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2020/0132

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 30.04.2020

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Anlage 
 
 
 
Östliche Teilaufhebung des 
Bebauungsplans W 6 - Niersteiner Straße - 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 
(§ 2a BauGB) 
 
 
April 2020 
 
 
 
Bearbeitung: 
 
Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 2 
 
 
Teil A: Städtebauliche Begründung 
1.  Ziel und Zweck der Planaufhebung, Planerfordernis ....................................................  3 
2.  Rechtsgrundlagen ..................................................................................... ...................... 3 
3.  Verfahren zur Teilaufhebung .......................................................................... ................ 3 
4.  Lage des Gebietes und räumlicher Geltungsbereich der Teilaufhebung .................... 5 
5.  Planungsrechtliche Situation ......................................................................... ................. 6 
5.1  Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 .................................... 6 
5.2  Flächennutzungsplan .................................................................................. ....................... 6 
5.3  Landschaftsplan ...................................................................................... .......................... 7 
5.4  Bebauungsplan W 6 und seine Überplanungen im Westen ............................................... 8 
5.5  Bebauungsplan W 6 und die östliche Teilaufhebung (ehem. EAD-Gelände und 
denkmalgeschützte Gesamtanlage) ...................................................................... ............. 9 
6.  Gegenwärtiger Bestand und Auswirkungen der östlichen Teilaufhebung des 
Bebauungsplans W 6 ................................................................................... ................. 10  
6.1  Bereich Nord: Rechtskräftiger Bebauungsplan W 6.4 .................................................... .. 10  
6.2  Bereich Süd: Technisches Stadthaus / Denkmalgeschützes Ensemble  
 Gegenwärtiger Bestand und Auswirkungen der Teilauf hebung ........................................ 12  
6.2.1  Schutzausweisung ..................................................................................... ........ 13  
6.2.2  Verkehrliche Erschließung ............................................................................ ..... 13  
6.2.3  Schallimmissionen .................................................................................... ......... 13  
6.2.4  Grün- und Freiflächen ................................................................................ ........ 13  
7.  Ziele der östlichen Teilaufhebung .................................................................... ............ 14  
8.  Artenschutzrechtliche Beurteilung .................................................................... ........... 14  
9.  Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung......................................... 15  
10.  Regelungen des Kaufvertrags .......................................................................... ............ 15  
11.  Verwendete Gutachten und weitere Planungsgrundlagen ......................................... 15  
 
 
Teil B: Umweltbericht

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 3 
 
 
1. Ziel und Zweck der Planaufhebung, Planerforderni s 
Die Aufhebung des östlichen Teilbereichs ist erford erlich, weil die Festsetzungen des 
seit 1971 rechtskräftigen Bebauungsplans W 6 – Nier steiner Straße – über das Maß 
der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstüc ksfläche funktionslos sind bzw. 
bereits überplant wurden und die Festsetzung über d ie Art der baulichen Nutzung 
„Gemeindebedarfsfläche für Verwaltung“ nicht mehr w eiter verfolgt wird. Der Standort 
der technischen Ämter in der Bessunger Straße soll zukünftig aufgegeben werden.  
Die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Betriebsgel ändes des Eigenbetriebs für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wurde  durch den Bebauungsplan 
W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens – ermöglich t, der in seinem Geltungsbereich 
den Bebauungsplan W 6 überplant. Hier entstehen derzeit ca. 240 neue Wohnungen. 
Durch die Teilaufhebung wird der Bereich der denkma lgeschützten Gesamtanlage 
„Neue Artillerie Kaserne“ (ehem. Technisches Stadth aus) zukünftig planungsrechtlich 
nach § 34 BauGB beurteilt und macht so eine Nachnut zung auch für Wohnzwecke 
möglich. 
2. Rechtsgrundlagen 
Baugesetzbuch (BauGB)  i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt g eändert 
durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) 
Baunutzungsverordnung (BauNVO)  i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 
Planzeichenverordnung (PlanzV)  vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt ge- 
ändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
Hess. Bauordnung (HBO)  i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198) 
Hess. Gemeindeordnung (HGO)  i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt ge - 
ändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.03.2020 (GVBl. S. 201) 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)  i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- 
letzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.03.2020 (BGBl. I S. 440) 
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz  (HAGBNatSchG)  i.d.F. 
vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.0 2.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt ge- 
ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184) 
Hess. Wassergesetz (HWG)  i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt ge ändert 
durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366) 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG)  i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211) 
Bundes-Immissionsschutzgesetz  (BImSchG)  i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I 
S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 08.04.2019 (BGBl. I S. 432) 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVPG)  i.d.F. vom 24.02.2010 
(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 
2513) 
3. Verfahren zur Teilaufhebung 
Das Aufhebungsverfahren zum östlichen Teilbereich d es Bebauungsplans W 6 erfolgt 
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) i m Normalverfahren gemäß 
§§ 2 ff BauGB.  
Mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenv ersammlung vom 28.08.2019 
und der öffentlichen Bekanntmachung im Echo am 12.0 9.2019 wurde das Aufhe- 
bungsverfahren für die östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 eingeleitet.

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 4 
 
Eine Teiländerung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der östlichen Teilaufhe- 
bung des Bebauungsplans W 6 erfolgte bereits im „Pa rallelverfahren“ zum Bebau- 
ungsplanverfahren W 6.4 – Östlich des Ingelheimer G artens – gem. § 8 Abs. 3 BauGB 
um die Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Fläch ennutzungsplan (FNP) zu ge- 
währleisten. Die 12. Flächennutzungsplanänderung tr at am 27.06.2018 in Kraft (siehe 
Abb. 3). 
Für die östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W  6 ergeben sich zwei Bereiche, 
der Bereich Nord, das ehemaligen EAD-Gelände und der Bereich Süd, die denkmalge- 
schützte Gesamtanlage „Neue Artillerie-Kaserne“. 
Das Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsplans W 6 erfolgt im Normalverfahren mit 
Umweltprüfung sowie Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung. 
Für den Bereich Nord fand durch die Überplanung mit  dem Bebauungsplan W 6.4 be- 
reits eine Umweltprüfung und eine Eingriffs-/Ausgle ichsbilanzierung statt. Daher wird 
für diesen Bereich auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan W 6.4 verwiesen.  
Im Teil B dieser Begründung liegt der Umweltbericht  für den Bereich Süd, der denk- 
malgeschützten Gesamtanlage „Neue Artillerie-Kasern e“ (ehem. Techn. Stadthaus), 
bei.

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 5 
 
4. Lage des Gebietes und räumlicher Geltungsbereich  der Teil- 
aufhebung 
Das Gebiet der östlichen Teilaufhebung des Bebauung splans W 6 liegt im Südwesten 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadtteil Bessu ngen. Der Geltungsbereich der 
östlichen Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Ni ersteiner Straße – zwischen 
Niersteiner Straße, Ingelheimer Straße, Kattreinstr aße und Bessunger Straße (siehe 
Abb. 1) hat eine Fläche von ca. 3,6 ha und wird in die beiden Bereiche Nord und Süd 
geteilt.  
 
Abb.1: Geltungsbereich der östlichen Teilaufhebung  des Bebauungsplans W 6 mit den Berei- 
chen Nord und Süd  (ohne Maßstab)

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 6 
 
5. Planungsrechtliche Situation  
5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutz ungsplan 2010 
Der seit dem 17.10.2011 wirksame Regionalplan Südhe ssen / Regionaler Flächennut- 
zungsplan 2010 (RPS/Reg. FNP 2010) stellt die Fläch en im Geltungsbereich der Teil- 
aufhebung des Bebauungsplans W 6 als Vorranggebiet Siedlung im Bestand dar. Die 
geplante Nutzung ist mit dieser Darstellung konform. 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 2: Ausschnitt aus Plankarte und Legende des Re gionalplans Südhessen 2010 / Regiona- 
ler Flächennutzungsplan (ohne Maßstab) mit grober Darstellung des Planungsgebietes (blau) 
Derzeit erfolgt die Neufassung des Regionalplans Sü dhessen / Regionalen Flächen- 
nutzungsplans 2020. Der Entwurf des Regionalplans S üdhessen / Regionalen Flä- 
chennutzungsplans 2020 stellt weiterhin die Fläche des Plangebiets als Vorranggebiet 
Siedlung im Bestand dar. 
5.2 Flächennutzungsplan 
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans, die im P arallelverfahren zum Bebau- 
ungsplan W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens - durchgeführt wurde, umfasst das 
ehemalige EAD-Betriebsgelände sowie das Areal des ehem. Technischen Stadthauses 
Bessunger Straße. Die Flächendarstellung des Fläche nnutzungsplans wurde von ge- 
mischter Baufläche und Gemeinbedarfsfläche in Wohnbaufläche geändert. 
Die 12. Flächennutzungsplanänderung trat am 27.06.2 018 in Kraft. Sie stellt das Plan- 
gebiet als Wohnbaufläche dar (siehe Abb. 3).

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 7 
 
 
Abb. 3: Ausschnitt des Flächennutzungsplans der Wis senschaftsstadt Darmstadt 2006 mit 12. 
Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereic h der Teilaufhebung des Bebauungs- 
plans W 6  (ohne Maßstab) 
5.3 Landschaftsplan 
Im Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt  von 2004 wird das Planungs- 
gebiet als stark versiegelte Baufläche und als Biot opergänzungsfläche bezeichnet. 
Durch die hohe Versiegelung hat die Fläche eine sta rk eingeschränkte ökologische 
Bedeutung. Im gesamtstädtischen Biotopverbundnetz haben Bauflächen mit einem ho- 
hen Freiflächenanteil eine wichtige Biotopfunktion,  daher sind vorrangig neue Biotope 
zu schaffen. Der Landschaftsplan nennt hierzu folgende Maßnahmen: 
-  Neuschaffung von Grünflächen u.a. in Baulücken u nd auf Parkplätzen 
-  Erhalt vorhandener Grünflächen 
-  Entsiegelung und Vermeidung neuer Versiegelungen  
-  Erhalt von Wildkräutern. 
Durch den rechtskräftigen Bebauungsplan W 6.4 (ehem . EAD Gelände) wurde eine 
signifikante Erhöhung des Grünflächenanteils im Bereich Nord ermöglicht.  
Durch die vorliegende Teilaufhebung W 6 werden auch keine umfangreichen Versiege- 
lungsmaßnahmen im Bereich Süd, der denkmalgeschützt en Gesamtanlage, ermög- 
licht.

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 8 
 
5.4 Bebauungsplan W 6 und seine Überplanungen im We sten 
 
Abb. 4: Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans W 6 - Niersteiner Straße –  (ohne Maßstab) 
 
Der seit 29.01.1971 rechtskräftige Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – (siehe 
Abb. 4) wurde in der Vergangenheit bereits im westl ichen Teilbereich durch den Be- 
bauungsplan W 6.2 - Ingelheimer Straße / Niersteine r Straße - (rechtskräftig seit 
27.08.1985) und seiner Teiländerung durch Bebauungs plan W 6.2.1 – Wendeplatz 
Ingelheimer Straße – (rechtskräftig seit 16.12.1986 ) überplant (siehe Abb. 5).  
Eine Aufhebung des westlichen Teilbereichs des Beba uungsplans W 6 wird aufgrund 
der realisierten Bebauung für nicht notwendig erachtet.

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 9 
 
 
Abb. 5: Bebauungsplan W 6 und seine Überplanungen d urch die rechtskräftigen Bebauungs- 
pläne W 6.2, W 6.2.1 und W 6.4 (ohne Maßstab) 
5.5 Bebauungsplan W 6 und die östliche Teilaufhebun g (ehem. EAD-Gelände und 
denkmalgeschützte Gesamtanlage) 
Im östlichen Teilbereich des Bebauungsplans W 6 ist eine Umstrukturierung erfolgt, die 
durch die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Betriebsgeländes des Eigenbetriebs 
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) f ür Wohnzwecke mit dem Be- 
bauungsplan W 6.4 begann und nun durch die Standort aufgabe des Technischen 
Stadthauses Bessunger Straße und der Teilaufhebung weitergeführt wird. 
Um im Gebiet des denkmalgeschützten Ensembles eine Nachnutzung auf Basis des 
§ 34 BauGB für andere Nutzungsarten als die im Bebauungsplan W 6 festgesetzten zu 
ermöglichen, ist die Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 erforderlich.  
Eine kleine Teilfläche der Ingelheimer Straße im No rden verblieb nach der Überpla- 
nung durch den Bebauungsplan W 6.4 als Restfläche „ öffentliche Straßenverkehrsflä- 
che“ des Bebauungsplans W 6, die ebenfalls förmlich aufgehoben werden soll. Sie wird 
weiterhin als öffentliche Straßenverkehrsfläche genutzt (siehe Abb. 5).

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 10 
 
6. Gegenwärtiger Bestand und Auswirkungen der östli chen Teil- 
aufhebung des Bebauungsplans W 6 
6.1 Bereich Nord: Rechtskräftiger Bebauungsplan W 6 .4 
Ursprünglich setzte der Bebauungsplan W 6 im Norden  der Teilaufhebung ein Sonder- 
gebiet mit Gemeinbedarfsfläche fest. Das Maß der ba ulichen Nutzung wurde mit einer 
GRZ 0,4 und GFZ 0,7 festgesetzt. Die Baugrenzen ver liefen nahezu an der Grund- 
stücksgrenze. 
 
Abb. 6: Teilauszug des Bebauungsplans W 6 - Niersteiner Straße –  (ohne Maßstab) 
 
Das ehemalige städtische Grundstück wurde zuvor als  Betriebsgelände des Eigenbe- 
triebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) genutzt. Mit der Verlegung

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 11 
 
des Betriebsgeländes in den Sensfelder Weg wurde di e Wiedernutzbarmachung des 
Grundstücks für Wohnzwecke ermöglicht.  
Aus einem konkurrierenden Verfahren ging das städte bauliche Bebauungskonzept 
hervor. Auf Grundlage dieses städtebaulichen Konzep tes, einer aufgelockerten Wohn- 
bebauung mit mehrgeschossigen Quer- und Längsriegel n, ruhigem und begrüntem In- 
nenbereich mit unterschiedlichen Freiraumqualitäten  und einem breiten Angebot an 
kleinen und großen Wohnungen, wurde der Bebauungsplan W 6.4 erarbeitet. 
Im Rahmen des Grundstückskaufvertrages vom 21. Juli 2016 wurden die wesentlichen 
städtebaulichen Vorgaben gesichert, sowie die Verpf lichtung, insgesamt 15 % der auf 
dem Kaufgrundstück zu errichtenden Wohneinheiten al s sozial geförderte Wohnungen 
vorzusehen. 
Der seit 30.06.2018 rechtskräftige Bebauungsplan W 6.4 – Östlich des Ingelheimer 
Gartens - (Abb. 7) ändert den Bebauungsplans W 6 in seinem Geltungsbereich.  
 
