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V/0139/2013

Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der FDP-Fraktion an den Rat-Großveranstaltungen besaten Allwetterzoo und Naturkundemuseum zunehmend- Verbindliche Beteiligung an der Planung nötig

Vorlagen 22.04.2013

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.05.2013, TOP 3.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0139/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL und der FDP-Fraktion an den Rat- "Großveranstaltungen belasten Allwetterzoo und 
Naturkundemuseum zunehmend-Verbindliche Beteiligung an der Planung nötig" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.05.2013 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss nimmt die Ergebnisse der Anfragen an die beteiligten Ämter 
und Einrichtungen zur Kenntnis. Auf den vom Rat beschlossenen Masterplan Aasee 
(V/0304/2011) vom 13.07.2011 wird hingewiesen.  
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund des auf zivilrechtlicher Grundlage 
abgeschlossenen Pachtvertrages über die Parkwiese, das Hausrecht auf den Päc h-
ter, der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (im folge nden Allwetter-
zoo), übertragen wurde. 
 
3. Der gemeinsame Antrag der CDU -Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL und der FDP-Fraktion an den Rat - „Großveranstaltungen belas-
ten Allwetterzoo und Naturkundemuseum zunehmend - Verbindliche Beteiligung an 
der Planung nötig“ ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Vorlage unmittelbar weder Ko sten  
noch Folgekosten entstehen.  
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0139/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Deiters 
Ruf: 
492-20 49 
E-Mail: 
Deiters@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.04.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0139/2013 
 
 
Begründung: 
 
Lt. Antrag des Rates vom 03.12.2012 haben  die Anzahl und die Größe der Veranstaltungen rund 
um die im Bereich des Aasees angesiedelten Einrichtungen Allwetterzoo und N aturkundemuseum 
zugenommen. Dadurch seien sowohl die Tiere des Allwetterzoos durch Lärmbelästigung (Musik u. 
a. Geräuschpegel) als  auch die Besucherinnen und Besucher des Allwetterzoos und des Natu r-
kundemuseums bei der Anfahrt, aufgrund von Absperreinrichtungen und Umleitungen, beeinträc h-
tigt. Nach Auskünften des Allwetterzoos geht die Beeinträchtigung der Zootiere so weit, dass g e-
fährliche Nervosität, Unruhe und sogar Krankheiten bei den Affen und Elefanten auftreten. 
 
Vor diesem Hintergrund soll die Möglichkeit einer verbindlichen Beteiligung je eines Vertreters des 
Allwetterzoos und des Naturkundemuseums an den Planungen in den jew eiligen Organisations-
teams der Großveranstaltungen rund um den Aasee geprüft werden. 
 
Darüber hinaus soll lt. Antrag des Rates eine von Golfern, Modellfliegern, Hundesportlern „rege l-
widrige“ Nutzung der vom Allwetterzoo angepachteten Parkwiese geprüft und ggf. mithilfe der 
Stadt Münster als Verpächterin unterbunden werden.  
 
Da die Organisationsteams in ihrer Zusammensetzung für die einzelnen Großveranstaltungen 
nicht fest eingrenzbar sind, wurde vom Beteiligungsmanagement eine Umfrage an die einze lnen 
beteiligten Ämter und Einrichtungen durchgeführt, um Informationen über die im Bereich des A a-
sees insgesamt stattfindenden Großveranstaltungen zu sammeln und um vorab die jeweiligen O r-
ganisatorenteams zu ermitteln.  
 
Die Umfrage ging an die Ämter 23 Amt für Im mobilenmanagement, 32 Ordnungsamt, 41 Kultu r-
amt, 52 Sportamt und an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Mün ster Marketing. Von Amt 52 
Sportamt wurden des Weiteren auch die Veranstalter um eine schriftliche Ste llungnahme gebeten. 
Die Ergebnisse werden nachfolgend (in teilweise abgekürzter Form) wieder gegeben: 
 
Amt 32, Ordnungsamt:  
 
Das Ordnungsamt teilt hierzu folgendes mit: 
 
„Der Rat hat am 13.07.2011 den „Masterplan Aasee“ (V/0304/2011) beschlossen. Hier ist festg e-
stellt, dass „der Themenkomplex Veranstaltungen im Gesamtkontext einen sehr hohen Stellenwert 
hat. Entsprechend wurde diesem Thema eine eigenständige Anlage gewidmet (Anlage 8)“. 
 
