Mandari Insight

2318/2024

Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer möglichen Umbenennung der Ostlandstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.09.2024, TOP 9.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beteiligungskonzept Ostlandstraße BV 3

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1853 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2318/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer möglichen Umbenennung der Ostlandstraße  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer möglichen 
Umbenennung der Ostlandstraße in Köln-Weiden auf Basis des Beteiligungskonzeptes durch-
zuführen. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In ihrer Sitzung vom 17.06.2024 hat die Bezirksvertretung Lindenthal das Gutachten des His-
torischen Beirats zur Ostlandstraße zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, 
eine Anwohner*innenbefragung sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer möglichen Um-
benennung der Ostlandstraße in Köln-Weiden durchzuführen.  
Die verpflichtende analoge Befragung der Anlieger*innen (Anwohner*innen sowie Gewerbe 
vor Ort) durch das zentrale Namensarchiv ist bereits erfolgt. 
Zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Verwaltung ein Beteiligungskonzept 
erstellt, das als Anlage beigefügt ist. Mit dieser Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten alle Köl-
ner*innen die Möglichkeit, sich zu der möglichen Umbenennung der Straße zu positionieren 
und ihre Argumente für ein Für und Wider zu benennen. 
Die Entscheidung, ob die Straße umbenannt wird, obliegt alleine der Bezirksvertretung Lin-
denthal. Das Votum aus Öffentlichkeitsbeteiligung und Anwohner*innenbefragung dient für die 
Bezirksvertretung zur Entscheidungsfindung, ist jedoch nicht bindend. 
 
Anlage 
Beteiligungskonzept

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1152 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beteiligungskonzept Ostlandstraße BV 3

8617 Zeichen

1 von 5 
Beteiligungskonzept  
Undemokratische Straßennamen  
Hier: Ostlandstraße in Köln-Weiden 
Stand: 26.07.2024  
Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient zur Verständigung über die 
Ausgestaltung dieser. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. 
I. Grundlagen 
Kontext 
2021 wurde in Köln ein Projekt gestartet, um das koloniale Erbe Kölns aufzuarbeiten. Mit diesem 
Entschluss wurde ein Schritt hin zu einer vielfältigen Stadtgesellschaft ohne Diskriminierung und 
Ausgrenzung gegangen und wurde ein neues Kapitel der Erinnerungskultur geöffnet. Ziel des 
Projektes ist es, die Bedeutung der Kolonialgeschichte als Keimzelle einer Ideologie der 
Menschenfeindlichkeit, von Rassismus und Diskriminierung herauszuarbeiten. Damit sollen die 
Auswirkungen und der Einfluss des Kolonialismus auf das heutige gesellschaftliche Zusammenleben 
verdeutlicht werden. 
Teil dieses Gesamtprojektes ist die Überprüfung der Kölner Straßennamen.  
Außer der Begutachtung der Straßen mit kolonialgeschichtlichem Hintergrund, wurden die 
Prüfkriterien ausgedehnt auf die ebenso im Stadtbild weiterhin verankerten Namen, die einen NS-
belasteten Bezug aufweisen könnten.  
Von insgesamt ca. 6000 Kölner Straßennamen werden nun sukzessive über 1200 Benennungen 
genauer unter die Lupe genommen. Eigens hierzu wurde ein Expert*innengremium, der Historische 
Beirat, aus renommierten stadt-externen Historikerinnen und Historikern zusammengestellt. 
Wissenschaftlich belegt und objektiv werden sie Expertisen erstellen und für jede Straße ein Votum 
aussprechen. Dabei kann es sich um eine Umbenennungsempfehlung handeln aber auch um den 
Vorschlag, anhand eines Erläuterungsschildes aufzuklären. 
Gemäß § 2 Abs. 1 Punkt 7.2 sind die Bezirksvertretungen in Abstimmung mit dem zentralen 
Namensarchiv zuständig für die Benennung und Umbenennung öffentlicher Einrichtungen des Bezirks 
(Straßen, Wege, Plätze, Schulen, Friedhöfe, Bäder u. a.).  
Demnach entscheidet entsprechend der Leitlinien der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auch 
die jeweilige Bezirksvertretung, ob zu der möglichen Umbenennung einer Straße eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden soll.  
In diesem Fall hat die Bezirksvertretung Lindenthal die Verwaltung beauftragt eine Beschlussvorlage 
zum Umbenennungsverfahren vorzulegen, die eine Anwohnerbefragung und eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.  
Gestaltungsspielraum (ggf. rechtliche Rahmenbedingungen) 
Die Kölner*innen sollen die Möglichkeit erhalten sich zu der möglichen Umbenennung der Straße zu 
positionieren und ihre Argumente für ein Für und Wider zu benennen. Die Ergebnisse der ÖB werden 
gemeinsam mit dem Gutachten des Historischen Beirats und der Beteiligung der Anwohner*innen der 
Bezirksvertretung Lindenthal als Hilfe zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

