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2020/0045

Leitlinien Nahmobilität

Magistratsvorlage 21.02.2020

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1 
 
1) Präambel, Zielsetzung 
Der „Runde Tisch Nahmobilität“ (RTN) wurde von der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
initiiert mit der  Zielsetzung, möglichst konkrete Leitlinien für die Planung und  
Realisierung von Verkehrsmaßnahmen  zu entwickeln , welche die Nahmobilität 
verbessern. Die am 18. Juni 2019 beschlossene Radstrategie der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ist Bestandteil der Leitlinien. 
„Nahmobilität bezieht sich auf kurze Wege, auf Angebote u nd Gelegenheiten, die es 
ermöglichen, Aktivitäten in der Nähe, im Quartier oder Ortsteil auszuüben. Der 
zunehmend verwendete Begriff der „Nahmobilität“ ist dabei aus wissenschaftlicher 
Sicht zunächst nicht auf einzelne Verkehrsarten ausgerichtet. Die damit  verbundenen 
Strategien beziehen sich jedoch auf eine Stärkung des Fuß - und Radverkehrs in 
integrierten, lokalen Konzepten“ (vgl. Beckmann, Wulfhorst 2003; Monheim, 2009; 
AGFS 2010; Horn 2013).  
Die Verkehrssicherheit für den Fuß - und Radverkehr ist bei allen Entscheidungen das 
leitende Kriterium. Daher muss die historisch bedingte dominierende Stellung des Kfz-
Verkehrs zu Gunsten aller Bereiche der Nahmobilität  eingeschränkt werden . 
Verwoben mit den Maßnahmen, die die Infrastruktur betreffen, liegt ein Fok us auf dem 
sozialen Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden im öffentlichen 
Raum.  
Der Fuß- und Radverkehr  sowie der Öffentliche Personennahverkehr ( ÖPNV) 
innerhalb des Stadtgebietes  und in den Landkreis hinein  sollen gestärkt werden, um 
so die kurzen Wege attr aktiver und sicherer zu machen. Damit wird ein wesentlicher 
Beitrag zur Verkehrswende, zur Schadstoffreduktion als auch zu m Klimaschutz und 
zur Aufenthaltsqualität in der Stadt geleistet.  
Die gebaute Stadt begrenzt den öffentlichen Raum und erfordert ein Abwägen bei der 
Flächenaufteilung für Fußverkehr, Radverkehr , ÖPNV sowie den ruhenden und 
fließenden MIV (Motorisierter Individual Verkehr). 
Alle Verkehrsteilnehmenden sind gleichberechtigt  bei der erforderlichen Neuaufteilung 
der vorhandenen Flächen zu  berücksichtigen. Der RTN hat Leitlinien zur 
Neuaufteilung erarbeitet. Diese helfen  alle anstehenden Planungen, Maßnahmen und 
bestehenden Situationen im Bereich Verkehr in der Stadt aus Sicht der Nahmobilität 
konkret zu bewerten und die beste Lösung zu finden.  Dem RTN ist dabei bewusst, 
dass immer wieder Kompromisse nötig sein werden.  
Im folgenden Kapitel werden die erarbeiteten Leitlinien formuliert.  
 
2) Leitlinien Nahmobilität 
Der Runde Tis ch Nahmobilität hat folgende Forderungen als Leitlinien verabschiedet, 
die unabhängig von der Art der Fortbewegung gelten sollen.  An diesen müssen sich 
Planung und Realisierung aller Maßnahmen und Lösungen im Bereich Verkehr 
orientieren.

2 
 
Grundsätzlich sind  die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und 
Fußgängerverkehrsanlagen (EFA)“ in der jeweils gültigen Fassung als verbindliches 
Regelwerk für alle Planungen und baulichen Maßnahmen anzuwenden. 
 
