1862/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion betreffen: Illegale Müllablagerung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Stadtbezirk Chorweiler in den Jahren 2024 und 2025
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3536 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 1862/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion betreffen: Illegale Müllablagerung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Stadtbezirk Chorweiler in den Jahren 2024 und 2025 Mit Anfrage AN/0874/2026 vom 08.06.2026 bittet die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler um die Beantwortung folgender Fragestellungen: 1. Wie viele Verfahren wegen illegaler Müllablagerungen im öffentlichen Raum wur- den im Stadtbezirk Chorweiler in den Kalenderjahren 2024 und 2025 eingeleitet? Bitte getrennt nach Jahren darstellen. Antwort der Verwaltung: Die Bezirke Nippes und Chorweiler wurden bis zu dem Jahr 2024 aus organisatori- schen Gründen gemeinsam statistisch erfasst. In 2024 wurden insgesamt 185 Verfah- ren wegen illegaler Müllablagerungen in Nippes und Chorweiler eingeleitet. Im Jahr 2025 wurden im Stadtbezirk Chorweiler insgesamt 68 Verfahren wegen illega- ler Müllablagerungen eingeleitet. 2. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2024 und 2025 im Stadtbezirk Chorwei- ler ein Bußgeld wegen illegaler Müllablagerungen tatsächlich festgesetzt? Bitte getrennt nach Jahren und Art des Verstoßes gemäß Verwarnungs- und Bußgeld- katalog des Landes NRW darstellen. Antwort der Verwaltung: Die Fälle werden nicht nach Bezirken gelistet, sondern nach Eingängen. Daher kann keine detaillierte Auskunft zu den angefragten Fallzahlen gegeben werden. 3. Wie hoch waren die insgesamt festgesetzten Bußgelder sowie die tatsächlich vereinnahmten Beträge im Zusammenhang mit illegalen Müllablagerungen im Stadtbezirk Chorweiler in den Jahren 2024 und 2025? Antwort der Verwaltung: Wie bereits bei der Beantwortung von Frage 2 geschildet, werden die Fälle von illega- ler Müllablagerung nach Eingängen und nicht nach Bezirken gelistet. Eine Auskunft über die Höhe an festgesetzten bzw. vereinnahmten Beträgen von Bußgeldern in die- sem Zusammenhang ist daher nicht möglich. 2 4. An welchen Orten im Stadtbezirk Chorweiler wurden in den Jahren 2024 und 2025 die meisten Verstöße festgestellt? Bitte die zehn am häufigsten betroffenen Straßen, Plätze oder Bereiche mit der jeweiligen Anzahl der festgestellten Fälle benennen. Antwort der Verwaltung: Im Stadtbezirk Chorweiler konnten in der Oranjehofstraße vier Verstöße und in der Neusser Landstraße drei Verstöße festgestellt werden. Aus der Auswertung ergeben sich keine weiteren signifikanten Örtlichkeiten in Chorweiler. Im Jahr 2026 häufen sich bisher die Feststellungen auf den Parkplätzen rund um den Fühlinger See und in der Neusser Landstraße. 5. Welche Maßnahmen wie z. B. Videoüberwachung oder mehr Präsenz des Ord- nungsamts wurden eingeleitet an den Orten, an denen in den letzten zwei Jahren die meisten Verstöße festgestellt worden sind? Antwort der Verwaltung: Durch Präsenz der Außendienstkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes sollen ord- nungswidrige Zustände vermieden und festgestellte Müllablagerungen kurzfristig der AWB zur Entfernung mitgeteilt werden. Die vermehrte Präsenz der Ordnungsdienst- kräfte an den bekannten Örtlichkeiten im Stadtbezirk Chorweiler hat zu einer geringe- ren Anzahl festgestellter illegaler Müllablagerungen geführt. Eine Videobeobachtung durch Ordnungsbehörden zur Vermeidung, Feststellung und Ahndung von illegalen Müllablagerungen ist in NRW nicht zulässig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1862/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.06.2026
- Erstellt
- 19.06.2026 07:00