2020/0045
Leitlinien Nahmobilität
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
10133 Zeichen
1
1) Präambel, Zielsetzung
Der „Runde Tisch Nahmobilität“ (RTN) wurde von der Wissenschaftsstadt Darmstadt
initiiert mit der Zielsetzung, möglichst konkrete Leitlinien für die Planung und
Realisierung von Verkehrsmaßnahmen zu entwickeln , welche die Nahmobilität
verbessern. Die am 18. Juni 2019 beschlossene Radstrategie der Wissenschaftsstadt
Darmstadt ist Bestandteil der Leitlinien.
„Nahmobilität bezieht sich auf kurze Wege, auf Angebote u nd Gelegenheiten, die es
ermöglichen, Aktivitäten in der Nähe, im Quartier oder Ortsteil auszuüben. Der
zunehmend verwendete Begriff der „Nahmobilität“ ist dabei aus wissenschaftlicher
Sicht zunächst nicht auf einzelne Verkehrsarten ausgerichtet. Die damit verbundenen
Strategien beziehen sich jedoch auf eine Stärkung des Fuß - und Radverkehrs in
integrierten, lokalen Konzepten“ (vgl. Beckmann, Wulfhorst 2003; Monheim, 2009;
AGFS 2010; Horn 2013).
Die Verkehrssicherheit für den Fuß - und Radverkehr ist bei allen Entscheidungen das
leitende Kriterium. Daher muss die historisch bedingte dominierende Stellung des Kfz-
Verkehrs zu Gunsten aller Bereiche der Nahmobilität eingeschränkt werden .
Verwoben mit den Maßnahmen, die die Infrastruktur betreffen, liegt ein Fok us auf dem
sozialen Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden im öffentlichen
Raum.
Der Fuß- und Radverkehr sowie der Öffentliche Personennahverkehr ( ÖPNV)
innerhalb des Stadtgebietes und in den Landkreis hinein sollen gestärkt werden, um
so die kurzen Wege attr aktiver und sicherer zu machen. Damit wird ein wesentlicher
Beitrag zur Verkehrswende, zur Schadstoffreduktion als auch zu m Klimaschutz und
zur Aufenthaltsqualität in der Stadt geleistet.
Die gebaute Stadt begrenzt den öffentlichen Raum und erfordert ein Abwägen bei der
Flächenaufteilung für Fußverkehr, Radverkehr , ÖPNV sowie den ruhenden und
fließenden MIV (Motorisierter Individual Verkehr).
Alle Verkehrsteilnehmenden sind gleichberechtigt bei der erforderlichen Neuaufteilung
der vorhandenen Flächen zu berücksichtigen. Der RTN hat Leitlinien zur
Neuaufteilung erarbeitet. Diese helfen alle anstehenden Planungen, Maßnahmen und
bestehenden Situationen im Bereich Verkehr in der Stadt aus Sicht der Nahmobilität
konkret zu bewerten und die beste Lösung zu finden. Dem RTN ist dabei bewusst,
dass immer wieder Kompromisse nötig sein werden.
Im folgenden Kapitel werden die erarbeiteten Leitlinien formuliert.
2) Leitlinien Nahmobilität
Der Runde Tis ch Nahmobilität hat folgende Forderungen als Leitlinien verabschiedet,
die unabhängig von der Art der Fortbewegung gelten sollen. An diesen müssen sich
Planung und Realisierung aller Maßnahmen und Lösungen im Bereich Verkehr
orientieren.
2
Grundsätzlich sind die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und
Fußgängerverkehrsanlagen (EFA)“ in der jeweils gültigen Fassung als verbindliches
Regelwerk für alle Planungen und baulichen Maßnahmen anzuwenden.
1. Erhöhen der Verkehrssicherheit
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zum Ziel die objektive Verkehrssicherheit sowie das
subjektive Sicherheitsempfinden aller Verkehrsteilnehmenden weiter zu verbessern (Vision
Zero 1). Die Förderung des vergleichsweise sicheren ÖPNV sowie der Ausbau einer
sicheren Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr sind zu erhöhen.