Abb. 7: Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan W 6.4  (ohne Maßstab) 
Für den Bereich des Bebauungsplans W 6.4 wurden inz wischen Baugenehmigungen 
erteilt. Die Wohnbebauung wird derzeit errichtet. 
Im Bebauungsplanverfahren W 6.4 – Östlich des Ingel heimer Gartens – sind sämtliche 
Belange in Bezug auf Natur- und Umweltschutz, Arten schutz, Bodenschutz und Bo-

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 12 
 
dendenkmale bereits in der Planung berücksichtigt w orden. Daher erfolgt hier für den 
Bereich Nord der Teilaufhebung ein Verweis auf den rechtskräftigen Bebauungsplan 
W 6.4 mit seiner Begründung incl. Umweltbericht. 
6.2 Bereich Süd: Technisches Stadthaus / Denkmalges chützes Ensemble 
Gegenwärtiger Bestand und Auswirkungen der Teilaufhebung 
Im Bereich Süd der Teilaufhebung, im Gebiet des den kmalgeschützten Ensembles, 
setzt der seit 1971 rechtskräftige Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – die Art 
der Nutzung als Sondergebiet mit Gemeinbedarfsfläch e für Verwaltung fest. Dabei 
wurde ein langes Baufeld mit II- Vollgeschossen und ein großes rechteckiges mit bis zu 
XIV-Geschossen festgesetzt. Mit diesen Festsetzunge n wurde damals die planungs- 
rechtliche Voraussetzung für ein Gebäude für die St adtbauverwaltung geschaffen (sie- 
he Abb. 8). Ein großer Teil der heute unter Denkmal schutz stehenden Gebäude wurde 
als Fläche für Stellplätze überplant. Die Planung w urde aber in dieser Form nie umge- 
setzt. 
 
Abb. 8: Auszug aus dem Bebauungsplan W 6 im Bereich  der ehem. Artillerie-Kaserne  
(ohne Maßstab) 
Die Gesamtanlage ‚Neue Artillerie-Kaserne Bessunger  Straße 125 - 127‘ wurde zwi- 
schen 1986 und 1994 (Erscheinungsjahr der Denkmalto pographie) unter Denkmal- 
schutz gestellt. Aufgrund des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die 
Einfriedungen und Freiflächen zu erhalten.

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 13 
 
Eine Planverwirklichung des Bebauungsplans W 6 in diesem Teilbereich ist daher nicht 
mehr möglich. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur überbauba- 
ren Grundstücksfläche sind funktionslos und sind somit nicht mehr anzuwenden.  
Die Art der baulichen Nutzung „Gemeinbedarfsfläche für Verwaltung“ wird nicht mehr 
weiterverfolgt, da die technischen Ämter neue Verwaltungsstandorte beziehen und das 
Gelände bis spätestens 2021 vollständig freigezogen  sein soll. Um eine Nachnutzung 
für andere Nutzungsarten zu ermöglichen ist eine Te ilaufhebung des Bebauungsplans 
W 6 erforderlich. 
6.2.1 Schutzausweisung 
Die denkmalgeschützte Gesamtanlage umfasst die fünf  ehemaligen Wohn- bzw. 
Mannschaftsgebäude, das Kasino (ehem. TAP) mit Inne nhof und die das Kasernenge- 
viert umgebende Einfriedung. 
Auf Grund des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäu de als auch die Einfriedungen 
und Freiflächen zu erhalten und Maßnahmen wie Umges taltung und Instandsetzung 
am Kulturdenkmal und in dessen Umgebung erfordern e ine Genehmigung durch die 
Denkmalschutzbehörde gem. § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.  
Die Umnutzung darf den kulturgeschichtlichen Wert d es Ensembles nicht nachteilig 
verändern. Die notwendigen Sanierungsarbeiten an de n Gebäuden finden in Abstim- 
mung mit der Denkmalschutzbehörde statt. 
6.2.2 Verkehrliche Erschließung 
Die verkehrliche Erschließung des Gebietes ist durc h die umliegenden Straßen (Bes- 
sunger Straße, Niersteiner Straße und Kattreinstraß e) gesichert. Eine Anbindung an 
den ÖPNV ist an mehreren Punkten mittels verschiede ner Verkehrsträger vorhanden. 
So befinden sich in fußläufiger Nähe der Südbahnhof , eine Straßenbahnhaltestelle in 
der Heidelberger Straße sowie eine Bushaltestelle in der Eschollbrücker Straße. 
Die Aufhebung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Erschließungssituation. 
Eventuell erforderlicher Stellplatzbedarf kann zukü nftig im Bereich der ehemaligen 
EAD-Kantine bzw. des ehemaligen IDA-Gebäudes in einer dort gemäß Bebauungsplan 
W 6.4 zulässigen Tiefgarage nachgewiesen werden. 
6.2.3 Schallimmissionen 
Durch die Neubebauung des ehemaligen EAD Geländes i m nördlichen Teil mit Wohn- 
bebauung sind für den südlichen Teil keine relevant en Schallimmissionen zu erwarten, 
insbesondere da die Wohnbebauung an der Ingelheimer  Straße / Kattreinstraße eine 
abschirmende Wirkung bzgl. des Verkehrslärms vom st ark befahrenen Groß-Gerauer 
Weg bedeutet. 
Die Teilaufhebung hat keine wesentlichen Auswirkung en auf die Schallimmissionen. 
Aufgrund des § 34 BauGB sind nur Nutzungen zulässig, die das Wohnen nicht wesent- 
lich stören.  
Es wird nicht mit einer Erhöhung der Lärmimmissionen gerechnet, da zukünftig der Be- 
sucherverkehr zu den Verwaltungsgebäuden entfallen wird. Bei einer Umwandlung der 
derzeitigen Nutzung in Wohngebäude ist ggfs. das Er fordernis von Schallschutzmaß- 
nahmen gemäß DIN 4109 im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. 
6.2.4 Grün- und Freiflächen 
Über 80 % des Südteils der Teilaufhebung sind heute überbaut, versiegelt oder vegeta- 
tionsfrei. Die übrigen knappen 20 % der Fläche setz en sich aus baumüberstandenen 
Wiesen, Hecken und Gebüschen sowie einem Hausgarten zusammen.

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 14 
 
Insbesondere im Innenhof und entlang der Bessunger Straße stehen heimische Bäu- 
me. Der Großteil der Bäume ist zwischen 7 und 16 m hoch und hat einen hohen Wert 
für die Tier- und Pflanzenwelt.  
Da die denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten wird und keine nennenswerte weitere 
Bebauung zulässig ist, kann der bestehende Baumbest and erhalten werden. Im Rah- 
men der bei Umnutzungen erforderlichen Baugenehmigu ngsverfahren soll  auf weitere 
Entsiegelungen und einen größeren Anteil an Grünflächen hingewirkt werden. 
Insgesamt kann daher mit mehr Niederschlagswasserversickerung und mit einer Erhö- 
hung der Grundwasserneubildung gerechnet werden. 
Die Schaffung neuer Grünflächen anstelle der bislan g vollversiegelten Hoffläche kann 
lokal zu einer Verbesserung der Klimaverhältnisse beitragen.  
Die städtebauliche Revitalisierung von Flächen im I nnenbereich folgt im besonderen 
Maße dem Grundsatz des sparsamen und schonenden Umg angs mit Grund und Bo- 
den gemäß § 1a Abs. 2 BauGB. 
7. Ziele der östlichen Teilaufhebung 
Das Gebiet des ehemaligen EAD-Geländes wurde zwar d urch den seit 30.06.2018 
rechtskräftigen Bebauungsplan W 6.4 bereits überpla nt. Um bei eventuellem Wegfall 
dieses Bebauungsplans nicht wieder den Bebauungspla n W 6 anwenden zu müssen, 
wird auch dieser Bereich Nord der Teilaufhebung des  Bebauungsplans W 6 förmlich 
aufgehoben.  
Eine kleine Teilfläche der Ingelheimer Straße, die als „öffentliche Straßenverkehrsflä- 
che“ im Bebauungsplan W 6 festgesetzt ist, verblieb  als Restfläche nach der Überpla- 
nung durch den Bebauungsplan W 6.4 und soll ebenfal ls förmlich aufgehoben werden, 
damit diese Restfläche des Bebauungsplans W 6 gleic hfalls entfällt. Sie wird weiterhin 
als öffentliche Straßenverkehrsfläche genutzt (s. Abb. 5). 
Durch die Aufhebung im Bereich Süd wird dieser zukünftig planungsrechtlich nach § 34 
BauGB beurteilt. Dadurch sind alle Nutzungen, die sich in die nähere Umgebung einfü- 
gen, zulässig. Die Eigenart der näheren Umgebung wi rd als Wohngebiet eingestuft, so 
dass zukünftig u.a. auch Wohnnutzung in den denkmal geschützten Gebäuden reali- 
siert werden kann. Die teilweise noch bestehende Nu tzung durch die Verwaltung (eini- 
ge wenige städtische Ämter) kann im Rahmen des § 34  BauGB auch weitergeführt 
werden. Sie stellt im Allgemeinen Wohngebiet eine ausnahmsweise zulässige Nutzung 
gem. Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. 
Nach der Teilaufhebung für den östlichen Teilbereic h des Bebauungsplans W 6 wird 
die städtebauliche Ordnung und Qualität für das südliche Gebiet durch die Anwendung 
des § 34 BauGB sowie durch den Denkmalschutz (vgl. Ziff. 6.2.1) gesichert, so dass es 
keiner weiteren Planaufstellung bedarf. 
Darüber hinaus sollen im Grundstückskaufvertrag für das Gebiet der denkmalgeschütz- 
ten Gesamtanlage weitere Ziele verbindlich geregelt werden (siehe Kap. 10). 
8. Artenschutzrechtliche Beurteilung 
Für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6 – Nie rsteiner Straße – sind für den 
Bereich Süd noch genauere Untersuchungen der Fauna und Flora im Rahmen eines 
artenschutzrechtlichen Fachgutachtens zu Erstellen.  Das Artenschutzgutachten des 
Bebauungsplans W 6.4 - Östlich des Ingelheimer Gart ens – im Bereich Nord gibt erste 
Anhaltspunkte für das Vorkommen geschützter Arten. Besonders mit an Gebäuden 
brütenden und/oder lebenden Arten ist hier zu rechnen. 
Eine nähere artenschutzrechtliche Betrachtung erfol gt zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 
und § 4 Abs. 2 BauGB.

Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 Frühzeitige Beteiligung Seite 15 
 
9. Naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbet rachtung 
Die Bilanzierung der Eingriffs- und Kompensationsma ßnahmen nach der Hessischen 
Kompensationsverordnung (KV) ergibt durch die Umset zung der Teilaufhebung Be- 
reich Süd einen Überschuss an Biotopwertpunkten in der Größenordnung von rund 
20.800 Biotopwertpunkten, womit ein Vollausgleich d es Eingriffs innerhalb des Gel- 
tungsbereiches gegeben ist. Eine nähere Betrachtung  erfolgt im Umweltbericht (Teil B 
der Begründung). 
10. Regelungen des Kaufvertrags 
Weitere Ziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die künftige Nutzung der Flächen 
sind in einem zukünftigen Grundstückskaufvertrag üb er die südliche Teilfläche (ehem. 
Technische Stadthaus) zu verankern. Hierzu gehören insbesondere die Regelungen 
zur sozialgerechten Bodennutzung (gem. den „Grundsä tzen der sozialgerechten Bo- 
dennutzung in Darmstadt (SoBoDA)“) sowie Regelungen  zur Grün- und Freiflächenge- 
staltung, zu Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität, zum Klima- und 
Artenschutz, zum Mobilitätskonzept, zu wasserwirtsc haftlichen Belangen und ggf. zur 
Altlastensanierung. 
11. Verwendete Gutachten und weitere Planungsgrundl agen 
 
Für den Bereich Nord wird auf die Gutachten verwies en, die im Bebauungsplanverfah- 
ren W 6.4 angefertigt wurden. Für die Teilaufhebung Bereich Süd wird der artenschutz- 
rechtliche Fachbeitrag (Franz – Ökologie und Landsc haftsplanung, Darmstadt) zur Of- 
fenlage vorgelegt. Weitere Gutachten sind für die Teilaufhebung nicht erforderlich.  
 
Teil B: Umweltbericht 
Der Umweltbericht für die östliche Teilaufhebung Bereich Süd  (Denkmalgeschützes Ensem- 
ble / ehem. Technisches Stadthaus) folgt als eigenes Dokument im Anschluss an Teil A der Be- 
gründung. 
Für die östliche Teilaufhebung Bereich Nord  wird auf den Umweltbericht des Bebauungsplans 
W 6.4 verwiesen.

Hamburger Allee 45 
D-60486 Frankfurt am Main 
Telefon: 069 - 95 29 64 - 0 
Telefax: 069 - 95 29 64 - 99 
E-Mail: mail@pgnu.de 
www.pgnu.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6 
Bereich Süd „Technisches Stadthaus“ 
 
 
Umweltbericht 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bearbeitung: 
Alexander von Küchler 
Kerstin Röcker 
Redaktionell geändert: 
Wissenschaft Stadt Darmstadt 
 
Frankfurt, den 11.03.2020 
Projekt – Nr.: L 16-09 
Auftraggeber: 
 
 
Wissenschaftsstadt  Darmstadt 
Stadtplanungsamt 
Bessunger Straße 125 - Block D 
64295 Darmstadt

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 2  
TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES STADTHAUS 
UMWELTBERICHT  
 
 
INHALTSVERZEICHNIS 
1 Einleitung ........................................................................................................................................................ 4 
1.1 Inhalt und wichtigste Ziele der Bauleitplanung ...................................................................................... 6 
1.1.1 Inhalt und wichtigste Ziele des rechtskräftigen Bauungsplanes W 6 ................................................. 6 
1.1.2 Bestandaufnahme der heutigen Nutzung .......................................................................................... 6 
1.1.2.1 Denkmalschutz ....................................................................................................................... 7 
1.1.3 Zukünftige Nutzung ............................................................................................................................ 8 
1.2 In einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte Ziele des Umweltschutzes ........................ 8 
2 Bestandsaufnahme der Schutzgüter, Prognose bei Durchführung der Planung ........................................... 10 
2.1.1 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen 
ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt .............................................................................. 10 
2.1.1.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .............................................................................. 10 
2.1.1.2 Boden .................................................................................................................................. 14 
2.1.1.3 Wasser ................................................................................................................................. 15 
2.1.1.3.1 Grundwasser................................................................................................................... 15 
2.1.1.3.2 Oberflächengewässer ..................................................................................................... 16 
2.1.1.4 Klima und Luft ..................................................................................................................... 16 
2.1.1.5 Landschafts- und Ortsbild .................................................................................................... 17 
2.1.2 Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH- und Vogelschutzgebiete ............................................... 18 
2.1.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung 
insgesamt ..................................................................................................................................................... 19 
2.1.3.1 Lärm ..................................................................................................................................... 19 
2.1.3.2 Luftschadstoffe .................................................................................................................... 19 
2.1.3.3 Verkehr ................................................................................................................................ 20 
2.1.4 Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter ..................................... 20 
2.1.5 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ................ 20 
2.1.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente N utzung von Energie .................. 21 
2.1.7 Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen (insb. Wasser -, Abfall- und 
Immissionsschutzrecht) ................................................................................................................................ 21 
2.1.8 Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die nach 
europarechtlichen Vorgaben durch Rechtsverordnung verbindlich festgelegt sind .................................... 23 
2.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Belangen .................................................................................... 23 
2.1.10 Bodenschutzklausel nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB ........................................................... 23 
2.1.11 Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung gem. § 1 a 
Abs. 3 BauGB 24

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 3 
TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
 
