Mandari Insight

V/0826/2021

Stärkung der Innenstadt: Teilnahme am Landeswettbewerb "Zukunft StadtRaum" des MHKBG

Vorlagen 12.11.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.12.2021, TOP 5

Anlage A

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Ansehen

Anlage 5_Haushaltsbegleitantrag_ SPD-Grüne-Volt _Innenstadt 4.0

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Ansehen

Anlage 6_A-R-0005-2021-Grüne-Volt-Was kommt nach der Einkaufsstrasse

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Ansehen

Anlage 1_Aufruf_zukunft_stadtraum

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Ansehen

Anlage_2_V_0826_2021

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Ansehen

Anlage 7_A-R_0073_2020_Bündnis90_Grüne_Autofreie_Altstadt

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Ansehen

Anlage 4_A-R-0034-2021-CDU-Urbanes Grün

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Ansehen

Anlage 3_A-R-0009-2021-CDU- Stärkung des Einzelhandels

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

2525 Zeichen

Anlage A zur V/0826/2021
Kurzüberblick
Im Rahmen des Innenstadtprozesses „Stadt.Raum.Leben - Münsters Mitte Machen“ soll ein
Fördermittelbeitrag im Landeswettbewerb „Zukunf StadtRaum“ zur Entwicklung des Martiniviertels
eingebracht werden. T eilbereichenoch offener Ratsanträge werden hiermit aufgegriffen. Die
Inhalte des Wettbewerbsbeitrags sollen unter Beteiligung der Stadtgesellschaft in einem
partizipativen Verfahren mit dem Ziel eines Städtebauförderantrags weiter konkretisiert.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als
Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken.
Hinzu kommen:
Wir werden Münster zu einer Stadt
 mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität,
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeitangebot,
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
weiterentwickeln.
Zielerreichung: Das Projekt ist T eildes laufenden Innenstadtprozesses (s. V/0672/2020).
Bei erfolgreicher Fördermittelbewerbung ist eine Realisierung der genannten Arbeitsschritte ab
dem Jahr 2023 vorgesehen.
Finanzierung
Produktgruppe: im Rahmen der
Haushaltsplanung 2023
festzulegen
im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 festzulegen
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Maßnahme stellt einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Innenstadt im aktuellen
Innenstadtprozess dar (s. Ratsbeschluss vom 26.08.2021 „Innenstadt stärken - Neue
Städtebauförderprogramme nutzen) und trägt dazu bei, die Transformation der Innenstadt hin zu
einer zukunftsresilienten Innenstadt zu bewerkstelligen. Mit der Durchführung der genannten
Maßnahmen werden verschiedene Ratsanträge aufgegriffen und in T eilenbearbeitet. Weiterhin
dienen die Arbeiten zur Vorbereitung einer späteren Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln
für die Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Bei der Erarbeitung dieses Vorhaben werden die Querschnittsthemen „Demographie“,
„Gleichstellung“, „Inklusion“, „Klimaschutz“ und „Migration“ grundsätzlich inhaltlich und prozessual
einbezogen. Die breiten Beteiligungsformate dienen dazu, die gesamte Stadtgesellschaft an den
Ideenwerkstätten und Planungsverfahren teilhaben zu lassen

Anlage 5_Haushaltsbegleitantrag_ SPD-Grüne-Volt _Innenstadt 4.0

3661 Zeichen

Ratsfraktion Vo |
3.3.2021

Haushaltsbegleitantrag
zu den Haushaltsberatungen 2021

Startschuss für eine Innenstadt 4.0

Auflegung eines Fonds für Beteiligungsformate und Partizipation für
zukunftsfeste und lebendige Zentren und zur Entwicklung für neue
Verkehrskonzepte.

1. Die Verwaltung wird in Übereinstimmung mit dem Antrag A-/0005/2021
beauftragt, ein Programm zur Aktiven Mitgestaltung der Innenstadt
aufzulegen: In einem breiten Beteiligungsprozess werden Ideen und
Konzepte für die zukünftige Gestaltung der Innenstadt gesammelt,

‚diskutiert und erarbeitet. Dabei werden die Bürgerschaft sowie
Vertreter*innen der Initiativen und Interessenvertretungen des
Einzelhandels, des Gastgewerbes, der Beschäftigten, der
Anwohner*innen, der Kunst-.und Kulturinitiativen sowie’ der Sozial- und
Jugendorganisationen aktiv angesprochen und einbezogen. Denkbar sind
verschiedene Veranstaltungsformate wie bspw. Vortragsreihen,

- Workshops, Hackathons, Postkarten-Aktiönen oder auch Kinderbeteiligung
und Wettbewerbe.

2. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, eine Planungswerkstatt zur
Begleitung und Beratung der Entwicklung alternativer Verkehrskonzepte
für die Altstadt mit dem Ziel einer weitgehenden Autofreiheit ins Leben zu
rufen. In dieses Gremium sind Gewerbetreibende, Einzelhändler*innen,
Gastronom*innen, weitere wichtige anliegende Arbeitgeber*innen wie die
Bezirksregierung, Verkehrsverbände, Anwohner*innen und politische
Vertreter*innen einzuladen.

3. Hierzu werden einmalig 150.000 EUR in den Haushalt in Form eines

“Fonds eingestellt.

4. Zudem wird geprüft, ob Fördergelder von EU-, Bundes- oder Landesebene
genutzt werden können.

5. Die beteiligten Verwaltungsämter arbeiten synergetisch zusammen, um
„Doppelarbeiten“ zu vermeiden und Kräfte zu bündeln.

6. Bereits bestehende Konzeptionen und Planungen (ISEK-
Innenstadtentwicklung) werden mit dem Startschuss für die.Innenstadt 4.0
verbunden, integriert und zusammengeführt, um eine Entwicklung „aus
einem Guss“ zu gewährleisten

Begründung:

Münsters Innenstadt und seine Zentren befinden sich im Umbruch. Sowohl der
Einzelhandel als auch der Verkehr stehen an der Stufe zu einer tiefgreifenden
Transformation: .

Durch die verstärkte Digitalisierung erlebt der Einzelhandel eine fundamentale
Transformation. Es drohen auch in Münster Leerstand von Ladenlokalen und eine
damit einhergehende sinkende Anziehungskraft der. Innenstadt und Stadtteilzentren.
Onlinehandel und Direktvermarktung nehmen zu.

Zudem bedarf es — nicht nur wegen der Klimakrise — einer Verkehrswende, die zu
einem erhöhten Anteil des sogenannten Umweltverbundes führt, d.h. mehr Mobilität
mit Rad, Fuß und ÖPNV. Das spart CO2 und schützt das Klima. Gleichzeitig sinkt
der Flächenverbrauch und es so gibt wieder mehr Raum für die umweltfreundlichen
Verkehrsträger und für Aufenthalt, Begegnung und Stadtbegrünung. Zudem leisten
Rad- und Fußmobilität einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit.

Beide Entwicklungen werden das Zentrum Münsters stark beeinflussen. Handel und |
Verkehr prägen unser Stadtbild und gestalten unseren Alltag. Umso wichtiger ist es,
frühzeitig alle Beteiligten miteinzubeziehen. Dabei ist es zunächst wichtig, Sorgen
und Ängste aufzugreifen, aber auch Ideen, Vorschläge und Wünsche zu sammeln. °

Konzepte für die Innenstadt müssen auf einer breiten Beteiligung fußen. Dabei ist es
wichtig, dass Menschen nicht nur informiert werden, sondern ebenfalls
Empfehlungen, Ratschläge und Anmerkungen aussprechen könne, damit alle
Akteure unserer Stadt diese aktiv und partizipativ mitgestalten können.

gez.

Annika Bürger Ludger Steinmann Helene Goldbeck
und Fraktion und Fraktion Tim Pasch

Anlage 6_A-R-0005-2021-Grüne-Volt-Was kommt nach der Einkaufsstrasse

8791 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0005/2021  
      
 
 
 
 
Ratsantrag 
 
„Was kommt nach der Einkaufsstraße? “ – Frühzeitig die Herausforderungen 
erkennen, die Potentiale für Münsters Zentren nutzbar machen sowie den 
Strukturwandel aktiv gestalten und nachhaltig entwickeln.   
 
  
 
Der Rat möge beschließen : 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den derzeitigen Zustand der Innenstadt und der 
Stadtteilzentren zu erfassen, Entwicklungen durch Strukturwandel und durch verändertes 
Konsumverhalten aufzuzeigen und Vorschläge für eine zukunftsweisende Entwicklung der 
Zentren vorzulegen: 
 
 
1.) Die Verwaltung stellt in einer Bestandsaufnahme das Nutzungsangebot der 
Einkaufsstraßen im Stadtzentrum (z. B. Prinzipalmarkt, Roggenmarkt, Salzstraße, 
Ludgeristraße, Königstraße, Stubengassenplatz, Hammer Str., Warendorfer Str., 
Wolbecker Str.) und seine Veränderungen dar.  Ebenso verfährt Sie mit den Stadtteil-
Zentren (z. B. Hiltrup, Gremmendorf, Handorf, Roxel, Mecklenbeck).  Unter 
Nutzungsangebot ist dabei sowohl die Situation des stationären Einzelhandels – wie 
auch im Einzelhandelskonzept beschrieben – zu verstehen als auch die dort nur 
unsystematisch erfassten „zentren-ergänzenden Funktionen“. Dabei stellt die 
Verwaltung auch besondere Eigenarten (Charakteristika) der unterschiedlichen 
Straßen dar und inwieweit die umgebenen Bevölkerungsstrukturen Einfluss auf die 
Nutzungsstrukturen haben.  
 
2.) In einer Analyse werden die Umsätze, die Bodenpreise und die Mietenhöhe 
untersucht sowie ihre bisherige Entwicklung aufgezeigt.  
 
3.) Ebenso wird die Anzahl der Arbeitsplätze, die A nteile der 
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze sowie deren Gehalts- und Lohn-Struktur 
dargestellt.  
 
4.) Es werden Sektoren, die durch Wachstum geprägt sind, identifiziert genauso wie 
Sektoren, die von einem starken Rückgang betroffen sind und mittel- und langfristige 
Prognosen unter Berücksichtigung allgemeiner Entwicklungstrends erstellt. 
2. Februar 2021

Antrag an den Rat A-/0005/2021  
 
5.) In einem weiteren Schritt werden Möglichkeiten für neue Nutzungsstrukturen 
aufgezeigt wie z.B. nicht stark emittierendes Handwerk, Wohnen, Sport, Kunst und 
Kultur sowie soziale Angebote.  
Hierbei werden auch mögliche Um-/Nachnutzungen der großen und mittelgroßen 
Kaufhäuser beleuchtet.  
6.) Für den öffentlichen Raum sollen neue Funktionen für eine veränderte Gestaltung 
und Nutzung dargestellt werden. Hier ist insbesondere das Augenmerk auf die 
Verkehrswende und die damit verbundene schrittweise Reduzierung des 
Autoverkehrs in der Altstadt, aber auch in den Stadtteilzentren zu legen.  
 
7.) Für den öffentlichen Raum wird analysiert, wie viel Fläche bereits für 
Außengastronomie genutzt wird und welche Flächen in naher Zukunft umgewandelt 
und der Gastronomie verpachtet werden können. 
 
8.) Darüber hinaus werden Vorschläge unterbreitet, wie die Aufenthaltsqualität im 
öffentlichen Raum dauerhaft gesteigert werden kann.  
 
9.) Es werden Konzepte erarbeitet wie die Anziehungskraft der Innenstadt und der 
Stadtteilzentren neben  dem Waren- und Konsumangebot nachhaltig erhöht und 
gesichert werden kann. Dazu werden auch Förderungen aus Bund oder Land soweit 
möglich angestrebt, z.B. aus dem „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ des Landes 
NRW.   
 
10.) Die Verwaltung legt ein Programm zur Aktiven M itgestaltung der Innenstadt auf und 
bezieht so die Bürgerschaft sowie VertreterInnen der Initiativen und 
Interessenvertretungen des Einzelhandels, des Gastgewerbes, der Beschäftigten, 
der AnwohnerInnen, der Kulturinitiativen, der Sozial- und Jugendorganisationen mit 
ein.  
 
11.) Die Ergebnisse werden öffentlich dargestellt, diskutiert und zur Grundlage einer 
breiten Partizipation gemacht.

