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A-N/0029/2015

Erhalt der Sperrpfosten im Eimermacherweg

Antrag an die BV Nord 09.11.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 17.11.2015, TOP 6.3

A-N-0029-2015-Erhalt der Sperrpfosten im Eimermacherweg

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A-N-0029-2015-Erhalt der Sperrpfosten im Eimermacherweg

2069 Zeichen

A-N/00/29/2015 
Erhalt der Sperrpfosten im Eimermacherweg   
 
 
Antrag  
Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen: 
Die probeweise Entfernung der Sperrpfosten im Eimer machweg wird nach der 6-
monatigen Probezeit beendet und die Sperrpfosten wieder aufgestellt. 
 
 
Begründung 
Die Sperrpfosten im Eimermacherweg, die aufgrund ei nes Verkehrsunfalles mit Kindesbe- 
teiligung aufgestellt wurden, haben sich in den letzten 30 Jahren bewährt. 
 
Zwar kommt das Amt für Stadtentwicklung, Stadt- und  Verkehrsplanung in seiner Stel- 
lungnahme vom 28.09.2015 zu dem Ergebnis, dass die Sperrpfosten entfallen können. 
Dieses Ergebnis trägt jedoch weder der Beschlusslag e noch der Situation vor Ort hinrei- 
chend Rechnung: 
 
1. 
Die Bezirksvertretung Nord hat am 20.01.2015 ledigl ich eine versuchsweise Entfer- 
nung beschlossen. Es bedarf daher eines guten Grund es, warum nach Ablauf der Pro- 
bezeit die Sperrpfähle auf Dauer entfallen sollen u nd nicht umgekehrt. In der Vorlage 
des Amtes für Stadtentwicklung, Stadt- und Verkehrs planung wird allerdings lediglich 
verargumentiert, warum es keinen Grund für die Wied eraufstellung der Sperrpfähle 
gibt. Dies ist hier aber nicht die entscheidungserh ebliche Fragestellung. In der Stel- 
lungnahme findet sich kein einziger Hinweis auf ein e vorteilhaftere Gestaltung der 
Verkehrslage oder der Verkehrssicherheit im Eimerma cherweg, der den Wegfall der 
Sperrpfähle begründen könnte. 
 
2. 
Demgegenüber wurde mit einer Anregung gemäß § 24 Ge meindeordnung aus der 
Bürgerschaft ein Wiederaufstellen der Sperrpfähle b eantragt. Durch die beigefügten 
Unterschriften vieler Anwohner rund um den Eimermac herweg wird dokumentiert, 
dass die Anliegerschaft diese Anregung gemeinsam tr ägt. Wir schließen uns den im 
Antrag vom 27.03.2015 dargelegten Gründen ausdrückl ich an. Was jahrelang gut 
funktioniert und zur Verkehrssicherheit beigetragen  hat, sollte nicht ohne Grund auf- 
gegeben werden.  
 
Daher sind jetzt nach Ablauf der Probezeit die Sperrpfähle wieder aufzustellen. 
 
Rosenau 
Guddorf 
Schonhoff

Beratungsverlauf (1)

17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Eimermacherweg

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Details

Aktenzeichen
A-N/0029/2015
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
09.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37