2020/0132
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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Anlage
Östliche Teilaufhebung des
Bebauungsplans W 6 - Niersteiner Straße -
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
(§ 2a BauGB)
April 2020
Bearbeitung:
Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 2
Teil A: Städtebauliche Begründung
1. Ziel und Zweck der Planaufhebung, Planerfordernis .................................................... 3
2. Rechtsgrundlagen ..................................................................................... ...................... 3
3. Verfahren zur Teilaufhebung .......................................................................... ................ 3
4. Lage des Gebietes und räumlicher Geltungsbereich der Teilaufhebung .................... 5
5. Planungsrechtliche Situation ......................................................................... ................. 6
5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 .................................... 6
5.2 Flächennutzungsplan .................................................................................. ....................... 6
5.3 Landschaftsplan ...................................................................................... .......................... 7
5.4 Bebauungsplan W 6 und seine Überplanungen im Westen ............................................... 8
5.5 Bebauungsplan W 6 und die östliche Teilaufhebung (ehem. EAD-Gelände und
denkmalgeschützte Gesamtanlage) ...................................................................... ............. 9
6. Gegenwärtiger Bestand und Auswirkungen der östlichen Teilaufhebung des
Bebauungsplans W 6 ................................................................................... ................. 10
6.1 Bereich Nord: Rechtskräftiger Bebauungsplan W 6.4 .................................................... .. 10
6.2 Bereich Süd: Technisches Stadthaus / Denkmalgeschützes Ensemble
Gegenwärtiger Bestand und Auswirkungen der Teilauf hebung ........................................ 12
6.2.1 Schutzausweisung ..................................................................................... ........ 13
6.2.2 Verkehrliche Erschließung ............................................................................ ..... 13
6.2.3 Schallimmissionen .................................................................................... ......... 13
6.2.4 Grün- und Freiflächen ................................................................................ ........ 13
7. Ziele der östlichen Teilaufhebung .................................................................... ............ 14
8. Artenschutzrechtliche Beurteilung .................................................................... ........... 14
9. Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung......................................... 15
10. Regelungen des Kaufvertrags .......................................................................... ............ 15
11. Verwendete Gutachten und weitere Planungsgrundlagen ......................................... 15
Teil B: Umweltbericht
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 3
1. Ziel und Zweck der Planaufhebung, Planerforderni s
Die Aufhebung des östlichen Teilbereichs ist erford erlich, weil die Festsetzungen des
seit 1971 rechtskräftigen Bebauungsplans W 6 – Nier steiner Straße – über das Maß
der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstüc ksfläche funktionslos sind bzw.
bereits überplant wurden und die Festsetzung über d ie Art der baulichen Nutzung
„Gemeindebedarfsfläche für Verwaltung“ nicht mehr w eiter verfolgt wird. Der Standort
der technischen Ämter in der Bessunger Straße soll zukünftig aufgegeben werden.
Die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Betriebsgel ändes des Eigenbetriebs für
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wurde durch den Bebauungsplan
W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens – ermöglich t, der in seinem Geltungsbereich
den Bebauungsplan W 6 überplant. Hier entstehen derzeit ca. 240 neue Wohnungen.
Durch die Teilaufhebung wird der Bereich der denkma lgeschützten Gesamtanlage
„Neue Artillerie Kaserne“ (ehem. Technisches Stadth aus) zukünftig planungsrechtlich
nach § 34 BauGB beurteilt und macht so eine Nachnut zung auch für Wohnzwecke
möglich.
2. Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt g eändert
durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt ge-
ändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt ge -
ändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.03.2020 (GVBl. S. 201)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu-
letzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.03.2020 (BGBl. I S. 440)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F.
vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.0 2.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt ge-
ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt ge ändert
durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I
S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 08.04.2019 (BGBl. I S. 432)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010
(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I S.
2513)
3. Verfahren zur Teilaufhebung
Das Aufhebungsverfahren zum östlichen Teilbereich d es Bebauungsplans W 6 erfolgt
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) i m Normalverfahren gemäß
§§ 2 ff BauGB.
Mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenv ersammlung vom 28.08.2019
und der öffentlichen Bekanntmachung im Echo am 12.0 9.2019 wurde das Aufhe-
bungsverfahren für die östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 eingeleitet.
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 4
Eine Teiländerung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der östlichen Teilaufhe-
bung des Bebauungsplans W 6 erfolgte bereits im „Pa rallelverfahren“ zum Bebau-
ungsplanverfahren W 6.4 – Östlich des Ingelheimer G artens – gem. § 8 Abs. 3 BauGB
um die Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Fläch ennutzungsplan (FNP) zu ge-
währleisten. Die 12. Flächennutzungsplanänderung tr at am 27.06.2018 in Kraft (siehe
Abb. 3).
Für die östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 ergeben sich zwei Bereiche,
der Bereich Nord, das ehemaligen EAD-Gelände und der Bereich Süd, die denkmalge-
schützte Gesamtanlage „Neue Artillerie-Kaserne“.
Das Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsplans W 6 erfolgt im Normalverfahren mit
Umweltprüfung sowie Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.
Für den Bereich Nord fand durch die Überplanung mit dem Bebauungsplan W 6.4 be-
reits eine Umweltprüfung und eine Eingriffs-/Ausgle ichsbilanzierung statt. Daher wird
für diesen Bereich auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan W 6.4 verwiesen.
Im Teil B dieser Begründung liegt der Umweltbericht für den Bereich Süd, der denk-
malgeschützten Gesamtanlage „Neue Artillerie-Kasern e“ (ehem. Techn. Stadthaus),
bei.
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 5
4. Lage des Gebietes und räumlicher Geltungsbereich der Teil-
aufhebung
Das Gebiet der östlichen Teilaufhebung des Bebauung splans W 6 liegt im Südwesten
der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadtteil Bessu ngen. Der Geltungsbereich der
östlichen Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Ni ersteiner Straße – zwischen
Niersteiner Straße, Ingelheimer Straße, Kattreinstr aße und Bessunger Straße (siehe
Abb. 1) hat eine Fläche von ca. 3,6 ha und wird in die beiden Bereiche Nord und Süd
geteilt.
Abb.1: Geltungsbereich der östlichen Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 mit den Berei-
chen Nord und Süd (ohne Maßstab)
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 6
5. Planungsrechtliche Situation
5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutz ungsplan 2010
Der seit dem 17.10.2011 wirksame Regionalplan Südhe ssen / Regionaler Flächennut-
zungsplan 2010 (RPS/Reg. FNP 2010) stellt die Fläch en im Geltungsbereich der Teil-
aufhebung des Bebauungsplans W 6 als Vorranggebiet Siedlung im Bestand dar. Die
geplante Nutzung ist mit dieser Darstellung konform.
Abb. 2: Ausschnitt aus Plankarte und Legende des Re gionalplans Südhessen 2010 / Regiona-
ler Flächennutzungsplan (ohne Maßstab) mit grober Darstellung des Planungsgebietes (blau)
Derzeit erfolgt die Neufassung des Regionalplans Sü dhessen / Regionalen Flächen-
nutzungsplans 2020. Der Entwurf des Regionalplans S üdhessen / Regionalen Flä-
chennutzungsplans 2020 stellt weiterhin die Fläche des Plangebiets als Vorranggebiet
Siedlung im Bestand dar.
5.2 Flächennutzungsplan
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans, die im P arallelverfahren zum Bebau-
ungsplan W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens - durchgeführt wurde, umfasst das
ehemalige EAD-Betriebsgelände sowie das Areal des ehem. Technischen Stadthauses
Bessunger Straße. Die Flächendarstellung des Fläche nnutzungsplans wurde von ge-
mischter Baufläche und Gemeinbedarfsfläche in Wohnbaufläche geändert.
Die 12. Flächennutzungsplanänderung trat am 27.06.2 018 in Kraft. Sie stellt das Plan-
gebiet als Wohnbaufläche dar (siehe Abb. 3).
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 7
Abb. 3: Ausschnitt des Flächennutzungsplans der Wis senschaftsstadt Darmstadt 2006 mit 12.
Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereic h der Teilaufhebung des Bebauungs-
plans W 6 (ohne Maßstab)
5.3 Landschaftsplan
Im Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt von 2004 wird das Planungs-
gebiet als stark versiegelte Baufläche und als Biot opergänzungsfläche bezeichnet.
Durch die hohe Versiegelung hat die Fläche eine sta rk eingeschränkte ökologische
Bedeutung. Im gesamtstädtischen Biotopverbundnetz haben Bauflächen mit einem ho-
hen Freiflächenanteil eine wichtige Biotopfunktion, daher sind vorrangig neue Biotope
zu schaffen. Der Landschaftsplan nennt hierzu folgende Maßnahmen:
- Neuschaffung von Grünflächen u.a. in Baulücken u nd auf Parkplätzen
- Erhalt vorhandener Grünflächen
- Entsiegelung und Vermeidung neuer Versiegelungen
- Erhalt von Wildkräutern.
Durch den rechtskräftigen Bebauungsplan W 6.4 (ehem . EAD Gelände) wurde eine
signifikante Erhöhung des Grünflächenanteils im Bereich Nord ermöglicht.
Durch die vorliegende Teilaufhebung W 6 werden auch keine umfangreichen Versiege-
lungsmaßnahmen im Bereich Süd, der denkmalgeschützt en Gesamtanlage, ermög-
licht.
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 8
5.4 Bebauungsplan W 6 und seine Überplanungen im We sten
Abb. 4: Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans W 6 - Niersteiner Straße – (ohne Maßstab)
Der seit 29.01.1971 rechtskräftige Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – (siehe
Abb. 4) wurde in der Vergangenheit bereits im westl ichen Teilbereich durch den Be-
bauungsplan W 6.2 - Ingelheimer Straße / Niersteine r Straße - (rechtskräftig seit
27.08.1985) und seiner Teiländerung durch Bebauungs plan W 6.2.1 – Wendeplatz
Ingelheimer Straße – (rechtskräftig seit 16.12.1986 ) überplant (siehe Abb. 5).
Eine Aufhebung des westlichen Teilbereichs des Beba uungsplans W 6 wird aufgrund
der realisierten Bebauung für nicht notwendig erachtet.
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 9
Abb. 5: Bebauungsplan W 6 und seine Überplanungen d urch die rechtskräftigen Bebauungs-
pläne W 6.2, W 6.2.1 und W 6.4 (ohne Maßstab)
5.5 Bebauungsplan W 6 und die östliche Teilaufhebun g (ehem. EAD-Gelände und
denkmalgeschützte Gesamtanlage)
Im östlichen Teilbereich des Bebauungsplans W 6 ist eine Umstrukturierung erfolgt, die
durch die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Betriebsgeländes des Eigenbetriebs
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) f ür Wohnzwecke mit dem Be-
bauungsplan W 6.4 begann und nun durch die Standort aufgabe des Technischen
Stadthauses Bessunger Straße und der Teilaufhebung weitergeführt wird.
Um im Gebiet des denkmalgeschützten Ensembles eine Nachnutzung auf Basis des
§ 34 BauGB für andere Nutzungsarten als die im Bebauungsplan W 6 festgesetzten zu
ermöglichen, ist die Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 erforderlich.
Eine kleine Teilfläche der Ingelheimer Straße im No rden verblieb nach der Überpla-
nung durch den Bebauungsplan W 6.4 als Restfläche „ öffentliche Straßenverkehrsflä-
che“ des Bebauungsplans W 6, die ebenfalls förmlich aufgehoben werden soll. Sie wird
weiterhin als öffentliche Straßenverkehrsfläche genutzt (siehe Abb. 5).
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 10
6. Gegenwärtiger Bestand und Auswirkungen der östli chen Teil-
aufhebung des Bebauungsplans W 6
6.1 Bereich Nord: Rechtskräftiger Bebauungsplan W 6 .4
Ursprünglich setzte der Bebauungsplan W 6 im Norden der Teilaufhebung ein Sonder-
gebiet mit Gemeinbedarfsfläche fest. Das Maß der ba ulichen Nutzung wurde mit einer
GRZ 0,4 und GFZ 0,7 festgesetzt. Die Baugrenzen ver liefen nahezu an der Grund-
stücksgrenze.
Abb. 6: Teilauszug des Bebauungsplans W 6 - Niersteiner Straße – (ohne Maßstab)
Das ehemalige städtische Grundstück wurde zuvor als Betriebsgelände des Eigenbe-
triebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) genutzt. Mit der Verlegung
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 11
des Betriebsgeländes in den Sensfelder Weg wurde di e Wiedernutzbarmachung des
Grundstücks für Wohnzwecke ermöglicht.
Aus einem konkurrierenden Verfahren ging das städte bauliche Bebauungskonzept
hervor. Auf Grundlage dieses städtebaulichen Konzep tes, einer aufgelockerten Wohn-
bebauung mit mehrgeschossigen Quer- und Längsriegel n, ruhigem und begrüntem In-
nenbereich mit unterschiedlichen Freiraumqualitäten und einem breiten Angebot an
kleinen und großen Wohnungen, wurde der Bebauungsplan W 6.4 erarbeitet.
Im Rahmen des Grundstückskaufvertrages vom 21. Juli 2016 wurden die wesentlichen
städtebaulichen Vorgaben gesichert, sowie die Verpf lichtung, insgesamt 15 % der auf
dem Kaufgrundstück zu errichtenden Wohneinheiten al s sozial geförderte Wohnungen
vorzusehen.
Der seit 30.06.2018 rechtskräftige Bebauungsplan W 6.4 – Östlich des Ingelheimer
Gartens - (Abb. 7) ändert den Bebauungsplans W 6 in seinem Geltungsbereich.
Abb. 7: Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan W 6.4 (ohne Maßstab)
Für den Bereich des Bebauungsplans W 6.4 wurden inz wischen Baugenehmigungen
erteilt. Die Wohnbebauung wird derzeit errichtet.
Im Bebauungsplanverfahren W 6.4 – Östlich des Ingel heimer Gartens – sind sämtliche
Belange in Bezug auf Natur- und Umweltschutz, Arten schutz, Bodenschutz und Bo-
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 12
dendenkmale bereits in der Planung berücksichtigt w orden. Daher erfolgt hier für den
Bereich Nord der Teilaufhebung ein Verweis auf den rechtskräftigen Bebauungsplan
W 6.4 mit seiner Begründung incl. Umweltbericht.