Antrag an den Rat A-/0005/2021  
Begründung: 
 
Die Konsumgewohnheiten vieler Menschen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. 
Durch ein breites Online-Angebot geht die Nachfrage beim stationären Einzelhandel immer 
mehr zurück. Für Konsumenten stellt der Online-Einkauf durch die ständige Erreichbarkeit 
auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten und eine Lieferung direkt nach Hause eine 
verlockende Alternative dar, die zeitsparend und bequem erscheint. Dabei hat der Online-
Handel strukturelle Wettbewerbsvorteile gegenüber dem stationären Handel: deutlich 
geringe Personalkosten (Tarifverträge Logistikbranche), keine Mietkosten für Immobilien in 
Innenstadtlagen, geringe bis gar keine Steuerlast, durch Verlagerung der Gewinne in andere 
Staaten, um nur einige zu benennen.  
 
Die Corona-/Covid19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen und 
Lockdowns sowie die Angst der Konsumenten vor Ansteckung beim Einkaufen haben diesen 
Trend stark beschleunigt.   
 
Dauerhaft wird man das Rad nicht zurückdrehen können, vielmehr handelt es sich um einen 
grundsätzlichen Strukturwandel im Einzelhandel. Es ist zu befürchten, dass Geschäfte und 
Läden in finanzielle Schieflage geraten und schließen. Vergleichbare Entwicklungen sind 
teilweise auch in den Dienstleistungsbranchen zu erkennen (Reisebüros, Bankfilialen).  
 
Eine besonders negative Tendenz ist das Verschwinden lokaler, individueller, InhaberIn-
geführter Geschäfte und eine Zunahme von Filialen von Ketten, die in vielen Städten 
weitverbreitet sind, und somit das Angebot unterschiedlicher Städte bis zur Verwechslung 
vereinheitlichen. Welche Bedeutung die extrem hohen Bodenpreise in zentralen Lagen für 
die Verarmung der Strukturen haben, wird immer wieder dokumentiert.   
 
Ebenso negativ muss der Strukturwandel für die Beschäftigung angesehen werden: 
Arbeitsplätze für gelernte Einzelhandelskaufleute werden durch Teilzeit-Jobs für angelernte 
Kräfte verdrängt. Negative Auswirkungen auf das Lohnniveau und die 
Verdienstmöglichkeiten sind zu befürchten.  
 
Damit einhergeht eine sinkende Anziehungskraft für sogenannte Einkaufsstraßen in 
Innenstädten und Stadtteilzentren. Eine hohe Fluktuation und Leerstände können die Folge 
sein. Dies sind erste Kennzeichen für eine Abwärtsspirale, die eine Verödung der 
Innenstädte zum Ergebnis haben kann.  
 
Derzeit ist der beschriebene Trend in Münster nur latent zu beobachten und tritt noch nicht 
offen zu Tage. Immer noch halten „Premiumanbieter“ das Einkaufserlebnis im Stadtzentrum 
sehr lebendig. Die Qualität der Innenstadt ist derzeit im Vergleich zu anderen Städten und 
Kommunen noch hoch.  
 
Sich jedoch in Sicherheit zu wiegen und zu glauben, der Trend gehe an Münster vorüber, 
wäre hochgradig fahrlässig. Es gibt wachsende „1b-Lagen“, die durch schnelle Fluktuation 
der Anbieter und durch latenten Leerstand betroffen sind. Um rechtzeitig handeln zu können 
und richtig gegenzusteuern, bedarf es gesicherter Informationen, um die Lage des 
Einzelhandels in den Zentren korrekt zu bewerten.  
 
Es steht zu befürchten, dass konventionelle Maßnahmen, die der Anziehungskraft der 
Innenstädte dienen sollen, wie zum Beispiel Verkaufsoffene Sonntage, Stadtfeste sowie 
Angebots- und Rabattaktionen zu kurz greifen und den beschriebenen Trend zwar 
verlangsamen aber nicht gänzlich aufhalten können.  
 
Auch die immer wieder behauptete Bedeutung von vielen und möglichst kostenfreien PKW-
Parkplätzen für die Attraktivität der Zentren hat sich als Trugschluss erwiesen: Autoverkehr 
stört und mindert zunehmend das „Einkaufserlebnis“ und die Aufenthaltsqualität im Zentrum.

Antrag an den Rat A-/0005/2021  
Das gilt auch für Münster. Rufe von Anliegern nach Verkehrsberuhigung und Entfernung von 
Stellplätzen aus dem Straßenraum z. B. des Verspoehls, müssen beachtet werden.  
Deshalb ist auch zu prüfen, wie die Verkehrswende und die schrittweise Befreiung der 
Altstadt vom Autoverkehr als Triebkräfte für nachhaltige Entwicklung genutzt werden können. 
 
Eine stärkere Durchmischung von Geschäften, emissionsarmen Gewerken, Wohnen, 
attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten und eine engere Verzahnung mit Kunst und Kultur sowie 
eine breite Präsenz sozialer Einrichtungen könnten Ansätze für eine neue Lebendigkeit in 
Innenstadt und Stadtteilzentren sein.  
Städtebauliche Instrumente und die Möglichkeiten, die das Bauplanungsrecht für urbane 
Funktionsmischung bietet, sollen dargelegt werden.  
 
Die Untersuchungen zu den gestellten Fragen müssen mit allen Betroffenen und Beteiligten 
gemeinsam durchgeführt werden. Ergebnisse müssen öffentlich dargestellt und diskutiert 
werden. BürgerInnen sollen eingeladen werden, sich einzubringen und an der Gestaltung 
von Innenstadt und Stadtteilzentren mitzuwirken. Dafür sind entsprechende 
Voraussetzungen zu schaffen.  
 
 
gez.   
Annika Bürger                                                                            Helene Goldbeck 
Anne K. Herbermann                                                                 Tim Pasch 
und Fraktion

Anlage 1_Aufruf_zukunft_stadtraum

31735 Zeichen

Aufruf zum Landeswettbewerb 
„Zukunft Stadtraum“

1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufruf zum  
Landeswettbewerb „Zukunft Stadtraum“ 
 
 
in Zusammenarbeit mit  
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Wettbewerb wird durchgeführt in Partnerschaft mit:

2 
 
 
 
Zukunft Stadtraum:  
Mut in der Stadtplanung 
 
 
 
Das etwas andere Titelbild stammt aus einem Workshop mit Studentinnen und 
Studenten über die spannende Frage: „Wie sieht die Stadtentwicklung der Zu-
kunft aus?“ und passt insofern hervorragend zu dem neuen Landeswettbewerb 
„Zukunft Stadtraum“: Mut in der Stadtplanung ist also gefordert – neue Ideen, 
neue Konzepte. 
 
Die Ergebnisse der Kommunalum frage über die Innenstädte und Zentren ha-
ben gezeigt: Sicherheit und Sauberkeit, Erreichbarkeit zu Fuß und per Rad, Auf-
enthaltsqualität im öffentlichen Raum und hochwertige Grünflächen – das sind 
aus Sicht der nordrhein-westfälischen Kommunen die wichtigsten Zukunftsfak-
toren für die Innenstädte und Zentren.  
  
Denn die Ansprüche an den öffentlichen Stadt- und Straßenraum nehmen zu. 
Da sind Mobilität und Transport einerseits und Begegnung, Aufenthalt und so-
ziale Interaktion andererseits – und das bei begrenzten Flächen. Daraus er-
wachsen eine ganze Reihe von Fragen für die Stadtgestaltung der Zukunft: Wie 
werden klimaangepasste Begrünung, Versickerung und Wasserspeicherung im 
Straßenraum konzipiert? Wie erreichen wir die Gleichberechtigung aller Nutze-
rinnen und Nutzer? Wie gelingt es uns, die Straßen in den Städten und Gemein-
den sicherer, natürlicher und attraktiver zu gestalten? 
 
Antworten auf diese Fragen suchen wir mit dem Landeswettbewerb „Zukunft 
Stadtraum“. Ich lade alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und 
auch bürgerschaftliche Initiativen und Projektentwickler ein, kreative Vor-
schläge und innovative Lösungen für die Zukunft des Stadt- und Straßenraums 
einzureichen. 
  
Vorwort

3 
Mit unserem Wettbewerb wollen wir herausragende Ideen auszeichnen und  
die besten umsetzen. In der ersten Stufe erhalten die innovativsten Vorschläge 
eine Anerkennung in Form eines Preisgeldes. Die hier ausgezeichneten kom-
munalen Bewerbungen können sich in einer zweiten Stufe weiter qualifizieren. 
Dann soll aus der Idee ein realisierbares Projekt werden: Bis zu zehn kommunale 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Stufe zwei bekommen für die Umsetzung 
Mittel aus der Städtebauförderung oder der Dorferneuerung. Es geht uns also 
darum, die Vorstellungen von der Zukunft unserer Land- und Stadträume tat-
sächlich zu verwirklichen. Als gebaute Beispiele sollen sie zeigen, wie mehr Auf-
enthalts- und Lebensqualität in den Straßen und zugleich mehr Gleichberech-
tigung aller Verkehrsteilnehmenden geschaffen werden können.   
 
Partner unseres Wettbewerbs sind der Städtetag und der Städte- und Gemein-
debund Nordrhein-Westfalen. Beide Organisationen rufen ihre Mitglieder auf, 
sich mit Beiträgen zu beteiligen. Und da die Themen Verkehr und Stadtentwick-
lung eng mit einander verzahnt sind, haben wir unseren Wettbewerb in enger 
Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 
entwickelt.  
 
Der dortige Wettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ und 
„Zukunft Stadtraum“ ergänzen einander und dienen letztlich demselben  Ziel: 
attraktive öffentliche und zugleich natürliche Räume in den Städten und Ge-
meinden, die für Begegnungen, zum Gehen und Verweilen ebenso geeignet 
sind wie zum Fahren, Liefern und Beladen.  
 
Ich freue mich auf Ihre Ideen für die Weiterentwicklung unserer Städte und 
Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. 
 
 
 
 
Ina Scharrenbach 
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung  
des Landes Nordrhein-Westfalen

4 
 
 
 
 
1 Der Hintergrund des Landeswettbewerbs 5 
2 Zielgruppen des Landeswettbewerbs 7 
   2.1    Die Zielgruppen 7 
2.2 Welche Projekte sind geeignet? 7 
3 Was bringt die Teilnahme? 9 
4 Landeswettbewerb mit Synergie 10 
5 Weitere Informationen 10 
   5.1    Anmeldung / Kommunikation 10 
5.2 Rückfragen 11 
6 Termine 11 
7 Verfahrensablauf 12 
   7.1    Verfahrensablauf in der Stufe I 13 
7.2 Verfahrensablauf in der Stufe II 16 
8 Die Zusammensetzung der Jury 18 
9 Vorprüfung 20 
10 Beurteilungskriterien 21 
11 Eigentum, Veröffentlichung, Urheberrecht 21 
12 Bekanntmachung und Ausstellung 22 
13 Auslober und Projektteam 22 
Anhang  Unterlagen und Anlagen 23 
Inhaltsverzeichnis

5 
               1 Der Hintergrund des Landeswettbewerbs  
 
Die öffentlichen Räume unserer Städte und Gemeinden sind heute dominiert durch 
den (ruhenden) motorisierten Individualverkehr. Dies schränkt die Nutzungsmöglich-
keiten für andere Zwecke wie alternative Mobilitätsformen, insbesondere aber auch 
für Begegnung, Aufenthalt und Spiel ein.  Der Nutzungsdruck auf den öffentlichen 
Raum wird gleichzeitig immer größer.  
Verkehre verändern sich: Um auch zukünftig Mobilität und Erreichbarkeit für alle si-
cherzustellen, muss das Zusammenspiel von motorisiertem Individualverkehr, ÖPNV 
sowie Rad- und Fußverkehr optimiert werden. 
Räume für Begegnung und Bewegung: Kopenhagen, Superkilen