2.1.12 Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von 
FFH- und Vogelschutzgebieten gem. § 1 a Abs. 4 BauGB ............................................................................. 25 
2.2 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................................... 25 
2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich ...................................................... 25 
2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ................................................................................................. 26 
3 Zusätzliche Angaben ..................................................................................................................................... 27 
3.1 Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren, Kenntnislücken .............................. 27 
3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ....................................................................... 27 
3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ........................................................................................ 27 
4 Quellenverzeichnis ........................................................................................................................................ 30 
4.1 Plananlage ............................................................................................................................................ 31 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 
Abbildung 1: Planungsgebiet im Stadtgebiet (rot) (Kartendaten 2017 GeoBasis -DE/BKG 2009, Google, URL: 
https://www.google.de/maps/@49.86771,8.6426135,14z, Aufruf 26.02.2017) ................................................... 4 
Abbildung 2: Katasterkarte mit Geltungsbereich der Teilaufhebung des  Bebauungsplanes W 6 ........................... 5 
Abbildung 3: Orthofoto mit Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6 ................................ 5 
Abbildung 4: Klimadaten  der  Wissenschaftsstadt Darmstadt (https://de.climate-data.org/location/2129/) .... 17 
Abbildung 5: Ausschnitt aus Plankarte und Legende des Regionalplans Südhessen 2010; mit grober Darstellung 
des Planungsgebietes (blau). ................................................................................................................................. 21 
Abbildung 6: 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan der Wissenschaf tsstadt Darmstadt;  
Inkraftgetreten am 27.06.2018 (schwarzumrandet)  …………………………………………………………………………………………22 
TABELLENVERZEICHNIS 
Tabelle 1: Biotopbestand nach Hessischer Kompensationsverordnung im Geltungsbereich ................................. 7 
Tabelle 2: Baum- und Biotopbestand nach Hessischer Kompensationsverordnung für den Geltungsbereich der 
Teilaufhebung, Bereich Süd (Technisches Stadthaus) ........................................................................................... 11 
Tabelle 3: Orientierungswerte nach DIN 18005 .................................................................................................... 19 
Tabelle 4: Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ............................... 24

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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
 
 
  1      EINLEITUNG   
Die Wis senschaftsstadt Darmstadt möchte eine Umnutzung der Flächen und Gebäude des  ehemaligen 
Technischen Stadthauses für Wohnungsnutzung  ermöglichen. Das Gebiet des ehem. EAD Geländes nördlich wurde 
bereits durch den Bebau ungsplan W 6.4 überplant.  Die Teilaufhebung des W 6 betrifft auch diesen Bereich Nord, 
der jedoch durch die Umweltprüfung im Bauleitplanverfahren des W 6.4 bereits ausreichend umweltrechtlich 
betrachtet wurde. Daher wird hier lediglich auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan W 6.4 verwiesen. 
Das rund 1,2 ha große Planungsgebiet liegt im Südwesten der Stadt Darmstadt (Stadtteil Bessungen). Natur - 
räumlich liegt es im Griesheim-Weiterstädter Sand (225.9), einer Teileinheit der Hessischen Rheinebene (225).  
Ziel ist das Gebäudeensemble des Technischen Stadthauses nach Verlagerung der dort angesiedelten 
technischen Ämter, zu Wohnzwecken umzunutzen. Zur Ermöglichung von Wohnnutzung in diesem Bereich soll 
ein Aufhebungsverfahren für den entsprechenden Teilbereich d es derzeit gültigen Bebauungsplans W 6 - 
Niersteiner Straße durchgeführt werden. Nach Aufhebung der durch den Bebauungsplan festgesetzten Nutzung 
„Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf - Verwaltungsgebäude“ wird eine Umnutzung der 
unter Denkmalschutz stehenden Gebäude (Gesamtanlage Neue Artillerie -Kaserne) gem. § 34 BauGB aufgrund 
der das Gebiet prägenden Nutzung von Wohnen ermöglicht. 
 
 
 
 
Abbildung 1: Gebiet der Teilaufhebung Bereich Süd und Nord im Stadtgebiet (rot) 
(Kartendaten 2017 GeoBasis-DE/BKG 2009, Google, URL: https://www.google.de/maps/@49.86771,8.6426135,14z, Aufruf 26.02.2017)

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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 2: Katasterkarte mit Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6: Bereich Süd (ehemals Technisches Stadthaus) 
 
 
Abbildung 3: Orthofoto mit Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6: Bereich Süd (ehemals Technisches Stadthaus)

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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
1.1.1  INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES RECHTSKRÄFTIGEN BAUUNGSPLANES W 6 
1.1.2  BESTANDAUFNAHME DER HEUTIGEN  NUTZUNG  
 
 
  1.1  INHALT UND  WICHTIGSTE ZIELE DER BAULEITPLANUNG   
 
Der 1971 in Kraft getretene Bebauungsplan W 6 für das Gebiet zwischen Ingelheimer Straße, Groß -Gerauer 
Weg, Kattreinstraße und Bessunger Straße, weist für die Fläche des heutigen Technischen Stadthauses ein 
Sondergebiet für Behördenbauten der Stadtverwaltung a us, um dem damalig dringenden Raumbedarf 
verschiedener Behörden Rechnung zu tragen. 
Im Bebauungsplan W 6 wurde in der Sonderbaufläche das bestehende Gebäudeensemble der Neuen Artillerie - 
Kaserne dargestellt, welches von einer Umgrenzungsmauer umschlossen i st. Außerhalb der auch heute noch 
vorhandenen Mauer wurde Straßenverkehrsfläche dargestellt. 
Es wurde in zentraler Lage des heutigen Planungsgebietes ein Baufeld ausgewiesen. Dieses Baufeld überplant 
den heutigen zentralen Parkplatz mit einem heute nicht m ehr existenten einstöckigen Gebäude und das 
nördliche, mittige Gebäude. Es hätten drei punktuelle Hochhäuser gebaut werden dürfen, wovon eines mit 
vierzehn zulässigen Vollgeschossen im heutigen Planungsgebiet gelegen hätte. Die Gesamtanlage oder einzelne 
Gebäude der Neuen Artillerie -Kaserne waren noch nicht denkmalgeschützt, daher wäre ein Abriss möglich 
gewesen. 
Stellplätze wären für den Eigenbedarf und für Besucher in hinreichender Zahl herzustellen gewesen. Sie wären 
im Bereich der südlichen und östliche n Gebäude der Kaserne entstanden. Nur die beiden westlichen Gebäude 
wären erhalten geblieben. 
Die im Planungsgebiet im Bereich des heute zentralen Parkplatzes und an der Bessunger Straße dargestellten 
Bäume und ein Nadelbaum im Innenhof der Kaserne wurden nachrichtlich dargestellt, aber nicht zur Erhaltung 
festgesetzt. 
Für das Sondergebiet der Stadtverwaltung wurden für das Baufeld eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 und 
eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,5 festgesetzt. Gemäß der damals gültigen Baunutzu ngsverordnung von 
1968 § 17 Abs. 7 sind für Sondergebiete eine maximale Geschossflächenzahl von 2,4 und eine Baumassenzahl 
von 9,0 vorgesehen. Eine Obergrenze für die Grundflächenzahl gibt es gemäß der Baunutzungsverordnung von 
1968 nicht. 
 
 
 
Die "Neue Artillerie-Kaserne" wurde als Sitz verschiedener Ämter und Behörden genutzt (Technisches Stadthaus). 
Der größte Teil der Ämter ist bereits an einem anderen Standort angeordnet. In absehbarer Zeit sollen auch die 
verbliebenen Ämter an einen anderen Standort u mziehen. Auf dem nördlich angrenzende n ehemaligen EAD-
Gelände entsteht zurzeit auf der Grundlage des B-Plans W 6.4 ein neues Wohnquartier. 
Im Osten grenzt, durch die Kattreinstraße getrennt, Wohnbebauung mit dahinter liegenden Hausgärten an. 
Nordwestlich des Planungsgebietes, zwischen Ingelheimer Straße und der angrenzenden Niersteiner Straße, liegt 
eine kleine städtische Grünanlage, der Ingelheimer Garten. Südlich derer befinden sich das Darmstädter 
Gesundheitsamt und weitere Wohnbebauung. 
Das Gebäudeensem ble der „Neuen Artillerie -Kaserne“ ist bis auf ein einstöckiges Gebäude im Innenhof und 
einen Anbau am nördlichen, mittig gelegenen Gebäude erhalten. Die Freiflächen sind zum größten Teil mit 
Beton- und Natursteinpflaster versiegelt. Grünflächen mit Pflanz ungen aus Ziergeh ölzen befinden sich im 
Abstandsstreifen zur Bessunger Straße und im südwestlichen Grundstücksbereich in Form eines kleinen Freizeit - 
und Nutzgartens mit umlaufender Hainbuchenhecke. Der zentrale Parkplatz wird durch 24 weiße Rosskastanien 
gerahmt. Diese stehen in Grünflächen, die mit Extensivrasen und Hainbuchenhecken bewachsen sind.

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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
KV_Nr Standard Nutzungstyp m² % 
02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) 495 4,1 
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend usw., nicht auf 
Mittelstreifen) 80 0,7 
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt) 1.511 12,6 
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 4.987 41,6 
 
10.530 
Schotter-, Kies-, u. Sandflächen, -wege, -plätze, wasserdurchlässige 
Flächenbefestigung sowie versiegelte Flächen deren Wasserabfluss 
versickert wird 
 
280 
 
2,3 
10.710 Dachflächen nicht begrünt 3.485 29,0 
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten und Grünanlagen 127 1,1 
11.225 (B) Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich 1.035 8,6 
 Summe 12.000 100,00 
 
1.1.2.1 DENKMALSCHUTZ 
 
 
Entlang der Bessunger Straße stehen dreizehn Straßenbäume (Ahorn und Linde). An der östlichen und 
westlichen Außenfassade des Ensembles wächst eine großfläc hige Fassadenbegrünung aus Wildem Wein. 
Dieser wächst ebenso am nordwestlichen Gebäude. 
Anhand der Bestandskartierungen lässt sich eine Grundflächenzahl (GRZ II mit Berücksichtigung der Stellplätze, 
Zufahrten und Zuwegungen) von 0,83 ermitteln. Die GRZ bez ieht sich nur auf die zukünftige Wohnbaufläche 
innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplan -Teilaufhebung Bereich Süd. Er hat eine Fläche von 9.341 
m². 
 
 
Wohnbaufläche 9.341 m² 
Grünflächen, versickerungsfähige Fl. mind. 1.597 m² 
Gebäude max. 3.485m², GRZ 0,37 
Versiegelte Flächen max. 4.259 m², GRZ 0,46 
Summe versiegelte, bebaute Flächen max. 7.744 m² (83 %) 
 
 
In Bezug auf den gesamten Geltungsbereich Bereich Süd (Technisches Stadthaus) ergeben sich folgende 
Flächenanteile:  
Geltungsbereich 12.000 m² 
Grünflächen, versickerungsfähige Fl. 2.017 m² 
Wohnbaufläche bebaut, versiegelt 7.744 m² 
Verkehrsfläche außerhalb der Wohnbaufläche 2.239 m² 
Summe versiegelte, bebaute Flächen 9.983 m² (83 %) 
Die Bestandsaufnahme im Mai 2017 ergab folgende Flächenanteile der Standard-Nutzungstypen gemäß hessischer 
Kompensationsverordnung: 
Tabelle 1: Biotopbestand nach Hessischer Kompensationsverordnung im Geltungsbereich Bereich Süd (Technisches Stadthaus) 
 
 
 
Die als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehende „Neue Artillerie-Kaserne“ ist Teil eines um 1900 im 
Westen der Stadt errichteten Wilhelminischen Kasernenkomplexes. Die Anlage umfasst die fünf ehemaligen 
Wohn- bzw. Mannschaftsgebäude, das Kasino mit Innenhof und die das Kasernengeviert umgebende 
Einfriedigung (vgl. FRIES ET AL. 1994).

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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
1.2  IN EINSCHLÄGIGEN FACHGE SETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTE ZIELE DES 
UMWELTSCHUTZES  
 
 
 
In der 12. Änderung des Flächennutzungsplans wurde die ehemalige Sonderbaufläche des Geltungsbereiches 
der Teilbereiche W 6 Nord und Süd als Wohnbaufläche ausgewiesen.  Die Fläche des Teilbereiches Süd umfasst 
9.341 m². Die bestehenden Gebäude sind denkmalschutzrechtlich festgesetzt und zu erhalten. 
Durch die Festsetzungen der Baunutzungsverordnung §§ 16 -21a Abs. 2 zu Wohngebieten ergibt sich eine 
maximale Grundflächenzahl von 0,4. 
Es ist möglich die Obergrenzen der GRZ um 50 % für Nebe nanlagen, Stellplätze, Garagen und ihre Zufahrten aus 
städtebaulichen Gründen zu überschreiten. Eine weitere Überschreitung ist jedoch nur bis 0,8 erlaubt.  
Das zukünftig zu erwartende Maß der baulichen Nutzung im Wohngebiet liegt bei 0,6. Demnach könnten 4 0 % 
der Wohnbaufläche bebaut werden und weitere 20 % versiegelt werden. Die verbliebenen 40 % werden 
begrünte Grundstücksfreiflächen. Die zukünftigen Nutzungsarten verteilen sich bei Ausnutzung der GRZ - 
Obergrenzen, inklusive Überschreitung von 0,2, wie folgt: 
Wohnbaufläche 9.341 m² 
Freiflächen, unversiegelt (privat/öffentlich) mind. 3.736 m² 
Gebäude max. 3.736 m², GRZ 0,4 
Nebenflächen versiegelt (öffentlich/privat) max. 1.868 m², GRZ 0,2 
Summe versiegelte, bebaute Flächen max. 5.604 m² (60 %) 
 
 
In Bezug auf den gesamten Geltungsbereich ergeben sich folgende Flächenanteile: 
Geltungsbereich 12.000 m² 
Grünflächen, unversiegelt (privat/öffentlich) 4.157 m² 
Wohnbaufläche mit Nebenflächen bebaut, versiegelt 5.604 m² 
Verkehrsfläche außerhalb der Wohnbaufläche 2.239 m² 
Summe versiegelte, bebaute Flächen 7.843 m² (65 %) 
Der derzeitige Anteil an bebauter und versiegelter Fläche am Geltungsbereich beträgt 83 %. Es ist also mit 
erheblichen Entsiegelungen zu rechnen. Mit weiterer Bebauung ist nicht zu rechnen, da der Ge bäudebestand 
bereits eine GRZ von 0,37 von den zulässigen 0,4 aufweist. 
 
