet. 3. Private Eigentümer sollen eingeladen werden, sich am Konzept zu beteiligen. 4. Ein Umsetzungs- und Kostenplan ist aufzustellen. Passende Förderprogramme des Bundes oder des Landes (z.B. Förderaufruf „grüne Infrastruktur“) sind dabei zu prüfen. Begründung: Die Bedeutung einer „grünen Architektur“ nimmt zu. Sie steigert die Wohnqualität, fördert Freizeit, Sport und Erholung und kann damit den sozialen Zusammenhalt und die gesellschaftliche Teilhabe stärken. Sogar Brachen und Baulücken tragen auf ihre Weise zu urbaner Wildnis bei. Mit „Urban Gardening“, Gemeinschaftsgärten, bepflanzten Baumscheiben und Aktionstagen zur Parkpflege können sich die Anwohnerinnen und Anwohner aktiv in die Gestaltung und Pflege ihrer Umgebung einbringen. Stadtgrün reguliert die Temperatur, reinigt die Luft und wirkt sich damit positiv auf das Stadtklima und die Gesundheit aus. Grünflächen dämpfen Lärm, sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen und tragen so zum Artenschutz und zum Erhalt der Biodiversität bei, sind Reserveflächen für Hochwasser- beziehungsweise Starkregenereignisse, leisten einen Beitrag zur Grundwasserneubildung und zum Bodenschutz. Ein nicht zu vernachlässigender Faktor in Städten ist die anthropogene Wärmeerzeugung. Die negativen Faktoren des Stadtklimas (höhere Temperaturen, Luftunreinheit, Schadstoffbelastung) tragen zum bioklimatologischen Belastungscharakter des Stadtklimas bei. Besonders problematisch ist für viele Städte eine starke Überhitzung im Sommer: Stein- und Betonflächen heizen sich auf, die Temperaturen vor allem im Stadtzentrum können mehrere Grad über denen im Umland liegen. Kombiniert mit Feinstaub- und Ozonbelastung entsteht ein gefährlicher Mix. Untersuchungen (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW) haben gezeigt, dass sich erst ab einer Grünfläche von 2,5 ha wesentliche Kühlungseffekte messen lassen. Aber auch kleinere Grünflächen sollen - stadträumlich sinnvoll angeordnet - angestrebt werden. So lässt sich zumindest eine Reduzierung des Wärmeinseleffekts erreichen. Platzmangel behindert häufig die Schaffung von innerstädtischen Grünflächen, deshalb sollten auch unkonventionelle Möglichkeiten, wie beispielsweise das Begrünen von Straßenseiten mit Begleitgrün umgesetzt werden, damit möglichst viele Vegetationsflächen geschaffen werden können. Ihre ökologischen Effekte sind zwar geringer als die von Bäumen und Sträuchern, dennoch fördern sie zeitverzögerten Niederschlagsabfluss, Verdunstung und Abkühlung. Die richtige Auswahl der Materialen kann darüber entscheiden, ob und wie sehr sich ein Platz aufwärmt. Versiegelte Flächen sollen dort, wo möglich, entsiegelt und wasserdurchlässig befestigt werden. Durch den Einsatz von "Stadtmöbeln" können verschiedene Funktionen im öffentlichen Raum - teilweise gleichzeitig – erfüllt werden: Sie können dem Verweilen, der Erholung oder zum Spielen dienen, können als Abtrennung fungieren oder eine Schutzfunktion haben, Ordnung erzeugen ebenso wie Werbeträger sein. Wünschenswert sind Schattenbereiche, freistehende Spielgeräte und eine freie Fläche als Spiel- und Begegnungszone. Bei der Raumteilung ist auf Angsträume zu achten. Je nach Umfeld ist abzustimmen, wie viel Fläche für die unterschiedlichen Nutzungen gestaltet wird. Auch gastronomische Angebote sollen als besondere Plätze zum Verweilen berücksichtigt werden. Ein zentraler Aspekt der Plätze soll ihre Multifunktionalität, den Bedürfnissen unterschiedlicher Nutzergruppen angepasst sein. Ein Beispiel für eine solche Multifunktionalität ist das Weiner Projekt „einfach-mehrfach“. Das