2015/0088
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; Fällung eines Baumes, SSP - Friedrich-Ebert-Schule, Bauteil B (Sporthalle), Pulverhäuserweg 31
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2015/0088
2325 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.03.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb Im-
mobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0088
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 15-00058-02 Investitionsnummer:
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes vom 01.01.1984;
Fällung eines Baumes, SSP - Friedrich-Ebert-Schule, Bauteil B (Sporthalle), Pulve r-
häuserweg 31
Vorlage vom: 05.03.2015
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Fällung von einem Baum (Nr. 32 Baumkataster) zu.
Anlagen: Lageplan M.1:000
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.03.2015
Im Rahmen der Baumaßnahme SSP – Friedrich-Ebert-Schule, Bauteil B (Sporthalle) , besteht
die Notwendigkeit, dass ein Baum (Baum -Nr. 32) gefällt werden muss.
Die Sporthalle muss zukünftig barr ierefrei erschlossen werden können. Der Niveauunter -
schied zwischen Gelände und Erdgeschoss beträgt rund 90 cm. Im Rahmen der Umbauma ß-
nahme wird vor dem Eingangsbereich der Sporthalle eine Rampe gebaut, um das Gebäude
barrierefrei betreten zu können. Der B aum Nr. 32 steht in dem Bereich, wo die neue Rampe
ausgeführt werden soll.
Die Maßnahme ist mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt abgestimmt.
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des
städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 ist ein Beschluss des Magistrats über die Fä l-
lung des Baumes erforderlich. Es wird eine 1:1 Nachpflanzung vorgenommen.
Die Finanzierung erfolgt aus der Baumaßnahme.
Darmstadt, 05.02.2015
65-12-21 ad/gan, Nst.: 4486
Die Dezernentin III
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Pulverhäuserweg 31
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0088
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.03.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00