Mandari Insight

2012/0273

Mitgliedschaft Fluglärmschutzverein Rhein-Main e.V.

Magistratsvorlage 08.08.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2012/0273

28.4 KB · application/pdf

Ansehen

2012/0273

8813 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Fluglärmbeauftragte/r 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0273 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 561030 
Kostenstelle: 561-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5610-31 Sachkonto: 6910000 
 
Betreff: Mitgliedschaft Fluglärmschutzverein Rhein-Main e.V. 
 
Vorlage vom: 08.08.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird beginnend mit dem Haushaltsjahr 2013 Mitglied im  
Fluglärmschutzverein Rhein-Main e.V. 
 
 
 
Anlagen: Satzung Verein 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.08.2012   
 
Ausgangslage
 
 
Die Fluglärmkommission ist ein Beratungsorgan mit dem gesetzlichem Auftrag (§ 32b 
Luftverkehrsgesetz), das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium, die Deutsche 
Flugsicherung und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in allen Angelegenheiten Fluglärm 
und Luftschadstoffe betreffend zu beraten. 
 
Der Flughafen Frankfurt löst im Vergleich mit anderen Flughafenstandorten die höchste Belastung 
im Hinblick auf Lärmintensität und Anzahl an Betroffenen aus.  
 
Dementsprechend ist die Frankfurter Fluglärmkommission mit besonders komplexen 
Aufgabenstellungen im Kontext ihres gesetzlichen Beratungsauftrages befasst.  
 
Die Stelle der Geschäftsführung der Fluglärmkommission ist bei der Abarbeitung dieser 
Aufgabenstellung von entscheidender Bedeutung.   
 
Schwierigkeiten bei einer 2009 anstehenden Besetzung der Geschäftsführung und Dissens zw. 
HMWVL und Fluglärmkommission über das weitere Prozedere führten zu einer Interims-lösung, 
wonach die Stelle der Geschäftsführung seit 2011 über die Kommune unbefristet angestellt werden 
kann, welche gerade die/den Kommissionsvorsitzenden stellt. 
(aktuell: Raunheim) 
 
Die Kosten für die Anstellung werden innerhalb definierter Grenzen weiterhin vom HMWVL getragen 
und der Kommune der/des jeweils Vorsitzenden der Fluglärmkommission ent-sprechend erstattet. 
Weitere, unmittelbar mit der Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages der Kommission verbundene 
Aufwendungen werden gleichfalls im Rahmen des Erwartbaren und Notwendigen erstattet.  
 
Fluglärmschutzverein Rhein-Main e. V. 
 
 
Der Vorstand der Fluglärmkommission hat im Jahr 2009 ein Rechtsgutachten beauftragt, um 
Klärung darüber herbeiführen zu lassen, welche Finanz-/Ressourcenausstattung einer Flug-
lärmkommission mindestens gewährt werden müsse, um ihre Aufgaben gemäß § 32 b LuftVG 
hinreichend bewältigen zu können. 
Ein wesentliches Ergebnis des im Januar 2010 vorgelegten Rechtsgutachtens ist, dass die 
bestehende Formulierung der gesetzlichen Grundlage sowie die fehlende Rechtsprechung zu 
diesem Punkt eine konkrete Benennung hinreichender Ressourcenausstattung unmöglich mache. 
Insbesondere das spezifische Aufgabenfeld der Kommission am Flughafen Frankfurt unter-
scheidet sich z. T. deutlich von dem an anderen Flughafenstandorten , so dass es wenig 
sinnvoll erscheint, eine unspezifische, allgemeingültige Ressourcenausstattung für die Flug-
lärmkommissionen Deutschlands zu fordern. 
 
Die Frankfurter Fluglärmkommission ist auf der Basis dieser Erkenntnis darauf zurück-geworfen, 
entweder über den Klageweg zu versuchen eine hinreichende Ausstattung zu erstreiten, oder aber 
selbstorganisiert die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu optimieren .  
 
Im Hinblick darauf, dass in Verhandlungen mit dem HMWVL einige zentrale Forderungen zur 
Finanzierung der Geschäftsführung erreicht werden konnten, hat sich der Vorstand der 
Fluglärmkommission einstimmig dafür entschieden, die Optimierung und nachhaltige Sicherung der 
Arbeit der Fluglärmkommission über die Unterstützungsarbeit eines Vereines zu gewährleisten.

- 4 - 
Dementsprechend wurde im Namen des Vorstandes im Oktober 2011 ein eigenes Rechtsgebilde 
ins Leben gerufen:  
 
der Fluglärmschutzverein Rhein-Main e. V. (kurz FSV Rhein-Main e. V.) 
 
Die Stelle der Geschäftsführung der Fluglärmkommission ist seit Dezember 2011 beim FSV Rhein-
Main e. V. angesiedelt.  
 
Damit ist die Wahrnehmung der Geschäftsführungstätigkeit von der Kommune der/des 
jeweils Vorsitzenden entkoppelt und kann gänzlich interessenunabhängig für alle Mit-glieder 
der Kommission erbracht werden. 
 
