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Einbeziehung einer Erschließungsstraße in die Von-Ketteler-Straße in Köln-Höhenhaus

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1318/2024 vom 07.05.2024

Stand: Am 03.06.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

Dokumente

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 1318/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einbeziehung einer Erschließungsstraße in die Von-Ketteler-Straße in Köln-Höhenhaus Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die private Erschließungsstraße, die von der Von- Ketteler-Straße hinter der Hausnummer 14 in südliche Richtung abgeht und nach etwa 130 Metern in einer Wendeanlage endet, in die Von-Ketteler -Straße einzubeziehen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In dem Bebauungsplan 71504/05 mit dem Arbeitstitel Von-Ketteler-Straße in Köln-Höhenhaus ist eine zusätzliche Erschließungsstraße geplant. Es handelt sich um den rückwärtigen Grund- stücksbereich zwischen der Bestandsbebauung an der Von-Ketteler-Straße im Westen, der Von-Bodelschwingh-Straße im Nordosten und Osten und der Straße Am Flachsrosterweg im Süden. Von der Von-Ketteler-Straße führen von Westen her private Stichstraßen an das Plangebiet heran, die nun durch eine zusätzliche Erschließungsstraße für die geplante Wohnbebauung ergänzt werden soll. Hier sollen drei Punkthäuser mit insgesamt 30 Wohneinheiten entstehen. Anlage Plan

Beratungsverlauf

  1. 03.06.2024

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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