Projekt will bestehende Konflikte durch neue Angebote reduzieren und Gemeinschaftssinn und Teilhabe fördern. Es spart der Stadt und damit den SteuerzahlerInnen Kosten und schont Ressourcen, indem Flächen effizient genutzt werden. Pflanzkonzepte müssen ökologisch standortangepasst sein, aber auch funktional begründet sein. Zu berücksichtigen sind u.a. die Struktur, Gestaltung, ökologische Funktionen und Stadtverträglichkeit der Bepflanzung. Bei der Bepflanzung ist auf die geringe Pflegeintensität und die daran geknüpften Folgekosten zu achten. Der vorliegende Antrag knüpft an den bereits im September 2019 eingereichten Antrag „Wasser im urbanen Raum – Lebenselixier für Mensch und Natur“ an und entwickelt die dort formulierten Ziele weiter. gez. Stefan Weber und Fraktion
Anlage 3_A-R-0009-2021-CDU- Stärkung des Einzelhandels
4396 Zeichen
Antrag an den Rat A-/0009/2021 Antrag an den Rat Münster, 2. Februar 2021 Planerische, regulatorische oder finanzielle Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, planerische, regulatorische oder finanzielle Maßnahmen zu benennen, die die Situation des Einzelhandels – insbesondere im Bereich der Innenstadt aber auch in Bezug auf die Stadtteilzentren - stärken. Es sind öffentliche Räume zu definieren, in denen das Ziel erreicht werden kann, Aufenthaltsqualität, Geschäftslagenaufbesserung und Klimaresilienz zu steigern. 2. Hierzu sollen konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden, die unmittelbar – oder auch nur testweise – umgesetzt werden können, oder mit denen kurzfristig zumindest begonnen werden kann. Bestehende Förderprogrammen von Bund und Land sollten möglichst einbezogen werden. Begründung: Durch städtische Maßnahmen könnte die Aufenthaltsqualität gesteigert werden, damit auch die auswärtigen Kunden des Einzelhandels Münster für ihre Einkäufe auswählen. Im Umfeld der Einzelhandelsunternehmen sollen Maßnahmen identifiziert werden, die das Geschäftsumfeld für eine bestimmte Lage oder einen Bereich aufbessert. Ziel muss in diesem Zusammenhang sein, die öffentlichen Räume so zu gestalten, dass sie verstärkt in der Position sind, den Anforderungen des Klimawandels gerecht zu werden. Dies kann durch das angemessene Gestalten des öffentlichen Raums beispielsweise mit Elementen der Begrünung geschehen. Die Maßnahmen können planerischer, regulatorischer oder finanzieller Art sein. Eine planerische Umsetzung können Vorschläge aus der Verkehrsplanung sein. Regulatorische Maßnahmen können kurzfristige oder probeweise Veränderungen in der Verkehrsführung sein, um mögliche Veränderungen in der Verkehrsführung einzuleiten oder auszutesten. Man könnte gezielt Straßenräume neu aufteilen hin zu mehr Fahrradnutzung (Lastenradpark- plätze) oder hin zu mehr Aufenthaltszonen für Fußgänger. Es sind Ansätze im aktuellen Haushalt für mögliche Maßnahmen zu bilden. Hierfür können auch Fördermittel beantragt werden. Beispielsweise existiert ein „Sonderprogramm für Klimaresilienz“ in Nordrhein- Westfalen. Weitere Ansätze können sein, die Attraktivität in den Straßen, die an die Innenstadt angrenzen, beispielsweise Königsstraße, Verspoel, Ägidiistraße und andere, zu verbessern, indem man maßvoll Pkw-Verkehr reduziert, Parkraum rückbaut und sukzessive bauliche Veränderungen vornimmt, wie zum Beispiel Bänke, Bühnen, Spielmöglichkeiten und Kunst etc. aufstellt. Von den Maßnahmen der Aufwertung bzw. der Geschäftslagenverbesserung und Klimaresilienz können auch und gerade die bereits zu Fußgängerzonen ausgebauten Straßen wie z.B. die Ludgeristraße profitieren. Auch hier sind zur Steigerung