2. Herstellen von durchgängigen und verkehrssicheren Verbindungen für Fuß- und
Radverkehr
Damit die Verbindungen im Ver kehrsnetz auch angenommen werden, müssen sie
innerstädtisch durchgängig und verkehrssicher sein. Sie sollen sowohl den Anschluss an
den Landkreis als auch die Wegebeziehungen innerhalb der Stadt berücksichtigen. Für
Schleichwege soll überprüft werden, ob s ie in das offizielle Wegenetz integriert werden
können, wenn dies das Verkehrsnetz stärkt und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
3. Umsetzen einheitlicher und eingängiger Ansätze der Verkehrsführung
Frühzeitiges Erkennen, schnelles Reagieren sowie vo rausschauendes Agieren sind
elementar für die Sicherheit im Straßenverkehr. Diese steigt, wenn Strecken und
Gegebenheiten bekannt oder vorhersehbar sind - je ähnlicher desto besser.
Kontinuität in der Streckenführung und Beschränkung der Infrastruktur auf das Notwendige
verbessern die Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit.
Besondere Lösungen bei der Streckengestaltung müssen die Ausnahme sein, Kontinuität
und Wiedererkennung haben Vorrang.
Durch einheitliche Gestaltung vergleichbarer Situationen und besonders bei der
Wegeführung an Knotenpunkten wird sicheres Verhalten der Verkehrsteilnehmenden
unterstützt.
4. Herstellen von Infrastrukturangeboten für alle (Anfänger bis Profi, Kinder bis
Senioren)
Die Infrastruktur soll die Menschen einladen , sich zu Fuß und mit dem Fahrrad zu
bewegen. Hierbei soll das Infrastrukturangebot so ausgebildet sein, dass es allen Nutzern
gerecht wird, so dass beispielsweise Kinder auf Gehwegen Radfahren lernen und
gleichzeitig Radfahrer zügig an ihr Ziel gelangen können. Die Infrastruk tur sollte
dahingehend verbessert werden, dass auch längere Wege zu Fuß oder mit dem Rad
zurückgelegt werden können, beispielsweise durch Bänke oder Trinkbrunnen in
regelmäßigen Abständen.
1 Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR): „Ziel von „Vision Zero“ ist: keine Toten und Schwerve rletzten
im Straßenverkehr. Kern der Strategie ist ein sicheres Verkehrssystem und die Einsicht, dass der
Mensch als Teil dieses Systems nicht fehlerfrei agiert. Die Gestaltung der Verkehrsmittel und der
Verkehrswege muss dieser Erkenntnis entsprechen und die Regelwerke zur Teilnahme am
Straßenverkehr sind entsprechend anzupassen.“
3
5. Herstellen von sicheren Querungsangeboten
Querungen sind Situatio nen, welche vom Streckenverlauf auf Kollision angelegt sind -
aber ebenso auf deren Vermeidung. Sie erfordern erhöhte Aufmerksamkeit, die eine gute
und frühzeitige Sicht auf die Querungsstelle samt notwendiger Informationen voraussetzt,
ohne Ablenkung durch überflüssige Infrastruktur (Schilderwald).
Querungswege müssen für alle leicht erkennbar und möglichst kurz sein z.B. durch
Gehwegvorziehungen („Gehwegnasen“) bei Querungen an Parkständen. Gesicherte
Querungsstellen in regelmäßigen und bekannten Abständen sind notwendig.
Um riskantes Queren zu reduzieren soll die Überquerung in einem Zug möglich sein, mit
oder ohne Mittelinsel als Querungshilfe . Lange Wartezeiten durch Signalanlagen mit
Anforderungstastern („Bettelampel“) sollen vermieden werden.
6. Umsetzen von fuß- und radverkehrsfreundlicher Signalisierung
Fuß- und Radverkehr bringen unterschiedliche Voraussetzungen mit und haben deshalb
unterschiedliche Anforderung an eine Signalisierung. Eine getrennte Signalisierung für
Fuß- und Radverkehr wird die Wartezeiten für den Radverkehr reduzieren, da eine kürzere
Räumzeit einkalkuliert werden kann. Gleichzeitig müssen die Umfeldbedingungen für den
Fußverkehr – Schule, Altenheim in der Nähe, breiter Kreuzungsquerschnitt - ausreichend
berücksichtigt werden.
Rundum-Grün soll als Option an Kreuzungen geprüft und wo immer möglich eingeführt
werden.
Eine fußgängerfreundliche Signalisierung an Haltestellen soll helfen, die Sicherheit zu
erhöhen.
