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A-R/0055/2023

Entfesselung für den Wohnungsbau in Münster – leistbar für Familien und klimagerecht

Antrag an den Rat 31.10.2023

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A-R-0055-2023-CDU-Entfesselung für den Wohnungsbau

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A-R-0055-2023-CDU-Entfesselung für den Wohnungsbau

4736 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0055/2023 
 
Münster, 31. Oktober 2023 
 
Ratsantrag 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Entfesselung für den Wohnungsbau in Münster – leistbar für Familien 
und klimagerecht 
 
Der Rat der Stadt möge daher beschließen: 
 
1.  Die Entscheidung des Rates (V/0434/2021/2) den Standard KfW Effizienzhaus 40 als 
Münsterstandard festzulegen wird aufgehoben. Für den Neubau in Münster gilt 
ausschließlich das Gebäudeenergiegesetz, welches den Standard EH -55-Standard seit 
2023 festschreibt. 
 
2. Die Verpflichtung zur Dachbegrünung (V/0531/2020) wird aufgehoben. Die 
Entscheidung wird den Bauherren freigestellt.  
 
3. Sofern ein Fernwärmeanschluss nicht möglich ist, ist der Bauherr nicht mehr verpflichtet 
ein Energiekonzept (V/0317/2022) der Stadt Münster vorzulegen, es gelten die 
Regelungen des Landes und des Bundes. 
 
4. Die Solarpflicht (V/0319/2022) wird dann aufgehoben, wenn sie nicht wirtschaftlich ist. 
 
5. Die Stellplatzsatzung der Stadt Münster wird kurzfristig fortgeschrieben und orientiert 
sich an der Musterstellplatzsatzung des Landes NRW. Die Herstellung von Garagen wird 
zum Beispiel nicht mehr gefordert. Die notwendigen geforderten Stellplätze auf ein 
Minimum reduziert und der Nachweis von Fahrradstellplätzen in der Ausgestaltung 
weniger restriktiv gehandhabt. Ein Aufzug für Fahrräder kann zum Beispiel nicht mehr 
gefordert werden. 
 
6. Die Milieuschutzsatzung (Vorlage V/0801/2022) für das Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-
Viertel wird aufgehoben.  
 
7. Die Verwaltung erarbeitet kurzfristig ein Konzept, wie der Ansatz der Innenentwicklung 
vor allem hinsichtlich der Höhe der Gebäude innerhalb des 2 Tangentenrings 
rechtssicher umgesetzt werden kann. Es ist zum Beispiel zu prüfen, ob vereinfachte 
Bebauungspläne hinsichtlich Höhe und Baugrenze eine Aufstockung an Achsen wie der 
Hammerstraße beschleunigen könnten. Die aufwendige Prüfung nach § 34 
(angrenzende Bebauung) entfiele.

8. Eine Digitalisierungsoffensive soll die Einführung des digitalen Bauantrags zum 
01.01.2023 begleiten. Wie in vielen anderen Städten umgesetzt, bereitet die Verwaltung 
eine Digitalisierung der Bestandsarchive vor und legt dem Rat rechtzeitig zu den 
Haushaltsberatungen hierzu ein Konzept inklusive Finanzbedarf vor.  
 
Begründung: 
 
„Baugenehmigungen mit stärkstem Einbruch seit 2007“ – FAZ 17.05.2023 
„Bauministerin Geywitz stellt schärfere Dämmvorschriften in Frage“ – DPA 11.05.2023 
„Wohnen ist schon wieder teurer“ – WN 01.04.2023 
„Stadtflucht in Münster: Wanderbewegung raus aus der Großstadt: Studierende kommen - 
Familien gehen“ – WN 11.10.2022 
„Wohn- und Stadtbau besorgt über drastisch steigende Baukosten“ – WN 22.08.2022 
 
Münster ist ein attraktiver Standort für Wissenschaft, Wirtschaft und Wohnen. In den letzten 
20 Jahren ist Münster um rund 50.000 Bürgerinnen und Bürger auf heute 319.441 Menschen 
gewachsen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist seit 1995 um mehr als 
65.000 auf heute 185.000 Beschäftigte gestiegen. Jeden Tag pendeln über 100.000 Menschen 
zu ihren Arbeitsplätzen nach Münster. 
Eine wachsende und prosperierende Stadt braucht leistbaren Wohnraum für die Menschen, die 
hier arbeiten, leben und eine Familie gründen wollen. NRW IT und die Stadt Münster haben den 
Bedarf von mindestens 13.000 neuen Wohnungen/ Einfamilienhäusern bis 20230 ermittelt. 
Schon 2021 titelten die Westfälischen Nachrichten „Stadtflucht in Münster“, vor allem junge 
Familien zieht es ins Umland. Der neue Mietspiegel zeigt, Wohnen in Münster wird immer 
teurer.  
Es ist eine der größten Ungerechtigkeiten, dass vor allem Familien mit Kindern keinen 
passenden und angemessenen Wohnraum finden. 
Diesem Trend lässt sich nur durch eine deutliche Erhöhung des Angebots begegnen. Nichts zu 
tun, hat zur Konsequenz, dass Familien weiter aus Münster wegziehen in das Umland und somit 
eine weitere Zunahme der Pendelströme in die Stadt, mit den daraus folgenden Belastungen 
für die Umwelt. 
 
Die Anzahl der Baugenehmigungen ist von März 2022 auf März 2023 um 13,3 Prozent 
zurückgegangen. In den ersten Monaten des Jahres liegen die Baugenehmigungszahlen 
grundsätzlich mindestens 10 Prozent unterhalb der Vorjahreszahlen.  
 
Die Gründe liegen in der drastischen Zinswende und den auch in Folge des russischen Überfalls 
auf die Ukraine deutlich gestiegenen Baupreisen. 
Münster braucht daher eine Entfesselung für den Wohnungsbau!  
Um den Wohnungsbau in Münster für die Menschen in der Stadt entgegen den globalen 
Faktoren fortzusetzen und zu intensivieren, muss daher alles getan werden, um erschwerende 
und mietpreistreibende lokale Faktoren abzustellen und den Wohnungsbau zu begünstigen.  
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

08.11.2023 Rat
TOP 37.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0055/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
31.10.2023
Erstellt
31.10.2023 14:31