der Attraktivität bauliche Verbesserungen denkbar und erforderlich. Um diese Maßnahmen zu identifizieren, sollte kurzfristig das bestehende Gespräch mit Einzelhandelsverbänden und Interessensgruppierungen, beispielsweise der ISI aber auch mit den Einzelhändlern und der Gastronomie intensiviert werden. Gerade der Einzelhandel und die Gastronomie haben hier möglicherweise den direktesten Blick auf die Möglichkeiten und Notwendigkeiten. Konkrete weitere Ideen sind, (mehrere) Event-Samstage in Münster zu planen. Mindestens könnten solche Samstage die Werbewirkung des Einzelhandels in Münster intensivieren. Das könnte das Stadtmarketing unterstützen. Ab dem späteren Frühjahr – nach Ende des Lockdowns - sind auch Innenstadtfeste möglich. Wir schlagen einen Abendmarkt zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt vor. Vieles ist kurzfristig nicht umsetzbar, aber wir könnten die Entstehung einer Planung zeitnah unterstützen und dafür sorgen, dass daraus Projekte werden, mit deren Umsetzung kurzfristig sichtbar begonnen wird. Gerade hier geht es auch um Erkennbarkeit. Es ist für diese Kosten auch zu prüfen, ob es sich um Sonderkosten handelt, die sich auf die Coronasituation zurückführen lassen und deswegen im Haushaltsplan besonders behandelt werden können. Darüber hinaus gibt es möglicherweise Fördermittel für solche Maßnahmen des Landes (Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte ...) und des Bundes. Diese müssen wir kurzfristig sichern. gez. Stefan Weber und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0826/2021 V/0826/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Stärkung der Innenstadt: T eilnahmeam Landeswettbewerb "Zukunft StadtRaum" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) Beratungsfolge 25.11.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 01.12.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 07.12.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.12.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss nimmt die im Anhang dargestellten Inhalte des Wettbewerbsbeitrages „MikroKiez Martiniviertel“ zum Landeswettbewerb „Zukunft Stadtraum“ zur Kenntnis. 2. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Beitrag „MikroKiez Martiniviertel“ in der ersten Stufe des Landeswettbewerbs „Zukunft StadtRaum“ prämiert und die Stadt Münster zur Abgabe eines Beitrages in der zweiten Wettbewerbsstufe aufgefordert wurde. 3. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, sich an der zweiten Stufe des Landeswettbewerbs zu beteiligen und somit die Chance, hierfür einen Fördervorrang in der Städtebauförderung zu erlangen, zu ergreifen, dafür den im Anhang beigefügten Wettbewerbsbeitrag “MikroKiez Martiniviertel“ weiter auszuarbeiten und in der zweiten Wettbewerbsstufe einzureichen. 4. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung im Falle eines Wettbewerbsgewinns die Inhalte des Wettbewerbsbeitrags unter Beteiligung der Stadtgesellschaft in einem partizipativen Verfahren weiter zu konkretisieren, auf dieser Basis einen Städtebauförderantrag zu erarbeiten und den Gremien der Stadt Münster zur Entscheidung vorzulegen. 5. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass T eilefolgender Ratsanträge mit diesem Vorgehen aufgegriffen werden: A-R/0009/2021 „Planerische, regulatorische oder finanzielle Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels“ der CDU Ratsfraktion Münster (s. Anlage 3), Stadtplanungsamt 22.