6.2 Bereich Süd: Technisches Stadthaus / Denkmalges chützes Ensemble
Gegenwärtiger Bestand und Auswirkungen der Teilaufhebung
Im Bereich Süd der Teilaufhebung, im Gebiet des den kmalgeschützten Ensembles,
setzt der seit 1971 rechtskräftige Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – die Art
der Nutzung als Sondergebiet mit Gemeinbedarfsfläch e für Verwaltung fest. Dabei
wurde ein langes Baufeld mit II- Vollgeschossen und ein großes rechteckiges mit bis zu
XIV-Geschossen festgesetzt. Mit diesen Festsetzunge n wurde damals die planungs-
rechtliche Voraussetzung für ein Gebäude für die St adtbauverwaltung geschaffen (sie-
he Abb. 8). Ein großer Teil der heute unter Denkmal schutz stehenden Gebäude wurde
als Fläche für Stellplätze überplant. Die Planung w urde aber in dieser Form nie umge-
setzt.
Abb. 8: Auszug aus dem Bebauungsplan W 6 im Bereich der ehem. Artillerie-Kaserne
(ohne Maßstab)
Die Gesamtanlage ‚Neue Artillerie-Kaserne Bessunger Straße 125 - 127‘ wurde zwi-
schen 1986 und 1994 (Erscheinungsjahr der Denkmalto pographie) unter Denkmal-
schutz gestellt. Aufgrund des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die
Einfriedungen und Freiflächen zu erhalten.
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 13
Eine Planverwirklichung des Bebauungsplans W 6 in diesem Teilbereich ist daher nicht
mehr möglich. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur überbauba-
ren Grundstücksfläche sind funktionslos und sind somit nicht mehr anzuwenden.
Die Art der baulichen Nutzung „Gemeinbedarfsfläche für Verwaltung“ wird nicht mehr
weiterverfolgt, da die technischen Ämter neue Verwaltungsstandorte beziehen und das
Gelände bis spätestens 2021 vollständig freigezogen sein soll. Um eine Nachnutzung
für andere Nutzungsarten zu ermöglichen ist eine Te ilaufhebung des Bebauungsplans
W 6 erforderlich.
6.2.1 Schutzausweisung
Die denkmalgeschützte Gesamtanlage umfasst die fünf ehemaligen Wohn- bzw.
Mannschaftsgebäude, das Kasino (ehem. TAP) mit Inne nhof und die das Kasernenge-
viert umgebende Einfriedung.
Auf Grund des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäu de als auch die Einfriedungen
und Freiflächen zu erhalten und Maßnahmen wie Umges taltung und Instandsetzung
am Kulturdenkmal und in dessen Umgebung erfordern e ine Genehmigung durch die
Denkmalschutzbehörde gem. § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.
Die Umnutzung darf den kulturgeschichtlichen Wert d es Ensembles nicht nachteilig
verändern. Die notwendigen Sanierungsarbeiten an de n Gebäuden finden in Abstim-
mung mit der Denkmalschutzbehörde statt.
6.2.2 Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Gebietes ist durc h die umliegenden Straßen (Bes-
sunger Straße, Niersteiner Straße und Kattreinstraß e) gesichert. Eine Anbindung an
den ÖPNV ist an mehreren Punkten mittels verschiede ner Verkehrsträger vorhanden.
So befinden sich in fußläufiger Nähe der Südbahnhof , eine Straßenbahnhaltestelle in
der Heidelberger Straße sowie eine Bushaltestelle in der Eschollbrücker Straße.
Die Aufhebung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Erschließungssituation.
Eventuell erforderlicher Stellplatzbedarf kann zukü nftig im Bereich der ehemaligen
EAD-Kantine bzw. des ehemaligen IDA-Gebäudes in einer dort gemäß Bebauungsplan
W 6.4 zulässigen Tiefgarage nachgewiesen werden.
6.2.3 Schallimmissionen
Durch die Neubebauung des ehemaligen EAD Geländes i m nördlichen Teil mit Wohn-
bebauung sind für den südlichen Teil keine relevant en Schallimmissionen zu erwarten,
insbesondere da die Wohnbebauung an der Ingelheimer Straße / Kattreinstraße eine
abschirmende Wirkung bzgl. des Verkehrslärms vom st ark befahrenen Groß-Gerauer
Weg bedeutet.
Die Teilaufhebung hat keine wesentlichen Auswirkung en auf die Schallimmissionen.
Aufgrund des § 34 BauGB sind nur Nutzungen zulässig, die das Wohnen nicht wesent-
lich stören.
Es wird nicht mit einer Erhöhung der Lärmimmissionen gerechnet, da zukünftig der Be-
sucherverkehr zu den Verwaltungsgebäuden entfallen wird. Bei einer Umwandlung der
derzeitigen Nutzung in Wohngebäude ist ggfs. das Er fordernis von Schallschutzmaß-
nahmen gemäß DIN 4109 im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.
6.2.4 Grün- und Freiflächen
Über 80 % des Südteils der Teilaufhebung sind heute überbaut, versiegelt oder vegeta-
tionsfrei. Die übrigen knappen 20 % der Fläche setz en sich aus baumüberstandenen
Wiesen, Hecken und Gebüschen sowie einem Hausgarten zusammen.
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 14
Insbesondere im Innenhof und entlang der Bessunger Straße stehen heimische Bäu-
me. Der Großteil der Bäume ist zwischen 7 und 16 m hoch und hat einen hohen Wert
für die Tier- und Pflanzenwelt.
Da die denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten wird und keine nennenswerte weitere
Bebauung zulässig ist, kann der bestehende Baumbest and erhalten werden. Im Rah-
men der bei Umnutzungen erforderlichen Baugenehmigu ngsverfahren soll auf weitere
Entsiegelungen und einen größeren Anteil an Grünflächen hingewirkt werden.
Insgesamt kann daher mit mehr Niederschlagswasserversickerung und mit einer Erhö-
hung der Grundwasserneubildung gerechnet werden.
Die Schaffung neuer Grünflächen anstelle der bislan g vollversiegelten Hoffläche kann
lokal zu einer Verbesserung der Klimaverhältnisse beitragen.
Die städtebauliche Revitalisierung von Flächen im I nnenbereich folgt im besonderen
Maße dem Grundsatz des sparsamen und schonenden Umg angs mit Grund und Bo-
den gemäß § 1a Abs. 2 BauGB.
7. Ziele der östlichen Teilaufhebung
Das Gebiet des ehemaligen EAD-Geländes wurde zwar d urch den seit 30.06.2018
rechtskräftigen Bebauungsplan W 6.4 bereits überpla nt. Um bei eventuellem Wegfall
dieses Bebauungsplans nicht wieder den Bebauungspla n W 6 anwenden zu müssen,
wird auch dieser Bereich Nord der Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 förmlich
aufgehoben.
Eine kleine Teilfläche der Ingelheimer Straße, die als „öffentliche Straßenverkehrsflä-
che“ im Bebauungsplan W 6 festgesetzt ist, verblieb als Restfläche nach der Überpla-
nung durch den Bebauungsplan W 6.4 und soll ebenfal ls förmlich aufgehoben werden,
damit diese Restfläche des Bebauungsplans W 6 gleic hfalls entfällt. Sie wird weiterhin
als öffentliche Straßenverkehrsfläche genutzt (s. Abb. 5).
Durch die Aufhebung im Bereich Süd wird dieser zukünftig planungsrechtlich nach § 34
BauGB beurteilt. Dadurch sind alle Nutzungen, die sich in die nähere Umgebung einfü-
gen, zulässig. Die Eigenart der näheren Umgebung wi rd als Wohngebiet eingestuft, so
dass zukünftig u.a. auch Wohnnutzung in den denkmal geschützten Gebäuden reali-
siert werden kann. Die teilweise noch bestehende Nu tzung durch die Verwaltung (eini-
ge wenige städtische Ämter) kann im Rahmen des § 34 BauGB auch weitergeführt
werden. Sie stellt im Allgemeinen Wohngebiet eine ausnahmsweise zulässige Nutzung
gem. Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar.
Nach der Teilaufhebung für den östlichen Teilbereic h des Bebauungsplans W 6 wird
die städtebauliche Ordnung und Qualität für das südliche Gebiet durch die Anwendung
des § 34 BauGB sowie durch den Denkmalschutz (vgl. Ziff. 6.2.1) gesichert, so dass es
keiner weiteren Planaufstellung bedarf.
Darüber hinaus sollen im Grundstückskaufvertrag für das Gebiet der denkmalgeschütz-
ten Gesamtanlage weitere Ziele verbindlich geregelt werden (siehe Kap. 10).
8. Artenschutzrechtliche Beurteilung
Für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6 – Nie rsteiner Straße – sind für den
Bereich Süd noch genauere Untersuchungen der Fauna und Flora im Rahmen eines
artenschutzrechtlichen Fachgutachtens zu Erstellen. Das Artenschutzgutachten des
Bebauungsplans W 6.4 - Östlich des Ingelheimer Gart ens – im Bereich Nord gibt erste
Anhaltspunkte für das Vorkommen geschützter Arten. Besonders mit an Gebäuden
brütenden und/oder lebenden Arten ist hier zu rechnen.
Eine nähere artenschutzrechtliche Betrachtung erfol gt zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB.
Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 15
9. Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbet rachtung
Die Bilanzierung der Eingriffs- und Kompensationsma ßnahmen nach der Hessischen
Kompensationsverordnung (KV) ergibt durch die Umset zung der Teilaufhebung Be-
reich Süd einen Überschuss an Biotopwertpunkten in der Größenordnung von rund
20.800 Biotopwertpunkten, womit ein Vollausgleich d es Eingriffs innerhalb des Gel-
tungsbereiches gegeben ist. Eine nähere Betrachtung erfolgt im Umweltbericht (Teil B
der Begründung).
10. Regelungen des Kaufvertrags
Weitere Ziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die künftige Nutzung der Flächen
sind in einem zukünftigen Grundstückskaufvertrag üb er die südliche Teilfläche (ehem.
Technische Stadthaus) zu verankern. Hierzu gehören insbesondere die Regelungen
zur sozialgerechten Bodennutzung (gem. den „Grundsä tzen der sozialgerechten Bo-
dennutzung in Darmstadt (SoBoDA)“) sowie Regelungen zur Grün- und Freiflächenge-
staltung, zu Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität, zum Klima- und
Artenschutz, zum Mobilitätskonzept, zu wasserwirtsc haftlichen Belangen und ggf. zur
Altlastensanierung.
11. Verwendete Gutachten und weitere Planungsgrundl agen
Für den Bereich Nord wird auf die Gutachten verwies en, die im Bebauungsplanverfah-
ren W 6.4 angefertigt wurden. Für die Teilaufhebung Bereich Süd wird der artenschutz-
rechtliche Fachbeitrag (Franz – Ökologie und Landsc haftsplanung, Darmstadt) zur Of-
fenlage vorgelegt. Weitere Gutachten sind für die Teilaufhebung nicht erforderlich.
Teil B: Umweltbericht
Der Umweltbericht für die östliche Teilaufhebung Bereich Süd (Denkmalgeschützes Ensem-
ble / ehem. Technisches Stadthaus) folgt als eigenes Dokument im Anschluss an Teil A der Be-
gründung.
Für die östliche Teilaufhebung Bereich Nord wird auf den Umweltbericht des Bebauungsplans
W 6.4 verwiesen.
Hamburger Allee 45
D-60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069 - 95 29 64 - 0
Telefax: 069 - 95 29 64 - 99
E-Mail: mail@pgnu.de
www.pgnu.de
Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6
Bereich Süd „Technisches Stadthaus“
Umweltbericht
Bearbeitung:
Alexander von Küchler
Kerstin Röcker
Redaktionell geändert:
Wissenschaft Stadt Darmstadt
Frankfurt, den 11.03.2020
Projekt – Nr.: L 16-09
Auftraggeber:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadtplanungsamt
Bessunger Straße 125 - Block D
64295 Darmstadt
20.02.2020
2
TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES STADTHAUS
UMWELTBERICHT
INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung ........................................................................................................................................................ 4
1.1 Inhalt und wichtigste Ziele der Bauleitplanung ...................................................................................... 6
1.1.1 Inhalt und wichtigste Ziele des rechtskräftigen Bauungsplanes W 6 ................................................. 6
1.1.2 Bestandaufnahme der heutigen Nutzung .......................................................................................... 6
1.1.2.1 Denkmalschutz ....................................................................................................................... 7
1.1.3 Zukünftige Nutzung ............................................................................................................................ 8
1.2 In einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte Ziele des Umweltschutzes ........................ 8
2 Bestandsaufnahme der Schutzgüter, Prognose bei Durchführung der Planung ........................................... 10
2.1.1 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen
ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt .............................................................................. 10
2.1.1.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .............................................................................. 10
2.1.1.2 Boden .................................................................................................................................. 14
2.1.1.3 Wasser ................................................................................................................................. 15
2.1.1.3.1 Grundwasser................................................................................................................... 15
2.1.1.3.2 Oberflächengewässer ..................................................................................................... 16
2.1.1.4 Klima und Luft ..................................................................................................................... 16
2.1.1.5 Landschafts- und Ortsbild .................................................................................................... 17
2.1.2 Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH- und Vogelschutzgebiete ............................................... 18
2.1.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
insgesamt ..................................................................................................................................................... 19
2.1.3.1 Lärm ..................................................................................................................................... 19
2.1.3.2 Luftschadstoffe .................................................................................................................... 19
2.1.3.3 Verkehr ................................................................................................................................ 20
2.1.4 Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter ..................................... 20
2.1.5 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ................ 20
2.1.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente N utzung von Energie .................. 21
2.1.7 Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen (insb. Wasser -, Abfall- und
Immissionsschutzrecht) ................................................................................................................................ 21
2.1.8 Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die nach
europarechtlichen Vorgaben durch Rechtsverordnung verbindlich festgelegt sind .................................... 23
2.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Belangen .................................................................................... 23
2.1.10 Bodenschutzklausel nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB ........................................................... 23
2.1.11 Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung gem. § 1 a
Abs. 3 BauGB 24
20.02.2020
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
2.1.12 Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von
FFH- und Vogelschutzgebieten gem. § 1 a Abs. 4 BauGB ............................................................................. 25
2.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................................... 25
2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich ...................................................... 25
2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ................................................................................................. 26
3 Zusätzliche Angaben ..................................................................................................................................... 27
3.1 Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren, Kenntnislücken .............................. 27
3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ....................................................................... 27
3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ........................................................................................ 27
4 Quellenverzeichnis ........................................................................................................................................ 30
4.1 Plananlage ............................................................................................................................................ 31
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Planungsgebiet im Stadtgebiet (rot) (Kartendaten 2017 GeoBasis -DE/BKG 2009, Google, URL:
https://www.google.de/maps/@49.86771,8.6426135,14z, Aufruf 26.02.2017) ................................................... 4
Abbildung 2: Katasterkarte mit Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6 ........................... 5
Abbildung 3: Orthofoto mit Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6 ................................ 5
Abbildung 4: Klimadaten der Wissenschaftsstadt Darmstadt (https://de.climate-data.org/location/2129/) .... 17
Abbildung 5: Ausschnitt aus Plankarte und Legende des Regionalplans Südhessen 2010; mit grober Darstellung
des Planungsgebietes (blau). ................................................................................................................................. 21
Abbildung 6: 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan der Wissenschaf tsstadt Darmstadt;
Inkraftgetreten am 27.06.2018 (schwarzumrandet) …………………………………………………………………………………………22
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Biotopbestand nach Hessischer Kompensationsverordnung im Geltungsbereich ................................. 7
Tabelle 2: Baum- und Biotopbestand nach Hessischer Kompensationsverordnung für den Geltungsbereich der
Teilaufhebung, Bereich Süd (Technisches Stadthaus) ........................................................................................... 11
Tabelle 3: Orientierungswerte nach DIN 18005 .................................................................................................... 19
Tabelle 4: Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ............................... 24
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
1 EINLEITUNG
Die Wis senschaftsstadt Darmstadt möchte eine Umnutzung der Flächen und Gebäude des ehemaligen
Technischen Stadthauses für Wohnungsnutzung ermöglichen. Das Gebiet des ehem. EAD Geländes nördlich wurde
bereits durch den Bebau ungsplan W 6.4 überplant. Die Teilaufhebung des W 6 betrifft auch diesen Bereich Nord,
der jedoch durch die Umweltprüfung im Bauleitplanverfahren des W 6.4 bereits ausreichend umweltrechtlich
betrachtet wurde. Daher wird hier lediglich auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan W 6.4 verwiesen.
