V/0431/2022
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Jahresabschluss 2021; Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2022
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Beschlussvorlage
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V/0431/2022 V/0431/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Jahresabschluss 2021; Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2022 Beratungsfolge 06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: a) Der Jahresabschluss der NRW.URBAN KE zum 31.12.2021 in der vorliegenden, vom Abschlussprüfer BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ratingen, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten Fassung (Anlage 1) wird festgestellt. b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.745,00 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. c) Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. d) Der Geschäftsführung der NRW.URBAN KE wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. e) Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der NRW.URBAN KE für das Geschäftsjahr 2022 wird die BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ratingen, gewählt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Amt für Finanzen und Beteiligungen 08.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gericke T elefon:492-2014 GerickeH@stadt- muenster.de - 2 - V/0431/2022 Die Stadt Münster ist mit 1 T€ am Stammkapital der NRW.URBAN KE direkt und mit 1 T€ indirekt über die KonvOY GmbH beteiligt. Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der NRW.URBAN KE (§ 12 Ziff. 2 lit. a) bis h)) beschließt die Gesellschafterversammlung u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns bzw. den Ausgleich des Bilanzverlustes, die Zuführung zu Rücklagen, die Wahl des Abschlussprüfers sowie die Entlastung der Geschäftsführung. Zu a) - d): Im Rahmen der Treuhandverhältnisse hat die NRW.URBAN KE Umsatzerlöse aus der Projektentwicklung in Höhe von 3.525.934,01 € (Vorjahr: 2.718.045,66 €) erzielt. Gemäß den abgeschlossenen Treuhandverträgen erhält die NRW.URBAN KE die ihr entstehenden Aufwendungen von den jeweiligen Projektpartnern ersetzt. Die Aufwendungen der NRW.URBAN KE betreffen insbesondere die Aufwendungen für Geschäftsbesorgung durch die NRW.URBAN.Service GmbH. Das Geschäftsjahr 2021 schließt die NRW.URBAN KE mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 6.745,00 € ab (Überschuss im Vorjahr: 13.305,69 €). Unter Berücksichtigung des Bilanzgewinns aus dem Vorjahr in Höhe von 600,16 € und einer Einstellung in die Gewinnrücklage von 674,50 € (gem. § 18 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages 10 % des Jahresüberschusses) verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von 6.670,66 €. Ausführliche Informationen sind dem Jahresabschluss 2021 (Anlage 1) zu entnehmen. Zu e): Die BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ratingen, wurde erstmalig mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der NRW.URBAN KE beauftragt. Eine erneute Beauftragung mit der Prüfung für das Geschäftsjahr 2022 ist, auch unter Berücksichtigung des Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungsgrundsätze und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster), der einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft spätestens nach fünf Jahren vorsieht, möglich. Die schriftliche Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN KE erfolgte bereits im Juni 2022. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN KE hat ihre Zustimmung zu den o.g. Beschlusspunkten unter den Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft gestellt. Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ratingen, haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen diesen oder zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NRW.URBAN KE zum Bilanzstichtag. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2021
Anlage 1_ Jahresabschluss und Lagebericht 2021
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Anlage I 1. NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Düsseldorf Bilanz zum 31. Dezember 2021 A K T I V A 31.12.2021 31.12.2020 ¼ ¼ A. ANLAGEVERMÖGEN Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 100,66 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte Unfertige Leistungen 110.060,33 134.271,21 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.156.748,19 1.061.862,91 2. Forderungen gegen Gesellschafter 10.573.450,00 6.551.400,00 11.730.198,19 7.613.262,91 III. Guthaben bei Kreditinstituten 378.288,41 130.937,44 12.218.546,93 7.878.471,56 12.218.546,93 7.878.572,22 P A S S I V A 31.12.2021 31.12.2020 ¼ ¼ A. EIGENKAPITAL I. Gezeichnetes Kapital 300.000,00 100.000,00 II. Gewinnrücklagen Satzungsmäßige Rücklagen 741,18 66,68 III. Bilanzgewinn 6.670,66 600,16 307.411,84 100.666,84 B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Steuerrückstellungen 3.211,00 304,00 2. Sonstige Rückstellungen 10.300,00 5.400,00 13.511,00 5.704,00 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 99.809,63 71.419,85 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33.108,82 101.225,91 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.191.755,64 1.039.487,54 4. Sonstige Verbindlichkeiten 10.572.950,00 6.560.068,08 11.897.624,09 7.772.201,38 12.218.546,93 7.878.572,22 Anlage I 2. NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Düsseldorf Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 2021 2020 ¼ ¼ 1. Umsatzerlöse 3.525.934,01 2.718.045,66 2. Verminderung/Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen -24.210,88 56.237,28 3. Sonstige betriebliche Erträge 66,43 0,04 4. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.429.395,81 2.716.368,45 5. Abschreibungen auf Sachanlagen 100,66 100,67 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 62.488,12 44.204,18 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 19.879,56 5.815,50 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 19.879,56 5.815,49 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.059,97 304,00 10. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 6.745,00 13.305,69 11. Gewinnvortrag (Vorjahr: Verlustvortrag) 600,16 12.638,85 12. Einstellungen in Gewinnrücklagen -674,50 -66,68 13. Bilanzgewinn 6.670,66 600,16 Anlage I 3.1 NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Düsseldorf Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021 ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE 1. Jan. 2021 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2021 1. Jan. 2021 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2021 31. Dez. 2021 31. Dez. 2020 ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ SACHANLAGEN Betriebs- und Geschäftsausstattung 503,34 0,00 0,00 503,34 402,68 100,66 0,00 503,34 0,00 100,66 503,34 0,00 0,00 503,34 402,68 100,66 0,00 503,34 0,00 100,66
Anlage A
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Anlage A zur V/0431/2022 Kurzüberblick Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Gesellschaft (§ 12 Ziff. 2) sind die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns bzw. der Ausgleich des Bilanzverlustes, die Zuführung zu Rücklagen, die Wahl des Abschlussprüfers sowie die Entlastung der Geschäftsführung von der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster ist mit 1 T€ am Stammkapital der NRW.URBAN KE direkt und mit 1 T€ indirekt über die KonvOY GmbH beteiligt. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein- westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten in Zusammenhang mit der Baulandentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der Stadtentwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen sowie verwandten Geschäften. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Gesellschaft getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0431/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.07.2022
- Erstellt
- 20.07.2022 14:01