A-R/0066/2023
Anpassung der Aufwandsentschädigung für die sog. Ein-Euro-Jobber (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung)
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A-R-0066-2023-GAL,SPD,Volt-Zwei-Euro-Jobber
1672 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0066/2023 04.12.2023 Ratsantrag Anpassung der Aufwandsentschädigung für die sog. Ein-Euro- Jobber (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Das Jobcenter der Stadt wird gebeten, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Aufwandsentschädigung für sog. Ein-Euro-Jobber von 1,50 Euro auf 2,00 Euro für jede geleistete Stunde gemeinnütziger Arbeit anzupassen. Begründung: Eine Anpassung von 1,00 Euro auf 1,50 Euro ist zuletzt vor 15 Jahren umgesetzt worden, so dass in diesem Bereich möglichst ab 2024 eine notwendige Erhöhung erfolgen sollte. In der Regel sind je Arbeitnehmer*in 20 Stunden wöchentlich vorgesehen, so dass die gemeinnützig Arbeitenden dann monatlich mit ca. 40 bis 44 Euro Erhöhung rechnen können . Die Finanzierung hierfür ist haushaltsneutral über Eingliederungsmittel des Jobcenters abgesichert. Die sog. Ein -Euro-Jobs sollen den Arbeitslosen Hilfe zur Aufnahme einer neuen, regulären Beschäftigung bieten und sind nicht auf Dauer angelegt. Im öffentlichen Interesse liegen bekanntlich Arbeiten, deren Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Das Instrument der gemeinnützigen Arbeit hat sich in Münster bewährt und bringt insbesondere Langzeitarbeitslose in einem ersten Schritt wieder in Arbeitsaufnahmen. Eine Anpassung der Mehraufwandsentschädigung auf zwei Euro je Stunde ist in vielen deutschen Städten bereits erfolgt. gez. Harald Wölter Thomas Kollmann Helene Goldbeck Otto Reiners Maria Winkel Martin Grewer Brigitte Hasenjürgen Lia Kirsch und Ratsgruppe Sylvia Rietenberg und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0066/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 05.12.2023
- Erstellt
- 05.12.2023 14:14