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V/0054/2019

Ergänzung der Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II

Vorlagen 15.01.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.02.2019, TOP 3.1

Anlage A

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Anlage 1_Leitlinien zur Vergabe der Künstlerateliers im Speicher 2

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1457 Zeichen

Anlage A zur V/0054/2019 
Kurzüberblick 
Empfehlung der Kulturverwaltung zur Ergänzung der „Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateli-
ers im Speicher II“ in Ziffer 5, um damit in begründeten Fällen Ausnahmen der maximalen Nut-
zungszeit von 15 Jahren zuzulassen. Dies stellt eine Reaktion auf die gegenwärtige Situation von 
Münster als wachsender Stadt dar, in der es nicht nur zunehmend schwierig wird bezahlbaren 
Wohn-, sondern auch bezahlbare Atelierräume zu finden. Zugleich bedeutet eine Ergänzung der 
Leitlinien eine Schärfung des Profils Münsters als wichtigem Kunststandort. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ausbau und Festigung des Renommees Münsters nicht nur als bedeutender Ort der Kunstprä-
sentation, sondern auch als wichtiger Ort der künstlerischen Produktion, auch über die Ausbil-
dung und den anschließenden Start in die Freiberuflichkeit hinaus. 
 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah-
lung entwickeln. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement/Kulturförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
 freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Liegt nicht vor.

Anlage 1_Leitlinien zur Vergabe der Künstlerateliers im Speicher 2

3777 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0054/2019 
 
 
Leitlinien 
für die Vergabe der Künstlerateliers im 
Speicher II 
Präambel 
Der Speicher II am Hafenweg 28 ist als Gemeinschaftsinitiative des Investors Hölker , des Landes Nordrhein-
Westfalen und der Stadt Münster umgebaut worden. Die kulturpolitische Zielsetzung für die Errichtung des 
Speicher II bestand darin, in der Stadt weitere preiswerte Künstlerateliers zu schaffen, die jungen Künstlern und 
Künstlerinnen den Weg in die Freiberuflichkeit ermöglichen. Um dem hohen Stellenwert der zeitgenössischen 
bildenden Kunst in der Stadt zu entsprechen, sollen die Ateliers im Speicher II zudem für weitere maßgebliche 
und/oder interessante Künstlerinnen und Künstler geöff net werden, die ggf. als ehemalige Akademieabgänger 
nach Münster zurückkehren. Diese Zielrichtung, das Haus sowohl für junge, am Beginn ihrer Karriere stehende 
Künstlerinnen und Künstler offen zu halten, andererseits aber auch eine Präsenz einiger fortgesc hrittener 
Künstlerinnen und Künstler zu schaffen und dadurch das Profil des Hauses überregional zu schärfen, ist Ziel und 
Aufgabe der Atelierbesetzung.  
 
1. Der Speicher II am Hafenweg 28 verfügt über 32 Künstlerateliers verschiedenen Zuschnitts und 
unterschiedlicher Größe. Der Mietpreis beträgt derzeit durchschnittlich rd. 3,00 € pro qm zzgl. 
Nebenkosten. Der Mietpreis kann sich ändern, wenn sich der entsprechende Mietpreisindex ändert.  
 
2. Bewerbungen sind zu richten an das Kulturamt der Stadt Münster. Die Bewe rbungen müssen 
enthalten: 
 
 - Bewerbungsantrag/Begründung 
 - Lebenslauf 
 - Nachweis des künstlerischen Werdeganges/Referenzen 
 - geeigneter Überblick über die aktuelle und bisherige künstlerische Betätigung  
 
 Bewerbungen von Studierenden und Dozenten der Kunstakademie Münster werden nicht 
 berücksichtigt. Die Jury kann Ausnahmen zulassen. 
 
3. Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt primär unter Berücksichtigung der künstlerischen Qualität, 
die durch die Jury festgestellt wird. Die Jury berücksichtigt bei ihrer  Entscheidung ferner die 
wirtschaftlichen Voraussetzungen, den Bezug des Künstlers oder der Künstlerin zur Stadt Münster 
sowie die Vielfalt unterschiedlicher Kunstrichtungen jeweils im Blick auf die Zielsetzung des gesamten 
Hauses.  
 
4. Das Auswahlverfahren erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung. Der Kulturausschuss bestätigt die 
Entscheidungen der Jury. 
 
5. Die Laufzeit der Mietverträge kann bis zu 10 Jahre betragen, wobei die Regelmietzeiten 3 und 5 Jahre 
betragen sollen. Verlängerungen sind bis zu einer maxima len Nutzungszeit von 15 Jahren möglich. In 
begründeten Fällen kann die Jury Ausnahmen zulassen. H ierbei dienen die Qualität der künstlerischen 
Werke sowie die Bedeutung der Künstlerinnen und Künstler für den Speicher II wie für die Stadt 
Münster als Entsch eidungskriterien. Die Anwendung der Ausnahmeregelung muss auch im Falle des 
Verbleibs eines Künstlers/einer Künstlerin im Speicher II über die 15 Jahre hinaus alle drei bzw. fünf 
Jahre im Juryverfahren überprüft werden. 
 
6. Die Wohn + Stadtbau -  Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH -  hat die Verwaltung der 
Ateliers übernommen und tritt als Vermieterin für die Ateliers auf.  
 
7. Das Atelierangebot an die ausgewählten Bewerber/innen erfolgt - vorbehaltlich der Zustimmung der 
Wohn + Stadtbau zum Mietvertragssc hluss und der anschließenden Bestätigung durch den 
Kulturausschuss - durch die Mitteilung des Kulturamtes an den/die Bewerber/in.  
 
8. Das Kulturamt übernimmt die Geschäftsführung für die Vorbereitung, Durchführung und 
Nachbereitung der Sitzungen der Jury. 
 
9. Die Jury kann über die Ateliervergaben hinaus weitere Bewerberinnen und Bewerber aussuchen, die 
eine Nachrückliste für eventuell ausscheidende Mieter darstellt.

Beschlussvorlage

11840 Zeichen

V/0054/2019 
V/0054/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ergänzung der Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.01.2019 Kulturausschuss Vorberatung 
   05.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die „Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II“ werden in Ziffer 5 wie folgt ergänzt 
und lassen damit in begründeten Fällen Ausnahmen der maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren zu:  
 
„Die Laufzeit der Mietverträge kann bis zu 10 Jahre betragen, wobei die Regelmietzeiten 3 und 5 Jah-
re betragen sollen. Verlängerungen sind bis zu einer maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren möglich. 
In begründeten Fällen kann die Jury Ausnahmen zulassen. Hierbei dienen die Qualität der künstl eri-
schen Werke sowie die Bedeutung der Künstlerinnen und Künstler für den Speicher II wie für die 
Stadt Münster als Entscheidungskriterien. Die Anwendung der Ausnahmeregelung muss auch im 
Falle des Verbleibs eines Künstlers/einer Künstlerin im Speicher II über die 15 Jahre hinaus alle drei 
bzw. fünf Jahre im Juryverfahren überprüft werden.“ 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage  
 
Für Münster als Sitz einer Kunstakademie und ausgewiesener Ort der Präsentation zeitgenössischer 
Kunst mit einer Vielzahl beteiligter Institutionen und Akteure wurde zur Weiterentwicklung des B e-
reichs „Bildende Kunst“ 1997 und 1999 ein Förderkonzept entwickelt (Vorlage 1212/97 und 22/99), in 
dem der bestehende Mangel an preiswerten Arbeitsmöglichkeiten für bildende Künstlerinnen und 
Künstler als evident fehlender Baustein in einer stimmigen Gesamtkonzeption identifiziert worden ist. 
Im Jahr 2003 wurde daraufhin die Errichtung des Speicher II beschlossen (V/372/2003). Damit ei n-
Kulturamt 
 