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Thiesing T elefon:492-6189 Thiesing@stadt-muenster.de - 7 - V/0826/2021 A-R/0034/2021 „Urbanes Grün als Ressource für Mensch und Umwelt - Stadtklima verbessern, Grünoasen schaffen (s. Anlage 4), Haushaltsbegleitantrag 2021 von Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion, SPD Ratsfraktion und Volt „Startschuss für eine Innenstadt 4.0 - Auflegung eines Fonds für Beteiligungsformate und Partizipation für zukunftsfeste und lebendige Zentren und zur Entwicklung für neue Verkehrskonzepte“ (s. Anlage 5), A-R/0005/2021 von Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion, Volt „Was kommt nach der Einkaufsstraße? - Frühzeitig die Herausforderungen erkennen, die Potentiale für Münsters Zentren nutzbar machen sowie den Strukturwandel aktiv gestalten und nachhaltig entwickeln (s. Anlage 6), A-R/0073/2020 der Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion „Autofreie Altstadt als Ziel - Schrittweise Realisierung bis 2025 - umfassende Beteiligung von Anwohner*innen, Geschäftsleuten, Beschäftigten, Kund*innen und Besucher*innen - für mehr Aufenthalts- und Lebensqualität im Stadtzentrum und für Klimaschutz in Münster“ (s. Anlage 7). II. Finanzielle Auswirkungen: Mit der weiteren T eilnahmeam Landeswettbewerb Zukunft StadtRaum eröffnet sich die Chance, für eine Umsetzung der Maßnahmen einen Fördervorrang in der Städtebauförderung zu erlangen. Bis zur Wettbewerbsentscheidung entstehen keine unmittelbaren zusätzlichen Aufwendungen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Falle des Wettbewerbsgewinns nach derzeitiger Einschätzung Kosten in einem Umfang von 5 Mio. € entstehen können, die bis zu 60 % durch das Land gefördert werden. In Abhängigkeit vom Ausgang des Wettbewerbs werden die zur Umsetzung der Fokusräume „Hörsterstraße“ und „Parkplatz Bült“ erforderlichen Auszahlungen und die Fördermittel von der Verwaltung in den Haushaltsplanentwurf 2023 aufgenommen. Begründung: Stärkung der Innenstadt: Martiniviertel als ein Baustein des partizipativen Innenstadtentwicklungsprozesses Stadt.Raum.Leben - Münsters Mitte machen Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 verschiedene Aktivitäten zur Stärkung der Innenstadt und zur Nutzung neuer Städtebauförderprogramme beschlossen (vgl. V/0672/2020). Der Rat beauftragte die Verwaltung u. a. damit, die bisherigen Erkenntnisse aus dem Prozess zur Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Münster 2030 (ISEK 2030), insbesondere auch zum ISEK-Leitthema „Innenstadt ist mehr…“, für weitere Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt zu nutzen. Beschlossen wurde u. a. die Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt Münsters sowie die Durchführung eines systematischen Quartiersentwicklungsprozesses zur Zukunft des Martiniviertels und des Hörster Parkplatzes. Die Stadt Münster führt daraufhin aktuell einen umfassenden Innenstadtprozess mit dem Titel „Stadt.Raum.Leben - Münsters Mitte Machen“ durch, der aus mehreren Arbeitsbausteinen besteht. Bestandteile dieses Vorhabens sind beispielsweise: der Aufbau eines Zentrenmanagements, für das erfolgreich Fördermittel aus dem Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW 2020 eingeworben wurden, die Erarbeitung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Münster-Innenstadt (INSEK MS-Innenstadt) als Grundlage für die weitere Städtebauförderung sowie die Betrachtung von räumlichen Fokusbereichen, die aufgrund ihrer spezifischen - 7 - V/0826/2021 Herausforderungen einer detaillierten Bearbeitung bedürfen. Im Rahmen der Erarbeitung des INSEK MS-Innenstadt wird derzeitig eine Stärken-Schwächen- Analyse für die erweiterte Innenstadt von den beauftragten Planungsbüros