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1906/2026

Aktueller Sachstand - Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte in der Wohnungsbauleitstelle

Mitteilung Ausschuss 24.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 30.06.2026, TOP 18.11

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6623 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/VI/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1906/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 
 
Aktueller Sachstand - Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte in der 
Wohnungsbauleitstelle 
 
1. Hintergrund 
 
Seit dem zweiten Quartal 2022 setzt die Verwaltung den politischen Beschluss zur Förderung 
bewohnergetragener Wohnprojekte in Köln um. Basis hierfür ist der fraktionsübergreifende 
Antrag mit der Vorlagen-Nummer AN/ 1266/2019. 
Die gemeinsame Zielgruppenberatung durch die Verwaltung (Wohnungsbauleitstelle/ Büro für 
gemeinschaftliche Wohnbauprojekte) und die MitStadtZentrale UG (haftungsbeschränkt) als 
intermediäre Organisation wurde seitdem erfolgreich aufgebaut und ist in Verwaltung und Zi-
vilgesellschaft etabliert. 
Im Fokus der Wohnungsbauleitstelle stehen dabei genossenschaftlich organisierte Projekt-
gruppen, die gemeinsam planen, bauen und wohnen. Ziel ist es, gemeinschaftliche Wohnbau-
projekte als festen Baustein einer sozial ausgewogenen und nachhaltigen Quartiersentwick-
lung – sowohl auf städtischen Grundstücken als auch bei privaten Vorhaben in Köln – zu stär-
ken. 
 
2. Relevanz gemeinschaftlicher Wohnbauprojekte 
 
Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte basieren auf der aktiven Mitgestaltung durch die zukünf-
tigen Nutzer*innen – von der ersten Ideenfindung, der Planungsphase bis zur Fertigstellung. 
Ziel ist die Schaffung von selbstorganisiertem und bedarfsgerechtem Wohnraum, der langfris-
tige soziale Einbindung und dauerhaft bezahlbare Mieten sichert. Besondere Wohnqualitäten, 
gemeinschaftlich orientierte Konzepte, soziale Vielfalt, hohe ökologische Standards und inno-
vative Mobilitätskonzepte sind Kennzeichen dieser Projekte. Sie unterstützen somit eine ak-
tive und stabile Nachbarschaft mit Strahlkraft ins Quartier. 
 
3. Tätigkeitsübersicht 
 
Im Rahmen der bisherigen Aufbauarbeit für diese gemeinschaftlichen Wohnbauprojekte, wur-
den folgende konzeptionelle und organisatorische Grundlagen geschaffen: 
 Einrichtung der gemeinsamen Beratungsstelle aus Wohnungsbauleitstelle/ Büro für 
gemeinschaftliche Wohnbauprojekt und der intermediären Organisation der MitStadt-
Zentrale (Vorlagen-Nummer 3745/2021) 
 Ergänzender Beschluss zum Konzeptvergabeverfahren an gemeinschaftliche Wohn-
bauprojekte (Vorlagen-Nummer 4107/2023)

2 
 
Gemeinsame Beratungsstelle 
Die gemeinsame Beratungsstelle aus Verwaltung und intermediärer Organisation deckt die 
vielfältigen Facetten von Beratungsleistung und Unterstützungsangebot ab.  
Das Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte koordiniert die Wohnbauprojekte dezernats-
übergreifend, identifiziert geeignete Flächen in städtischen und privaten Entwicklungen und 
steuert Grundstücksvergaben in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Liegenschaften und 
Kataster. Zudem setzt es sich für die Projektrealisierung in städtebaulichen Großprojekten, 
wie Deutzer Hafen und Parkstadt Süd ein. Dies erfolgt durch einen gemeinsam mit moderne 
stadt und MitStadtZentrale erstellten Leitfaden zur Integration von Baugemeinschaften in kom-
plexen Baufeldern. 
Die MitStadtZentrale ist zentrale Anlaufstelle für alle Bürger*innen und Initiativen, die ein ge-
meinschaftsorientiertes Wohnbauprojekt gründen oder sich einer Projektinitiative anschließen 
möchten. Sie vernetzt Bürger*innen sowie Initiativen, übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit (z. B. 
zum Projekt Poller Damm) und berät Verwaltung sowie Projektentwickler. Dies geschieht 
durch individuelle Beratungsangebote, Informationsmaterial und Fachveranstaltungen wie 
dem Wohnprojektetag, Themenabenden und der jährlichen Fachexkursion für unterschiedli-
che Akteure aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft. 
 