Das rund 1,2 ha große Planungsgebiet liegt im Südwesten der Stadt Darmstadt (Stadtteil Bessungen). Natur -
räumlich liegt es im Griesheim-Weiterstädter Sand (225.9), einer Teileinheit der Hessischen Rheinebene (225).
Ziel ist das Gebäudeensemble des Technischen Stadthauses nach Verlagerung der dort angesiedelten
technischen Ämter, zu Wohnzwecken umzunutzen. Zur Ermöglichung von Wohnnutzung in diesem Bereich soll
ein Aufhebungsverfahren für den entsprechenden Teilbereich d es derzeit gültigen Bebauungsplans W 6 -
Niersteiner Straße durchgeführt werden. Nach Aufhebung der durch den Bebauungsplan festgesetzten Nutzung
„Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf - Verwaltungsgebäude“ wird eine Umnutzung der
unter Denkmalschutz stehenden Gebäude (Gesamtanlage Neue Artillerie -Kaserne) gem. § 34 BauGB aufgrund
der das Gebiet prägenden Nutzung von Wohnen ermöglicht.
Abbildung 1: Gebiet der Teilaufhebung Bereich Süd und Nord im Stadtgebiet (rot)
(Kartendaten 2017 GeoBasis-DE/BKG 2009, Google, URL: https://www.google.de/maps/@49.86771,8.6426135,14z, Aufruf 26.02.2017)
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
Abbildung 2: Katasterkarte mit Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6: Bereich Süd (ehemals Technisches Stadthaus)
Abbildung 3: Orthofoto mit Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6: Bereich Süd (ehemals Technisches Stadthaus)
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
1.1.1 INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES RECHTSKRÄFTIGEN BAUUNGSPLANES W 6
1.1.2 BESTANDAUFNAHME DER HEUTIGEN NUTZUNG
1.1 INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DER BAULEITPLANUNG
Der 1971 in Kraft getretene Bebauungsplan W 6 für das Gebiet zwischen Ingelheimer Straße, Groß -Gerauer
Weg, Kattreinstraße und Bessunger Straße, weist für die Fläche des heutigen Technischen Stadthauses ein
Sondergebiet für Behördenbauten der Stadtverwaltung a us, um dem damalig dringenden Raumbedarf
verschiedener Behörden Rechnung zu tragen.
Im Bebauungsplan W 6 wurde in der Sonderbaufläche das bestehende Gebäudeensemble der Neuen Artillerie -
Kaserne dargestellt, welches von einer Umgrenzungsmauer umschlossen i st. Außerhalb der auch heute noch
vorhandenen Mauer wurde Straßenverkehrsfläche dargestellt.
Es wurde in zentraler Lage des heutigen Planungsgebietes ein Baufeld ausgewiesen. Dieses Baufeld überplant
den heutigen zentralen Parkplatz mit einem heute nicht m ehr existenten einstöckigen Gebäude und das
nördliche, mittige Gebäude. Es hätten drei punktuelle Hochhäuser gebaut werden dürfen, wovon eines mit
vierzehn zulässigen Vollgeschossen im heutigen Planungsgebiet gelegen hätte. Die Gesamtanlage oder einzelne
Gebäude der Neuen Artillerie -Kaserne waren noch nicht denkmalgeschützt, daher wäre ein Abriss möglich
gewesen.
Stellplätze wären für den Eigenbedarf und für Besucher in hinreichender Zahl herzustellen gewesen. Sie wären
im Bereich der südlichen und östliche n Gebäude der Kaserne entstanden. Nur die beiden westlichen Gebäude
wären erhalten geblieben.
Die im Planungsgebiet im Bereich des heute zentralen Parkplatzes und an der Bessunger Straße dargestellten
Bäume und ein Nadelbaum im Innenhof der Kaserne wurden nachrichtlich dargestellt, aber nicht zur Erhaltung
festgesetzt.
Für das Sondergebiet der Stadtverwaltung wurden für das Baufeld eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 und
eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,5 festgesetzt. Gemäß der damals gültigen Baunutzu ngsverordnung von
1968 § 17 Abs. 7 sind für Sondergebiete eine maximale Geschossflächenzahl von 2,4 und eine Baumassenzahl
von 9,0 vorgesehen. Eine Obergrenze für die Grundflächenzahl gibt es gemäß der Baunutzungsverordnung von
1968 nicht.
Die "Neue Artillerie-Kaserne" wurde als Sitz verschiedener Ämter und Behörden genutzt (Technisches Stadthaus).
Der größte Teil der Ämter ist bereits an einem anderen Standort angeordnet. In absehbarer Zeit sollen auch die
verbliebenen Ämter an einen anderen Standort u mziehen. Auf dem nördlich angrenzende n ehemaligen EAD-
Gelände entsteht zurzeit auf der Grundlage des B-Plans W 6.4 ein neues Wohnquartier.
Im Osten grenzt, durch die Kattreinstraße getrennt, Wohnbebauung mit dahinter liegenden Hausgärten an.
Nordwestlich des Planungsgebietes, zwischen Ingelheimer Straße und der angrenzenden Niersteiner Straße, liegt
eine kleine städtische Grünanlage, der Ingelheimer Garten. Südlich derer befinden sich das Darmstädter
Gesundheitsamt und weitere Wohnbebauung.
Das Gebäudeensem ble der „Neuen Artillerie -Kaserne“ ist bis auf ein einstöckiges Gebäude im Innenhof und
einen Anbau am nördlichen, mittig gelegenen Gebäude erhalten. Die Freiflächen sind zum größten Teil mit
Beton- und Natursteinpflaster versiegelt. Grünflächen mit Pflanz ungen aus Ziergeh ölzen befinden sich im
Abstandsstreifen zur Bessunger Straße und im südwestlichen Grundstücksbereich in Form eines kleinen Freizeit -
und Nutzgartens mit umlaufender Hainbuchenhecke. Der zentrale Parkplatz wird durch 24 weiße Rosskastanien
gerahmt. Diese stehen in Grünflächen, die mit Extensivrasen und Hainbuchenhecken bewachsen sind.
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
KV_Nr Standard Nutzungstyp m² %
02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) 495 4,1
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend usw., nicht auf
Mittelstreifen) 80 0,7
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt) 1.511 12,6
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 4.987 41,6
10.530
Schotter-, Kies-, u. Sandflächen, -wege, -plätze, wasserdurchlässige
Flächenbefestigung sowie versiegelte Flächen deren Wasserabfluss
versickert wird
280
2,3
10.710 Dachflächen nicht begrünt 3.485 29,0
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten und Grünanlagen 127 1,1
11.225 (B) Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich 1.035 8,6
Summe 12.000 100,00
1.1.2.1 DENKMALSCHUTZ
Entlang der Bessunger Straße stehen dreizehn Straßenbäume (Ahorn und Linde). An der östlichen und
westlichen Außenfassade des Ensembles wächst eine großfläc hige Fassadenbegrünung aus Wildem Wein.
Dieser wächst ebenso am nordwestlichen Gebäude.
Anhand der Bestandskartierungen lässt sich eine Grundflächenzahl (GRZ II mit Berücksichtigung der Stellplätze,
Zufahrten und Zuwegungen) von 0,83 ermitteln. Die GRZ bez ieht sich nur auf die zukünftige Wohnbaufläche
innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplan -Teilaufhebung Bereich Süd. Er hat eine Fläche von 9.341
m².
Wohnbaufläche 9.341 m²
Grünflächen, versickerungsfähige Fl. mind. 1.597 m²
Gebäude max. 3.485m², GRZ 0,37
Versiegelte Flächen max. 4.259 m², GRZ 0,46
Summe versiegelte, bebaute Flächen max. 7.744 m² (83 %)
In Bezug auf den gesamten Geltungsbereich Bereich Süd (Technisches Stadthaus) ergeben sich folgende
Flächenanteile:
Geltungsbereich 12.000 m²
Grünflächen, versickerungsfähige Fl. 2.017 m²
Wohnbaufläche bebaut, versiegelt 7.744 m²
Verkehrsfläche außerhalb der Wohnbaufläche 2.239 m²
Summe versiegelte, bebaute Flächen 9.983 m² (83 %)
Die Bestandsaufnahme im Mai 2017 ergab folgende Flächenanteile der Standard-Nutzungstypen gemäß hessischer
Kompensationsverordnung:
Tabelle 1: Biotopbestand nach Hessischer Kompensationsverordnung im Geltungsbereich Bereich Süd (Technisches Stadthaus)
Die als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehende „Neue Artillerie-Kaserne“ ist Teil eines um 1900 im
Westen der Stadt errichteten Wilhelminischen Kasernenkomplexes. Die Anlage umfasst die fünf ehemaligen
Wohn- bzw. Mannschaftsgebäude, das Kasino mit Innenhof und die das Kasernengeviert umgebende
Einfriedigung (vgl. FRIES ET AL. 1994).
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
1.2 IN EINSCHLÄGIGEN FACHGE SETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTE ZIELE DES
UMWELTSCHUTZES
In der 12. Änderung des Flächennutzungsplans wurde die ehemalige Sonderbaufläche des Geltungsbereiches
der Teilbereiche W 6 Nord und Süd als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Fläche des Teilbereiches Süd umfasst
9.341 m². Die bestehenden Gebäude sind denkmalschutzrechtlich festgesetzt und zu erhalten.
Durch die Festsetzungen der Baunutzungsverordnung §§ 16 -21a Abs. 2 zu Wohngebieten ergibt sich eine
maximale Grundflächenzahl von 0,4.
Es ist möglich die Obergrenzen der GRZ um 50 % für Nebe nanlagen, Stellplätze, Garagen und ihre Zufahrten aus
städtebaulichen Gründen zu überschreiten. Eine weitere Überschreitung ist jedoch nur bis 0,8 erlaubt.
Das zukünftig zu erwartende Maß der baulichen Nutzung im Wohngebiet liegt bei 0,6. Demnach könnten 4 0 %
der Wohnbaufläche bebaut werden und weitere 20 % versiegelt werden. Die verbliebenen 40 % werden
begrünte Grundstücksfreiflächen. Die zukünftigen Nutzungsarten verteilen sich bei Ausnutzung der GRZ -
Obergrenzen, inklusive Überschreitung von 0,2, wie folgt:
Wohnbaufläche 9.341 m²
Freiflächen, unversiegelt (privat/öffentlich) mind. 3.736 m²
Gebäude max. 3.736 m², GRZ 0,4
Nebenflächen versiegelt (öffentlich/privat) max. 1.868 m², GRZ 0,2
Summe versiegelte, bebaute Flächen max. 5.604 m² (60 %)
In Bezug auf den gesamten Geltungsbereich ergeben sich folgende Flächenanteile:
Geltungsbereich 12.000 m²
Grünflächen, unversiegelt (privat/öffentlich) 4.157 m²
Wohnbaufläche mit Nebenflächen bebaut, versiegelt 5.604 m²
Verkehrsfläche außerhalb der Wohnbaufläche 2.239 m²
Summe versiegelte, bebaute Flächen 7.843 m² (65 %)
Der derzeitige Anteil an bebauter und versiegelter Fläche am Geltungsbereich beträgt 83 %. Es ist also mit
erheblichen Entsiegelungen zu rechnen. Mit weiterer Bebauung ist nicht zu rechnen, da der Ge bäudebestand
bereits eine GRZ von 0,37 von den zulässigen 0,4 aufweist.
Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist in § 2 als Inhalt der
Umweltverträglichkeitsprüfung die „Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und
mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern“
formuliert. Zweck des Gesetzes ist laut § 1 sicherzustellen, dass bei bestimmten privaten und öffentlichen
Vorhaben zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen
1.1.3 ZUKÜNFTIGE NUTZUNG
20.02.2020
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet
werden und
die Ergebnisse so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) formuliert in § 1 als Zweck des Gesetzes „Menschen, Tiere und
Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur - und sonstige Sachgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen ... zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“
In § 50 wird formuliert: „Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte
Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen … auf die
ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie sonstige schutzbedürftige Gebiete
soweit wie möglich vermieden werden.“
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) setzt in § 1 fest: „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen
Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen im besie delten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu
schützen, dass
1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und
nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die
Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).“
Gemäß § 1 Abs. 2 -4 BNatSchG sind die wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften so -
wohl außerhalb als auch innerhalb des besiedelten Bereiches als Teil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen
und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen, zu entwickeln und wiederherzustellen.
