V/0410/2017/1
Sporthalle am Pascal-Gymnasium - Beschluss Durchführung Architektenwettbewerb
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Beschlussvorlage
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V/0410/2017/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Neubau einer 3-fach Sporthalle am Pascal- Gymnasium Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes Beratungsfolge 12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau einer neuen 3 -fach Sporthalle am Pascal-Gymnasium in Münster, Wienburgstraße, wird ein nichtoffener Architektenwett bewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt. 2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen: - Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der Konzeption, des Raumpr o- gramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen - Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung / Außenräume) - Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit - Berücksichtigung ökologischer Aspekte - Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit (auch bezogen auf Nachhaltigkeit) - Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche und organisatorische Belange Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander. 3. Zusammensetzung des Preisgerichtes Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich, infolge des Inkrafttretens der VgV zum April 2016, in neuer Größe wie folgt zusammen: Vorlagen-Nr.: V/0410/2017/1 Auskunft erteilt: Frau Carl Ruf: 492-2458 E-Mail: Carl@stadt-muenster.de Datum: 28.06.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0410/2017/1 stimmberechtigte Mitglieder: Fachpreisrichter ausloberunabhängig: Prof. Dr. Volker Droste, Oldenburg Christoph Ellermann, Architekt, Münster Matthias Fritzen, Architekt, Ahlen und Münster Prof. Jutta Heinze, Duisburg Prof. Oskar Spital-Frenking, Lüdinghausen Prof. Manuel Thesing, Architekt, Heiden Ralf Wömpner, Architekt, Münster Tanja Kuckert, Architekt, Münster Roland Bondzio, Architekt, Münster Bernd Schnoklake Architekt, Münster Fachpreisrichter ausloberabhängig: Jörg A. Michel, Architekt, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Georg Mümken, Architekt, Abteilungsleiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Müns- ter Sachpreisrichter, ausloberabhängig: Stadtrat Matthias Peck, Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltig- keit Stadträtin Cornelia Wilkens, Dezernentin für Soziales, Integration, Kultur und Sport Karin Reismann, CDU-Fraktion Hedwig Liekefedt, SPD-Fraktion Sandra Wübken, FDP-Fraktion Bernhard Leuters, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Hans-Ulrich Suhle, DIE LINKE. Ratsfraktion Münster Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig: Ulrich Kötter, Architekt, Münster Rudolf Recker, Architekt, Emsdetten Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig: Andreas Nienaber, Leiter des Amtes für Immobilienmanagement, Stadt Münster Klaus Ehling, Leiter des Amtes für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster Michael Willnath, Leiter des Sportamtes, Stadt Münster Sachverständige Berater/in ohne Stimmrecht Harald Koops, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Jörg Hoffmann, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster Vorprüfung Claudia Carl, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Andreas Bußwolder, Sportamt, Stadt Münster - 3 - V/0410/2017/1 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (voraussichtlich 3) zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen entspr e- chend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden. 5. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbe werbs und für das anschli eßende VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Wettbewerb und das a nschließende V gV- Verfahren Kosten in Höhe von insgesamt ca. 93.000 € entstehen . Die Bereitstellung der Mit tel ist außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2017 erfolgt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass derzeit im Sportbudget eine Summe von 1.170.600 € eingeplant ist, um den Eigenanteil der voraussichtlichen Baukosten von 5.853.000 € zu d ecken. Für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme werden die gesamten finanziellen Mittel in die Haushaltsplanung 2018 ff. eingebracht. Das Projekt wird durch das Land NRW gefördert. Die Höhe der Förderung sowie der Mittelz u- fluss werden erst im Förderbeschei d festgelegt. Der Antrag dazu kann erst nach Durchfü hrung des Wettbewerbs- und Vergabeverfahrens auf Grundlage der konkreten Projektkosten gestellt werden. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 11.05.2016 mit der Vorlage V/0204/2016 dem Raumprogramm für den Neubau einer zweiten Dreifach-Sporthalle am Pascal-Gymnasium zuge- stimmt und die Verwaltung beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen ein VOF(jetzt VgV)- Verfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahren vorzubereiten. Zu 1. – 2.: Architektenwettbewerb Es wird vorgeschlagen einen nichtoffenen Wettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planung s- wettbewerbe) durchzuführen. Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die Stadt Münster eine Auswahl qualitativ hochstehender Lösungen, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimierung betrifft sowohl die funktionalen und gestalterischen, aber auch die wirtschaftlichen Aspekte. Als Wettbewerbsart wi rd ein „nichtoffener Wettbewerb“ vorgeschlagen. Die Teilnehmerzahl wird auf 15 Architekturbüros begrenzt. Davon werden 5 6 Büros durch die Ausloberin, der Stadt Münster, ei n- geladen (siehe nichtöffentliche Vorlage V/0409/2017). Um weiteren Teilnahmeinteress enten Gel e- genheit zur Bewerbung zu geben, wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der Fac h- presse neben der EU-Veröffentlichung bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere 10 9 Architekturbüros durch Losverfahren bestimmt. Das Preisgericht setzt sich neben den externen Fachpreisrichtern/innen aus Vertretern der Politik und der Verwaltung zusammen. Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungs- konzepten Arbeiten prämieren, die an dem anschließenden Verhandlungsv erfahren (s. u.) teilne h- men. - 4 - V/0410/2017/1 Zu 3.: Zusammensetzung des Preisgerichtes Nach Inkrafttreten der VgV im April 2016 hat sich für die Zusammensetzung der Preisgerichte eine Neuerung ergeben: Gem. § 79 Abs. (3) ist nun festgeschrieben, dass die Mehrheit der P reisrichter unabhängig von der Ausloberin sein muss; darüber hinaus muss die Mehrheit der Preisrichter über dieselbe Qualifikation verfügen wie die Teilnehmer. Aus diesem Grund ergibt sich für dieses jetzt durchzuführende Wettbewerbsverfahren ein stimmb e- rechtigtes Gremium von 19 Personen zzgl. der Vorprüfung. Da dies als weitere Konsequenz für zukünftige Wettbewerbe auch eine erhebliche Erhöhung der Wettbewerbskosten darstellt, wird die grundsätzliche Zusammensetzung künftiger Preisgerichte, u n- abhängig von dem jetzt durchzuführenden Verfahren seitens der Verwaltung gesondert aufgegriffen. Zu 4.: VgV-Verfahren Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Planungslei s- tungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwe rte (erwartete Netto -Auftragshöhe 209.000 €) g e- mäß der Vergabeordnung (VgV) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben. Im Rahmen dieses VgV -Verfahrens können Planungsleistungen in einem Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem vo r- genannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger des Wettbewerbs (voraussichtlich 3). Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung der genannten Vertreter der Ratsfraktionen und der /dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt. Abschließend wird das Ergebnis des VgV-Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses der Bezirksvertretung Mitte, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, dem Sportausschuss, dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen und dem Haupt - und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben. Zu 5.: Terminübersicht 13.07.2017 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt 14.08.2017 Bewerbungsschluss 18.08.2017 Auslosung der Teilnehmer 25.08.2017 Versand der Auslobungsunterlagen 15.09.2017 Einführungskolloquium (nach den Sommerferien NRW) 22.11.2017 Abgabe der Planunterlagen 29.11.2017 Abgabe Einsatzmodell Freitag 2./3. KW 2018 Sitzung des Preisgerichts I.Q. 2018 Durchführung des VgV–Verfahrens (siehe Pkt. 4) Zu 6.: Kosten des Wettbewerbs- / VgV-Verfahrens Für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und des VgV -Verfahrens entstehen Kosten in H ö- he von insgesamt ca. 93.000,00 €. Davon entfallen 28.000 € auf die Wettbewerbspreisge lder und 65.000 € auf Verfahrenskosten (Modellbau, Honorar Preisrichter, juristische Begleitung des VgV - Verfahrens und sonstige Nebenkosten). Durch die interne Durchführu ng der Wettbewerbsorganisation im Amt für Immobilienmanag ement werden zusätzliche Honorarkosten in Höhe von ca. 30.000,- € eingespart. I. V. gez. Matthias Peck StadtratV/0410/2017/1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Wienburgstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0410/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.06.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37