6 
Das Klima verändert sich : Starkregenereignisse und heiße, trockene Sommer neh-
men zu. Das führt zu lokalen Hitzeinseln und veränderten Stan dortbedingungen für 
Bäume und Pflanzen. Es sind neue Konzepte zur Gestaltung natürlicher Straßen- und 
Freiräume notwendig, bei denen die Wasserspeicherung in Regen - und Bewässe-
rung in Trockenperioden mitgedacht wird. 
Die Nachfrage an Wohnraum verändert sich: In einigen Städten bleibt die Nachfrage 
hoch, in anderen wird sie perspektivisch weniger: Die hiermit verbundenen Heraus-
forderungen bieten einiges an Potential. Innenverdichtung beansprucht zusätz li-
chen Raum und tritt in Konkurrenz mit dem Bedarf an Freiflächen.  Doch diese wer-
den dringend als Bewegungs- und Spielflächen sowie Orte der Begegnung benötigt, 
damit unsere Städte und Gemeinden auch zukünftig attraktiv zum Leben, Arbeiten 
und Wohnen bleiben. Speziell im Jahr 2020 wird in verdichteten Stadtvierteln offen-
sichtlich, wie groß der Bedarf an hochwertig gestalteten öffentlichen Freiräumen ist. 
Die Ansprüche an Freiflächen verändern sich:  Eine alternde, sich ausdifferenzie-
rende, aktive Gesellschaft mit verschiedenen Lebensstilen und Verhaltensweisen hat 
vielfältige Ansprüche an die Raumnutzung: Die barrierefreie Nutzung und Durchque-
rung des Stadtraumes sowie sichere Mobilität sind die Voraussetzung für die Teilhabe 
aller Generationen. Hierzu gehören insbeso ndere sichere und attraktive Angebote 
für Fußgänger und Radfahrer. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aspekte einer lebenswerten Stadt

7 
               2 Zielgruppen des Landeswettbewerbs 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Umbau im bestehenden Quartier (Zielgruppe 1 und 2) 
Gefragt ist eine Ideenskizze für die Umgestaltung einer gesamten Straße oder eines 
sinnvoll abgrenzbaren Straßenabschnitts, die eine konsequente, ganzheitliche Neu-
aufteilung der Flächen zugunsten von Aufenthalt, Bewegung, Spiel und Begrünung 
vorsieht. Es kann sich hierbei beispielsweise um Straßen in Altbauquartieren, Wohn-
alle Städte und        
Gemeinden 
die neuen Qualitäten 
im öffentlichen Raum 
umsetzen möchten, 
um innovative Lösun-
gen für das Miteinan-
der der verschiedenen 
Verkehrsarten und        
-teilnehmenden                 
zu schaffen. 
Bürgerschaftliche       
Initiativen 
die Verantwortung für 
ihr Quartier oder ihre 
Stadt übernehmen 
und den öffentlichen 
Straßenraum für vielfäl-
tige Nutzungen erleb-
bar machen möchten. 
Projektentwickler und 
deren Entwurfs-       
verfassende 
die zum Beispiel im 
Rahmen eines Neu-
bauprojekts hochwer-
tige öffentliche Räume 
für ein Quartier schaf-
fen und dabei die The-
men Aufenthaltsquali-
tät und Begrünung, ru-
hender und fließender 
Verkehr und Intermo-
dalität innovativ zu-
sammendenken. 
1 2 3
3 
2.1 Die Zielgruppen 
 
2.2 Welche Projekte sind geeignet?

8 
straßen, Hauptverkehrsstraßen o.a. handeln. Die Ideenskizze sollte in Bezug zur Ver-
kehrssituation und -planung im Quartier und der Gesamtstadt gesetzt werden, so 
dass die Umgestaltung nicht isoliert im Raum steht.  
Neubau (Zielgruppe 1 + Zielgruppe 3) 
Hier sind Neubauprojekte, zum Beispiel Quartiersentwicklungen mit Wohn-, Einzelhan-
dels- und/oder Büronutzung gefragt, die sich mit der Zukunft des öffentlichen Raums 
und dem Wandel der Mobilität auseinandersetzen und mit innovativen Konzepten 
einen Beitrag leisten. Dies kann zum Beispiel die Planung oder Realisierung von Orten 
mit besonderen Aufenthaltsqualitäten und differenzierten Nutzungsmöglichkeiten im 
öffentlichen Raum, verknüpft mit innovativen Mobilitätsangeboten, sein. 
Temporäre und bewusstseinsbildende Maßnahmen (Zielgruppe 2) 
Hier können neben dauerhaften Bespielungen oder Umbauten des öffentlichen 
Raums beispielsweise auch Ideen für temporäre Maßnahmen, zeitlich befristete Um-
gestaltungen oder öffentlichkeitswirksame Aktionen eingereicht werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Praxisbeispiele 
Als Anregungen zu den Umgestaltungsmöglich-
keiten im öffentlichen Straßenraum wurden nati-
onale und internationale Praxisbeispiele zusam-
mengetragen, die folgende Aspekte zeigen: 
 Neue Stadträume zur Stärkung der 
Nahmobilität – Mehr Platz für Aufenthalt 
und Bewegung  
 
 Grau war gestern - Stadtnatur gegen Kli-
mafolgen 
 
 Design Matters - Attraktive Stadt- und 
Straßenräume gestalten  
In der Handreichung zum Landeswettbewerb 
„Zukunft Stadtraum“ und in drei Filmeinspielern 
sind diese Beispiele auf der Internetseite des Mi-
nisteriums einzusehen: www.mhkbg.nrw/the-
men/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-
stadtraum

9 
3 Was bringt die Teilnahme? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Landeswettbewerb „Zukunft Stadtraum“ gibt dem Thema der gleichberechtig-
ten Nutzung des Straßenraums eine breite landesweite und lokale Öffentlichkeit.  
Die Teilnahme mit einer Umgestaltungsidee und die mögliche Auszeichnung des 
Vorhabens durch das Ministerium soll den politischen Diskurs vor Ort beflügeln und 
dieses Thema nachhaltig verankern. Zudem ermöglicht die Teilnahme an Stufe II 
und eine dortige Au szeichnung konkret die Förderung der Umsetzung des Vorha-
bens.   
 
Städte oder Gemeinden erhalten im Fall einer Prämierung in Stufe I ein Preisgeld in 
Höhe von bis zu 10.000 EUR und die Möglichkeit in Stufe II teilzunehmen. In der Stufe 
II erhalten diese im Rahmen eines Werkstatt -Tages Beratung durch Mitglieder der 
Jury zur Konkretisierung der Ideen. In Stufe II prämierte Projekte erhalten einen vor 
die Klammer gezogenen Förderzugang für die konkrete Umsetzung in den Program-
men Städtebauförderung bzw. Dorferneuerung. 
 
Für bürgerschaftliche Initiativen steht ein Preisgeld von insgesamt 15.000 EUR zur Ver-
fügung:  
Bürgerschaftliche Initiativen werden in dem Wettbewerb in Stufe I getrennt gewer-
tet. In Stufe I ausgezeichnete Ideen zur dauerhaften Umgestaltung in bestehenden 
Quartieren können - sofern sie von der Kommune unterstützt werden – in Stufe II 
überführt und hier weiterqualifiziert werden. 
 
Für Projektentwickler oder deren Entwurfsverfassende steht ein Preisgeld von insge-
samt 10.000 EUR zur Verfügung.  
Über die Aufteilung der Preisgelder innerhalb der Zielgruppen entscheidet die Jury.

10 
4 Landeswettbewerb mit Synergie  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufgrund inhaltlicher Schnittstellen ist der Landeswettbewerb eng mit dem Ministerium für 
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt.  
Es wird auf den parallel laufenden Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten 
Städten“ verwiesen. Die beiden Landeswettbewerbe ergänzen sich sinnvoll.  
Der Förderaufruf zum Landeswettbewerb des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein -
Westfalen ist einsehbar unter: www.vm.nrw 
 
 
5 Weitergehende Informationen  
 
5.1 Anmeldung / Kommunikation  
 
Bitte melden Sie sich für die Stufe I des Wettbewerbs per E-Mail an bei: 
 zukunftstadtraum@mhkbg.nrw.de   
Alle registrierten Teilnehmenden werden im weiteren Verlauf per E-Mail über Neuigkei-
ten im Verfahren, zum Beispiel die Bereitstellung des Protokolls mit beantworteten 
Rückfragen, informiert.

11 
Die gesamte Kommunikation im Rahmen des Verfahrens erfolgt über das be-
treuende Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH.  
Alle erforderlichen Termine für die Anmeldung und das weitere Verfahren fin-
den Sie in der Terminübersicht (Nummer 6). 
 
5.2 Rückfragen  
 Zur Klärung von Rückfragen können Sie bis zu den in der Terminübersicht ge-
nannten Terminen (Rückfragenfrist Stufe I und Stufe II) Ihre Fragen per E -Mail 
an zukunftstadtraum@mhkbg.nrw.de richten.  
Die Beantwortung der Fragen erfolgt über ein Protokoll, welches allen Teilneh-
menden zum Download auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommu-
nales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen bereitgestellt 
wird: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-
stadtraum 
 
 
6 Termine  
 
Termine für die Stufe I 
 10. Dezember 2020 
Digitaler Kick-Off und Start der Stufe I 
 11. Januar 2021 
Rückfragefrist für die Teilnehmenden 
 13. April 2021 
Abgabefrist Stufe I 
 9./10. Juni 2021 
Jury-Sitzung Stufe I 
 22. Juni 2021 (17 Uhr bis 19 Uhr) 
Auszeichnung Stufe I mit Empfang

12 
 
Termine für die Stufe II 
 1. Juli 2021 
Start Stufe II 
 10. September 2021 
Rückfragefrist für die Teilnehmenden 
 27. Oktober 2021 
Werkstatt-Tag 
 18. Januar 2022 
Abgabefrist Stufe II 
 16./17. Februar 2022 
Jury-Sitzung Stufe II 
 7. März 2022 
Auszeichnung Stufe II 
 
 
7 Verfahrensablauf 
 
Das Verfahren wurde im Rahmen einer digitalen Kick Off-Veranstaltung am 10. De-
zember 2020 ausgelobt und vorgestellt. Die Aufzeichnung der Veranstaltung hier ab-
rufbar: www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-stadtraum 
Der Landeswettbewerb wird als zweistufiges Verfahren durchgeführt:  
 Die Stufe I steht allen genannten Zielgruppen offen. In der Stufe I können 
Ideen in drei Kategorien eingereicht werden. B ereits zum Abschluss dieser 
Stufe werden sehr gute Ideen prämiert.  
 
 In der zweiten Stufe des Wettbewerbs können prämierte Ideen von Kommu-
nen und ausgewählte Ideen von bürgerschaftlichen Initiativen teilnehmen. 
Die ausgezeichneten bürgerschaftlichen Initiativen, die zur Stufe II eingeladen 
werden, müssen Ideen aufweisen, welche sich räumlich auswirken und zudem 
muss eine Entscheidung der Kommune vorliegen, die vorgeschlagene Idee 
umzusetzen.

13 
Diese prämierten Ideen werden in Stufe II vertieft bearbeitet und bis zur Entwurfspla-
nung qualifiziert. Zum Abschluss der Stufe werden die besten Projekte (max. zehn) 
ausgewählt und erhalten einen Fördervorrang in den Programmen der Städtebauför-
derung und Dorferneuerung 2022. 
 
7.1 Verfahrensablauf in der Stufe I 
 
In der Stufe I des Landeswettbewerbs werden innovative Ideen in den drei beschrie-
benen Kategorien (Umbau im Bestand, Neubau sowie temporäre und bewusstseins-
bildende Maßnahmen) gesucht. Abgabefrist: 13. April 2021. 
 