Nach dem „Masterplan Aasee“ ist die Ballon - und Drachenwiese zwischen Zoo und Mü hlenhof für 
Großveranstaltungen wie z. B. die Montgolfiade vorgesehen (Anlage 8 zur Vorl age V/0304/2011, 
Seite 2 (Pkt. 3)). Die Durchführung von Veranstaltungen am Aasee ist (in begrenzter Zahl) de m-
nach gewollt und auch vom Rat beschlossen worden. Auch das Ste igenlassen von Drachen ist im 
„Masterplan Aasee“ ausdrücklich fixiert (Nutzung der öffentlichen Grünflächen, S. 18). 
 
Die beteiligten Stellen der Verwaltung entscheiden u. a. nach den vom Rat festgelegten Kr iterien 
(„Masterplan Aasee“) über Anträge auf Durchführung von Veranstaltungen.  Im Ra hmen dieses 
Prozesses erfolgt eine Abwägung von Interessen der Allgemeinheit, des Veranstalters, der pote n-
ziellen Veranstaltungsbesucher und der Anlieger (siehe Anlage 8 zur Vo rlage V/0304/2011). Die 
gleichberechtigte Beteiligung nur einer dieser Int eressensgruppen am Entscheidungsprozess wür-
de eine Besserstellung dieser Gruppe bedeuten und dem Zweck des Verfahrens zuwider laufen. 
Bei den im Antrag genannten Großveranstaltungen auf öffentlicher Verkehrsfläche handelt es sich 
in erster Linie um Sportve ranstaltungen von überregionaler Bedeutung, die von der Bevölk erung 
ausgesprochen gut angenommen werden. Sie sind zudem Höhepunkte der sportlichen Veransta l-
tungen innerhalb der Stadt Münster und somit auch aus gesamtstädtischer Sicht zu begr üßen.

- 3 - 
V/0139/2013 
Durch diese Größenordnung begründet sich auch das überwiegende Interesse der Öffen tlichkeit 
an diesen Veranstaltungen. Durch dieses überwiegende Interesse rechtfertigt sich auch die zei t-
weilige Sperrung von öffentlichen Verkehrswegen.  
Vor der Erteilung der entspre chenden Sperrgenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung we r-
den zudem die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen. Im Rahmen der Genehm i-
gung wird dem Veranstalter stets die Auflage erteilt, betroffene Bürger und Anlieger rechtzeitig 
über die Veran staltung und die damit im Zusammenhang stehenden Beeinträchtigungen zu info r-
mieren. Über die großen Veranstaltungen wird zudem bereits im Vorfeld durch verschiedene M e-
dien überregional berichtet. Somit haben auch Zoobesucher aus dem Umland die Möglichkeit, sich 
zuvor ausreichend über Veranstaltungen im Stadtgebiet zu informieren.    
Allen Beteiligten ist bewusst, dass durch die Sperrung der durch die Veranstaltung betroffenen 
Straßen, Beeinträchtigungen der Bewohner und übriger Verkehrsteilnehmer entstehen.  Allerdings 
sind diese in der Regel nicht so gravierend, um eine Erlaubnis der jeweiligen Veransta ltung zu 
verweigern. Zudem sei angemerkt, dass der Zoo selbst einen nicht unerheblichen Ziel - und Quell-
verkehr generiert. 
 