scheuvens + wachten und Junker Kruse erstellt. In diesem Zusammenhang wurde u. a. das Martiniviertel mit Hörsterstraße und Hörster Parkplatz als räumliche Fokusbereiche für eine nötige vertiefte Betrachtung und Bearbeitung identifiziert bzw. bestätigt. Zudem liegen verschiedene politische Anträge vor, die eine zukunftsgerechte Umgestaltung und Weiterentwicklung der Innenstadt und ihrer T eilbereicheanstoßen (z. B. A-R/0009/2021, A- R/0034/2021, Haushaltsbegleitantrag 2021 von Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion, SPD Ratsfraktion und Volt „Startschuss für eine Innenstadt 4.0“, A-R/0005/2021, A-R/0073/2020). Diese Anträge werden mit diesem Vorhaben in T eilenaufgegriffen und bearbeitet. Landeswettbewerb Zukunft StadtRaum Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen lobte im Dezember 2020 den Landeswettbewerb „Zukunft StadtRaum“ aus. Hierbei werden mutige und innovative Konzepte zur Umgestaltung und Neuaufteilung des Straßenraums für Verkehrsteilnehmende aller Generationen gesucht. Dabei sollen die zur Verfügung stehende Fläche für die verschiedenen Verkehrsarten neu aufgeteilt, umgestaltet und quartiersbezogene Lösungen – insbesondere für den ruhenden Verkehr – gefunden werden. In der Gesamtgestaltung des Straßenraums sollen - auch unter Berücksichtigung der klimatischen Veränderungen – die Aufenthalts- und Lebensqualität in den Quartieren verbessert werden. Der Wettbewerb ist zweistufig. Die zehn überzeugendsten Entwürfe erhalten einen Fördervorrang für die Umsetzung in der Städtebauförderung oder Dorferneuerung. Der vollständige Aufruf zum Landeswettbewerb ist der Vorlage als Anlage beigefügt (s. Anlage 1). Auf der Grundlage der oben genannten Beschlussfassung des Rates hat die Verwaltung einen Wettbewerbsbeitrag für einen zentralen Bereich des Martiniviertels - Hörsterstraße, Parkplatz am Bült und Hörster Parkplatz - erarbeitet. Hierüber wurde im Betriebsausschuss Münster Marketing am 17.02.2021 und am 01.06.2021 sowie im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung am 03.03.2021 und am 17.06.2021 berichtet. Im April 2021 wurde der Beitrag fristgerecht in die erste Wettbewerbsstufe eingereicht und damit die Chance genutzt, hierfür eine prioritäre Berücksichtigung in der Städtebauförderung erlangen zu können. Die Stadt Münster wurde vom Land NRW in der ersten Stufe des Landeswettbewerbs „Zukunft StadtRaum“ ausgewählt und damit zur T eilnahmean der zweiten Stufe dieses Verfahrens aufgefordert. Der Wettbewerbsbeitrag „MikroKiez Martiniviertel“ Das Martiniviertel weist schon heute eine hohe Nutzungsvielfalt auf: Einzelhandel, Gastronomie, Kultur- und Bildungsangebote prägen den Stadtraum. Im aktuellen Stadtbild dominieren aber die durchfahrenden Autos und Busse, der ruhende Verkehr und die großflächigen Parkflächen. Hier setzen die im Landeswettbewerb eingereichten Ideen an und stellen mögliche Zukunftsbilder dar. Der Münsteraner Wettbewerbsbeitrag umfasst drei Fokusräume (s. Anlage 2): die Hörsterstraße, den Parkplatz am Bült und den Hörster Parkplatz. Ideen für den Fokusraum Hörsterstraße Die Hörsterstraße könnte durch Wegfall der Durchgangsverkehre eine höhere Aufenthaltsqualität erhalten. Es könnte Raum für neue grüne Quartiersplätze z. B. vor dem Standesamt („Lotharinger Platz“) und im Bereich Hörsterstraße/Stiftsherrenstraße („Martini Platz“) entstehen. Auch für Zufußgehende und Radfahrende soll sich die heute beengte Situation deutlich verbessern und eine sichere und komfortable Passage des Quartiers in beide Richtungen möglich werden. Elemente der Entwurfsideen sind beispielsweise: die weitgehende Herausnahme des ruhenden Verkehrs - 7 - V/0826/2021 Reduzierung/Aufhebung des Durchgangsverkehrs (PKW / Bus) bei Erhalt des notwendigen AnliegerverkehrsÖffnung für Fahrradverkehr in beide Fahrtrichtungen (heute nur Einbahn) Schaffung neuer Stadtplätze („Lotharinger Platz“, „Martini Platz“) Umbau der Straße zu einem barrierefreien verkehrsberuhigten Bereich mit neuem Stadtgrün, Schattenplätzen und neuen auch konsumfreien Aufenthaltsangeboten als Ort für Alle offene Straßenentwässerung und hellere Straßenbeläge zur Reduzierung von Hitzeinseln und Stärkung der Klimaresilienz. Ideen für den Fokusraum „Parkplatz Bült“ Der Parkplatz am Bült könnte als attraktiver Stadtplatz mit Außengastronomie und Sitzgelegenheiten zum Verweilen einladen und nicht mehr ausschließlich dem Abstellen von Autos dienen. Bereits seit Anfang Juni können die Münsteranerinnen und Münster dies probeweise erfahren. Elemente der Entwurfsideen sind beispielsweise: Herausnahme des ruhenden Verkehrs anstelle eines Parkplatzes Schaffung eines neuen, barrierefreien Stadtplatzes neue konsumfreie grüne Aufenthaltsbereiche an und auf Holzdecks, die gleichzeitig Wasserspeicher sind neue Flächen für die Außengastronomie an den Platzrändern Schaffung eines neuen Mobilitätshubs rund um die vorhandene Zentrumsbushaltestelle am Bült (u.a. Stadtlogistik, Mikromobilität mit Servicestation, E-Bikestationen) Schaffung attraktiver Fahrradabstellanlagen und Bauminseln mit Wasserspeichern Umgang mit dem Fokusraum „Hörster Parkplatz“ Auch der Hörster Parkplatz als große innerstädtische Freifläche war in der ersten Bewerbungsstufe Gegenstand des Wettbewerbsbeitrags. Der Hörster Parkplatz im Martiniviertel weist als offene städtebauliche „Kriegswunde“ mit der derzeitigen Parkplatznutzung einen rauen Charakter auf und bietet als einzige innerstädtische Freifläche ein großes Entwicklungspotenzial. Im Wettbewerbsbeitrag wurde hier zunächst die Idee einer grünen „Stadtoase“, eines hybriden begrünten Ortes bzw. Hauses als sogenannter „Dritter Ort“, in dem z. B. Gastronomie, regionaler Handel, Manufakturen, Räume für Bildung, Kultur, Kinderspiel, Urban Gardening auf dem Dach oder ähnliches integriert sein könnten, sowie ein Quartierspark mit Kinderspielangeboten, Schattenbereichen und Fahrradparkangeboten eingefügt. Dieser Ort bedarf - im Gegensatz zu den anderen beiden Fokusräumen - einer grundsätzlichen Neuorientierung. Hier gilt es zunächst, gemeinsam mit der Stadtgesellschaft und den Quartiersakteuren, die zukünftige Nutzung für diesen Raum zu bestimmen. Multifunktionalität, hybrider Ort, Freiraum, grüne Oase, Wohn-, Arbeits-, Kultur-, Bildungsort, identitätsstiftender Treffpunkt im Quartier: Alles ist vorstellbar und offen. Der unbebaute Platz bietet Raum - auch für längere temporäre Ausprobieraktionen. Um dem gerecht zu werden, wurde für diesen T eilbereicheine gesonderte Bewerbung in einem anderen Fördermittelwettbewerb, dem BMI-Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“, erarbeitet. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 10.11.2021 beschlossen, einen Bewerbungsbeitrag in dem BMI-Fördermittelaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zenten“ einzureichen, der im Besonderen Möglichkeiten einer vertiefenden partizipativen Betrachtung der weiteren Entwicklung des Hörster Parkplatzes bietet (siehe V/0723/2021 Stärkung der Innenstadt: Beteiligung am BMI-Fördermittelaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"). Eine enge Abstimmung zwischen den Verfahren in den unterschiedlichen T eilräumenwird durch die Verwaltung im