 
Maximal zwei Pläne DIN A0-Hochformat mit folgenden Darstellungen: 
 Titel des Projektes 
 Luftbild (M 1:500) 
 Fotos zum aktuellen Zustand der Straße und der städtebaulichen Einbindung 
 aussagekräftiges Bild zur künftigen Gestaltung der Straße und städtebauli-
chen Einbindung in Form eines Renderings 
 quartiersbezogene Planung in Bezug auf den öffentlichen Raum und den (ru-
henden) Verkehr sowie Erläuterung zur Einordnung der Maßnahmen in wei-
tere übergeordnete, auch gesamtstädtische Planungen und Konzepte 
 
Zusätzlich sind einzureichen:  
 ausgefüllter Erläuterungsbogen ( .docx und .pdf) mit Darstellung der Idee, 
Kurzbeschreibung des Projektes (max. 500 Zeichen), der Einbindung der 
Straße in das Quartier und der Aspekte der Aufenthaltsqualität für die unter-
schiedlichen Nutzergruppen, des Stadtklimas, der Nachhaltigkeit, der Gestal-
tungsqualität, des Beitrags zur Mobilitätswende (z. B. Lösungen für den ruhen-
den Verkehr, Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer) und der Bürgerbe-
teiligung 
 Erklärung über die Bereitschaft, die Idee direkt im Anschluss an die Stufe II um-
zusetzen (Beschluss Verwaltungsvorstand und/oder Bauausschuss oder Rat) 
7.1.1 Von Kommunen einzureichende Unterlagen

14 
 Kurzvorstellung des Projektes auf drei  Präsentationsfolien im Format .pptx 
(Power Point) oder alternativ in Form eines Kurz films (max. 90 Sekunden) für 
den Empfang zur Prämierung und Auszeichnung der Stufe I und zur Vorstellung 
auf die Internetpräsenz. Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Bewertungen 
durch die Jury. 
 Falls vorhanden Mobilitätskonzept 
 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen als .pdf 
 
 
Maximal zwei Pläne DIN A0-Hochformat mit folgenden Darstellungen: 
 Titel des Projektes 
 Ideenskizze, die die konkreten Maßnahmen beschreibt und darlegt wie dieses 
Engagement mit der Kommune abgestimmt ist und wenn möglich weitere 
Unterlagen (Pläne, Fotos, Animationen), aus denen der jetzige Zustand und 
die Vision hervorgehen 
 wenn möglich Einordnung der Maßnahmen in weitere übergeordnete, auch 
gesamtstädtische Planungen und Konzepte 
 
Zusätzlich sind einzureichen:  
 ausgefüllter Erläuterungsbogen (.docx und .pdf), in dem dargestellt wird, aus 
welcher Veranlassung heraus und mit welcher Zielrichtung die Initiative sich 
für die Umgestaltung des öffentlichen Raums und  die Veränderung von Mo-
bilität engagiert inklusive Kurzbeschreibung des Projektes (max. 500 Zeichen) 
 Kurzvorstellung des Projektes auf drei  Präsentationsfolien im Format .pptx 
(Power Point) oder alternativ in Form eines Kurzfilms (max. 90 Sekunden) für 
den Empfang zur Prämierung und Auszeichnung der Stufe I und zur Vorstellung 
auf die Internetpräsenz. Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Bewertungen 
durch die Jury. 
 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen als .pdf  
 
Für die mögliche Teilnahme an Stufe II zwingend erforderlich:  
Erklärung der zuständigen Kommune zur Beteiligung am Projekt in der zweiten Stufe 
sowie Ausarbeitung der Unterlagen zur Abgabe in Stufe II. 
7.1.2 Von bürgerschaftlichen Initiativen einzureichende Unterlagen

15 
 
Maximal zwei Pläne DIN A0-Hochformat mit folgenden Darstellungen: 
 Titel des Projektes 
 Grundrisspläne (M 1:500) 
 aussagekräftige Bilder zur Gestaltung des Straßenraums in Form eines Ren-
derings 
 quartiersbezogene Planung in Bezug auf den öffentlichen Raum und den (ru-
henden) Verkehr 
 wenn möglich Einordnung der Maßnahmen in weitere übergeordnete, auch 
gesamtstädtische Planungen und Konzepte 
 
Zusätzlich sind einzureichen:  
 ausgefüllter Erläuterungsbogen (.docx und .pdf), in dem die Idee dargestellt 
und erläutert sowie aufgezeigt wird, welchen Beitrag das Projekt zur Nutzungs-
vielfalt im öffentlichen Raum, zur Baukultur, zum Stadtklima, zur Veränderung 
der Mobilität sowie zur Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen leistet sowie Kurz-
beschreibung des Projektes (max. 500 Zeichen) 
 Kurzvorstellung des Projektes auf drei  Präsentationsfolien im Format .pptx 
(Power Point) oder alternativ in Form eines Kurzfilms (max. 90 Sekunden) für 
den Empfang zur Prämierung und Auszeichnung der Stufe I und zur Vorstellung 
auf die Internetpräsenz. Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Bewertungen 
durch die Jury. 
 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen als .pdf 
 
 
Die Beiträge sind vollständig in Papierform 2-fach sowie alle Unterlagen zusätzlich 
digital als Originalformat und als .pdf auf einem Datenträger per Post  oder Kurier 
einzureichen bei:  
 
7.1.3 Von Projektentwicklern für Neubauvorhaben einzureichende  
          Unterlagen 
 
7.1.4 Wo sind die Unterlagen einzureichen?

16 
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH  
Kennwort: MHKBG Landeswettbewerb „Zukunft Stadtraum“ 
Friederich-Ebert- Straße 1 
40210 Düsseldorf 
Bei Persönlicher Abgabe sind folgen Bürozeiten zu beachten. 
Montag bis Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr 
Freitag 08:00 – 14.30 Uhr  
 
Als Abgabetermin für die Unterlagen gilt das in der Terminübersicht genannte Da-
tum. Es gilt der Eingang der Unterlagen beim betreuenden Büro, nicht der Poststem-
pel. 
 
7.2 Verfahrensablauf in der Stufe II 
 
In der Stufe II des Landeswettbewerbs werden die prämierten Ideen, die von Kom-
munen eingereicht worden sind und Ideen von bürgerschaftlichen Initiativen, die 
von Kommunen unterstützt werden, weiter konkretisiert.  
Dabei erhalten die Teilnehmenden die Mögli chkeit, ihre Konzeption im Rahmen ei-
nes Werkstattverfahrens weiter zu qualifizieren und bis zur Umsetzungsreife zu vertie-
fen. 
 
 
Etwa vier Monate nach Beginn der Stufe II wird zu einem Werkstatttag eingeladen, 
welcher zur weiteren Vertiefung somit auch zur Qualitätssicherung dient. Hierzu kom-
men die Teilnehmenden mit Vertreterinnen und Vertretern der Auslober, Expertinnen 
und Experten der Jury sowie der Wettbewerbsbetreuung zusammen.  
Vorab können die Teilnehmenden Fragen einreichen. Diese werden im Rahmen des 
Werkstatttages diskutiert und beantwortet. Rückfragen, die während des Werkstatt-
tages aufkommen und von allgemeinem Interesse sind, werden zusätzlich in jeder 
Diskussionsgruppe gesammelt und allen Teilnehmende n im Nachgang zur Verfü-
gung gestellt.  
Für den Werkstatttag ist das Konzept auf einem Plakat DINA0-Hochformat (Ausdruck 
gerollt, sowie digital als pdf-Datei) darzustellen. 
7.2.1 Werkstatt-Tag am 27. Oktober 2021

17 
 
Maximal drei Pläne DIN A0-Hochformat mit folgenden Darstellungen: 
 Titel des Projektes 
 Darstellung der Bestandssituation  
 Renderings oder ähnlich geeignete Visualisierungen des weiterentwickelten 
Konzepts 
 Kurzbeschreibung des Projektes, inkl. Erläuterung der notwendigen Umbauar-
beiten  
 
Zusätzlich sind einzureichen:  
 ausgefüllter Erläuterungsbogen (.docx und .pdf), in dem die Straßenumbau-
maßnahme dargestellt und unter Bezug auf die Nutzungsvielfalt im öffentli-
chen Raum, der Baukultur, dem Stadtklima, der Veränderung der Verkehre  
sowie zur Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen erläutert wird (max. 3 Seiten) 
 Gebietsabgrenzung mit Begründung (Darstellung der städtebaulichen Miss-
stände - Problembeschreibung mit Stärken-Schwächen-Darstellung – max. 2 
Seiten) 
 Zeichnerische Darstellung der notwendigen Umbauarbeiten (z.B. neue Wege 
für Anordnung von Stellplätzen, für die Entwässerung oder Begrünung von bis-
her befestigten Flächen und Straßenräumen, Ober - und unterirdisch: Leitun-
gen und Trassen, Wurzelhorizonte, Entwässerung, Versickerung, etc.) gemäß 
Leistungsphase 3 HOAI 
 Darstellung des Bürgerbeteiligungsprozesses 
 Zeitplanung der Umsetzung 
 Bericht des Sicherheitsaudits, Stellungnahme der Kommune 
 Kostenschätzung nach DIN 276 
 Darstellung des zukünftigen Gebietsbezuges (mindestens Untersuchungsge-
biet nach § 141 BauGB, nur für Förderzugang Städtebauförderung erforder-
lich) 
 Kämmerer-Erklärung 
 Politische Beschlussfassung 
 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen als .pdf 
 
7.2.2 Welche Unterlagen sind zur Stufe II einzureichen?

18 
Für die prämierten Arbeiten sind kurzfristig nach Abschluss des Wettbewerbs ergän-
zende Unterlagen (Formular Förderantrag und Kosten- und Finanzierungsplan) ein-
zureichen. 
 
 
Die Beiträge sind vollständig bis zum 18. Januar 2022 in Papierform 2-fach sowie alle 
Unterlagen zusätzlich digital als Originalformat und als .pdf auf einem Datenträger 
per Post oder Kurier bei der in Nummer 7.1.4 genannten Stelle einzureichen bei.  
Es gilt der Eingang der Unterlagen beim betreuenden Büro, nicht der Poststempel. 
 
 
8 Die Zusammensetzung der Jury  
 
Im Rahmen einer Jurysitzung der Stufe I (9./10. Juni 2021) werden die besten Ideen 
aller Kategorien prämiert. Die Stufe I endet mit einem Empfang zur Prämierung der 
eingereichten Ideen am 22. Juni 2021. 
Nach Abschluss der Stufe II findet eine Jurysitzung (16./17. Februar 2022) statt, in 
der max. 10 Projekte ausgewählt werden, deren Umsetzung im Rahmen der Städte-
bauförderung oder der Dorferneuerung einen Fördervorrang erhalten. Die ausge-
wählten Konzepte setzen ihre innovativen Projekte zur Umgestaltung des Straßen-
raums in einem Zeitraum von drei Jahren um. 
 
Die stimmberechtigten Mitglieder: 
Thomas Lennertz  
Abteilungsleiter 5, Stadt- und Flächenentwicklung, Ministerium für Heimat, Kommu-
nales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen 
Dr. Dirk Günnewig  
Abteilungsleiter IV, Mobilität, Digitalisierung und Vernetzung, Verkehrsministerium 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
Hilmar von Lojewski  
Beigeordneter beim Städtetag Nordrhein-Westfalen, Leiter des Dezernats Stadtent-
wicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr 
7.2.3 Wo sind die Unterlagen für die Stufe II einzureichen?

19 
Horst-Heinrich Gerbrand  
Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Leiter des 
Dezernats Wirtschaft und Verkehr, Tourismus, Freizeit, Gesundheit, Jugend und Sozi-
ales, Telekommunikation 
Anne Klein-Hitpaß  
Projektleiterin Städtische Mobilität bei Agora Verkehrswende 
Prof. Dr. Jürgen Gerlach  
Bergische Universität Wuppertal 
Prof. Rolf-Egon Westerheide  
Vorsitzender des Ausschusses „Stadtplanung“ der Architektenkammer Nordrhein-
Westfalen 
Isabella de Medici  
Fachsprecherin für Freiraumplanung beim Bund Deutscher Landschaftsarchitekten 
Nordrhein-Westfalen,  
Isabelle van Driessche  
van Driessche urbanistes et architectes, Luxemburg 
Christine Fuchs  
Geschäftsführerin und Vorstand der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrrad-
freundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen 
Christine von Raven  
Stadtlücken e.V., Stuttgart 
 
Die stellvertretenden Mitglieder: 
Sabine Nakelski  
Gruppenleiterin 52, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
Jens Petershöfer  
Gruppenleiter IV B, Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 
Dr. Timo Munzinger  
Deutscher Städtetag 
Cora Ehlert  
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen 
Wolfgang Aichinger  
Agora Verkehrswende 
Prof. Dr. Tobias Kuhnimhof  
RWTH Aachen

20 
Wolfgang Honecker  
Mitglied des Ausschusses „Stadtplanung“ der Architektenkammer Nordrhein-West-
falen 
Christine Wolf  
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Nordrhein-Westfalen 
Chantal Zeyen  
Zeyen + Baumann, Luxemburg 
Peer Wessels  
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und 
Kreise in Nordrhein-Westfalen 
Ulrike Bührlen  
die Urbanauten, München 
 