 
Amt 52, Sportamt:  
 
Das Sportamt hat, neben einer eigenen Einschätzung zu einer notwendigen verbindlichen Beteil i-
gung von Vertretern des Allwetterzoos und des Naturkundemuseums, von sich aus auch die jewei-
ligen Veranstalter von Großveranstaltungen angeschrieben und um weitere Stellungnahmen gebe-
ten. Alle Veranstaltungen, so das Sportamt, sind in das Aaseekonzept eingebettet und genießen 
eine hohe gesellschaftliche und politische Akzeptanz. Darüber hinaus seien in der Vergangenheit 
verschiedene Maßnahmen ergriffen worden, die Belange des All wetterzoos zu berücksichtigen. 
Gleichwohl sollen, lt. Sportamt, weiterhin Absprachen mit dem Allwetterzoo und dem Naturkund e-
museum getroffen werden und auch von allen Veranstaltern noch einmal geprüft werden, ob durch 
weitergehende freiwillige Zusatzmaßnahmen ein möglichst fairer Interessenausgleich zu gestalten 
ist. Von Seiten des Sportamtes wurde außerdem mitgeteilt, dass die Anzahl der Sportveransta l-
tungen in den letzten Jahren nicht gestiegen sind bzw. sich sogar durch den Wegfall des Drachen-
festes, reduziert habe. 
 
- Die Laufsportfreunde Münster e.V. (LSF Münster e.V.) veranstalten den TUJA- Straßenlauf und 
den GALERIA- Kaufhof- Silvesterlauf und haben in den vergangenen Jahren 41 Laufveranstaltu n-
gen durchgeführt, deren Strecken von Beginn an am Allwett erzoo vorbei führten. Die Anfahrt zum 
Parkplatz des Allwetterzoos sei durchgängig von Streckenposten besetzt, um eine Kollision von 
Läufergruppen mit an bzw. abfahrenden PKW´s zu vermeiden. Bislang habe es, lt. LSF Münster 
e.V. keine Probleme, Verärgerunge n und Beschwerden der Verkehrsteilnehmer gegeben. Hierzu 
sei angemerkt, dass der Start zum Silvesterlauf um ca. 13:20 Uhr beginnt und der Allwetterzoo 
seine Kasse bereits um 12:00 Uhr bzw. seine Gehege um 13:00 Uhr schließt. Geräusch und Lä r-
mentwicklung findet ausschließlich am Sportpark Sentruper Höhe statt, da sich hier die Z uschauer 
für den Start und den Zieleinlauf einfinden.  
 
- Beim Volksbank-Münster-Marathon und Sparkassen Münsterland Giro findet keine unmittel-
bare Behinderung der Zu - und Abfahrt zum  Zoo durch die Laufstrecke/Radstrecke statt. Neben 
Umleitungshinweisen, Streckenplänen mit Sperrzeiten, Umleitungsstrecken, Handzetteln und einer 
Hotline, ist jederzeit eine Zu- und Abfahrt zum bzw. vom Zoo möglich. Die Veranstalter des Volk s-
bank-Münster-Marathons planen die Zufahrt von der Autobahnabfahrt A1 Nienberge über Roxel 
zum Allwetterzoo künftig zus ätzlich auszuschildern. Beim Sparkassen Münsterland Giro ist aus 
südlicher Richtung jederzeit eine Anfahrt der Zoo GmbH / des Naturkundemuseums uneing e-
schränkt möglich.    
 
- Der Veranstalter der Mongolfiade -Freiballonfahrt-Verein Münster und Münsterland e.V.- teilte 
mit, dass man bereits im Vorfeld der „neuen Montgolfiade am Aasee“ im Kalenderjahr 2005 insb e-
sondere wegen der räumlichen Nähe zum Allwette rzoo Gespräche mit der Zooleitung geführt h a-