Aufgabe des Vereins ist die Unterstützung der Arbeit der Fluglärmkommission!  
Dazu können u. a. zählen:  
• das Organisieren von Erkenntnisgrundlagen zu Maßnahmen des aktiven Schallschutzes 
• das Einholen rechtlicher Beratung zu aktuellen Aufgabenstellungen 
• das Koordinieren inhaltlicher Stellungnahmen zu landes- oder bundesgesetzlichen Initiativen 
etc. 
 
Insgesamt gewährleistet die unterstützende Arbeit des Vereins eine verbesserte Unab-
hängigkeit der Kommission gegenüber den Stellen, die bislang ausschließlich die 
Ressourcenausstattung sowie die Erkenntnisgrundlagen bestimm(t)en. 
 
Die Aktivitäten und die Zusammensetzung des Vereins sind so zu organisieren, dass die 
Interessenlage des Vereins mit der auf entsprechenden Beschlüssen beruhenden Interessen-lage 
der Fluglärmkommission Frankfurt identisch ist.  Dementsprechend wurden als ver-
tretungsberechtigte Vorstandsmitglieder bei der Vereins-gründung - entsprechend der erfolgten 
Wahlen zum Vorstand in der Fluglärmkommission – Herr Jühe zum Vorsitzenden und Herr 
Gölzenleuchter sowie Herr Weiß zu Stellvertretern gewählt.   
Entsprechende Anpassungen in der Vereinsspitze werden dann vorgenommen, wenn die Wahlen 
zum Vorstand der Kommission zu personellen Änderungen führen. 
 
Um entsprechend der oben dargestellten Problemlage schnell zu einer Lösung zu gelangen, ist mit 
der Vereinsgründung zunächst lediglich der Vorstand der Fluglärmkommission Mitglied des FSV 
Rhein-Main e. V. geworden.  
Um die Arbeit der Fluglärmkommission effektiv und wirkungsvoll unterstützen zu können, bedarf der 
Verein der Legitimierung seitens der kommunalen Mitglieder der Fluglärm-kommission, ausgedrückt 
durch den Beitritt zum Verein. 
 
Der städtische Fluglärmbeauftragte empfiehlt den Beitritt Darmstadts zum FSV e. V., zumal 
durch die institutionelle Herauslösung der Stelle der Geschäftsführung aus der zu beratenden 
Genehmigungsbehörde bereits eine größere, unterstützungswürdige Selbständigkeit der 
Fluglärmkommission erreicht werden konnte. 
 
Kosten / Folgekosten:
 
 
Die Wirkungskraft des Vereins und damit auch der Fluglärmkommission hängen maßgeblich von der 
finanziellen Ausstattung ab.  
Auch in den letzten Jahren sind zur Erreichung der gemeinsamen (kommunalen) Ziele notwendige 
Aufwendungen entstanden, die jedoch bisher lediglich unter wenigen Kommunen aufgeteilt – allen 
voran den Vorstandsmitgliedern - getragen wurden.

- 5 - 
So wurde z. B.  eine Kampagne gegen die Änderung des Luftverkehrsgesetzes durchgeführt, u. a. 
mit der Ausrichtung eines parlamentarischen Abends in Berlin mit entsprechenden Unterlagen und 
Referenten und Konferenzen im Rhein-Main-Gebiet.  
Dieser Einsatz zeigte Wirkung: bisher ist es der Bundesregierung nicht gelungen, die im 
Koalitionsvertrag angekündigte rechtliche Schlechterstellung der Betroffenen im Vergleich zum 
gegenwärtigen Zustand umzusetzen. Auch das oben erwähnte  Rechtsgutachten zur Feststellung 
der gesetzlich vorgesehen Mindestausstattung von Fluglärmkommissionen wurde auf diese Weise 
ermöglicht.  
 
Bereits durch einen geringen jährlichen Beitrag der Mitglieder des Vereins kann die Arbeit der 
Fluglärmkommission im kommunalen Sinne deutlich flexibler und effektiver unterstützt werden und 
etwaige zusätzliche Aufwendungen unter den Kommunen aufgeteilt werden.  
 
Der Vorschlag des Vorstands sieht folgende jährlichen Mitgliedsbeiträge vor: 
 
Kommunale Gebietskörperschaften mit einer Einwohnerzahl  
• bis 20.000                                                 500 €/p. a. 
• zwischen 20.000 und 50.000                 1.000 €/p. a. 
• über 50.000                                         2.000 €/p. a. 
• Landkreise                                5.000 €/p. a. 
Sonstige juristische Personen (Lärmschutzverbände)      50 €/p. a 
 
Für Darmstadt fallen damit jährlich 2.000 € Mitgliedsbeitrag an. 
 
Der Beitritt zum FSV e.V. soll aus haushalterischen und kassentechnischen Gründen zu Beginn des 
Haushaltsjahres 2013 erfolgen. 
 
Darmstadt, den 08.08.2012 
 
 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (5)

TOP 343
TOP 56
TOP 18
TOP 41
TOP 18

Details

Vorlagen-Nr.
2012/0273
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.08.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00