Die beratenden Mitglieder: 
Ralph Weidmann  
Abteilungsleiter 3, Bezirksregierung Münster  
Dr. Andrea Dittrich-Wesbuer  
ILS Institut für Landesentwicklung und Stadtentwicklungsforschung 
Dr. Thomas Klinger  
ILS Institut für Landesentwicklung und Stadtentwicklungsforschung 
Robin Denstorff  
Vorsitzender, Netzwerk Innenstadt Nordrhein-Westfalen 
Markus Baier  
Geschäftsführer, Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne Nordrhein-
Westfalen 
 
9 Vorprüfung 
 
Ministerium für Heimat, Kommunales, 
Bau und Gleichstellung des Landes 
Nordrhein-Westfalen 
Ministerium für Verkehr des Landes 
Nordrhein-Westfalen 
 
ISR Innovative Stadt- und  
Raumplanung GmbH Institut für Landes- und Stadtplanung

21 
10 Beurteilungskriterien 
 
Die Kriterien orientieren sich an den Aspekten, die in der Aufgabenstellung zum Lan-
deswettbewerb aufgeführt werden. Die Reihenfolge der Kriterien trifft keine Aussage 
zur Wertigkeit 
 Innovationsgehalt in der Neuaufteilung des öffentlichen (Straßen-) Raums 
 Eignung als Impulsgeber für die Mobilitätswende  
 Qualität in der städtebaulichen Gestaltung und im Design  
 Zukunftsfähigkeit im Hinblick auf die Integration des ruhenden und fahrenden 
Verkehrs und unterschiedlicher Mobilitätsformen 
 Nutzbarkeit für Alle und Generationengerechtigkeit durch die Gewährleistung 
von Barrierefreiheit 
 Klimasensibilität hinsichtlich Grünplanung und Klimafolgenanpassung  
 Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Ideenentwicklung mit Hilfe par-
tizipativer Verfahren 
 Vorbildhaftigkeit in finanzieller und organisatorischer Umsetzung 
 
 
11 Eigentum, Veröffentlichung, Urheberrecht 
 
Alle eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Auslobers über. Der Aus-
lober hat das Recht, die eingereichten Beiträge in eigenen Publikationen unter Na-
mensgabe der Teilnehmenden und der Planenden und des Entstehungsjahres un-
entgeltlich zu veröffentlichen und für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Das Erst-
veröffentlichungsrecht liegt bei dem Auslober. Das Urheberrecht bleibt bei den Teil-
nehmenden und den Planenden.

22 
12 Bekanntmachung und Ausstellung 
 
Die prämierten Ideen (Stufe I) und die zur Förderung ausgewählten Projekte (Stufe 
II) werden unmittelbar nach den jeweiligen Jurysitzungen persönlich über das Er-
gebnis des Landeswettbewerbs informiert. Alle anderen Teilnehmenden erhalten 
die Information per E-Mail zugeschickt, das Protokoll geht allen unmittelbar nach 
Freigabe zu. 
Die Öffentlichkeit wird unter anderem im Rahmen des Abschlusskongresses am 07. 
März 2022 informiert. Zudem findet eine Ausstellung der eingereichten Projekte on-
line über die Projekthomepage statt: www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-
stadt-foerdern/zukunft-stadtraum  
 
 
13 Auslober und Projektteam  
 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
Jürgensplatz 1 
40219 Düsseldorf 
www.mhkbg.nrw 
Verfahrensmanagement 
ISR - Innovative Stadt- und Raumplanung 
GmbH 
Friedrich-Ebert-Straße 1 
40210 Düsseldorf  
www.isr-haan.de 
Moderation 
team ewen GbR| ewen, knapstein, 
schönfelder 
Hügelstraße 19 
64283 Darmstadt 
www.team-ewen.de 
Inhaltliche Begleitung 
ILS – Institut für Landes- und Stadtentwick-
lungsforschung gGmbH 
Brüderweg 22–24 
44135 Dortmund 
www.ils-forschung.de

23 
Anhang   Unterlagen und Anlagen 
 
Die Unterlagen können heruntergeladen werden: 
www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-stadtraum 
Handreichung Landeswettbewerb „Zukunft Stadtraum“ 
Erläuterungsbogen 
Veranstaltung vom 10.12.2020 (Video) 
Filmeinspieler

24 
Impressum 
 
Herausgeber 
Ministerium für Heimat, Kommunales,  
Bau und Gleichstellung 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
Kontakt 
E-Mail: zukunftstadtraum@mhkbg.nrw.de 
 
Fotos / Illustrationen 
Titelseite, S. 6 und 7 © MHKBG/ideenskizzen.de 
Seite 2 © MHKBG/F. Berger 
S. 5 © Hanns Joosten 
S. 9 © WS Films - stock.adobe.com 
S. 10 © xyz+ - stockadobe.com 
 
© 2020 / MHKBG S-329 
 
Die Publikation steht zum Download bereit unter: www.mhkbg.nrw/broschueren 
 
Bitte die Veröffentlichungsnummer S-329 angeben. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen 
herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen und -werbern oder Wahlhel-
ferinnen und -helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. 
Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie auch für die Wahl der Mitglieder des 
Europäischen Parlaments.  
 
Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der 
Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbe-
mittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. 
 
Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen aus-
schließlich zur Unterri chtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon, 
wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin oder dem Empfänger 
zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise 
verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregie rung zu Gunsten einzelner politischer Grup-
pen verstanden werden könnte.

Anlage_2_V_0826_2021

3501 Zeichen

+
-
 Identität als Quartier
 Hörster Parkplatz als letzte große 
Stadtbrache und Nachkriegswunde im 
Stadtzentrum von Münster
 Dominanz des (ruhenden) MIV und 
Busverkehrs mit Pkw-Durchgangs-
verkehr
 hohe Versiegelung, wenig Grün, 
Hitzeinseln
Ziele
 urbane Nutzungsvielfalt
 Neuprogrammierung der Fokusräume 
Hörster Straße, Hörster Parkplatz und 
Parkplatz am Bült
 Schaffung eines lebendigen, 
klimaresilienten, grünen und hybriden 
MikroKiezes mit hoher Aufenthaltsqualität 
und Viertelsidentität
 Mobilität, Begegnung und Grün als 
Einheit
Fotos: Stadt Münster
Lage im Stadtgebiet
 Innen- u. Altstadtviertel mit Scharnier-
funktion zwischen Altstadtkern und 
Grün- / Fahrradring der Promenade
 Hörsterstraße als zentrale Achse im 
Viertel mit Anschluss an A-Lagen 
Innenstadt
 durchmischtes Viertel und Alltagsort 
zum Wohnen, Arbeiten mit Kultur-, 
Handels- u. Gastroangeboten in 
Innenstadt B-Lage
MikroKiez
M a r t i n i v i e r t e l  M ü n s t e r

MikroKiez
M a r t i n i v i e r t e l  M ü n s t e r
Für diesen Bereich separates 
Partizipations/ Ideenwettbewerbs-
verfahren im Rahmen des BMI-
Förderaufrufs „Zukunftsfähige 
Innenstädte und Zentren“ (s. 
V/0723/2021)
Bildnachweis / Pläne: SAL Landschaftsarchitektur GmbH
MikroKiez Martiniviertel - Lageplan

MikroKiez
M a r t i n i v i e r t e l  M ü n s t e r
Martiniplatz - Bestandssituation Martiniplatz - Skizze Martiniplatz – Ausschnitt Lageplan
Lotharinger Platz – Ausschnitt LageplanLotharinger Platz – SkizzeLotharinger Platz – Bestandssituation
Bildnachweis / Pläne: SAL Landschaftsarchitektur GmbH

Straßenraum Hörsterstraße - Bestandssituation
MikroKiez
M a r t i n i v i e r t e l  M ü n s t e r
Straßenraum Hörsterstraße - Skizze Straßenraum Hörsterstraße – Ausschnitt Lageplan
Parkplatz Bült - Bestandssituation Parkplatz Bült - Animation
Bildnachweis / Pläne: SAL Landschaftsarchitektur GmbH

Mobilität 
 Martiniviertel als SUPERBLOCK und 
FAHRRADZONE, nur frei für Fußgänger, 
Fahrradfahrer, Anlieger- und Anlieferverkehr 
 keinen ruhenden Verkehr (ca. - 350 Stck) mehr 
in VERKEHRSBERUHIGTER ZONE 
(Kompensation über Parkhaus Alter Steinweg 
ca. + 390 Stck) 
 Entflechtung des engmaschigen Busverkehrs 
im Viertel und Fokussierung auf Haltepunkte 
an den neuen Superblock tangierenden 
Hauptverkehrsachsen 
 MOBILITÄTSHUB am Bült mit neuen 
Angeboten für Stadtlogistik und 
Mikromobilität mit Servicestation 
 an wichtigen Umsteige- und Treffpunkten im 
Viertel insgesamt 450 neue FAHRRADPARKER 
an Anlehnbügel und E-BIKE-STATIONEN
MikroKiez
M a r t i n i v i e r t e l  M ü n s t e r

Urbanität
 Neuprogrammierung des Stadtraums durch 
weniger Verkehr, mehr Außengastronomie-
flächen und mehr konsumfrei bespielbare, 
öffentliche, RÄUME FÜR ALLE
 neue VIERTELPLÄTZE MIT GRÜN und 
attraktiven Aufenthaltsangeboten
 Stärkung der Identifikation mit dem 
MIKROKIEZ Martiniviertel durch ein hohes Maß 
an Bürgerpartizipation und gemeinsamen 
Diskussions- u. Mitmachveranstaltungen zur 
Entwicklung des MIKROKIEZ
MikroKiez
M a r t i n i v i e r t e l  M ü n s t e r

Grün und Klima
 mehr Grün u. neue Oberflächenwasserspeicher 
im Bereich von Baumscheiben unter Holzdecks 
zur Stärkung der KLIMARESILLIENZ im Quartier
 mehr SCHATTENPLÄTZE und hellere, 
wasserdurchlässigere Platz und Straßenbeläge 
zur Verhinderung von Hitzeinseln
 offene Straßenentwässerung über Rinnen und 
grüne Muldenrigolen als erlebbares 
Direktentwässerungskonzept AB IN DIE AA
MikroKiez
M a r t i n i v i e r t e l  M ü n s t e r

Anlage 7_A-R_0073_2020_Bündnis90_Grüne_Autofreie_Altstadt

4480 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0073/2020 
 
 
 
 
 
18. August 2020 
Ratsantrag 
Autofreie Altstadt als Ziel - Schrittweise Realisierung bis 2025 - umfassende 
Beteiligung von Anwohner*innen, Geschäftsleuten, Beschäftigten, Kund*innen 
und Besucher*innen - für mehr Aufenthalts- und Lebensqualität im Stadtzentrum 
und für Klimaschutz in Münster  
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Um einen Verkehrskollaps in der Altstadt zu vermeiden und die Belastung mit 
Luftschadstoffen zu verringern, um die Aufenthaltsqualität für in der Altstadt 
Wohnende und Arbeitende zu verbessern, um Einzelhandel und 
Dienstleistungen zu fördern und um die Attraktivität für Besucher*innen und 
Kund*innen zu erhalten, muss die Altstadt schrittweise vom Autoverkehr befreit 
werden.   
 
2. Ziel ist es, die autofreie Altstadt innerhalb des Promenadenrings bis zum Jahr 
2025 zu realisieren.  
 
3. Wesentliche Bestandteile des Konzeptes sind:  
 
 der Erhalt der Zufahrt in die Altstadt für Liefer -, Handwerks - und 
Dienstleistungsverkehr und für Anwohner,  
 Parkplätze für Menschen mit Behinderung, 
 die Schaffung von besonderen Anlieferzonen für Gewerbe, 
 die Umnutzung frei werdende r Parkflächen für Fußgänger *innen und 
Radfahrer*innen, sowie als Grün - und Freiflächen und für 
Außengastronomie 
 mehr Grünzeiten für Fußgänger*innen und Radverkehr, 
 schrittweise barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums. 
   
4. Die Verwaltung plant den Weg zu einer autofreien Altstadt in folgenden 
Schritten.  
 
a. Verringerung und die Vermeidung von motorisiertem 
Durchgangsverkehr  
b. Platz schaffen, um die Nutzung von Fuß-, Rad- und öffentlichem 
Verkehr attraktiver zu gestalten.  
c. Parkhäuser werden angemessen bepreist und sukzessive zu 
Quartiersgaragen umgewandelt.  
 
Hierbei gilt es auch die Belange von mobilitäts- und kognitiv 
beeinträchtigten Menschen mit einzubeziehen.

