V/0054/2019
Ergänzung der Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II
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Anlage A
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Anlage A zur V/0054/2019 Kurzüberblick Empfehlung der Kulturverwaltung zur Ergänzung der „Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateli- ers im Speicher II“ in Ziffer 5, um damit in begründeten Fällen Ausnahmen der maximalen Nut- zungszeit von 15 Jahren zuzulassen. Dies stellt eine Reaktion auf die gegenwärtige Situation von Münster als wachsender Stadt dar, in der es nicht nur zunehmend schwierig wird bezahlbaren Wohn-, sondern auch bezahlbare Atelierräume zu finden. Zugleich bedeutet eine Ergänzung der Leitlinien eine Schärfung des Profils Münsters als wichtigem Kunststandort. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ausbau und Festigung des Renommees Münsters nicht nur als bedeutender Ort der Kunstprä- sentation, sondern auch als wichtiger Ort der künstlerischen Produktion, auch über die Ausbil- dung und den anschließenden Start in die Freiberuflichkeit hinaus. Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- lung entwickeln. Finanzierung Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement/Kulturförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Liegt nicht vor.
Anlage 1_Leitlinien zur Vergabe der Künstlerateliers im Speicher 2
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Anlage 1 zur Vorlage V/0054/2019 Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II Präambel Der Speicher II am Hafenweg 28 ist als Gemeinschaftsinitiative des Investors Hölker , des Landes Nordrhein- Westfalen und der Stadt Münster umgebaut worden. Die kulturpolitische Zielsetzung für die Errichtung des Speicher II bestand darin, in der Stadt weitere preiswerte Künstlerateliers zu schaffen, die jungen Künstlern und Künstlerinnen den Weg in die Freiberuflichkeit ermöglichen. Um dem hohen Stellenwert der zeitgenössischen bildenden Kunst in der Stadt zu entsprechen, sollen die Ateliers im Speicher II zudem für weitere maßgebliche und/oder interessante Künstlerinnen und Künstler geöff net werden, die ggf. als ehemalige Akademieabgänger nach Münster zurückkehren. Diese Zielrichtung, das Haus sowohl für junge, am Beginn ihrer Karriere stehende Künstlerinnen und Künstler offen zu halten, andererseits aber auch eine Präsenz einiger fortgesc hrittener Künstlerinnen und Künstler zu schaffen und dadurch das Profil des Hauses überregional zu schärfen, ist Ziel und Aufgabe der Atelierbesetzung. 1. Der Speicher II am Hafenweg 28 verfügt über 32 Künstlerateliers verschiedenen Zuschnitts und unterschiedlicher Größe. Der Mietpreis beträgt derzeit durchschnittlich rd. 3,00 € pro qm zzgl. Nebenkosten. Der Mietpreis kann sich ändern, wenn sich der entsprechende Mietpreisindex ändert. 2. Bewerbungen sind zu richten an das Kulturamt der Stadt Münster. Die Bewe rbungen müssen enthalten: - Bewerbungsantrag/Begründung - Lebenslauf - Nachweis des künstlerischen Werdeganges/Referenzen - geeigneter Überblick über die aktuelle und bisherige künstlerische Betätigung Bewerbungen von Studierenden und Dozenten der Kunstakademie Münster werden nicht berücksichtigt. Die Jury kann Ausnahmen zulassen. 3. Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt primär unter Berücksichtigung der künstlerischen Qualität, die durch die Jury festgestellt wird. Die Jury berücksichtigt bei ihrer Entscheidung ferner die wirtschaftlichen Voraussetzungen, den Bezug des Künstlers oder der Künstlerin zur Stadt Münster sowie die Vielfalt unterschiedlicher Kunstrichtungen jeweils im Blick auf die Zielsetzung des gesamten Hauses. 4. Das Auswahlverfahren erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung. Der Kulturausschuss bestätigt die Entscheidungen der Jury. 5. Die Laufzeit der Mietverträge kann bis zu 10 Jahre betragen, wobei die Regelmietzeiten 3 und 5 Jahre betragen sollen. Verlängerungen sind bis zu einer maxima len Nutzungszeit von 15 Jahren möglich. In begründeten Fällen kann die Jury Ausnahmen zulassen. H ierbei dienen die Qualität der künstlerischen Werke sowie die Bedeutung der Künstlerinnen und Künstler für den Speicher II wie für die Stadt Münster als Entsch eidungskriterien. Die Anwendung der Ausnahmeregelung muss auch im Falle des Verbleibs eines Künstlers/einer Künstlerin im Speicher II über die 15 Jahre hinaus alle drei bzw. fünf Jahre im Juryverfahren überprüft werden. 6. Die Wohn + Stadtbau - Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH - hat die Verwaltung der Ateliers übernommen und tritt als Vermieterin für die Ateliers auf. 7. Das Atelierangebot an die ausgewählten Bewerber/innen erfolgt - vorbehaltlich der Zustimmung der Wohn + Stadtbau zum Mietvertragssc hluss und der anschließenden Bestätigung durch den Kulturausschuss - durch die Mitteilung des Kulturamtes an den/die Bewerber/in. 8. Das Kulturamt übernimmt die Geschäftsführung für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der Jury. 9. Die Jury kann über die Ateliervergaben hinaus weitere Bewerberinnen und Bewerber aussuchen, die eine Nachrückliste für eventuell ausscheidende Mieter darstellt.