2 von 5 
Die Entscheidung, ob die Straße umbenannt wird, obliegt alleine der Bezirksvertretung Lindenthal. 
Das Votum aus Öffentlichkeitsbeteiligung und Anwohner*innenbefragung ist für die Bezirksvertretung 
nicht bindend. 
Erwartete Vorteile aus der Beteiligung 
Die Kölner*innen werden über die vom Historischen Beirat zur Überprüfung der Straßennamen 
befürwortete Umbenennung informiert.  
Die vom Historischen Beirat verfassten Gutachten bieten den Kölner*innen die Möglichkeit sich mit 
den konkreten Argumenten, welche für und gegen eine Umbenennung sprechen zu befassen und 
diese nachzuvollziehen.  
Die Kölner*innen haben die Möglichkeit Ihre Einschätzung zu einer Umbenennung unter Angabe ihrer 
jeweiligen Perspektive zu äußern.  
II. Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen 
Beteiligungsthema /-themen 
Ostlandstraße in Köln-Weiden 
Beteiligungsziel(e) 
Die Kölner*innen sollen die Komplexität einer Umbenennung nachvollziehen können und die 
Gründe, welche für eine Umbenennung sprechen, verstehen.  
Durch die Möglichkeit Ihre Einschätzung abzugeben und Berücksichtigung diese r, soll die Akzeptanz 
für die Bezirksvertretung gestärkt werden.  
Beteiligungsstufe 
Anhörung/Beratung: Die Öffentlichkeit wird eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern.  
Zielgruppen 
Anlieger*innen der Straße (Anwohner*innen sowie Gewerbe vor Ort) : Die Anlieger*innen werden 
seitens des zentralen Namensarchiv aufgefordert ihre Meinung zu einer Umbenennung mitzuteilen.  
Betroffene: Im Kontext der Abfrage des zentralen Namensarchivs werden grundsätzlich nur die 
Anlieger*innen kontaktiert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auch Betroffene die 
Möglichkeit erhalten eine Rückmeldung zu der möglichen Umbenennung mitzuteilen. Unter 
Betroffenen werden Menschen verstanden, welche aufgrund ihrer Geschichte oder ihres 
Hintergrundes einen persönlichen Bezug zu dem aktuellen Namensgeber der Straße bzw. zu dem 
geschichtlichen Kontext haben.  
Initiativen / Vereine: Im Kontext der Abfrage des zentralen Namensarchivs werden grundsätzlich nur 
die Anlieger*innen kontaktiert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auch Initiativen, 
Vereine etc., welche sich mit der Thematik befassen, die Möglichkeit erhalten eine Rückmeldung zu 
der möglichen Umbenennung zu geben.  
Einrichtungen vor Ort (Schulen, Kitas etc.): Im Kontext der Abfrage des zentralen Namensarchivs 
werden grundsätzlich nur die Anlieger*innen kontaktiert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