5. Wesentliche Grundlagen des Konzeptes sind die klimapolitischen 
Entscheidungen, Beschlüsse und Konzepte aus den zurückliegenden Jahren, 
insbes. die Ausrufung des Klimanotstandes, die Global nachhaltige Kommune 
und das Radfahrkonzept 2025, die eine deutliche Reduzierung des 
motorisierten Individualverke hrs und die Stärkung des Radverkehrs und des 
ÖPNV vorsehen. 
 
6. Der Weg in eine autofreie Altstadt wird mit einem umfassenden 
Beteiligungsprozess verbunden, der Anwohner*innen, Geschäftsleute und 
deren Verbände, Beschäftigte sowie Kund*innen und Besucher*inne n 
fortlaufend beteiligt und sicherstellt, dass ihre Belange von Beginn an 
einbezogen und berücksichtigt werden.  
  
7. Erfahrungen mit der Schaffung autofreier Zentren  in anderen europäischen 
Städten werden berücksichtigt, öffentlich vorgestellt und ausgewert et. Hierzu 
sind auch Online - Beteiligungsmöglichkeiten und die sozialen Netzwerke zu 
nutzen.   
 
8. Geprüft wird die Einrichtung eines Beirats bestehend aus den o.g. 
Beteiligtengruppen, der den Beteiligungsprozess gemeinsam mit der 
Verwaltung steuert. 
 
Begründung: 
 
Die nachhaltige Attraktivität von Innenstädten hängt maßgeblich von ihrer 
Aufenthaltsqualität, ihren Wegebeziehungen und ihrem Klima ab.  
 
Ein zunehmend nachteiliger Effekt ist die überbordende Präsenz des ruhenden und 
fahrenden motorisierten Individualverkehrs.  
 
Immer größere Fahrzeuge verdecken den Zugang zu Geschäften, Gaststätten, 
beanspruchen innerstädtischen Raum, der für mehr Aufenthaltsqualität, 
Kommunikation und entspanntes Flanieren genutzt werden kann. 
 
Klimaschutz, Emissionsschutz und der Wunsch nach umweltfreundlicher Mobilität 
sind gesellschaftliche Entwicklungen, die ein Umdenken erforderlich machen, 
weshalb Münster Global nachhaltige Kommune geworden ist und den Klimanotstand 
ausgerufen hat.   
 
Sind vor nicht einmal zwei Dekaden noch PKW-Parkhäuser für auswärtige 
Kund*innen gebaut worden, setzt heute der Online-Handel dem stationären 
Einzelhandel zu. Dieser Entwicklung soll auch mit dem Konzept der autofreien 
Altstadt begegnet werden. Hierzu gibt es gute Beispiele aus anderen Städten, die 
dem Einzelhandel gutgetan haben. 
 
Erforderlich für das Gelingen ist eine breite Akzeptanz und Partizipation der 
Beteiligten, die eingeladen werden, um die gemeinsame Entwicklung zu gestalten.

Hierfür ist ein differenziertes Konzept zu entwickeln, das den unterschiedlichen 
Interessen Rechnung trägt und diese einbezieht. Erfahrungen aus anderen 
europäischen Städten sind ausdrücklich einzubeziehen. 
 
 
gez. Carsten Peters 
und Fraktion

Anlage 4_A-R-0034-2021-CDU-Urbanes Grün

5204 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0034/2021 
 
 
RATSANTRAG 
 
 Münster, 03.05.2021 
Urbanes Grün als Ressource für Mensch und 
Umwelt –Stadtklima verbessern, Grünoasen 
schaffen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur ökologischen Aufwertung von urbanen 
Plätzen in allen Stadtteilen. 
2. Ziel ist die Verbesserung des Stadtklimas, Erhöhung der Lebens- und 
Aufenthaltsqualität in der gesamten Stadt sowie Förderung des nachbarschaftlichen 
Miteinanders. Dafür werden städtische Plätze umgestaltet und durch Grünpflanzung, 
Begrünung von Fassaden und Dächern, Schaffung von attraktiven 
Aufenthaltsräumen, Einbindung an Wasserquellen und Brunnen und Einrichtung von 
„Urban Gardening“ ökologisch aufgewertet. 
3. Private Eigentümer sollen eingeladen werden, sich am Konzept zu beteiligen. 
4. Ein Umsetzungs- und Kostenplan ist aufzustellen. Passende Förderprogramme des 
Bundes oder des Landes (z.B. Förderaufruf „grüne Infrastruktur“) sind dabei zu 
prüfen. 
 
Begründung: 
Die Bedeutung einer „grünen Architektur“ nimmt zu. Sie steigert die Wohnqualität, fördert 
Freizeit, Sport und Erholung und kann damit den sozialen Zusammenhalt und die 
gesellschaftliche Teilhabe stärken. Sogar Brachen und Baulücken tragen auf ihre Weise zu 
urbaner Wildnis bei. Mit „Urban Gardening“, Gemeinschaftsgärten, bepflanzten 
Baumscheiben und Aktionstagen zur Parkpflege können sich die Anwohnerinnen und 
Anwohner aktiv in die Gestaltung und Pflege ihrer Umgebung einbringen. Stadtgrün 
reguliert die Temperatur, reinigt die Luft und wirkt sich damit positiv auf das Stadtklima und 
die Gesundheit aus. Grünflächen dämpfen Lärm, sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen 
und tragen so zum Artenschutz und zum Erhalt der Biodiversität bei, sind Reserveflächen 
für Hochwasser- beziehungsweise Starkregenereignisse, leisten einen Beitrag zur 
Grundwasserneubildung und zum Bodenschutz.  
Ein nicht zu vernachlässigender Faktor in Städten ist die anthropogene Wärmeerzeugung. 
Die negativen Faktoren des Stadtklimas (höhere Temperaturen, Luftunreinheit, 
Schadstoffbelastung) tragen zum bioklimatologischen Belastungscharakter des Stadtklimas 
bei. Besonders problematisch ist für viele Städte eine starke Überhitzung im Sommer: 
Stein- und Betonflächen heizen sich auf, die Temperaturen vor allem im Stadtzentrum

können mehrere Grad über denen im Umland liegen. Kombiniert mit Feinstaub- und 
Ozonbelastung entsteht ein gefährlicher Mix. 
Untersuchungen (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz des Landes NRW) haben gezeigt, dass sich erst ab einer Grünfläche von 
2,5 ha wesentliche Kühlungseffekte messen lassen. Aber auch kleinere Grünflächen sollen 
- stadträumlich sinnvoll angeordnet - angestrebt werden. So lässt sich zumindest eine 
Reduzierung des Wärmeinseleffekts erreichen. 
Platzmangel behindert häufig die Schaffung von innerstädtischen Grünflächen, deshalb 
sollten auch unkonventionelle Möglichkeiten, wie beispielsweise das Begrünen von 
Straßenseiten mit Begleitgrün umgesetzt werden, damit möglichst viele Vegetationsflächen 
geschaffen werden können. Ihre ökologischen Effekte sind zwar geringer als die von 
Bäumen und Sträuchern, dennoch fördern sie zeitverzögerten Niederschlagsabfluss, 
Verdunstung und Abkühlung. 
Die richtige Auswahl der Materialen kann darüber entscheiden, ob und wie sehr sich ein 
Platz aufwärmt. Versiegelte Flächen sollen dort, wo möglich, entsiegelt und 
wasserdurchlässig befestigt werden. Durch den Einsatz von "Stadtmöbeln" können 
verschiedene Funktionen im öffentlichen Raum - teilweise gleichzeitig – erfüllt werden: Sie 
können dem Verweilen, der Erholung oder zum Spielen dienen, können als Abtrennung 
fungieren oder eine Schutzfunktion haben, Ordnung erzeugen ebenso wie Werbeträger sein. 
Wünschenswert sind Schattenbereiche, freistehende Spielgeräte und eine freie Fläche als 
Spiel- und Begegnungszone. Bei der Raumteilung ist auf Angsträume zu achten. 
Je nach Umfeld ist abzustimmen, wie viel Fläche für die unterschiedlichen Nutzungen 
gestaltet wird. Auch gastronomische Angebote sollen als besondere Plätze zum Verweilen 
berücksichtigt werden. Ein zentraler Aspekt der Plätze soll ihre Multifunktionalität, den 
Bedürfnissen unterschiedlicher Nutzergruppen angepasst sein. Ein Beispiel für eine solche 
Multifunktionalität ist das Weiner Projekt „einfach-mehrfach“. Das Projekt will bestehende 
Konflikte durch neue Angebote reduzieren und Gemeinschaftssinn und Teilhabe fördern. Es 
spart der Stadt und damit den SteuerzahlerInnen Kosten und schont Ressourcen, indem 
Flächen effizient genutzt werden.  
Pflanzkonzepte müssen ökologisch standortangepasst sein, aber auch funktional begründet 
sein. Zu berücksichtigen sind u.a. die Struktur, Gestaltung, ökologische Funktionen und 
Stadtverträglichkeit der Bepflanzung. Bei der Bepflanzung ist auf die geringe 
Pflegeintensität und die daran geknüpften Folgekosten zu achten. 
Der vorliegende Antrag knüpft an den bereits im September 2019 eingereichten Antrag 
„Wasser im urbanen Raum – Lebenselixier für Mensch und Natur“ an und entwickelt die 
dort formulierten Ziele weiter. 
 
gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Anlage 3_A-R-0009-2021-CDU- Stärkung des Einzelhandels

4396 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0009/2021  
 
 
 
Antrag an den Rat 
 Münster, 2. Februar 2021 
 
 
 
Planerische, regulatorische oder finanzielle Maßnahmen 
zur Stärkung des Einzelhandels 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, planerische, regulatorische oder finanzielle 
Maßnahmen zu benennen, die die Situation des Einzelhandels – insbesondere im 
Bereich der Innenstadt aber auch in Bezug auf die Stadtteilzentren -  stärken. Es 
sind öffentliche Räume zu definieren, in denen das Ziel erreicht werden kann, 
Aufenthaltsqualität, Geschäftslagenaufbesserung und Klimaresilienz zu steigern.  
 
2. Hierzu sollen konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden, die unmittelbar – oder 
auch nur testweise – umgesetzt werden können, oder mit denen kurzfristig 
zumindest begonnen werden kann. Bestehende Förderprogrammen von Bund und 
Land sollten möglichst einbezogen werden. 
 
 
Begründung: 
 
Durch städtische Maßnahmen könnte die Aufenthaltsqualität gesteigert werden, damit auch 
die auswärtigen Kunden des Einzelhandels Münster für ihre Einkäufe auswählen. Im Umfeld 
der Einzelhandelsunternehmen sollen Maßnahmen identifiziert werden, die das 
Geschäftsumfeld für eine bestimmte Lage oder einen Bereich aufbessert. Ziel muss in 
diesem Zusammenhang sein, die öffentlichen Räume so zu gestalten, dass sie verstärkt in 
der Position sind, den Anforderungen des Klimawandels gerecht zu werden. Dies kann durch 
das angemessene Gestalten des öffentlichen Raums beispielsweise mit Elementen der 
Begrünung geschehen.  
 
Die Maßnahmen können planerischer, regulatorischer oder finanzieller Art sein. Eine 
planerische Umsetzung können Vorschläge aus der Verkehrsplanung sein. Regulatorische 
Maßnahmen können kurzfristige oder probeweise Veränderungen in der Verkehrsführung 
sein, um mögliche Veränderungen in der Verkehrsführung einzuleiten oder auszutesten. Man 
könnte gezielt Straßenräume neu aufteilen hin zu mehr Fahrradnutzung (Lastenradpark-
plätze) oder hin zu mehr Aufenthaltszonen für Fußgänger. Es sind Ansätze im aktuellen 
Haushalt für mögliche Maßnahmen zu bilden. Hierfür können auch Fördermittel beantragt 
werden. Beispielsweise existiert ein „Sonderprogramm für Klimaresilienz“ in Nordrhein-
Westfalen.  
 
Weitere Ansätze können sein, die Attraktivität in den Straßen, die an die Innenstadt 
angrenzen, beispielsweise Königsstraße, Verspoel, Ägidiistraße und andere, zu verbessern, 
indem man maßvoll Pkw-Verkehr reduziert, Parkraum rückbaut und sukzessive bauliche

Veränderungen vornimmt, wie zum Beispiel Bänke, Bühnen, Spielmöglichkeiten und Kunst 
etc. aufstellt.  
 