Beschlussvorlage
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V/0054/2019 V/0054/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ergänzung der Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II Beratungsfolge 30.01.2019 Kulturausschuss Vorberatung 05.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die „Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II“ werden in Ziffer 5 wie folgt ergänzt und lassen damit in begründeten Fällen Ausnahmen der maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren zu: „Die Laufzeit der Mietverträge kann bis zu 10 Jahre betragen, wobei die Regelmietzeiten 3 und 5 Jah- re betragen sollen. Verlängerungen sind bis zu einer maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren möglich. In begründeten Fällen kann die Jury Ausnahmen zulassen. Hierbei dienen die Qualität der künstl eri- schen Werke sowie die Bedeutung der Künstlerinnen und Künstler für den Speicher II wie für die Stadt Münster als Entscheidungskriterien. Die Anwendung der Ausnahmeregelung muss auch im Falle des Verbleibs eines Künstlers/einer Künstlerin im Speicher II über die 15 Jahre hinaus alle drei bzw. fünf Jahre im Juryverfahren überprüft werden.“ Begründung: Ausgangslage Für Münster als Sitz einer Kunstakademie und ausgewiesener Ort der Präsentation zeitgenössischer Kunst mit einer Vielzahl beteiligter Institutionen und Akteure wurde zur Weiterentwicklung des B e- reichs „Bildende Kunst“ 1997 und 1999 ein Förderkonzept entwickelt (Vorlage 1212/97 und 22/99), in dem der bestehende Mangel an preiswerten Arbeitsmöglichkeiten für bildende Künstlerinnen und Künstler als evident fehlender Baustein in einer stimmigen Gesamtkonzeption identifiziert worden ist. Im Jahr 2003 wurde daraufhin die Errichtung des Speicher II beschlossen (V/372/2003). Damit ei n- Kulturamt 23.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Frau Radtke Telefon: 492-4100 Telefon: 492-4191 Schnell@stadt-muenster.de Radtke@stadt-muenster.de - 2 - V/0054/2019 hergehend wurden auch die Leitlinien und das Verfahren für die Ateliervergabe verabschiedet. Als wesentliche Zielsetzung wird in der Präambel der „Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II“ formuliert, dass mit dem Speicher II preiswerte Künstlerateliers geschaffen werden sollen, um jungen Künstlerinnen und Künstlern den Weg in die Freiberuflichkeit zu ebnen. Zudem sollen die Ateliers im Speicher II für weitere maßgebliche und/oder interessante Künstlerinnen und Künstler geöffnet werden, um dem hohen Stellenwert der zeitgenössischen bildenden Kunst in Münster zu entsprechen. Dem folgend ist als Ziel und Aufgabe der Atelierbesetzung festgelegt, das Haus sowohl für junge, am Beginn ihrer Karriere stehende Künstlerinnen und Künstler offenzuhalten als auch eine Präsenz einiger fortgeschrittener Künstlerinnen und Künstler zu schaffen. Dadurch soll das Profil des Hauses überregional geschärft werden. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachjury und mit Beschluss des Kulturausschusses wurden die 32 verfügbaren Ateliers 2004 erstmalig belegt. Seitdem werden ca. einmal jährlich entsprechende Beschlussfassungen im Kulturausschuss vorgenommen. Nach Vergabeerfahrungen von fünf Jahren sowie entsprechender Reflektion mit der Fachjury und im Kulturausschuss wurde 2009 eine erste geringfügige Änderung der Leitli nien vorgenommen (V/0232/2009). Eine erneute Bilanzierung und intensive Beschäftigung mit den Mietlaufzeiten und Vergabekriterien erfolgte im Jahr 2011 im G e- samtzusammenhang des Förderkonzepts Bildende Kunst (V/0702/2011). Dabei wurde deutlich, dass mit der wachsenden Bedeutung der Stadt Münster als Kunststandort und den diesbezüglichen strat e- gischen Handlungszielen auch die Herausforderung steigt, Künstlerinnen und Künstler, die überreg i- onale bis internationale Bekanntheit erreicht haben, in Münster zu hal ten. Aufgrund des hohen Au s- stattungsstandards und der Vergabe durch