Rahmen der Gesamtkoordination der verschiedenen Bausteine des Innenstadtprozesses „Stadt.Raum.Leben - Münsters Mitte machen“ gewährleistet. Im Falle der Nichtberücksichtigung im BMI-Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ findet - 7 - V/0826/2021 das angestrebte Partizipations- und Ideenbildungsverfahren zum Hörster Parkplatz Berücksichtigung im Landeswettbewerb Zukunft StadtRaum. Grün und Klima Von großer Bedeutung im Wettbewerbsbeitrag „Mikro-Kiez Martiniviertel“ sind auch eine umfassende Begrünung des Stadtraums sowie zeitgemäße Antworten auf die Auswirkungen des Klimawandels auf das Stadtklima. Grünflächen, Grünfassaden und –dächer, wasserspeichernde Baumscheiben und Holzdecks zum Sitzen und eine offene Entwässerung dienen der Stärkung der Klimaresilienz des Quartiers. So soll das Regenwasser in offenen Rinnen geführt und zur Bewässerung genutzt werden. Die Wasserspeicherung und -verdunstung stabilisiert den Wasserkreislauf und reduziert urbane Hitzeinseln. Weiteres Vorgehen Arbeiten zur Teilnahme an der zweiten Wettbewerbsstufe Für die T eilnahmean der zweiten Wettbewerbsstufe ist der in der ersten Wettbewerbsstufe eingereichte Beitrag weiter zu konkretisieren und bis zum 18. Januar 2022 beim Land einzureichen. Gegen Mitte Februar werden die Gewinner des Wettbewerbs ausgewählt. Vorgesehen sind hierfür z. B. folgende Arbeiten: die Erarbeitung von Plänen mit atmosphärischen Darstellungen, einer Kurzbeschreibung des Projektes und der Bestandssituation, die Erstellung eines Realisierungsperspektive inklusive eines Konzeptes für die Konkretisierung der Vorentwürfe und Lösungserarbeitung für die Mobilitätsfragen unter intensiver Einbindung der Viertelsakteure und der Stadtgesellschaft (Beteiligungskonzept), ein Zeitplan für die Umsetzung und eine Kostenschätzung. Die Erfahrungen der Verkehrsversuche „Hörsterstraße, Parkplatz am Bült“ und die hierbei durchgeführten Beteiligungsaktivitäten (Anliegertreffen, Onlinebefragung etc.) liefern bereits wichtige Erkenntnisse, die in die Erstellung des Wettbewerbsbeitrags einfließen. Am 30.9.2021 beschloss der Rat der Stadt Münster mehrheitlich den Ergänzungsantrag zur Vorlage V/0628/2021 Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 (A-R/0072/2021), der u.a. vorsieht, in die Umsetzungsstrategie zur Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 auch die Aufhebung der Durchgängigkeit für den MIV auf der Achse Münzstraße-Bült – Mauritztor als Adhoc-Maßnahmen aufgenommen wird und geprüft werden, wie diese schnellstmöglich umgesetzt werden kann. In seiner Sitzung am 10.11.2021 hat der Rat der Stadt Münster zudem mehrheitlich beschlossen, im Rahmen der T eilnahmeam BMI-Fördermittelaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zenten“ zu prüfen, ob mit dem Projekt Hörster Parkplatz verbunden werden kann, versuchsweise eine Durchfahrsperre für den Durchgangsverkehr am Bült für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten zu erproben. Die Durchfahrt für öffentliche Verkehre, Lieferverkehre und die Verkehre des Umweltverbundes sollen dabei erhalten bleiben. Welche Auswirkungen diese Beschlüsse auf die konkretisierenden Planungen haben, wird im weiteren Planungsprozess geprüft. Für die T eilnahmean der zweiten Wettbewerbsstufe ist eine politische Beschlussfassung über den grundsätzlichen Umsetzungswillen im Falle einer Prämierung einzureichen. Diese soll hiermit eingeholt werden. Weitere Schritte im Falle eines Wettbewerbsgewinns Im Falle eines Wettbewerbsgewinns ist die Erstellung und Einreichung eines formellen Förderantrages für die