3 von 5 
sollen auch vor Ort ansässige Einrichtungen bzw. die Besucher*innen dieser die Möglichkeit erhalten 
eine Rückmeldung zu der möglichen Umbenennung mitzuteilen. 
III. Ablauf der Beteiligung, Methoden und 
Kommunikationsmaßnahmen 
Die Beteiligung soll neben den direkten Anlieger*innen (deren verpflichtende Beteiligung bereits 
stattgefunden hat) auch weiteren Betroffenen und Interessierten die Möglichkeit geben, ihre Meinung 
bezüglich einer Umbenennung mitzuteilen.  
Formate  
 Analoge Beteiligung:  
- Postalische Beteiligung der Anlieger*innen (Anwohner*innen sowie Gewerbe vor 
Ort): durch 235/1 
Die verpflichtende analoge Befragung der Anlieger*innen (Anwohner*innen sowie 
Gewerbe vor Ort) durch das zentrale Namensarchiv ist bereits erfolgt.  
- Postkarten / Flyer  
Es sollen Postkarten erstellt werden, welche die Öffentlichkeit auf den 
Umbenennungsprozess und die Möglichkeit der Beteiligung aufmerksam machen. Diese 
enthalten einen QR-Code sowie einen Link zum städtischen Beteiligungsportal. Hier 
können die Menschen sowohl das Gutachten einsehen als auch eine Rückmeldung aus 
ihrer Perspektive verfassen.  
Zudem kann die Rückmeldung auf dem Flyer gegeben und dieser kostenfrei 
zurückgesendet werden.  
 Digitale Beteiligung: 
- Online-Dialog auf dem Beteiligungsportal (meinungfuer.koeln)  
Auf einer Karte wird die Straße gekennzeichnet und das Gutachten des Historischen 
Beirats veröffentlicht. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit ihre Meinung zu den 
Gutachten sowie Gründe, welche für oder gegen eine Umbenennung sprechen zu 
erfassen. Die Nutzer*innen sollen bei der Abgabe ihrer Meinung auch ihre Perspektive 
eintragen:  
 Ich bin Anwohner*in 
 Ich bin Betroffene*r aufgrund des persönlichen Hintergrundes  
 Ich bin Mitglied einer Initiative / eines Vereins 
 Ich besuche eine Einrichtung vor Ort (Schule, Kita etc.)  
 Ich bin an der Thematik interessiert 
Kommunikationsmaßnahmen:  
Um die interessierte Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam zu machen, sind verschiedene 
Kommunikationswege vorgesehen:  
 Analog

4 von 5 
- Plakate  
An den Eingängen / Enden der Straße sowie an wichtigen Orten vor Ort (bspw. dem 
Bezirksrathaus, öffentlichen Plätzen im unmittelbaren Umfeld) werden Plakate 
angebracht, welche auf den Umbenennungsprozess sowie die Möglichkeit der Beteiligung 
hinweisen.  
- Postkarten / Flyer  
Siehe oben  
 Digital  
- E-Mail über Multiplikator*innenverteiler  
- Pressemitteilung 
 
IV. Evaluation 
Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und 
ihrer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer 
abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen u nd generell die 
Beteiligungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. 
Darüber hinaus gibt es projektspezifische Kriterien, anhand derer der Erfolg der 
Öffentlichkeitsbeteiligung gemessen werden kann. Diese richten sich nach den in Abschnitt 2 
genannten Zielen: 
o Haben die eingesetzten Methoden ihre spezifischen Ziele erreicht? 
o Wurden die Zielgruppen erreicht und mobilisiert?

5 von 5 
o Inwieweit wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung als fairer Prozess wahrgenommen?

Beratungsverlauf (1)

23.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brückenstraße 5
  • Ostlandstraße

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Details

Aktenzeichen
2318/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.08.2024
Erstellt
26.07.2024 09:24