 
Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist in § 2 als Inhalt der 
Umweltverträglichkeitsprüfung die „Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und 
mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf 
 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 
 Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 
 Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie 
 die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern“ 
formuliert. Zweck des Gesetzes ist laut § 1 sicherzustellen, dass bei bestimmten privaten und öffentlichen 
Vorhaben zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen 
1.1.3  ZUKÜNFTIGE NUTZUNG

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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
 
 
 die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet 
werden und 
 die Ergebnisse so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen berücksichtigt  werden. 
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) formuliert in § 1 als Zweck des Gesetzes „Menschen, Tiere und  
Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur - und sonstige Sachgüter vor schädlichen 
Umwelteinwirkungen ... zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“  
In § 50 wird formuliert: „Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte 
Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen … auf die 
ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie sonstige schutzbedürftige Gebiete 
soweit wie möglich vermieden werden.“ 
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) setzt in § 1 fest: „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen 
Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen 
Generationen im besie delten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu 
schützen, dass 
1. die biologische Vielfalt, 
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und 
nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und  Landschaft 
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die 
Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).“ 
Gemäß § 1 Abs. 2 -4 BNatSchG sind die wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften so - 
wohl außerhalb als auch innerhalb des besiedelten Bereiches als Teil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen 
und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen, zu entwickeln und wiederherzustellen.  
Im § 1 Abs. 5 BNatSchG werden u.a. folgende Grundsätze genannt:  
Berücksichtigung der natürlichen Landschaftsstrukturen bei baulichen Neuanlagen, wie Verkehrswegen u. a.; so 
gering wie möglicher Verbrauch und Zerschneidung von Landschaft. 
Die Landschaft ist insbesondere als Erlebnis - und Erholungsraum des Menschen zu sichern, einschließlich 
charakteristischer Strukturen und Elemente. Für die Erholung geeignete Flächen sind zu gestalten  und 
zugänglich zu erhalten. Insbesondere im siedlungsnahen Bereich sollen ausreichend Erholungsflächen 
bereitgestellt werden. 
Der § 30 BNatSchG stellt bestimmte Biotope unter besonderen Schutz; ihre Zerstörung oder eine sonstige 
erhebliche oder nachhaltig e Beeinträchtigung ist unzulässig. Rechtliche Vorgaben für den Schutz natürlicher 
Lebensräume und Arten ergeben sich auch aus dem EU -Recht, der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna -Flora- 
Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). 
Gemäß § 2 Nr. 1a-c Umweltschadensgesetz (USchadG) sind 
a) „eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen nach Maßgabe des § 19 des 
Bundesnaturschutzgesetzes,“ 
b) „eine Schädigung der Gewässer nach Maßgabe des § 22a des Wasserhaushaltsgesetzes,“ 
c) „eine Schädigung des Bodens durch eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen im Sinn des § 2 Abs. 2 des 
Bundes-Bodenschutzgesetzes, die … Gefahren für die menschliche Gesundheit  verursacht;“ 
Umweltsschäden, bei dessen Eintrittsgefahr bzw. Eintritt der Verantwortliche gemäß § 4 die entsprechende 
Behörde zu informieren hat, gemäß § 5 erforderliche Vermeidungsmaßnahmen oder gemäß § 6 bei Eintritt des 
Umweltschadens die erforderlichen Schadensbegrenzungsmaßnahmen und die Sanierungsmaßnahmen zu 
ergreifen hat. Es gelten die folgenden Rechtsvorschriften des Bundes, die Vermeidung und Sanierung von 
Umweltschäden näher bestimmen.

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 10 
TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
2 BESTANDSAUFNAHME DER SCHUTZGÜTER, PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER 
PLANUNG  
2.1.1  AUSWIRKUNGEN AUF TIERE, PFLANZEN, BODEN, WASSER, LUFT, KLIMA UND DAS 
WIRKUNGSGEFÜGE ZWISCHEN IHNEN SOWIE DIE LANDSC HAFT UND DIE 
BIOLOGISCHE VIELFALT  
2.1.1.1 TIERE, PFLANZEN UND BIOLOGISCHE VIELFALT 
 
 
Gemäß § 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) ist es „Aufgabe von Denkmalschutz und 
Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschicht e und Entwicklung (...) 
zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, 
Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.“ 
Gemäß § 1 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind die Funktionen des Bodens nac hhaltig zu sichern oder 
wiederherzustellen. Dafür sollen schädliche Bodenveränderungen vermieden und Altlasten sowie dadurch 
bedingte Grundwasserverunreinigungen saniert werden. Im Fall einer Einwirkung auf den Boden gilt ein 
Vermeidungsgebot hinsichtlich der Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als 
Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. 
In § 1 a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wird der Grundsatz formuliert, die Gewässer als Bestandteil des 
Naturhaushaltes so zu bewirtsc haften, „dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch 
dem Nutzen einzelner dienen und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt." Dabei wird besonders 
die Verhütung von Verunreinigungen und die gebotene sparsame Verwendung des Wassers hervorgehoben. In 
§ 18 a Abs. 1 ist ausgeführt: „Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht 
beeinträchtigt wird“. 
Im Hessischen Wassergesetz (HWG) werden Schutz- und Bewirtschaftungsbestimmungen für das Grundwasser 
in den §§ 33 und 37 und für oberirdische Gewässer in den §§ 8, 9, 12 und 13 gegeben.  Beschreibung und 
Bewertung der Umweltauswirkungen. 
 
 
 
 
 
 
Zur Durchführung der Eingriffs -Ausgleichs-Bilanzierung wurde am 28.04. und am 04.05.2017 eine 
Bestandsaufnahme der Bi otoptypen und der Einzelbäume für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Tab. 1 zusammengefasst und können wie folgt ausgewertet werden:  
Über 80 % des Planungsgebietes sind heute überbaut bzw. versiegelt und besitzen k einen oder nur einen sehr 
geringen Wert für die Tier - und Pflanzenwelt. Dieser Flächenanteil beinhaltet die Gebäude, die befestigten 
Hofflächen und die umgebende Straßenverkehrsfläche. 
Die übrigen knappen 20 % des Planungsgebietes setzen sich aus Hecken un d Gebüschen, insbesondere 
Ziergehölzpflanzungen, Straßenbegleitgrün, wasserdurchlässigen Flächenbefestigungen sowie einem 
Hausgarten zusammen. 
Die Ziergehölzpflanzungen befinden sich südlich und südwestlich entlang der Grundstücksgrenze.  
Der Baumbestand um gibt den zentralen Parkplatz im Innenhof und verläuft entlang der Bessunger Straße. Es 
handelt sich, mit Ausnahme einer Konifere im Innenhof und vier kleiner Zierkirschen an der Bessunger Straße,
Biotoptypen

20.02.2020 
 11 
TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
 
 
um einheimische, standortgerechte Bäume (insbesondere Weiß e Rosskastanien und Ahorne, Sommerlinden). 
Die Bäume haben Höhen zwischen ca. 7-16 m. 
Die unversiegelten und bewachsenen Flächen sind von mittlerem Wert für die Tier - und Pflanzenwelt. Der 
heimische Baumbestand hat einen hohen Wert. 
Tabelle 2: Baum- und Biotopbestand nach Hessischer Kompensationsverordnung im Geltungsbereich der Teilaufhebung, Bereich Süd 
(Technisches Stadthaus) 
 
 
Typ-Nr. Standard-Nutzungstyp Wertpkte. Flächenanteil Biotopwert Bestand 
  je qm qm (Punkte) % 
02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd, 
Ziergehölze) 23 495 11385 4,1 
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung 
(straßenbegleitend usw., nicht auf 
Mittelstreifen) 
20 80 1600 0,7 
04.110 Einzelbaum (heimisch, standortgerecht, Obst- 
baum) 31 844 26164  
04.111 Flächenkorrektur  -844   
04.120 Einzelbaum (nicht heimisch, nicht standortge- 
recht, Exot) 26 60 1560  
04.121 Flächenkorrektur  -60   
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen 
(Ortbeton, Asphalt) 3 1511 4533 12,6 
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 4987 14961 41,6 
 
10.530 
Schotter-, Kies-, u. Sandflächen, -wege,             
-plätze, wasserdurchlässige 
Flächenbefestigung 
sowie versiegelte Flächen deren 
Wasserabfluss versickert wird 
 
6 
 
280 
 
1680 
 
2,3 
10.710 Dachflächen nicht begrünt 3 3485 10455 29,0 
10.741 B Fassaden- und Pergolenbegrünung (Länge x 
Dicke 30cm) 19 26 494  
10.741 Flächenkorrektur  -26   
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten und 
Grünanlagen 14 1162 16268 9,7 
 SUMME  12000 89100 100,0 
 
 
02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd) 
Im südli chen und südwestlichen Teil des Planungsgebietes besteht ein Gehölzstreifen, der sich über die 
Vorgartenzone zwischen den Gebäuden und der Einfriedungsmauer an der Bessunger Straße erstreckt. 
Innerhalb des gesamten Gehölzstreifens befinden sich hier Gehölz pflanzen wie Efeu (Hedera helix), Schneeball 
(Viburnum opulus) und Wacholder (Juniperus spec.). Weiterhin stehen hier zwei Kiefern mit einer Höhe von ca. 
7 m. Vier Zierkirschen (Prunus spec.) stehen im östlichen Bereich des Grünstreifens. Es handelt sich u m ältere 
Exemplare, wie sich anhand der Stammumfänge annehmen lässt, die stark eingekürzt wurden. Sie weisen einen 
unvitalen Zustand auf, der sich durch sehr spärliche Beblätterung ausdrückt.  
Der gemischte, dichte Gehölzbestand bietet Vogel - und anderen Ti erarten zumindest temporär einen 
Aufenthaltsort. Der vorhandene Efeubewuchs ist zusätzlich ein Vogel - und Insektennährgehölz. Es wird daher 
ein mittlerer Wert für die Tier- und Pflanzenwelt des Untersuchungsraumes angesetzt.

20.02.2020 
 12 
TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
 
 
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend usw., nicht auf Mittelstreifen) 
Dieser Nutzungstyp kommt kleinflächig in Form einer niedrigen Hainbuchenhecke um den zentralen Parkplatz 
und entlang des westlichen Hausgartens vor. Sie erfüllen funktionale Aufgaben wie Sicht - und Windschutz, sind 
aber als Biotoptyp aufgrund der Kleinflächigkeit unbedeutend.  
 
 
10.741B Fassaden- und Pergolenbegrünung 
Drei Gebäudefassaden und Mauerteile im Planungsraum sind mit einer teilweise ausgeprägten 
Fassadenbegrünung mit der Dreispitzigen Jungfern rebe ( Parthenocissus tricuspidata ) versehen. Der Bewuchs 
besteht an einem 9 m langen Abschnitt der westlichen Einfriedungswand, die der Niersteiner Straße zugewandt 
ist. Weitere 14 m Gebäudefassade sind dicht bis zur 3. Etage am nordwestlichen Gebäude bewa chsen. Die an 
der östlichen Grundstücksgrenze verlaufende Gebäudefassade ist zur Kattreinstraße auf 65 m dicht mit der 
Dreispitzigen Jungfernrebe bewachsen. Die Dicke des Bewuchses beträgt ca. 20 -30 cm und wächst aus 
Pflasterfugen bzw. aus ca. 30 x 50 cm g roßen Pflanzlöchern die durch den Pflanzenstamm vollständig 
eingenommen werden. Die Drei spitzige Jungfernrebe ist ein Vogel - und Insektennährgehölz und ein 
Vogelschutzgehölz. Die Fassadenbegrünung hat daher einen mittleren Wert.  
 
 
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten und Grünanlagen 
Im Untersuchungsgebiet befinden sich zwei gärtnerische gepflegte Anlagen mit Baumbestand. Sie befinden sich 
entlang der Bessunger Straße (Straßenbegleitgrün) und um den zentralen Parkplatz. Hier finden sich u.a. die 
Arten H opfenklee ( Medicago lupulina ), Gänseblümchen (Bellis perennis), Gewöhnliche Rispengras ( Poa 
trivialis), Löwenzahn (Taraxacum officinale) und auch gepflanzte Osterglocken (Narcissus  pseudonarcissus). 
Im Kontext des ansonsten stark anthropogen überformten eh em. EAD -Geländes und dem umgebenden 
Straßenraum wird der Fläche eine mittlere Bedeutung für die Tier - und Pflanzenwelt zugemessen. Im Bereich 
der Tierwelt ergibt diese sich vor allem für bodenbewohnende Tierarten und blütenbesuchende  Insekten. 
Im westlichen Bereich des Kasernengeländes befindet sich ein arten - und strukturarmer Hausgarten. Er grenzt 
direkt an die Einfriedungswand an und ist auf seiner östlichen Seite von einer niedrigen Hainbuchenhecke und 
einem umlaufenden Metallzaun umgeben. Hier steht ei n schwachwüchsiger Apfelbaum (Malus spec.). Eine 
kleine Schnittrasenfläche, Ziergehölze und Grabeland sowie eine kleine Gartenlaube mit befestigter Fläche sind 
Bestandteil des Gartens. Aufgrund der Artenarmut und dem großen Anteil Grabeland hat der Garten eine 
geringe Wertigkeit. 
 
 
04.110/04.120 Einzelbäume 
Einzelbäume im Untersuchungsraum wurden auskartiert und im Biotop - und Baumbestandsplan dargestellt. 
Diese stehen um den zentralen Parkplatz, entlang der Bessunger Straße und in der Ziergehölzfläche an d er 
Bessunger Straße, im Bereich des Hausgartens (ein Obst - und zwei Nadelbäume) und eine einzelne Konifere im 
östlichen Innenhof. 
Abgesehen von wenigen Nachpflanzungen am zentralen Parkplatz haben die Bäume eine Höhe von 7 bis 16 m 
erreicht. 
Es handelt sic h fast ausschließlich um heimische Bäume. Im Zusammenhang mit der Größe kommt ihnen eine 
hohe Bedeutung für die Tier - und Pflanzenwelt zu. Sie können als vor allem von der Avifauna aber auch 
anderen Tiergruppen als Rückzugsort im urban geprägten Umfeld genutzt werden.

20.02.2020 
 13 
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STADTHAUS 
 
 
 
Auswirkungen 
 
 
 
Die Erhebungen im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags von F RANZ (2016) für den angrenzenden 
Bebauungsplanbereich W 6.4 können erste Anhaltspunkte für ein Vorkommen geschützter Arten geben.  
Insgesamt wurden 12 Vogelarten auf dem  angrenzenden Gelände nachgewiesen, von denen 5 mit Sicherheit 
Reviere besetzen bzw. brüten. Die übrigen Arten (z.B. Elster, Rabenkrähe, Haussperling, Mehlschwalbe) treten 
nur als Gäste oder überfliegend auf. Bei den Gebäudebrütern handelt es sich um Mauer segler, Hausrotschwanz 
(drei Brutreviere) und Stadttaube. 
Es ist anzunehmen, dass die nachgewiesenen Vogelarten auch Grünflächen oder Gebäude als Brut - oder 
Nahrungshabitat nutzen können. 
Im Innenhof des Kasernengeländes wurden im Bereich des zentralen Par kplatzes Zwergfledermäuse 
beobachtet. Es besteht ein hohes Potenzial für Sommerquartiere, insbesondere für die Zwergfledermaus, in 
den nicht renovierten Altbauten. 
Es konnten weder Reptilien noch Amphibien im angrenzenden Bebauungsplangebiet nachgewiesen werden. 
 
