2012/0273
Mitgliedschaft Fluglärmschutzverein Rhein-Main e.V.
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2012/0273
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Fluglärmbeauftragte/r Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0273 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 561030 Kostenstelle: 561-010-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 5610-31 Sachkonto: 6910000 Betreff: Mitgliedschaft Fluglärmschutzverein Rhein-Main e.V. Vorlage vom: 08.08.2012 Beschlussvorschlag: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird beginnend mit dem Haushaltsjahr 2013 Mitglied im Fluglärmschutzverein Rhein-Main e.V. Anlagen: Satzung Verein Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.08.2012 Ausgangslage Die Fluglärmkommission ist ein Beratungsorgan mit dem gesetzlichem Auftrag (§ 32b Luftverkehrsgesetz), das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium, die Deutsche Flugsicherung und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in allen Angelegenheiten Fluglärm und Luftschadstoffe betreffend zu beraten. Der Flughafen Frankfurt löst im Vergleich mit anderen Flughafenstandorten die höchste Belastung im Hinblick auf Lärmintensität und Anzahl an Betroffenen aus. Dementsprechend ist die Frankfurter Fluglärmkommission mit besonders komplexen Aufgabenstellungen im Kontext ihres gesetzlichen Beratungsauftrages befasst. Die Stelle der Geschäftsführung der Fluglärmkommission ist bei der Abarbeitung dieser Aufgabenstellung von entscheidender Bedeutung. Schwierigkeiten bei einer 2009 anstehenden Besetzung der Geschäftsführung und Dissens zw. HMWVL und Fluglärmkommission über das weitere Prozedere führten zu einer Interims-lösung, wonach die Stelle der Geschäftsführung seit 2011 über die Kommune unbefristet angestellt werden kann, welche gerade die/den Kommissionsvorsitzenden stellt. (aktuell: Raunheim) Die Kosten für die Anstellung werden innerhalb definierter Grenzen weiterhin vom HMWVL getragen und der Kommune der/des jeweils Vorsitzenden der Fluglärmkommission ent-sprechend erstattet. Weitere, unmittelbar mit der Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages der Kommission verbundene Aufwendungen werden gleichfalls im Rahmen des Erwartbaren und Notwendigen erstattet. Fluglärmschutzverein Rhein-Main e. V. Der Vorstand der Fluglärmkommission hat im Jahr 2009 ein Rechtsgutachten beauftragt, um Klärung darüber herbeiführen zu lassen, welche Finanz-/Ressourcenausstattung einer Flug- lärmkommission mindestens gewährt werden müsse, um ihre Aufgaben gemäß § 32 b LuftVG hinreichend bewältigen zu können. Ein wesentliches Ergebnis des im Januar 2010 vorgelegten Rechtsgutachtens ist, dass die bestehende Formulierung der gesetzlichen Grundlage sowie die fehlende Rechtsprechung zu diesem Punkt eine konkrete Benennung hinreichender Ressourcenausstattung unmöglich mache. Insbesondere das spezifische Aufgabenfeld der Kommission am Flughafen Frankfurt unter- scheidet sich z. T. deutlich von dem an anderen Flughafenstandorten , so dass es wenig sinnvoll erscheint, eine unspezifische, allgemeingültige Ressourcenausstattung für die Flug- lärmkommissionen Deutschlands zu fordern. Die Frankfurter Fluglärmkommission ist auf der Basis dieser Erkenntnis darauf zurück-geworfen, entweder über den Klageweg zu versuchen eine hinreichende Ausstattung zu erstreiten, oder aber selbstorganisiert die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu optimieren . Im Hinblick darauf, dass in Verhandlungen mit dem HMWVL einige zentrale Forderungen zur Finanzierung der Geschäftsführung erreicht werden konnten, hat sich der Vorstand der Fluglärmkommission einstimmig dafür entschieden, die Optimierung und nachhaltige Sicherung der Arbeit der Fluglärmkommission über die Unterstützungsarbeit eines Vereines zu gewährleisten. - 4 - Dementsprechend wurde im Namen des Vorstandes im Oktober 2011 ein eigenes Rechtsgebilde ins Leben gerufen: der Fluglärmschutzverein Rhein-Main e. V. (kurz FSV Rhein-Main e. V.) Die Stelle der Geschäftsführung der Fluglärmkommission ist seit Dezember 2011 beim FSV Rhein- Main e. V. angesiedelt. Damit ist die Wahrnehmung der