Einbeziehung einer Planstraße in Köln-Porz
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3366/2019 vom 23.10.2019
Stand: Am 05.11.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 Vorlagen-Nummer 3366/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einbeziehung einer Planstraße in Köln-Porz Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Planstraße, die als Stichstraße von der Frankfurter Straße in Höhe des Kreuzungsbereiches Niederkasseler Straße in Köln-Porz-Lind abgeht, etwa 52 Meter in südwestliche Richtung verläuft und am Firmengelände der Firma igus GmbH endet, in die Niederkasseler Straße einzubeziehen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Bebauungsplan 77349/04 ist seit dem 04.07.2007 rechtskräftig und setzt ein Gewerbe- und In- dustriegebiet in Köln-Porz-Lind fest. Die Firma igus GmbH hat die komplette Industriefläche westlich der Frankfurter Straße zur Arrondie- rung ihres benachbarten Firmengeländes erworben. Um die Erschließung des im Bebauungsplan festgesetzten Industriegebietes sicher zu stellen, ist eine öffentliche Straßenanbindung in Höhe des Kreuzungsbereiches Frankfurter Straße/ Niederkasseler Straße notwendig. Die innere Erschließung soll dann über eine Privatstraße auf dem Gelände der Firma igus GmbH er- folgen. Anlagen -
Anlage Plan
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AnlageN Einbeziehung in Niederkasseler Straße
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