2021/0042
Neuerstellung des Qualifizierten Mietspiegels 2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Punkt 5: Neuerstellung des Qualifizierten Mietspiegels 2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2021/0042) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2021/0042
3097 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.03.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0042
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 6179830
Betreff: Neuerstellung des Qualifizierten Mietspiegels 2022 der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Vorlage vom: 16.02.2021
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens mit dem Ziel, ein
wissenschaftliches Institut mit der Erstellung des Qualifizierten Mietspiegels 2022 der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu beauftragen.
Anlagen: Anlage Kosten
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.02.2021
Qualifizierte Mietspiegel sind Übersichten über die ortsüblichen Entgelte für Wohnraum in
einer Gemeinde. Sie liefern nicht nur Informationen über gezahlte Mieten, sondern bilden das
ortsübliche Mietenniveau auf einer breiten Informationsbasis ab. Sie schaffen
Markttransparenz und leisten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen
den Mietvertragsparteien.
Die seitherigen Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind immer nach empirischen
Grundsätzen erhoben worden. Auch der derzeitige Qualifizierte Mietspiegel wurde nach diesen
Grundsätzen erstellt und war somit qualifiziert in Sinne von § 558d Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB).
Qualifizierte Mietspiegel sind, so verlangt es das BGB, nach zwei Jahren der Marktentwicklung
gemäß der gesetzlichen Verpflichtung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen.
Die Datenbasis des derzeitigen Qualifizierten Mietspiegels der Wissenschaftsstadt Darmstadt
geht auf Erhebungen aus dem Jahr 2017 zurück. Im Jahr 2020 erfolgte eine Fortschreibung
mit dem im BGB vorgesehenen Indexverfahren. Um wieder ein verlässliches Instrument zur
Bemessung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhalten, ist eine Neuerhebung notwendig.
Nach den einschlägigen Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG)
muss aufgrund der zu erwartenden Kosten ein Vergabeverfahren eingeleitet werden. Das
Verfahren hat das Ziel, ein wissenschaftliches Institut mit der Erstellung des Qualifizierten
Darmstädter Mietspiegels 2022 zu beauftragen.
Darmstadt, den 23.02.2021
Der Dezernent IV Die Dezernentin V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0042
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.02.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00