eine Fachjury kommt dem Atelierhaus Speicher II hier eine besondere Bedeutung zu. Auch durch das Zusammenspiel von Ateliers, Galerie und Kunsthalle Münster sowie die Nähe zum Bahnhof und z ur Innenstadt, die es auch Gästen, Fachpublikum, Sammlerinnen und Sammlern von außerhalb leicht ermöglichen, diese zu besuchen, besitzen die Ateliers im Speicher II eine besondere Strahlkraft. Im Kontext des strategischen Handlungsziels, Münster als Kunst standort zu profilieren und gerade auch impulsgebende Künstlerinnen und Künstler mit überregionaler bis internationaler Bekanntheit in Münster zu halten, hat die Bedeutung des Atelierhauses Speicher II noch weiter zugenommen. Ve r- gleichbare Flächen existier en in Münster nicht. So sind die Räume in den anderen Atelierhäusern aufgrund ihrer Größe und des Zuschnitts, der Ausstattungsstandards (z.B. Qualität des Internet), der Zuwegung und Rampensituation für größere Kunsttransporte für bestimmte künstlerische P roduktio- nen nicht (ausreichend) geeignet. Zudem lässt sich festhalten, dass sich das Konzept des Speicher II mit seinem Vergabeverfahren aus der heutigen Perspektive vollauf bewährt hat. Durch die befristeten Mietlaufzeiten und Atelierverg a- ben besitzt das Haus eine Durchlässigkeit und Offenheit für neue Bewerberinnen und Bewerber. J e- des Jahr wird über die Neuvergabe mehrerer Ateliers entschieden. Über Nachrücklisten für den Fall zusätzlicher Fluktuationen (z.B. durch Stipendien, Auslandsaufenthalte, privat e Gründe etc.) oder durch wiederholte Bewerbungen konnten zudem im Laufe der Zeit in der Regel alle qualifiziert e r- scheinenden Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden. Bei etwa zwei Drittel der Ateliers erfolgt eine kontinuierliche Neubelegung mit Mietlaufzeiten von 3 bis 5 Jahren, nur einige wenige Künstlerinnen und Künstler bleiben durch erfolgreiche Wiederbewerbung länger als 10 Jahre im Spei- cher II. Die heterogene Zusammenstellung von Künstlerinnen und Künstlern bezüglich Metier, Alter, Erfa h- rung und Professionalisierung tut der Gemeinschaft im Speicher II sehr gut und macht die Atelierg e- meinschaft im Speicher II zu einem besonders wertvollen Gefüge. Es sind nicht zuletzt die unte r- schiedlichen Größen und Zuschnitte der Ateliers, die für versch iedene Produktionsformen sowie Kar- - 3 - V/0054/2019 rierestufen geeignet sind. Während bei den Abgängerinnen und Abgängern der Kunstakademie eher ein Bedarf nach kleinen Ateliers besteht, kommen die größeren Ateliers von 100 qm und mehr in der Regel eher für bereits etablierte Künstlerinnen und Künstler in Frage – dies hängt nicht zuletzt mit den Gesamtkosten für die größeren Ateliers zusammen. Der Generationenmix hat sich in der Vergangenheit als besonders positiv erwiesen. Vor allem die Abgängerinnen und Abgänger der Kuns takademie profitieren von dem Wissen der erfahreneren Ko l- leginnen und Kollegen, wenn es bspw. um die Zusammenarbeit mit Institutionen oder Kuratorinnen und Kuratoren, das Ausstellen im In - und Ausland (Transporte, Versicherungen, Zoll, Verträge etc.) geht, eben jene Aspekte, die man in der künstlerischen Ausbildung an Kunstakademien nicht unb e- dingt lernt. Zudem werden Erfahrungen mit den Abläufen im Speicher II in regelmäßigen Treffen we i- tergegeben. Diese Form der Erfahrungs- und Wissensweitergabe steht im Einklang mit der Förderab- sicht der Stadt Münster, jungen Künstlerinnen und Künstlern den Weg in eine erfolgreiche Freiberu f- lichkeit zu ebnen. Auch vor diesem Hintergrund erscheint ein längerer Verbleib einiger etablierter Künstlerinnen und Künstler im Speicher II als Bereicherung für Münsters Kunst- und Kulturlandschaft. Vorschlag zur Ergänzung der Leitlinien Nach der Einrichtung der Ateliers im Speicher II im Jahr 2004 ist 2019 nun erstmals die unter Ziffer 5 in den „Leitlinien für die Vergabe der Künst lerateliers im Speicher II“ festgelegte maximale Mietdauer von 15 Jahren erreicht. Dies hat