2017/0058
Geländetausch mit der TU Darmstadt im Bereich des Kantplatzes
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Datum: 08.12.2016 wissenschaltsstädt Bearbeiter: Darmstadt
2017/0058
4172 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.03.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0058
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Geländetausch mit der TU Darmstadt im Bereich des Kantplatzes
Vorlage vom: 22.02.2017
Beschlussvorschlag:
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt wird ermächtigt, nachfolgenden
Grundstückstausch mit dem Land Hessen (TU Darmstadt) durchzuführen:
Wissenschaftsstadt Darmstadt an Land Hessen (TU Darmstadt)
Eine noch zu vermessende Teilfläch e von ca. 350 m² aus den städtischen Grundstücken
Gemarkung Darmstadt Flur 2 Nr. 1 674/2 Freier Platz, Kantplat z mit 1.053 m² und Flur 3 Nr.
1485 Trasse, Schlossgartenst raße mit 1.388 m²
zum Preis von 510,00 Euro/m², also ca. 178.500,00 Euro
Der Buchwert beträgt ca. 525,00 Euro.
Land Hessen (TU Darmstadt) an Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 65 m² aus dem Grundstück Gemarkung Darmstadt
Flur 3 Nr. 96/9 Gebäude - und Freifläche, Schlossgartenstraße 9 mit 9.603 m²
- 2 -
zum Preis von 510,00 Euro/m², also ca. 33.150,00 Euro
Zzgl. Kosten für die Verlegung einer Gasleitung in Höhe von 61.300,00 Euro
also insgesamt ca. 94.450,00 Euro
Die Wertdifferenz in Höhe von ca. 84.050,00 Euro ist vom Land Hessen (TU Dar mstadt) an die
Wissenschaftsstadt Darmstadt herauszuzahlen. Die tatsächlichen Beträge ergeben sich erst nach
der Vermessung der in Rede stehenden Flächen.
Anlagen: Lageplan
Lageplan
Bebauungsplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.02.2017
Die TU Darmstadt beabsichtigt am Kantplatz die Errichtung eines Instituts - und
Forschungsgebäudes für die IT -Sicherheit „CYSEC“.
Für dieses Vorhaben wurde der Bebauungsplan N 32.2 aufgestell t.
Für die Errichtung der Gebäude werden die im Beschlussteil näher bezeichneten städtischen
Flächen benötigt, bei denen es sich zurzeit um öffentliche Grünflächen, Wege und Stellplätze
handelt.
Durch diese Flächen verläuft jedoch eine Gasleitung der Ent ega. Ohne die Verleg ung der
vorhandenen Gasleitung ist das Gelände baulich nicht nutzbar und auch keine 510,00
Euro/m² wert. Die Kosten fü r die Verlegung der Gasleitung in Höhe von 61.300,00 Euro
wurden daher vom Kaufpreis abgezogen. Die Auftragserteilung der TU an die Entega liegt in
Kopie vor.
Im Gegenzug erhält die Wissenschaftsstadt Darmstadt die öffentlichen Stellplätze an der
Schlossgartenstraße von der TU.
Für die wegfallenden öffentlichen Stellplätze in der Pankratiusstraße werden 7 Stellplätze a uf
TU Gelände errichtet, die nach Fertigstellung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt
werden.
Der Fußweg vom Kantplatz zur Ruthsstraße bleibt erhalten, da die Bebauung des Geländes
durch die TU teilweise erst ab dem 1. Obergeschoss erfolgt. Die Nutzung der
Wegeverbindung auch über das TU eigene Grundstück Nr. 96/9 wird durch ein Wegerecht zu
Gunsten der Allgemeinheit im Grundbuch gesichert. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt
beteiligt sich an den hälftigen Unterhaltungskosten für diese Wegeverbindung.
Die Einmessung der Grundstücksgrenzen erfolgt erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme.
Die Bewertung der Flächen erfolgte durch die Grundstücksbewertungsstelle des
Vermessungsamtes. Es handelt sich hier um den aktuellen Richtwert für Wohnen.
Darmstadt, 22.02.2017
65-15-02-II/4/15-21-db-sch
Der Dezernent III
i. V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
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Wegeverbindung zwischen Kantplatz und Ruthsstraße Datum: 22.02.2017 Bearbeiter:
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A N A A per) VRR, re re Ausweisun gen! 61 8.2 ı 8.3 Öffentliche Parkplätze Soweit die öffenllichen Stellplätze | sind diese dinglich zu sichem 0 14 legen, Hauptver- und.Entaorgungalaltungen Leltungsachse des Hauplabwasserkanals DN 800 SB Eln Schutzstreifan von je 3,0 m beiderseits der Leltungsachse Ist zu Wartungszwecken von tlefwurzelndem Bewuchs frelzuhalten. Mit Geh-, Fahr- und Leltungarachten zu balastenda Flächen Gehracht zugunsten der Allgemeinheit. Innerhalb dieser Fläche sind Einbauten (z.B. Sitzgelegenheiten u. Stützen) zulässig. Leitungsrechte zugunsten der Versorgungsbetrlebe. Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit Leitungsrechte zugunsten der Stadt und der Versorgungsbefriebe von 3,0 m belderselts der Leitungsachse des Mischwasserkanals N N °. b5 N \ | -0-—_0- 20 —0— St
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Schloßgartenstraße 9
- Pankratiusstraße
- Ruthsstraße
- Kantplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0058
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.02.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00