Von den Maßnahmen der Aufwertung bzw. der Geschäftslagenverbesserung und 
Klimaresilienz können auch und gerade die bereits zu Fußgängerzonen ausgebauten 
Straßen wie z.B. die Ludgeristraße profitieren. Auch hier sind zur Steigerung der Attraktivität 
bauliche Verbesserungen denkbar und erforderlich.  
Um diese Maßnahmen zu identifizieren, sollte kurzfristig das bestehende Gespräch mit 
Einzelhandelsverbänden und Interessensgruppierungen, beispielsweise der ISI aber auch 
mit den Einzelhändlern und der Gastronomie intensiviert werden. Gerade der Einzelhandel 
und die Gastronomie haben hier möglicherweise den direktesten Blick auf die Möglichkeiten 
und Notwendigkeiten.   
 
Konkrete weitere Ideen sind, (mehrere) Event-Samstage in Münster zu planen. Mindestens 
könnten solche Samstage die Werbewirkung des Einzelhandels in Münster intensivieren. 
Das könnte das Stadtmarketing unterstützen. Ab dem späteren Frühjahr – nach Ende des 
Lockdowns -  sind auch Innenstadtfeste möglich. 
 
Wir schlagen einen Abendmarkt zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt vor. 
 
Vieles ist kurzfristig nicht umsetzbar, aber wir könnten die Entstehung einer Planung zeitnah 
unterstützen und dafür sorgen, dass daraus Projekte werden, mit deren Umsetzung 
kurzfristig sichtbar begonnen wird. Gerade hier geht es auch um Erkennbarkeit.  
 
Es ist für diese Kosten auch zu prüfen, ob es sich um Sonderkosten handelt, die sich auf die 
Coronasituation zurückführen lassen und deswegen im Haushaltsplan besonders behandelt 
werden können. Darüber hinaus gibt es möglicherweise Fördermittel für solche Maßnahmen 
des Landes (Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte ...) und des Bundes. Diese 
müssen wir kurzfristig sichern. 
 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion

Beschlussvorlage

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V/0826/2021
V/0826/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Stärkung der Innenstadt: T eilnahmeam Landeswettbewerb "Zukunft StadtRaum" des Ministeriums
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG)
Beratungsfolge
25.11.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
01.12.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
07.12.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
07.12.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Hauptausschuss nimmt die im Anhang dargestellten Inhalte des Wettbewerbsbeitrages
„MikroKiez Martiniviertel“ zum Landeswettbewerb „Zukunft Stadtraum“ zur Kenntnis.
2. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Beitrag „MikroKiez Martiniviertel“ in der
ersten Stufe des Landeswettbewerbs „Zukunft StadtRaum“ prämiert und die Stadt Münster
zur Abgabe eines Beitrages in der zweiten Wettbewerbsstufe aufgefordert wurde.
3. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung,
 sich an der zweiten Stufe des Landeswettbewerbs zu beteiligen und somit die Chance,
hierfür einen Fördervorrang in der Städtebauförderung zu erlangen, zu ergreifen,
 dafür den im Anhang beigefügten Wettbewerbsbeitrag “MikroKiez Martiniviertel“ weiter
auszuarbeiten und in der zweiten Wettbewerbsstufe einzureichen.
4. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung im Falle eines Wettbewerbsgewinns
 die Inhalte des Wettbewerbsbeitrags unter Beteiligung der Stadtgesellschaft in einem
partizipativen Verfahren weiter zu konkretisieren,
 auf dieser Basis einen Städtebauförderantrag zu erarbeiten und den Gremien der Stadt
Münster zur Entscheidung vorzulegen.
5. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass T eilefolgender Ratsanträge mit diesem
Vorgehen aufgegriffen werden:
 A-R/0009/2021 „Planerische, regulatorische oder finanzielle Maßnahmen zur Stärkung
des Einzelhandels“ der CDU Ratsfraktion Münster (s. Anlage 3),
Stadtplanungsamt
22.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Thiesing
T elefon:492-6189
Thiesing@stadt-muenster.de

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V/0826/2021
 A-R/0034/2021 „Urbanes Grün als Ressource für Mensch und Umwelt - Stadtklima
verbessern, Grünoasen schaffen (s. Anlage 4),
 Haushaltsbegleitantrag 2021 von Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion, SPD Ratsfraktion
und Volt „Startschuss für eine Innenstadt 4.0 - Auflegung eines Fonds für
Beteiligungsformate und Partizipation für zukunftsfeste und lebendige Zentren und zur
Entwicklung für neue Verkehrskonzepte“ (s. Anlage 5),
 A-R/0005/2021 von Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion, Volt „Was kommt nach der
Einkaufsstraße? - Frühzeitig die Herausforderungen erkennen, die Potentiale für
Münsters Zentren nutzbar machen sowie den Strukturwandel aktiv gestalten und
nachhaltig entwickeln (s. Anlage 6),
 A-R/0073/2020 der Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion „Autofreie Altstadt als Ziel -
Schrittweise Realisierung bis 2025 - umfassende Beteiligung von Anwohner*innen,
Geschäftsleuten, Beschäftigten, Kund*innen und Besucher*innen - für mehr Aufenthalts-
und Lebensqualität im Stadtzentrum und für Klimaschutz in Münster“ (s. Anlage 7).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit der weiteren T eilnahmeam Landeswettbewerb Zukunft StadtRaum eröffnet sich die Chance, für
eine Umsetzung der Maßnahmen einen Fördervorrang in der Städtebauförderung zu erlangen.
Bis zur Wettbewerbsentscheidung entstehen keine unmittelbaren zusätzlichen Aufwendungen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Falle des Wettbewerbsgewinns nach derzeitiger
Einschätzung Kosten in einem Umfang von 5 Mio. € entstehen können, die bis zu 60 % durch das
Land gefördert werden.
In Abhängigkeit vom Ausgang des Wettbewerbs werden die zur Umsetzung der Fokusräume
„Hörsterstraße“ und „Parkplatz Bült“ erforderlichen Auszahlungen und die Fördermittel von der
Verwaltung in den Haushaltsplanentwurf 2023 aufgenommen.
Begründung:
Stärkung der Innenstadt: Martiniviertel als ein Baustein des partizipativen
Innenstadtentwicklungsprozesses Stadt.Raum.Leben - Münsters Mitte machen
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 verschiedene Aktivitäten zur Stärkung
der Innenstadt und zur Nutzung neuer Städtebauförderprogramme beschlossen (vgl. V/0672/2020).
Der Rat beauftragte die Verwaltung u. a. damit, die bisherigen Erkenntnisse aus dem Prozess zur
Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Münster 2030 (ISEK 2030), insbesondere
auch zum ISEK-Leitthema „Innenstadt ist mehr…“, für weitere Maßnahmen zur Stärkung der
Innenstadt zu nutzen. Beschlossen wurde u. a. die Erstellung eines Integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt Münsters sowie die Durchführung eines systematischen
Quartiersentwicklungsprozesses zur Zukunft des Martiniviertels und des Hörster Parkplatzes.
Die Stadt Münster führt daraufhin aktuell einen umfassenden Innenstadtprozess mit dem Titel
„Stadt.Raum.Leben - Münsters Mitte Machen“ durch, der aus mehreren Arbeitsbausteinen besteht.
Bestandteile dieses Vorhabens sind beispielsweise:
 der Aufbau eines Zentrenmanagements, für das erfolgreich Fördermittel aus dem
Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren NRW 2020 eingeworben
wurden,
 die Erarbeitung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Münster-Innenstadt
(INSEK MS-Innenstadt) als Grundlage für die weitere Städtebauförderung sowie
 die Betrachtung von räumlichen Fokusbereichen, die aufgrund ihrer spezifischen

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V/0826/2021
Herausforderungen einer detaillierten Bearbeitung bedürfen.
Im Rahmen der Erarbeitung des INSEK MS-Innenstadt wird derzeitig eine Stärken-Schwächen-
Analyse für die erweiterte Innenstadt von den beauftragten Planungsbüros scheuvens + wachten und
Junker Kruse erstellt. In diesem Zusammenhang wurde u. a. das Martiniviertel mit Hörsterstraße und
Hörster Parkplatz als räumliche Fokusbereiche für eine nötige vertiefte Betrachtung und Bearbeitung
identifiziert bzw. bestätigt.
Zudem liegen verschiedene politische Anträge vor, die eine zukunftsgerechte Umgestaltung und
Weiterentwicklung der Innenstadt und ihrer T eilbereicheanstoßen (z. B. A-R/0009/2021, A-
R/0034/2021, Haushaltsbegleitantrag 2021 von Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion, SPD
Ratsfraktion und Volt „Startschuss für eine Innenstadt 4.0“, A-R/0005/2021, A-R/0073/2020). Diese
Anträge werden mit diesem Vorhaben in T eilenaufgegriffen und bearbeitet.
Landeswettbewerb Zukunft StadtRaum
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
lobte im Dezember 2020 den Landeswettbewerb „Zukunft StadtRaum“ aus. Hierbei werden mutige
und innovative Konzepte zur Umgestaltung und Neuaufteilung des Straßenraums für
Verkehrsteilnehmende aller Generationen gesucht. Dabei sollen die zur Verfügung stehende Fläche
für die verschiedenen Verkehrsarten neu aufgeteilt, umgestaltet und quartiersbezogene Lösungen –
insbesondere für den ruhenden Verkehr – gefunden werden. In der Gesamtgestaltung des
Straßenraums sollen - auch unter Berücksichtigung der klimatischen Veränderungen – die
Aufenthalts- und Lebensqualität in den Quartieren verbessert werden. Der Wettbewerb ist zweistufig.
Die zehn überzeugendsten Entwürfe erhalten einen Fördervorrang für die Umsetzung in der
Städtebauförderung oder Dorferneuerung. Der vollständige Aufruf zum Landeswettbewerb ist der
Vorlage als Anlage beigefügt (s. Anlage 1).
Auf der Grundlage der oben genannten Beschlussfassung des Rates hat die Verwaltung einen
Wettbewerbsbeitrag für einen zentralen Bereich des Martiniviertels - Hörsterstraße, Parkplatz am Bült
und Hörster Parkplatz - erarbeitet. Hierüber wurde im Betriebsausschuss Münster Marketing am
17.02.2021 und am 01.06.2021 sowie im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung am
03.03.2021 und am 17.06.2021 berichtet. Im April 2021 wurde der Beitrag fristgerecht in die erste
Wettbewerbsstufe eingereicht und damit die Chance genutzt, hierfür eine prioritäre Berücksichtigung
in der Städtebauförderung erlangen zu können.
Die Stadt Münster wurde vom Land NRW in der ersten Stufe des Landeswettbewerbs „Zukunft
StadtRaum“ ausgewählt und damit zur T eilnahmean der zweiten Stufe dieses Verfahrens
aufgefordert.
Der Wettbewerbsbeitrag „MikroKiez Martiniviertel“
Das Martiniviertel weist schon heute eine hohe Nutzungsvielfalt auf: Einzelhandel, Gastronomie,
Kultur- und Bildungsangebote prägen den Stadtraum. Im aktuellen Stadtbild dominieren aber die
durchfahrenden Autos und Busse, der ruhende Verkehr und die großflächigen Parkflächen. Hier
setzen die im Landeswettbewerb eingereichten Ideen an und stellen mögliche Zukunftsbilder dar.
Der Münsteraner Wettbewerbsbeitrag umfasst drei Fokusräume (s. Anlage 2): die Hörsterstraße, den
Parkplatz am Bült und den Hörster Parkplatz.
Ideen für den Fokusraum Hörsterstraße
Die Hörsterstraße könnte durch Wegfall der Durchgangsverkehre eine höhere Aufenthaltsqualität
erhalten. Es könnte Raum für neue grüne Quartiersplätze z. B. vor dem Standesamt („Lotharinger
Platz“) und im Bereich Hörsterstraße/Stiftsherrenstraße („Martini Platz“) entstehen. Auch für
Zufußgehende und Radfahrende soll sich die heute beengte Situation deutlich verbessern und eine
sichere und komfortable Passage des Quartiers in beide Richtungen möglich werden. Elemente der
Entwurfsideen sind beispielsweise:
 die weitgehende Herausnahme des ruhenden Verkehrs