1. Erhöhen der Verkehrssicherheit  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zum Ziel die objektive Verkehrssicherheit sowie das 
subjektive Sicherheitsempfinden aller Verkehrsteilnehmenden weiter zu verbessern (Vision 
Zero 1). Die Förderung des vergleichsweise sicheren ÖPNV sowie der Ausbau einer 
sicheren Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr sind zu erhöhen. 
2. Herstellen von durchgängigen und verkehrssicheren Verbindungen für Fuß- und 
Radverkehr  
Damit die Verbindungen im Ver kehrsnetz auch angenommen werden, müssen sie 
innerstädtisch durchgängig und verkehrssicher sein. Sie sollen sowohl den Anschluss an 
den Landkreis als auch die Wegebeziehungen innerhalb der Stadt berücksichtigen.  Für 
Schleichwege soll überprüft werden, ob s ie in das offizielle Wegenetz integriert werden 
können, wenn dies das Verkehrsnetz stärkt und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. 
3. Umsetzen einheitlicher und eingängiger Ansätze der Verkehrsführung   
Frühzeitiges Erkennen, schnelles Reagieren sowie vo rausschauendes Agieren sind 
elementar für die Sicherheit im Straßenverkehr. Diese steigt, wenn Strecken und 
Gegebenheiten bekannt oder vorhersehbar sind - je ähnlicher desto besser.  
Kontinuität in der Streckenführung und Beschränkung der Infrastruktur auf das Notwendige 
verbessern die Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit.  
Besondere Lösungen bei der Streckengestaltung müssen die Ausnahme sein, Kontinuität 
und Wiedererkennung haben Vorrang. 
Durch einheitliche Gestaltung vergleichbarer Situationen und besonders bei der 
Wegeführung an Knotenpunkten wird sicheres Verhalten der Verkehrsteilnehmenden 
unterstützt.  
4. Herstellen von Infrastrukturangeboten für alle (Anfänger bis Profi, Kinder bis 
Senioren)  
Die Infrastruktur soll die Menschen einladen , sich zu Fuß und mit  dem Fahrrad zu 
bewegen. Hierbei soll das Infrastrukturangebot so ausgebildet sein, dass es allen Nutzern 
gerecht wird, so dass beispielsweise Kinder auf Gehwegen Radfahren lernen und 
gleichzeitig Radfahrer zügig an ihr Ziel gelangen können. Die Infrastruk tur sollte 
dahingehend verbessert werden, dass auch längere Wege zu Fuß oder mit dem Rad 
zurückgelegt werden können, beispielsweise durch Bänke oder Trinkbrunnen in 
regelmäßigen Abständen. 
 
                                            
1 Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR): „Ziel von „Vision Zero“ ist: keine Toten und Schwerve rletzten 
im Straßenverkehr. Kern der Strategie ist ein sicheres Verkehrssystem und die Einsicht, dass der 
Mensch als Teil dieses Systems nicht fehlerfrei agiert. Die Gestaltung der Verkehrsmittel und der 
Verkehrswege muss dieser Erkenntnis entsprechen und die Regelwerke zur Teilnahme am 
Straßenverkehr sind entsprechend anzupassen.“

3 
 
5. Herstellen von sicheren Querungsangeboten  
Querungen sind Situatio nen, welche vom Streckenverlauf auf Kollision angelegt sind - 
aber ebenso auf deren Vermeidung. Sie erfordern erhöhte Aufmerksamkeit, die eine gute 
und frühzeitige Sicht auf die Querungsstelle samt notwendiger Informationen voraussetzt, 
ohne Ablenkung durch überflüssige Infrastruktur (Schilderwald). 
Querungswege müssen für alle leicht erkennbar und möglichst kurz sein z.B. durch 
Gehwegvorziehungen („Gehwegnasen“) bei Querungen an Parkständen. Gesicherte 
Querungsstellen in regelmäßigen und bekannten Abständen sind notwendig.  
Um riskantes Queren zu reduzieren soll  die Überquerung in einem Zug möglich sein, mit 
oder ohne Mittelinsel als Querungshilfe . Lange Wartezeiten durch Signalanlagen mit 
Anforderungstastern („Bettelampel“) sollen vermieden werden. 
6. Umsetzen von fuß- und radverkehrsfreundlicher Signalisierung  
Fuß- und Radverkehr bringen unterschiedliche Voraussetzungen mit und haben deshalb 
unterschiedliche Anforderung an eine Signalisierung. Eine getrennte Signalisierung für 
Fuß- und Radverkehr wird die Wartezeiten für den Radverkehr reduzieren, da eine kürzere 
Räumzeit einkalkuliert werden kann. Gleichzeitig müssen die Umfeldbedingungen für den 
Fußverkehr – Schule, Altenheim in der Nähe, breiter Kreuzungsquerschnitt - ausreichend 
berücksichtigt werden.  
Rundum-Grün soll als Option an Kreuzungen geprüft und wo immer möglich eingeführt 
werden.  
Eine fußgängerfreundliche Signalisierung an Haltestellen soll helfen, die Sicherheit zu 
erhöhen. 
7. Sicherstellen von Barrierefreiheit  
Das Ziel ist den Verkehrsraum für seh-, hör- und gehbehinderte Menschen barrierefrei und 
sicher zu gestalten 2 . Hierbei soll das Zwei -Sinne-Prinzip als Mindestmaß angesetzt 
werden. Im Bestand und bei der Planung ist auf die Wahl von geeigneten Oberflächen und 
auf die Freiheit von Einbauten zu achten.  
8. Bereitstellen von mehr Raum für Nahmobilität  
Bei der Umgestaltung und Planung von Straßenquerschnitten soll „von außen nach innen“ 
geplant werden, so dass mehr Platz für Fuß - und Radverkehr geschaffen werden kann. 
Der gewonnene Raum ist  z.B. für den Ausbau von Abstellplätzen für Fahrräder , das 
Aufstellen von Bänken  und Pflanzen von Bäumen  zu nutzen. Illegales Gehwegparken ist 
zu unterbinden. 
9. Intensivieren und Fortführen von Information, Kommunikation und Kampagnen  
Neue Mobilitätsangebot e und veränderte Verkehrsregelungen, aber auch eine 
zunehmende Raumknappheit in städtischen Räumen führen zu Konflikten.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird durch regelmäßige Informationen und Aufklärung 
gegenseitige Rücksichtnahme und partnerschaftliches Verhalten fördern. Hierzu zählen 
übergeordnete Kampagnen, Projekte zu Verkehrserziehung , wie auch Informationen zu 
                                            