23.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schnell 
Frau Radtke 
Telefon: 492-4100 
Telefon: 492-4191 
Schnell@stadt-muenster.de 
Radtke@stadt-muenster.de

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V/0054/2019 
hergehend wurden auch die Leitlinien und das Verfahren für die Ateliervergabe verabschiedet. Als 
wesentliche Zielsetzung wird in der Präambel der „Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im 
Speicher II“ formuliert, dass mit dem Speicher II preiswerte Künstlerateliers geschaffen werden sollen, 
um jungen Künstlerinnen und Künstlern den Weg in die Freiberuflichkeit zu ebnen. Zudem sollen die 
Ateliers im Speicher II für weitere maßgebliche und/oder interessante Künstlerinnen und Künstler 
geöffnet werden, um dem hohen Stellenwert der zeitgenössischen bildenden Kunst  in Münster zu 
entsprechen. Dem folgend ist als Ziel und Aufgabe der Atelierbesetzung festgelegt, das Haus sowohl 
für junge, am Beginn ihrer Karriere stehende Künstlerinnen und Künstler offenzuhalten als auch eine 
Präsenz einiger fortgeschrittener Künstlerinnen und Künstler zu schaffen. Dadurch soll  das Profil des 
Hauses überregional geschärft werden. 
 
Auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachjury und mit Beschluss des Kulturausschusses wurden 
die 32 verfügbaren Ateliers 2004 erstmalig belegt. Seitdem werden ca. einmal jährlich entsprechende 
Beschlussfassungen im Kulturausschuss vorgenommen. Nach Vergabeerfahrungen von fünf Jahren 
sowie entsprechender Reflektion mit der Fachjury und im Kulturausschuss wurde 2009 eine erste 
geringfügige Änderung der Leitli nien vorgenommen (V/0232/2009). Eine erneute Bilanzierung und 
intensive Beschäftigung mit den Mietlaufzeiten und Vergabekriterien erfolgte im Jahr 2011 im G e-
samtzusammenhang des Förderkonzepts Bildende Kunst (V/0702/2011). Dabei wurde deutlich, dass 
mit der wachsenden Bedeutung der Stadt Münster als Kunststandort und den diesbezüglichen strat e-
gischen Handlungszielen auch die Herausforderung steigt, Künstlerinnen und Künstler, die überreg i-
onale bis internationale Bekanntheit erreicht haben, in Münster zu hal ten. Aufgrund des hohen Au s-
stattungsstandards und der Vergabe durch eine Fachjury kommt dem Atelierhaus Speicher II hier 
eine besondere Bedeutung zu. Auch durch das Zusammenspiel von Ateliers, Galerie und Kunsthalle 
Münster sowie die Nähe zum Bahnhof und z ur Innenstadt, die es auch Gästen, Fachpublikum, 
Sammlerinnen und Sammlern von außerhalb leicht ermöglichen, diese zu besuchen, besitzen die 
Ateliers im Speicher II eine besondere Strahlkraft. 
 
Im Kontext des strategischen Handlungsziels, Münster als Kunst standort zu profilieren und gerade 
auch impulsgebende Künstlerinnen und Künstler mit überregionaler bis internationaler Bekanntheit in 
Münster zu halten, hat die Bedeutung des Atelierhauses Speicher II noch weiter zugenommen. Ve r-
gleichbare Flächen existier en in Münster nicht. So sind die Räume in den anderen Atelierhäusern 
aufgrund ihrer Größe und des Zuschnitts, der Ausstattungsstandards (z.B. Qualität des Internet), der 
Zuwegung und Rampensituation für größere Kunsttransporte für bestimmte künstlerische P roduktio-
nen nicht (ausreichend) geeignet.  
Zudem lässt sich festhalten, dass sich das Konzept des Speicher II mit seinem Vergabeverfahren aus 
der heutigen Perspektive vollauf bewährt hat. Durch die befristeten Mietlaufzeiten und Atelierverg a-
ben besitzt das Haus eine Durchlässigkeit und Offenheit für neue Bewerberinnen und Bewerber. J e-
des Jahr wird über die Neuvergabe mehrerer Ateliers entschieden. Über Nachrücklisten für den Fall 
zusätzlicher Fluktuationen (z.B. durch Stipendien, Auslandsaufenthalte, privat e Gründe etc.) oder 
durch wiederholte Bewerbungen konnten zudem im Laufe der Zeit in der Regel alle qualifiziert e r-
scheinenden Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden. Bei etwa zwei Drittel der Ateliers 
erfolgt eine kontinuierliche Neubelegung mit  Mietlaufzeiten von 3 bis 5 Jahren, nur einige wenige 
Künstlerinnen und Künstler bleiben durch erfolgreiche Wiederbewerbung länger als 10 Jahre im Spei-
cher II.  
 