Im § 1 Abs. 5 BNatSchG werden u.a. folgende Grundsätze genannt:
Berücksichtigung der natürlichen Landschaftsstrukturen bei baulichen Neuanlagen, wie Verkehrswegen u. a.; so
gering wie möglicher Verbrauch und Zerschneidung von Landschaft.
Die Landschaft ist insbesondere als Erlebnis - und Erholungsraum des Menschen zu sichern, einschließlich
charakteristischer Strukturen und Elemente. Für die Erholung geeignete Flächen sind zu gestalten und
zugänglich zu erhalten. Insbesondere im siedlungsnahen Bereich sollen ausreichend Erholungsflächen
bereitgestellt werden.
Der § 30 BNatSchG stellt bestimmte Biotope unter besonderen Schutz; ihre Zerstörung oder eine sonstige
erhebliche oder nachhaltig e Beeinträchtigung ist unzulässig. Rechtliche Vorgaben für den Schutz natürlicher
Lebensräume und Arten ergeben sich auch aus dem EU -Recht, der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna -Flora-
Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie).
Gemäß § 2 Nr. 1a-c Umweltschadensgesetz (USchadG) sind
a) „eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen nach Maßgabe des § 19 des
Bundesnaturschutzgesetzes,“
b) „eine Schädigung der Gewässer nach Maßgabe des § 22a des Wasserhaushaltsgesetzes,“
c) „eine Schädigung des Bodens durch eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen im Sinn des § 2 Abs. 2 des
Bundes-Bodenschutzgesetzes, die … Gefahren für die menschliche Gesundheit verursacht;“
Umweltsschäden, bei dessen Eintrittsgefahr bzw. Eintritt der Verantwortliche gemäß § 4 die entsprechende
Behörde zu informieren hat, gemäß § 5 erforderliche Vermeidungsmaßnahmen oder gemäß § 6 bei Eintritt des
Umweltschadens die erforderlichen Schadensbegrenzungsmaßnahmen und die Sanierungsmaßnahmen zu
ergreifen hat. Es gelten die folgenden Rechtsvorschriften des Bundes, die Vermeidung und Sanierung von
Umweltschäden näher bestimmen.
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
2 BESTANDSAUFNAHME DER SCHUTZGÜTER, PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER
PLANUNG
2.1.1 AUSWIRKUNGEN AUF TIERE, PFLANZEN, BODEN, WASSER, LUFT, KLIMA UND DAS
WIRKUNGSGEFÜGE ZWISCHEN IHNEN SOWIE DIE LANDSC HAFT UND DIE
BIOLOGISCHE VIELFALT
2.1.1.1 TIERE, PFLANZEN UND BIOLOGISCHE VIELFALT
Gemäß § 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) ist es „Aufgabe von Denkmalschutz und
Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschicht e und Entwicklung (...)
zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung,
Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.“
Gemäß § 1 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind die Funktionen des Bodens nac hhaltig zu sichern oder
wiederherzustellen. Dafür sollen schädliche Bodenveränderungen vermieden und Altlasten sowie dadurch
bedingte Grundwasserverunreinigungen saniert werden. Im Fall einer Einwirkung auf den Boden gilt ein
Vermeidungsgebot hinsichtlich der Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als
Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.
In § 1 a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wird der Grundsatz formuliert, die Gewässer als Bestandteil des
Naturhaushaltes so zu bewirtsc haften, „dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch
dem Nutzen einzelner dienen und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt." Dabei wird besonders
die Verhütung von Verunreinigungen und die gebotene sparsame Verwendung des Wassers hervorgehoben. In
§ 18 a Abs. 1 ist ausgeführt: „Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht
beeinträchtigt wird“.
Im Hessischen Wassergesetz (HWG) werden Schutz- und Bewirtschaftungsbestimmungen für das Grundwasser
in den §§ 33 und 37 und für oberirdische Gewässer in den §§ 8, 9, 12 und 13 gegeben. Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen.
Zur Durchführung der Eingriffs -Ausgleichs-Bilanzierung wurde am 28.04. und am 04.05.2017 eine
Bestandsaufnahme der Bi otoptypen und der Einzelbäume für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Tab. 1 zusammengefasst und können wie folgt ausgewertet werden:
Über 80 % des Planungsgebietes sind heute überbaut bzw. versiegelt und besitzen k einen oder nur einen sehr
geringen Wert für die Tier - und Pflanzenwelt. Dieser Flächenanteil beinhaltet die Gebäude, die befestigten
Hofflächen und die umgebende Straßenverkehrsfläche.
Die übrigen knappen 20 % des Planungsgebietes setzen sich aus Hecken un d Gebüschen, insbesondere
Ziergehölzpflanzungen, Straßenbegleitgrün, wasserdurchlässigen Flächenbefestigungen sowie einem
Hausgarten zusammen.
Die Ziergehölzpflanzungen befinden sich südlich und südwestlich entlang der Grundstücksgrenze.
Der Baumbestand um gibt den zentralen Parkplatz im Innenhof und verläuft entlang der Bessunger Straße. Es
handelt sich, mit Ausnahme einer Konifere im Innenhof und vier kleiner Zierkirschen an der Bessunger Straße,
Biotoptypen
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11
TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
um einheimische, standortgerechte Bäume (insbesondere Weiß e Rosskastanien und Ahorne, Sommerlinden).
Die Bäume haben Höhen zwischen ca. 7-16 m.
Die unversiegelten und bewachsenen Flächen sind von mittlerem Wert für die Tier - und Pflanzenwelt. Der
heimische Baumbestand hat einen hohen Wert.
Tabelle 2: Baum- und Biotopbestand nach Hessischer Kompensationsverordnung im Geltungsbereich der Teilaufhebung, Bereich Süd
(Technisches Stadthaus)
Typ-Nr. Standard-Nutzungstyp Wertpkte. Flächenanteil Biotopwert Bestand
je qm qm (Punkte) %
02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd,
Ziergehölze) 23 495 11385 4,1
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung
(straßenbegleitend usw., nicht auf
Mittelstreifen)
20 80 1600 0,7
04.110 Einzelbaum (heimisch, standortgerecht, Obst-
baum) 31 844 26164
04.111 Flächenkorrektur -844
04.120 Einzelbaum (nicht heimisch, nicht standortge-
recht, Exot) 26 60 1560
04.121 Flächenkorrektur -60
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen
(Ortbeton, Asphalt) 3 1511 4533 12,6
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 4987 14961 41,6
10.530
Schotter-, Kies-, u. Sandflächen, -wege,
-plätze, wasserdurchlässige
Flächenbefestigung
sowie versiegelte Flächen deren
Wasserabfluss versickert wird
6
280
1680
2,3
10.710 Dachflächen nicht begrünt 3 3485 10455 29,0
10.741 B Fassaden- und Pergolenbegrünung (Länge x
Dicke 30cm) 19 26 494
10.741 Flächenkorrektur -26
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten und
Grünanlagen 14 1162 16268 9,7
SUMME 12000 89100 100,0
02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd)
Im südli chen und südwestlichen Teil des Planungsgebietes besteht ein Gehölzstreifen, der sich über die
Vorgartenzone zwischen den Gebäuden und der Einfriedungsmauer an der Bessunger Straße erstreckt.
Innerhalb des gesamten Gehölzstreifens befinden sich hier Gehölz pflanzen wie Efeu (Hedera helix), Schneeball
(Viburnum opulus) und Wacholder (Juniperus spec.). Weiterhin stehen hier zwei Kiefern mit einer Höhe von ca.
7 m. Vier Zierkirschen (Prunus spec.) stehen im östlichen Bereich des Grünstreifens. Es handelt sich u m ältere
Exemplare, wie sich anhand der Stammumfänge annehmen lässt, die stark eingekürzt wurden. Sie weisen einen
unvitalen Zustand auf, der sich durch sehr spärliche Beblätterung ausdrückt.
Der gemischte, dichte Gehölzbestand bietet Vogel - und anderen Ti erarten zumindest temporär einen
Aufenthaltsort. Der vorhandene Efeubewuchs ist zusätzlich ein Vogel - und Insektennährgehölz. Es wird daher
ein mittlerer Wert für die Tier- und Pflanzenwelt des Untersuchungsraumes angesetzt.
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend usw., nicht auf Mittelstreifen)
Dieser Nutzungstyp kommt kleinflächig in Form einer niedrigen Hainbuchenhecke um den zentralen Parkplatz
und entlang des westlichen Hausgartens vor. Sie erfüllen funktionale Aufgaben wie Sicht - und Windschutz, sind
aber als Biotoptyp aufgrund der Kleinflächigkeit unbedeutend.
10.741B Fassaden- und Pergolenbegrünung
Drei Gebäudefassaden und Mauerteile im Planungsraum sind mit einer teilweise ausgeprägten
Fassadenbegrünung mit der Dreispitzigen Jungfern rebe ( Parthenocissus tricuspidata ) versehen. Der Bewuchs
besteht an einem 9 m langen Abschnitt der westlichen Einfriedungswand, die der Niersteiner Straße zugewandt
ist. Weitere 14 m Gebäudefassade sind dicht bis zur 3. Etage am nordwestlichen Gebäude bewa chsen. Die an
der östlichen Grundstücksgrenze verlaufende Gebäudefassade ist zur Kattreinstraße auf 65 m dicht mit der
Dreispitzigen Jungfernrebe bewachsen. Die Dicke des Bewuchses beträgt ca. 20 -30 cm und wächst aus
Pflasterfugen bzw. aus ca. 30 x 50 cm g roßen Pflanzlöchern die durch den Pflanzenstamm vollständig
eingenommen werden. Die Drei spitzige Jungfernrebe ist ein Vogel - und Insektennährgehölz und ein
Vogelschutzgehölz. Die Fassadenbegrünung hat daher einen mittleren Wert.
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten und Grünanlagen
Im Untersuchungsgebiet befinden sich zwei gärtnerische gepflegte Anlagen mit Baumbestand. Sie befinden sich
entlang der Bessunger Straße (Straßenbegleitgrün) und um den zentralen Parkplatz. Hier finden sich u.a. die
Arten H opfenklee ( Medicago lupulina ), Gänseblümchen (Bellis perennis), Gewöhnliche Rispengras ( Poa
trivialis), Löwenzahn (Taraxacum officinale) und auch gepflanzte Osterglocken (Narcissus pseudonarcissus).
Im Kontext des ansonsten stark anthropogen überformten eh em. EAD -Geländes und dem umgebenden
Straßenraum wird der Fläche eine mittlere Bedeutung für die Tier - und Pflanzenwelt zugemessen. Im Bereich
der Tierwelt ergibt diese sich vor allem für bodenbewohnende Tierarten und blütenbesuchende Insekten.
Im westlichen Bereich des Kasernengeländes befindet sich ein arten - und strukturarmer Hausgarten. Er grenzt
direkt an die Einfriedungswand an und ist auf seiner östlichen Seite von einer niedrigen Hainbuchenhecke und
einem umlaufenden Metallzaun umgeben. Hier steht ei n schwachwüchsiger Apfelbaum (Malus spec.). Eine
kleine Schnittrasenfläche, Ziergehölze und Grabeland sowie eine kleine Gartenlaube mit befestigter Fläche sind
Bestandteil des Gartens. Aufgrund der Artenarmut und dem großen Anteil Grabeland hat der Garten eine
geringe Wertigkeit.
04.110/04.120 Einzelbäume
Einzelbäume im Untersuchungsraum wurden auskartiert und im Biotop - und Baumbestandsplan dargestellt.
Diese stehen um den zentralen Parkplatz, entlang der Bessunger Straße und in der Ziergehölzfläche an d er
Bessunger Straße, im Bereich des Hausgartens (ein Obst - und zwei Nadelbäume) und eine einzelne Konifere im
östlichen Innenhof.
Abgesehen von wenigen Nachpflanzungen am zentralen Parkplatz haben die Bäume eine Höhe von 7 bis 16 m
erreicht.
Es handelt sic h fast ausschließlich um heimische Bäume. Im Zusammenhang mit der Größe kommt ihnen eine
hohe Bedeutung für die Tier - und Pflanzenwelt zu. Sie können als vor allem von der Avifauna aber auch
anderen Tiergruppen als Rückzugsort im urban geprägten Umfeld genutzt werden.
20.02.2020
13
TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
Auswirkungen
Die Erhebungen im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags von F RANZ (2016) für den angrenzenden
Bebauungsplanbereich W 6.4 können erste Anhaltspunkte für ein Vorkommen geschützter Arten geben.
Insgesamt wurden 12 Vogelarten auf dem angrenzenden Gelände nachgewiesen, von denen 5 mit Sicherheit
Reviere besetzen bzw. brüten. Die übrigen Arten (z.B. Elster, Rabenkrähe, Haussperling, Mehlschwalbe) treten
nur als Gäste oder überfliegend auf. Bei den Gebäudebrütern handelt es sich um Mauer segler, Hausrotschwanz
(drei Brutreviere) und Stadttaube.
Es ist anzunehmen, dass die nachgewiesenen Vogelarten auch Grünflächen oder Gebäude als Brut - oder
Nahrungshabitat nutzen können.
Im Innenhof des Kasernengeländes wurden im Bereich des zentralen Par kplatzes Zwergfledermäuse
beobachtet. Es besteht ein hohes Potenzial für Sommerquartiere, insbesondere für die Zwergfledermaus, in
den nicht renovierten Altbauten.
Es konnten weder Reptilien noch Amphibien im angrenzenden Bebauungsplangebiet nachgewiesen werden.
Durch baubedingte Lärm- und Schadstoffimmissionen werden generell benachbarte Biozönosen beeinträchtigt.
Baubedingte Stoffeinträge (Verkehr, Baustoffe) können sich verändernd auf die betroffenen Biozönosen
auswirken (Eutrophierung, Toxizität). Du rch Baustellenverkehr, Lagerplätze und andere Nebenflächen werden
die jeweils betroffenen Lebensgemeinschaften beeinträchtigt bzw. vernichtet. Die Regeneration nach Ende des
Eingriffs kann insbesondere bei Gehölzen, aber auch bei Grünlandstandorten hinsich tlich des vollständigen
Arteninventars mehrere Jahrzehnte dauern.
