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2015/0088

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; Fällung eines Baumes, SSP - Friedrich-Ebert-Schule, Bauteil B (Sporthalle), Pulverhäuserweg 31

Magistratsvorlage 05.03.2015

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2015/0088

2325 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.03.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb Im-
mobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0088 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  15-00058-02 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  201 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes vom 01.01.1984;  
Fällung eines Baumes, SSP - Friedrich-Ebert-Schule, Bauteil B (Sporthalle), Pulve r-
häuserweg 31 
 
Vorlage vom: 05.03.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Fällung von einem Baum (Nr. 32 Baumkataster) zu.  
 
 
 
Anlagen: Lageplan M.1:000 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.03.2015 
 
Im Rahmen der Baumaßnahme SSP – Friedrich-Ebert-Schule, Bauteil B (Sporthalle) , besteht 
die Notwendigkeit, dass ein Baum (Baum -Nr. 32) gefällt werden muss.  
 
Die Sporthalle muss zukünftig barr ierefrei erschlossen werden können. Der Niveauunter -
schied zwischen Gelände und Erdgeschoss beträgt rund 90 cm. Im Rahmen der Umbauma ß-
nahme wird vor dem Eingangsbereich der Sporthalle eine Rampe gebaut, um das Gebäude 
barrierefrei betreten zu können. Der B aum Nr. 32 steht in dem Bereich, wo die neue Rampe 
ausgeführt werden soll.  
 
Die Maßnahme ist mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt abgestimmt.  
 
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des 
städtischen Baumbestandes  vom 01.01.1984 ist ein Beschluss des Magistrats über die Fä l-
lung des Baumes erforderlich. Es wird eine 1:1 Nachpflanzung vorgenommen.  
 
Die Finanzierung erfolgt aus der Baumaßnahme.  
 
 
Darmstadt, 05.02.2015  
65-12-21 ad/gan, Nst.: 4486 
 
 
Die Dezernentin III  
 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

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Orte (1)

  • Pulverhäuserweg 31

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0088
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.03.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00