2 Hierbei werden die rechtlichen Anforderungen nach „ DIN 18040-3 (2014-12): Barrierefreies Bauen - 
Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs - und Freiraum “ sowie nach dem „Leitfaden für 
ungehinderte Mobilität“ von Hessen Mobil angesetzt.

4 
 
Verkehrs-Wissen für alle mit dem Ziel eine Mobilitätskultur für ein positives Verkehrsklima 
zu schaffen. 
10. Zielgruppenspezifisches Mobilitätsmanagement  
Neben den stadtweiten Kampagnen und Informationen zur Förderung einer 
zukunftsfähigen positiven Mobilitätskultur will die Wissenschaftsstadt Darmstadt daher 
systematisch zielgruppenspezifische Angebote des Mobilitätsmanagements z.B. für  
Quartiere, Betriebe und Schulen, mit den Umlandgemeinden, umsetzen.  
Zur Beeinflussung der Verkehrsnachfrage und der Verkehrsmittelwahl in Richtung einer 
nachhaltigen Mobilität nutzt das Mobilitätsmanagement verkehrsmittelübergreifend 
verschiedenste M aßnahmen. Die individuellen Maßnahmenbündel können aus den 
Bereichen Information, Service, Öffentlichkeitsarbeit sowie Infrastruktur und 
Verkehrsangebot geschnürt werden. 
 
3) Arbeitsweise des Runden Tisch Nahmobilität Darmstadt 
Teilnehmende am Runden Tisch  Nahmobilität sind fachkundige Vertreter*innen aus 
den Interessenverbänden für Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, der Verwaltung sow ie 
Vertreter*innen der Politik: 
 
Liste der mitwirkenden Organisationen: 
 
Bündnis 90 /Die Grüne 
CDU 
UFFBASSE 
Die Linke 
UWIGA 
 
ADFC DA-DI 
FUSS e.V. 
Lokale Agenda 21 Mobilität und Verkehr 
Lokale Agenda 21 Schule und Mobilität 
IHK Darmstadt Rhein Main Neckar

2020/0045

3259 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.02.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0045 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Leitlinien Nahmobilität  
 
Vorlage vom: 21.02.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt die Ergebnisse des Runden Tisch Nahmobilität zur Kenntnis und beschließt 
die in der Anlage 1 beigefügten Leitlinien zur Nahmobilität als Grundsatz zur künftigen Förderung 
der Nahmobilität.  
 
 
 
Anlagen: Anlage1_Leitlinien -RTN_1 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.02.2020: 
 
Mit der Magistratsvorlage 2016/0389 wurde die Mitgliedschaft der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bei der “Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen” (AGNH) am 5.  Oktober 2016 
durch den Magistrat beschlossen und am 15.  Dezember 2016 von der 
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Die Arbeitsgemeinschaft hat das 
Ziel, die Nahmobilität in Hessen umfassend zu fördern und die Wissenschaft sstadt 
Darmstadt bekennt sich mit ihrer Mitgliedschaft zu den Leitzielen der AGNH.  
 
