V/0382/2016
Weiterentwicklung des Bürgerbades Handorf
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
8821 Zeichen
V/0382/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sportamt
Betrifft
Weiterentwicklung des Bürgerbades Handorf
Beratungsfolge
02.06.2016 Sportausschuss Vorberatung
14.06.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
Vorberatung
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.06.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Rat möge beschließen:
1. Die Stadt unterstützt finanziell den Neubau des Bürgerbades Handorf am neuen Standort öst-
lich der Hobbeltstraße durch Zahlung eines Zuschusses in Höhe der Differenz zwischen den
vom Verein für finanzierbar gehaltenen Betrag von 4,2 Mio. € und den tatsächlichen Erste l-
lungskosten (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276) für ein neues Bürgerbad. Der Zus chuss
wird nach überschlägigen Ermittlungen ca. 3.987.500 € (netto), aber maximal 4,0 Mio . € (net-
to) betragen.
2. Darüber hinaus schließt die Stadt mit dem Betreiberverein Bürgerbad Handorf e.V. einen Nu t-
zungsvertrag zum Schul- und Vereinsschwimmen über 25 Jahre ab, in dem eine Auf wandser-
satzleistung von monatlich 35.500 € vereinbart wird.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Miteigentümerin Wohn + Stad t-
bau GmbH des Grundstücks östlich der Hobbeltstraße/nördlich des Lammerbaches, die V o-
raussetzungen für die Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten des Badinvestors für di e Er-
richtung und den Betrieb eines Bürgerbades mit durch den Rat zu beschließenden Konditi o-
nen zu schaffen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Vorlagen-Nr.:
V/0382/2016
Auskunft erteilt:
Herr Reher
Ruf:
492-5220
E-Mail:
Reher@stadt-muenster.de
Datum:
31.05.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0382/2016
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0802 Bäder
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 159.500 Ab dem Jahr
nach Fertig-
stellung
(ARAP)
426.000 Aufwandser-
satz (mtl.
35.500 €)
Insgesamt 585.500
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0802 Bäder
Investitionsmaß-
nahme
4160 Neubau HB Handorf
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierba-
ren Zuwendungen
2017 3.987.500
Summe aller Einzahlungen - Auszahlungen/= Saldo 3.987.500
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan-Entwurf 2017 bei der
o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Im September 2014 beantragte der Betreiberverein Bürgerbad Handorf gem. § 24 GO NW, die Übe r-
nahme von Planungskosten i. H. v. 15.000 € zur Planung einer Sanierung des Bürgerba des. Weiter-
hin beantragte er den Abschluss eines langfristigen Nutzungs - und eines Erbbaurechtsve rtrags mit
der Stadt Münster, um sich eine langfristige Nutzung des Bürgerbades zu sichern. Für die Sanierung
des Bürgerbades sieht der Verein drei Szenarien:
1. Vollständige und umfassende Sanierung des bestehenden Bades
2. Neubau auf der grünen Wiese
3. Teilweiser Neubau des Bades an bestehender Stelle
Aufgrund der entstehenden Kosten und der voraussichtlichen Dauer der Sanierungsmaßnahme pr ä-
ferierte der Verein in seinem Antrag Variante 3. Der Bürgerantrag und der dazu ergangene B escheid
sind dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Der Rat hat die Anregung im Rahmen seiner Entscheidung über die Weiterentwicklungen der städt i-
schen Bäderlandschaft in der Form aufgegriffen, dass er die Verwaltung beauftragt hat, mit dem Ve r-
ein Bürgerbad Handorf kurzfristig eine Vereinbarung abzuschließen, die eine langfristige Nutzung des
- 3 -
V/0382/2016
Bades im bisher bestehenden Umfang durch die Stadt sichert. Dem Verein wurde da rüber hinaus
einmalig im Haushaltsjahr 2015 ein Betrag von 15.000 € für Planungs - und Gutachterkosten zur Wei-
terentwicklung des Bürgerbads zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der Standortfrage ist die Verwaltung der Auffassung, dass unter stadtstrukturellen un d
planerischen Erwägungen das Bürgerbad Handorf im Zusammenhang mit der Verlagerung der ko m-
munalen Sportanlage Handorf östlich der Hobbeltstraße einen neuen Standort erhalten soll (siehe
gesonderte Vorlage V/0080/2016 vom 04.05.2016). In den von der Verwal tung mit dem Verein g e-
führten Gesprächen verdeutlicht dieser, dass er nunmehr gegenüber einem Verbleib am alten Stan d-
ort in einem Neubau an neuer Stelle deutliche Vorteile in Bezug auf einen nachhaltigen Badbetrieb
sieht. Weil sich durch die Standortfrage die vom Verein gewünschte zügige Umsetzung des Neuba u-
projekts Bürgerbad Handorf verzögerte, wurde ihm auf seinen erneuten Bürgerantrag hin ein qua r-
talsweiser Zuschuss von 9.000 € gewährt, um so evtl. ungeplante Kosten des Betriebs in der alten
Liegenschaft tragen zu können.