Die heterogene Zusammenstellung von Künstlerinnen und Künstlern bezüglich Metier, Alter, Erfa h-
rung und Professionalisierung tut der Gemeinschaft im Speicher II sehr gut und macht die Atelierg e-
meinschaft im Speicher II zu einem besonders wertvollen Gefüge. Es sind nicht zuletzt die unte r-
schiedlichen Größen und Zuschnitte der Ateliers, die für versch iedene Produktionsformen sowie Kar-

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V/0054/2019 
rierestufen geeignet sind. Während bei den Abgängerinnen und Abgängern der Kunstakademie eher 
ein Bedarf nach kleinen Ateliers besteht, kommen die größeren Ateliers von 100 qm und mehr in der 
Regel eher für bereits etablierte Künstlerinnen und Künstler in Frage – dies hängt nicht zuletzt mit den 
Gesamtkosten für die größeren Ateliers zusammen. 
 
Der Generationenmix hat sich in der Vergangenheit als besonders positiv erwiesen. Vor allem die 
Abgängerinnen und Abgänger der Kuns takademie profitieren von dem Wissen der erfahreneren Ko l-
leginnen und Kollegen, wenn es bspw. um die Zusammenarbeit mit Institutionen oder Kuratorinnen 
und Kuratoren, das Ausstellen im In - und Ausland (Transporte, Versicherungen, Zoll, Verträge etc.) 
geht, eben jene Aspekte, die man in der künstlerischen Ausbildung an Kunstakademien nicht unb e-
dingt lernt. Zudem werden Erfahrungen mit den Abläufen im Speicher II in regelmäßigen Treffen we i-
tergegeben. Diese Form der Erfahrungs- und Wissensweitergabe steht im Einklang mit der Förderab-
sicht der Stadt Münster, jungen Künstlerinnen und Künstlern den Weg in eine erfolgreiche Freiberu f-
lichkeit zu ebnen. Auch vor diesem Hintergrund erscheint ein längerer Verbleib einiger etablierter 
Künstlerinnen und Künstler im Speicher II als Bereicherung für Münsters Kunst- und Kulturlandschaft.  
 