Darauf aufbauend tagte der Runde Tisch Nahmobilität der Wissenschaftsstadt Darmstadt das 
erste Mal am 24.  Januar 2017. Der Runde Tisch Nahmobilität besteht aus Vertreterinn en 
und Vertretern der politischen Fraktionen sowie der Interessensverbänden des Fuß - und 
Radverkehrs, Stadtverwaltung, IHK, HEAG mobilo, Lokale Agenda etc.  
 
Das Ziel des Runden Tisch Nahmobilität ist die Beratung bei Planungsprozessen in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Thema Nahmobilität. Unter Berücksichtigung der 
Interessen und Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen sollen gemeinsame Lösungen 
gefunden werden, die zur Stärkung des Fuß - und Radverkehrs beitragen. Hierbei sind alle 
Verkehrsteilneh mende gleichberechtigt bei der Neuaufteilung von vorhandenen Flächen zu 
berücksichtigen. Die Verkehrssicherheit soll für den Fuß - und Radverkehr das leitende 
Kriterium sein. Die kurzen Wege sollen für den Fuß - und Radverkehr attraktiver werden, um 
so einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten.  
 
Hierfür hat der Runde Tisch Nahmobilität Leitlinien entwickelt, die bei der Planung 
berücksichtigt werden sollen. Das Dokument der Leitlinien (siehe Anlage 1) umfasst neben 
einer einleitenden Präambel, die auch eine  Definition der Nahmobilität umfasst, die zehn 
Leitlinien und deren Beschreibung. Die beschlossene Radstrategie der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ist als Bestandteil der Leitlinien zu sehen.  
 
Durch den Beschluss der Leitlinien entstehen keine Kosten.  
 
Darmstadt, den 21.02.2020 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch     
Oberbürgermeister

anlage 2

3330 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.02.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 68 
30 15 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0045 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
59 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Leitlinien Nahmobilität  
 
Vorlage vom: 21.02.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt die Ergebnisse des Runden Tisch Nahmobilität zur Kenntnis und beschließt 
die in der Anlage 1 beigefügten Leitlinien zur Nahmobilität als Grundsatz zur künftigen Förderung 
der Nahmobilität.  
 
 
 
Anlagen: Anlage1_Leitlinien -RTN_1 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 04.03.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.02.2020:  
 
Mit der Magistratsvorlage 2016/0389 wurde die Mitgliedschaft der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bei der “Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen” (AGNH) am 5.  Oktober 2016 
durch den Magistrat beschlossen und am 15.  Dezember 2016 von der 
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Die Arbeitsgemeinschaft hat das 
Ziel, die Nahmobilität in Hessen umfassend zu fördern und die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bekennt sich mit ihrer Mitgliedschaft zu den Leitzielen der AGNH.  
 
Darauf aufbauend tagte der Runde Tisch Nahmobilität der Wissenschaftsstadt Darmstadt das 
erste Mal am 24. Januar 2017. Der Runde Tisch Nahmobilität besteht aus Vertreterinnen 
und Vertretern der politischen Fraktionen sowie der Interessensverbänden des Fuß - und 
Radverkehrs, Stadtverwaltung, IHK, HEAG mobilo, Lokale Agenda etc.  
 
Das Ziel des Runden Tisch N ahmobilität ist die Beratung bei Planungsprozessen in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Thema Nahmobilität. Unter Berücksichtigung der 
Interessen und Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen sollen gemeinsame Lösungen 
gefunden werden, die zur Stärkun g des Fuß- und Radverkehrs beitragen. Hierbei sind alle 
Verkehrsteilnehmende gleichberechtigt bei der Neuaufteilung von vorhandenen Flächen zu 
berücksichtigen. Die Verkehrssicherheit soll für den Fuß - und Radverkehr das leitende 
Kriterium sein. Die kurzen Wege sollen für den Fuß - und Radverkehr attraktiver werden, um 
so einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten.  
 
Hierfür hat der Runde Tisch Nahmobilität Leitlinien entwickelt, die bei der Planung 
berücksichtigt werden sollen. Das Dokument der Leitlinien (s iehe Anlage 1) umfasst neben 
einer einleitenden Präambel, die auch eine Definition der Nahmobilität umfasst, die zehn 
Leitlinien und deren Beschreibung. Die beschlossene Radstrategie der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ist als Bestandteil der Leitlinien zu se hen. 
 
Durch den Beschluss der Leitlinien entstehen keine Kosten.  
 
Darmstadt, den 21.02.2020 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch     
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0045
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.02.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00