7. Sicherstellen von Barrierefreiheit
Das Ziel ist den Verkehrsraum für seh-, hör- und gehbehinderte Menschen barrierefrei und
sicher zu gestalten 2 . Hierbei soll das Zwei -Sinne-Prinzip als Mindestmaß angesetzt
werden. Im Bestand und bei der Planung ist auf die Wahl von geeigneten Oberflächen und
auf die Freiheit von Einbauten zu achten.
8. Bereitstellen von mehr Raum für Nahmobilität
Bei der Umgestaltung und Planung von Straßenquerschnitten soll „von außen nach innen“
geplant werden, so dass mehr Platz für Fuß - und Radverkehr geschaffen werden kann.
Der gewonnene Raum ist z.B. für den Ausbau von Abstellplätzen für Fahrräder , das
Aufstellen von Bänken und Pflanzen von Bäumen zu nutzen. Illegales Gehwegparken ist
zu unterbinden.
9. Intensivieren und Fortführen von Information, Kommunikation und Kampagnen
Neue Mobilitätsangebot e und veränderte Verkehrsregelungen, aber auch eine
zunehmende Raumknappheit in städtischen Räumen führen zu Konflikten.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird durch regelmäßige Informationen und Aufklärung
gegenseitige Rücksichtnahme und partnerschaftliches Verhalten fördern. Hierzu zählen
übergeordnete Kampagnen, Projekte zu Verkehrserziehung , wie auch Informationen zu
2 Hierbei werden die rechtlichen Anforderungen nach „ DIN 18040-3 (2014-12): Barrierefreies Bauen -
Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs - und Freiraum “ sowie nach dem „Leitfaden für
ungehinderte Mobilität“ von Hessen Mobil angesetzt.
4
Verkehrs-Wissen für alle mit dem Ziel eine Mobilitätskultur für ein positives Verkehrsklima
zu schaffen.
10. Zielgruppenspezifisches Mobilitätsmanagement
Neben den stadtweiten Kampagnen und Informationen zur Förderung einer
zukunftsfähigen positiven Mobilitätskultur will die Wissenschaftsstadt Darmstadt daher
systematisch zielgruppenspezifische Angebote des Mobilitätsmanagements z.B. für
Quartiere, Betriebe und Schulen, mit den Umlandgemeinden, umsetzen.
Zur Beeinflussung der Verkehrsnachfrage und der Verkehrsmittelwahl in Richtung einer
nachhaltigen Mobilität nutzt das Mobilitätsmanagement verkehrsmittelübergreifend
verschiedenste M aßnahmen. Die individuellen Maßnahmenbündel können aus den
Bereichen Information, Service, Öffentlichkeitsarbeit sowie Infrastruktur und
Verkehrsangebot geschnürt werden.
3) Arbeitsweise des Runden Tisch Nahmobilität Darmstadt
Teilnehmende am Runden Tisch Nahmobilität sind fachkundige Vertreter*innen aus
den Interessenverbänden für Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, der Verwaltung sow ie
Vertreter*innen der Politik:
Liste der mitwirkenden Organisationen:
Bündnis 90 /Die Grüne
CDU
UFFBASSE
Die Linke
UWIGA
ADFC DA-DI
FUSS e.V.
Lokale Agenda 21 Mobilität und Verkehr
Lokale Agenda 21 Schule und Mobilität
IHK Darmstadt Rhein Main Neckar
2020/0045
3259 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.02.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0045
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Leitlinien Nahmobilität
Vorlage vom: 21.02.2020
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt die Ergebnisse des Runden Tisch Nahmobilität zur Kenntnis und beschließt
die in der Anlage 1 beigefügten Leitlinien zur Nahmobilität als Grundsatz zur künftigen Förderung
der Nahmobilität.
Anlagen: Anlage1_Leitlinien -RTN_1
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.02.2020:
Mit der Magistratsvorlage 2016/0389 wurde die Mitgliedschaft der Wissenschaftsstadt
Darmstadt bei der “Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen” (AGNH) am 5. Oktober 2016
durch den Magistrat beschlossen und am 15. Dezember 2016 von der
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Die Arbeitsgemeinschaft hat das
Ziel, die Nahmobilität in Hessen umfassend zu fördern und die Wissenschaft sstadt
Darmstadt bekennt sich mit ihrer Mitgliedschaft zu den Leitzielen der AGNH.