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be, um im Vorhinein die Probleme ausschließen zu können. Es wurden dabei alle Details begi n-
nend von der Verkehrssituation bis hin zum Ballonglühen mit Musikbegleitung und dem Ballonfa h-
ren (Ventilatoren, Aufrüsten , Lärm durch Heizen) mit der Geschäftsleitung des Allwetterzoos b e-
sprochen. Darüber hinaus sei aufgrund der generellen Wettersituation nicht mit einem regelmäß i-
gen Überfahren des Allwetterzoos zu rechnen und dies in den vergangenen sieben Jahren insg e-
samt nur zwei Mal vorgekommen. In diesem Zusammenhang gab es, lt. Veranstalter, auch einmal 
einen Ausschluss eines Piloten von einer laufenden Veranstaltung, da dieser sich nicht an die Auf-
lagen gehalten hatte und zu tief über den Zoo geflogen war. Hierzu gab e s eine Beschwerde der 
Geschäftsleitung des Allwetterzoos. Diese Konfliktsituation konnte aber in einem Gespräch mit der 
Geschäftsleitung des Allwetterzoos geklärt werden. Im Rahmen einer Spendenübergabe für das 
Elefantenhaus habe der Veranstalter auch Kont akt zu Tierpflegern des Allwetterzoos gehabt. Die 
Tierpfleger seien befragt worden, ob es noch einmal zu Schwierigkeiten mit den Tieren gekommen 
wäre. Die Tierpfleger verneinten dies. Der Freiballonfahrt -Verein Münster und Münsterland e.V. 
stellt u. a. fest, dass auch der Allwetterzoo selbst regelmäßig Veranstaltungen innerhalb des Zoos 
durchgeführt hat und ebenso zu Lärmbelästigungen der Tiere beigetragen hat (WDR -Studiofest 
2009, Nacht im Zoo mit Gauklern und Feuerschluckern, Straßenkünstler im Zoo wie z. B. die 
Schlagzeile „Remmidemmi im Zoo“ usw.). 
 
Wie bisher auch, erklärt sich der Freiballonfahrt -Verein Münster und Münsterland e.V. aber weiter-
hin jederzeit zu Absprachen mit dem Zoo bereit.  
 
Amt 41, Kulturamt : Das Kulturamt hat mitgeteilt, dass bei Durc hführung der „Skulptur Projekte“ 
individuelle Absprachen mit dem Zoo getroffen würden. 
 
MM, Münster Marketing:  MM hat mitgeteilt, dass der Zoo, bei  anstehenden Einzelveranstaltun-
gen in die Planungen und auch in die Erarbeitung des Aaseekonzeptes einbezogen worden ist.   
 
Amt 23, Amt für Immobilienmanagement: Nach Auswertung der von Amt 23 genehmigten Ve r-
anstaltungen ergibt sich -auch im Jahresvergleich- das Ergebnis, dass sich die Veranstaltungen im 
Bereich des „neuen Aaseeteils“ sowohl in Größe als auch in der Anzahl nicht erhöht haben (Hin-
weis: Spenden- bzw. Straßenläufe etc. werden nicht von Amt 23, so ndern von Amt 32 genehmigt; 
daher ist diesbezüglich keine Einschätzung möglich).  
 
Wesentliche und zum Teil einzige Veranstaltung, die ausschließlich im „n euen Aaseeteil“ angesie-
delt ist, ist die Montgolfiade (das Drachenfest findet bereits seit Jahren nicht mehr statt). Im Ra h-
men der Eigentümerfunktion erteilt Amt 23 die Nutzungserlaubnis für die Montgolfi ade. Zahl, Art 
und Umfang der Veranstaltungen rund u m den Aasee wurden, lt. Amt 23, in einem sehr umfan g-
reichen öffentlichen En tscheidungsprozess im Rahmen des Aaseekonzeptes aktuell erarbeitet. 
Sollten Problemstellungen auftreten, sind diese nach Auffassung des Amtes 23, unter Beteiligung 
sämtlicher Fachäm ter zu reflektieren, mit dem Ziel, die Problemstellungen zu beh eben bzw. zu 
mildern. Eine darüber hinaus gehende Notwendigkeit für die Beteiligung des Allwetterzoos bei der 
Genehmigung von Veranstaltungen rund um den Aasee wird daher nicht gesehen.  
 
Pachtverhältnis des Zoos mit der Stadt Münster: 
 
 
Des Weiteren teilt Amt 23 mit, dass der Allwetterzoo in seinem unmittelbaren Umfeld städtische 
Grundstücke (Flur 25, Flurstücke 5 tlw. 8 und 10, Flur 24, Flurstück 32 tlw.; gelegen Sentruper Str./ 
Rainer- Klimke- Weg) angepachtet hat. Darunter befinden sich Flächen, die sowohl landwirtschaf t-
lich genutzt werden (Ackerfläche und Futteranbau für die Tiere) als auch Flächen, die als zusätzl i-
che Parkmöglichkeiten dem Allwetterzoo zur Verfügung stehen.  
 