Projekte 
Zur Umsetzung wohnungspolitischer Ziele vergibt die Verwaltung städtische Grundstücke 
nach Konzeptqualität an gemeinschaftliche Wohnbauprojekte. Grundlage ist das neu gefasste 
Verfahren (Vorlagen-Nummer 4107/2023), das sich durch niedrige Hürden ohne Preiswettbe-
werb, eine Auswahlempfehlung durch eine Empfehlungskommission und eine engmaschige 
Begleitung in der Anhandgabephase auszeichnet. 
Auf Basis des neuen Konzeptvergabeverfahrens hat der Rat der Stadt Köln die Bestellung ei-
nes Erbbaurechtes im Neubauquartier Poller Damm (Eva-Zobel-Straße) an die durch die 
Empfehlungskommission vorgeschlagene Projektgruppe beschlossen (Vorlage-Nummer 
0262/2026 = nichtöffentliche Vorlage). Das Projekt dient als Referenz für künftige Vergaben 
auf städtischen Grundstücken. Es zeigt beispielhaft die erfolgreiche dezernatsübergreifende 
Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung und mit der MitStadtZentrale, welche die Öffent-
lichkeitsarbeit verantwortete. 
Zusätzlich zu diesem Pilotprojekt befinden sich die Projekte Petershof und Alpener Straße in 
der Umsetzungsplanung und werden durch das Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekt 
als Verwaltungslotse begleitet. 
Der Mangel an zur Verfügung stehenden städtischen Flächen ist aktuell ein Engpass für die 
Vergabe an gemeinschaftliche Wohnbauprojekte.  
Im Bereich privater Quartiersentwicklungen setzt die Verwaltung auf eine frühzeitige Veranke-
rung von Baugemeinschaften in den Planungsprozessen und reagiert somit auf die vorhande-
nen projektbezogenen politischen Beschlüsse und Vorgaben, wie zum Beispiel im Deutzer 
Hafen, im Max-Becker Areal, Bilderveedl, und dem Neubrücker Ring. 
Zusätzlich steht das Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte auch bei privaten gemein-
schaftlichen Vorhaben als Verwaltungslotse, beispielsweise dem Hof der Familie im neuen 
Quartier Rondorf Nordwest, zur Seite. 
Trotz politischer Absicht birgt die Realisierung gemeinschaftlicher Wohnbauprojekte in priva-
ten Quartieren Herausforderungen, wie die marktüblichen Bodenpreise zum Kauf, unter-
schiedliche Zeitabläufe in der Entwicklung und die Sicherung der sozialen, gestalterischen 
und funktionalen Qualitätsziele durch ein Konzeptvergabeverfahren.  
 
4. Ausblick 
 
Das anhaltend hohe zivilgesellschaftliche Interesse an gemeinschaftlichen Wohnformen 
wurde durch die sehr hohe Resonanz des Wohnprojektetages im Februar erneut bestätigt. Auf 
Basis bestehender Beschlüsse zur gemeinsamen Beratungsstelle und zum Konzeptvergabe-
verfahren sind die konzeptionellen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben, weitere 
genossenschaftliche Vorhaben auf städtischen Flächen zu realisieren. Angesichts des ange-
spannten Kölner Wohnungsmarktes leisten diese genossenschaftlichen, bewohnergetragenen 
Projekte einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von nachhaltigem und leistbarem Wohnraum. 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 18.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1906/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.06.2026
Erstellt
23.06.2026 15:06