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V/0826/2021
 Reduzierung/Aufhebung des Durchgangsverkehrs (PKW / Bus) bei Erhalt des notwendigen
AnliegerverkehrsÖffnung für Fahrradverkehr in beide Fahrtrichtungen (heute nur Einbahn)
 Schaffung neuer Stadtplätze („Lotharinger Platz“, „Martini Platz“)
 Umbau der Straße zu einem barrierefreien verkehrsberuhigten Bereich mit neuem Stadtgrün,
Schattenplätzen und neuen auch konsumfreien Aufenthaltsangeboten als Ort für Alle
 offene Straßenentwässerung und hellere Straßenbeläge zur Reduzierung von Hitzeinseln und
Stärkung der Klimaresilienz.
Ideen für den Fokusraum „Parkplatz Bült“
Der Parkplatz am Bült könnte als attraktiver Stadtplatz mit Außengastronomie und Sitzgelegenheiten
zum Verweilen einladen und nicht mehr ausschließlich dem Abstellen von Autos dienen. Bereits seit
Anfang Juni können die Münsteranerinnen und Münster dies probeweise erfahren. Elemente der
Entwurfsideen sind beispielsweise:
 Herausnahme des ruhenden Verkehrs anstelle eines Parkplatzes
 Schaffung eines neuen, barrierefreien Stadtplatzes
 neue konsumfreie grüne Aufenthaltsbereiche an und auf Holzdecks, die gleichzeitig
Wasserspeicher sind
 neue Flächen für die Außengastronomie an den Platzrändern
 Schaffung eines neuen Mobilitätshubs rund um die vorhandene Zentrumsbushaltestelle am
Bült (u.a. Stadtlogistik, Mikromobilität mit Servicestation, E-Bikestationen)
 Schaffung attraktiver Fahrradabstellanlagen und Bauminseln mit Wasserspeichern
Umgang mit dem Fokusraum „Hörster Parkplatz“
Auch der Hörster Parkplatz als große innerstädtische Freifläche war in der ersten Bewerbungsstufe
Gegenstand des Wettbewerbsbeitrags. Der Hörster Parkplatz im Martiniviertel weist als offene
städtebauliche „Kriegswunde“ mit der derzeitigen Parkplatznutzung einen rauen Charakter auf und
bietet als einzige innerstädtische Freifläche ein großes Entwicklungspotenzial.
Im Wettbewerbsbeitrag wurde hier zunächst die Idee einer grünen „Stadtoase“, eines hybriden
begrünten Ortes bzw. Hauses als sogenannter „Dritter Ort“, in dem z. B. Gastronomie, regionaler
Handel, Manufakturen, Räume für Bildung, Kultur, Kinderspiel, Urban Gardening auf dem Dach oder
ähnliches integriert sein könnten, sowie ein Quartierspark mit Kinderspielangeboten,
Schattenbereichen und Fahrradparkangeboten eingefügt.
Dieser Ort bedarf - im Gegensatz zu den anderen beiden Fokusräumen - einer grundsätzlichen
Neuorientierung. Hier gilt es zunächst, gemeinsam mit der Stadtgesellschaft und den
Quartiersakteuren, die zukünftige Nutzung für diesen Raum zu bestimmen. Multifunktionalität,
hybrider Ort, Freiraum, grüne Oase, Wohn-, Arbeits-, Kultur-, Bildungsort, identitätsstiftender
Treffpunkt im Quartier: Alles ist vorstellbar und offen.
Der unbebaute Platz bietet Raum - auch für längere temporäre Ausprobieraktionen. Um dem gerecht
zu werden, wurde für diesen T eilbereicheine gesonderte Bewerbung in einem anderen
Fördermittelwettbewerb, dem BMI-Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“, erarbeitet.
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 10.11.2021 beschlossen, einen
Bewerbungsbeitrag in dem BMI-Fördermittelaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zenten“
einzureichen, der im Besonderen Möglichkeiten einer vertiefenden partizipativen Betrachtung der
weiteren Entwicklung des Hörster Parkplatzes bietet (siehe V/0723/2021 Stärkung der Innenstadt:
Beteiligung am BMI-Fördermittelaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren").
Eine enge Abstimmung zwischen den Verfahren in den unterschiedlichen T eilräumenwird durch die
Verwaltung im Rahmen der Gesamtkoordination der verschiedenen Bausteine des
Innenstadtprozesses „Stadt.Raum.Leben - Münsters Mitte machen“ gewährleistet.
Im Falle der Nichtberücksichtigung im BMI-Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ findet

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V/0826/2021
das angestrebte Partizipations- und Ideenbildungsverfahren zum Hörster Parkplatz Berücksichtigung
im Landeswettbewerb Zukunft StadtRaum.
Grün und Klima
Von großer Bedeutung im Wettbewerbsbeitrag „Mikro-Kiez Martiniviertel“ sind auch eine umfassende
Begrünung des Stadtraums sowie zeitgemäße Antworten auf die Auswirkungen des Klimawandels auf
das Stadtklima. Grünflächen, Grünfassaden und –dächer, wasserspeichernde Baumscheiben und
Holzdecks zum Sitzen und eine offene Entwässerung dienen der Stärkung der Klimaresilienz des
Quartiers. So soll das Regenwasser in offenen Rinnen geführt und zur Bewässerung genutzt werden.
Die Wasserspeicherung und -verdunstung stabilisiert den Wasserkreislauf und reduziert urbane
Hitzeinseln.
Weiteres Vorgehen
Arbeiten zur Teilnahme an der zweiten Wettbewerbsstufe
Für die T eilnahmean der zweiten Wettbewerbsstufe ist der in der ersten Wettbewerbsstufe
eingereichte Beitrag weiter zu konkretisieren und bis zum 18. Januar 2022 beim Land einzureichen.
Gegen Mitte Februar werden die Gewinner des Wettbewerbs ausgewählt. Vorgesehen sind hierfür z.
B. folgende Arbeiten:
 die Erarbeitung von Plänen mit atmosphärischen Darstellungen, einer Kurzbeschreibung des
Projektes und der Bestandssituation,
 die Erstellung eines Realisierungsperspektive inklusive eines Konzeptes für die
Konkretisierung der Vorentwürfe und Lösungserarbeitung für die Mobilitätsfragen unter
intensiver Einbindung der Viertelsakteure und der Stadtgesellschaft (Beteiligungskonzept),
 ein Zeitplan für die Umsetzung
 und eine Kostenschätzung.
Die Erfahrungen der Verkehrsversuche „Hörsterstraße, Parkplatz am Bült“ und die hierbei
durchgeführten Beteiligungsaktivitäten (Anliegertreffen, Onlinebefragung etc.) liefern bereits wichtige
Erkenntnisse, die in die Erstellung des Wettbewerbsbeitrags einfließen.
Am 30.9.2021 beschloss der Rat der Stadt Münster mehrheitlich den Ergänzungsantrag zur Vorlage
V/0628/2021 Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 (A-R/0072/2021), der u.a. vorsieht, in die
Umsetzungsstrategie zur Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 auch die Aufhebung der
Durchgängigkeit für den MIV auf der Achse Münzstraße-Bült – Mauritztor als Adhoc-Maßnahmen
aufgenommen wird und geprüft werden, wie diese schnellstmöglich umgesetzt werden kann. In seiner
Sitzung am 10.11.2021 hat der Rat der Stadt Münster zudem mehrheitlich beschlossen, im Rahmen
der T eilnahmeam BMI-Fördermittelaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zenten“ zu prüfen, ob mit
dem Projekt Hörster Parkplatz verbunden werden kann, versuchsweise eine Durchfahrsperre für den
Durchgangsverkehr am Bült für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten zu erproben. Die
Durchfahrt für öffentliche Verkehre, Lieferverkehre und die Verkehre des Umweltverbundes sollen
dabei erhalten bleiben. Welche Auswirkungen diese Beschlüsse auf die konkretisierenden Planungen
haben, wird im weiteren Planungsprozess geprüft.
Für die T eilnahmean der zweiten Wettbewerbsstufe ist eine politische Beschlussfassung über den
grundsätzlichen Umsetzungswillen im Falle einer Prämierung einzureichen. Diese soll hiermit
eingeholt werden.
Weitere Schritte im Falle eines Wettbewerbsgewinns
Im Falle eines Wettbewerbsgewinns ist die Erstellung und Einreichung eines formellen
Förderantrages für die Städtebauförderung, voraussichtlich bis zum 30.09.2022, notwendig.
Hierfür soll der für die zweite Stufe erarbeitete Wettbewerbsbeitrag im Rahmen einer breiten
Öffentlichkeitsbeteiligung mit verschiedenen Partizipationsveranstaltungen mit der Stadtgesellschaft
diskutiert und gemeinsam weiterentwickelt werden.
Auf Basis dieser Arbeiten soll dann ein formeller Städtebauförderantrag ausgearbeitet und den

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V/0826/2021
politischen Gremien der Stadt Münster zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Aufgrund der
genannten Arbeitsschritte und der notwendigen Etatplanung ist eine Förderantragstellung erst für das
Jahr 2023 möglich.
Beibehaltung der Erreichbarkeit der Altstadt
Ebenso gilt es in dieser Arbeitsphase Lösungen für die Sicherstellung der Erreichbarkeit des Bülts
bzw. der zentralen Innenstadt mit dem ÖPNV auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem
Verkehrsversuch Hörsterstraße zu erarbeiten. Auch die sich verändernden Verkehrsflüsse im Umfeld
der Hörsterstraße bzw. des Martiniviertels sind zu betrachten.
Die Befahrung des Martiniviertels und der Hörsterstraße mit den Stadt- und Regionalbussen ist nicht
nur städtebaulich unbefriedigend, war aber in der Vergangenheit notwendig, da ein wesentliches
Element des städtischen ÖPNV-Konzeptes die Bedienung der Haltestelle Altstadt/Bült für die Busse
aus dem Norden des Stadtgebietes ist. Problematisch ist die Maßstäblichkeit der Großfahrzeuge des
ÖPNV in den engen Straßenräumen sowie die Reisezeitverluste des ÖPNV in den engen
Stadtstraßen. Daher ist vorgesehen, die Linienführung der Stadt- und Regionalbusse so zu ändern,
dass eine Durchfahrung des Martiniviertels zukünftig nicht mehr erforderlich wird, bei gleichzeitiger
Beibehaltung der Erreichbarkeit der Altstadt. Entsprechende umsetzbare Konzepte liegen vor und
sollen voraussichtlich Anfang des Jahres 2022 in die Fortschreibung des 3. Nahverkehrsplanes der
Stadt Münster einfließen.
Bürgerbeteiligung
Bereits im Zuge des Reallabors „Hörsterstraße und Parkplatz am Bült“ konnte erprobt werden, wie
eine Neugestaltung dieses Bereiches aussehen könnte und was gut und weniger gut funktioniert.
Hierbei fanden bereits mehrere Partizipations- und Beteiligungsangebote für verschiedene
Zielgruppen statt (Anrainer-Abend, Rundgänge mit der ISI, mit Politik, Befragung etc.). Auch bei den
Dialogtagen im Zusammenhang mit dem Innenstadtprozess konnten zahlreiche Anregungen aus der
gesamten Stadtgesellschaft gesammelt werden.
Bei den weiteren Arbeiten zur Konkretisierung der Planungen im Zuge des Wettbewerbsverfahrens ist
weiterhin ein umfangreiches Partizipationsverfahren vorgesehen. Ein Konzept hierfür wird Bestandteil
des zweiten Wettbewerbsbeitrags sein.
I. V.
gez. Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
1. Aufruf Zukunft Stadtraum des MHKGB NRW
2. Entwurf Wettbewerbsbeitrag Stadt Münster „MikroKiez Martiniviertel“
3. A-R/0009/2021
4. A-R/0034/2021
5. Haushaltsbegleitantrag 2021 von Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion, SPD Ratsfraktion und Volt
„Startschuss für eine Innenstadt 4.0
6. A-R/0005/2021
7. A-R/0073/2020

Beratungsverlauf (5)

25.11.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.12.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Salzstraße
  • Ludgeristraße
  • Hammer Straße
  • Warendorfer Straße
  • Wolbecker Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße 1
  • Hörsterstraße
  • Königsstraße
  • Stiftsherrenstraße
  • Prinzipalmarkt
  • Alter Steinweg
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  • Westerheide
  • Promenade
  • Verspoel
  • Mauritztor

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Details

Aktenzeichen
V/0826/2021
Typ
Vorlagen
Datum
12.11.2021
Erstellt
02.11.2021 11:28