Die indirekten Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge betreffen das gesamte Planungsgebiet, d. h. auch die
Straßenbäume und das Straßenbegleitgrün entlang der Bessunger Straße.
Daneben könne n direkte Schädigungen oder Rodungen (Eingriffstatbestand) auf dem Kasernengelände
stattfinden. Es ist zu erwarten, dass durch die notwendigen Sanierungs - und Umbaumaßnahmen an den
Kasernengebäuden die umlaufenden Gehölzbestände, insbesondere die zwischen Gebäuden und Bessunger
Straße, in Mitleidenschaft (Rückschnitt und Schadstoffeintrag) gezogen werden können.
Bei den Arbeiten an den Gebäuden kann es zur Störung oder gar Tötung gebäudebesiedelnder Arten kommen,
die es zu vermeiden gilt.
Einzelbäume, insbesondere die heimischen Bäume sind aufgrund ihrer Art und Größe erhaltenswert. Sie stehen
vermutlich außerhalb der Arbeitsbereiche.
Insgesamt ist durch die Aufhebung des Bebauungsplanes und die damit einhergehende Möglichkeit der
Schaffung von Grünflächen d ie Möglichkeit einer deutlichen Verbesserung der Wertigkeit für die Tier - und
Pflanzenwelt des Untersuchungsraumes gegeben. Es sind umfangreiche Entsiegelungsmaßnahmen notwendig
um die zulässigen Obergrenzen für die GRZ der zukünftigen Wohnungsbauflächen e inhalten zu können.
Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG potentiell möglich, die
Vermeidungs- und/oder CEF -Maßnahmen erfordern. Sofern gebäudebesiedelnde Arten vorkommen, könnten
sie oder ihre Fortpflanzungs - oder Ruhestätten durch Arbeiten an den Gebäuden getötet, gestört oder verletzt
werden (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG).
Tiere
20.02.2020
14
TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
2.1.1.2 BODEN
Im Zuge des Teilaufhebungsverfahrens sind daher faunistische Untersuchungen im Rahmen eines
artenschutzrechtlichen Fachgutachtens durch zuführen. Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind ggfs.
erforderlich:
Durch die Rodung von Bäumen und Gehölzen in dem Zeitraum gemäß §39 (5) BNatSchG vom 1.10. bis
28.02. können Tötungen und Verletzungen an Jungvögeln und Eiern vermieden werden. Adulte Vögel
können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig ausweichen.
Etwaige Baumhöhlen sind vor der Rodung durch Sachverständige auf die Anwesenheit von Fledermäusen
zu kontrollieren und zu verschließen. Befinden sich Fledermäuse in einer Höhle, sind das Verschließen und
die Rodung zu verschieben bis sie die Höhle verlassen haben. Durch die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5
BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes vorgeschriebenen Zeit vom 1.10. bis 28.02. kann das Risiko
für Fledermäuse zusätzlich verringert werden, da dann die Fortpflanzungszeit vorüber ist bzw. die meisten
Arten sich in ihren Winterquartieren außerhalb des Eingriffsbereiches befinden.
Erfolgt der Abriss oder Umbau von Gebäuden (Wohnhäusern, Schuppen, Garagen) während der Brut- und
Wochenstubenzeit vom 1.03. bis 30.09. sind sie auf die Anwesenheit von brütenden Vögeln und
Fledermausquartieren zu kontrollieren. Werden Tiere angetroffen, ist der Abbruch des Gebäudes bis zur
Beendigung der Fortpflanzungsperiode zu verschieben. Andernfalls sind nach der Kon trolle entsprechende
Öffnungen zu verschließen, um eine Neubesiedlung zu verhindern.
Die Böden im Planungsraum sind aufgrund der Lage im Stadtgebiet und dem hohen Versiegelungsgrad des
Areals weitgehend sehr stark oder stark anthropogen verändert und ü berprägt. Die natürlichen Böden in der
Umgebung des Planungsraumes werden als quartäre Sande und Kiese beschrieben, außerdem sind diese teil -
weise mit Flugsanddünen überdeckt. Oberflächennah findet man die Bodenarten schwach schluffiger bis
lehmiger Sand, darunter kann der Sand lehmig bis tonig sein (H ESS. LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG 1990). Die
Bereiche um das westliche Stadtgebiet von Darmstadt werden in Hinblick auf die Bodenentwicklung als trocken
mit schlechtem bis mittlerem natürlichem Basenhaushalt beschrieben (HESS L ANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG
1997).
Hinsichtlich des Schutzgutes Boden werden folgende 4 Funktionen unterschieden:
Eine natürliche Ertragsfunktion der anthropogen veränderten Böden ist nicht vorhanden.
Versiegelte und geschotterte Flächen haben aktuell kein Lebensraum - und Standortpotenzial. Die
anthropogen veränderten Böden im Bereich der Wiesen - und Gehölzstreifen weisen aktuell ebenfalls kein
besonderes Lebensraum - und Standortpotenzial mehr auf (biotische Lebensraumfunktion ), das zur
Erhaltung spezialisierter und nicht ubiquitär vorkommender Tier- und Pflanzenarten beitragen könnte.
Die Speicher-, Filter - und Regulationsfunktion der versiegelten Flächen ist nicht mehr vorhanden. Auf
teilversiegelten, geschotterten Flächen können noch im geringen Umfang Niederschläge versickern und
ein verminderter Gasaustausch stattfinden. Im unversiegelten Wiesen - und Gehölzstreifen ist zunächst
nur von kleinen Störungen der Speicher-, Filter - und Regulationsfunktionen auszugehen. Seine
diesbezügliche Bedeutung ist daher zumindest als „mittel“ zu bewerten.
Die Erosionswiderstandsfunktion der Böden im Vorhabensbereich ist insgesamt nicht als relevant
einzustufen.
Für das Planungsgebiet des angrenzenden Bebauungsplanes W 6.4 liegen eine abfalltechnische Ei nstufung der
Aushubmaterialien sowie ein Sanierungskonzept der belasteten anthropogenen Auffüllungen vor. In diesem
20.02.2020
15
TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
Auswirkungen
2.1.1.3 WASSER
Bereich wurden überwiegend schadstoffbelastete Auffüllungen vorgefunden, die weitere Schutz - und
Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf die zukünftig beabsichtigte Nutzungskategorie Wohngebiete und
Kinderspielflächen notwendig machen.
Zur Umsetzung der geplanten Wohnnutzung sind keine nennenswerten Bodeneingriffe notwendig. Daher ist
das Erfordernis einer abfalltechnischen Einstufung von Aushu bmaterialien zu prüfen.
Der Anteil der überbauten, versiegelten oder befestigten Flächen im Geltungsbereich wird durch die
Teilaufhebung des Bebauungsplanes insgesamt um ca. 0,27 ha bzw. 23 % von vorher 83% (ca. 1,0 ha) auf 60 %
(ca. 0,7 ha) abnehmen.
Im Hinblick auf die biotische Lebensraumfunktion und die Speicher -, Filter - und Regulationsfunktionen der
Böden sind somit hierdurch deutliche Verbesserungen im Geltungsbereich zu erwarten. Die natürlichen
Bodenfunktionen können in einem anthropogen bere its stark veränderten und zuvor nahezu vollständig
versiegelten bzw. überbauten Boden nicht vollständig wiederhergestellt werden. Jedoch stellen sich bei
zukünftig unversiegelten und bewachsenen Bodenflächen die Standort - und Lebensraumfunktionen sowie die
Regulationsfunktionen des Bodens mit ihren Wohlfahrtswirkungen u. a. auch für den Wasserhaushalt
(Niederschlagsretention, Grundwasserneubildung) und das lokale Klima (Kaltluftproduktion) wieder ein.
2.1.1.3.1 GRUNDWASSER
Der geologische Untergrund des Planungsraumes besteht aus flächenhaft verbreiteten pleistozänen Flugsanden
und ist der hydrogeologischen Großeinheit „Quartär des Oberrheingrabens“ zuzuordnen (H ESS. LANDESAMT FÜR
BODENFORSCHUNG 1991; B UNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE 1985). Es han delt sich um
Porengrundwasserleiter mit hoher Grundwasserergiebigkeit (> 30 l/s). Der Grundwasserflurabstand
liegt im Bereich des Untersuchungsgebietes ca. 15 -25 m unter Gelände mit Fließrichtung nach
Westen in Richtung des Rheins (U MWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE GMBH 2016b). Die mittlere
jährliche Versickerung liegt im Planungsraum bei 0 - 100 mm (HLNUG 2016a). Die langfristige,
jährliche Grundwasserneubildung ist demnach infolge des relativ niederschlagsarmen,
trockenwarmen Klimas als gering einzustufen . Die Hauptbeiträge zum Grundwasser erfolgen im
Winter und Frühjahr, im Sommer nur in niederschlagsreichen Jahren. Die
Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers ist in mittel-groß (HLNUG 2016a).
Die natürliche Eignung der nur geringfügig vorhandenen u nversiegelten Böden für den Wasserhaushalt im
Planungsgebiet ist
im Hinblick auf die Grundwasserneubildungsfunktion angesichts der geringen
Grundwasserneubildungsrate gering,
im Hinblick auf die Grundwasserschutzfunktion angesichts der hohen Durchlässigkeiten und dem
geringen bis mittleren Filtervermögen für Schwermetalle als gering,
im Hinblick auf die Abflussregulationsfunktion, angesichts der hohen Durchlässigkeit und der geringen
Feldkapazität der Böden als hoch zu bezeichnen.
Aufgrund des derzeitig sehr hohen Versiegelungsgrades (ca. 83 %) im Geltungsbereich ist seine Eignung für alle
Wasserhaushaltsfunktionen nur als gering bis sehr gering zu bewerten.
20.02.2020
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
2.1.1.4 KLIMA UND LUFT
Im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes durch die Teilaufhebung des Bebauungs-
planes sind vor allem folgende Gesichtspunkte von Bedeutung:
Durch die Teilaufhebung des B -Planes können Flächen entsiegelt und somit die
Wasserhaushaltsfunktionen regeneriert werden.
Trotz der Sandböden mit hoher Durchlässigkeit ist angesichts der hohen Grundwasserflurabstände (15 -
25 m u. GOK) von einer geringen bis mittleren Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit auszugehen.
Bau- und nutzungsbedingte Stoffeinträge im Zuge des Baustellenbetriebes (Baustoffe, Öl u. a.
grundwassergefährdende St offe) können daher ebenso die Grundwasserqualität beeinträchtigen wie
betriebsbedingte Immissionen aus Straßenverkehr und Hausbrand.
Eine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung und der Grundwasserqualität sind durch die Teilaufhebung
des Bebauungsplanes, bei entsprechenden Sicherungsmaßnahmen nicht zu erwarten.
Durch die Teilaufhebung des B-Planes und die damit einhergehende Möglichkeit der Schaffung von Grünflächen
besteht die Möglichkeit einer Erhöhung der jährlichen Grundwasserneubildung, einer Verri ngerung des
Oberflächenabflusses und somit Verbesserungen für den Wasserhaushalt.
2.1.1.3.2 OBERFLÄCHENGEWÄSSER
Im Untersuchungsgebiet und dessen näheren Umgebung sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Das
nächstgelegene Gewässer ist ein Teich im Prinz-Emil-Garten, rund 400 m östlich des Betrachtungsraumes.
Die Regionen Rheinebene und Untermain gehören dem warmgemäßigten Regenklima der mittleren Breiten an.
Derartige Niederungen mit Höhenlagen zwischen 100 m und 300 m ü. NN sind gekennzeichnet durch
vergleichsweise niedrige Windgeschwindigkeiten, relativ hohe Lufttemperaturen und vergleichsweise geringe
Niederschlagshöhen, deren Hauptanteil in die Sommermonate fällt, wenn infolge hoher Einstrahlung verstärkt
Schauer und Gewitter auftreten.
In den dichter besiedelten Regionen bilden sich durch den anthropogenen Einfluss Stadtklimate mit den
bekannten Wärmeinseleffekten (Kondensationskerne u. ä.). Bioklimatisch wird der Ballungsraum Rhein -Main
nach der Bioklimakarte des Deutschen Wetterdienstes *7+ als „belasteter“ Verdichtungsraum ausgewiesen
Die bioklimatische Belastung wird außerdem durch stagnierende Luft, verbunden mit geschlossener
Wolkendecke, hoher Feuchtigkeit und Temperaturen um 0 °C im Winter, verminderter Strahlungsintensität
durch Niederungs - bzw. Industriedunst und Nebel sowie niedriger Windgeschwindigkeit mit erhöhtem Risiko
zur Anreicherung von Luftschadstoffen (austauscharme Wetterlagen) gekennzeichnet (HMUKLV 2016).
Auswirkungen
20.02.2020
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
Auswirkungen
2.1.1.5 LANDSCHAFTS- UND ORTSBILD
Abbildung 4: Klimadaten der Wissenschaftsstadt Darmstadt (https://de.climate-data.org/location/2129/) Links oben: Klimadiagramm;
Rechts oben: Temperaturdiagramm; Unten: Klimatabelle
Da der Geltungsbereich zu über 83 % versiegelt und bebaut ist, wird die geplante Veränderung des Areals durch
die Wohnungsnutzung und die En tsiegelungen mit entsprechender Durchgrünung keine negativen
Auswirkungen auf das lokale Klima mit sich bringen. Die Schaffung neuer Grünflächen anstelle der bislang
vollversiegelten Hoffläche wird lokal zu einer Verbesserung der örtlichen Klimaverhältniss e beitragen. Durch die
in der Baunutzungsverordnung festgesetzten Grundflächenzahlen werden mindestens 40 % der
Grundstücksflächen als begrünte Freiflächen ausgeführt, die für eine ausreichende Belüftung und Abkühlung
sorgen werden.
Die „Neue Artillerie-Kaserne“ ist besonders von der Ansichtsseite der Bessunger Straße und der Kattreinstraße
ortsbildprägend. Optisch ansprechend sind die begrünte Fassade und die Einfriedungs mauer an Niersteiner
Straße, Kattreinstraße, sowie an der Bessunger Straße . Sie z eugen von der Vergangenheit des Areals als
Kasernenanlage mit Stallungen. Der wilhelminische Baustil aus den Jahren um 1900 kommt durch die
Gesamtheit des Gebäudeensembles und der Einfriedung stark zur Geltung, fügt sich aber nicht in das
20.02.2020
18
TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
Auswirkungen
2.1.2 ERHALTUNGSZIELE UND SCHUTZZWECK DER FFH- UND VOGELSCHUTZGEBIETE
Straßenbild ein.