Darauf aufbauend tagte der Runde Tisch Nahmobilität der Wissenschaftsstadt Darmstadt das
erste Mal am 24. Januar 2017. Der Runde Tisch Nahmobilität besteht aus Vertreterinn en
und Vertretern der politischen Fraktionen sowie der Interessensverbänden des Fuß - und
Radverkehrs, Stadtverwaltung, IHK, HEAG mobilo, Lokale Agenda etc.
Das Ziel des Runden Tisch Nahmobilität ist die Beratung bei Planungsprozessen in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Thema Nahmobilität. Unter Berücksichtigung der
Interessen und Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen sollen gemeinsame Lösungen
gefunden werden, die zur Stärkung des Fuß - und Radverkehrs beitragen. Hierbei sind alle
Verkehrsteilneh mende gleichberechtigt bei der Neuaufteilung von vorhandenen Flächen zu
berücksichtigen. Die Verkehrssicherheit soll für den Fuß - und Radverkehr das leitende
Kriterium sein. Die kurzen Wege sollen für den Fuß - und Radverkehr attraktiver werden, um
so einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten.
Hierfür hat der Runde Tisch Nahmobilität Leitlinien entwickelt, die bei der Planung
berücksichtigt werden sollen. Das Dokument der Leitlinien (siehe Anlage 1) umfasst neben
einer einleitenden Präambel, die auch eine Definition der Nahmobilität umfasst, die zehn
Leitlinien und deren Beschreibung. Die beschlossene Radstrategie der Wissenschaftsstadt
Darmstadt ist als Bestandteil der Leitlinien zu sehen.
Durch den Beschluss der Leitlinien entstehen keine Kosten.
Darmstadt, den 21.02.2020
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 2
3330 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.02.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 68
30 15
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0045
Magistratsbeschluss -Nr.
59
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Leitlinien Nahmobilität
Vorlage vom: 21.02.2020
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt die Ergebnisse des Runden Tisch Nahmobilität zur Kenntnis und beschließt
die in der Anlage 1 beigefügten Leitlinien zur Nahmobilität als Grundsatz zur künftigen Förderung
der Nahmobilität.
Anlagen: Anlage1_Leitlinien -RTN_1
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 04.03.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.02.2020:
Mit der Magistratsvorlage 2016/0389 wurde die Mitgliedschaft der Wissenschaftsstadt
Darmstadt bei der “Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen” (AGNH) am 5. Oktober 2016
durch den Magistrat beschlossen und am 15. Dezember 2016 von der
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Die Arbeitsgemeinschaft hat das
Ziel, die Nahmobilität in Hessen umfassend zu fördern und die Wissenschaftsstadt
Darmstadt bekennt sich mit ihrer Mitgliedschaft zu den Leitzielen der AGNH.
Darauf aufbauend tagte der Runde Tisch Nahmobilität der Wissenschaftsstadt Darmstadt das
erste Mal am 24. Januar 2017. Der Runde Tisch Nahmobilität besteht aus Vertreterinnen
und Vertretern der politischen Fraktionen sowie der Interessensverbänden des Fuß - und
Radverkehrs, Stadtverwaltung, IHK, HEAG mobilo, Lokale Agenda etc.
Das Ziel des Runden Tisch N ahmobilität ist die Beratung bei Planungsprozessen in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Thema Nahmobilität. Unter Berücksichtigung der
Interessen und Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen sollen gemeinsame Lösungen
gefunden werden, die zur Stärkun g des Fuß- und Radverkehrs beitragen. Hierbei sind alle
Verkehrsteilnehmende gleichberechtigt bei der Neuaufteilung von vorhandenen Flächen zu
berücksichtigen. Die Verkehrssicherheit soll für den Fuß - und Radverkehr das leitende
Kriterium sein. Die kurzen Wege sollen für den Fuß - und Radverkehr attraktiver werden, um
so einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten.
Hierfür hat der Runde Tisch Nahmobilität Leitlinien entwickelt, die bei der Planung
berücksichtigt werden sollen. Das Dokument der Leitlinien (s iehe Anlage 1) umfasst neben
einer einleitenden Präambel, die auch eine Definition der Nahmobilität umfasst, die zehn
Leitlinien und deren Beschreibung. Die beschlossene Radstrategie der Wissenschaftsstadt
Darmstadt ist als Bestandteil der Leitlinien zu se hen.
Durch den Beschluss der Leitlinien entstehen keine Kosten.
Darmstadt, den 21.02.2020
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0045
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.02.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00