2318/2024
Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer möglichen Umbenennung der Ostlandstraße
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 2318/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer möglichen Umbenennung der Ostlandstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer möglichen Umbenennung der Ostlandstraße in Köln-Weiden auf Basis des Beteiligungskonzeptes durch- zuführen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In ihrer Sitzung vom 17.06.2024 hat die Bezirksvertretung Lindenthal das Gutachten des His- torischen Beirats zur Ostlandstraße zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine Anwohner*innenbefragung sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer möglichen Um- benennung der Ostlandstraße in Köln-Weiden durchzuführen. Die verpflichtende analoge Befragung der Anlieger*innen (Anwohner*innen sowie Gewerbe vor Ort) durch das zentrale Namensarchiv ist bereits erfolgt. Zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Verwaltung ein Beteiligungskonzept erstellt, das als Anlage beigefügt ist. Mit dieser Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten alle Köl- ner*innen die Möglichkeit, sich zu der möglichen Umbenennung der Straße zu positionieren und ihre Argumente für ein Für und Wider zu benennen. Die Entscheidung, ob die Straße umbenannt wird, obliegt alleine der Bezirksvertretung Lin- denthal. Das Votum aus Öffentlichkeitsbeteiligung und Anwohner*innenbefragung dient für die Bezirksvertretung zur Entscheidungsfindung, ist jedoch nicht bindend. Anlage Beteiligungskonzept
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beteiligungskonzept Ostlandstraße BV 3
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1 von 5 Beteiligungskonzept Undemokratische Straßennamen Hier: Ostlandstraße in Köln-Weiden Stand: 26.07.2024 Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient zur Verständigung über die Ausgestaltung dieser. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. I. Grundlagen Kontext 2021 wurde in Köln ein Projekt gestartet, um das koloniale Erbe Kölns aufzuarbeiten. Mit diesem Entschluss wurde ein Schritt hin zu einer vielfältigen Stadtgesellschaft ohne Diskriminierung und Ausgrenzung gegangen und wurde ein neues Kapitel der Erinnerungskultur geöffnet. Ziel des Projektes ist es, die Bedeutung der Kolonialgeschichte als Keimzelle einer Ideologie der Menschenfeindlichkeit, von Rassismus und Diskriminierung herauszuarbeiten. Damit sollen die Auswirkungen und der Einfluss des Kolonialismus auf das heutige gesellschaftliche Zusammenleben verdeutlicht werden. Teil dieses Gesamtprojektes ist die Überprüfung der Kölner Straßennamen. Außer der Begutachtung der Straßen mit kolonialgeschichtlichem Hintergrund, wurden die Prüfkriterien ausgedehnt auf die ebenso im Stadtbild weiterhin verankerten Namen, die einen NS- belasteten Bezug aufweisen könnten. Von insgesamt ca. 6000 Kölner Straßennamen werden nun sukzessive über 1200 Benennungen genauer unter die Lupe genommen. Eigens hierzu wurde ein Expert*innengremium, der Historische Beirat, aus renommierten stadt-externen Historikerinnen und Historikern zusammengestellt. Wissenschaftlich belegt und objektiv werden sie Expertisen erstellen und für jede Straße ein Votum aussprechen. Dabei kann es sich um eine Umbenennungsempfehlung handeln aber auch um den Vorschlag, anhand eines Erläuterungsschildes aufzuklären. Gemäß § 2 Abs. 1 Punkt 7.2 sind die Bezirksvertretungen in Abstimmung mit dem zentralen Namensarchiv zuständig für die Benennung und Umbenennung öffentlicher Einrichtungen des Bezirks (Straßen, Wege, Plätze, Schulen, Friedhöfe, Bäder u. a.). Demnach entscheidet entsprechend der Leitlinien der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auch die jeweilige Bezirksvertretung, ob zu der möglichen Umbenennung einer Straße eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden soll. In diesem Fall hat die Bezirksvertretung Lindenthal die Verwaltung beauftragt eine Beschlussvorlage zum Umbenennungsverfahren vorzulegen, die eine Anwohnerbefragung und eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht. Gestaltungsspielraum (ggf. rechtliche Rahmenbedingungen) Die Kölner*innen sollen die Möglichkeit erhalten sich zu der möglichen Umbenennung der Straße zu positionieren und ihre Argumente für ein Für und Wider zu benennen. Die Ergebnisse der ÖB werden gemeinsam mit dem Gutachten des Historischen Beirats und der Beteiligung der Anwohner*innen der Bezirksvertretung Lindenthal als Hilfe zur Entscheidungsfindung vorgelegt. 2 von 5 Die Entscheidung, ob die Straße umbenannt wird, obliegt alleine der Bezirksvertretung Lindenthal. Das Votum aus Öffentlichkeitsbeteiligung und Anwohner*innenbefragung ist für die Bezirksvertretung nicht bindend. Erwartete Vorteile aus der Beteiligung Die Kölner*innen werden über die vom Historischen Beirat zur Überprüfung der Straßennamen befürwortete Umbenennung informiert. Die vom Historischen Beirat verfassten Gutachten bieten den Kölner*innen die Möglichkeit sich mit den konkreten Argumenten, welche für und gegen eine Umbenennung sprechen zu befassen und diese nachzuvollziehen. Die Kölner*innen haben die Möglichkeit Ihre Einschätzung zu einer Umbenennung unter Angabe ihrer jeweiligen Perspektive zu äußern. II. Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen Beteiligungsthema /-themen Ostlandstraße in Köln-Weiden Beteiligungsziel(e) Die Kölner*innen sollen die Komplexität einer Umbenennung nachvollziehen können und die Gründe, welche für eine Umbenennung sprechen, verstehen. Durch die Möglichkeit Ihre Einschätzung abzugeben und Berücksichtigung diese r, soll die Akzeptanz für die Bezirksvertretung gestärkt werden. Beteiligungsstufe Anhörung/Beratung: Die Öffentlichkeit wird eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Zielgruppen Anlieger*innen der Straße (Anwohner*innen sowie Gewerbe vor Ort) : Die Anlieger*innen werden seitens des zentralen Namensarchiv aufgefordert ihre Meinung zu einer Umbenennung mitzuteilen. Betroffene: Im Kontext der Abfrage des zentralen Namensarchivs werden grundsätzlich nur die Anlieger*innen kontaktiert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auch Betroffene die Möglichkeit erhalten eine Rückmeldung zu der möglichen Umbenennung mitzuteilen. Unter Betroffenen werden Menschen verstanden, welche aufgrund ihrer Geschichte oder ihres Hintergrundes einen persönlichen Bezug zu dem aktuellen Namensgeber der Straße bzw. zu dem geschichtlichen Kontext haben. Initiativen / Vereine: Im Kontext der Abfrage des zentralen Namensarchivs werden grundsätzlich nur die Anlieger*innen kontaktiert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auch Initiativen, Vereine etc., welche sich mit der Thematik befassen, die Möglichkeit erhalten eine Rückmeldung zu der möglichen Umbenennung zu geben. Einrichtungen vor Ort (Schulen, Kitas etc.): Im Kontext der Abfrage des zentralen Namensarchivs werden grundsätzlich nur die Anlieger*innen kontaktiert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 3 von 5 sollen auch vor Ort ansässige Einrichtungen bzw. die Besucher*innen dieser die Möglichkeit erhalten eine Rückmeldung zu der möglichen Umbenennung mitzuteilen. III. Ablauf der Beteiligung, Methoden und Kommunikationsmaßnahmen Die Beteiligung soll neben den direkten Anlieger*innen (deren verpflichtende Beteiligung bereits stattgefunden hat) auch weiteren Betroffenen und Interessierten die Möglichkeit geben, ihre Meinung bezüglich einer Umbenennung mitzuteilen. Formate Analoge Beteiligung: - Postalische Beteiligung der Anlieger*innen (Anwohner*innen sowie Gewerbe vor Ort): durch 235/1 Die verpflichtende analoge Befragung der Anlieger*innen (Anwohner*innen sowie Gewerbe vor Ort) durch das zentrale Namensarchiv ist bereits erfolgt. - Postkarten / Flyer Es sollen Postkarten erstellt werden, welche die Öffentlichkeit auf den Umbenennungsprozess und die Möglichkeit der Beteiligung aufmerksam machen. Diese enthalten einen QR-Code sowie einen Link zum städtischen Beteiligungsportal. Hier können die Menschen sowohl das Gutachten einsehen als auch eine Rückmeldung aus ihrer Perspektive verfassen. Zudem kann die Rückmeldung auf dem Flyer gegeben und dieser kostenfrei zurückgesendet werden. Digitale Beteiligung: - Online-Dialog auf dem Beteiligungsportal (meinungfuer.koeln) Auf einer Karte wird die Straße gekennzeichnet und das Gutachten des Historischen Beirats veröffentlicht. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit ihre Meinung zu den Gutachten sowie Gründe, welche für oder gegen eine Umbenennung sprechen zu erfassen. Die Nutzer*innen sollen bei der Abgabe ihrer Meinung auch ihre Perspektive eintragen: Ich bin Anwohner*in Ich bin Betroffene*r aufgrund des persönlichen Hintergrundes Ich bin Mitglied einer Initiative / eines Vereins Ich besuche eine Einrichtung vor Ort (Schule, Kita etc.) Ich bin an der Thematik interessiert Kommunikationsmaßnahmen: Um die interessierte Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam zu machen, sind verschiedene Kommunikationswege vorgesehen: Analog 4 von 5 - Plakate An den Eingängen / Enden der Straße sowie an wichtigen Orten vor Ort (bspw. dem Bezirksrathaus, öffentlichen Plätzen im unmittelbaren Umfeld) werden Plakate angebracht, welche auf den Umbenennungsprozess sowie die Möglichkeit der Beteiligung hinweisen. - Postkarten / Flyer Siehe oben Digital - E-Mail über Multiplikator*innenverteiler - Pressemitteilung IV. Evaluation Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und ihrer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen u nd generell die Beteiligungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. Darüber hinaus gibt es projektspezifische Kriterien, anhand derer der Erfolg der Öffentlichkeitsbeteiligung gemessen werden kann. Diese richten sich nach den in Abschnitt 2 genannten Zielen: o Haben die eingesetzten Methoden ihre spezifischen Ziele erreicht? o Wurden die Zielgruppen erreicht und mobilisiert? 5 von 5 o Inwieweit wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung als fairer Prozess wahrgenommen?
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brückenstraße 5
- Ostlandstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2318/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 22.08.2024
- Erstellt
- 26.07.2024 09:24