zur Folge, dass nach bisherigem Stand die Mietverträge einiger für Münster bedeutender Künstlerinnen und Künstler nicht verlängert werden können. Ein längerfristige r Verbleib eben jener Künstlerinnen und Künstler, die ihren Lebens - und Arbeitsmittelpunkt in Münster haben, die sich hier in den letzten Jahren erfolgreich künstlerisch entwickelt und über Deutschland hinaus Aufmerksamkeit erfahren haben, ist jedoch äußer st erstrebenswert. Mit ihrer Strahlkraft, pr ä- gen sie maßgeblich das Renommee der Stadt als bedeutendem Ort nicht nur der Kunstpräsentation, sondern auch der künstlerischen Produktion. In Münster als attraktiver und wachsender Stadt stellt es aufgrund der zunehmend angespannten Mietsituation mittlerweile jedoch eine große Herausforderung dar, bezahlbare Räume zur künstlerischen und kulturellen Nutzung in ausreichender Qualität zu fi n- den. Bei der aktuell bevorstehenden Neuvergabe der Ateliers besteht ohne Anp assung der Leitlinien die Gefahr, bedeutsame zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler nicht nur für die für alle gewin n- bringende Gemeinschaft im Haus, sondern insgesamt für Münster zu verlieren. Bedeutsamen bereits freiberuflich tätigen Künstlerinnen und Künstlern soll dementsprechend das Arbeiten in Münster e r- leichtert bzw. überhaupt noch ermöglicht werden. Die Ergänzung der „Leitlinien für die Vergabe der Ateliers im Speicher II“ bietet die Möglichkeit, auf die zuvor geschilderte gegenwärtige Situation in der Stadt zu reagieren und Münster als Kunststan d- ort weiter zu stärken. Zudem stellt es eine Möglichkeit dar, eine hohe künstlerische Qualität der im Speicher II arbeitenden Künstlerinnen und Künstler zu gewährleisten, auch über die Generationen hinweg. Dies entspricht der ursprünglichen Idee, der Einrichtung des Speicher II als wichtigem Zen t- rum für Gegenwartskunst. Es gilt also bei der Ateliervergabe das Gesamtgefüge von Mieterinnen und Mietern des Speicher II im Blick zu haben, welches für alle Betei ligten besondere Synergieeffekte bedeutet. Als Grundlage für die Anwendung von Ausnahmeregelungen, begründet durch die Fachjury zur Vergabe der Ateliers im Speicher II, ist allem voran die Qualität der künstlerischen Werke der Bewe r- berinnen und Bewerber sowie ihre kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung auf hohem Niveau zu berücksichtigen. Weitere Faktoren sind zudem, wie sich Künstlerinnen und Künstler in die Hau s- gemeinschaft einbringen, wie sie etwa durch die Organisation von Veranstaltungen im Speicher II aus - 4 - V/0054/2019 dem Haus hinaus sowie durch ihre Präsenz vor Ort und dem Austausch mit den anderen Künstleri n- nen und Künstlern ins Haus hineinwirken. Ein wichtiger Aspekt ist zudem, dass die Künstlerinnen und Künstler ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt langfristig in Münster haben. Es sind aller Voraussicht nach nur sehr wenige Künstlerinnen und Künstler, die diese Grundvorau s- setzungen für die Anwendung einer Ausnahmeregelung erfüllen. Um diese jedoch bei der Atelie r- vergabe künftig berücksichtigen zu kön nen, ist die Ergänzung der „Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II“ notwendig. In begründeten Einzelfällen lässt sie durch die Änderung einen Verbleib von Künstlerinnen und Künstlern auch über die in den Leitlinien festgelegte maxim ale Mietdauer von 15 Jahren zu. Wie bei den anderen Mietverhältnissen wird auch in diesen Fällen eine Befristung für drei oder fünf Jahre vorgenommen. Eine erneute Anwendung der Ausnahmeregelung muss somit grundsätzlich im Zuge einer Wiederbewerbung alle d rei oder fünf Jahre durch die Jury geprüft werden. Die geänderte Fassung der Leitlinien ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. i.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hafenweg 28
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Details
- Aktenzeichen
- V/0054/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37