A-N/0029/2015
Erhalt der Sperrpfosten im Eimermacherweg
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A-N-0029-2015-Erhalt der Sperrpfosten im Eimermacherweg
2069 Zeichen
A-N/00/29/2015 Erhalt der Sperrpfosten im Eimermacherweg Antrag Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen: Die probeweise Entfernung der Sperrpfosten im Eimer machweg wird nach der 6- monatigen Probezeit beendet und die Sperrpfosten wieder aufgestellt. Begründung Die Sperrpfosten im Eimermacherweg, die aufgrund ei nes Verkehrsunfalles mit Kindesbe- teiligung aufgestellt wurden, haben sich in den letzten 30 Jahren bewährt. Zwar kommt das Amt für Stadtentwicklung, Stadt- und Verkehrsplanung in seiner Stel- lungnahme vom 28.09.2015 zu dem Ergebnis, dass die Sperrpfosten entfallen können. Dieses Ergebnis trägt jedoch weder der Beschlusslag e noch der Situation vor Ort hinrei- chend Rechnung: 1. Die Bezirksvertretung Nord hat am 20.01.2015 ledigl ich eine versuchsweise Entfer- nung beschlossen. Es bedarf daher eines guten Grund es, warum nach Ablauf der Pro- bezeit die Sperrpfähle auf Dauer entfallen sollen u nd nicht umgekehrt. In der Vorlage des Amtes für Stadtentwicklung, Stadt- und Verkehrs planung wird allerdings lediglich verargumentiert, warum es keinen Grund für die Wied eraufstellung der Sperrpfähle gibt. Dies ist hier aber nicht die entscheidungserh ebliche Fragestellung. In der Stel- lungnahme findet sich kein einziger Hinweis auf ein e vorteilhaftere Gestaltung der Verkehrslage oder der Verkehrssicherheit im Eimerma cherweg, der den Wegfall der Sperrpfähle begründen könnte. 2. Demgegenüber wurde mit einer Anregung gemäß § 24 Ge meindeordnung aus der Bürgerschaft ein Wiederaufstellen der Sperrpfähle b eantragt. Durch die beigefügten Unterschriften vieler Anwohner rund um den Eimermac herweg wird dokumentiert, dass die Anliegerschaft diese Anregung gemeinsam tr ägt. Wir schließen uns den im Antrag vom 27.03.2015 dargelegten Gründen ausdrückl ich an. Was jahrelang gut funktioniert und zur Verkehrssicherheit beigetragen hat, sollte nicht ohne Grund auf- gegeben werden. Daher sind jetzt nach Ablauf der Probezeit die Sperrpfähle wieder aufzustellen. Rosenau Guddorf Schonhoff
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungOrte (1)
- Eimermacherweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0029/2015
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 09.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37