Der Innenhof des Gebäudeensembles ist durch die Nutzung als Parkplatz mit seinen zurückhaltenden, aber
großflächigen Beton - und Natursteinpflasterbeläge n gekennzeichnet. Einen besonderen Charme hat das im
Innenhof liegende Kastanienrondell.
Besonders straßenbildprägend sind die großen Straßenbäume entlang der Bessunger Straße.
Das Gebäudeensemble ist als Baudenkmal für kulturhistorische Bildung von Bedeutung, bietet aber einen
geringen Wert für eine naturbezogene Erholung.
Zukünftig könnte das Gelände aufgrund der im Zuge der Teilaufhebung ermöglichten Wohnnutzung nicht mehr
in allen Teilen öffentlich zugänglich sein. Um dem öffentlichen Interesse an Baudenkmälern gerecht zu werden
sollten Besichtigungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit der Denkmalsch utzbehörde abgestimmt werden.
Die im Zuge der Teilaufhebung ermöglichte Umnutzung des Technischen Stadthauses zur Wohnnutzung wird
das Orts- und Landschaftsbild nicht nachteilig verändern. Die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten an den
Gebäuden müssen in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde stattfinden.
Im Kontext mit den angrenzenden neuen Wohnbauflächen des B -Plans W 6.4, die zukünftig offen und
durchgrünt gestaltet werden sollen, wird durch die Teilaufhebung eine zusammenhängende und für d ie
Öffentlichkeit durchgängige, parkartige Siedlung ermöglicht.
Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6 und seiner Umgebung sind keine FFH -Gebiete
gemäß Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 oder Vogelschutzgebiete gemäß Richtlinie
79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 festgesetzt. Weitere Schutzgebiete und -objekte gem. BNatSchG und
anderen Fachgesetzen sind nicht vorhanden.
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
2.1.3.1 LÄRM
2.1.3.2 LUFTSCHADSTOFFE
Die Immissionsempfindlichkeit der geplanten Wohnnutzung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) (vgl.
Tabelle 3).
Tabelle 3: Orientierungswerte nach DIN 18005
Für das Planungsgebiet des Technischen Stadthauses liegt keine schalltechnische Untersuchung vor.
Für das angrenzende Gebiet des B-Planes W 6.4 wurde eine schalltechnische Untersuchung von DR. GRUSCHKA
INGENIEURGESELLSCHAFT MBH (2016) zu Lärmeinwirkungen durch Straßenverkehr durchgeführt. Aufgrund einer
Belastung durch Verkehrslärm des Groß-Gerauer Weges wurden verschiedene Schallschutzmaßnahmen
vorgeschlagen. Diese sind u.a. eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Kattreinstraße
und Schallschutz an den Wohngebäuden.
Bei einer Umwandlung der derzeitigen Nutzung in Wohngebäude ist ggfs. die Erfordernis von Schallschutzmaß -
nahmen gemäß DIN 4109 zu prüfen.
Für das direkte Planungsgebiet liegen bezüglich der Luftschadstoffkonzentration keine konkreten
Informationen vor. Für die Bewertung der Luftqualität im städtischen Hintergrund, die für die Exposition der
Bevölkerung allgemein repräsentativ ist, wird in Darmstadt seit 1977 eine Messstation in der Rudolf-Müller-
Anlage (Innenstadt) betrieben. Die Station Darmstadt-Hügelstraße (seit 1994) ergänzt das Messnetz um eine
verkehrsbezogene Luftmessstation (HMUKLV 2015).
Die Analysen der Messergebnisse belegen gemäß dem Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main,
Teilplan Darmstadt (HMUKLV 2016), dass die Immissionswerte in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken
sind und auch deutlich unter den Immissionsgrenzwerten liegen. Grund dafür ist die erfolgreiche U msetzung
vieler Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Darmstadt in den letzten 10 Jahren.
Kritisch erweist sich aktuell einzig die Einhaltung des NO 2-Jahresmittelwertes (und vereinzelt des
Stundenmittelswetes), der vor allem an den verkehrsbezogenen Messstationen wie der an der Hügelstraße in
Darmstadt regelmäßig überschritten wird.
2.1.3 UMWELTBEZOGENE AUSWIRKUNGEN AUF DEN MENSCHEN UND SEINE
GESUNDHEIT SOWIE DIE BEVÖLKERUNG INSGESAMT
20.02.2020
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
2.1.3.3 VERKEHR
2.1.4 UMWELTBEZ OGENE
SACHGÜTER
AUSWIRKUNGEN
AUF KULTURGÜTER UND SONSTIGE
2.1.5 VERMEIDUNG VON EMISSIONEN UND SACHGERECHTER UMGANG MIT ABFÄLLEN
UND ABWÄSSERN
Durch die Umnutzung der Gebäude im Zuge der Teilaufhebung ist mit keiner wesentlichen Veränderung der
Emissionen aus Gebäudeheizung und Verkehr zu rechnen. Negative Umweltauswirkungen durch das
Planungsvorhaben sind demnach insgesamt nicht zu erwarten.
Die Verkehrsuntersuchung von H ABERMEHL & F OLLMANN INGENIEURGESELLSCHAFT MBH (2016) hatte den Nachweis der
gesicherten äußeren verkehrlichen Erschließung der geplant en Entwicklungsmaßnahme zur Aufgabe. Aus der
Untersuchung resultieren folgende grundsätzliche Aussagen und Empfehlungen:
Die untersuchten Knotenpunkte sind im Status Quo leistungsfähig.
Die betrachteten Knotenpunkte sind in ihrer bestehenden Form im Planfa ll 2030 weiterhin leistungsfähig.
Die verkehrliche Erschließung der geplanten Gebietsentwicklung ist im klassifizierten Straßennetz
sichergestellt.
Die Neue Artillerie -Kaserne, auch Hutier -Kaserne genannt, ist heute aus stadtgeschichtlichen Gründen ein
Kulturdenkmal. Sie wurde um 1900 als Standort der Feldartillerie mit fünf Mannschafts - und Wohngebäuden
sowie dem Kasino mit Innenhof und umlaufender Einfriedung errichtet (F RIES ET AL. 1994).
Das Kasinogebäude ist ein Klinkerbau und die anderen Gebäude w urden in Putz -Sandstein ausgeführt. Die
Gebäude sind zwei - und dreigeschossig und zeichnen sich durch Turmausbildungen und Zwillings -
Schleppgauben, sowie schiefergedeckte Dächer aus (vgl. Neue Artillerie -Kaserne Darmstadt; URL:
https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Artillerie-Kaserne_(Darmstadt). Stand: 24.05.2017).
Gemäß den §§ 13ff des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) in der Fassung vom 28. November 2016
sind Eigentümer, Besitzer und Unterhaltspflichtige von Kulturdenkmälern verpflichtet, diese im Rahmen des
Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Es ist eine Nutzung anzustreben, die eine möglichst weit -
gehende Erhaltung der Substanz auf die Dauer gewährleistet. Weiterhin heißt es, dass u.a. eine Umgestaltung
und Instandsetzung, aber auc h eine Errichtung oder Änderung von Anlagen in der Umgebung, die das
Erscheinungsbild des Denkmals verändern können, einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedürfen.
Die Umnutzung des Technischen Stadthauses zu Wohnzwecken wird den kulturgeschichtliche n Wert des
Ensembles nicht nachteilig verändern. Die notwendigen Sanierungsarbeiten an den Gebäuden finden in
Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde statt.
Die geplanten Maßnahmen haben somit keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter.
Im Untersuchungsgebiet werden durch die Umnutzung keine zusätzlichen Emissionen (Rauch, Gase, Staub,
Abwasser, Licht, Wärme, Strahlung etc.) entstehen, die die Emissionen der derzeitigen Nutzung (Verwaltung mit
Besucherverkehr) nennenswert erhöht.
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
2.1.6 NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN SOWIE SPARSAME UND EFFIZIENTE
NUTZUNG VON ENERGIE
2.1.7 DARSTELLUNG VON LANDSCHAFTSPLÄNEN UND SONSTIGEN PLÄNEN (INSB.
WASSER -, ABFALL - UND IMMISSIONSSCHUTZRECHT)
Die sachgerechte Abfallbeseitigung erfolgt durch den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD). Die Dimensionierung des bestehenden städtischen Kanalisationsnetzes gewährleistet
die Abwasserbeseitigung.
Insgesamt ist durch die Teilaufhebu ng, auch unter Berücksichtigung der Hintergrundbelastung im städtischen
Raum, nicht von negativen Veränderungen hinsichtlich der Immissionsbelastung auszugehen.
Die Energieversorgung ist im derzeitigen Zustand gegeben. Die neue Nutzungsform der besteh enden Gebäude
hat keine erhebliche Veränderung der Energieversorgung zur Folge.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) macht genaue Vorgaben zur Sanierung von Altbauten und zum
Energieausweis, aber es gibt auch Ausnahmen: für Fassaden mit Sichtfachwerk oder Häuser, die unter
Denkmalschutz stehen. Diese müssen bei einer Sanierung nicht die Vorgaben der EnEV erfüllen. Aus
energetischer Sicht könnte jedoch durch eine verstärkte Dachdämmung und eine moderne Heizungsanlage ein
Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden.
Der Regionalplan Südhessen wurde mit Bekanntmachung am 17.10.2011 (Staatsanzeiger 42/2011)
rechtskräftig. Die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs ist im Bereich des Planungsgebietes als Vorranggebiet
Siedlung dargestellt.
Abbildung 5: Ausschnitt aus Plankarte und Legende des Regionalplans Südhessen 2010; mit grober Darstellung des Planungsgebietes
(blau).
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
Abbildung 6: 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt;
Inkraftgetreten am 27.06.2018 (schwarzumrandet).
Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln . Die Änderung des
Flächennutzungsplanes erfolgte im Parallelverfahren zum Bebauungsplan W 6.4 , d iese Änderung weist
Wohnbaufläche aus.
In der Leitbildkarte des Landschaftsplanes ist der Geltungsbereich der Teilaufhebung mit der Kennzeichnung
„Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Bauflächen/Sportflächen“ versehen. Die Teilaufhebung des
Bebauungsplanes und die damit beabsichtigte Umnutzung der Verwaltungs - in Wohngebäude bietet die
Möglichkeit der Entwicklung von privaten Grün - und Freiflächen auf bislang versiegelten Hof - und
Verkehrsflächen.
20.02.2020
23
TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
2.1.9 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN BELANGEN
2.1.10 BODENSCHUTZKLAUSEL NACH § 1 A ABS. 2 SATZ 1 BAUGB
Die Planabsichten entsprechen den Zielen des aktuellen Luftreinhalteplans Rhein -Main, Teilplan Darmstadt
(HMUKLV 2015).
Die durch die mögliche Umnutzung zu Wohn zwecken zu erwartenden Emissionen aus Gebäudeheizung und
Verkehr werden nicht zu einer nennenswerten Erhöhung der Immissionsbelastungen, ehe r zu einer Reduktion
führen. Negative Umweltauswirkungen durch die Teilaufhebung sind demnach insgesamt nicht zu erwarten.
Eine Berücksichtigung sämtlicher ökosystemarer Wechselwirkungen ist in der Bauleitplanung nicht leistbar.
Vielmehr ist eine Besc hränkung auf die entscheidungserheblichen Hauptwirkungen unumgänglich (siehe auch
BVerwG v. 21.03.1996). Dementsprechend wird ein Schwerpunkt auf ein schutzgutbezogenes Vorgehen gelegt.
Durch die im Zuge der Teilaufhebung des Bebauungsplanes ermöglichte Um nutzung von Verwaltungs - in
Wohngebäude werden umfangreiche Bodenentsiegelungen durch Umwandlung von bislang versiegelten Hof -
und Verkehrsflächen in private Grün - und Freiflächen ermöglicht. Sie werden positive Auswirkungen auf die
Bodenfunktionen (Filter-, Puffer- und Speicherwirkung) haben. Durch die Erhöhung der Versickerungsfähigkeit
der Flächen reguliert sich der Wasserhaushalt der Böden und die Grundwasserneubildungsrate steigt.
Eine Begrünung der entsiegelten Flächen hat vorteilhafte Wirkungen auf d as Lokal- und Bioklima, Lebensräume
für Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt. Offene, durchgrünte Außenanlagen verbessern den natur -
bezogenen Erholungswert für Menschen und das Ortsbild.
Die städtebauliche Revitalisierung und Umnutzung von Flächen im Innenbereich folgt im besonderen Maße
dem Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 2 BauGB. Die
Wissenschaftsstadt Darmstadt kann damit im besonderen Maße zur Verringerung der zusätzlichen
Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen im Außenbereich ihre Entwicklungsmöglichkeiten durch
Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung im Zuge der Innenentwicklung nutzen. Eine
Neuerschließung von Flächen vergleichbarer Größenordnung im weitaus ge ringer vorbelasteten Außenbereich
hätte durch die größere Neuversiegelung sowie die Neubelastungen durch Lärm - und Schadstoffimmissionen
erheblich schwerwiegendere Auswirkungen auf die Umweltbelange gehabt.
2.1.8 ERHALTUNG
BESTMÖGLICHER
LUFTQUALITÄT
IN
GEBIETEN
MIT
IMMISSIONSGRENZWERTEN, DIE NACH EUROPARECHTLICHEN VORGABEN DURCH
RECHTSVERORDNUNG VERBINDLICH FESTGELEGT SIND
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen is t gemäß § 1a BauGB die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich
erheblicher Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem
Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
Die Eingri ffsbewertung erfolgt auf Basis der Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustands bei
Durchführung der Planung.
Die Bilanzierung der Eingriffs - und Kompensationsmaßnahmen erfolgt nach der Hessischen
Kompensationsverordnung (KV) vom 1.9.2005, GVBl. I S. 624, zuletzt geändert am 22. September 2015, GVBl. S.
339, 340 und ist in der nachfolgenden Tabelle zusammenfassend dargestellt.
Der Flächen - und Punkteansatz für die Planung beruht auf den zu erwartenden Flächenanteilen gemäß der
GRZ-Zahlen. Es wurde davo n ausgegangen, dass die Möglichkeiten zur Bebauung und Versiegelung gänzlich
ausgenutzt werden.