Der Verein weist darauf hin, dass er – unabhängig vom Standort - nur ca. 4,2 Mio. € finanzieren
kann. Erstellungskosten, die diesen Betrag übersteigen würden, müssten von der Stadt aufg ewandt
werden, aber auch nur maximal 4,0 Mio. €. Um beide Beschränkungen einzuhalten, muss ggf. die
Investition quantitativ und qualitativ angepasst werden. Zu dem Finanzierungsbeitrag des Vereins ist
zu beachten, dass der zu finanzierende Betrag (4,2 Mio. €) komplett von dritter Seite zur Verfügung
gestellt wird, Eigenkapital kann der Verein nicht einsetzen. In seinem Finanzierungskonzept weist der
Verein zudem darauf hin, dass er von der Stadt eine erhöhte Aufwandsersatzleistung für die Ina n-
spruchnahme durch das Schul - und Vereinsschwimmen von derzeit 11.000 € mtl. auf 35.500 € mtl.
eingeplant hat. Nach dem Bürgerantrag, den der Rat aufgegriffen hat, ist dazu ein über 25 Jahre la u-
fender Nutzungsvertrag abzuschließen. Zur Sicherung der Finanzi erung ist darüber hinaus der A b-
schluss eines Erbbaurechtsvertrags mit gleicher Laufzeit vorgesehen. Im Sinne einer nachhaltigen
Nutzung des Bürgerbades schlägt die Verwaltung vor, den Erbba urechtsvertrag über eine Laufzeit
von 60 Jahren abzuschließen. Das Bad ist danach kostenfrei der Stadt zu überlassen.
Die Verlagerung des Standortes und der Neubau des Hallenbades Handorf würde nach einer ersten
überschlägigen Kostenschätzung einen Mittelbedarf (Aufwendungen minus Erlöse aus der Vermar k-
tung des alten Badgrundstückes zu Wohnbauzwecken) von ca. 6 ,65 Mio. € erzeugen. Dem st ünde
ein Mittelbedarf von ca. 6,73 Mio. € beim Um -/Neubau am Altstandort gegenüber. Hier wäre wah r-
scheinlich sogar ein vollständiger Neubau am Altstandort mit ca. 6,42 Mio. € Mittelbedarf kostengüns-
tiger, da ein vollständiger Neubau kompakter konstruiert werden könnte. Bei vollständ igem Verzicht
auf den Bau des Hallenbades Handorf könnte ein Erlös von ca. 2,43 Mio. € erwartet werden.
Im Rahmen des Bäderkonzeptes wurde das städtische H allenbad Handorf aus städtischer Träge r-
schaft entlassen. Seit August 2008 wird das Bad von dem Bürgerverein auf eigene Kosten und eig e-
nes Risiko betrieben. Die Entscheidung im Bäderkonzept, den Weiterbetrieb des Hallenbades nur
zuschussfrei zu ermöglichen, wird durch die Zustimmung des Rates zu einer ergänzenden Finanzi e-
rung eines neuen Bürgerbades aufgehoben.
Ein Weiterbetrieb des Bürgerbades ist im Kontext zum Gesamtkonzept der Weiterentwicklung der
städtischen Bäderlandschaft zu sehen. Um eine ausk ömmliche Versorgung von Schulen und Vere i-
nen auch nach Schließung des Südbades sicherstellen zu können, nutzt die Stadt das Bürgerbad
Handorf seit 2008 im Umfang von aktuell 38 Stunden in der Woche für das Schul - und Verein s-
schwimmen. Um eine langfristige Grundlage für einen dauerhaften Betrieb des Bürgerbades Ha ndorf
zu erhalten, ist der Verein sehr daran interessiert, dass die Stadt Münster das Bürgerbad für das
Schul- und Vereinsschwimmen weiterhin im bisherigen Umfang und zu den im Bürgerantrag form u-
lierten Konditionen (mtl. 35.500 €, Vertrag über 25 Jahre) nutzt.
Sollte es dazu kommen, dass ein neues Südbad mit dem gewollten Schwerpunkt Schul- und Vereins-
schwimmen erstellt wird, entstünde aus gesamtstädtischer Sicht eine vergleichsweise ko mfortable
Schul- und Vereinsversorgung und die Möglichkeit weiterer Öffnungsstunden im öffentlichen Badebe-
trieb.
- 4 -
V/0382/2016
I. V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlage 1: Anregung
V_382_2016_Anlage 1 Handorf_Anregung
32 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0382/2016
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hobbeltstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0382/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37