 
Durch baubedingte Lärm- und Schadstoffimmissionen werden generell benachbarte Biozönosen beeinträchtigt. 
Baubedingte Stoffeinträge (Verkehr, Baustoffe) können sich verändernd auf die betroffenen Biozönosen 
auswirken (Eutrophierung, Toxizität). Du rch Baustellenverkehr, Lagerplätze und andere Nebenflächen werden 
die jeweils betroffenen Lebensgemeinschaften beeinträchtigt bzw. vernichtet. Die Regeneration nach Ende des 
Eingriffs kann insbesondere bei Gehölzen, aber auch bei Grünlandstandorten hinsich tlich des vollständigen 
Arteninventars mehrere Jahrzehnte dauern. 
Die indirekten Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge betreffen das gesamte Planungsgebiet, d. h. auch die 
Straßenbäume und das Straßenbegleitgrün entlang der Bessunger Straße.  
Daneben könne n direkte Schädigungen oder Rodungen (Eingriffstatbestand) auf dem Kasernengelände 
stattfinden. Es ist zu erwarten, dass durch die notwendigen Sanierungs - und Umbaumaßnahmen an den 
Kasernengebäuden die umlaufenden Gehölzbestände, insbesondere die zwischen Gebäuden und Bessunger 
Straße, in Mitleidenschaft (Rückschnitt und Schadstoffeintrag) gezogen werden können.  
Bei den Arbeiten an den Gebäuden kann es zur Störung oder gar Tötung gebäudebesiedelnder Arten kommen, 
die es zu vermeiden gilt. 
Einzelbäume, insbesondere die heimischen Bäume sind aufgrund ihrer Art und Größe erhaltenswert. Sie stehen 
vermutlich außerhalb der Arbeitsbereiche. 
Insgesamt ist durch die Aufhebung des Bebauungsplanes und die damit einhergehende Möglichkeit der 
Schaffung von Grünflächen d ie Möglichkeit einer deutlichen Verbesserung der Wertigkeit für die Tier - und 
Pflanzenwelt des Untersuchungsraumes gegeben. Es sind umfangreiche Entsiegelungsmaßnahmen notwendig 
um die zulässigen Obergrenzen für die GRZ der zukünftigen Wohnungsbauflächen e inhalten zu können. 
Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG potentiell möglich, die 
Vermeidungs- und/oder CEF -Maßnahmen erfordern. Sofern gebäudebesiedelnde Arten vorkommen, könnten 
sie oder ihre Fortpflanzungs - oder Ruhestätten durch Arbeiten an den Gebäuden getötet, gestört oder verletzt 
werden (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG). 
Tiere

20.02.2020 
 14 
TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
2.1.1.2 BODEN 
 
 
Im Zuge des Teilaufhebungsverfahrens sind daher faunistische Untersuchungen im Rahmen eines 
artenschutzrechtlichen Fachgutachtens durch zuführen. Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind ggfs. 
erforderlich: 
 Durch die Rodung von Bäumen und Gehölzen in dem Zeitraum gemäß §39 (5) BNatSchG vom 1.10. bis 
28.02. können Tötungen und Verletzungen an Jungvögeln und Eiern vermieden werden. Adulte Vögel 
können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig ausweichen. 
 Etwaige Baumhöhlen sind vor der Rodung durch Sachverständige auf die Anwesenheit von Fledermäusen 
zu kontrollieren und zu verschließen. Befinden sich Fledermäuse in einer Höhle, sind das Verschließen und 
die Rodung zu verschieben bis sie die Höhle verlassen haben. Durch die Rodung in der gemäß §  39 Abs. 5 
BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes vorgeschriebenen Zeit vom 1.10. bis 28.02. kann das Risiko 
für Fledermäuse zusätzlich verringert werden, da  dann die Fortpflanzungszeit vorüber ist bzw. die meisten 
Arten sich in ihren Winterquartieren außerhalb des Eingriffsbereiches  befinden.
 Erfolgt der Abriss oder Umbau von Gebäuden (Wohnhäusern, Schuppen, Garagen) während der Brut- und 
Wochenstubenzeit vom  1.03. bis 30.09. sind sie auf die Anwesenheit von brütenden Vögeln und 
Fledermausquartieren zu kontrollieren. Werden Tiere angetroffen, ist der Abbruch des Gebäudes bis zur 
Beendigung der Fortpflanzungsperiode zu verschieben. Andernfalls sind nach der Kon trolle entsprechende 
Öffnungen zu verschließen, um eine Neubesiedlung zu verhindern.
 
 
 
Die Böden im Planungsraum sind aufgrund der Lage im Stadtgebiet und dem hohen Versiegelungsgrad des 
Areals weitgehend sehr stark oder stark anthropogen verändert und ü berprägt. Die natürlichen Böden in der 
Umgebung des Planungsraumes werden als quartäre Sande und Kiese beschrieben, außerdem sind diese teil - 
weise mit Flugsanddünen überdeckt. Oberflächennah findet man die Bodenarten schwach schluffiger bis 
lehmiger Sand,  darunter kann der Sand lehmig bis tonig sein (H ESS. LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG 1990). Die 
Bereiche um das westliche Stadtgebiet von Darmstadt werden in Hinblick auf die Bodenentwicklung als trocken 
mit schlechtem bis mittlerem natürlichem Basenhaushalt beschrieben (HESS L ANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG 
1997). 
Hinsichtlich des Schutzgutes Boden werden folgende 4 Funktionen unterschieden:  
 Eine natürliche Ertragsfunktion der anthropogen veränderten Böden ist nicht vorhanden.
 Versiegelte und geschotterte Flächen  haben aktuell kein Lebensraum - und Standortpotenzial. Die 
anthropogen veränderten Böden im Bereich der Wiesen - und Gehölzstreifen weisen aktuell ebenfalls kein 
besonderes Lebensraum - und Standortpotenzial mehr auf (biotische Lebensraumfunktion ), das zur 
Erhaltung spezialisierter und nicht ubiquitär vorkommender Tier- und Pflanzenarten beitragen könnte.
 Die Speicher-, Filter - und Regulationsfunktion  der versiegelten Flächen ist nicht mehr vorhanden. Auf 
teilversiegelten, geschotterten Flächen können noch im  geringen Umfang Niederschläge versickern und 
ein verminderter Gasaustausch stattfinden. Im unversiegelten Wiesen - und Gehölzstreifen ist zunächst 
nur von kleinen Störungen der Speicher-, Filter - und Regulationsfunktionen  auszugehen. Seine 
diesbezügliche Bedeutung ist daher zumindest als „mittel“ zu bewerten.
 Die Erosionswiderstandsfunktion der Böden im Vorhabensbereich ist insgesamt nicht als relevant 
einzustufen.
Für das Planungsgebiet des angrenzenden Bebauungsplanes W 6.4 liegen eine abfalltechnische Ei nstufung der 
Aushubmaterialien sowie ein Sanierungskonzept der belasteten anthropogenen Auffüllungen vor. In diesem

20.02.2020 
 15 
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STADTHAUS 
 
 
 
Auswirkungen 
2.1.1.3 WASSER 
 
 
Bereich wurden überwiegend schadstoffbelastete Auffüllungen vorgefunden, die weitere Schutz - und 
Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf die zukünftig beabsichtigte Nutzungskategorie Wohngebiete und 
Kinderspielflächen notwendig machen. 
Zur Umsetzung der geplanten Wohnnutzung sind keine nennenswerten Bodeneingriffe notwendig. Daher ist 
das Erfordernis einer abfalltechnischen Einstufung von Aushu bmaterialien zu prüfen. 
 
 
 
Der Anteil der überbauten, versiegelten oder befestigten Flächen im Geltungsbereich wird durch die 
Teilaufhebung des Bebauungsplanes insgesamt um ca. 0,27 ha bzw.  23 % von vorher 83% (ca. 1,0 ha) auf 60 % 
(ca. 0,7 ha) abnehmen. 
 
Im Hinblick auf die biotische Lebensraumfunktion und die Speicher -, Filter - und Regulationsfunktionen der 
Böden sind somit hierdurch deutliche Verbesserungen im Geltungsbereich zu erwarten. Die natürlichen 
Bodenfunktionen können in einem anthropogen bere its stark veränderten und zuvor nahezu vollständig 
versiegelten bzw. überbauten Boden nicht vollständig wiederhergestellt werden. Jedoch stellen sich bei 
zukünftig unversiegelten und bewachsenen Bodenflächen die Standort - und Lebensraumfunktionen sowie die  
Regulationsfunktionen des Bodens mit ihren Wohlfahrtswirkungen u. a. auch für den Wasserhaushalt 
(Niederschlagsretention, Grundwasserneubildung) und das lokale Klima (Kaltluftproduktion) wieder ein.  
 
 
2.1.1.3.1 GRUNDWASSER  
Der geologische Untergrund des Planungsraumes besteht aus flächenhaft verbreiteten pleistozänen Flugsanden 
und ist der hydrogeologischen Großeinheit „Quartär des Oberrheingrabens“ zuzuordnen (H ESS. LANDESAMT FÜR 
BODENFORSCHUNG 1991; B UNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE 1985). Es han delt sich um 
Porengrundwasserleiter mit hoher Grundwasserergiebigkeit (> 30 l/s). Der Grundwasserflurabstand 
liegt im Bereich des Untersuchungsgebietes ca. 15 -25 m unter Gelände mit Fließrichtung nach 
Westen in Richtung des Rheins (U MWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE GMBH 2016b). Die mittlere 
jährliche Versickerung liegt im Planungsraum bei 0 - 100 mm (HLNUG 2016a). Die langfristige, 
jährliche Grundwasserneubildung ist demnach infolge des relativ niederschlagsarmen, 
trockenwarmen Klimas als gering einzustufen . Die Hauptbeiträge zum Grundwasser erfolgen im 
Winter und Frühjahr, im Sommer nur in niederschlagsreichen Jahren. Die 
Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers ist in mittel-groß (HLNUG 2016a). 
Die natürliche Eignung der nur geringfügig vorhandenen u nversiegelten Böden für den Wasserhaushalt im 
Planungsgebiet ist 
 im Hinblick auf die Grundwasserneubildungsfunktion angesichts der geringen 
Grundwasserneubildungsrate gering, 
 im Hinblick auf die Grundwasserschutzfunktion angesichts der hohen Durchlässigkeiten und dem 
geringen bis mittleren Filtervermögen für Schwermetalle als gering, 
 im Hinblick auf die Abflussregulationsfunktion, angesichts der hohen Durchlässigkeit und der geringen 
Feldkapazität der Böden als hoch zu bezeichnen. 
Aufgrund des derzeitig sehr hohen Versiegelungsgrades (ca. 83 %) im Geltungsbereich ist seine Eignung für alle 
Wasserhaushaltsfunktionen nur als gering bis sehr gering zu bewerten.

20.02.2020 
 16 
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STADTHAUS 
 
 
 
2.1.1.4 KLIMA UND LUFT 
 
 
 
 
 
 
Im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes durch die Teilaufhebung des Bebauungs- 
planes sind vor allem folgende Gesichtspunkte von Bedeutung: 
 Durch die Teilaufhebung des B -Planes können Flächen entsiegelt und somit die 
Wasserhaushaltsfunktionen regeneriert werden. 
 Trotz der Sandböden mit hoher Durchlässigkeit ist angesichts der hohen Grundwasserflurabstände (15 - 
25 m u. GOK) von einer geringen bis mittleren Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit auszugehen. 
Bau- und nutzungsbedingte Stoffeinträge im Zuge des Baustellenbetriebes (Baustoffe, Öl u. a. 
grundwassergefährdende St offe) können daher ebenso die Grundwasserqualität beeinträchtigen wie 
betriebsbedingte Immissionen aus Straßenverkehr und Hausbrand. 
Eine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung und der Grundwasserqualität sind durch die Teilaufhebung 
des Bebauungsplanes, bei entsprechenden Sicherungsmaßnahmen nicht zu erwarten.  
Durch die Teilaufhebung des B-Planes und die damit einhergehende Möglichkeit der Schaffung von Grünflächen 
besteht die Möglichkeit einer Erhöhung der jährlichen Grundwasserneubildung, einer Verri ngerung des 
Oberflächenabflusses und somit Verbesserungen für den Wasserhaushalt.  
 
 
2.1.1.3.2 OBERFLÄCHENGEWÄSSER  
 
Im Untersuchungsgebiet und dessen näheren Umgebung sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Das 
nächstgelegene Gewässer ist ein Teich im Prinz-Emil-Garten, rund 400 m östlich des Betrachtungsraumes. 
 
 
 
 
Die Regionen Rheinebene und Untermain gehören dem warmgemäßigten Regenklima der mittleren Breiten an. 
Derartige Niederungen mit Höhenlagen zwischen 100 m und 300 m ü. NN sind gekennzeichnet durch 
vergleichsweise niedrige Windgeschwindigkeiten, relativ hohe Lufttemperaturen und vergleichsweise geringe 
Niederschlagshöhen, deren Hauptanteil in die Sommermonate fällt, wenn infolge hoher Einstrahlung verstärkt 
Schauer und Gewitter auftreten. 
 
In den dichter besiedelten Regionen bilden sich durch den anthropogenen Einfluss Stadtklimate mit den 
bekannten Wärmeinseleffekten (Kondensationskerne u. ä.). Bioklimatisch wird der Ballungsraum Rhein -Main 
nach der Bioklimakarte des Deutschen Wetterdienstes *7+ als „belasteter“ Verdichtungsraum ausgewiesen 
 
Die bioklimatische Belastung wird außerdem durch stagnierende Luft, verbunden mit geschlossener 
Wolkendecke, hoher Feuchtigkeit und Temperaturen um 0 °C im Winter, verminderter Strahlungsintensität 
durch Niederungs - bzw. Industriedunst und Nebel sowie niedriger Windgeschwindigkeit mit erhöhtem Risiko 
zur Anreicherung von Luftschadstoffen (austauscharme Wetterlagen) gekennzeichnet (HMUKLV 2016).  
Auswirkungen

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Auswirkungen 
2.1.1.5 LANDSCHAFTS- UND ORTSBILD 
 
 
 
Abbildung 4: Klimadaten der Wissenschaftsstadt Darmstadt (https://de.climate-data.org/location/2129/) Links oben: Klimadiagramm; 
Rechts oben: Temperaturdiagramm; Unten: Klimatabelle 
 
 
 
Da der Geltungsbereich zu über 83 % versiegelt und bebaut ist, wird die geplante Veränderung des Areals durch 
die Wohnungsnutzung und die En tsiegelungen mit entsprechender Durchgrünung keine negativen 
Auswirkungen auf das lokale Klima mit sich bringen. Die Schaffung neuer Grünflächen anstelle der bislang 
vollversiegelten Hoffläche wird lokal zu einer Verbesserung der örtlichen Klimaverhältniss e beitragen. Durch die 
in der Baunutzungsverordnung festgesetzten Grundflächenzahlen werden mindestens 40 % der 
Grundstücksflächen als begrünte Freiflächen ausgeführt, die für eine ausreichende Belüftung und Abkühlung 
sorgen werden. 
 
 
 
 
Die „Neue Artillerie-Kaserne“ ist besonders von der Ansichtsseite der Bessunger Straße und der Kattreinstraße 
ortsbildprägend. Optisch ansprechend sind die begrünte Fassade und die Einfriedungs mauer an Niersteiner 
Straße, Kattreinstraße, sowie an der Bessunger Straße . Sie z eugen von der Vergangenheit des Areals als 
Kasernenanlage mit Stallungen. Der  wilhelminische Baustil aus den Jahren um 1900 kommt durch die 
Gesamtheit des Gebäudeensembles und der Einfriedung stark zur Geltung, fügt sich aber nicht in das

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Auswirkungen 
2.1.2  ERHALTUNGSZIELE  UND  SCHUTZZWECK  DER  FFH- UND  VOGELSCHUTZGEBIETE  
Straßenbild ein. 
 
Der Innenhof des Gebäudeensembles ist durch die Nutzung als Parkplatz mit seinen zurückhaltenden, aber 
großflächigen Beton - und Natursteinpflasterbeläge n gekennzeichnet. Einen besonderen Charme hat das im 
Innenhof liegende Kastanienrondell. 
 
Besonders straßenbildprägend sind die großen Straßenbäume entlang der Bessunger Straße.  
 
 
Das Gebäudeensemble ist als Baudenkmal für kulturhistorische Bildung von Bedeutung, bietet aber einen 
geringen Wert für eine naturbezogene Erholung. 
 
Zukünftig könnte das Gelände  aufgrund der im Zuge der Teilaufhebung ermöglichten Wohnnutzung nicht mehr 
in allen Teilen öffentlich zugänglich sein. Um dem öffentlichen Interesse an Baudenkmälern gerecht zu werden 
sollten Besichtigungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit der Denkmalsch utzbehörde abgestimmt werden. 
 
Die im Zuge der Teilaufhebung ermöglichte Umnutzung des Technischen Stadthauses zur Wohnnutzung wird 
das Orts- und Landschaftsbild nicht nachteilig verändern. Die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten an den 
Gebäuden müssen in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde stattfinden.  
 