Bezüglich der an den Allwetterzoo verpachteten Grundstücke teilt Amt 23 weiter mit, dass una b-
hängig davon, welche Fläche nach Aussage des Allwetterzoos durch regelwidrige Nutzung oder 
nicht erlaubte Freizeitaktivitäten genau betroffen ist, allein der Pächter also der Al lwetterzoo selbst 
im Rahmen des Pachtvertrages die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Pachtsache sicherz u-

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stellen hat. Eine abweichende Nutzung durch Dritte sei nicht erlaubt.   
 
Der Pächter selbst muss sicherstellen, dass eine abweichende Nutzung der Pacht sache durch 
Dritte unterbunden wird. Eine zusätzliche Unterstützung durch den Grundstückseigentümer ist bei 
Verpachtungen und Vermietungen grundsätzlich nicht vorgesehen und durch Amt 23 personell 
nicht leistbar. Amt 23 empfiehlt das Aufstellen von Schilde rn mit dem Hinweis auf eine landwir t-
schaftliche Nutzfläche oder eine Einzäunung des Grundstücks durch den Pächter.   
 
Ergebnis: 
 
Eine verbindliche Zusage zur Teilnahme eines Vertreters des Allwetterzoos  und des Naturkund e-
museums an den Planungen von Großveranstaltungen wird aufgrund des vom Rat beschlossenen 
Aaseekonzeptes als nicht erforderlich angesehen. Ausdrücklich wurde im Aaseekonzept ein En t-
scheidungsverfahren für Veranstaltungen bzw. Großveranstaltungen rund um den Aasee vom Rat 
beschlossen (vergl. V/0304/2011, insbes. Anlage 8). Demnach werden regelmäßige bzw. Sta n-
dardveranstaltungen durch die Antragskonferenz bearbeitet und entschieden. Die Beteiligung einer 
Interessengruppe im Entscheidungsverfahren widerspricht der Handlungsgrundlage des Aase e-
konzeptes, wonach im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit verschiedene Veranstaltungsar-
ten ausdrücklich zugelassen und gewünscht sind.  
 
Regelmäßig werden aber auch Anlieger, wie z. B. der Allwetterzoo und das Naturkundemuseum 
über die Veranstaltungen in formiert und Absprachen bzgl. Verkehrsführung, Umleitungen und A b-
sperrmaßnahmen etc. getroffen. Einmalige bzw. neue, größere Veranstaltungen und Projekte wer-
den auf Leitungsebene mit dem jeweiligen Dezernenten erörtert, im Ausnahmefall im Verwaltungs-
vorstand. Auch hier werden Belange der Anlieger, wozu auch der Allwetterzoo und das Naturku n-
demuseum gehören, Berücksichtigung finden. Darüber hinaus beinhaltet das Aaseekonzept, dass 
„die Quantität von Veranstaltungen nicht wesentlich ausgedehnt werden“ sollte (vergl. 
V/0304/2011, Anlage 8).  
 
Für die wohl nach den Auskünften des Allwetterzoos „regelwidrige Nutzung“ der „Parkwiese“ wird 
auf den auf zivilrechtlicher Grundlage bestehenden Pachtvertrag hingewiesen. Mit Pachtve rtrag ist 
auch das sogenannte Hausrecht auf den Allwetterzoo übergegangen. Der Allwetterzoo als Pächter 
kann Dritte von der Nutzung ausschließen bzw. eine Nutzung des gepachteten Grundstücks durch 
Dritte unterbinden, indem Schilder aufgestellt oder das Grundstück ggf. eingezäunt wird.  
 
I.V. 
 
 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Unterschrift 
 
Anlagen:

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V/0139/2013

Beratungsverlauf (1)

15.05.2013 Hauptausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sentruper Straße
  • Sentruper Höhe

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0139/2013
Typ
Vorlagen
Datum
22.04.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37