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2017/0058

Geländetausch mit der TU Darmstadt im Bereich des Kantplatzes

Magistratsvorlage 22.02.2017

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59 Zeichen

Datum: 08.12.2016

wissenschaltsstädt Bearbeiter:
Darmstadt

2017/0058

4172 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.03.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0058 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Geländetausch mit der TU Darmstadt im Bereich des Kantplatzes  
 
Vorlage vom: 22.02.2017  
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt wird ermächtigt, nachfolgenden 
Grundstückstausch mit dem Land Hessen (TU Darmstadt) durchzuführen:  
Wissenschaftsstadt Darmstadt an Land Hessen (TU Darmstadt)  
Eine noch zu vermessende Teilfläch e von ca. 350 m² aus den städtischen Grundstücken 
Gemarkung Darmstadt Flur 2 Nr. 1 674/2 Freier Platz, Kantplat z mit 1.053 m² und Flur 3 Nr. 
1485 Trasse, Schlossgartenst raße mit 1.388 m²  
 
zum Preis von 510,00 Euro/m², also ca.      178.500,00 Euro  
Der Buchwert beträgt ca. 525,00 Euro. 
 
Land Hessen (TU Darmstadt) an Wissenschaftsstadt Darmstadt:   
Eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 65 m² aus dem Grundstück Gemarkung Darmstadt 
Flur 3 Nr. 96/9 Gebäude - und Freifläche, Schlossgartenstraße 9 mit 9.603 m²

- 2 - 
zum Preis von 510,00 Euro/m², also ca.      33.150,00 Euro  
Zzgl. Kosten für die Verlegung einer Gasleitung in Höhe von   61.300,00 Euro  
also insgesamt ca.         94.450,00 Euro  
 
Die Wertdifferenz in Höhe von ca. 84.050,00 Euro ist vom Land Hessen (TU Dar mstadt) an die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt herauszuzahlen. Die tatsächlichen Beträge ergeben sich erst nach 
der Vermessung der in Rede stehenden Flächen.  
 
 
Anlagen: Lageplan 
Lageplan 
Bebauungsplan  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.02.2017 
 
Die TU Darmstadt beabsichtigt am Kantplatz die Errichtung eines Instituts - und 
Forschungsgebäudes für die IT -Sicherheit „CYSEC“.  
Für dieses Vorhaben wurde der Bebauungsplan N 32.2 aufgestell t.  
Für die Errichtung der Gebäude werden die im Beschlussteil näher bezeichneten städtischen 
Flächen benötigt, bei denen es sich zurzeit um öffentliche Grünflächen, Wege und Stellplätze 
handelt.  
Durch diese Flächen verläuft jedoch eine Gasleitung der Ent ega. Ohne die Verleg ung der 
vorhandenen Gasleitung  ist das Gelände baulich nicht nutzbar und auch keine 510,00 
Euro/m² wert. Die Kosten fü r die Verlegung der Gasleitung  in Höhe von 61.300,00 Euro 
wurden daher vom Kaufpreis abgezogen. Die Auftragserteilung der TU an die Entega liegt in 
Kopie vor.  
Im Gegenzug erhält die Wissenschaftsstadt Darmstadt die öffentlichen Stellplätze an der 
Schlossgartenstraße von der TU.  
 
Für die wegfallenden öffentlichen Stellplätze in der Pankratiusstraße werden 7 Stellplätze a uf 
TU Gelände errichtet, die nach Fertigstellung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt 
werden.  
 
Der Fußweg vom Kantplatz zur Ruthsstraße bleibt erhalten, da die Bebauung des Geländes 
durch die TU teilweise erst ab dem 1. Obergeschoss erfolgt. Die Nutzung der 
Wegeverbindung auch über das TU eigene Grundstück Nr. 96/9 wird durch ein Wegerecht zu 
Gunsten der Allgemeinheit im Grundbuch gesichert. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
beteiligt sich an den hälftigen Unterhaltungskosten für diese Wegeverbindung.  
 
Die Einmessung der Grundstücksgrenzen erfolgt erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme.  
 
Die Bewertung der Flächen erfolgte durch die Grundstücksbewertungsstelle des 
Vermessungsamtes. Es handelt sich hier um den aktuellen Richtwert für Wohnen.  
 
Darmstadt, 22.02.2017 
65-15-02-II/4/15-21-db-sch 
 
 
 
Der Dezernent III         
 
 
i. V.  
 
 
 
Jochen Partsch         
Oberbürgermeister

anlage 1

79 Zeichen

Wegeverbindung zwischen Kantplatz und Ruthsstraße Datum: 22.02.2017
Bearbeiter:

anlage 3

823 Zeichen

A

N
A

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per)

VRR,

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Ausweisun gen!

61

8.2

ı 8.3

Öffentliche Parkplätze
Soweit die öffenllichen Stellplätze |
sind diese dinglich zu sichem 0 14 legen,

Hauptver- und.Entaorgungalaltungen

Leltungsachse des Hauplabwasserkanals DN 800 SB

Eln Schutzstreifan von je 3,0 m beiderseits der Leltungsachse Ist
zu Wartungszwecken von tlefwurzelndem Bewuchs frelzuhalten.

Mit Geh-, Fahr- und Leltungarachten zu balastenda Flächen

Gehracht zugunsten der Allgemeinheit. Innerhalb dieser Fläche
sind Einbauten (z.B. Sitzgelegenheiten u. Stützen) zulässig.
Leitungsrechte zugunsten der Versorgungsbetrlebe.

Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit

Leitungsrechte zugunsten der Stadt und der Versorgungsbefriebe

von 3,0 m belderselts der Leitungsachse des Mischwasserkanals
N N °.

b5 N \

|

-0-—_0-

20 —0—

St

Beratungsverlauf (1)

TOP 8

Orte (4)

  • Schloßgartenstraße 9
  • Pankratiusstraße
  • Ruthsstraße
  • Kantplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0058
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.02.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00