Im Kontext mit den angrenzenden neuen Wohnbauflächen des B -Plans W 6.4, die zukünftig offen und 
durchgrünt gestaltet werden sollen, wird durch die Teilaufhebung eine zusammenhängende und für d ie 
Öffentlichkeit durchgängige, parkartige Siedlung ermöglicht. 
 
 
 
 
Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes W 6 und seiner Umgebung sind keine FFH -Gebiete 
gemäß Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 oder Vogelschutzgebiete gemäß  Richtlinie 
79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 festgesetzt. Weitere Schutzgebiete und -objekte gem. BNatSchG und 
anderen Fachgesetzen sind nicht vorhanden.

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2.1.3.1 LÄRM 
2.1.3.2 LUFTSCHADSTOFFE 
 
 
 
 
 
Die Immissionsempfindlichkeit der geplanten Wohnnutzung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) (vgl. 
Tabelle 3). 
Tabelle 3: Orientierungswerte nach DIN 18005 
 
Für das Planungsgebiet des Technischen Stadthauses liegt keine schalltechnische Untersuchung vor.  
Für das angrenzende Gebiet des B-Planes W 6.4 wurde eine schalltechnische Untersuchung von DR. GRUSCHKA 
INGENIEURGESELLSCHAFT MBH (2016) zu Lärmeinwirkungen durch Straßenverkehr durchgeführt. Aufgrund einer 
Belastung durch Verkehrslärm des Groß-Gerauer Weges wurden verschiedene Schallschutzmaßnahmen 
vorgeschlagen. Diese sind u.a. eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Kattreinstraße 
und Schallschutz an den Wohngebäuden. 
Bei einer Umwandlung der derzeitigen Nutzung in Wohngebäude ist ggfs. die Erfordernis von Schallschutzmaß - 
nahmen gemäß DIN 4109 zu prüfen. 
 
 
 
Für das direkte Planungsgebiet liegen bezüglich der Luftschadstoffkonzentration keine konkreten 
Informationen vor. Für die Bewertung der Luftqualität im städtischen Hintergrund, die für die Exposition der 
Bevölkerung allgemein repräsentativ ist, wird in Darmstadt seit 1977 eine Messstation in der Rudolf-Müller-
Anlage (Innenstadt) betrieben. Die Station Darmstadt-Hügelstraße (seit 1994) ergänzt das Messnetz um eine 
verkehrsbezogene Luftmessstation (HMUKLV 2015). 
Die Analysen der Messergebnisse belegen gemäß dem Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 
Teilplan Darmstadt (HMUKLV 2016), dass die Immissionswerte in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken 
sind und auch deutlich unter den Immissionsgrenzwerten liegen. Grund dafür ist die erfolgreiche U msetzung 
vieler Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Darmstadt in den letzten 10 Jahren.  
Kritisch erweist sich aktuell einzig die Einhaltung des NO 2-Jahresmittelwertes (und vereinzelt des 
Stundenmittelswetes), der vor allem an den verkehrsbezogenen Messstationen wie der an der Hügelstraße in 
Darmstadt regelmäßig überschritten wird. 
2.1.3  UMWELTBEZOGENE  AUSWIRKUNGEN  AUF  DEN  MENSCHEN  UND  SEINE 
GESUNDHEIT SOWIE DIE BEVÖLKERUNG  INSGESAMT

20.02.2020 
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STADTHAUS 
 
 
 
2.1.3.3 VERKEHR 
2.1.4  UMWELTBEZ OGENE  
SACHGÜTER 
AUSWIRKUNGEN 
 AUF  KULTURGÜTER  UND  SONSTIGE  
2.1.5  VERMEIDUNG VON EMISSIONEN UND SACHGERECHTER UMGANG MIT ABFÄLLEN 
UND  ABWÄSSERN  
 
 
Durch die Umnutzung der Gebäude im Zuge der Teilaufhebung ist mit keiner wesentlichen Veränderung der 
Emissionen aus Gebäudeheizung und Verkehr zu rechnen. Negative Umweltauswirkungen durch das 
Planungsvorhaben sind demnach insgesamt nicht zu erwarten. 
 
 
 
Die Verkehrsuntersuchung von H ABERMEHL & F OLLMANN INGENIEURGESELLSCHAFT MBH (2016) hatte den Nachweis der 
gesicherten äußeren verkehrlichen Erschließung der geplant en Entwicklungsmaßnahme zur Aufgabe. Aus der 
Untersuchung resultieren folgende grundsätzliche Aussagen und Empfehlungen:  
 Die untersuchten Knotenpunkte sind im Status Quo leistungsfähig.
 Die betrachteten Knotenpunkte sind in ihrer bestehenden Form im Planfa ll 2030 weiterhin leistungsfähig.
 Die verkehrliche Erschließung der geplanten Gebietsentwicklung ist im klassifizierten Straßennetz 
sichergestellt.
 
 
 
Die Neue Artillerie -Kaserne, auch Hutier -Kaserne genannt, ist heute aus stadtgeschichtlichen Gründen ein  
Kulturdenkmal. Sie wurde um 1900 als Standort der Feldartillerie mit fünf Mannschafts - und Wohngebäuden 
sowie dem Kasino mit Innenhof und umlaufender Einfriedung errichtet (F RIES ET AL. 1994). 
Das Kasinogebäude ist ein Klinkerbau und die anderen Gebäude w urden in Putz -Sandstein ausgeführt. Die 
Gebäude sind zwei - und dreigeschossig und zeichnen sich durch Turmausbildungen und Zwillings - 
Schleppgauben, sowie schiefergedeckte Dächer aus (vgl. Neue Artillerie -Kaserne Darmstadt; URL: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Artillerie-Kaserne_(Darmstadt). Stand: 24.05.2017). 
Gemäß den §§ 13ff des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) in der Fassung vom 28. November 2016 
sind Eigentümer, Besitzer und Unterhaltspflichtige von Kulturdenkmälern verpflichtet, diese im Rahmen des 
Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Es ist eine Nutzung anzustreben, die eine möglichst weit - 
gehende Erhaltung der Substanz auf die Dauer gewährleistet. Weiterhin heißt es, dass u.a. eine Umgestaltung 
und Instandsetzung, aber auc h eine Errichtung oder Änderung von Anlagen in der Umgebung, die das 
Erscheinungsbild des Denkmals verändern können, einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedürfen.  
Die Umnutzung des Technischen Stadthauses  zu Wohnzwecken wird den kulturgeschichtliche n Wert des 
Ensembles nicht nachteilig verändern. Die notwendigen Sanierungsarbeiten an den Gebäuden finden in 
Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde statt. 
Die geplanten Maßnahmen haben somit keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter.  
 
 
 
 
Im Untersuchungsgebiet werden durch die Umnutzung keine zusätzlichen Emissionen (Rauch, Gase, Staub, 
Abwasser, Licht, Wärme, Strahlung etc.) entstehen, die die Emissionen der derzeitigen Nutzung (Verwaltung mit 
Besucherverkehr) nennenswert erhöht.

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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
2.1.6  NUTZUNG  ERNEUERBARER  ENERGIEN  SOWIE  SPARSAME  UND  EFFIZIENTE 
NUTZUNG VON ENERGIE  
2.1.7  DARSTELLUNG VON LANDSCHAFTSPLÄNEN UND SONSTIGEN PLÄNEN (INSB. 
WASSER -, ABFALL - UND  IMMISSIONSSCHUTZRECHT)  
 
 
Die sachgerechte Abfallbeseitigung erfolgt durch den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und 
Dienstleistungen (EAD). Die Dimensionierung des bestehenden städtischen Kanalisationsnetzes gewährleistet 
die Abwasserbeseitigung. 
Insgesamt ist durch die Teilaufhebu ng, auch unter Berücksichtigung der Hintergrundbelastung im städtischen 
Raum, nicht von negativen Veränderungen hinsichtlich der Immissionsbelastung auszugehen.  
 
 
 
 
Die Energieversorgung ist im derzeitigen Zustand gegeben. Die neue Nutzungsform der besteh enden Gebäude 
hat keine erhebliche Veränderung der Energieversorgung zur Folge. 
 
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) macht genaue Vorgaben zur Sanierung von Altbauten und zum 
Energieausweis, aber es gibt auch Ausnahmen: für Fassaden mit Sichtfachwerk oder Häuser, die unter 
Denkmalschutz stehen. Diese müssen bei einer Sanierung nicht die Vorgaben der EnEV erfüllen. Aus 
energetischer Sicht könnte jedoch durch eine verstärkte Dachdämmung und eine moderne Heizungsanlage ein 
Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden. 
 
 
 
 
Der Regionalplan Südhessen wurde mit Bekanntmachung am 17.10.2011 (Staatsanzeiger 42/2011) 
rechtskräftig. Die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs ist im Bereich des Planungsgebietes als Vorranggebiet 
Siedlung dargestellt. 
 
 
Abbildung 5: Ausschnitt aus Plankarte und Legende des Regionalplans Südhessen 2010; mit grober Darstellung des Planungsgebietes 
(blau).

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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 6: 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt;  
Inkraftgetreten am 27.06.2018 (schwarzumrandet). 
 
Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln . Die Änderung des 
Flächennutzungsplanes erfolgte im Parallelverfahren zum Bebauungsplan W 6.4 , d iese Änderung weist 
Wohnbaufläche aus. 
In der Leitbildkarte des Landschaftsplanes ist der Geltungsbereich der Teilaufhebung mit der Kennzeichnung  
„Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Bauflächen/Sportflächen“ versehen. Die Teilaufhebung des 
Bebauungsplanes und die damit beabsichtigte Umnutzung der Verwaltungs - in Wohngebäude bietet die 
Möglichkeit der Entwicklung von privaten Grün - und Freiflächen auf bislang versiegelten Hof - und 
Verkehrsflächen.

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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
2.1.9  WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN  BELANGEN  
2.1.10 BODENSCHUTZKLAUSEL NACH § 1 A ABS. 2 SATZ 1 BAUGB 
 
 
 
 
 
 
Die Planabsichten entsprechen den Zielen des aktuellen Luftreinhalteplans Rhein -Main, Teilplan Darmstadt 
(HMUKLV 2015). 
 
Die durch die  mögliche Umnutzung zu Wohn zwecken zu erwartenden Emissionen aus Gebäudeheizung und 
Verkehr werden nicht zu einer nennenswerten Erhöhung der Immissionsbelastungen, ehe r zu einer Reduktion 
führen. Negative Umweltauswirkungen durch die Teilaufhebung sind demnach insgesamt nicht zu erwarten. 
 
 
 
 
Eine Berücksichtigung sämtlicher ökosystemarer Wechselwirkungen ist in der Bauleitplanung nicht leistbar. 
Vielmehr ist eine Besc hränkung auf die entscheidungserheblichen Hauptwirkungen unumgänglich (siehe auch 
BVerwG v. 21.03.1996). Dementsprechend wird ein Schwerpunkt auf ein schutzgutbezogenes Vorgehen gelegt.  
Durch die im Zuge der Teilaufhebung des Bebauungsplanes ermöglichte Um nutzung von Verwaltungs - in 
Wohngebäude werden umfangreiche Bodenentsiegelungen durch Umwandlung von bislang versiegelten Hof - 
und Verkehrsflächen in private Grün - und Freiflächen ermöglicht. Sie werden positive Auswirkungen auf die 
Bodenfunktionen (Filter-, Puffer- und Speicherwirkung) haben. Durch die Erhöhung der Versickerungsfähigkeit 
der Flächen reguliert sich der Wasserhaushalt der Böden und die Grundwasserneubildungsrate steigt.  
Eine Begrünung der entsiegelten Flächen hat vorteilhafte Wirkungen auf d as Lokal- und Bioklima, Lebensräume 
für Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt. Offene, durchgrünte Außenanlagen verbessern den natur - 
bezogenen Erholungswert für Menschen und das Ortsbild. 
 
 
 
 
Die städtebauliche Revitalisierung und Umnutzung von  Flächen im Innenbereich folgt im besonderen Maße 
dem Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 2 BauGB. Die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt kann damit im besonderen Maße zur Verringerung der zusätzlichen 
Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen im Außenbereich ihre Entwicklungsmöglichkeiten durch 
Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung im Zuge der Innenentwicklung nutzen. Eine 
Neuerschließung von Flächen vergleichbarer Größenordnung im weitaus ge ringer vorbelasteten Außenbereich 
hätte durch die größere Neuversiegelung sowie die Neubelastungen durch Lärm - und Schadstoffimmissionen 
erheblich schwerwiegendere Auswirkungen auf die Umweltbelange gehabt. 
2.1.8  ERHALTUNG  
 BESTMÖGLICHER 
 LUFTQUALITÄT 
 IN 
 GEBIETEN 
 MIT 
IMMISSIONSGRENZWERTEN, DIE NACH EUROPARECHTLICHEN VORGABEN DURCH 
RECHTSVERORDNUNG VERBINDLICH FESTGELEGT SIND

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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen is t gemäß § 1a BauGB die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich 
erheblicher Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem 
Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.  
Die Eingri ffsbewertung erfolgt auf Basis der Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustands bei 
Durchführung der Planung. 
Die Bilanzierung der Eingriffs - und Kompensationsmaßnahmen erfolgt nach der Hessischen 
Kompensationsverordnung (KV) vom 1.9.2005, GVBl. I S. 624, zuletzt geändert am 22. September 2015, GVBl. S. 
339, 340 und ist in der nachfolgenden Tabelle zusammenfassend dargestellt. 
Der Flächen - und Punkteansatz für die Planung beruht auf den zu erwartenden Flächenanteilen gemäß der 
GRZ-Zahlen. Es wurde davo n ausgegangen, dass die Möglichkeiten zur Bebauung und Versiegelung gänzlich 
ausgenutzt werden. 
Alle Bestandsbäume sowie alle Flächen außerhalb des Grundstücks (Sonderbaufläche) wurden als weiterhin 
bestehend angerechnet. Weiterhin wurden Standard -Nutzungstypen mit mittleren und geringen Wertpunkten 
angenommen. Alle Grünflächen wurden mit einem mittleren Biotoptypenwert als strukturarmer Hausgarten 
angesetzt. 
Durch die Verwendung von versickerungsfähigen Belägen oder durch den Erhalt bzw. die Neupflanzung v on 
Fassadenbegrünungen können sich daher die Wertpunkte für die Planung erhöhen.  
Tabelle 4: Eingriffs -Ausgleichsbilanzierung für den Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes  W 6, Bereich Süd 
(Technische Stadthaus) 
 
Typ-Nr. Standard-Nutzungstyp Wertpkte. Flächenanteil (qm) Biotopwert (Punkte) 
  je qm Bestand Planung Bestand Planung 
 
02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standort- 
fremd, Ziergehölze) 
 
23 
 
495 
 
0 
 
11385 
 
0 
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung 
(straßenbegleitend usw., nicht auf 
Mittelstreifen) 
20 80 0 1600 0 
04.110 Einzelbaum (heimisch, standortgerecht, 
Obstbaum) 31 844 844 26164 26164 
04.111 Flächenkorrektur  -844 -844   
 
04.120 Einzelbaum (nicht heimisch, nicht 
standortgerecht, Exot) 
 
26 
 
60 
 
60 
 
1560 
 
1560 
04.121 Flächenkorrektur  -60 -60   
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte 
Flächen (Ortbeton, Asphalt) 3 1511 4108 4533 12324 
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 4987 0 14961 0 
 
10.530 
Schotter-, Kies-, u. Sandflächen, -wege,    
-plätze, wasserdurchlässige 
Flächenbefestigung sowie versiegelte 
Flächen deren Wasserabfluss versickert 
wird 
 
6 
 
280 
 
0 
 
1680 
 
0 
10.710 Dachflächen nicht begrünt 3 3485 3736 10455 11208 
10.741 
B 
Fassaden- und Pergolenbegrünung 
(Länge x Dicke 30cm) 19 26 26 494 494 
10.714 Flächenkorrektur  -26 -26   
2.1.11  BERÜCKSICHTIGUNG  VON VERMEIDUNG  UND  AUSGLEICH  NACH  DER 
EINGRIFFSREGELUNG GEM. § 1 A ABS. 3 BAUGB

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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
2.1.12 BERÜCKSICHTIGUNG DER VORGABEN DER VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG BEI 
BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON FFH -  UND VOGELSCHUTZGEBIETEN GEM.  §  1  A  ABS. 
4 BAUGB  
 
 
Typ-Nr. Standard-Nutzungstyp Wertpkte. Flächenanteil (qm) Biotopwert (Punkte) 
  je qm Bestand Planung Bestand Planung 
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten 
und Grünanlagen 14 1162 4156 16268 58184 
 SUMME  12000 12000 89100 109934 
 DIFFERENZ   0  20834 
 
Insgesamt entsteht für den Teilaufhebungsbereich ein Überschuss an Biotopwertpunkten in der 
Größenordnung von rund 20.800 Biotopwertpunkten, womit ein Vollausgleich der potenziellen Eingriffe 
innerhalb des Teilaufhebungsbereichs problemlos erreicht werden kann. 
 