Städtebauförderung, voraussichtlich bis zum 30.09.2022, notwendig. Hierfür soll der für die zweite Stufe erarbeitete Wettbewerbsbeitrag im Rahmen einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung mit verschiedenen Partizipationsveranstaltungen mit der Stadtgesellschaft diskutiert und gemeinsam weiterentwickelt werden. Auf Basis dieser Arbeiten soll dann ein formeller Städtebauförderantrag ausgearbeitet und den - 7 - V/0826/2021 politischen Gremien der Stadt Münster zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Aufgrund der genannten Arbeitsschritte und der notwendigen Etatplanung ist eine Förderantragstellung erst für das Jahr 2023 möglich. Beibehaltung der Erreichbarkeit der Altstadt Ebenso gilt es in dieser Arbeitsphase Lösungen für die Sicherstellung der Erreichbarkeit des Bülts bzw. der zentralen Innenstadt mit dem ÖPNV auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Verkehrsversuch Hörsterstraße zu erarbeiten. Auch die sich verändernden Verkehrsflüsse im Umfeld der Hörsterstraße bzw. des Martiniviertels sind zu betrachten. Die Befahrung des Martiniviertels und der Hörsterstraße mit den Stadt- und Regionalbussen ist nicht nur städtebaulich unbefriedigend, war aber in der Vergangenheit notwendig, da ein wesentliches Element des städtischen ÖPNV-Konzeptes die Bedienung der Haltestelle Altstadt/Bült für die Busse aus dem Norden des Stadtgebietes ist. Problematisch ist die Maßstäblichkeit der Großfahrzeuge des ÖPNV in den engen Straßenräumen sowie die Reisezeitverluste des ÖPNV in den engen Stadtstraßen. Daher ist vorgesehen, die Linienführung der Stadt- und Regionalbusse so zu ändern, dass eine Durchfahrung des Martiniviertels zukünftig nicht mehr erforderlich wird, bei gleichzeitiger Beibehaltung der Erreichbarkeit der Altstadt. Entsprechende umsetzbare Konzepte liegen vor und sollen voraussichtlich Anfang des Jahres 2022 in die Fortschreibung des 3. Nahverkehrsplanes der Stadt Münster einfließen. Bürgerbeteiligung Bereits im Zuge des Reallabors „Hörsterstraße und Parkplatz am Bült“ konnte erprobt werden, wie eine Neugestaltung dieses Bereiches aussehen könnte und was gut und weniger gut funktioniert. Hierbei fanden bereits mehrere Partizipations- und Beteiligungsangebote für verschiedene Zielgruppen statt (Anrainer-Abend, Rundgänge mit der ISI, mit Politik, Befragung etc.). Auch bei den Dialogtagen im Zusammenhang mit dem Innenstadtprozess konnten zahlreiche Anregungen aus der gesamten Stadtgesellschaft gesammelt werden. Bei den weiteren Arbeiten zur Konkretisierung der Planungen im Zuge des Wettbewerbsverfahrens ist weiterhin ein umfangreiches Partizipationsverfahren vorgesehen. Ein Konzept hierfür wird Bestandteil des zweiten Wettbewerbsbeitrags sein. I. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Aufruf Zukunft Stadtraum des MHKGB NRW 2. Entwurf Wettbewerbsbeitrag Stadt Münster „MikroKiez Martiniviertel“ 3. A-R/0009/2021 4. A-R/0034/2021 5. Haushaltsbegleitantrag 2021 von Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion, SPD Ratsfraktion und Volt „Startschuss für eine Innenstadt 4.0 6. A-R/0005/2021 7. A-R/0073/2020
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (17)
- Salzstraße
- Ludgeristraße
- Hammer Straße
- Warendorfer Straße
- Wolbecker Straße
- Friedrich-Ebert-Straße 1
- Hörsterstraße
- Königsstraße
- Stiftsherrenstraße
- Prinzipalmarkt
- Alter Steinweg
- Roggenmarkt
- Münzstraße
- Westerheide
- Promenade
- Verspoel
- Mauritztor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0826/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.11.2021
- Erstellt
- 02.11.2021 11:28