Mandari Insight

V/0382/2016

Weiterentwicklung des Bürgerbades Handorf

Vorlagen 17.05.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 46

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V_382_2016_Anlage 1 Handorf_Anregung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

8821 Zeichen

V/0382/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung des Bürgerbades Handorf 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.06.2016 Sportausschuss Vorberatung 
14.06.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Vorberatung 
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat möge beschließen:  
1. Die Stadt unterstützt finanziell den Neubau des Bürgerbades Handorf am neuen Standort öst-
lich der Hobbeltstraße durch Zahlung eines Zuschusses in Höhe der Differenz zwischen den 
vom Verein für finanzierbar gehaltenen Betrag von 4,2 Mio. € und den tatsächlichen  Erste l-
lungskosten (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276) für ein neues Bürgerbad.  Der Zus chuss 
wird nach überschlägigen Ermittlungen ca. 3.987.500 € (netto), aber maximal 4,0 Mio . € (net-
to)  betragen. 
 
2. Darüber hinaus schließt die Stadt mit dem Betreiberverein Bürgerbad Handorf e.V. einen Nu t-
zungsvertrag zum Schul- und Vereinsschwimmen über 25 Jahre ab, in dem eine Auf wandser-
satzleistung  von monatlich 35.500 € vereinbart wird.  
 
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Miteigentümerin Wohn + Stad t-
bau GmbH des Grundstücks östlich der Hobbeltstraße/nördlich des Lammerbaches, die V o-
raussetzungen für die Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten des Badinvestors für di e Er-
richtung und den Betrieb eines Bürgerbades mit durch den Rat zu beschließenden Konditi o-
nen zu schaffen.     
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0382/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Reher 
Ruf: 
492-5220 
E-Mail: 
Reher@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0382/2016 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0802 Bäder    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 159.500 Ab dem Jahr 
nach Fertig-
stellung 
(ARAP) 
426.000 Aufwandser-
satz (mtl. 
35.500 €) 
  Insgesamt  585.500  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0802 Bäder    
Investitionsmaß-
nahme 
4160 Neubau HB Handorf    
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierba-
ren Zuwendungen 
2017 3.987.500  
      
Summe aller Einzahlungen - Auszahlungen/= Saldo  3.987.500  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan-Entwurf 2017 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Im September 2014 beantragte der Betreiberverein Bürgerbad Handorf gem. § 24 GO NW, die Übe r-
nahme von Planungskosten i.  H. v. 15.000 € zur Planung einer Sanierung des Bürgerba des. Weiter-
hin beantragte er den Abschluss eines langfristigen Nutzungs - und eines Erbbaurechtsve rtrags  mit 
der Stadt Münster, um sich eine langfristige Nutzung des Bürgerbades  zu sichern. Für die Sanierung 
des Bürgerbades sieht der Verein drei Szenarien:  
1. Vollständige und umfassende Sanierung des bestehenden Bades 
2. Neubau auf der grünen Wiese 
3. Teilweiser Neubau des Bades an bestehender Stelle  
 
Aufgrund der entstehenden Kosten und der voraussichtlichen Dauer der Sanierungsmaßnahme pr ä-
ferierte der Verein in seinem Antrag Variante 3. Der Bürgerantrag und der dazu ergangene B escheid 
sind dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.     
Der Rat hat die Anregung im Rahmen seiner Entscheidung über die Weiterentwicklungen der städt i-
schen Bäderlandschaft in der Form aufgegriffen, dass er die Verwaltung beauftragt hat, mit dem Ve r-
ein Bürgerbad Handorf kurzfristig eine Vereinbarung abzuschließen, die eine langfristige Nutzung des