Vorschlag zur Ergänzung der Leitlinien 
 
Nach der Einrichtung der Ateliers im Speicher II im Jahr 2004 ist 2019 nun erstmals die unter Ziffer 5 
in den „Leitlinien für die Vergabe der Künst lerateliers im Speicher II“ festgelegte maximale Mietdauer 
von 15 Jahren erreicht. Dies hat zur Folge, dass nach bisherigem Stand die Mietverträge einiger für 
Münster bedeutender Künstlerinnen und Künstler nicht verlängert werden können. Ein längerfristige r 
Verbleib eben jener Künstlerinnen und Künstler, die ihren Lebens - und Arbeitsmittelpunkt in Münster 
haben, die sich hier in den letzten Jahren erfolgreich künstlerisch entwickelt und über Deutschland 
hinaus Aufmerksamkeit erfahren haben, ist jedoch äußer st erstrebenswert. Mit ihrer Strahlkraft, pr ä-
gen sie maßgeblich das Renommee der Stadt als bedeutendem Ort nicht nur der Kunstpräsentation, 
sondern auch der künstlerischen Produktion. In Münster als attraktiver und wachsender Stadt stellt es 
aufgrund der zunehmend angespannten Mietsituation mittlerweile jedoch eine große Herausforderung 
dar, bezahlbare Räume zur künstlerischen und kulturellen Nutzung in ausreichender Qualität zu fi n-
den. Bei der aktuell bevorstehenden Neuvergabe der Ateliers besteht ohne Anp assung der Leitlinien 
die Gefahr, bedeutsame zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler nicht nur für die für alle gewin n-
bringende Gemeinschaft im Haus, sondern insgesamt für Münster zu verlieren. Bedeutsamen bereits 
freiberuflich tätigen Künstlerinnen und  Künstlern soll dementsprechend das Arbeiten in Münster e r-
leichtert bzw. überhaupt noch ermöglicht werden. 
 
Die Ergänzung der „Leitlinien für die Vergabe der Ateliers im Speicher II“ bietet die Möglichkeit, auf 
die zuvor geschilderte gegenwärtige Situation  in der Stadt zu reagieren und Münster als Kunststan d-
ort weiter zu stärken. Zudem stellt es eine Möglichkeit dar, eine hohe künstlerische Qualität der im 
Speicher II arbeitenden Künstlerinnen und Künstler zu gewährleisten, auch über die Generationen 
hinweg. Dies entspricht der ursprünglichen Idee, der Einrichtung des Speicher II als wichtigem Zen t-
rum für Gegenwartskunst. Es gilt also bei der Ateliervergabe das Gesamtgefüge von Mieterinnen und 
Mietern des Speicher II im Blick zu haben, welches für alle Betei ligten besondere Synergieeffekte 
bedeutet.  
 
Als Grundlage für die Anwendung von Ausnahmeregelungen, begründet durch die Fachjury zur 
Vergabe der Ateliers im Speicher II, ist allem voran die Qualität der künstlerischen Werke der Bewe r-
berinnen und Bewerber sowie ihre kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung auf hohem Niveau 
zu berücksichtigen. Weitere Faktoren sind zudem, wie sich Künstlerinnen und Künstler in die Hau s-
gemeinschaft einbringen, wie sie etwa durch die Organisation von Veranstaltungen im Speicher II aus

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dem Haus hinaus sowie durch ihre Präsenz vor Ort und dem Austausch mit den anderen Künstleri n-
nen und Künstlern ins Haus hineinwirken. Ein wichtiger Aspekt ist zudem, dass die Künstlerinnen und 
Künstler ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt langfristig in Münster haben. 
 
Es sind aller Voraussicht nach nur sehr wenige Künstlerinnen und Künstler, die diese Grundvorau s-
setzungen für die Anwendung einer Ausnahmeregelung erfüllen. Um diese jedoch bei der Atelie r-
vergabe künftig berücksichtigen zu kön nen, ist die Ergänzung der „Leitlinien für die Vergabe der 
Künstlerateliers im Speicher II“ notwendig. In begründeten Einzelfällen lässt sie durch die Änderung 
einen Verbleib von Künstlerinnen und Künstlern auch über die in den Leitlinien festgelegte maxim ale 
Mietdauer von 15 Jahren zu. Wie bei den anderen Mietverhältnissen wird auch in diesen Fällen eine 
Befristung für drei oder fünf Jahre vorgenommen. Eine erneute Anwendung der Ausnahmeregelung 
muss somit grundsätzlich im Zuge einer Wiederbewerbung alle d rei oder fünf Jahre durch die Jury 
geprüft werden. 
 
Die geänderte Fassung der Leitlinien ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. 
 
 
i.V. 
 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II

Beratungsverlauf (2)

05.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hafenweg 28

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Details

Aktenzeichen
V/0054/2019
Typ
Vorlagen
Datum
15.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37