Alle Bestandsbäume sowie alle Flächen außerhalb des Grundstücks (Sonderbaufläche) wurden als weiterhin
bestehend angerechnet. Weiterhin wurden Standard -Nutzungstypen mit mittleren und geringen Wertpunkten
angenommen. Alle Grünflächen wurden mit einem mittleren Biotoptypenwert als strukturarmer Hausgarten
angesetzt.
Durch die Verwendung von versickerungsfähigen Belägen oder durch den Erhalt bzw. die Neupflanzung v on
Fassadenbegrünungen können sich daher die Wertpunkte für die Planung erhöhen.
Tabelle 4: Eingriffs -Ausgleichsbilanzierung für den Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6, Bereich Süd
(Technische Stadthaus)
Typ-Nr. Standard-Nutzungstyp Wertpkte. Flächenanteil (qm) Biotopwert (Punkte)
je qm Bestand Planung Bestand Planung
02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standort-
fremd, Ziergehölze)
23
495
0
11385
0
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung
(straßenbegleitend usw., nicht auf
Mittelstreifen)
20 80 0 1600 0
04.110 Einzelbaum (heimisch, standortgerecht,
Obstbaum) 31 844 844 26164 26164
04.111 Flächenkorrektur -844 -844
04.120 Einzelbaum (nicht heimisch, nicht
standortgerecht, Exot)
26
60
60
1560
1560
04.121 Flächenkorrektur -60 -60
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte
Flächen (Ortbeton, Asphalt) 3 1511 4108 4533 12324
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 4987 0 14961 0
10.530
Schotter-, Kies-, u. Sandflächen, -wege,
-plätze, wasserdurchlässige
Flächenbefestigung sowie versiegelte
Flächen deren Wasserabfluss versickert
wird
6
280
0
1680
0
10.710 Dachflächen nicht begrünt 3 3485 3736 10455 11208
10.741
B
Fassaden- und Pergolenbegrünung
(Länge x Dicke 30cm) 19 26 26 494 494
10.714 Flächenkorrektur -26 -26
2.1.11 BERÜCKSICHTIGUNG VON VERMEIDUNG UND AUSGLEICH NACH DER
EINGRIFFSREGELUNG GEM. § 1 A ABS. 3 BAUGB
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
2.1.12 BERÜCKSICHTIGUNG DER VORGABEN DER VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG BEI
BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON FFH - UND VOGELSCHUTZGEBIETEN GEM. § 1 A ABS.
4 BAUGB
Typ-Nr. Standard-Nutzungstyp Wertpkte. Flächenanteil (qm) Biotopwert (Punkte)
je qm Bestand Planung Bestand Planung
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten
und Grünanlagen 14 1162 4156 16268 58184
SUMME 12000 12000 89100 109934
DIFFERENZ 0 20834
Insgesamt entsteht für den Teilaufhebungsbereich ein Überschuss an Biotopwertpunkten in der
Größenordnung von rund 20.800 Biotopwertpunkten, womit ein Vollausgleich der potenziellen Eingriffe
innerhalb des Teilaufhebungsbereichs problemlos erreicht werden kann.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und seiner Umgebung sind keine FFH -Gebiete gemäß Richtlinie
92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 oder Vogelschutzgebiete gemäß Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom
2. April 1979 festgesetzt.
2.2 PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das Gebiet in seinem heutigen Zustand weitestgehend erhalten. Es
ergäben sich hinsichtlich aller im Umweltbericht betrachteten Schutzgüter keine Veränderungen.
2.3 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERMINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH
Durch die geplante Umnutzung entstehen keine Eingriffe oder negative Auswirkungen. Dennoch sind einige
gesetzliche Vorgaben bei der Umnutzung zu beachten:
Für den Schutz des Baumbestandes i nnerhalb des Geltungsbereichs ist die „Satzung zum Schutze des
Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten. Während
der Bauphase sind daher gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor Beschädig ungen von Stamm und
Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen gemäß RAS -LP 4 (Bezugsquelle: FGSV -Verlag, Köln) und DIN 18920
(Bezugsquelle, Beuth-Verlag, Berlin) zu schützen.
Auf mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände von europarechtlich und streng g eschützten Arten
gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verboten ist demnach die Beschädigung oder die Zerstörung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren
oder ihrer Entwicklungsformen, sow ie die erhebliche Störung von Tieren während der Fortpflanzungs -, Auf -
zucht-, Mauser -, Überwinterungs - und Wanderungszeiten. Die Einhaltung der Verbotstatbestände ist im
Bauantrag nachzuweisen.
Im Zuge des Teilaufhebungsverfahrens sind daher faunistische Untersuchungen und ggfs. Vermeidungsmaß -
nahmen im Zuge eines artenschutzrechtlichen Fachgutachtens durchzuführen. Das artenschutzrechtliche
Fachgutachten wird zur Offenlage vorliegen.
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STADTHAUS
2.4 ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN
Die geplante Umnutzung findet auf einem bereits versiegelten und bebauten Areal statt. Das
Vermeidungsgebot, insbesondere auch im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden und auf
den Vorrang der Innenentwicklung und der Wiedernutzbarmachung von Flächen gemäß § 1a A bs. 2 BauGB,
wurde somit im Zuge der Standortwahl bereits berücksichtigt. Aus den vorliegenden Fachgutachten liegen
keine Aussagen vor, die gegen den Standort oder die geplanten Nutzungen sprechen.
Die Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und altern ativer Standorte ist dementsprechend sofern der
Standort aus Sicht der anderen städtebaulichen, ökonomischen und sozialen Belange gewünscht wird,
zumindest unter den Gesichtspunkten der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gelisteten Belange nicht erforderlich und
auch nicht sinnvoll.
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
3.1 WICHTIGSTE MERKMALE DER VERWENDETEN TECHNISCHEN VERFAHREN,
KENNTNISLÜCKEN
3.2 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)
3.3 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG
Die Bestandsaufnahme und -bewertung der Schutzgüter erfolgte nach dem Stand der Technik unter
Verwendung vorhandener Unterlagen. Die Geländekartierungen erfolgten im Frühjahr 2017.
Die Kartenerstellung wurde mit AutoCAD -Software durchgeführt. Technische Schwierigkeiten, z. B. bei der
Informationsbeschaffung, sind nicht aufgetreten.
Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes ist nicht mit negativen Umweltauswirkungen verbunden. Ein
Monitoring ist nicht erforderlich. Sollten im Zuge von Bau - oder Sanierungsmaßnahmen bisher unbekannte
Bodenverunreinigungen auftreten, werden die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ergriffen. Eine
allgemeine Überwachung hinsichtlich des Immissionsschutzes (Lärm, Schadstoffe) erfolgt im Rahmen der
laufenden Umweltbeobachtungen der Stadt Darmstadt und des Landes Hessen. Umweltschäden an Gewässern
gemäß § 22a WHG bzw. des Bodens gemäß § 2 Absatz 2 des BBodschG werden durch das Vorhaben nicht
verursacht. Die Sanierung von Bodenkontaminationen und die sachgemäß e Ableitung der Abwässer vermeiden
auch den Eintrag von Schadstoffen in Boden und Wasser.
Potentielle Fortpflanzungs - und Ruhestätten von europarechtlich geschützten Tier - und Vogelarten (z.B.
bestehende Gebäude, Baumhöhlen etc.) werden im Zuge der Umnutzung erhalten.
Der Umweltbericht umfasst alle Angaben gemäß den §§ 2 und 2a BauGB unter Berücksichtigung der
diesbezüglichen Anlage zu diesen Paragraphen. Die Ziele der Raumordnung werden berücksichtigt.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte eine Umnutz ung der Flächen und Gebäude des Technischen
Stadthauses für Wohnungsnutzung ermöglichen, da die Technischen Ämter an andere Standorte umziehen,
bzw. zum großen Teil umgezogen sind.
Das rund 1,2 ha große Planungsgebiet liegt im Südwesten der Stadt Darmstadt (Stadtteil Bessungen). Ziel ist das
unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble des Technischen Stadthauses nach Verlagerung der dort
angesiedelten technischen Ämter zu Wohnzwecken zu nutzen. Zur Ermöglichung von Wohnnutzung in diesem
Bereich soll ein Au fhebungsverfahren für den entsprechenden Teilbereich des derzeit gültigen Bebauungs plans
W 6 - Niersteiner Straße durchgeführt werden. Nach Aufhebung der durch den Bebauungsplan festgesetzten
Nutzung „Sondergebiet mit de r Zweckbestimmung Gemeinbedarf - Verwaltungsgebäude“ wird eine
Umnutzung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude zu Wohnzwecken ermöglicht.
Bei Umsetzung einer möglichen Wohnnutzung werden zukünftig knapp 60 % der bisherigen Sonderbaufläche
statt zuvor über 90 % versiegelt bzw. überbaut sein.
3 ZUSÄTZLICHE ANGABEN
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STADTHAUS
Boden
Wasser
Klima und Luft
Über 80 % des Planungsgebietes sind heute überbaut, versiegelt oder vegetationsfrei, sie besitzen keinen oder
nur einen sehr geringen Wert für die Tier - und Pflanzenwelt. Die übrigen knapp 20 % der Fläche setzen sich aus
baumüberstandenen Wiesen , Hecken und Gebüschen sowie einem Hausgarten zusammen. Insbesondere im
Innenhof und entlang der Bessunger Straße stehen heimische Bäume. Der Großteil der Bäume ist zwischen 7
und 16 m hoch und hat einen hohen Wert für die Tier- und Pflanzenwelt.
Da die bestehende Bausubstanz erhalten wird und keine nennenswerte weitere Bebauung zulässig ist, kann der
bestehende Baumbestand erhalten werden. Es ist mit Entsiegelungen und einem größeren Anteil an
Grünflächen zu rechnen.
Für die Teilaufhebung des Bebauungsplan es W 6 sind noch genauere Untersuchungen der Fauna und Flora im
Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachgutachtens zu Erstellen. Dieses wird zur Offenlage vorliegen. Das
Artenschutz- Gutachten des angrenzenden Bebauungsgebietes W 6.4 - "Östlich des Ingelhe imer Gartens" gibt
erste Anhaltspunkte für das Vorkommen geschützter Arten. Besonders mit in Gebäuden brütenden und/oder
lebenden Arten ist hier zu rechnen.
Die Böden im Planungsraum sind aufgrund der Lage im Stadtgebiet und dem hohen Versiegelungsgrad des
Areals sehr stark (versiegelte Flächen) anthropogen verändert und überprägt. Dadurch sind die natürlichen
Bodeneigenschaften nahezu vollständig verloren gegangen. Es sind keine Eingriffe in den Boden geplant. Durch
den Rückbau der versiegelten Flächen kommt es allgemein zu einer Verbesserung der Bodeneigenschaften,
wenn auch natürliche Bodenfunktionen nur in geringem Maße wiederherstellbar sind. Insgesamt wird bei
Umsetzung des Bebauungsplans der Versiegelungsgrad der Oberflächen im Plangebiet deutlich abnehmen.
Im Untersuchungsgebiet und dessen näherer Umgebung sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
Eine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung und der Grundwasserqualität ist durch die Umnutzung nach
derzeitigem Stand der Technik nicht zu erwart en. Die Bauleitung hat sicherzustellen, dass keinerlei
grundwassergefährdende Substanzen in Boden und Grundwasser gelangen.
Durch die Realisierung der Wohnnutzung werden ca. 2140 m² entsiegelt. Insgesamt kann daher mit einer
Erhöhung der jährlichen Grundwa sserneubildung und einer Verringerung des Oberflächenabflusses gerechnet
werden.
Da das Planungsgebiet zu über 80 % versiegelt und bebaut ist, wird die geplante Veränderung des Areals durch
die Wohnnutzung keine negativen Auswirkungen auf das lokale Kl ima mit sich bringen. Die Schaffung neuer
Grünflächen anstelle der bislang vollversiegelten Hoffläche kann lokal zu einer Verbesserung der
Klimaverhältnisse beitragen.
Tiere und Pflanzen
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH- und Vogelschutzgebiete
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie
die Bevölkerung insgesamt
Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den Belangen
Das bestehende, denkmalgeschützte Gebäudeensemble wird erhalten. Durch die zukünft ige Nutzung als
Wohnstandort werden keine erheblichen Veränderungen eintreten. Die Ziele des Denkmalschutzes sind zu
berücksichtigen und eventuelle Veränderungen mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
Durch die Entsiegelung der Freiflächen und Erhöhung des Grünanteils fügt sich das Gelände besser in die um -
gebende durchgrünte Wohnbebauung ein, so dass es positive Auswirkungen auf das Landschafts - und Ortsbild
gibt.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und seiner Umgebung sind keine FFH -Gebiete g emäß Richtlinie
92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 oder Vogelschutzgebiete gemäß Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom
2. April 1979 festgesetzt.
Es wird nicht mit einer Erhöhung der Lärmimmissionen gerechnet, da zukünftig der Besucherverkehr zu den
Verwaltungsgebäuden entfallen wird. Bei einer Umwandlung der derzeitigen Nutzung in Wohngebäude sind
ggfs. die Erfordernisse von Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 zu prüfen.
Die geplante Nutzung wird zu keiner nennenswerten Erhöhung der Immissionsbelastu ngen oder gar zu einer
nutzungsbedingten Überschreitung von Grenzwerten führen. Negative Umweltauswirkungen sind nicht zu
erwarten.
Die verkehrliche Erschließung der geplanten Gebietsentwicklung ist im klassifizierten Straßennetz sichergestellt.
Es ist nicht mit negativen Auswirkungen zu rechnen.
Das als Kulturdenkmal (Gesamtanlage) ausgewiesene Gebäudeensemble mit der dazugehörigen Mauer an der
Kattreinstraße wird erhalten. Die Umsetzung der Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Denkmalschutz.
Eine Berücksichtigung sämtlicher ökosystemarer Wechselwirkungen ist in der Bauleitplanung nicht leistbar.
Vielmehr ist eine Beschränkung auf die entscheidungserheblichen Hauptwirkungen unumgänglich (siehe auch
BVerwG v. 21.03.1996). Dementsprechend wird ein Schwerpunkt auf ein schutzgutbezogenes Vorgehen gelegt.
Landschafts- und Ortsbild
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung gem.