 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und seiner Umgebung sind keine FFH -Gebiete gemäß Richtlinie 
92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 oder Vogelschutzgebiete gemäß Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 
2. April 1979 festgesetzt. 
 
 
  2.2  PROGNOSE  BEI  NICHTDURCHFÜHRUNG DER  PLANUNG   
 
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das Gebiet in seinem heutigen Zustand weitestgehend erhalten. Es 
ergäben sich hinsichtlich aller im Umweltbericht betrachteten Schutzgüter keine Veränderungen.  
 
 
  2.3  MAßNAHMEN  ZUR  VERMEIDUNG,  VERMINDERUNG  UND  ZUM  AUSGLEICH   
Durch die geplante Umnutzung entstehen keine Eingriffe oder negative Auswirkungen. Dennoch sind einige 
gesetzliche Vorgaben bei der Umnutzung zu beachten: 
Für den Schutz des Baumbestandes i nnerhalb des Geltungsbereichs ist die „Satzung zum Schutze des 
Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten. Während 
der Bauphase sind daher gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor Beschädig ungen von Stamm und 
Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen gemäß RAS -LP 4 (Bezugsquelle: FGSV -Verlag, Köln) und DIN 18920 
(Bezugsquelle, Beuth-Verlag, Berlin) zu schützen. 
Auf mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände von europarechtlich und streng g eschützten Arten 
gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verboten ist demnach die Beschädigung oder die Zerstörung von 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren 
oder ihrer Entwicklungsformen, sow ie die erhebliche Störung von Tieren während der Fortpflanzungs -, Auf - 
zucht-, Mauser -, Überwinterungs - und Wanderungszeiten. Die Einhaltung der Verbotstatbestände ist im 
Bauantrag nachzuweisen. 
Im Zuge des Teilaufhebungsverfahrens sind daher faunistische Untersuchungen und ggfs. Vermeidungsmaß - 
nahmen im Zuge eines artenschutzrechtlichen Fachgutachtens durchzuführen.  Das artenschutzrechtliche 
Fachgutachten wird zur Offenlage vorliegen.

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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
 
 
  2.4     ANDERWEITIGE  PLANUNGSMÖGLICHKEITEN   
Die geplante Umnutzung  findet auf einem bereits versiegelten und bebauten Areal statt. Das 
Vermeidungsgebot, insbesondere auch im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden und auf 
den Vorrang der Innenentwicklung und der Wiedernutzbarmachung von Flächen gemäß § 1a A bs. 2 BauGB, 
wurde somit im Zuge der Standortwahl bereits berücksichtigt. Aus den vorliegenden Fachgutachten liegen 
keine Aussagen vor, die gegen den Standort oder die geplanten Nutzungen  sprechen. 
Die Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und altern ativer Standorte ist dementsprechend sofern der 
Standort aus Sicht der anderen städtebaulichen, ökonomischen und sozialen Belange gewünscht wird, 
zumindest unter den Gesichtspunkten der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gelisteten Belange nicht erforderlich und 
auch nicht sinnvoll.

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STADTHAUS 
 
 
 
3.1  WICHTIGSTE  MERKMALE  DER  VERWENDETEN  TECHNISCHEN  VERFAHREN, 
KENNTNISLÜCKEN  
3.2  GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG  (MONITORING)  
3.3  ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE  ZUSAMMENFASSUNG  
 
 
 
 
 
 
Die Bestandsaufnahme und -bewertung der Schutzgüter erfolgte nach dem Stand der Technik unter 
Verwendung vorhandener Unterlagen. Die Geländekartierungen erfolgten im Frühjahr 2017. 
Die Kartenerstellung wurde mit AutoCAD -Software durchgeführt. Technische Schwierigkeiten, z. B. bei der 
Informationsbeschaffung, sind nicht aufgetreten. 
 
 
Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes ist nicht mit negativen Umweltauswirkungen verbunden. Ein 
Monitoring ist nicht erforderlich. Sollten im Zuge von Bau - oder Sanierungsmaßnahmen bisher unbekannte 
Bodenverunreinigungen auftreten, werden die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ergriffen. Eine 
allgemeine Überwachung hinsichtlich des Immissionsschutzes (Lärm, Schadstoffe) erfolgt im Rahmen der 
laufenden Umweltbeobachtungen der Stadt Darmstadt und des Landes Hessen. Umweltschäden an Gewässern 
gemäß § 22a WHG bzw. des Bodens gemäß § 2 Absatz 2 des BBodschG werden durch das Vorhaben nicht 
verursacht. Die Sanierung von Bodenkontaminationen und die sachgemäß e Ableitung der Abwässer vermeiden 
auch den Eintrag von Schadstoffen in Boden und Wasser. 
Potentielle Fortpflanzungs - und Ruhestätten von europarechtlich geschützten Tier - und Vogelarten (z.B. 
bestehende Gebäude, Baumhöhlen etc.) werden im Zuge der Umnutzung erhalten. 
 
 
Der Umweltbericht umfasst alle Angaben gemäß den §§ 2 und 2a BauGB unter Berücksichtigung der 
diesbezüglichen Anlage zu diesen Paragraphen. Die Ziele der Raumordnung werden berücksichtigt. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt  möchte eine Umnutz ung der Flächen und Gebäude des Technischen 
Stadthauses für Wohnungsnutzung  ermöglichen, da die Technischen Ämter an andere Standorte umziehen, 
bzw. zum großen Teil umgezogen sind. 
Das rund 1,2 ha große Planungsgebiet liegt im Südwesten der Stadt Darmstadt  (Stadtteil Bessungen). Ziel ist das 
unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble des Technischen Stadthauses nach Verlagerung der dort 
angesiedelten technischen Ämter zu Wohnzwecken zu  nutzen. Zur Ermöglichung von Wohnnutzung in diesem 
Bereich soll ein Au fhebungsverfahren für den entsprechenden Teilbereich des derzeit gültigen Bebauungs plans 
W 6 - Niersteiner Straße durchgeführt werden. Nach Aufhebung der durch den Bebauungsplan festgesetzten 
Nutzung „Sondergebiet mit de r Zweckbestimmung Gemeinbedarf - Verwaltungsgebäude“ wird eine 
Umnutzung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude zu Wohnzwecken ermöglicht. 
Bei Umsetzung einer möglichen Wohnnutzung werden zukünftig knapp 60 % der bisherigen  Sonderbaufläche 
statt zuvor über 90 % versiegelt bzw. überbaut sein. 
3 ZUSÄTZLICHE  ANGABEN

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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
Boden 
Wasser 
Klima und Luft 
 
 
 
 
 
Über 80 % des Planungsgebietes sind heute überbaut, versiegelt oder vegetationsfrei, sie besitzen keinen oder 
nur einen sehr geringen Wert für die Tier - und Pflanzenwelt. Die übrigen knapp 20 % der Fläche setzen sich aus 
baumüberstandenen Wiesen , Hecken und Gebüschen sowie einem Hausgarten zusammen. Insbesondere im 
Innenhof und entlang der Bessunger Straße stehen heimische Bäume. Der Großteil der Bäume ist zwischen 7 
und 16 m hoch und hat einen hohen Wert für die Tier- und Pflanzenwelt. 
Da die bestehende Bausubstanz erhalten wird und keine nennenswerte weitere Bebauung zulässig ist, kann der 
bestehende Baumbestand erhalten werden. Es ist mit Entsiegelungen und einem größeren Anteil an 
Grünflächen zu rechnen. 
Für die Teilaufhebung des Bebauungsplan es W 6 sind noch genauere Untersuchungen der Fauna und Flora im 
Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachgutachtens zu Erstellen. Dieses wird zur Offenlage vorliegen. Das 
Artenschutz- Gutachten des angrenzenden Bebauungsgebietes W 6.4 - "Östlich des Ingelhe imer Gartens" gibt 
erste Anhaltspunkte für das Vorkommen geschützter Arten. Besonders mit in Gebäuden brütenden und/oder 
lebenden Arten ist hier zu rechnen. 
 
 
Die Böden im Planungsraum sind aufgrund der Lage im Stadtgebiet und dem hohen Versiegelungsgrad des 
Areals sehr stark (versiegelte Flächen) anthropogen verändert und überprägt. Dadurch sind die natürlichen 
Bodeneigenschaften nahezu vollständig verloren gegangen. Es sind keine Eingriffe in den Boden geplant. Durch 
den Rückbau der versiegelten Flächen kommt es allgemein zu einer Verbesserung der Bodeneigenschaften, 
wenn auch natürliche Bodenfunktionen nur in geringem Maße wiederherstellbar sind. Insgesamt wird bei 
Umsetzung des Bebauungsplans der Versiegelungsgrad der Oberflächen im Plangebiet deutlich abnehmen. 
 
 
Im Untersuchungsgebiet und dessen näherer Umgebung sind keine Oberflächengewässer vorhanden.  
Eine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung und der Grundwasserqualität ist durch die Umnutzung nach 
derzeitigem Stand der Technik nicht zu erwart en. Die Bauleitung hat sicherzustellen, dass keinerlei 
grundwassergefährdende Substanzen in Boden und Grundwasser gelangen.  
Durch die Realisierung der Wohnnutzung werden ca. 2140 m² entsiegelt. Insgesamt kann daher mit einer 
Erhöhung der jährlichen Grundwa sserneubildung und einer Verringerung des Oberflächenabflusses gerechnet 
werden. 
 
 
 
Da das Planungsgebiet zu über 80 % versiegelt und bebaut ist, wird die geplante Veränderung des Areals durch 
die Wohnnutzung keine negativen Auswirkungen auf das lokale Kl ima mit sich bringen. Die Schaffung neuer 
Grünflächen anstelle der bislang vollversiegelten Hoffläche kann lokal zu einer Verbesserung der 
Klimaverhältnisse beitragen. 
Tiere und Pflanzen

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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH- und Vogelschutzgebiete 
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie 
die Bevölkerung insgesamt 
Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Wechselwirkungen zwischen den Belangen 
 
 
 
 
Das bestehende, denkmalgeschützte Gebäudeensemble wird erhalten. Durch die zukünft ige Nutzung als 
Wohnstandort werden keine erheblichen Veränderungen eintreten. Die Ziele des Denkmalschutzes sind zu 
berücksichtigen und eventuelle Veränderungen mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen.  
 
Durch die Entsiegelung der Freiflächen und Erhöhung  des Grünanteils fügt sich das Gelände besser in die um - 
gebende durchgrünte Wohnbebauung ein, so dass es positive Auswirkungen auf das Landschafts - und Ortsbild 
gibt. 
 
 
 
 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und seiner Umgebung sind keine FFH -Gebiete g emäß Richtlinie 
92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 oder Vogelschutzgebiete gemäß Richtlinie 79/409/EWG des Rates  vom 
2. April 1979 festgesetzt. 
 
 
 
Es wird nicht mit einer Erhöhung der Lärmimmissionen gerechnet, da zukünftig der Besucherverkehr zu den 
Verwaltungsgebäuden entfallen wird. Bei einer Umwandlung der derzeitigen Nutzung in Wohngebäude sind 
ggfs. die Erfordernisse von Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 zu prüfen.  
 
Die geplante Nutzung wird zu keiner nennenswerten Erhöhung der Immissionsbelastu ngen oder gar zu einer 
nutzungsbedingten Überschreitung von Grenzwerten führen. Negative Umweltauswirkungen sind nicht zu 
erwarten. 
Die verkehrliche Erschließung der geplanten Gebietsentwicklung ist im klassifizierten Straßennetz sichergestellt. 
Es ist nicht mit negativen Auswirkungen zu rechnen. 
 
 
 
Das als Kulturdenkmal (Gesamtanlage) ausgewiesene Gebäudeensemble mit der dazugehörigen Mauer an der 
Kattreinstraße wird erhalten. Die Umsetzung der Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Denkmalschutz.  
 
 
 
Eine Berücksichtigung sämtlicher ökosystemarer Wechselwirkungen ist in der Bauleitplanung nicht leistbar. 
Vielmehr ist eine Beschränkung auf die entscheidungserheblichen Hauptwirkungen unumgänglich (siehe auch 
BVerwG v. 21.03.1996). Dementsprechend wird ein Schwerpunkt auf ein schutzgutbezogenes Vorgehen gelegt. 
Landschafts- und Ortsbild

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TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung gem. 
§ 1 a Abs. 3 BauGB 
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich  
4 QUELLENVERZEICHNIS  
 
 
 
 
Die städtebauliche Revitalisierung von Flächen im Innenbereich folgt im besonderen Maße dem Grundsatz des 
sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 2 BauGB. Die Stadt Da rmstadt 
kann damit im besonderen Maße zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche 
Nutzungen im Außenbereich ihre Entwicklungsmöglichkeiten durch Wiedernutzbarmachung von Flächen und 
Nachverdichtung im Zuge der Innenentwicklun g nutzen. Eine Neuerschließung von Flächen vergleichbarer 
Größenordnung im weitaus geringer vorbelasteten Außenbereich hätte durch die größere Neuversiegelung 
sowie die Neubelastungen durch Lärm- und Schadstoffimmissionen erheblich schwerwiegendere Auswirk ungen 
auf die Umweltbelange gehabt. 
 
 
 
Die Bilanzierung der Eingriffs - und Kompensationsmaßnahmen erfolgt nach der Hessischen 
Kompensationsverordnung (KV) vom 1.9.2005, GVBl. I S. 624, zuletzt geändert am 22. September 2015, GVBl. S. 
339, 340. Insgesamt e ntsteht bei Umsetzung der Planungsabsichten für den Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes ein Überschuss an Biotopwertpunkten in der Größenordnung von rund 20.800 
Biotopwertpunkten, womit ein Vollaus- gleich des Eingriffs innerhalb des Geltungsbereiches gegeben ist. 
 
 
 
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das Gebiet in seinem heutigen Zustand weitestgehend erhalten. Es 
ergäben sich hinsichtlich aller im Umweltbericht betrachteten Schutzgüter keine Veränderungen.  
 
