A-R/0055/2023
Entfesselung für den Wohnungsbau in Münster – leistbar für Familien und klimagerecht
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A-R-0055-2023-CDU-Entfesselung für den Wohnungsbau
4736 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0055/2023 Münster, 31. Oktober 2023 Ratsantrag Antrag an den Rat der Stadt Münster Entfesselung für den Wohnungsbau in Münster – leistbar für Familien und klimagerecht Der Rat der Stadt möge daher beschließen: 1. Die Entscheidung des Rates (V/0434/2021/2) den Standard KfW Effizienzhaus 40 als Münsterstandard festzulegen wird aufgehoben. Für den Neubau in Münster gilt ausschließlich das Gebäudeenergiegesetz, welches den Standard EH -55-Standard seit 2023 festschreibt. 2. Die Verpflichtung zur Dachbegrünung (V/0531/2020) wird aufgehoben. Die Entscheidung wird den Bauherren freigestellt. 3. Sofern ein Fernwärmeanschluss nicht möglich ist, ist der Bauherr nicht mehr verpflichtet ein Energiekonzept (V/0317/2022) der Stadt Münster vorzulegen, es gelten die Regelungen des Landes und des Bundes. 4. Die Solarpflicht (V/0319/2022) wird dann aufgehoben, wenn sie nicht wirtschaftlich ist. 5. Die Stellplatzsatzung der Stadt Münster wird kurzfristig fortgeschrieben und orientiert sich an der Musterstellplatzsatzung des Landes NRW. Die Herstellung von Garagen wird zum Beispiel nicht mehr gefordert. Die notwendigen geforderten Stellplätze auf ein Minimum reduziert und der Nachweis von Fahrradstellplätzen in der Ausgestaltung weniger restriktiv gehandhabt. Ein Aufzug für Fahrräder kann zum Beispiel nicht mehr gefordert werden. 6. Die Milieuschutzsatzung (Vorlage V/0801/2022) für das Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu- Viertel wird aufgehoben. 7. Die Verwaltung erarbeitet kurzfristig ein Konzept, wie der Ansatz der Innenentwicklung vor allem hinsichtlich der Höhe der Gebäude innerhalb des 2 Tangentenrings rechtssicher umgesetzt werden kann. Es ist zum Beispiel zu prüfen, ob vereinfachte Bebauungspläne hinsichtlich Höhe und Baugrenze eine Aufstockung an Achsen wie der Hammerstraße beschleunigen könnten. Die aufwendige Prüfung nach § 34 (angrenzende Bebauung) entfiele. 8. Eine Digitalisierungsoffensive soll die Einführung des digitalen Bauantrags zum 01.01.2023 begleiten. Wie in vielen anderen Städten umgesetzt, bereitet die Verwaltung eine Digitalisierung der Bestandsarchive vor und legt dem Rat rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen hierzu ein Konzept inklusive Finanzbedarf vor. Begründung: „Baugenehmigungen mit stärkstem Einbruch seit 2007“ – FAZ 17.05.2023 „Bauministerin Geywitz stellt schärfere Dämmvorschriften in Frage“ – DPA 11.05.2023 „Wohnen ist schon wieder teurer“ – WN 01.04.2023 „Stadtflucht in Münster: Wanderbewegung raus aus der Großstadt: Studierende kommen - Familien gehen“ – WN 11.10.2022 „Wohn- und Stadtbau besorgt über drastisch steigende Baukosten“ – WN 22.08.2022 Münster ist ein attraktiver Standort für Wissenschaft, Wirtschaft und Wohnen. In den letzten 20 Jahren ist Münster um rund 50.000 Bürgerinnen und Bürger auf heute 319.441 Menschen gewachsen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist seit 1995 um mehr als 65.000 auf heute 185.000 Beschäftigte gestiegen. Jeden Tag pendeln über 100.000 Menschen zu ihren Arbeitsplätzen nach Münster. Eine wachsende und prosperierende Stadt braucht leistbaren Wohnraum für die Menschen, die hier arbeiten, leben und eine Familie gründen wollen. NRW IT und die Stadt Münster haben den Bedarf von mindestens 13.000 neuen Wohnungen/ Einfamilienhäusern bis 20230 ermittelt. Schon 2021 titelten die Westfälischen Nachrichten „Stadtflucht in Münster“, vor allem junge Familien zieht es ins Umland. Der neue Mietspiegel zeigt, Wohnen in Münster wird immer teurer. Es ist eine der größten Ungerechtigkeiten, dass vor allem Familien mit Kindern keinen passenden und angemessenen Wohnraum finden. Diesem Trend lässt sich nur durch eine deutliche Erhöhung des Angebots begegnen. Nichts zu tun, hat zur Konsequenz, dass Familien weiter aus Münster wegziehen in das Umland und somit eine weitere Zunahme der Pendelströme in die Stadt, mit den daraus folgenden Belastungen für die Umwelt. Die Anzahl der Baugenehmigungen ist von März 2022 auf März 2023 um 13,3 Prozent zurückgegangen. In den ersten Monaten des Jahres liegen die Baugenehmigungszahlen grundsätzlich mindestens 10 Prozent unterhalb der Vorjahreszahlen. Die Gründe liegen in der drastischen Zinswende und den auch in Folge des russischen Überfalls auf die Ukraine deutlich gestiegenen Baupreisen. Münster braucht daher eine Entfesselung für den Wohnungsbau! Um den Wohnungsbau in Münster für die Menschen in der Stadt entgegen den globalen Faktoren fortzusetzen und zu intensivieren, muss daher alles getan werden, um erschwerende und mietpreistreibende lokale Faktoren abzustellen und den Wohnungsbau zu begünstigen. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0055/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 31.10.2023
- Erstellt
- 31.10.2023 14:31