§ 1 a Abs. 3 BauGB
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
4 QUELLENVERZEICHNIS
Die städtebauliche Revitalisierung von Flächen im Innenbereich folgt im besonderen Maße dem Grundsatz des
sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 2 BauGB. Die Stadt Da rmstadt
kann damit im besonderen Maße zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche
Nutzungen im Außenbereich ihre Entwicklungsmöglichkeiten durch Wiedernutzbarmachung von Flächen und
Nachverdichtung im Zuge der Innenentwicklun g nutzen. Eine Neuerschließung von Flächen vergleichbarer
Größenordnung im weitaus geringer vorbelasteten Außenbereich hätte durch die größere Neuversiegelung
sowie die Neubelastungen durch Lärm- und Schadstoffimmissionen erheblich schwerwiegendere Auswirk ungen
auf die Umweltbelange gehabt.
Die Bilanzierung der Eingriffs - und Kompensationsmaßnahmen erfolgt nach der Hessischen
Kompensationsverordnung (KV) vom 1.9.2005, GVBl. I S. 624, zuletzt geändert am 22. September 2015, GVBl. S.
339, 340. Insgesamt e ntsteht bei Umsetzung der Planungsabsichten für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ein Überschuss an Biotopwertpunkten in der Größenordnung von rund 20.800
Biotopwertpunkten, womit ein Vollaus- gleich des Eingriffs innerhalb des Geltungsbereiches gegeben ist.
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das Gebiet in seinem heutigen Zustand weitestgehend erhalten. Es
ergäben sich hinsichtlich aller im Umweltbericht betrachteten Schutzgüter keine Veränderungen.
Durch die geplante Umnutzung entstehen keine Eingriffe oder negative Auswirkungen. Im Zuge des
Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes W 6 sind faunistische und floristischen Untersuchungen im
Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachgutachtens zu erstellen ggfs. sind demnach
Vermeidungsmaßnahmen im Rahmen der Nachnutzungen durchzuführen.
BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE (1985): Geologische Übersichtskarte 1 : 200.000, Blatt
CC6318 Frankfurt a.M.-Ost. Hannover.
DR. GRUSCHKA INGENIEURGESELLSCHAFT MBH (2016): Schalltechnische Untersuchung. Wohngebietsentwicklung auf
dem ehemaligen EAD-Gelände, Darmstadt. Bericht-Nr. 16-2660. Darmstadt.
FRANZ – ÖKOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2016): Stadt Darmstadt Bebauungsplan ´W 6.4 ´Östlich des Ingelheimer
Gartens´, Stadtteil Bessungen. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Darmstadt.
Bodenschutzklausel nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB
20.02.2020
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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES
STADTHAUS
FRIES, G. ET AL . (1994): Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Denkmaltopographie Bundesrepublik
Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen. Stadt Darmstadt, Braunschweig, S. 447
HABERMEHL & F OLLMANN INGENIEURGESELLSCHAFT MB H (2016): Verkehrsuntersuchung im Rahmen der
Verkehrsentwicklung um das EAD-Gelände in Darmstadt. Rodgau.
HESS. LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (1990): Bodenkarte der nördlichen Oberrheinebene 1 : 50.000. Nordteil.
Wiesbaden.
HESS. LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (1991): Geologische Abhandlungen Hessen Bd. 95. Wiesbaden.
HESS. L ANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (1997): Standorttypisierung für die Bodenentwicklung 1 : 50.000. Blatt
L6116 Darmstadt West. Wiesbaden.
HESS. LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND GEOLOGIE (HLNUG) (2016a): Umweltatlas Hessen. URL:
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HESS. LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND GEOLOGIE (HLNUG) (2016b): Hydrologisc hes Kartenwerk Hessische
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HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (HMUKLV) (2015): 2.
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UMWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE GMBH (2016): Umnutzung des ehemaligen EAD -Geländes/Hutier-Kaserne,
Groß-Gerauer Weg und Niersteiner Straße 2/Ingelheimer Straße 2 in Darmstadt (Flur 18, Flurstücke
234/3,234/4). Sanierungskonzept. Darmstadt.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Artillerie-Kaserne_(Darmstadt). (Aufruf: 24.05.2017).
4.1 PLANANLAGE
PLAUNGSGRUPPE NATUR & UMWELT (PGNU) (2017): Bauleitplanverfahren Technisches Rathaus, Darmstadt.
Biotop- und Baumbestand. Darmstadt
225
18
10.741 (B)
10.530
II+
I II+
I
Biotop- und Nutzungstypen nach Hessischer Kompensationsverordnung
Gebüsche, Hecken, Säume
02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze)
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung
(straßenbegleitend usw., nicht auf Mittelstreifen)
Gärtnerisch gepflegte Anlagen, Hausgärten, Kleingärten und Grabeland
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten und Grünanlagen
P 291
9
I
P
10.710
10.520
11.221
2 3 4
11.221
5 6
11.221
10.710 10.520
11.221
10.710
10.520
10.741 (B)
II+D
II+D
II+D
I
I
II+D
Vegetationsarme und kahle Flächen
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen
(Ortbeton, Asphalt), Fundamente usw.
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster
10.530 Schotter-, Kies-, u. Sandflächen, -wege, -plätze,
wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie
versiegelte Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird
10.710 Dachflächen nicht begrünt
10.741 (B) Fassaden- und Pergolenbegrünung
02.600
1 11.221
02.600
11.221
7
9
02.600
1011.221 39
11
Einzelbäume mit Baumnummer P GNU
I P I
11.221
02.600
24
23
11.221
11.221
02.600
22 21
11.221
02.600
20 19
11.221
10.520
11.221
02.600
18
02.600
11.221 12
11.221
02.600 13
10.530
10.710
II+D
II+D
04.110 Einheimisch, standortgerecht, Obstbaum
04.120 Nicht heimisch, nicht standortgerecht, Exot
Allgemein
Grenze Geltungsbereich Bebauungsplan
P
27 26
25
11.221
10.520 11.221 11.221 17 16 15 11.221 14
10.520
10.741 (B) 10.520
28 29
10.710
10.530
02.500 30
10.520
10.710
10.530
02.500
10.520
10.710 IV
10.530
Bauvorhaben:
Bauleitplanverfahren
Technisches Rathaus, Darmstadt
11.221
31 32 36
33 02.500
40 41
4
V
42 43
44
233
10.520
45 11.221
10.510
46 47
48
34 35 37
49 50 11.221
38
51 52
Plan:
Biotop- und Baumbestand
Auftraggeber:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadtplanungsamt
Bessunger Str. 125 - Block D
64295 Darmstadt
Landschaftsarchitekten:
PGNU
Planungsgruppe Natur & Umwelt
Hamburger Allee 45
60433 Frankfurt am Main
III 15 II
Maßstab:
Verfasser:
M 1:500
A. v. Küchler
K. Röcker
Datum:
19.10.2017
anlage 2
5701 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
18.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
V 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0132
Magistratsbeschluss-Nr.
141
Internetfähig
Produkt-Nr.: 51020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Beschluss
zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 30.04.2020
Beschlussvorschlag:
1. Den „Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung “ (Anlage) zur östlichen Teilaufhebung des
Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße - wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugrunde zu legen.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch
Einstellung der unter Punkt 1 genannten Unterlage für die Dauer eines Monats auf der
Internetseite des Stadtplanungsamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter
https://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung -und-stadtplanung/stadtplanung.
Während dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und ggf. telefonischer
- 3 -
Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel hierzu.
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0132 vom 30.04.2020:
Die Aufhebung des östlichen Teilbereichs ist erforderlich, da die Festsetzungen des seit 1971
rechtskräftigen Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – über das Maß der baulichen
Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche funktionslos sind bzw. bereits überplant
wurden und die Festsetzung über die Art der baulich en Nutzung „Gemeindebedarfsfläche für
Verwaltung“ nicht mehr weiter verfolgt wird. Der Standort der technischen Ämter in der
Bessunger Straße soll zukünftig komplett aufgegeben werden.
Die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Betriebsgeländes des Eigenbetr iebs für
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wurde durch den Bebauungsplans W 6.4 –
Östlich des Ingelheimer Gartens – ermöglicht, der in seinem Geltungsbereich den W 6
überplant. Hier entstehen derzeit ca. 240 neue Wohnungen.
Durch die Teilaufhebung wird der Bereich der denkmalgeschützten Gesamtanlage „Neue
Artillerie Kaserne“ (ehem. Technisches Stadthaus) zukünftig planungsrechtlich nach § 34
BauGB beurteilt und macht so eine Nachnutzung auch für Wohnzwecke möglich.
Der größte Teil der technische n Ämter ist bereits in das Stadthaus West Mina-Rees-Straße
gezogen. Die Nutzung durch die verbliebenen Ämter kann im Rahmen des § 34 BauGB auch
weitergeführt werden. Sie stellt im Allgemeinen Wohngebiet eine ausnahmsweise zulässige
Nutzung gem. Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar.
Auf Grund des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die Einfriedungen und
Freiflächen zu erhalten. Maßnahmen wie Umgestaltung und Instandsetzung am
Kulturdenkmal und in dessen Umgebung erfordern eine Genehmigung durch di e zuständige
Denkmalschutzbehörde gem. § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.
Nach der östlichen Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 wird die städtebauliche Ordnung
und Qualität für das südliche Gebiet durch die Anwendung des § 34 BauGB sowie durch de n
Denkmalschutz gesichert, so dass es keiner weiteren Planaufstellung bedarf.
Weitere Ziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind im Grundstückskaufvertrag zu
verankern. Hierzu gehören insbesondere Regelungen der sozialgerechten Bodennutzung
(gem. den „Grundsätzen der sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt (SoBoDA)“) sowie
Regelungen zur Grün- und Freiflächengestaltung, zu Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt
der Biodiversität, zum Klima- und Artenschutz, zum Mobilitätskonzept, zu
wasserwirtschaftlichen Belangen und ggf. zur Altlastensanierung .
Zu 2:
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vo r, die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine
einmonatige öffentliche Einstellung der „Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung “
(Anlage) auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes unter
https://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung -und-stadtplanung/stadtplanung mit
der Gelegenheit sich schriftlich, per Mail oder telefonisch zu äußern sowie ggf. telefonisch zu
erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung informiert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen
Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und ggf. im weiteren
Aufhebungsverfahren berücksichtigt.
Die Dezernentin III: Die Dezernentin V:
Dr. Barbara Boczek Barbara Akdeniz
Stadträtin Stadträtin
Darmstadt, den 30.04.2020
2020/0132
5677 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0132
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 51020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Beschluss
zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 30.04.2020
Beschlussvorschlag :
1. Den „Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung “ (Anlage) zur östlichen Teilaufhebung des
Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße - wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden
und sonstigen T räger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugrunde zu legen.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch
Einstellung der unter Punkt 1 genannten Unterlage für die Dauer ei nes Monats auf der
Internetseite de s Stadtplanungsamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter
https://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung -und-stadtplanung/stadtplanung .
Während dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und ggf. telefonischer
Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
- 2 -
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel hierzu.
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0132 vom 30.04.2020:
Die Aufhebung des östlichen Teilbereichs ist erforderlich, da die Festsetzungen des seit 1971
rechtskräftigen Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – über das Maß der baulichen
Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche funktionslos sind bzw. bereits überplant
wurden und die Festsetzung über die Art der baulich en Nutzung „Gemeindebedarfsfläche für
Verwaltung“ nicht mehr weiter verfolgt wird. Der Standort der technischen Ämter in der
Bessunger Straße soll zukünftig komplett aufgegeben werden.
Die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Betriebsgeländes des Eigenbetr iebs für
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wurde durch den Bebauungsplans W 6.4 –
Östlich des Ingelheimer Gartens – ermöglicht, der in seinem Geltungsbereich den W 6
überplant. Hier entstehen derzeit ca. 240 neue Wohnungen.
Durch die Teilaufheb ung wird der Bereich der denkmalgeschützten Gesamtanlage „Neue
Artillerie Kaserne“ (ehem. Technisches Stadthaus) zukünftig planungsrechtlich nach § 34
BauGB beurteilt und macht so eine Nachnutzung auch für Wohnzwecke möglich.
Der größte Teil der technische n Ämter ist bereits in d as Stadthaus West Mina -Rees-Straße
gezogen. Die Nutzung durch die verbliebenen Ämter kann im Rahmen des § 34 BauGB auch
weitergeführt werden. Sie stellt im Allgemeinen Wohngebiet eine ausnahmsweise zulässige
Nutzung gem. Baunutzungs verordnung (BauNVO) dar.
Auf Grund des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die Einfriedungen und
Freiflächen zu erhalten. Maßnahmen wie Umgestaltung und Instandsetzung am
Kulturdenkmal und in dessen Umgebung erfordern eine Genehmigung durch di e zuständige
Denkmalschutzbehörde gem. § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.
Nach der östlichen Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 wird die städtebauliche Ordnung
und Qualität für das südliche Gebiet durch die Anwendung des § 34 BauGB sowie durch de n
Denkmalschutz gesichert, so dass es keiner weiteren Planaufstellung bedarf.
Weitere Ziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind im Grundstückskaufvertrag zu
verankern. Hierzu gehören insbesondere Regelungen der sozialgerechten Bodennutzung
(gem. den „Gru ndsätzen der sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt (SoBoDA) “) sowie
Regelungen zur Grün - und Freiflächengestaltung, zu Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt
der Biodiversität, zum Klima - und Artenschutz, zum Mobilitätskonzept, zu
wasserwirtschaftlichen B elangen und ggf. zur Altlastensanierung .
Zu 2:
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vo r, die
Öffentlichkeit über die a llgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine
einmonatige öffentliche Einstellung der „Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung “
(Anlage) auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes unter
https://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung -und-stadtplanung/stadtplanung mit
der Gelegenheit sich schriftlich, per Mail oder telefonisch zu äußern sowie ggf. telefonisc h zu
erörtern. Dies wird ortsüblich beka nnt gemacht.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung informiert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen
- 4 -
Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und ggf. im weiteren
Aufhebungsverfahren berücksichtigt.
Die Dezernentin III: Die Dezernentin V:
Dr. Barbara Boczek Barbara Akdeniz
Stadträtin Stadträtin
Darmstadt, den 30.04.2020
Beratungsverlauf (1)
Orte (9)
- Niersteiner Straße 2
- Bessunger Straße 125
- Ingelheimer Straße 2
- Heidelberger Straße
- Eschollbrücker Straße
- Kattreinstraße
- Hügelstraße
- Groß-Gerauer Weg
- Mina-Rees-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0132
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.04.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00