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2022/0308

Umbau des Merck-Stadion am Böllenfalltor - Vorratsbeschluss zur Übernahme einer weiteren Rückbürgschaft

Magistratsvorlage 29.09.2022

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2022/0308

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Punkt 22: Umbau des Merck-Stadion am Böllenfalltor - Vorratsbeschluss zur Übernahme 
einer weiteren Rückbürgschaft 
 (V-Nr. 2022/0308) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: 2 Stimmen aus AfD und 1 Stimme aus UWIGA/WGD  
Stimmenthaltung: 1 Stimme aus AfD und 1 Stimme aus UWIGA/WGD

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Punkt 18: Umbau des Merck-Stadion am Böllenfalltor - Vorratsbeschluss zur Übernahme 
einer weiteren Rückbürgschaft 
 (V-Nr. 2022/0308) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

2022/0308

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.09.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0308 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 424010 
Kostenstelle:  052-010-1110 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  4240-11 Sachkonto: 0358010/7125000  
 
Betreff: Umbau des Merck -Stadion am Böllenfalltor - Vorratsbeschluss zur Übernahme einer 
weiteren Rückbürgschaft  
 
Vorlage vom: 29.09.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Sachstand des Umbauprojektes des Merck -Stadion am Böllenfalltor wird zur Kenntnis  
genommen. 
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt eine weitere Rückbürgschaft in Höhe von 
maximal 1,0 Mio. € gegenüber dem Land Hessen, sofern dieses der SV Darmstadt 98 Stadion 
GmbH eine weitere Ausfallbürgschaft in Höhe von bis  zu 2,0 Mio. € begibt und die 
beihilferechtlichen Vorgaben zur maximalen Höhe einer Investitionsbeihilfe  eingehalten 
werden. 
 
Anlagen: 20220922 Anlage Baukosten und Finanzierung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.09.2022:  
 
Mit den Beschlüssen vom 07.11.2017 zur Vorlage -Nr. 2017/0371 sowie vom 22.08.2018 zur 
Vorlage-Nr. 2018/0251 wurde beschlossen, der SV Darmstadt 98 Stadion GmbH (SG) 
Investitionskostenzuschüsse von bis zu 24,5 Mio. € (einschließlich der Landeszuwendung von 
3,5 Mio. €) für den Umbau des Merck -Stadion am Böllenfalltor zu gewähren.  
 
Des Weiteren wurde mit den Beschlüssen vom 17.05.2018 zur Vorlage -Nr. 2018/0122, vom 
11.12.2018 zur Vorlage -Nr. 2018/0251 und vom 25.06.2020 zur Vorlage -Nr. 2020/0144 
beschlossen, e ine Rückbürgschaft von insgesamt 9,0 Mio. € gegenüber dem Land Hessen, zu 
dessen gegenüber der SG gewährten Ausfallbürgschaft in Höhe von 18,0 Mio. €, zu 
übernehmen. 
 
 
Sachstand Umbauprojekt  
 
Die Umbauarbeiten an der Gegengerade sind abgeschlossen. Letzte kleinere 
Mängelbeseitigungen werden von der bauausführenden Firma abgearbeitet. Die komplette 
Tribüne ist seit Januar 2020 in Nutzung.  
 
Die Umbauarbeiten an der Haupttribüne sind weit vorangeschritten. Derzeit sind noch ca. 
2,5 % der geplanten Baukosten au sgeschrieben. Die Fertigstellung ist Anfang des Jahres 
2023 geplant.  
 
Gegenüber der mit der Vorlage -Nr. 2020/0144 gezeigten Kostenprognose zur Haupttribüne 
haben sich Kostensteigerungen aufgrund der erheblichen allgemeinen Preissteigerungen auf 
dem Bausektor ergeben. Diese resultieren aus den gestiegenen Rohstoffpreisen, sowie 
Lieferengpässen beim Material und Engpässen bei den Bauausführenden Firmen.  
 
Die Fortschreibung der Baukosten sowie den daraus resultierenden 
Gesamtfinanzierungsbedarf ist der Anlage  Baukosten und Finanzierung zu entnehmen.  
 
 
Sicherstellung Gesamtfinanzierung  
 
Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung beabsichtigt die SG, den Darlehensrahmen für 
deren Kreditaufnahme bei der Wirtschafts - und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) um  
2,0 Mio. € zu erweitern. Für die erweiterte Kreditaufnahme der SG bei der WIBank wird 
angestrebt, dass das Land Hessen eine weitere Ausfallbürgschaft in gleicher Höhe ausgibt. 
Sofern das Land Hessen die weitere Ausfallbürgschaft begibt, wird die Wissenschaftsst adt 
Darmstadt vom Hessischen Ministerium der Finanzen aufgefordert, gegenüber dem Land 
Hessen eine weitere Rückbürgschaft in Höhe von maximal 1,0 Mio. €, entsprechend 50% der 
verbürgten Kreditsumme, auszugeben. Insgesamt wären damit Rückbürgschaften in Höh e von 
10,0 Mio. € gegenüber dem Land Hessen ausgegeben. 
 
Die weitere Rückbürgschaft wird des Weiteren nur ausgegeben, sofern die beihilferechtlichen 
Vorgaben zur maximalen Höhe einer Investitionsbeihilfe für eine 
Sportinfrastrukturmaßnahme weiterhin eingehalten werden.   
 
Die wirtschaftliche Situation der SG und des SV Darmstadt 1898 e. V. (SV98) als 100-%iger 
Gesellschafter der SG sind als stabil zu bewerten. Ein verbleibendes Risiko ergibt sich, wie

- 4 - 
bereits zu Beginn des Umbauprojektes, in Hinblick auf den zukünftigen sportlichen Erfolg der 
Profimannschaft des SV98.  
 
Aufgrund der weit vorangeschrittenen Bauausführung und der Vergaben hierzu kann davon 
ausgegangen werden, dass die Gesamtfinanzierung des Umbauprojektes weiterhin 
sichergestellt ist.  
 
Ein weiterer Investitionskostenzuschuss für den Umbau des Merck -Stadion am Böllenfalltor 
ist unabhängig von weiteren nicht absehbaren Kostensteigerungen nach wie vor nicht 
vorgesehen, und im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben für die investive Förderung von 
Sportinfrastrukturmaßnahmen auch nicht möglich.  
 
Falls es wider Erwarten zu einer weiteren Kostensteigerung kommt, ist diese aus den 
Eigenmitteln des SV98 zu finanzieren.  
 
 
 
Darmstadt,  
 
 
 
Dezernat I                               Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch                               André Schellenberg  
Oberbürgermeister                              Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 18
TOP 358
TOP 22

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0308
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.09.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00