 
Durch die geplante Umnutzung entstehen keine Eingriffe oder negative Auswirkungen. Im Zuge des 
Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes W 6 sind faunistische und floristischen Untersuchungen im 
Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachgutachtens zu erstellen ggfs. sind demnach 
Vermeidungsmaßnahmen im Rahmen der Nachnutzungen durchzuführen. 
 
 
BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE (1985): Geologische Übersichtskarte 1 : 200.000, Blatt 
CC6318 Frankfurt a.M.-Ost. Hannover. 
DR. GRUSCHKA INGENIEURGESELLSCHAFT MBH (2016): Schalltechnische Untersuchung. Wohngebietsentwicklung auf 
dem ehemaligen EAD-Gelände, Darmstadt. Bericht-Nr. 16-2660. Darmstadt. 
FRANZ – ÖKOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2016): Stadt Darmstadt Bebauungsplan ´W 6.4 ´Östlich des Ingelheimer 
Gartens´, Stadtteil Bessungen. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Darmstadt. 
Bodenschutzklausel nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 BauGB

20.02.2020 
 31 
TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. W 6 TEILBEREICH TECHNISCHES 
STADTHAUS 
 
 
 
 
 
FRIES, G. ET AL . (1994): Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Denkmaltopographie Bundesrepublik 
Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen. Stadt Darmstadt, Braunschweig, S. 447  
HABERMEHL & F OLLMANN INGENIEURGESELLSCHAFT MB H (2016): Verkehrsuntersuchung im Rahmen der 
Verkehrsentwicklung um das EAD-Gelände in Darmstadt. Rodgau. 
HESS. LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (1990): Bodenkarte der nördlichen Oberrheinebene 1 : 50.000. Nordteil. 
Wiesbaden. 
HESS. LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (1991): Geologische Abhandlungen Hessen Bd. 95. Wiesbaden. 
HESS. L ANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (1997): Standorttypisierung für die Bodenentwicklung 1 : 50.000. Blatt 
L6116 Darmstadt West. Wiesbaden. 
HESS. LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND GEOLOGIE (HLNUG) (2016a): Umweltatlas Hessen. URL: 
http://atlas.umwelt.hessen.de/atlas/ (Aufruf 30.09.2016). 
HESS. LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND GEOLOGIE (HLNUG) (2016b): Hydrologisc hes Kartenwerk Hessische 
Rhein- und Mainebene. Grundwasserflurabstand im Oktober 2015. Wiesbaden.  
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (HMUKLV) (2015): 2. 
Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main. Teilplan Darmstadt. Wiesbaden. 
UMWELTPLANUNG BULLERMANN SCHNEBLE GMBH (2016): Umnutzung des ehemaligen EAD -Geländes/Hutier-Kaserne, 
Groß-Gerauer Weg und Niersteiner Straße 2/Ingelheimer Straße 2 in Darmstadt (Flur 18, Flurstücke 
234/3,234/4). Sanierungskonzept. Darmstadt. 
Wikipedia,     Die     freie     Enzyklopädie     (24.04.2017): Neue Artillerie -Kaserne (Darmstadt). URL: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Artillerie-Kaserne_(Darmstadt). (Aufruf: 24.05.2017). 
 
 
  4.1  PLANANLAGE   
PLAUNGSGRUPPE NATUR & UMWELT (PGNU)  (2017):  Bauleitplanverfahren Technisches Rathaus, Darmstadt.  
 Biotop- und Baumbestand. Darmstadt

225 
18 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10.741 (B) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10.530 
II+ 
 
I II+ 
 
 
 
I 
 
Biotop- und Nutzungstypen nach Hessischer Kompensationsverordnung 
 
Gebüsche, Hecken, Säume  
 
02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd,  Ziergehölze) 
02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung  
(straßenbegleitend usw., nicht auf Mittelstreifen)  
 
Gärtnerisch gepflegte Anlagen, Hausgärten, Kleingärten und Grabeland  
 
11.221 Arten- und strukturarme Hausgärten und  Grünanlagen 
P 291 
9 
 
I 
P 
 
 
 
 
 
 
 
10.710 
 
 
 
10.520 
 
 
 
 
 
 
 
11.221 
2   3 4 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11.221 
5 6 
11.221    
 
 
 
 
 
10.710 10.520 
 
 
 
 
11.221 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10.710 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  10.520 
10.741 (B) 
II+D 
II+D 
II+D 
I 
I 
 
II+D 
 
Vegetationsarme und kahle Flächen  
 
10.510  Sehr stark oder völlig versiegelte  Flächen 
(Ortbeton, Asphalt), Fundamente  usw. 
 
10.520 Nahezu versiegelte Flächen,  Pflaster 
10.530  Schotter-, Kies-, u. Sandflächen, -wege, -plätze, 
wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie 
versiegelte Flächen, deren Wasserabfluss versickert  wird 
 
10.710 Dachflächen nicht  begrünt 
10.741 (B) Fassaden- und Pergolenbegrünung  
     02.600 
1 11.221 
 
02.600 
11.221 
7 
9 
02.600 
1011.221 39 
11 
 
Einzelbäume mit Baumnummer P GNU 
I P I 
 
 
 
 
 
11.221 
 
 
 
 
 
02.600 
 
 
24 
 
23 
11.221 
 
 
 
  11.221 
02.600 
 
22 21 
 
 
 
 
11.221 
02.600 
20 19 
11.221 
10.520 
 
11.221 
02.600 
18 
02.600 
11.221 12 
 
11.221 
02.600 13 
10.530  
 
 
 
10.710 
II+D 
 
 
II+D 
04.110 Einheimisch, standortgerecht,  Obstbaum 
04.120 Nicht heimisch, nicht standortgerecht,  Exot 
 
Allgemein 
Grenze Geltungsbereich Bebauungsplan  
P    
27 26 
 
25 
 
11.221 
10.520 11.221 11.221    17 16 15 11.221 14 
 
 
 
 
10.520 
10.741 (B)   10.520  
 
 
 
 
 
 
28 29 
 
10.710 
 
 
10.530 
02.500 30 
10.520  
10.710 
 
 
10.530 
 02.500 
 
10.520 
10.710 IV 
10.530 
Bauvorhaben:  
Bauleitplanverfahren 
Technisches Rathaus, Darmstadt 
11.221 
31 32 36 
33 02.500 
40 41 
4 
 
 
 
V 
42 43 
 
 
44 
 
 
 
 
 
 
 
233    
10.520 
45   11.221 
 
10.510 
 
 
46 47 
48 
34 35 37 
 
49 50  11.221 
38 
 
 
51 52 
Plan: 
 
Biotop- und Baumbestand 
Auftraggeber:  
 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stadtplanungsamt  
Bessunger Str. 125 - Block D 
64295 Darmstadt 
 
 
 
 
 
Landschaftsarchitekten:  
 
PGNU 
Planungsgruppe Natur & Umwelt 
Hamburger Allee 45 
60433 Frankfurt am Main 
III 15 II 
Maßstab: 
Verfasser:  
 
M 1:500 
 
 
A. v. Küchler 
K. Röcker 
Datum:  
19.10.2017

anlage 2

5701 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
18.05.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat V 
Grünflächenamt 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
V 67 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0132 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
141 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 51020 
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Beschluss 
zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 30.04.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Den „Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung “ (Anlage) zur östlichen Teilaufhebung des 
Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße - wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen 
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §  3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 1 BauGB zugrunde zu legen.  
 
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch 
Einstellung der unter Punkt 1 genannten Unterlage für die Dauer eines Monats auf der 
Internetseite des Stadtplanungsamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter 
https://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung -und-stadtplanung/stadtplanung. 
Während dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur  Äußerung und ggf. telefonischer

- 3 - 
Erörterung gegeben. 
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel hierzu. 
 
 
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0132 vom 30.04.2020: 
 
Die Aufhebung des östlichen Teilbereichs ist erforderlich, da die Festsetzungen des seit 1971 
rechtskräftigen Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – über das Maß der baulichen 
Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche funktionslos sind bzw. bereits überplant 
wurden und die Festsetzung über die Art der baulich en Nutzung „Gemeindebedarfsfläche für 
Verwaltung“ nicht mehr weiter verfolgt wird. Der Standort der technischen Ämter in der 
Bessunger Straße soll zukünftig komplett aufgegeben werden.  
Die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Betriebsgeländes des Eigenbetr iebs für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wurde durch den Bebauungsplans W 6.4 – 
Östlich des Ingelheimer Gartens – ermöglicht, der in seinem Geltungsbereich den W 6 
überplant. Hier entstehen derzeit ca. 240 neue Wohnungen.  
Durch die Teilaufhebung wird der Bereich der denkmalgeschützten Gesamtanlage „Neue 
Artillerie Kaserne“ (ehem. Technisches Stadthaus) zukünftig planungsrechtlich nach § 34 
BauGB beurteilt und macht so eine Nachnutzung auch für Wohnzwecke möglich.  
Der größte Teil der technische n Ämter ist bereits in das Stadthaus West Mina-Rees-Straße 
gezogen. Die Nutzung durch die  verbliebenen Ämter kann im Rahmen des § 34 BauGB auch 
weitergeführt werden. Sie stellt im Allgemeinen Wohngebiet eine ausnahmsweise zulässige 
Nutzung gem. Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar.  
Auf Grund des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die Einfriedungen und 
Freiflächen zu erhalten. Maßnahmen wie Umgestaltung und Instandsetzung  am 
Kulturdenkmal und in dessen Umgebung erfordern eine Genehmigung durch di e zuständige 
Denkmalschutzbehörde gem. § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.  
Nach der östlichen Teilaufhebung des Bebauungsplans W  6 wird die städtebauliche Ordnung 
und Qualität für das südliche Gebiet durch die Anwendung des § 34 BauGB sowie durch de n 
Denkmalschutz gesichert, so dass es keiner weiteren Planaufstellung bedarf.  
Weitere Ziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind im Grundstückskaufvertrag zu 
verankern. Hierzu gehören insbesondere Regelungen der sozialgerechten Bodennutzung 
(gem. den „Grundsätzen der sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt (SoBoDA)“) sowie 
Regelungen zur Grün- und Freiflächengestaltung, zu Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt 
der Biodiversität, zum Klima- und Artenschutz, zum Mobilitätskonzept, zu 
wasserwirtschaftlichen Belangen und ggf. zur Altlastensanierung . 
 
 
Zu 2: 
 
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vo r, die 
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten 
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine 
einmonatige öffentliche Einstellung  der „Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung “ 
(Anlage) auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes unter 
https://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung -und-stadtplanung/stadtplanung mit 
der Gelegenheit sich schriftlich, per Mail oder telefonisch zu äußern sowie ggf. telefonisch zu 
erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht.

Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung informiert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen 
Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und ggf. im weiteren 
Aufhebungsverfahren berücksichtigt. 
 
 
Die Dezernentin III:  Die Dezernentin V: 
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  Barbara Akdeniz 
Stadträtin Stadträtin 
 
 
 
Darmstadt, den 30.04.2020

2020/0132

5677 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.05.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat V 
Grünflächenamt 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0132 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 51020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Östliche Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – (Beschluss 
zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 30.04.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Den „Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung “ (Anlage) zur östlichen Teilaufhebung des 
Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße - wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen 
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §  3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden 
und sonstigen T räger öffentlicher Belange gem. §  4 Abs. 1 BauGB zugrunde zu legen.  
 
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch 
Einstellung der unter Punkt 1 genannten Unterlage  für die Dauer ei nes Monats auf der 
Internetseite de s Stadtplanungsamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter 
https://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung -und-stadtplanung/stadtplanung . 
Während dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur  Äußerung und ggf. telefonischer  
Erörterung gegeben.  
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.

- 2 - 
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel hierzu. 
 
 
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2020/0132 vom 30.04.2020:  
 
Die Aufhebung des östlichen Teilbereichs ist erforderlich, da die Festsetzungen des seit 1971 
rechtskräftigen Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Straße  – über das Maß der baulichen 
Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche funktionslos sind bzw. bereits überplant 
wurden und die Festsetzung über die Art der baulich en Nutzung „Gemeindebedarfsfläche für 
Verwaltung“ nicht mehr weiter verfolgt wird. Der Standort der technischen Ämter in der 
Bessunger Straße soll zukünftig komplett aufgegeben werden.  
Die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Betriebsgeländes des Eigenbetr iebs für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wurde durch den Bebauungsplans W 6.4 – 
Östlich des Ingelheimer Gartens – ermöglicht, der in seinem Geltungsbereich den W 6 
überplant. Hier entstehen derzeit ca. 240 neue Wohnungen.  
Durch die Teilaufheb ung wird der Bereich der denkmalgeschützten Gesamtanlage „Neue 
Artillerie Kaserne“ (ehem. Technisches Stadthaus) zukünftig planungsrechtlich nach § 34 
BauGB beurteilt und macht so eine Nachnutzung auch für Wohnzwecke möglich.  
Der größte Teil der technische n Ämter ist bereits in d as Stadthaus West Mina -Rees-Straße 
gezogen. Die Nutzung durch die  verbliebenen Ämter kann im Rahmen des § 34 BauGB auch 
weitergeführt werden. Sie stellt im Allgemeinen Wohngebiet eine ausnahmsweise zulässige 
Nutzung gem. Baunutzungs verordnung (BauNVO) dar.  
Auf Grund des Denkmalschutzes sind sowohl die Gebäude als auch die Einfriedungen und 
Freiflächen zu erhalten. Maßnahmen wie Umgestaltung und Instandsetzung  am 
Kulturdenkmal und in dessen Umgebung erfordern eine Genehmigung durch di e zuständige 
Denkmalschutzbehörde gem. § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes.  
Nach der östlichen Teilaufhebung des Bebauungsplans W  6 wird die städtebauliche Ordnung 
und Qualität für das südliche Gebiet durch die Anwendung des § 34 BauGB sowie durch de n 
Denkmalschutz gesichert, so dass es keiner weiteren Planaufstellung bedarf.  
Weitere Ziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind im Grundstückskaufvertrag zu 
verankern. Hierzu gehören insbesondere Regelungen der sozialgerechten Bodennutzung 
(gem. den „Gru ndsätzen der sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt (SoBoDA) “) sowie 
Regelungen zur Grün - und Freiflächengestaltung, zu Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt 
der Biodiversität, zum Klima - und Artenschutz, zum Mobilitätskonzept, zu 
wasserwirtschaftlichen B elangen und ggf. zur Altlastensanierung . 
 
 
Zu 2: 
 
Das BauGB schreibt in §  3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vo r, die 
Öffentlichkeit über die a llgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten 
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine 
einmonatige öffentliche Einstellung  der „Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung “ 
(Anlage) auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes unter 
https://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung -und-stadtplanung/stadtplanung  mit 
der Gelegenheit sich schriftlich, per Mail oder telefonisch zu äußern sowie ggf. telefonisc h zu 
erörtern. Dies wird ortsüblich beka nnt gemacht. 
 
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung informiert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen

- 4 - 
Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und ggf. im weiteren 
Aufhebungsverfahren berücksichtigt.  
 
 
Die Dezernentin III:  Die Dezernentin V:  
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek   Barbara Akdeniz  
Stadträtin Stadträtin 
 
 
 
Darmstadt, den 30.04.2020

Beratungsverlauf (1)

TOP 141

Orte (9)

  • Niersteiner Straße 2
  • Bessunger Straße 125
  • Ingelheimer Straße 2
  • Heidelberger Straße
  • Eschollbrücker Straße
  • Kattreinstraße
  • Hügelstraße
  • Groß-Gerauer Weg
  • Mina-Rees-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0132
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.04.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00