Geschäftsführungstätigkeit von der Kommune der/des jeweils Vorsitzenden entkoppelt und kann gänzlich interessenunabhängig für alle Mit-glieder der Kommission erbracht werden. Aufgabe des Vereins ist die Unterstützung der Arbeit der Fluglärmkommission! Dazu können u. a. zählen: • das Organisieren von Erkenntnisgrundlagen zu Maßnahmen des aktiven Schallschutzes • das Einholen rechtlicher Beratung zu aktuellen Aufgabenstellungen • das Koordinieren inhaltlicher Stellungnahmen zu landes- oder bundesgesetzlichen Initiativen etc. Insgesamt gewährleistet die unterstützende Arbeit des Vereins eine verbesserte Unab- hängigkeit der Kommission gegenüber den Stellen, die bislang ausschließlich die Ressourcenausstattung sowie die Erkenntnisgrundlagen bestimm(t)en. Die Aktivitäten und die Zusammensetzung des Vereins sind so zu organisieren, dass die Interessenlage des Vereins mit der auf entsprechenden Beschlüssen beruhenden Interessen-lage der Fluglärmkommission Frankfurt identisch ist. Dementsprechend wurden als ver- tretungsberechtigte Vorstandsmitglieder bei der Vereins-gründung - entsprechend der erfolgten Wahlen zum Vorstand in der Fluglärmkommission – Herr Jühe zum Vorsitzenden und Herr Gölzenleuchter sowie Herr Weiß zu Stellvertretern gewählt. Entsprechende Anpassungen in der Vereinsspitze werden dann vorgenommen, wenn die Wahlen zum Vorstand der Kommission zu personellen Änderungen führen. Um entsprechend der oben dargestellten Problemlage schnell zu einer Lösung zu gelangen, ist mit der Vereinsgründung zunächst lediglich der Vorstand der Fluglärmkommission Mitglied des FSV Rhein-Main e. V. geworden. Um die Arbeit der Fluglärmkommission effektiv und wirkungsvoll unterstützen zu können, bedarf der Verein der Legitimierung seitens der kommunalen Mitglieder der Fluglärm-kommission, ausgedrückt durch den Beitritt zum Verein. Der städtische Fluglärmbeauftragte empfiehlt den Beitritt Darmstadts zum FSV e. V., zumal durch die institutionelle Herauslösung der Stelle der Geschäftsführung aus der zu beratenden Genehmigungsbehörde bereits eine größere, unterstützungswürdige Selbständigkeit der Fluglärmkommission erreicht werden konnte. Kosten / Folgekosten: Die Wirkungskraft des Vereins und damit auch der Fluglärmkommission hängen maßgeblich von der finanziellen Ausstattung ab. Auch in den letzten Jahren sind zur Erreichung der gemeinsamen (kommunalen) Ziele notwendige Aufwendungen entstanden, die jedoch bisher lediglich unter wenigen Kommunen aufgeteilt – allen voran den Vorstandsmitgliedern - getragen wurden. - 5 - So wurde z. B. eine Kampagne gegen die Änderung des Luftverkehrsgesetzes durchgeführt, u. a. mit der Ausrichtung eines parlamentarischen Abends in Berlin mit entsprechenden Unterlagen und Referenten und Konferenzen im Rhein-Main-Gebiet. Dieser Einsatz zeigte Wirkung: bisher ist es der Bundesregierung nicht gelungen, die im Koalitionsvertrag angekündigte rechtliche Schlechterstellung der Betroffenen im Vergleich zum gegenwärtigen Zustand umzusetzen. Auch das oben erwähnte Rechtsgutachten zur Feststellung der gesetzlich vorgesehen Mindestausstattung von Fluglärmkommissionen wurde auf diese Weise ermöglicht. Bereits durch einen geringen jährlichen Beitrag der Mitglieder des Vereins kann die Arbeit der Fluglärmkommission im kommunalen Sinne deutlich flexibler und effektiver unterstützt werden und etwaige zusätzliche Aufwendungen unter den Kommunen aufgeteilt werden. Der Vorschlag des Vorstands sieht folgende jährlichen Mitgliedsbeiträge vor: Kommunale Gebietskörperschaften mit einer Einwohnerzahl • bis 20.000 500 €/p. a. • zwischen 20.000 und 50.000 1.000 €/p. a. • über 50.000 2.000 €/p. a. • Landkreise 5.000 €/p. a. Sonstige juristische Personen (Lärmschutzverbände) 50 €/p. a Für Darmstadt fallen damit jährlich 2.000 € Mitgliedsbeitrag an. Der Beitritt zum FSV e.V. soll aus haushalterischen und kassentechnischen Gründen zu Beginn des Haushaltsjahres 2013 erfolgen. Darmstadt, den 08.08.2012 Brigitte Lindscheid Stadträtin Anlage
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0273
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.08.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00