- 3 - 
V/0382/2016 
Bades im bisher bestehenden Umfang durch die Stadt sichert. Dem Verein wurde  da rüber hinaus 
einmalig im Haushaltsjahr 2015 ein Betrag von 15.000 € für Planungs - und Gutachterkosten zur Wei-
terentwicklung des Bürgerbads zur Verfügung gestellt.  
Hinsichtlich der Standortfrage ist die Verwaltung der Auffassung, dass unter stadtstrukturellen un d 
planerischen Erwägungen das Bürgerbad Handorf im Zusammenhang mit der Verlagerung der ko m-
munalen Sportanlage Handorf östlich der Hobbeltstraße einen neuen Standort erhalten soll (siehe 
gesonderte Vorlage V/0080/2016 vom 04.05.2016). In den von der Verwal tung mit dem Verein g e-
führten Gesprächen verdeutlicht dieser, dass er nunmehr gegenüber einem Verbleib am alten Stan d-
ort in einem Neubau an neuer Stelle deutliche Vorteile in Bezug auf einen nachhaltigen Badbetrieb 
sieht. Weil sich durch die Standortfrage die vom Verein gewünschte zügige Umsetzung des Neuba u-
projekts Bürgerbad Handorf verzögerte, wurde ihm auf seinen erneuten Bürgerantrag hin ein qua r-
talsweiser Zuschuss von 9.000 € gewährt, um so evtl. ungeplante Kosten des Betriebs in der alten 
Liegenschaft tragen zu können. 
Der Verein weist darauf hin, dass er – unabhängig vom Standort -  nur ca. 4,2 Mio. € finanzieren 
kann. Erstellungskosten, die diesen Betrag übersteigen würden, müssten von der Stadt aufg ewandt 
werden, aber auch nur maximal 4,0 Mio. €. Um  beide Beschränkungen einzuhalten, muss ggf. die 
Investition quantitativ und qualitativ angepasst werden.  Zu dem Finanzierungsbeitrag des Vereins ist 
zu beachten, dass der zu finanzierende Betrag (4,2 Mio. €) komplett von dritter Seite zur Verfügung 
gestellt wird, Eigenkapital kann der Verein nicht einsetzen. In seinem Finanzierungskonzept weist der 
Verein zudem darauf hin, dass er von der Stadt eine erhöhte Aufwandsersatzleistung für die Ina n-
spruchnahme durch das Schul - und Vereinsschwimmen von derzeit 11.000 € mtl. auf 35.500 € mtl. 
eingeplant hat. Nach dem Bürgerantrag, den der Rat aufgegriffen hat, ist dazu ein über 25 Jahre la u-
fender Nutzungsvertrag abzuschließen. Zur Sicherung der Finanzi erung ist darüber hinaus der A b-
schluss eines Erbbaurechtsvertrags mit gleicher Laufzeit vorgesehen. Im Sinne einer nachhaltigen 
Nutzung des Bürgerbades schlägt die Verwaltung vor, den Erbba urechtsvertrag über eine Laufzeit 
von 60 Jahren abzuschließen. Das Bad ist danach kostenfrei der Stadt zu überlassen.     
Die Verlagerung des Standortes und der Neubau des Hallenbades Handorf würde  nach einer ersten 
überschlägigen Kostenschätzung  einen Mittelbedarf (Aufwendungen minus Erlöse aus der Vermar k-
tung des alten  Badgrundstückes zu Wohnbauzwecken) von ca. 6 ,65 Mio. €  erzeugen. Dem st ünde 
ein Mittelbedarf von ca. 6,73  Mio. € beim Um -/Neubau am Altstandort gegenüber. Hier wäre wah r-
scheinlich sogar ein vollständiger Neubau am Altstandort mit ca. 6,42 Mio. € Mittelbedarf kostengüns-
tiger, da ein vollständiger Neubau kompakter konstruiert werden könnte. Bei vollständ igem Verzicht 
auf den Bau des Hallenbades Handorf könnte ein Erlös von ca. 2,43 Mio. € erwartet werden.  
Im Rahmen des Bäderkonzeptes wurde das städtische H allenbad Handorf aus städtischer Träge r-
schaft entlassen. Seit August 2008 wird das Bad  von dem Bürgerverein auf eigene Kosten und eig e-
nes Risiko betrieben. Die Entscheidung im Bäderkonzept, den Weiterbetrieb des Hallenbades nur 
zuschussfrei zu ermöglichen, wird durch die Zustimmung des Rates zu einer ergänzenden Finanzi e-
rung eines neuen Bürgerbades aufgehoben.      
Ein Weiterbetrieb des Bürgerbades ist im Kontext zum Gesamtkonzept der Weiterentwicklung der 
städtischen Bäderlandschaft zu sehen. Um eine ausk ömmliche Versorgung von Schulen und Vere i-
nen auch nach Schließung des Südbades sicherstellen zu können, nutzt die Stadt das Bürgerbad 
Handorf seit 2008 im Umfang von aktuell 38 Stunden in der Woche für das Schul - und Verein s-
schwimmen. Um eine langfristige Grundlage für einen dauerhaften Betrieb des Bürgerbades Ha ndorf 
zu erhalten, ist der Verein sehr daran interessiert, dass die Stadt Münster das Bürgerbad für das 
Schul- und Vereinsschwimmen weiterhin im bisherigen Umfang und zu den im Bürgerantrag form u-
lierten Konditionen (mtl. 35.500 €, Vertrag über 25 Jahre) nutzt.  
Sollte es dazu kommen, dass ein neues Südbad mit dem gewollten Schwerpunkt Schul- und Vereins-
schwimmen erstellt wird, entstünde  aus gesamtstädtischer Sicht eine vergleichsweise  ko mfortable 
Schul- und Vereinsversorgung und die Möglichkeit weiterer Öffnungsstunden im öffentlichen Badebe-
trieb.

- 4 - 
V/0382/2016 
 
 
I. V. 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage 1: Anregung

V_382_2016_Anlage 1 Handorf_Anregung

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0382/2016

Beratungsverlauf (8)

14.06.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2016 Sportausschuss
TOP 3.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 43 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 46 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hobbeltstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0382/2016
Typ
Vorlagen
Datum
17.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37